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Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat anlässlich der Corona-Pandemie einen aktualisierten 5-Punkte-Plan vorgelegt, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern.

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Die Corona-Pandemie mache deutlich, wie systemrelevant die Pflegeberufe sind, argumentiert der Pflegebevollmächtigte Westerfellhaus in einem aktuellen Positionspapier. Daher habe die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode schon einiges getan, um die Berufe weiter zu stärken. Dazu zählt er neben aktuellen „Corona-Gesetzen“ auch die Konzertierte Aktion Pflege aus dem vergangenen Jahr.

„Pflegekräfte brauchen jedoch auch darüber hinaus optimale Arbeitsbedingungen und faire Gehälter, um gute Arbeit zu leisten – wie die Beschäftigten in jeder anderen Branche“, so Westerfellhaus weiter. Der Pflegebeauftragte hat daher ein aktualisiertes 5-Punkte-Programm in Anlehnung an die Konzertierte Aktion Pflege veröffentlicht, mit denen Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden sollen.

Andreas Westerfellhaus stellt in dem Positionspapier unter dem Titel „Mehr PflegeKRAFT 2.0“ folgende Forderungen auf:

  • „Attraktive Löhne und zeitgemäße Arbeitszeitmodelle müssen in einem Tarifvertrag geregelt werden, der auf die gesamte Langzeitpflegebranche erstreckt werden kann. Das heißt auch: die Refinanzierung von Tariflöhnen muss Realität werden.
  • Pflegekräfte brauchen individuell passende Arbeitszeitmodelle und verlässlich ausreichende Erholungsphasen. Bedarfsgerechte Personalbemessung und -ausstattung sind dazu der Schlüssel.
  • Die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen endlich auch in der Pflege nutzbar gemacht werden. Vordringlich müssen eine einheitliche elektronische Abrechnung sowie eine digitale Anwendung für die Verordnung und Genehmigung häuslicher Krankenpflege umgesetzt werden.
  • Die Versorgung der Zukunft wird nur mit einem guten Qualifikationsmix und interprofessioneller Zusammenarbeit gelingen. Dazu müssen heilkundliche Aufgaben gezielt und dauerhaft auf Pflegefachkräfte übertragen und diese gleichzeitig stärker von einfachen pflegerischen Verrichtungen und pflegefernen Hilfstätigkeiten entlastet werden.
  • Pflegekammern müssen in allen Bundesländern als Ansprechpartner für Fortbildung, Standesrecht und fachliche Standards gegründet werden. Die Bundespflegekammer muss im Gemeinsamen Bundesausschuss, der Gematik und anderen Selbstverwaltungsgremien sitzen und die Politik in allen pflegeberuflichen Fragen beraten.“

Die Zusammenfassung der Forderungen finden Sie auf der Internetseite des Pflegebevollmächtigten. Dort steht auch das Positionspapier mit ausführlicheren Beschreibungen der Forderungen und eine dazugehörige Pressemitteilung zum Herunterladen zur Verfügung.

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Im Februar hat der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung ein Konzept für ein Pflege- und ein Entlastungsbudgets vorgelegt. Eine Einführung eines solchen Budgets hatte die Bundesregierung vergangenen Sommer zunächst verschoben.

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„Zu viele Antragsformulare, zu komplizierte Regelungen und zu schematische Angebote erschweren die Pflege zu Hause unnötig“, kritisiert Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, in einer Pressemitteilung die aktuelle Situation. „Wir müssen die Bürokratie entschlacken und individuellere Leistungen ermöglichen, um hunderttausende pflegende An- und Zugehörige massiv zu unterstützen. Denn viele sind kurz davor, aus der Pflege zu Hause auszusteigen.“ Diese Entschlackung soll über ein Pflege- und ein Entlastungsbudget umgesetzt werden, welche mehrere Leistungen für pflegende Angehörige zu einem Budget zusammenfasst. Das Entlastungsbudget steht als Ziel der großen Koalition bereits im Koalitionsvertrag, eine Entscheidung darüber wurde im vergangenen Jahr jedoch auf 2020 vertagt.

Mit dem nun vorgelegten Konzept des Pflegebevollmächtigten könnten die Pflegeleistungen über zwei Budgets neu strukturiert werden: Ein Pflegebudget und das Entlastungsbudget. Im Pflegebudget, welches den Pflegebedürftigen monatlich zur Verfügung stehen soll, sollen die bisherigen Pflegesachleistungen, das Pflegegeld, Entlastungsbudget und weitere Leistungen zusammengefasst werden. Die Höhe des Budgets misst sich dann am Pflegegrad. Ebenso am Pflegegrad soll das Entlastungsbudget orientiert sein, welches hingegen Quartalsweise zur Verfügung steht. Es soll flexibel für Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden können, um eine Pflege auch zu gewährleisten, wenn pflegende Angehörige einmal abwesend sind. Weitere Informationen dazu können Sie dem ausführlichen Diskussionspapier des Pflegebevollmächtigten entnehmen.

