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Über uns

16. Oktober 2012

Deutsches Institut für Sozialwirtschaft

Das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) entwickelte und betreibt seit 2008 das Internetportal www.seniorenpolitik-aktuell.de zu seniorenpolitisch relevanten Themen und aktuellen Informationen. Das Portal wird gefördert von dem Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein.

Nutzerfreundlichkeit:

Die Nutzerfreundlichkeit für Seniorinnen und Senioren stand bei der Gestaltung von www.seniorenpolitik-aktuell.de im Vordergrund. Ein übersichtlicher und klar strukturierter Seitenaufbau ist dabei ebenso wichtig wie große Zeilenabstände und eine eindeutige Textgliederung. Um allen Menschen eine gute Lesbarkeit des Portals zu ermöglichen wurde bereits bei der Konzeption eine helle und kontrastreiche Farbgebung sowie eine große Schrift umgesetzt. Wenn Sie die Schriftgröße darüber hinaus verändern möchten, benutzen Sie bitte die Vergrößerungsvorkehrungen ihres Webbrowsers.

 

Weiterführende Informationen:

Grundlagen der Seniorenpolitik in Schleswig-Holstein

Deutsches Institut für Sozialwirtschaft


Der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat sich in mehreren Sitzungen mit dem Antrag der SPD zur Entlastung pflegender Angehöriger, sowie den beiden Alternativanträgen der Fraktionen der SSW sowie der Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschäftigt.

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Im Bericht und der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses vom 10. November 2023 (Drucksache 20/1604) empfiehlt der Sozialausschuss, dem die Anträge Ende 2022 vom Landtag durch Plenarbeschluss überwiesen wurden, die unveränderte Annahme des Alternativantrages der Regierungsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen.

Antrag der SPD

Der ursprüngliche Antrag der SPD-Fraktion „Pflegende Angehörige entlasten – ambulante Versorgung sicherstellen“ (Drucksache 20/480) forderte die Umsetzung mehrerer Maßnahmen zur Sicherstellung der ambulanten, pflegerische Versorgung in Schleswig-Holstein. Der Antrag zielt auf eine fachliche Unterstützung von pflegenden Angehörigen ab, die oft unter starker psychischer und körperlicher Belastung leiden würden. Außerdem wird der Ausbau von Entlastungsmöglichkeiten wie Tages-, Nacht und Kurzzeitpflegeplätze sowie die Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens von Pflegebedürftigen durch beispielsweise der Etablierung der Vor-Ort-für-dich-Kraft und „Community Health Nurses“ gefordert.

Alternativantrag des SSW

In dem Alternativantrag der Fraktion des SSW „Pflegende Angehörige anerkennen, stärken und vor Armut schützen“ (Drucksache 20/535) wird ein besonderer Fokus auf die wirtschaftliche Situation von Pflegenden Angehörigen gelegt, denn diese müssten oft aufgrund ihrer Pflegetätigkeiten ihre Arbeitszeit reduzieren womit finanzielle Sorgen einhergingen. Neben der stärkeren Einbindung der Interessen pflegender Angehöriger bei pflegepolitischen Entscheidungen fordert die Fraktion des SSW verschiedene Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung dieser Gruppe und einer selbstbestimmten Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und sozialer Teilhabe.

Konkret wird hierzu eine Lohnersatzleistung für 36 Monate nach dem Vorbild von Elternzeit und Elterngeld vorgeschlagen. Als Alternative zum Antrag der SPD-Fraktion, wurde im Antrag der SSW-Fraktion zielgerichteter auf die ökonomischen und psychologischen Bedürfnisse pflegender Angehöriger geschaut und auf verschiedenen Ebenen Unterstützung dieser Gruppe gefordert.

Alternativantrag von CDU und Grünen

Im Alternativantrag der Regierungsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen „Bedingungen in der pflegerischen Versorgung anpassen, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen besser unterstützen“ (Drucksache 20/536) wird gefordert, dass sich auf Bundesebene für die Verbesserung der Rahmenbedingungen der pflegerischen Versorgung, also Angebote der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege vor, eingesetzt wird. Dazu gehören eine verbesserte Vergütung sowie das Schließen von Finanzierungslücken und die Zusammenführung von Leistungen, um Bürokratie zu reduzieren.

Zudem sollen Regelungen zu „Community Health Nurses“ oder ähnliche innovative Angebote erarbeitet werden. Eine weitere Maßnahme zur organisatorischen Erleichterung der pflegerischen Versorgung könne die Entwicklung eines bundesweiten, digitalen Kurzzeitpflege-Portals sein. Mit diesem soll eine einfache tagesaktuelle Übersicht der verfügbaren Plätze ermöglicht werden.

Auch auf Landesebene sollen verschiedene Maßnahmen fortgeführt oder eingeführt werden, darunter fallen unter anderem Gespräche mit den Pflegekassen und den Kommunen zur finanziellen Förderung von Pflegestützpunkten, der Unterstützung der für die Pflegebedarfsplanung zuständigen Kreise und kreisfreien Städte bei der Erarbeitung eines geeigneten Formates für Pflegekonferenzen sowie der Fortführung des Projektes „Autonome Ambulante Pflegeteams“.

Abstimmung im Landtag

Voraussichtlich wird der Antrag der Regierungsfraktionen CDU und Grüne im Landtag angenommen werden.

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Selbstbestimmung und Teilhabe – das sind die Ziele der Mitglieder des Altenparlaments, die im Landeshaus am 29.09.2023 zusammenkamen. Angesichts des demografischen Wandels und steigender Betreuungskosten fordert das schleswig-holsteinische Altenparlament, das seit 1989 jährlich tagt, u.a. eine Reform der Pflegeversicherung.

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Zusammenfassung

Die rund 80 Delegierten im Alter von 60 bis 85 Jahren aus Verbänden, Seniorenräten, Gewerkschaften und Parteien machen sich für eine solidarische Pflegevollversicherung stark, in die auch Beamt*innen und Selbständige einzahlen. Bereits zum Jahresbeginn 2025 soll der Systemwechsel vonstattengehen. Der Eigenanteil der Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen soll zudem gedeckelt werden. Es wurde auch eine Pflegeprognoseformel gefordert: Kommunalverwaltungen sollen sich schon jetzt auf einen wachsenden Bedarf einstellen, falls die Zahl der Senior*innen absehbar bis 2030 über einem Viertel der Einwohnerzahl liegt. Frühzeitige „blutige“ Krankenhausentlassungen nach Operationen werden angeprangert und ein verbindliches und gesichertes Entlass-Management vorgeschlagen. Außerdem wird die Landespolitik mit Blick auf die aktuellen Engpässe aufgerufen, eine lückenlose Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten sicherzustellen.

Bahnhöfe und Bushaltestellen sollen schnellstmöglich barrierefrei werden und der ÖPNV im ländlichen Raum ausgebaut werden. Auch das selbstbestimmte Wohnen in genossenschaftlichen und generationenübergreifenden Wohnangeboten ist Teil des Forderungskatalogs. Zum Schutz vor Altersdiskriminierung wird eine Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ins Spiel gebracht – die derzeitigen Höchstaltersgrenzen beim Ehrenamt und bei Schöffen, die Benachteiligung Älterer bei der Wohnungssuche und die Verweigerung medizinischer Maßnahmen aufgrund des Alters seien alltägliche Probleme. Auch ein neuer Landesbeauftragter für ältere Menschen soll sich dieser Thematik annehmen. Und: Rentner*innen sollen einen einmaligen Inflationsausgleich von 3.000 Euro erhalten.

