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Jens Spahn (CDU), seit März diesen Jahres Bundesgesundheitsminister im IV. Kabinett Merkels, hat sich nun mehrfach zum Thema Pflege(-Notstand) ausgesprochen: Mit verschiedenen Maßnahmen wolle er die Pflege – und damit den Pflegeberuf – attraktiver machen. Fachleute sehen seine Vorhaben nicht nur positiv – den kritischen Stimmen reichen die Vorhaben bei weitem nicht aus.

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So hat Spahn angekündigt, die Zahl der Pflegestellen durch ein Sofortprogramm bis zum nächsten Jahr (2019) auf 13.000 erhöhen zu wollen. Dies stellt eine Erhöhung der im Koalitionsvertrag festegelegten 8.000 Stellen und entspricht nun in etwa der Anzahl von stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Es würden also durch das Sofortprogramm im Durchschnitt je stationärer Pflegeeinrichtung eine weitere Stelle finanziert. Diese genannte Zahl trifft auch auf umfangreiche Kritik. Außerdem kündigte Spahn eine bessere Bezahlung durch Tarifverträge und eine sinnvollere Ausbildung an. Den Pflegenotstand zu bekämpfen bezeichnete er als eine seiner „größten Baustellen“.

Doch trotz großer Vorhaben und Versprechen unterging Spahn in der ARD-Sendung „Hart aber Fair“ schwerer Kritik. Weil es bundesweit immer mehr alte und pflegebedürfte Menschen gibt, dabei aber zunehmend weniger Personal, sei eine Erhöhung auf 13.000 Pflegestellen für eine echte Verbesserung nicht ausreichend. Wichtiger wäre es, so Andreas Westerfellhaus, Pflegebeauftrager der Bundesregierung, dass Pflegekräfte ihrer Beschäftigung länger nachgingen – oft werde der Beruf nämlich bereits nach wenigen Jahren wieder verlassen. Dieser Notstand in der Pflege könne verbessert werden durch bessere Arbeitsbedingungen für Pflegepersonal, – wie beispielsweise ein geringere Wochenarbeitszeit von 35 statt 39 Stunden – glauben Wohlfahrtsverbände. Darüber hinaus brauche es rund 60.000 – nicht 13.000 – zusätzliche Fachkräfte, rechnet der Sozialverband VdK.

Neben den benötigten Stellen steht auch der bisher nicht immer einheitliche Personalschlüssel in Kliniken in der Kritik, es werden dagegen einheitliche und verbindliche Personalschlüssel gefordert, um eine ausreichende Versorgung sicherszustellen.

Weiterer Kritikpunkt ist die Finanzierung zusätzlicher Fachkräfte über höhere Pflegebeiträge: Allein für die 13.000 neuen Stellen könne man mit 650 Millionen Euro rechnen. Bezahlen wolle dies Spahn vor allem über gesetzliche Krankenkassen, dazu sei jedoch eine Erhöhung des gesetzlichen Pflegebeitrags notwendig. Demnach fielen die entstehenden Kosten zulasten der Betroffenen – dies lehnen Patientenverbände ab. Trotz Erhöhung aber reiche das Geld aus der gesetzlichen Kasse bei Bedürftigen oft nicht aus, um anfallende Pflegekosten zu decken. Deswegen sorgen für ihren Lebensabend mittlerweile immer mehr Menschen mit privaten Pflegeversicherungen vor.

Zurecht also ist der Pflegenotstand eine der offiziellen Prioritäten im schwarz-roten Koalitionsvertrag: Denn gibt es nicht ausreichend Pflegepersonal, leidet die Qualität der pflegerischen Versorgung. Ob die angekündigten Maßnahmen zur Lösung des Pflegenotstandes ausreichen, wird angezweifelt.

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Der zwanzigste Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit ist am 22.06.2017 zu Ende gegangen, welcher von insgesamt 8.250 Besucher/innen aus allen Bereichen des deutschen Gesundheitswesens genutzt wurde. Der Kongress stand unter dem Motto “Qualität und nachhaltige Finanzierung“, es wurden gegensätzliche Ziele innerhalb der Großen Koalition deutlich:

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Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis, kündigte an: „Wir wollen die Weichen stellen, für eine Bürgerversicherung.“ Maria Michalk von der CDU sprach sich für einen Fortbestand der privaten Krankenversicherung (PKV) aus: „Die CDU/CSU-Fraktion ist die einzige, die an der Dualität festhält. Wir brauchen diesen Wettbewerb.“

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hatte der Bürger/innenversicherung bereits zuvor, beim Auftakt des Kongresses, eine Absage erteilt: “Das einzig Gute an der Bürgerversicherung ist der Name”, so Gröhe. Der Minister hob hervor, dass die PKV oft sehr schnell medizinische Innovationen aufgenommen habe und damit auch die Gesetzliche Krankenversicherung “unter Druck gesetzt” habe.

