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Die Altersarmut in Deutschland steigt weiter an und die Inflation verschlimmert die Situation für Rentner*innen zusätzlich. Vor diesem Hintergrund erneuert die Volkssolidarität ihre Forderung nach einer Erwerbstätigenrente, in die alle einzahlen sollen.

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Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag waren im Jahr 2021 17,9 Prozent aller Rentnerinnen von der Armutsgefährdung betroffen. Im Jahr 2010 lag diese Quote noch bei 12,6 Prozent. Die Volkssolidarität greift diese Angaben in einer Pressemitteilung Anfang März auf und fordert die Bundesregierung auf, sofortige und langfristige Maßnahmen gegen die zunehmende Altersarmut zu ergreifen.

Frauen sind besonders stark vom Armutsrisiko betroffen, da ihre durchschnittliche Altersrente mit 832 Euro pro Monat weit unter der Armutsgrenze liegt und weniger als zwei Drittel der Rentenhöhe von Männern erreicht. Diese Lücke wird auch „Gender Pension Gap“ genannt. Schlechte Löhne und Gehälter, Minijobs und Teilzeitarbeit tragen zu dieser Ungleichheit bei. Menschen im rentennahen Erwerbsalter sind ebenfalls oft in Minijobs beschäftigt. Susanna Karawanskij, Präsidentin der Volkssolidarität, erklärt dazu: „Über sieben Millionen Menschen arbeiteten 2021 in Minijobs. Altersarmut wird so vorprogrammiert. Deshalb gehören diese prekären Arbeitsverhältnisse abgeschafft.“

Der Verband fordert eine Umkehr in der Rentenpolitik. „Statt die 48 Prozent-Haltelinie zu propagieren, braucht es eine Anhebung auf mindestens 53 Prozent des letzten Nettoverdienstes“, so die Verbandspräsidentin weiter. Die gesetzliche Rente müsse zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden, in die auch Selbstständige, Beamte und Politiker*innen einzahlen. Die Rente dürfe nicht danach bemessen werden, wie viel sie kostet, sondern ob sie einen Lebensabend für alle in Würde und Zufriedenheit ermöglicht.

Die Volkssolidarität ist ein 1945 gegründeter Sozial- und Wohlfahrtsverband mit über 100.000 Mitgliedern.

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„Verzockt meine Rente nicht“ titelt die Gewerkschaft ver.di in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitung „publik“. Die Kritik zielt ab auf die Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Aktienrente – im Finanzministerium spricht man inzwischen vom „Generationenkapital“. Könnte die Rente nun wirklich „verzockt“ werden? Was bedeuten die Pläne der Regierung für die Altersvorsorge, was ist dran an der Kritik?

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Wir haben schon einmal über die Aktienrente berichtet. Damals, im Herbst 2021, liefen gerade die Koalitionsverhandlungen der Ampelregierung. Die Einführung eines Aktienanteils in der Altersvorsorge war bereits im Sondierungspapier der drei Parteien vereinbart worden und hat es dann – wenig überraschend – auch in den finalen Koalitionsvertrag geschafft.

Darin heißt es zunächst, dass es keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des Renteneintrittsalters geben soll. Ergänzt wird dann: „Um diese Zusage generationengerecht abzusichern, werden wir zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen.“

Demografie als Herausforderung

„Generationengerecht“ ist dabei das zentrale Stichwort der Befürworter*innen dieses Ansatzes. Sie weisen auf den demografischen Wandel hin: Auf immer mehr Rentnerinnen und Rentner kommen immer weniger Beitragszahler*innen. Verschärft wird die Tendenz durch den Renteneintritt der sogenannten „Babyboomer“-Generation ab 2025. Gemeint sind die geburtenstarken Jahrgänge der 60er-Jahre, die in den kommenden Jahren in den Ruhestand eintreten werden.

Der Grund, warum das für das Rentensystem zur Herausforderung werden könnte, liegt in der Umlagefinanzierung der gesetzlichen Altersvorsorge. Die Beiträge, die während des Berufslebens in die Rentenversicherung eingezahlt werden, werden nicht für die eigene Rente im Alter zurückgelegt, sondern direkt auf die ältere Generation „umgelegt“, d. h. als Rente ausbezahlt. Im Ergebnis könnte das bedeuten, dass die Beiträge, die Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen in die Rentenversicherung abführen, in Zukunft immer weiter steigen müssten.