„Mit dem neuen Konzept des Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, würde sich der Bürokratiedschungel lichten. Die häusliche Pflege könnte so einfacher und flexibler werden“, begrüßt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, die Vorschläge. In Deutschland werden derzeit knapp 1,8 Millionen Menschen häuslich gepflegt.

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Häusliche Pflege kann für alle Beteiligten zur Herkules-Aufgabe werden. Rechtliche Fragen, fehlende Ansprechpartner/innen oder aufgestaute Emotionen treten dabei häufig zusammen auf. Der Pflegebevollmächtigte schlägt dafür nun Pflege Ko-Pilot/innen vor.

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Staatssekretär und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus hat Anfang des Monats vorgeschlagen, die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI, die sogenannten „Kontrollbesuche“, durch den Einsatz einer Art Pflege-Ko-Pilot/in zu ersetzen. Zu den Gründen des Vorschlags äußert sich Westerfellhaus in einer Pressemitteilung: „Die häusliche Pflege braucht frühzeitige vertrauensvolle Beratung und Unterstützung. Nur so kann der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und der damit verbundene Paradigmenwechsel konsequent umgesetzt werden: weg von der Bevormundung der Pflegebedürftigen hin zu individueller Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags mit Pflegebedürftigkeit.“

Doch was unterscheidet das Konzept von der bisher gesetzlich geregelten Variante des Kontrollbesuchs? Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Freiwilligkeit, die Westerfellhaus für seinen Vorschlag vorsieht. Die gesetzlich geregelten Kontrollbesuche hingegen sind für alle Bezieher/innen von Pflegegeld verpflichtend. Je nach Pflegestufe muss ein Pflegedienst oder eine Pflegefachkraft halb- bis vierteljährlich vorbeikommen. Diese Regelung hat weniger Kontrolle und Überwachung zum Ziel als vielmehr Qualitätssicherung in der Pflege. Der Termin mit einem Pflegeanbieter sollte als Möglichkeit genutzt werden können, Fragen zu klären und ggf. Probleme anzusprechen. Auch, um längerfristige Fehler in der häuslichen Pflege verhindern zu können. Bezahlt werden solche Besuche von der Pflegekasse, die bei Nichteinhaltung der Fristen das Pflegegeld in Form von Sachleistungen auszahlen kann. Durch eine freiwillige Unterstützung soll ein größeres Vertrauensverhältnis geschaffen werden, dass wichtig sei, um auch über Gefühle wie Scham oder Wut sprechen zu können. Fraglich bleibt bei einem solchen freiwilligen Angebot jedoch, inwieweit eine Qualitätssicherung dann stattfinden kann, wenn auf das Angebot nicht eingegangen werden sollte.

Zusätzlich sollen die Pflege Ko-Pilot/innen eine „Lots/innenfunktion“ zukommen. So sollen im Sinne einer vernetzenden Arbeit auch mögliche weitere Angebote vorgestellt werden. Grundsätzlich sollen Pflege Ko-Pilot/innen die Pflegepersonen befähigen, „ihre individuellen Bedürfnisse und Belange ins Gleichgewicht zu bringen, die Voraussetzungen für ihre Teilhabe schaffen und nicht zuletzt die gesundheitliche Situation und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen verbessern – ganz im Sinne des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit verbundenen Paradigmenwechsels: weg von der Bevormundung der Pflegebedürftigen hin zu individueller Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags mit Pflegebedürftigkeit.“ Angebunden werden könne das Konzept an Pflegestützpunkte oder Pflegeanbieter/innen, nicht jedoch an die Pflegekassen selber. Das widerspreche der Unabhängigkeit und führe zu einem Gefühl der Kontrolle.

Das vollständige Konzept finden Sie auf der Seite der BAGSO.

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Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat im Januar das „Projekt zur Umsetzung guter Arbeitsbedingungen in der Pflege“ gestartet.

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Insbesondere kleine und mittelständische Einrichtungen im Pflegebereich sollen durch das Projekt unterstützt werden, Instrumente guter Arbeitsbedingungen zu nutzen. Gerade diese könnten von der Unterstützung profitieren, da sie häufig nicht die zeitlichen und finanziellen Ressourcen zur Umsetzung aufbringen könnten.