Als dringend notwendig bezeichneten es die gesundheitspolitischen Sprecherinnen aller vier Bundestagsfraktionen, dass sich die Politik in der kommenden Legislaturperiode der Verbesserung sektorübergreifender Versorgung annehme. Wenn man dies erreichen wolle, seien die Akteure des Gesundheitswesens allerdings wie „ein Bollwerk, gegen das man angehen muss”, kritisierte Hilde Mattheis (SPD).

Einigkeit herrschte auf dem Hauptstadtkongress auch darüber, dass nach der Bundestagswahl eine Neujustierung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs geben müsse. Um den Morbi-RSA weniger anfällig für Manipulationen zu gestalten, schlug die CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Maag vor, dass ambulante Diagnosen künftig nicht mehr berücksichtigt werden sollten. Die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, Ulrike Elsner, erhob die Forderung, dass nicht nur die Morbidität der Versicherten Kriterium für die Zuweisung von Geldern aus dem Gesundheitsfonds sein dürfen, sondern vielmehr auch die Ausgeben jeder Krankenkasse für Prävention.

Ein Schwerpunkt des Kongresses war auch die Krankenhauspolitik. Staatssekretär Jens Spahn aus dem Bundesfinanzministerium bezeichnete die ungelösten Probleme des Krankenhaussektors als größtes Problem des deutschen Gesundheitswesens. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bundesländer nach wie vor ihren Verpflichtungen zur Finanzierung von Investitionen nicht ausreichend nachkämen.

Der Hessische Gesundheitsminister Stefan Grüttner erklärte, nach der Krankenhausreform gelte es nun, „die Qualität und Patientengerechtigkeit noch weiter zu verbessern.” Grüttner kündigt an, Hessen werde daher “eigene und erweiterte Kriterien in den Krankenhausplan zur Notfallversorgung aufnehmen.“

Der auf dem Hauptstadtkongress vorgestellte Krankenhaus Rating Report 2017 kommt zu dem Ergebnis, dass sich die wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser wieder leicht verschlechtert habe. Lag die Anzahl der Krankenhäuser mit erhöhtem Insolvenzrisiko im Jahr 2014 noch bei 8,6 Prozent, stieg sie in 2015, dem Untersuchungszeitraum des aktuellen Reports, auf 9,1 Prozent. Die Krankenhausstrukturen seien, so Prof. Dr. Boris Augurzky vom RWI Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung, nach wie vor in einigen Regionen ungünstig, es gebe zu viele kleine Einrichtungen, eine zu hohe Krankenhausdichte und zu wenig Spezialisierung. Allerdings habe der von 2016 bis 2018 eingesetzte Strukturfonds bereits eine gewisse Dynamik zur Optimierung entfacht und werde gut angenommen. „Es sollte grundsätzlich darüber nachgedacht werden, den Strukturfonds über das Jahr 2018 hinaus fortzuführen“, empfiehlt Augurzky.

Eine der herausragenden Veranstaltungen des im Rahmen des Hauptstadtkongresses stattfindenden Deutschen Ärzteforums war der Auftritt des Robotik-Pioniers Prof. Dr. Gordon Cheng. Cheng ist einer der weltweit führenden Köpfe in der Entwicklung neurosensitiver Roboter, die unter dem Schlagwort “Brain-to-Robot” für Furore sorgen. Eines seiner Projekte heißt “Walk again Project”: Querschnittsgelähmte lernen dabei zunächst, sich mithilfe eines sogenannten Exoskeletts, einer Art maschinell gesteuerten Overall, fortzubewegen. Das Exoskelett ist innen mit viel Sensorik ausgestattet, um möglichst viele trotz der Lähmung noch verbliebene Bewegungssignale abzufangen und in Bewegung umzusetzen. Das Erstaunliche: Nach ein paar Monaten Training beginnt die querschnittsgelähmte Person in gewissem Maße Bewegungen  wieder wahrzunehmen und sogar zu steuern. „Verantwortlich dafür ist vermutlich die sogenannte neuronale Plastizität. Das beschreibt die Fähigkeit des Gehirns, sich neu zu organisieren”, erklärte Cheng auf dem Hauptstadtkongress.