Ergänzung der umlagefinanzierten Rente

Daher soll die gesetzliche Rente nach Plänen der Bundesregierung um einen Kapitalanteil erweitert werden. In kreativer Marketing-Sprache nennt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) das Vorhaben nun „Generationenkapital“. Das soll allerdings nicht nur gut klingen, es deutet auch an, worum es gehen soll: Vorgesehen ist nämlich nicht (mehr), die Rentenansprüche zu erhöhen. Vielmehr sollen die Beitragssätze weitgehend stabil gehalten werden. Konkret geplant ist, zehn Milliarden Euro pro Jahr in einen neu zu schaffenden Fonds zu investieren.

Zur Verwaltung des Geldes wird eine öffentlich-rechtliche „Stiftung Generationenkapital“ geschaffen, die Erträge aus der Anlage sollen durch eine rechtlich verankerte Zweckbindung der gesetzlichen Rentenversicherung zugutekommen. Aufgebaut werden soll der Fonds aus Haushaltsmitteln. Eine Verwendung der Beitragsgelder hätte ein Loch in der Rentenversicherung zur Folge, dass dann ohnehin wieder durch Haushaltsmittel hätte gedeckt werden müssen.

Das Geld aus dem Fonds soll dann am Kapitalmarkt angelegt werden und die erwarteten Erträge schon ab Mitte der 2030er  der Rentenversicherung zugutekommen. „Das Generationenkapital nutzt die Renditepotenziale der internationalen Kapitalmärkte, damit die Rentenbeiträge in Zukunft weniger stark steigen – einige europäische Länder praktizieren eine Kapitaldeckung der Rente bereits seit Jahrzehnten erfolgreich“, schreibt das Bundesfinanzministerium Mitte Januar seiner Internetseite.

Als Vorbild wird immer wieder Schweden genannt, wo die gesetzliche Rente seit der Jahrtausendwende durch Fonds ergänzt wird. Mit diesem Modell, an dem sich insbesondere die Liberalen stets orientiert hatten, hat der aktuelle Vorschlag allerdings nicht mehr viel gemeinsam. Zwar gibt es dort auch einen Staatsfonds („AP7“), es werden jedoch 2,5 Prozent des Bruttolohns in diesen oder andere, selbst gewählte und teilweise riskantere, Fonds abgeführt. Eine solche Variante schwebte in der Vergangenheit auch den Liberalen vor.

Wird die Rente jetzt „verzockt“?

Das wäre wohl etwas zu einfach. Zwar unterliegen Kapitalmärkte Kursschwankungen, allerdings können kurzfristige Schwankungen durch Investitionen über einen langen Zeitraum meist ausgeglichen werden. Richtig ist aber auch: Eine Rendite-Garantie gibt es nicht und auch Verluste sind möglich. Für solche Fälle sehen die Pläne der Bundesregierung jedoch vor, dass das Risiko für eventuelle Verluste durch den Bund getragen werde.

Ein weiterer Kritikpunkt liegt in der Summe, die langfristig in so einem Fonds angelegt werden müsste. Geplant ist perspektivisch ein dreistelliger Milliardenbetrag. Laut ver.di wäre dieser auch nötig, da allein die Verhinderung des Anstiegs des Rentenbeitrags um einen Prozentpunkt einen Gewinn von 17 Milliarden aus der Anlage voraussetzen würde. Bei einer optimistischen Rendite von jährlich acht Prozent bräuchte es für dieses eine Prozent damit 212,5 Milliarden Euro.

Gäbe es Alternativen?

Eine Alternative zu steigenden Beitragssätzen zur Finanzierung des erhöhten Rentenaufkommens könnte sein, das umlagefinanzierte System direkt durch höhere Haushaltsmittel zu stützen. Zwar gebe es dann keine Erwartung von Renditen, gleiches würde jedoch auch für Verlustrisiken gelten. Daneben fordert zum Beispiel der Sozialverband VdK statt der Ampelpläne weiterhin eine „Erwerbstätigenversicherung“, in die alle einzahlen sollen. Also auch Selbstständige, Politiker*innen und Beamt*innen. Das stärke nicht nur die finanzielle Grundlage der Rentenversicherung, es schaffe auch mehr Gerechtigkeit.