Das diesjährige Fachreferat hielt Hanne Schweitzer, Leiterin des Kölner Büros gegen Altersdiskriminierung. Sie warnte davor, dass „die Ruhestandsbrücken vom Erwerbsleben ins Rentenalter nicht ins tiefe Tal der Langeweile“ führen dürften. Ältere Menschen seien sowohl im Beruf als auch im Ehrenamt unverzichtbar, um die Lücken zu füllen, die der bröckelnde Sozialstaat hinterlassen habe.
Die Beschlüsse des Altenparlaments werden nun den Fraktionen, den Landesministerien sowie den schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten vorgelegt. Deren Stellungnahmen bilden dann die Basis für ein Abschlussgespräch im kommenden Frühjahr.

Auswertung der Beschlüsse

Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben – so nehmen die Parteien des Landtages, das zuständige Ministerium und ggf. die jeweilige Landesgruppe der Bundestagsfraktionen Stellung zu den verfassten Beschlüssen – haben jedoch keine bindende Wirkung.

Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior*innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior*innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen.

Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (LSR) ist auf dreifache Weise an dem erwähnten politischen Gewicht interessiert:

  • Erstens werden persönliche, vor allem zeitliche, Ressourcen der durchweg ehrenamtlich tätigenden Seniorenbeiräte und des LSR-Vorstandes für die Erarbeitung der Vorschläge aufgewendet.
  • Zweitens entsendet der LSR etwas mehr als ein Fünftel der Delegierten des Altenparlamentes.
  • Drittens ist die Kernaufgabe des LSR, die Senior*innen des Landes politisch zu vertreten, er ist also prinzipiell daran interessiert, deren politisches Gewicht zu vergrößern.

Diese Situation hat den Vorstand des LSR dazu veranlasst, die politischen Auswirkungen der Beschlüsse des Altenparlaments untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung wird stets zwei bis drei Jahre nach der Sitzung des Altenparlaments vorgenommen. So soll den politischen Akteuren genügend Zeit bleiben, den Worten gesetzgeberische Taten folgen zu lassen. Es wird sich bei den Untersuchungen auf diejenigen Beschlüsse beschränkt, die aus Anträgen der Seniorenvertretungen hervorgegangen sind. Die Auswertung werden durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des LSR vorgenommen.

Es wurden bisher die nachfolgenden Jahrgänge des Altenparlaments ausgewertet:


Beschlüsse: Gesundheit/Mobilität

Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Pflegekosten in der stationären Pflege ab dem 1.1.2025 von einer solidarischen Pflegevollversicherung abgedeckt werden.

Bei Inanspruchnahme der Hilfe zur Pflege müssen die Gepflegten und ihre Ehepartner*innen mindestens einen Vermögensrückbehalt von 40.000 Euro behalten. Die Gepflegten behalten einen monatlichen Rückbehalt von 250 Euro, der nicht für Pflegewahlleistungen verwendet werden darf.

Die Länder werden aufgefordert, ihrer Verpflichtung zur Deckung der notwendigen Investitionskosten umfänglich und zügig nachzukommen. Hier könnte Schleswig-Holstein Vorbildfunktion einnehmen.

Eigenanteil in Alten- und Pflegeheimen senken

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Kosten in den Alten- und Pflegeheimen insgesamt gesenkt werden. Dafür muss die Pflegeversicherung reformiert werden, die Kosten der Pflegeversicherung müssen entsprechend der Inflationsrate regelmäßig erhöht und der Eigenanteil gedeckelt werden.

Auch das zum 01.02.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Pflegereform kann hierbei keine Abhilfe schaffen.

Offenlegung der Investitionskosten in Alten- und Pflegeheimen

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Investitionskosten in den Alten- und Pflegeheimen dem Bewohnerbeirat offengelegt werden, also wofür diese Kosten verwendet werden.

Tages- und Kurzzeitpflege in den Kommunen

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass alle Kommunen in Schleswig-Holstein eine am jeweiligen Bedarf orientierte ausreichende Anzahl von Plätzen für Tages- und Kurzzeitpflege vorhalten.

Mehr kommunale Verantwortung bei Pflege und Gesundheit

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in den wichtigen Bereichen Pflege und Gesundheit wieder mehr auf kommunaler Ebene entschieden wird.

Entlassungsmanagement der Kliniken - „blutige“ Krankenhausentlassungen

Die Landesregierung möge ihre fachliche Kompetenz einbringen, um das Entlassungsmanagement der Kliniken in Schleswig-Holstein zu kontrollieren, unter Einbindung der nachgeordneten Bereiche wie Sozialdienst, Krankenversicherungen und weiterer fachgebundener Organisationen, damit die Verpflichtung zur gesundheitlichen Grundversorgung eingehalten werden kann.

Entlass-Management nach ambulanten Operationen und Prozeduren

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene gesetzlich und in Gesprächen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung festgelegt wird, dass für alle Patient*innen, an denen ambulante Operationen oder Prozeduren vorgenommen werden, ein verbindliches und gesichertes Entlass-Management durchgeführt wird.

Sicherheit von Patient*innen in Krankenhäusern durch Maßnahmen, die eine Verantwortungskultur ermöglichen

Die Landesregierung möge sich für Maßnahmen einsetzen, um die Sicherheit von Patienten in Krankenhäusern in Schleswig-Holstein zu verbessern. Eine Verantwortungskultur ist zu fordern und zu fördern:

  • Behördliche Überprüfung in allen Krankenhäusern: von Check-Listen, Überlastungsanzeigen des Personals.
  • Ein System der Fehlerkultur ist einzurichten.
  • Einrichtungsbezogene Veröffentlichung von Sterblichkeitsraten (wie z.B. in Schweden),
  • Liste aller Patient*innen, die auf dem Flur behandelt werden.

Psychosoziale Beratung für pflegende Angehörige

Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag mögen sich dafür einsetzen, dass für pflegende An- und Zugehörige wieder ortsnahe therapeutische Gesprächsgruppen eingerichtet werden, um durch eine begleitende psychosoziale Beratungsstruktur im Pflegealltag eine nachhaltige Unterstützung und Stabilisierung zu ermöglichen.

Aufwertung der pflegenden Angehörigen durch Lohnersatzleistungen

Der schleswig-hosteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Arbeit der pflegenden Angehörigen besser wertzuschätzen. Deshalb die Forderung an die Landesregierung, sich für eine Allianz aus den fünf norddeutschen Bundesländern einzusetzen, in der im Durchschnitt 50 Prozent der Pflegebedürftigen in Familien gepflegt werden.

Durch die Allianz kann der Druck erhöht werden, eine Besserstellung der pflegenden Angehörigen zu erreichen und die Zahl der pflegenden Angehörigen noch zu erhöhen.