Der Deutsche Pflegekongress, ebenfalls Teil des Hauptstadtkongresses, stand unter dem Eindruck der intensiven Gesetzgebung, mit der die Bundesregierung dem Pflegenotstand entgegentreten will. Peter Bechtel, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Pflegemanagement und zugleich Pflegedirektor am Universitäts-Herzzentrum Freiburg, warnte vor einer mangelhaften Umsetzung der von der Großen Koalition beschlossenen Personaluntergrenzen, die im kommenden Monat in ein Gesetz gegossen werden sollen: “Aus Personaluntergrenzen können schnell Personalobergrenzen werden, die dann keine Luft mehr für zusätzliches Personal lassen”, so Bechtel.

Der Präsident der rheinland-pfälzischen Pflegekammer, Markus Mai, sprach sich für eine stärkere politische Interessenvertretung für die Pflegeberufe aus. Nachdem es nun bereits in drei Bundesländern Pflegekammern gebe, müsse die Pflege auch auf Bundesebene eine starke Vertretung erhalten. „Das kann nur die Bundespflegekammer sein“, so Mai.

Der Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit 2018 findet vom 6. bis 8. Juni 2018 statt. Mehr zum kommenden Kongress sowie weitere Rückblicke zu vorigen Kongressen finden Sie online.

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Arbeitsbelastungen in der Pflege sind nicht nur für die Mitarbeiter/innen, sondern auch für die Klient/innen von Bedeutung. So geht es nicht nur um Belastungen an einem oft unzureichend vergüteten Arbeitsplatz sondern auch um die Gesundheit einer Vielzahl von Menschen. Die Literaturempfehlungen hat die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) zusammengestellt.

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Mehrere Veröffentlichungen zum Thema Pflege finden sich auch auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Auch auf diesem Portal sind zahlreiche Beiträge zum Thema nachzulesen, im letzten Jahr besonders in den Diskussionen um das Pflegeberufegesetz oder den Pflegenotstand. In dem Kontext sind auch die Literaturhinweise zur Ethik in der Pflege empfehlenswert sowie die Ausgabe 4/2016 der Zeitschrift "Forschung Aktuell" des Instituts Arbeit und Technik.

Der Artikel Ingebretsen / Sagbakken (2016): Hospice nurses emotional challenges in their encounters with the dying in der Zeitschrift "International Journal of Qualitative Studies on Health and Well-being" kann ebenfalls kostenlos online heruntergeladen werden.


Zunächst einige Sammel- bzw. Einzelwerke:

Belan / Schiller (2016): Helfen ohne zu heilen. Berufsbedingte Belastungen und Bewältigungsstrategien von Palliativpflegekräften.

Bomball / Niebuhr (2016): Was hält Pflegende gesund? Der Beitrag personaler Kompetenz zur Gesunderhaltung von Pflegenden : eine salutogenetische Analyse.

Günther (2015): Arbeit darf nicht krank machen! Psychische Belastungen in Pflegeberufen; eine ressourcenorientierte Gesundheitsförderung durch die betriebliche Sozialarbeit.

Lange (2015) Betriebliche Gesundheitsförderung in der stationären Pflege.

Oldenburger (2015): Untersuchung der Arbeitsbelastungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Pflegekräfte unter besonderer Berücksichtigung des Migrationshintergrundes.

Schmidt (2015): Burnout in der Pflege. Risikofaktoren - Hintergründe - Selbsteinschätzung.


Einzelne Beiträge aus Sammelwerken beschäftigen sich ebenfalls mit den Arbeitsbelastungen in der Pflege:

Beckmann (2016): Nicht unterkriegen lassen. In: Vincentz Network (Hrsg.): Stark gegen Stress: Belastung reduzieren, Widerstandskraft stärken: Wie Sie es schaffen, im Gleichgewicht zu bleiben (Altenpflege / Dossier), S. 26-31.