Um der Altersarmut entgegenzuwirken schlägt ver.di in dem eingangs erwähnten Leitartikel zusätzlich vor, auch eine andere Säule der Altersvorsorge in den Blick zu nehmen und zu stärken: Die betriebliche Altersvorsorge. „Insbesondere für Frauen, die häufig in kleineren Betrieben arbeiten, und für Beschäftigte im Niedriglohn würde eine Betriebsrente einen echten Beitrag gegen Altersarmut leisten – finanziert mit einem wesentlichen Beitrag der Arbeitgeber, die aufgrund des Fachkräftemangels häufig bereit sind, die Beiträge zur Betriebsrente zu finanzieren“, argumentiert die Dienstleistungsgewerkschaft. Gegenwärtig hätten nur 56 Prozent der Beschäftigten Anspruch auf eine Betriebsrente. „Gemeinsam mit Mindestsicherungselementen wäre dann nach einem langen Arbeitsleben ein ausreichend finanzierter Ruhestand möglich.“

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Dezember 2022 dem Deutschen Bundestag seinen 7. Menschenrechtsbericht übermittelt. Darin befassen sich die Autor*innen auch mit der Situation älterer Menschen und sieht Handlungsbedarf.

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„Die Pandemie hat deutlich gemacht: Ältere Menschen sind in Deutschland in vielerlei Hinsicht in ihren Grund- und Menschenrechten eingeschränkt“, heißt es einleitend in dem Kapitel des Berichts, das sich mit der Lage älterer Generationen beschäftigt. Gemeint ist damit unter anderem die Gefahr, bei einer pandemiebedingten Triage durch das Alter benachteiligt zu werden, ebenso seien ältere Menschen in Einrichtungen massiv in ihrer gesellschaftlicher Teilhabe beschränkt worden.

Doch auch auf die Altersarmut weist der Bericht hin: „Die Armutsquote – also die Zahl der Menschen, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Bevölkerung zur Verfügung hat – ist für Menschen ab 65 von 15,7 Prozent in 2019 über 16,3 Prozent in 2020 auf 17,4 Prozent in 2021 gestiegen und erreichte damit einen neuen Höchstwert“, heißt es in der Publikation. Aus menschenrechtlicher Sicht müsse die Bekämpfung von Altersarmut laut Bericht jedoch auch vorher ansetzen, beispielsweise mit einem vor Armut schützenden Lohnniveau und einem diskriminierungsfreien Zugang zum Arbeitsmarkt.

Im Hinblick auf internationale Übereinkommen zur Menschenrechtslage älterer Menschen argumentiert der Bericht: „Eine internationale Konvention für die Rechte Älterer wäre ein wichtiger Baustein, um die menschenrechtlichen Schutzlücken anzuerkennen und die Pflichten des Staates zum Schutz älterer Menschen verbindlich zu machen.“ Bislang gebe es eine solche Konvention, wie es beispielsweise für Kinder oder Menschen mit Behinderungen gibt, nicht. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt der Bundesregierung daher, sich national und international nachdrücklich für eine entsprechende Konvention für die Rechte Älterer einzusetzen.

Den vollständigen Bericht finden Sie hier, eine Pressemitteilung mit den wesentlichen Befunden finden Sie unter diesem Link.

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Kulturveranstaltungen können teuer sein, doch selbst kostenlose Angebote erreichen vielfach keine neuen Besucher*innen. Um Hürden kultureller Teilhabe und Möglichkeiten, diese abzubauen, geht es bei der Online-Veranstaltung im Februar.

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Nicht nur fehlende finanzielle Ressourcen seien problematisch und hielten Menschen davon ab, Kulturveranstaltungen zu besuchen. Denn auch kostenlose Angebote erreichten immer wieder nur bisherige Nutzer*innen und Besucher*innen. Auch die Sprache, Informationsdefizite, Digitalisierung, bestimmte Bedarfe, Inhalte, Mobilitätseinschränkungen, andere Beeinträchtigungen und Klassismus spielten eine zentrale Rolle bei den Hürden kultureller Teilhabe.

Wie diese abgebaut werden können und insbesondere von Altersarmut betroffene Senior*innen zu regelmäßigen Kulturbesuchen ermutigt werden können, berichtet Sabine Ruchlinski am 13. Februar 2023. Sie ist Gründerin und geschäftsführende Vorsitzende des Vereins KulturRaum München, von dessen erfolgreicher Praxis berichtet werden soll. Darüber hinaus ist Sabine Ruchlinski Vorsitzende der Bundesvereinigung Kultureller Teilhabe.