Andreas Westerfellhaus nimmt in der Pressemitteilung Stellung: „Ich freue mich, dass das Projekt nun beginnt! Wir wissen: gute Arbeitsbedingungen sind der Schlüssel, um Pflegekräfte im Berufsfeld zu halten, Menschen für den Beruf zu gewinnen und Berufsaussteiger zurückzugewinnen. Deshalb müssen wir alle Hebel in Bewegung setzen, um moderne, familienfreundliche, attraktive Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu schaffen.“

In der Pressemitteilung heißt es: „Die Ergebnisse des Projektes werden im November 2019 vorliegen und die Evaluation wird im Februar 2020 abgeschlossen sein. Im Anschluss soll das Konzept zur Einführung guter Arbeitsbedingungen flächendeckend in Deutschland ausgerollt werden.“

Erst kürzlich stellten wir auf diesem Portal die ersten Ergebnisse der „Konzertierten Aktion Pflege“ (KAP) der Bundesregierung vor. Das nun gestartete Projekt erfolgt in Absprache zur KAP und soll durch die Umsetzung guter Arbeitsbedingungen ebenfalls einen Beitrag gegen Personalnot leisten.

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Aus den letzten Reformen des Gesundheitsministeriums ergaben sich einige Änderungen, die zum 01.01.2019 in Kraft getreten sind. Einige der Änderungen im Bereich Gesundheit und Pflege sind hier zusammengefasst.

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Krankenhäuser sind nun verpflichtet, Personaluntergrenzen einzuhalten. Das soll ein Schritt zur Verbesserung der Pflege darstellen. Pflegepersonaluntergrenzen gelten zunächst in vier Bereichen:

  • Intensivmedizin,
  • Geriatrie,
  • Kardiologie,
  • Unfallchirurgie.

Unterschieden wird dabei zwischen Tag- und Nachtschichten. Nähere Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Über eine Studie, warum die Untergrenzen nicht ausreichten und was es zusätzlich benötige, berichteten wir im November. Bereits im Oktober berichteten wir über die Forderung des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Untergrenzen auch in Pflegeeinrichtungen umzusetzen.

In diesem Jahr steigt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung, wodurch die Verbesserungen der letzten Jahre refinanziert werden sollen. Geringere Beiträge gibt es allerdings bei den gesetzlichen Krankenkassen, wo Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen wieder den gleichen Satz zahlen müssen. Gleiches gilt für Rentner/innen und Rentenversicherung.

Eine weitere Änderung wird für den Ausbildungsbereich eintreten. Der  Erste Ausbildungsjahrgang der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe wird ab 2019 vollständig von den Krankenkassen vergütet. Dadurch sollen Anreize für mehr Ausbildungen geschaffen werden.

Außerdem soll die Digitalisierung in der Pflege vorangebracht werden, wodurch Bürokratie abgebaut werden soll. Dafür stellt die Pflegeversicherung 12.000€ pro Einrichtung zur Verfügung. Das gilt sowohl für stationäre als auch für ambulante Einrichtungen.

Auch für pflegende Angehörige soll sich was ändern: Sie sollen leichter Zugang zu stationären medizinischen Rehabilitationsleistungen bekommen, welche teilweise von den Krankenkassen übernommen werden müssen.

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Nach vielen Diskussionen und Arbeitskämpfen in den letzten Jahren plant das Bundesgesundheitsministerium nun Personaluntergrenzen in Krankenhäusern. Was für Krankenhäuser gilt, müsse jedoch auch für stationäre Pflegeeinrichtungen gelten – fordert nun der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung.

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Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der deutschen Bundesregierung, fordert in einem Interview mit dem tagesspiegel Personaluntergrenzen auch für sogenannte Pflegeheime. Bisher waren diese in der öffentlichen Debatte nur in Bezug auf Krankenhäuser gefordert. Dort sollen geplante Untergrenzen dafür sorgen, dass Personal durch eine Mindestbesatzung entlastet werden kann.

„Was für Kliniken gilt, muss auch für die stationäre Altenpflege gelten. Dort gibt es ebenfalls intensivst pflegebedürftige Menschen, die fachlich qualifiziertes Personal benötigen. Wer daran spart und meint, er könne sich mit Hilfskräften durchmogeln, riskiert die Gesundheit der ihm anvertrauten Menschen. Wir brauchen auch in den Heimen valide Mindestvorgaben für das vorzuhaltende Fachpersonal.“ sagt Westerfellhaus in dem Interview.

Darüber hinaus kritisiert Westerfellhaus die teils sehr schlechte Bezahlung von Pflegekräften.

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Das Projekt "Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation" (Ein-Step) soll bis zum Oktober 2017 fortlaufen. Bislang haben sich laut der Initiative der Bundesregierung 8.800 Pflegeheime und ambulante Pflegedienste für die Umstellung auf das neue Dokumentationsmodell entschieden.

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Bis zum Oktober 2017 wird nur ein Projektbüro auf Bundesebene zur Verfügung gestellt. Die Verantwortung für die Koordinierung auf Bundesebene trägt der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung. Die Trägerverbände vor Ort sind jetzt schon für die Schulung und Beratung teilnehmender Einrichtungen zuständig. Sie werden noch in diesem Jahr im Rahmen eines Praxistests ein Konzept für eine vereinfachte Pflegedokumentation in den Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen erproben.

Weitere Informationen sowie Downloads finden Sie auf der Homepage der Initiative.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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