Buruck (2015): Evaluation von Gesundheitspräventionen in der stationären Altenpflege. In: Badura / Ducki / Schröder / Klose /  Meyer (Hrsg.): Fehlzeiten-Report 2015, S. 85-95.

Heger (2016): Anerkennung und Missachtung in der Pflege. Korreferat zu Felix Krause. In: Dabrowski / Wolf (Hrsg.): Menschenwürde und Gerechtigkeit in der Pflege, S. 45-52.

Hinding / Bhering-Soares (2015): Stressbewältigung und Burnoutprävention. In: Hinding / Kastner (Hrsg.): Innovativität als Erfolgsfaktor im demografischen Wandel: Trainingsmodule zur ganzheitlichen Förderung der Innovationskompetenzen von Beschäftigten in der Pflege und in der Sozialen Arbeit, S. 41-86.

Höhmann / Lautenschläger / Schwarz (2016): Belastungen im Pflegeberuf. Bedingungsfaktoren, Folgen und Desiderate. In: Jacobs (et al, Hrsg.): Schwerpunkt: Die Pflegenden im Fokus (Pflege-Report 2016), S. 73-89.


Auch in Fachzeitschriften wurde sich dem Thema gewidmet, so z.B. in der NOVAcura:

Dhaini / Simon, / Zúñiga (2016): Wenn das Personal krank ist, leidet die Pflegequalität, S. 29-31.

Dhaini / Zúñiga / Simon (2016): Rückenschmerzen, erschöpft, krank bei der Arbeit?. Wie Arbeitsumgebung und die Gesundheit von Pflege- und Betreuungspersonal zusammenhängen, S. 33-35.

Heim (2016): Eine Sprache die verbindet ... . Gewaltfreie Kommunikation im Alltag von Alters- und Pflegeheimen, S. 20-22.

Kubillus (2015): "Die Schattenwandler". Pflegende im Nachtdienst, S. 14-16.


Pflegezeitschrift:

Ganter (2016): Die EL.IPS-Studie. Entscheidungen am Lebensende auf Intensivstationen, S. 662-666.

Mantz (2016): Keine Zeit - Wenn Druck und Stress das Denken, Sprechen und Handeln Pflegender mehr und mehr dominieren. Die Bedeutung von Sprachkompetenz in der Pflegepraxis, S. 265-267.

Schanz (2015): Die Pflege braucht Kraft. Resilienz als Kompetenz bei der Bewältigung hoher Arbeitsbelastungen, S. 88-92.

Schuster / Kohrst (2016): Belastung und ihre Bewältigung. Strategien für Pflegekräfte, S. 447-449.


Weitere Artikel:

Bassel (et al, 2016): Relationship between emotions, emotion regulation and well-being of professional caregivers of people with dementia. Research on Aging, S. 477-503.

Heinemann / Teigeler (2015): "Wieder spüren, was ich selbst brauche". Burnout-Prävention. Die Schwester, der Pfleger, S. 16-19.

Knape / Teubner / Jager (2016): Prozessoptimierung in der Langzeitpflege durch die Implementierung der stationären Tourenplanung im Bezug zur Entlastung von Pflegepersonal. Heilberufe, S. 161-165.

Woodheid / Northrop / Edelstein (2016): Stress, social support, and burnout among long-term care nursing staff. Journal of Applied Gerontology, S. 84-105.

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Anlässlich des heutigen "Internationalen Tag der Pflege" würdigte die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig die tägliche Leistung der Pflegefach- und Pflegehilfskräfte. Sie geht auch auf die Änderung durch Pflegestärkungsgesetze ein, zu denen Sie mehr in unserer Reihe zum Pflegenotstand lesen können.

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Die Ministerin beschreibt die professionelle Pflege als eine der wichtigsten Dienstleistungen in der Gesellschaft: "Es ist deshalb auch dringend erforderlich, dass die Pflegekräfte bundesweit angemessen entlohnt und die Arbeitsbedingungen verbessert werden."