Angeboten wird der Praxisbericht von kubia – dem Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur. Die Veranstaltung findet von 14:00 bis 15:30 Uhr über ZOOM statt, die Teilnahme ist kostenfrei möglich. Weitere Informationen und einen Link zur Anmeldung finden Sie hier.

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Nach etwa dreiwöchigen Verhandlungen hatten CDU und Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen im Juni ihren gemeinsamen Koalitionsvertrag vorgestellt. Die Landesseniorenvertretung NRW e.V. kritisiert das fast 150-seitige Ergebnis, die ältere Generation sei darin „vollkommen unterrepräsentiert“.

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„Zukunftsvertrag“ – so nennt die kürzlich gebildete Koalition aus CDU und Grünen ihren gemeinsamen Koalitionsvertrag. Auf 146 Seiten finden sich über 7.000 Textzeilen mit Vorhaben, die man für die kommenden Jahre geplant hat. Doch nur 8 der mehr als 7.000 Zeilen seien den Senior*innen gewidmet, kritisiert die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) und weist darauf hin, dass die über 65-jährigen mit rund 20 % zahlenmäßig immerhin die zweitstärkste Bevölkerungsgruppe des Bundeslandes sei. Der kleine Passus zu Senior*innen im „Zukunftsvertrag“ entspreche nicht dem Stellenwert der Altersgruppe für das gesellschaftliche Leben in Deutschlands bevölkerungsreichsten Land.

Man habe zuvor an die Politik appelliert und sich deutlich mehr erhofft, erklärt der LSV-Vorsitzende Karl-Josef Büscher: „Wir hatten im Mai deutlich gemacht, dass wir z. B. in den Bereichen bezahlbares, barrierefreies Wohnen, Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe in Zeiten der Digitalisierung oder auch der Bekämpfung der Altersarmut wirklich entscheidende Schritte von der neuen Regierung erwarten. Unsere Erwartungen wurden in keiner Weise erfüllt.“

Die Landesseniorenvertretung fordert konkret vor allem eine Berücksichtigung der nicht erwerbstätigen Rentner*innen bei Ausgleichszahlungen vor dem Hintergrund der Inflation und der hohen Energiekosten. Von den über 1,8 Millionen Rentenbeziehenden im Land hätte rund ein Viertel nur unter 1.200 Euro zur Verfügung. Der Senior*innenvertretung gehe es auch um soziale Teilhabe, die nicht nur eine Frage des Geldes sei: „Wir brauchen dringend eine vom Land koordinierte Schulungsinitiative für den Gebrauch von digitalen Geräten und Medien speziell für Ältere“, so Büscher weiter, da das auch von den Kommunen oder der Kreis- und Landesebene ausgeweitete Online-Angebot zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes andernfalls an großen Teilen der Bevölkerung über 65 Jahre vorbeigehe.

Zur Pressemitteilung des LSR NRW mit weiteren aufgeworfenen Aspekten zum Koalitionsvertrag gelangen Sie hier.

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In Deutschlands nördlichstem Bundesland sei die Zahl der arbeitenden Rentner*innen im Zehn-Jahres-Vergleich deutlich gestiegen. Das geht aus Zahlen der Arbeitsagentur hervor, die der NDR ausgewertet hatte. Sozialverbände kritisieren die Entwicklung.

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Anfang Juni schreibt der NDR in einem Beitrag: „Sie tragen Zeitungen aus, geben Nachhilfe, arbeiten als Fahrer oder gehen putzen: In Schleswig-Holstein gehen immer mehr Menschen im Rentenalter arbeiten.“ Auf diesen Schluss kommt der Sender aus der Auswertung von Daten der Arbeitsagentur.

Im September 2021 – das waren die jüngsten Daten, die vorlagen – habe es 39.000 Beschäftigte im Alter von mindestens 67 Jahren gegeben. Fünf Jahre zuvor seien es noch 33.000 gewesen, vor zehn Jahren sogar nur 27.000 erwerbstätige Rentner*innen. Die meisten dieser Menschen seien aktuell geringfügig beschäftigt (sog. Minijobs). Einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sei hingegen nur jede*r fünfte arbeitende Rentner*in nachgegangen.

Kritik daran kommt unter anderem vom Sozialverband (SoVD) Schleswig-Holstein: „Wenn eine 70-Jährige aus wirtschaftlicher Not noch Zeitungen austragen muss oder ein 70-Jähriger die Einkaufswagen im Discounter 'einsammelt', stimmt etwas nicht in unserer Gesellschaft“, kritisiert der Landesvorsitzende Alfred Bornhalm gegenüber dem NDR Schleswig-Holstein.