Ausreichende Versorgung im gerontopsychiatrischen Bereich

Das Altenparlament fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln bei den entscheidenden Stellen darauf einzuwirken, eine gute und ausreichende Versorgung im gerontopsychiatrischen Bereich im Land herzustellen.

Fach- und hausärztliche Versorgung in Alten- und Pflegeheimen

Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die hausärztliche und fachärztliche Versorgung in Alten- und Pflegeheimen sichergestellt wird.

Entwicklung einer Pflegeprognose durch die Kommunen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein mögen sich dafür einsetzen, dass eine Prognose für die wahrscheinliche Pflegesituation in 2025 und 2030 entwickelt werden soll, ausgehend von den aktuellen Demographie-Werten für Kommunen.

Die kommunale Verwaltung hat damit eine Berechnung und Vorsorgeplanung durchzuführen, wenn mehr als 20 bis 25 Prozent ihrer Einwohner*innen über 60 Jahre alt sind.

Genügend Pflegeplätze in Alten- und Pflegeheimen vorhalten

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass entsprechend der Daseinsvorsorge genügend Pflegeplätze in Alten- und Pflegeheimen vorgehalten werden.

Versorgung von akuten Notfallpatient*innen auch im ländlichen Raum

Der Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass landesweit auch im ländlichen Raum Patient*innen mit akuten Notfallsituationen nach ihrem unterschiedlichen medizinischen Bedarf zeitgerecht behandelt werden.

Ärztliche Grundversorgung im ländlichen Raum

Die Landesregierung wird aufgefordert, Gespräche auf Bundesebene mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen zu führen, mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung auch in entlegenen ländlichen Gebieten herzustellen.

Gewährleistung einer lückenlosen Versorgung der Bevölkerung Schleswig-Holsteins mit lebensnotwendigen Medikamenten

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich auch im Bundesrat dafür einzusetzen, dass keine Versorgungslücken mit lebenswichtigen Medikamenten die Gesundheit bzw. notwendige Therapien der Menschen im Lande bedrohen.

Präventionsarbeit für Jung und Alt auf breitere Füße stellen

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das Engagement im Bereich gesundheitlicher Prävention im Sinne des Präventionsgesetzes des Bundes sowie der nationalen Gesundheitsziele zu erhöhen.

Einzubeziehen sind die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen, die privaten Krankenversicherungen, die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein e.V., Patientenvertreter*innen und Selbsthilfegruppen, Ärzt*innen sowie weitere Leistungserbringer*innen im Gesundheitswesen.

Unterricht über allgemeine Gesundheitspflege an allgemeinbildenden Schulen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass zur Entlastung der Notfallversorgung durch Ärzt*innen und Krankenhäuser an den allgemein bildenden Schulen ein Fachbereich Hygiene im Zuge des Faches Verbraucherkunde für Schüler*innen zur Pflicht wird.

Förderung von Sport als gesundheitliche Prävention

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, mit umfassenden Maßnahmen und Mitteln ein Zusammenwirken der unterschiedlichen Interessensvertreter*innen im Kontext Gesundheit/Prävention zu bündeln und zu moderieren.

Zielsetzung sollte dabei sein, Gesundheitssportangebote für Ältere aus dem Bereich der Primärprävention in besonderem Maße zu fördern und diese in den Lebenswelten von vor allem älteren Menschen nachhaltig zu implementieren.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Digitalstrategie und Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen zügig und konsequent umgesetzt werden, ohne die analoge Information zu vernachlässigen.

Umgang mit Patienten*innen/ Bewohner*innen mit Beeinträchtigungen des Gehörs oder der Sehfähigkeit

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in die Ausbildung der Pflegekräfte ein Modul eingefügt wird: „Umgang mit Patient*innen/ Bewohner*innen mit Beeinträchtigungen des Gehörs oder der Sehfähigkeit“.

Vorsorgeuntersuchungen altersbedingter Augenerkrankungen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden gebeten, sich beim Bund und besonders beim Gemeinsamen Bundesausschuss dafür einzusetzen, dass für altersbedingte Augenerkrankungen, wie z.B. trockene und feuchte Makuladegeneration und Glaukom, ab dem 50. Lebensjahr regelmäßige, sichere und zahlungsfreie Vorsorgeuntersuchungen eingeführt werden.


Beschlüsse: Wohnen/Mobilität

Bezahlbarer Wohnraum für ältere Menschen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für Maßnahmen zur Schaffung von altersgerechtem und bezahlbarem Wohnraum einzusetzen. Zu diesem Zweck muss, ausgehend von einer Definition nach DIN 18040, der aktuelle und zukünftige Bedarf an solchem Wohnraum ermittelt werden. Bei einer festgestellten Unterversorgung muss die Landesregierung messbar wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen, um diese Lücke zu schließen.

Die Landesregierung wird aufgefordert, den Kommunen eine Vorgabe zum Erstellen von Sozialwohnungen in Sanierungs- und Neubaugebieten zu machen und diese dementsprechend zu fördern.

Förderung von Tagespflege und Pflegewohngruppen im genossenschaftlichen Wohnen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass die Errichtung von Tagespflege und Pflegewohngruppen in einer genossenschaftlich organisierten betreuten Wohnanalage mit dem gleichen Verhältnis aus dem sozialen Wohnungsbau gefördert werden wie die Wohnungen in der gesamten betreuten Wohnanlage.

Generationsübergreifendes Wohnen im Quartier fördern

Der schleswig-holsteinische Landtag wird aufgefordert, sich für generationsübergreifendes Wohnen mit angeschlossenem Quartiersmanagement durch geeignete Förderprogramme einzusetzen. Dabei gilt es, bestehende Quartiere durch ein Quartiersmanagement aufzuwerten. Gefördert werden sollen Quartiersmanagement-Konzepte, in denen hauptamtlich koordiniert und gearbeitet, ehrenamtliches Engagement jedoch einbezogen wird.

Selbstbestimmtes Leben / Wohnen

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, selbstbestimmtes Wohnen und Leben im gewohnten Zuhause sowie im vertrauten sozialen Umfeld durch anpassende Maßnahmen zu erhalten, zu fördern und zu ermöglichen.

Mehr barrierefreie Wohnungen

Die Landesregierung wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, die Zahl der barrierefreien Wohnungen signifikant zu erhöhen. Neubauten müssen grundsätzlich barrierefrei geplant werden.

Barrierefreier Zugang zu Apotheken sowie Arztpraxen

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass alle neu einzurichtenden Apotheken und Arztpraxen einen barrierefreien Zugang haben sollen, eine barrierefreie ärztliche Behandlung in Medizinischen Ärztezentren und / oder Gemeinschaftspraxen vorgehalten wird.

Barrierefreie Mobilität

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der gesamte ÖPNV und SPNV einschließlich seiner Infrastruktur schnellstmöglich barrierefrei werden. Dabei darf der ländliche ÖPNV/SPNV-Raum nicht abgekoppelt werden.

Koordinationsstelle für seniorengerechte Mobilität

Die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt zu verpflichten, eine Koordinationsstelle als Ansprechpartner zu schaffen für seniorengerechte Mobilität in der Fläche und in Ballungsgebieten.