Bei ambulanten Pflegediensten und in Pflegeheimen arbeiten in Deutschland mehr als eine Million Menschen. Trotzdem herrscht Fachkräftemangel in der Pflege. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müssten laut der Ministerin vielfältige Anstrengungen unternommen werden, um die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen. Durch die geplante Reform der Pflegeberufe soll die Ausbildung attraktiver werden, die Fachkräfte sollen "für ihre vielseitigen Aufgaben in den unterschiedlichen Versorgungsbereichen bestens qualifiziert" werden. Frau Schwesig sieht "... darin auch eine große Chance, den Beruf - in dem immer noch überwiegend Frauen tätig sind - durch eine angemessene Vergütung weiter aufzuwerten und so mehr Lohngerechtigkeit zu schaffen. Gute Bezahlung beginnt schon in der Ausbildung: Deshalb wird die Ausbildung für die Azubis im neuen Pflegeberuf bundesweit kostenfrei sein. Statt Schulgeld zu zahlen, sollen sie eine Ausbildungsvergütung erhalten".

Neben den mit dem Pflegeberufsgesetz angestrebten Verbesserungen sei es aber auch wichtig, dass Angehörigen, die die häusliche Pflege ganz oder teilweise übernehmen, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erleichtert wird. Derzeit werden in Deutschland 1,85 Millionen Menschen zu Hause gepflegt - zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige. Die Familienpflegezeit soll dies ermöglichen und die notwendige zeitliche Flexibilität bringen.

Dazu gelten laut dem Ministerium seit dem 1.1.2015 folgenden Regelungen:

  • 10-tägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung
  • Beschäftigte, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, können im Rahmen der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung bis zu zehn Tage der Arbeit fernbleiben. Neu ist, dass dies mit einem Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld verbunden wird - eine Lohnersatzleistung, die den Verdienstausfall in dieser Zeit zu einem Großteil auffängt.
  • Sechs Monate Pflegezeit mit zinslosem Darlehen
  • Beschäftigte haben wie bisher einen Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten. Dieser Anspruch wurde durch einen Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen ergänzt.
  • Familienpflegezeit als Rechtsanspruch mit zinslosem Darlehen
  • Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit: Beschäftigte sind für die Dauer von bis zu 24 Monaten bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Auch sie haben Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen, um die Einkommenseinbußen abzufedern.

Umfassende Informationen und Hilfen gerade für pflegende Angehörige bietet das Pflegetelefon des Bundesministeriums. Es ist unter der Nummer 030-0179131 von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 18 Uhr zu erreichen - auf Wunsch vertraulich und anonym.

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Dass in vielen Krankenhäusern der Pflegenotstand droht, ist bereits heute absehbar: Aufgrund des demografischen Wandels gibt es für immer mehr ältere PatientInnen weniger Pflegekräfte auf den Stationen. Hohe Arbeitsbelastung, dafür wenig Anerkennung und Entlohnung lassen viele frühzeitig aus dem Beruf aussteigen. Ein Weg führt über die krankheitsbedingte Erwerbsminderung direkt in die Rente. Lesen Sie hier neben Erklärungsansätzen auch Handlungsempfehlungen dazu.

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Die Publikation in der Reihe Forschung Aktuell des Institutes für Arbeit und Technik fasst zusammen, welche individuellen und gesellschaftlichen Einflussfaktoren Erwerbsminderungsrenten in der stationären Pflege begünstigen können.

Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) erhalten Personen, welche aus gesundheitlichen Gründen nur noch wenige Stunden am Tag oder gar nicht mehr arbeiten können. Laura Schröer hat untersucht, wodurch die Motivation und die Möglichkeiten von Pflegekräften beeinflusst werden, bis zum Rentenalter im Beruf tätig zu bleiben. Eine wesentliche Ursache für die Inanspruchnahme von EM-Renten sieht die IAT-Forscherin im Konflikt der Beschäftigten zwischen ihrem ursprünglichen Berufsideal und dem betrieblichen Alltag, dem „Hamsterrad aus Stress“. Bei einer durchschnittlichen Verweildauer der Patienten von 4,8 Tagen erleben viele Pflegekräfte ihre Arbeitssituation als „Rush-Hour rund-um-die-Uhr“. Der Personalmangel auf den Stationen führt zu erhöhtem Arbeitsdruck, beim Versuch diesen durch Mehrarbeit zu kompensieren stoßen viele zunehmend an ihre persönlichen Leistungsgrenzen. Folgen können Arbeitsunzufriedenheit und auch psychische Erkrankungen sein.