Auch der Sozialverband VdK kritisiert diese Entwicklung. So gebe es zwar auch einige, die aus Spaß weiterarbeiten würden. „Aber viele brauchen das tatsächlich für ihren Lebensunterhalt. Dass sie überhaupt Essen und Medikamente kaufen können. Dass sie sich ihre Wohnung leisten können“, wird Ronald Manzke, Geschäftsführer des VdK Nord, in dem Artikel zitiert.

Fraglich ist jedoch, ob das durch die hier genannten Verbände gezeichnete Bild einer wirtschaftlich erzwungenen Erwerbstätigkeit im Ruhestand für alle Senior*innen zutrifft. Anfang Juni berichteten wir auf diesem Portal von einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), nach der andere Gründe im Vordergrund stünden. Mit jeweils über 90 Prozent werden dort „Spaß an der Arbeit“, „Weiterhin eine Aufgabe haben“ und „Kontakt zu anderen Menschen“ als Hauptmotive für eine Erwerbstätigkeit im Rentenalter genannt. „Finanzielle Situation“ geben 43 Prozent der arbeitenden Rentner*innen als Grund an.

Nichtsdestotrotz: Auch wenn nach Ergebnissen der Studie vor allem bei Menschen mit höherem Bildungsniveau die Wahrscheinlichkeit steigt, auch aus anderen Gründen weiterhin einer Beschäftigung im Rentenbezug nachzugehen, dürfen die finanziellen Motive nicht vernachlässigt werden. Gerade im unteren Einkommensbereich sei das überproportional häufig ein Motiv – darauf weist auch die IAB-Studie hin.

Zum ganzen NDR-Beitrag gelangen Sie hier.

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Am 8. Mai wählt Schleswig-Holstein einen neuen Landtag. Welches Bild haben die Parteien vom Älterwerden? Wie wollen sie die Lebensqualität im Alter verbessern? Wir haben uns für Sie die Wahlprogramme der derzeit im Landtag vertretenen Fraktionen mit dem Fokus auf senior*innenbezogene Aspekte angesehen.

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Senior*innenpolitik ist ein Querschnittsthema. So betrifft ein großer Teil politischer Themenbereiche auch das Leben im Alter unmittelbar: Die Daseinsvorsorge, (bezahlbarer) Wohnraum, Stadtplanung, Verkehrssicherheit und Mobilität, Umweltschutz und vieles mehr. Wir haben uns in diesem Rahmen auf die Forderungen konzentriert, die die Parteien ausdrücklich (auch) auf Senior*innen beziehen. Es handelt sich um eine Übersicht, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Die jeweiligen Programme sind daher auch zum eigenständigen Weiterlesen verlinkt.

CDU

Die CDU ist die größte Fraktion im Landtag und stellt derzeit mit Daniel Günther den Ministerpräsidenten. In ihrem Wahlprogramm haben sie senior*innenpolitischen Aspekten ein eigenes Unterkapitel mit dem Titel „Aktive Seniorinnen und Senioren – erfülltes und zufriedenes Leben im Alter“ gewidmet. „Wir setzen uns dafür ein, dass Seniorinnen und Senioren im Alter auskömmlich leben können“, heißt es darin. „Doch ist es auch Teil des Alterns, dass die Eigenständigkeit Einschränkungen erfahren kann, bei denen Seniorinnen und Senioren auf Familie, Fürsorge, Pflege und Unterstützung angewiesen sind.“ Deshalb wolle man beste Rahmenbedingungen für Lebensqualität im Alter schaffen.

Dazu zähle das Älterwerden in gewohnter Umgebung. Dafür kündigt die CDU an, Handlungsempfehlungen für das „Wohnen im Alter“ zu erarbeiten. Altersgerechte Wohnformen sollen finanziell und ideell gefördert werden.

Bedürfnisse von Senior*innen in Bezug auf bedarfsgerechte Infrastruktur und Verkehr sollen besser berücksichtigt werden. Dafür wolle die Partei die Senior*innenverbände bei der Verkehrsraumplanung mit einbeziehen und durch eine landesweite Kampagne über die altersspezifischen Bedürfnisse aufklären. Zur Stärkung der Mobilität im ländlichen Raum seien zudem Bürger*innenbusse oder Anruf-Linien-Fahrten (ALFA) wichtig. Die Angebote wollen die Christdemokrat*innen zu einem kreisübergreifenden System ausbauen.