Verstärkung des ÖPNV

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für eine Verstärkung, Verbesserung und Verdichtung des ÖPNV im ländlichen Raum einzusetzen.

Änderung des Deutschlandtickets für eine erleichterte Nutzung von Älteren

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei Nutzung und Verkauf des Deutschlandtickets folgende Anpassungen bzw. Ergänzungen vorgenommen werden. Damit kann die Nutzung allen, insbesondere auch Älteren, ermöglicht werden:

  • Die Landesregierung wird aufgefordert, für Senior*innen ein vergünstigtes Deutschland-Ticket auf den Weg zu bringen.
  • Der Erwerb des Deutschlandtickets soll dahingehend ergänzt werden, dass es, unabhängig von einem Abonnement, auch für eine einmonatliche Dauer erworben werden kann.
  • Der nicht-digitale Erwerb soll über das Jahr 2023 hinaus beibehalten werden.
  • In Städten und Gemeinden sind Hilfsmöglichkeiten einzurichten, um insbesondere Älteren und Alten ohne Internetzugang bzw. Smartphone ein Deutschlandticket in Papier- oder Kartenform zu ermöglichen.
  • Weitere Möglichkeiten der Personenbeförderung, die öffentlich gefördert werden, wie z. B. Fähren, müssen mit dem Deutschlandticket für Fahrgäste nutzbar gemacht werden.

Inklusivere Sportstätteninfrastruktur

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Konkretisierung möglicher Unterstützungsleistungen für Kommunen zur Realisierung einer an die Sport- und Bewegungsbedürfnisse verschiedener Zielgruppen, insbesondere für Ältere, angepassten kommunalen Sportstätteninfrastruktur voranzutreiben.

Haftungspflicht bei Miet-E-Scootern

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, über eine Bundesratsinitiative zu einer Halterhaftpflicht bei Miet-E-Scootern hinzuwirken.


Beschlüsse: Gesellschaftliches Miteinander/lebenslanges Lernen

Gesetzliche Richtlinien zum Schutz vor Altersdiskriminierung

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich für eine erweiterte Gleichbehandlungsrichtlinie einzusetzen und gesetzliche Initiativen zu veranlassen.

Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist im August 2006 in Kraft getreten und durch ein Begleitgesetz vom April 2013 geändert worden. Die bestehende Charta der Grundrechte der EU und die Gleichbehandlungsrichtlinie für den Bereich Beschäftigung reichen in der existierenden Fassung nicht aus, um ältere Menschen außerhalb der Arbeitswelt in den europäischen Staaten vor Diskriminierung zu schützen.

Ausarbeitung einer UN-Altenrechtskonvention

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, eine Bundesratsinitiative anzustoßen, damit eine UN-Altenrechtskonvention ausgearbeitet wird und zeitnah in Deutschland angewandt wird.

Altersgrenzen im Ehrenamt überdenken

Der schleswig-holsteinische Landtag wird aufgefordert, die Altersgrenzen im Ehrenamt abzuschaffen.

Altersbeschränkung für die Berufung von Schöff*innen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holsteins werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die Altersbeschränkung von 70 Jahren für die Berufung von Schöff*innen (§ 33 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz GVG) gestrichen wird.

Ausführungsgesetze zu § 71 SGB XII für Schleswig-Holstein – Übergänge in ein selbstbestimmtes Alter durch Altenhilfe ermöglichen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Altenhilfe in den Kommunen als Pflichtaufgabe zu formulieren, sich für Ausführungsgesetze nach § 71 SGB XII für das Bundesland Schleswig-Holstein und für die Finanzierung dieser Aufgabe einsetzen.

Altenhilfe soll einen gleichwertigen Anspruch wie die Jugendhilfe haben

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die Altenhilfe einen gleichwertigen Anspruch wie die Jugendhilfe erhält. Hierzu bedarf es einer Bundesratsinitiative, die zum Ziel hat, dass das SGB XII, § 71 nicht eine Soll-, sondern eine Muss-Leistung wird, d.h. „soll“ wird durch „muss“ ersetzt.

Landesbeauftragte*r für ältere Menschen in Schleswig-Holstein

Der schleswig-holsteinische Landtag und das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, eine*n Landesbeauftragte*n für ältere Menschen in Schleswig-Holstein ins Amt zu berufen.

Gemeindeschwester

Die Landesregierung wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, die vor einigen Jahren abgeschaffte Institution der Gemeindeschwester wiederzubeleben.

Erleichterungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Voraussetzungen im Rahmen der Alltagsförderungsverordnung (AföVO) für eine niedrigschwellige Nachbarschaftshilfe nach SGB XI § 45b im Sinne des § 45a zu schaffen, um diese Form der ehrenamtlichen Tätigkeit zu stärken.

Zahlung eines Inflationsausgleiches auch an Rentnerinnen und Rentner

Der schleswig-holsteinische Landtag möge die Landesregierung auffordern, über den Bundesrat auf die Bundesregierung einzuwirken, dass den Rentner*innen ebenfalls ein Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro ausgezahlt werden muss.

Es muss eine Gleichbehandlung innerhalb der Versorgung der Einwohner*innen im Rentenalter stattfinden. Die pensionsberechtigen Rentner*innen erhalten durch Beschluss der Bundesregierung den Inflationsausgleich in voller Höhe.

Steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für die Weiterbildung von Rentner*innen und Pensionär*innen

Die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag mögen sich dafür einsetzen, dass Aufwendungen für die Weiterbildung von Ruheständler*innen und Rentner*innen, die der Ausübung eines Ehrenamtes dienen, wie bei Berufstätigen steuerlich absetzbar sind.

Digitale Teilhabe: niedrigschwellige Beratung mit Digital-Stammtischen

Die Landesregierung und der schleswig-holsteinischer Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, mit einer geeigneten gesetzlichen Absicherung und gegenfinanziert z.B. mit Mitteln aus der Digitalstrategie des Landes S-H die digitale Teilhabe von alten und hochbetagten Menschen sicherzustellen: Sogenannte Digital-Stammtische, also ein fortlaufendes Beratungsangebot mit geselligem Charakter in Präsenz, soll in Quartieren und stationären Einrichtungen niedrigschwellig Beratung zur digitalen Teilhabe anbieten.

WLAN in Pflegeheimen und anderen (teil-)stationären Wohneinrichtungen für Alte und Pflegebedürftige muss verpflichtend zur Ausstattung gehören. Dafür soll das Sozialministerium intensiv werben, denn bis Ende 2023 können noch Mittel dafür aus dem Förderprogramm des Pflegestärkungsgesetzes beantragt werden.

Digitalisierungsbotschafter*in

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass für die Fortschreibung des Landes-Digitalisierungsprogrammes oder die Überarbeitung anderer Projekte zur Förderung der Digitalisierung in Schleswig-Holstein die Aufnahme des Projektes “Digitalisierungs-Botschafter*innen für Ältere ab 60 Jahren“ mit aufgenommen wird.