Diese Erkenntnisse sollten genutzt werden, um schon im Vorfeld Erwerbsminderungsrenten in der stationären Krankenpflege vorzubeugen, rät Laura Schröer. Denkbar wären entsprechende Ansätze im betrieblichen Gesundheitsmanagement und Rehabilitationsmaßnahmen mit Berufsbezug. Bestehende Rehabilitationsmaßnahmen sollten stärker berufsorientiert und präventiv ausgerichtet werden, um Weiterbeschäftigung zu ermöglichen und Erwerbsminderungsrenten in der Pflege zu vermeiden. Auch sollten Betriebsärzte und Führungskräfte durch Schulungen besser für die Probleme am Arbeitsplatz und Möglichkeiten der Prävention sensibilisiert werden.

Die gesamte Publikation können Sie online nachlesen.

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In einem früheren Beitrag konnten Sie sich bereits über den Stand der Pflegekammern in den nördlichen Bundesländern informieren. In Mecklenburg-Vorpommern lag ein Bericht über die Befragung von Pflegekräften einige Zeit zur Prüfung beim Auftraggeber, also dem Landesministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Im Dezember wurde der Bericht veröffentlicht, mit einem deutlichen Ergebnis in Sachen Pflegekammer.

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In der politischen Debatte wurde der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vorgeworfen, die Ergebnisse des Berichtes zurückzuhalten, um weiter die Entwicklungen in anderen Bundesländern beobachten zu können. Denn eine Initialisierung von Pflegekammern wurde bisher immer von der Zustimmung der in ihr zu organisierenden Pflegekräfte abhängig gemacht. Noch Anfang Oktober wurden Fragen nach bereits vorliegenden Ergebnissen ausweichend beantwortet.

Argumente für die Pflegekammer lassen sich im Kontext des Pflegenotstandes nachvollziehen. Pflegekräften sind unzureichend in Gewerkschaften organisiert, ihre Interessen werden also auch nicht angemessen vertreten. Die Wohlfahrtsverbände stehen häufig eher für die Arbeitgeberseite, Betriebsräte fehlen vor allem bei kirchlichen Trägern, im Ergebnis streiken Pflegende selten. Zu verbessern gäbe es einiges im Pflegeberuf: Entlohnung, Arbeitsbedingungen und Ausbildungsbedingungen (inklusive der fehlenden Akademisierung) sind nur drei Beispiele. Pflegekammern sollen als echte Interessenvertreter für Pflegekräfte fungieren. Kritisiert wird, dass die Arbeit der Pflegekammern durch ihre Mitglieder finanziert werden soll, bei einer großen Zahl von Mitgliedern soll dieser Betrag aber klein gehalten werden.

Der am 2. Dezember veröffentlichte Bericht des Zentrums für Sozialforschung aus Halle liefert deutliche Ergebnisse für Mecklenburg-Vorpommern: 73 % der befragten Pflegekräfte befürworten die Einführung von Pflegekammern, nur 15,6 % lehnen diese ab. Der zentrale Kritikpunkt - die Fianzierung durch die Mitglieder - wurde nur von den BefürworterInnen beantwortet. Von diesen sind 61,6 % bereit, Beiträge zu entrichten, nur 10,1 % sind nicht dazu bereit.

Der Bericht liefert auch zur Situation der Pflegekräfte Informationen und Handlungsempfehlungen, die aus Befragungen von ArbeitnehmerInnen, ArbeitgeberInnen und ExpertInnen resultieren. Den gesamten Bericht können Sie online nachlesen.

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Ergänzend zu der Beitragsreihe zum Pflegenotstand stellen wir Ihnen den Ergebnisbericht "Die Nacht in deutschen Pflegeheimen" vor, welcher zwar nicht repräsentativ für das ganze Bundesgebiet ist, jedoch Berichte wie in diesem Radiobeitrag bestätigt.

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Die von der Universität Witten/Herdecke in Kooperation mit dem Pflege e.V. durchgeführte Studie untersuchte die Situation der Nachtdienste in Pflegeheimen. An der Onlineumfrage nahmen 276 MitarbeiterInnen teil. Sie sind zumeist in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen tätig.

Ein Ergebnis ist, dass sich eine Person im Nachtdienst durchschnittlich um 51,6 BewohnerInnen kümmern muss. Versorgung von Inkontinenz war bei allen Befragten das Hauptarbeitsfeld. Damit bleiben für diese und weitere Tätigkeiten pro BewohnerIn und Nacht durchschnittlich 12 Minuten Zeit. Die weiteren Tätigkeiten behandeln Lagerung, Verabreichung von Medikamenten und das Kümmern um "herumirrende Menschen". Von den durchschnittlich 51,6 Personen werden tatsächlich 40,3 versorgt, 27,1 von ihnen haben eine Demenz diagnositiziert.