Ehrenamtstätigkeit sollen gefördert werden, die Höchstaltersbegrenzungen für bürgerschaftliches Engagement wolle man „auf den Prüfstand stellen“.

Ein weiteres Thema, dass nicht nur, aber im Besonderen auch ältere Menschen betrifft, ist zunehmende Einsamkeit. „Ungewollte Einsamkeit macht krank und ein Leben in Würde wird immer schwieriger“, heißt es im Wahlprogramm. Daher wolle die CDU ein Konzept gegen Einsamkeit auf den Weg bringen und das Hilfesystem unterstützen.

Außerdem sollen Bildungs- und Beratungsangebote unterstützt werden, die „die digitale Kompetenz und digitale Fitness der älteren Menschen fördern.“

SPD

Auch die Sozialdemokrat*innen haben ihre senior*innenpolitischen Ideen unter dem Titel „In Schleswig-Holstein kann man gut alt werden“ in einem eigenständigen Unterkapitel gebündelt. In dem SPD-Programm wird begrüßt, dass viele Senior*innen heutzutage gesellschaftlich engagiert sind: „Wir freuen uns über eine Generation, die sich stark ehrenamtlich engagiert und die kulturelle und touristische Vielfalt in Schleswig-Holstein schätzt.“ Dieses Engagement sei der „Kitt“, der die Gesellschaft heute zusammenhalte. Ziele einer modernen Politik für Senior*innen sei daher die Schaffung guter Rahmenbedingungen für nachberufliche Bildung, Kreativität und ehrenamtliches Engagement. Für ehrenamtliche Arbeit wolle man entsprechende Räumlichkeiten und Equipment bereitstellen.

Doch viele ältere Menschen bräuchten auch gute Pflege. „Wir werden die Pflegeversorgung vor Ort umgestalten, verbessern und dabei den bewährten Grundsatz ambulant vor stationär in den Vordergrund stellen“, versprechen die Sozialdemokrat*innen in ihrem Programm. Zudem wolle man einen „präventiven Hausbesuch“ ab 75 Jahren einführen, welcher eine vorsorgende Beratung mit Blick auf eine altersgerechte Ausstattung der Wohnung beinhalten soll.

Dieses Angebot soll auch Teil einer „Vor-Ort-für-Dich-Kraft“ sein, die die SPD in einem eigenständigen Kapitel ihres Wahlprogramms vorschlägt. Sie soll Angebotslücken vor Ort schließen. „Die Vor-Ort-für-Dich-Kraft ist immer vor Ort und im Dorf oder Quartier mit den Menschen bekannt. Sie ist in Kontakt und sucht die Menschen auf.“

Zur Verbesserung der Pflege- und Gesundheitsversorgung wolle man zudem Landesgesundheits- und Pflegekonferenz unter Einbeziehung der Bevölkerung und Akteur*innen im Gesundheitsbereich ausrichten. Auch vor dem Hintergrund einer Entlastung pflegender Angehöriger sollen Angebote der Kurzzeitpflege ausgebaut werden. Auch das Angebot des Pflegenottelefons wolle die SPD erweitern, um ungeklärte Pflegesituationen zu reduzieren. Der Demenzplan soll „wieder in den Fokus“ gerückt und weiterentwickelt werden.

Bündnis 90/Die Grünen

Im Wahlprogramm der Bündnisgrünen findet sich kein eigenes Kapitel zur Gruppe der Senior*innen. Trotzdem wird auch auf diese Altersgruppe stellenweise konkret Bezug genommen.

Im Bereich „Lebenslanges Lernen und Medienkompetenz stärken“ – wie eines der Abschnitte des Programms betitelt ist – wird beispielsweise angekündigt, dass man sich für ein landesweites Netzwerk ehrenamtlicher Senior*innen-Medienlots*innen einsetzen wolle. Auch Senior*innentreffs und andere öffentliche Orte wie Büchereien oder Gemeindezentren wolle man zu „Erlebnisräumen für digitales Kennenlernen“ machen. Die digitale Teilhabe der älteren Generation solle so gestärkt werden. Zur Verbesserung der Erwachsenenbildung sollen außerdem die Volkshochschulen bei einem Ausbau ihrer Angebote unterstützt werden.