Digitale Teilhabe

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den barrierearmen Zugang zu digitalen Medien und Angeboten zu ermöglichen, zu erhalten und zu fördern sowie den Zugang zu analogen Angeboten und öffentlichen Leistungen im Sinne der Teilhabe aller weiterhin aufrechtzuerhalten.

Dies betreffend werden die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag aufgefordert, ihren Einfluss auf Problemstellungen innerhalb und auch außerhalb landesrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten auf übergeordneter Ebene geltend zu machen.

Ausbau des Internets

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den Ausbau des Internets im ländlichen Raum zügig voranzutreiben.

Datenschutzgrundverordnung

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holsteins werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in eine praxistaugliche Form gebracht wird, die die ehrenamtliche Arbeit im Verein stützt und nicht behindert. Und sich dafür einsetzen, dass Fortbildungen zum Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorhanden sind, die den ehrenamtlichen Mitgliedern die Angst vor der DSGVO nehmen.

Integration von Migrant*innen im Senior*innenalter

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Integration von Migrant*innen im Senior*innenalter auf allen Ebenen zu fördern und mit der gebotenen Sorgfalt hinsichtlich der unterschiedlichen Kulturen voranzutreiben.

Stärkung von Sport als Bildungsträger

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, mit umfassenden Maßnahmen und Mitteln den Sport als Bildungsträger für Ältere bei der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlich Tätigen zu stärken.

Zielsetzung sollte dabei sein, Lehr- und Lernumfeld an die sich stetig verändernden Anforderungen anzupassen und Lehrenden wie Lernenden optimale und zeitgemäße Rahmenbedingungen zu ermöglichen.

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Ein Leben ohne Internet ist für viele Menschen heutzutage kaum noch vorstellbar. Der Zugang zur digitalen Welt ist dabei aber nicht für alle gleich. Die Initiative Kindermedienland Baden-Württemberg hat deshalb die Broschüre "Treffpunkt Internet" herausgebracht, die allen Generationen einen leicht verständlichen Einstieg in die digitale Welt ermöglichen soll.

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Die „Treffpunkt Internet“-Broschüre ist inhaltlich breit gefächert und beantwortet viele grundlegende Fragen rund um das Internet. Sie erklärt, wie man ins Internet kommt, welche Geräte und Programme benötigt werden und gibt wichtige Informationen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit. Auch Fragen zur Kommunikation über das Internet, sozialen Netzwerken, Unterhaltung im Internet, Online-Informationen, Online-Shopping und -Bezahlen sowie Online-Banking werden anschaulich und leicht verständlich beantwortet.

„Während die jüngere Generation mit neuen Medien aufwächst, stehen ältere Menschen bezüglich der Nutzung von digitalen Medien manchmal vor größeren Herausforderungen“, erklärt der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Die Grünen) im Vorwort der Veröffentlichung. „Dabei bieten digitale Angebote und Endgeräte wie das Smartphone, das Tablet oder der Computer gerade für Seniorinnen und Senioren viele Möglichkeiten, den eigenen Alltag zu erleichtern und aktiv teilzuhaben am gesellschaftlichen Leben. Vorausgesetzt, sie sind in der Lage, die verschiedene Medienangebote für die eigenen Zwecke zu nutzen – und diese auch kritisch zu hinterfragen.“ Genau dazu soll die Broschüre nun einen Beitrag leisten. Kretschmann ist Schirmherr der Initiative Kindermedienland, die im Auftrag des Staatsministeriums Baden-Württemberg durch das Landesmedienzentrum (LMZ) des Landes durchgeführt wird.

Besonders an der Publikation sind die QR-Codes und Links, die zu digitalen Pinnwänden führen. Hier werden zusätzliche Medientipps und Anleitungen angeboten, etwa zu seriösen Online-Portalen oder der Funktionsweise von Online-Banking.

Um das Verständnis der zahlreichen Fachbegriffe rund um Internet, Tablets und Smartphones zu erleichtern, bietet die Broschüre zusätzlich ein digitales Begriffslexikon als PDF an. In diesem Lexikon werden mehr als 300 Fachbegriffe und Abkürzungen wie „Backup“, „Cookie“ oder „NFC“ in leicht verständlicher Sprache erklärt. Eine zusätzliche Aussprachehilfe unterstützt dabei, die Begriffe korrekt und gekonnt auszusprechen.

Die "Treffpunkt Internet"-Broschüre kann kostenlos auf der Seite der Initiative Kindermedienland Baden-Württemberg bestellt werden. Alternativ stehen dort auch eine digitale Version der Broschüre und des Begriffslexikons zur Verfügung.

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Am 12. Januar 2023 hat die Bundesseniorenministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) für eine Stunde das Silbertelefon übernommen. Die kostenlose Hotline für ältere Menschen, die sich einsam fühlen und einfach mal reden wollen, wird vom Verein Silbernetz e.V. angeboten.

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Auf das Feiertagstelefon hatten wir kurz vor Weihnachten hingewiesen. Zwischen Weihnachten und Neujahr hatte Silbernetz e.V. ihr „Silbertelefon“ rund um die Uhr besetzt. Doch auch sonst ist die Nummer täglich immerhin zwischen 8 und 22 Uhr erreichbar. Das Angebot richtet sich an Menschen ab 60 Jahren mit Einsamkeitsgefühlen.

Für eine Stunde übernahm Lisa Paus das Telefon im Januar. „Wenn ich der einen oder dem anderen mit dem Gespräch den Tag etwas leichter machen kann, dann habe ich im Kleinen bereits Großes erreicht“, lässt sich die Bundesministerin dazu auf der Internetseite ihres Ministeriums zitieren. „Gerade in der Winterzeit, wenn es früh dunkel wird und draußen weniger stattfindet, tut Einsamkeit besonders weh. Das Silbertelefon wird dagegen aktiv - mit dem Feiertagstelefon an Weihnachten, aber eben auch das ganze Jahr“, so Paus weiter. In ihrem Statement verweist sie auch auf die „Strategie gegen Einsamkeit“, die die Bundesregierung vor diesem Hintergrund im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht hat. Die Strategie solle zu einer Sensibilisierung für das Thema beitragen.

„Einsamkeit ist ein ganzjährig schmerzlich empfundenes Problem für die Betroffenen“, erklärt auch die Silbernetz-Initiatorin Elke Schilling und bedankt sich in diesem Zuge bei der Ministerin: „Ich freue mich, dass mit der 'Strategie gegen Einsamkeit' des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend diese Herausforderung systematisch bearbeitet wird und danke Frau Bundesseniorenministerin Lisa Paus herzlich, dass sie sich bereit erklärt hat, für eine Stunde das Silbertelefon zu übernehmen.“

Das Silbertelefon ist unter der Nummer 0800 4 70 80 90 erreichbar. Der Verein beschränkt sich jedoch nicht auf die Hotline, auch andere Projekte gegen Einsamkeit stehen auf der Tagesordnung. Über die „Plauderbänke für Senior*innen“ beispielsweise sprachen wir im vergangenen Jahr mit Elke Schilling.