Das Fazit der AutorInnen der Studie: "Die Ergebnisse zeigen deutlich problematische Rahmenbedingungen seitens des Personalschlüssels während der Nächte in deutschen Pflegeheimen. Es kommt regelmäßig vor, dass anfallende Aufgaben während der Nacht auf Grund von Zeit- und Personalmangel nicht vollständig ausgeführt werden können. Auftretende Zwischenfälle können diese Situation auf Grund des niedrigen Personalschlüssels erheblich verschärfen."

Den gesamten Bericht und weitere Ergebnisse können Sie hier nachlesen: große Schlarmann, J; Bienstein, C (2015): "Die Nacht in deutschen Pflegeheimen 2015", Ergebnisbericht, Department für Pflegewissenschaft, Universität Witten/Herdecke.

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Der Bundestag hat heute das Pflegestärkungsgesetz II (PSG 2) beschlossen. Sie können sich die Bundestagsdebatte ansehen und Stellungnahmen verschiedener Organisationen zum PSG 2 nachlesen.

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Sie können sich über Regelungen und Stellungnahmen zum PSG 2 informieren, zuletzt berichteten wir über den Kabinettsbeschluss zum neuen Gesetz.

In der heutigen Sitzung des Bundestages wurde, wie erwartet, der Gesetzesentwurf von den Fraktionen der Union und SPD gelobt. Aus der Opposition kam jedoch auch Kritik:

So fehlt jetzt bereits schon professionelles Pflegepersonal. Fakten dazu liefert der Pflegereport 2015, Erfahrungsberichte aus dem Pflegesystem können Sie hier nachlesen und -hören. Durch die Änderung des Pflegebegriffes können die Pflegekräfte weiter überfordert werden, der belastende Druck im Arbeitsalltag bleibe bestehen. Die Opposition vermisst Maßnahmen zur Erhöhung der Personalschlüssels in Pflegeeinrichtungen und zur Stärkung des Pflegeberufes. Im Vergleich wird eine Schwächung der stationären Pflege befürchtet, da dieser nun bei Neuaufnahme vor allem bei den unteren Pflegegraden weniger Leistungen zustehen. Die auch von Oppositionrednerinnen gelobten Verbesserungen, wie z.B. die Berücksichtigung von Demenz- und psychisch Erkrankten bei den 5stufigen Pflegegraden, lassen jedoch Verbindlichkeit vermissen. Schließlich wird konstatiert, dass eine gute Pflege immer noch vom eigenen Einkommen oder Vermögen abhängen wird.

Sie können sich die gesamte Aussprache zum Gesetz anschauen.

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Wir berichteten bereits über die Gesetzgebungsprozesse zu Pflegekammern in den nördlichen Bundesländern. Lesen Sie hier nun mehr zu der Lage in den südlichen Bundesländern, mit der wir unsere Reihe zum Pflegenotstand fortsetzen.

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Teilweise wird die Errichtung einer Pflegekammer noch diskutiert. Die Argumente für eine Pflegekammer lassen sich am Besten nachvollziehen, wenn man die Thematik "Pflegenotstand" betrachtet. Daraus folgt auch, dass das geplante Pflegestärkungsgesetz II den Pflegenotstand nicht alleine auflösen kann.

Knapp 30 000 BürgerInnen aus Nordrhein-Westfalen haben sich im Juli in Form einer Petition für eine Pflegekammer ausgesprochen. Die Unterschriftenliste soll nun an das Landesministerium übergeben werden.  Der Pflegerat NRW organisiert am 15.09.15 eine Podiumsdiskussion unter Beteiligung von Landtagsmitgliedern.

Auch in Hessen haben sich mehrere Organisationen zu einem Landespflegerat zusammengeschlossen. Diese führte im Juni eine Auftaktveranstaltung durch, es wurde dabei vor allem der langsame Gesetzgebungsprozess in Hessen kritisiert. Durch die Grünen steht die Gründung einer Pflegekammer in dem Koalitionsvertrag, andere Bundesländer sind in dem Prozess jedoch viel weiter.