Um speziellem Bedarf an Wohnräumen gerecht zu werden – dazu zählen die Grünen auch Senior*innen-WGs – soll zusammen mit Wohnungsbaugenossenschaften und sozialen Trägern ein Förderprogramm entwickelt werden, mit dem leichter Wohnungen getauscht und/oder umgebaut werden können, wenn sich die Bedarfslage ändert (z.B. ein hohes Stockwerk im Alter nicht mehr erreicht werden kann). Älteren Menschen wolle man zudem ermöglichen, geeigneten Wohnraum zu finden. Vielen sei es wichtig, im Alter im Quartier zu bleiben. Explizit an ältere Menschen gerichtete Mehrgenerationenhäuser unterstütze man, ebenso den Ausbau gemeinschaftlicher Wohnformen. Für barrierefreien Wohnraum sollen weitere Förderprogramme geschaffen werden.

Beim Ausrichten der Infrastruktur an die Bewohner*innen sollen verschiedene Perspektiven wie die von Senior*innen mitgedacht werden. Alle wichtigen Ziele in einer Stadt sollen künftig innerhalb von 15 Minuten erreichbar sein.  Mittels einer „familien- und generationsgerechten Stadtplanung“ sollen mehr Sitzmöglichkeiten oder öffentliche Toiletten geschaffen werden. Die Wege sollen zugleich sicherer und barrierearm werden, denn häufig seien Gehwege zu schmal oder Kantsteine zu hoch.

Im Bereich der Pflege wolle man ambulante Pflegeformen ausbauen, die in ein Umfeld eingebettet sind, „das ältere Menschen dabei unterstützt, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.“ Außerdem soll Kommunen künftig verbindliche Pflegebedarfsplanungen vornehmen dürfen; unterstützt durch Mittel eines zu schaffenden Bundesprogramms für eine Anschubfinanzierung.

FDP

„Was das Land jetzt braucht“ ist der Titel des Wahlprogramms der Freien Demokrat*innen. „Unsere Senioren: Ein Leben lang selbstbestimmt“ heißt der Abschnitt, in dem es um die älteren Menschen in Schleswig-Holstein geht. Gemeinsam „mit Jung und Alt“ sollen Konzepte zur Zukunftsgestaltung entwickelt werden. „Erst wenn die Vorurteile gegenüber dem Alter fallen, ist eine verantwortungsvolle und nachhaltige Politik für alle Generationen möglich“, heißt es zudem einleitend im senior*innenpolitischen Kapitel.

Ein wichtiger Aspekt scheint der FDP das Thema Alterseinsamkeit zu sein, mit dem die Freien Demokrat*innen beginnen. Als Gegenstrategie wolle man den „intragenerationalen Austausch“ stärken und in dem Zusammenhang beispielsweise generationenübergreifende Wohnprojekte fördern. Auch ehrenamtliches Engagement älterer Menschen soll gefördert werden. „Wir halten nichts davon, Menschen aufgrund ihres Alters in unterschiedliche Gruppen zu trennen. Gemeinsam können wir mehr erreichen und uns gegenseitig unterstützen.“ Es gebe bereits viele innovative, an Senior*innen gerichtete Angebote in Schleswig-Holstein, diese müsse man jedoch auch finden. Die schleswig-holsteinische FDP schlägt dafür eine digitale Plattform vor, die die Projekte gebündelt darstellen soll.

Der ÖPNV und die Barrierefreiheit müsse dringend weiter ausgebaut werden. Mobilität sei ein Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe. Gleichzeitig kündigt die FDP an, die Mobilität im Alter auch präventiv zu verbessern, z.B. durch den Ausbau von Gesundheitsberatungen oder Sportangeboten.

Gezielt fördern wolle die FDP auch Bildungs- und Lernangebote, die sich an die älteren Generationen richtet. Dabei setze man auch auf Digitales. „Durch die Verlagerung vieler Lebensbereiche ins Netz verändert sich die gesellschaftliche Teilhabe.“ Auch digitale Lernangebote sollen entsprechend gefördert werden.

Das Renteneintrittsalter wolle man flexibler gestalten, so das ältere Menschen selbst entscheiden können, wann sie in Rente gehen. Arbeit im Ruhestand solle attraktiver gestaltet werden. Auf Bundesebene wolle man durch Einführung einer „Basis-Rente“ Altersarmut entgegenwirken.