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In Berlin gibt es seit September drei neue Bänke, die „Plauderbänke“ genannt werden. Sie sind so gebaut, dass sie auch für mobilitätseingeschränkte Menschen gut nutzbar sind, eine natürliche Kontaktaufnahme erleichtern und „ältere Menschen im Stadtbild sichtbar machen“ sollen. Die Plauderbänke sind ein Projekt des Vereins Silbernetz e.V., den wir zuletzt auch in unserer Reihe „Beispielsweise…“ vorgestellt haben. Zu der Idee dieser Bänke haben wir bei Silbernetz-Initiatorin Elke Schilling nachgefragt.

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Das Interview führte Torben Böhm vom DISW:


Frau Schilling, können Sie zunächst einmal beschreiben, was es mit den „Plauderbänken für Senior*innen“ auf sich hat? Was ist das und worum geht es Ihnen dabei?

„Wir haben im September das vierjährige Silbertelefon-Jubiläum gefeiert und zu diesem Anlass drei Plauderbänke in Berlin-Wedding aufgestellt. Damit wollen wir ältere Menschen im Stadtbild sichtbar machen und ihnen die Möglichkeit geben, sich nicht nur hinzusetzen, sondern auch wieder aufzustehen. Daher haben wir spezielle Seniorenbänke ausgewählt, die insgesamt höher sind und durch besondere Armlehnen und Fußstützen auch für mobilitätseingeschränkte Menschen gut nutzbar sind.“

Gibt es Vorbilder für solche Bänke bereits in anderen Städten?

„Plauderbänke für Senior*innen gibt es bereits seit mehreren Jahren an vielen Orten in Deutschland und im Ausland. Sie werden auch ‚gesellige Bank‘ oder regional ‚Schwätzbänkle‘, ‚Schnackbank‘ oder ‚Ratschbankerl‘ genannt.“

Sie haben die baulichen Besonderheiten der Bänke angesprochen. Gibt es weitere besondere Merkmale einer „Plauderbank“, die diese von gewöhnlichen Parkbänken unterscheiden?

„Es gibt Plauderbänke, die durch Schilder deutlich als solche zu erkennen sind. Unser Ansatz ist indirekt: Es gibt zwar auch ein kleines Schild, wir denken aber, es ist zielführender, eine für ältere Menschen attraktive Bank aufzustellen und dann der natürlichen Kontaktaufnahme mit freundlichen Nachbar*innen, kleinen Kindern und sympathischen Hunden freien Lauf zu lassen. Leider haben wir auch Kritik erhalten, dass durch die Armlehnen eine feindliche Architektur entsteht, die obdachlose Menschen ausschließt. Hierfür bräuchte es eine innovative Lösung für eine Bank, die wirklich alle anspricht.“

Drei solcher Bänke wurden im September übergeben. Gibt es abgesehen von den Hinweisen, die Sie in Bezug auf obdachlose Menschen erhalten haben, rund einen Monat nach dem Start schon weitere Rückmeldungen? Und planen Sie, nach einer gewissen Zeit Bilanz zu ziehen?

„Die Plauderbänke werden mit großem Echo aufgenommen. Wir haben Anfragen aus ganz Deutschland erhalten, von Menschen, die ebenfalls solche Bänke initiieren möchten. Es freut uns sehr, dass wir einen Impuls geben konnten, die Idee weiter zu verbreiten. Für eine systematische Evaluation fehlen uns leider die Mittel. Eine der Bänke sehen wir aus unserem Bürofenster und es ist wirklich ein Vergnügen zuzuschauen: Wir sehen einen positiven Effekt auf alle Altersgruppen. Wir sehen Ältere beim Ausruhen mit Einkäufen, junge Menschen mit Kaffee und turnende Schulkinder.“

Könnte es neben den positiven Effekten nicht auch das Problem geben, dass ältere Menschen sich als einsam stigmatisiert sehen könnten, wenn sie sich auf Bänken niederlassen, die sichtbar als „Plauderbank“ ausgewiesen sind?

„Unbedingt. Einsamkeit ist leider noch sehr schambehaftet in Deutschland, deshalb haben wir die Beschilderung sehr klein gemacht. Wir brauchen eine kontinuierliche öffentliche Sensibilisierung für das Thema Einsamkeit, um es aus der Tabu-Zone zu holen. Hier steht Deutschland im Vergleich zu Großbritannien, Australien, Holland und Frankreich noch ziemlich am Anfang.“

Sie sprachen von einem großen Echo zu den Plauderbänken und von Ihrer Freude, einen Impuls geben zu können. Als Portal für Senior*innenpolitik versuchen wir immer wieder, Beispiele guter Praxis zu zeigen, auch, um anderen Organisationen und gesellschaftlich Engagierten Inspirationen geben zu können. Was braucht es denn für die Umsetzung eines solchen Projektes, zum Beispiel auch in finanzieller Hinsicht? Und welche Schritte sind nötig?

„Wir möchten allen Mut machen, sich für eine Plauderbank einzusetzen. Es lohnt sich! Zunächst muss man einen guten Standort finden und dann mit der Kommune in Kontakt treten. Das läuft überall anders. Wir hatten großes Glück, dass wir mit dem Stadtbezirk Berlin-Mitte einen sehr kooperativen Partner gefunden haben, der uns das Genehmigungsverfahren und die Aufstellung der Bänke abgenommen hat. Dann braucht man die Mittel für die Bank, rund 1.100 Euro für eine solche Seniorenbank – reine Materialkosten, ohne Aufbau etc. Hierfür konnten wir die Stiftung Berliner Sparkasse gewinnen.“

Als Verein tun Sie viel, um der Einsamkeit im Alter entgegenzuwirken. Insbesondere Ihr Silbertelefon ist hier zu nennen. Auch andere Vereine und Personen engagieren sich gegen Einsamkeit. Was könnte denn die Politik noch tun, um die Alterseinsamkeit anzugehen? Wünschen Sie sich manchmal zum Beispiel mehr Unterstützung, möglicherweise in finanzieller Hinsicht?

„Natürlich wünschen wir uns eine nachhaltige Finanzierung, die eine langfristige Planung ermöglicht und viele Spenden. Außerdem brauchen wir die oben erwähnte öffentliche Sensibilisierung für das Thema Einsamkeit. Eine bundesweite Kampagne zur Entstigmatisierung von Einsamkeit in allen Altersstufen wäre hierfür der erste Schritt.“

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für unsere Fragen genommen haben.


Hintergrund:

Elke Schilling ist Gründerin von Silbernetz e.V. Der Verein bietet bundesweit Hilfe für ältere Menschen mit Einsamkeitsgefühlen. Mit einem dreistufigen Angebot zum „einfach mal Reden“ öffnet der gemeinnützige Verein den Betroffenen Türen aus der Isolation: anonym, vertraulich und kostenfrei.