In Thüringen sind bisher keine konkreten Anzeichen für die Einführung einer Pflegekammer zu erkennen. In dem thüringischen Koalitionsvertrag heißt es, dass eine Pflegekammer eingerichtet wird, "wenn die betreffenden Akteurinnen und Akteure dies einfordern und es zur Stärkung des Berufsfeldes der Pflege beiträgt."

Bereits 2011 sprachen sich in Sachsen eine Mehrheit der befragten Pflegekräfte für die Einführung einer Pflegekammer aus, reagiert hat die Landesregierung in den Folgejahren nicht. Dies berichtet der Vorsitzende des sächsischen Pflegerates.

Im Saarland sind die Beschäftigten in der Pflege, ähnlich wie in Bremen, in der Arbeitskammer Mitglied. In der Arbeitskammer wurde die Stelle eines Pflegereferenten geschaffen, welches der Pflegerat als politische Maßnahme zur Verhinderung einer Pflegekammer sieht. Auch wurde der Zusammenschluss mit der rheinland-pfälzischen Pflegekammer thematisiert.

In Rheinland-Pfalz ist die Pflegekammer bereits beschlossene Sache, das Bundesland gilt damit als Vorreiter in der Republik. In die Arbeit und Rolle der Pflegekammer kann bereits Einblick genommen werden.

In Baden-Württemberg wurde im März 2015 eine Unterschriftenliste zur Einführung einer Pflegekammer an die Pflege-Enquete des Landtages übergeben. Im Juli gab es zu der Thematik der Pflegekammer eine öffentliche Anhörung. Im Januar 2016 wird die Pflege-Enquete dem Landtag abschließend berichten.

In Bayern wurde die Errichtung einer Pflegekammer zwar versprochen, ein Gesetzgebungsverfahren wurde bis jetzt jedoch nicht eingeleitet, trotz Petitionen und Demonstrationen. Ein geplanter Pflegering steht in dem Verdacht, vor allem für Träger und ArbeitgeberInnen zu sprechen.

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Wir berichteten bereits über das zweite Pflegestärkungsgesetz, kurz PSG II. Nun hat die Bundesregierung zum PSG II einen Kabinettsbeschluss gefasst. Anlässlich dieses Beschlusses weisen wir auf weitere Stellungnahmen von Verbänden hin. Lesen Sie für weitere Hintergründe unseren ausführlichen Artikel zum Entwurf des PSG II.

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Nach dem Kabinettsbeschluss wird nun am 07.09.15 eine nicht öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses statt, in der der Gesetzesentwurf thematisiert wird und anschließend zur Diskussion in das Parlament übergeben werden kann. Zu einer Diskussion gehören verschiedene Meinungen, daher weisen wir hier auf weitere Stellungnahmen hin. Beachten Sie auch unsere weiteren Artikel zum Thema Pflegenotstand.

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (Devap) sieht nur eine schwache Stärkung der Pflege. Bemängelt wird vor allem, dass der Betrag für die vollstationäre Pflege in § 43 SGB XI nicht ausreicht, um die von der jeweiligen Einrichtung mit der Pflegekasse verhandelte Pflegevergütung zu decken. Die Differenz zahlt der Pflegebedürftige als pflegebedingten Eigenanteil. Auch Unterkunft und Verpflegung des Pflegebedürftigen in der Einrichtung, die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung und je nach Bundesland eine Ausbildungsumlage werden von den Pflegebedürftigten verlangt. Pflege wird laut Devap zu flächendeckender Altersarmut führen, wenn nicht jetzt die Versicherungsleistungen drastisch erhöht werden.

Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) fordert eine stimmberechtigte Beteiligung der Betroffenenverbände. Obwohl die Pflegebedürftigten den Hauptanteil der Pflege tragen, haben ihre Interessenverbände kein Stimmrecht bei den Entscheidungen im Qualitätsausschuss. BewohnerInnen stationärer Einrichtungen trugen 2013 47% der Kosten selbst, 43% übernahm die Pflegeversicherung und 10% deckten die Leistungen der Sozialhilfe.

Die Deutsche Alzheimergesellschaft begrüßt die bessere Berücksichtigung Demenzkranker. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt zu größerer Gerechtigkeit für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Es wird gewürdigt, dass Pflege nun nicht mehr nur als Körperpflege, Ernährung und Mobilität definiert wird.

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