  • Am Silbertelefon finden Menschen ab 60 Jahren täglich von 8-22 Uhr unter 0800 4 70 80 90 ein offenes Ohr. Ein konkretes Problem oder eine Krise ist nicht erforderlich.
  • Wenn sich Anrufende einen tiefergehenden telefonischen Kontakt zu einer Person wünschen, bietet sich eine Silbernetz-Freundschaft an: Hierfür werden interessierte Senior*innen mit Ehrenamtlichen vernetzt, die dann einmal pro Woche für ein persönliches Telefongespräch anrufen.
  • Manchmal ergibt sich, dass die Anrufenden mehr Hilfe benötigen oder offen sind für andere Angebote, um mit Menschen in Kontakt zu treten. Hierfür nutzen die Silbernetz-Mitarbeitenden die „Silberinfo“: Sie recherchieren deutschlandweit Informationen zu Basisangeboten der Altenhilfe in Ländern und Kommunen und geben die Kontaktdaten an die Anrufenden weiter.

E-Mail: kontakt@silbernetz.de

www.silbernetz.de

Spendenkonto Silbernetz e.V.: IBAN: DE20 4306 0967 1218 6586 00, BIC: GENODEM1GLS

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Der Bundesverband russischsprachiger Eltern (BVRE) hat ein Projekt zur Unterstützung älterer Menschen ins Leben gerufen, durch das ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht und der Aufbau sozialer Netzwerke erleichtert werden soll. Das Patenschafts-Projekt wird vom Bundesseniorenministerium gefördert.

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Seit dem 24. Februar hält der Krieg inzwischen an, den Russland gegen die Ukraine führt. Über die besondere Situation älterer Menschen in kriegerischen Auseinandersetzungen haben wir auch auf diesem Portal bereits berichtet, zum Beispiel im Rahmen des UN-Berichts zu Menschenrechtsverletzungen an Älteren in bewaffneten Konflikten oder zur Frage, was der Krieg auch hierzulande bei Senior*innen auslöst. Ausdrücklich mit der Situation der Senior*innen beschäftigt sich nun auch das Projekt des BVRE. „Patenschaften für die vom Krieg fliehende ukrainische Senioren und Seniorinnen“ ist der Titel des Projekts, das den Ukrainer*innen helfen soll, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können oder auch einen Beitrag zum Ausgleich für verlorene familiäre Bindungen zu sorgen.

„Viele ältere und hochbetagte Menschen in den Kriegsgebieten in der Ukraine gehören zu den besonders gefährdeten“, heißt es auf der Seite des Projekts. „Der schlechte gesundheitliche Zustand oder auch die Angst, in einem hohen Alter ihre Heimat zu verlassen und ins fremde Land auszuwandern, hindern sie oft daran, diesen Schritt zu wagen. In Deutschland angekommen, befinden sich zwar nicht mehr in Lebensgefahr, werden aber nach Ihrer Ankunft oft den Problemen anderer Art ausgesetzt.“

In drei Formaten sollen die ukrainischen Senior*innen im Rahmen des Projekts Unterstützung erfahren:

  • Hilfestellungen in allen Fragen des täglichen Lebens in Deutschland
  • Sportaktivitäten
  • Kultur- und Freizeitaktivitäten

Bei allen Angeboten handele es sich um Gruppenformate, in denen die Senior*innen in der gewohnten Umgebung unter Gleichaltrigen mit der gleichen Muttersprache bleiben. „In den Gruppen können Freude oder auch Kummer miteinander geteilt werden, man findet Anschluss und Freunde.“

Projektkoordinator*innen sind Yulia Grisakov (yulia.grisakov@bvre.de) und Batyr Bikbulatov (batyr.bikbulatov@bvre.de).

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Ende März haben sich der Bundes- sowie die Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung zum 63. Mal getroffen, um über Aspekte für mehr Teilhabe und Barrierefreiheit zu sprechen. Auch der aktuelle Ukraine-Krieg war Thema des turnusmäßigen Zusammenkommens.

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Der Krieg in Europa, der zum Zeitpunkt der Tagung am 24. und 25. März 2022 bereits rund einen Monat andauerte, überschattete das Treffen der Beauftragten. „Unser turnusmäßiges Treffen wurde überschattet von den aktuellen Ereignissen in der Ukraine. Wir tauschten uns neben dem Programm zur Aufnahme flüchtender Menschen mit Behinderungen intensiv aus“, heißt es in einer Pressemitteilung (s.u.) der schleswig-holsteinischen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Michaela Pries, die ebenfalls Teil des Austausches war.

Schwerpunktthema der Konferenz war das Recht auf Teilhabe an Sport, Freizeit, Kultur und Tourismus. „Gerade Aktivitäten im Sport, in der Freizeit und der Kultur besitzen einen enormen Lebenswert, für alle Menschen und vor allem auch in Krisenzeiten“, unterstreicht der derzeitige Vorsitzende der Bund-Länder-Konferenz Dr. Christian Walbrach die Bedeutung des Themas. „Wir müssen diese Rechte auf Teilnahme, Teilhabe und Teilgabe zu jeder Zeit sichern. Diese Rechte sind keine Geste der Wohltätigkeit, sondern Ausdruck unseres gesellschaftlichen Selbstverständnisses.“

Zu diesem Thema haben die Teilnehmenden auch eine Erklärung abgegeben, in der eine Reihe von Forderungen gestellt werden. Darunter zum Beispiel:

  • „Inklusion bei sportlichen Wettbewerben umsetzen – bis hin zu Olympischen Spielen, Paralympics, Deaflympics und Special Olympics
  • Fortbildungen, Leitfäden oder Handreichungen für das Personal von Freizeitangeboten und Ehrenamtsstrukturen
  • barrierefreie Gestaltung von Freizeitangeboten
  • Schaffung oder Verbesserung der Kommunikationsangebote in Galerien und Museen (z.B. Informationen in Leichter Sprache, Brailleschrift, Audiodeskription, Gebärdensprache)
  • Verbindliche gesetzliche Verpflichtung zur umfassenden Barrierefreiheit touristischer Angebote und Dienstleistungen privater Anbieter – das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungs-Gesetz entsprechend anpassen.“

Die Presseerklärung mit der Magdeburger Erklärung im Anhang finden Sie hier.

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Im Rahmen des Projekts „Digitale Nachbarn“ haben Senior*innen in der rheinland-pfälzischen Stadt Zweibrücken digitale Sprachassistenten ausgehändigt bekommen, mit denen Gespräche möglich waren und der Alltag erleichtert werden sollte. Doch kann das technische Hilfsmittel wirklich Einsamkeit verringern?

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Tatsächlich fühlten sich die Senior*innen durch die Nutzung eines Sprachassistenzsystems weniger einsam. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls das Modellprojekt „Digitale Nachbarn“. In dem rund 40-seitigen Evaluationsbericht des Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering (Fraunhofer IESE) heißt es zu dem Projekt: „Obwohl jeder weiß, dass das Gerät nur eine Maschine ist, die sprechen kann, fühlt es sich für einige Teilnehmenden wie eine tatsächliche Person an, die die Einsamkeit verringern kann. Dies zeigt sehr deutlich, wie gut die Teilnehmenden diesen virtuellen Assistenten angenommen haben.“ Neben Fraunhofer IESE waren auch der Kreisverband Südwestpfalz des Deutschen Roten Kreuzes und dessen Landesverband Rheinland-Pfalz sowie die Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz an dem Projekt beteiligt.

Die Senior*innen hatten im Frühjahr 2019 durch die Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellte Sprachassistenten mit integrierter Kamera und Display bekommen, mit dem auch Videotelefonate geführt werden können. In wöchentlichen Treffen wurden die Geräte dann erklärt.

Ein solches Gerät steht in der Wohnung und kann angesprochen werden. Auf das Gesagte folgt dann die Antwort einer automatisch generierten Stimme. Da es eine Internetverbindung nutzt, kann es beispielsweise auf Fragen nach Neuigkeiten, dem zu erwartenden Wetter oder der nächsten Busverbindung antworten. Gleichzeitig kann man beispielsweise auch den Namen eingespeicherter Kontakte nennen, die man dann über das Internet mit Bild und Ton anrufen kann. Auch Erinnerungen durch das Assistenzsystem sind möglich, zum Beispiel zur Einnahme von Medikamenten oder zum Schließen der Fenster, bevor man das Haus verlässt.

Evaluiert wurde das Nutzungserlebnis durch Kaffeerunden und Einzelinterviews. Durch die sich spätestens seit Februar/März 2020 ausbreitende Corona-Pandemie musste dieses Verfahren allerdings auf Videotelefonate umgestellt werden. Der Vorteil: Diese kannten die Teilnehmenden durch das Projekt bereits.

Durch die Pandemie wurde das Projekt noch aktueller. „Natürlich wirkten sich die Sorgen um das neuartige Coronavirus auf das Gemüt der Teilnehmer negativ aus, gleichzeitig wurde aber auch stets betont, dass durch das Gerät es ihnen besser möglich ist zu ihrem sozialen Umfeld Kontakt zu halten als andere Personen aus ihrer Altersklasse, die ein solches Gerät nicht besaßen“, so der Evaluationsbericht. „Damit kann trotz erheblicher Kontaktbeschränkungen im Jahr 2020 und der hochriskanten Situation für Senioren trotzdem gesagt werden, dass die Einsamkeit der Teilnehmer verringert werden konnte.“

Bei der Beurteilung der Frage, inwieweit digitale Sprachassistenten auch über ein solches Projekt hinaus in der Breite Einsamkeitsempfinden im Alter entgegenwirken können, darf nicht vergessen werden, dass die Teilnehmer*innen des Modellprojekts begleitet wurden. Sie erhielten Unterstützung z.B. in Form einer Erklärung, wie die Geräte überhaupt funktionieren. Schwieriger könnten diese Grundvoraussetzungen bei Älteren sein, die kaum mehr über technisch ausreichend erfahrene Kontakte verfügen.

Außerdem sind auch die Kosten nicht zu vernachlässigen: Ein vergleichbares Gerät wie die, die im Projekt „Digitale Nachbarn“ zur Verfügung gestellt wurden, kostet im Handel momentan rund 130 Euro. Ohne Internetverbindung ist dieses allerdings noch nutzlos. Hinzu kommen für Personen ohne Internetanschluss also noch monatliche Kosten, je nach Anbieter und Tarif.

Auch aus datenschutzrechtlicher Perspektive sind Sprachassistenten immer wieder in der Kritik. Das damit auch die Kontrolle über sensible Daten verloren gehen könnten, sollte nicht vernachlässigt werden. Immerhin wird mit den Geräten auch ein ständig aktives Mikrofon in die eigenen vier Wände gestellt, welches in der Regel von Privatkonzernen mit eigenen Marktinteressen bereitgestellt wird.

Es bleibt also festzuhalten, dass heutige Sprachassistenzsysteme sicherlich keine Lösung für Einsamkeit im Alter darstellen können, zumal diese auch nicht die eigentliche Einsamkeit, sondern nur das Einsamkeitsgefühl reduzieren können. Dennoch – und das hat das rheinland-pfälzische Modellprojekt eindrücklich gezeigt – können entsprechende technische Hilfsmittel im Alltag älterer Menschen einen erheblichen positiven Beitrag leisten.

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Werden die steigenden Wohnkosten beim Einkommen älterer Menschen berücksichtigt, zeigt sich, dass ein größerer Teil der Menschen ab 65 Jahren armutsgefährdet ist. Das geht aus einer Studie des Deutschen Zentrums für Altersfragen hervor.

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„Vor dem Hintergrund einer ohnehin gestiegenen Altersarmut in Deutschland stellen steigende Wohnkosten eine weitere finanzielle Belastung dar“, stellt das DZA in einer Pressemitteilung fest. Hintergrund ist eine Untersuchung von Alberto Lozano Alcántara (DZA) und Claudia Vogel (Hochschule Neubrandenburg) zum Einfluss von Wohnkosten auf das Armutsrisiko älterer Menschen ab 65 Jahren.

Dabei verglichen die Forscher*innen zwei Perioden miteinander: „1996 bis 2001 gilt als eine Periode relativ stabiler Wohnkosten, während zwischen 2012 bis 2017 ein starker Anstieg der Wohnkosten zu verzeichnen ist.“ Das Armutsrisiko älterer Menschen stieg – vor Abzug der Wohnkosten – von 1996 mit 9,9 Prozent auf 11,4 Prozent im Jahr 2017 leicht an. Dabei handelt es sich um einen Wert relativer Einkommensarmut, der sich nach dem Medianeinkommen bemisst. Wer weniger als 60 Prozent des Mittelwerts an Einkommen zur Verfügung hat, gilt als armutsgefährdet.

Geht es aber um das verfügbare Einkommen, bei dem die Kosten für die Unterkunft mit berücksichtigt werden, steigt diese Einkommensarmut bei Menschen ab 65 Jahren um weitere 7 Prozent. Im Jahr 2017 hatte mit 18,5 Prozent laut der Studie knapp ein Fünftel der älteren Menschen „ein verfügbares Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze nach Abzug der Wohnkosten, in Euro verdeutlicht: weniger als 805 Euro monatlich.“

Deutliche Unterschiede stellen die Autor*innen vor allem bei der Frage fest, ob es um Wohnbesitz oder um ein Mietverhältnis geht. In der ersten Periode (1996-2001) lag der prozentuale Anteil derjenigen mit Wohneigentum, die unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze lagen, bei 6 Prozent, in der zweiten Periode (2012-2017) bei 14 Prozent. „Mieter*innen waren dagegen deutlich öfter von steigenden und hohen Wohnkosten belastet: im gleichen Zeitraum stieg ihr Anteil mit mehr als 400 Euro monatlichen Wohnkosten um 58 Prozentpunkte auf 74 %“, heißt es in der DZA-Pressemitteilung, in der die Ergebnisse zusammengefasst erläutert werden.

Um der Entwicklung entgegenzuwirken, nennen die Forscher*innen auch mögliche Handlungsfelder für die Politik. Nötig wäre demnach eine „Verbesserung der Einkommenslage Älterer durch eine Stärkung der Alterseinkommen“. Als konkrete Möglichkeiten werden hierbei eine Anhebung von Leistungen wie Wohngeld oder Steuererleichterungen für Ältere genannt. Darüber hinaus sei es aber auch notwendig, perspektivisch für eine bessere „Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum“ wie dem Bau von Sozialwohnungen zu sorgen.

Die vollständige Studie ist in englischer Sprache erschienen und unter diesem Link veröffentlicht worden.

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