SSW

Das Wahlprogramm des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) sieht kein explizit an die Bedarfe älterer Menschen gerichtetes Kapitel vor. Im Unterschied zum Grünen-Wahlprogramm, das ebenfalls kein eigenständigen Abschnitt zu Senior*innen beinhaltet, finden sich im SSW-Programm jedoch auch sonst wenig Ausführungen, die die Zielgruppe der Älteren in den Blick nimmt. Stellenweise werden einige Forderungen aber mit Zusätzen wie „für alle Altersgruppen“ oder „alle Lebensalter“ versehen. So beispielsweise bei der Forderung nach kostenfreien Bildungsangeboten und der Gewährleistung kultureller Bildung.

Konkret benannt wird das Thema Altersarmut. Um dem entgegenzuwirken, müsse die gesetzliche Altersvorsorge sozial gerecht ausgestaltet werden. Die Einführung der Grundrente sei dabei ein erster Schritt in die Richtung, langfristiges Ziel sei jedoch ein „solidarisches, umlagefinanziertes Versicherungssystem in Form einer Erwerbstätigenversicherung, welche alle Erwerbstätigen und Einkommensarten mit einbezieht und geschlechtergerecht ausgestaltet ist.“

Zahlreiche Vorschläge macht der SSW im Bereich der Pflege- und Gesundheitsversorgung. Dazu zählt die Behebung des Pflegenotstandes unter anderem durch Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und Einführung eines allgemeinverbindlichen Branchentarifvertrags in der Altenpflege. Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum sollen verbessert werden, das Land solle auch die Sanierung sowie Neubauten von Kliniken „weiterhin tatkräftig“ unterstützen. Grundsätzlich strebe man einen Systemwechsel der Pflegeversicherung hin zu einer Vollversicherung (ohne Zuzahlungen) an.

Auch zum Bereich Mobilität stellt der SSW eine Reihe von Forderungen auf, die allerdings nicht explizit auf die besondere Lebenslage älterer Generationen abzielen. Der SSW steht dem „motorisierten Individualverkehr“ eher kritisch gegenüber, in den Städten werde er zur „Belastung“. Deshalb müsse der ÖPNV weiter ausgebaut und fahrgastfreundlicher und kosteneffizienter werden.

Bei den Themen Einsamkeit und Isolation will man ein kontinuierliches Monitoring, auf dessen Grundlage Projekte entwickelt werden könnten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkten.

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Der schleswig-holsteinische Landtag befasst sich derzeit unter anderem mit der Situation pflegender Angehöriger. Nach einem im November vorgelegten Bericht der Landesregierung liegt das Thema nun beim Sozialausschuss zur abschließenden Beratung.

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Zahlreiche Stellungnahmen von Organisationen und Verbänden sind in den letzten Wochen beim Sozialausschuss des Landes Schleswig-Holstein eingegangen. Anlass dafür ist die abschließende Beratung, zu der das Thema in den Sozialausschuss überwiesen worden ist. Im November hatte die Landesregierung einen rund 40-seitigen Bericht zur Situation pflegender Angehöriger in Schleswig-Holstein vorgelegt, der im 25.11.2021 in der Plenardebatte diskutiert wurde.

Die Zahl von Menschen, die Angehörige in der Häuslichkeit pflegen, werde statistisch nicht erhoben. Laut Bericht liege die Zahl der Pflegegeldempfänger*innen im nördlichsten Bundesland jedoch bei 63.439. Darunter seien auch rund 7.000 Personen berücksichtigt, die aufgrund des Pflegegrades 1 ausschließlich den Entlastungsbetrag erhalten. Von allen Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung in Schleswig-Holstein beziehen, würden rund 70 Prozent zu Hause versorgt. Die Pflege älterer Menschen müsse auch vor dem Hintergrund der Demografie zunehmend als „gesamtgesellschaftliche Verantwortung“ gesehen werden. Das bedeute ein „Ineinandergreifen von familiärer, niedrigschwelliger, semiprofessioneller, professioneller ambulanter und stationärer Versorgung“.

Ein wichtiges pflegepolitisches Ziel – in jedem Kreis und jeder kreisfreier Stadt eine niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstelle zu haben – habe man mit der Eröffnung des Pflegestützpunktes im Kreis Schleswig-Flensburg im Jahr 2020 erreicht. Auch die Zahl der Plätze in Tagespflegeeinrichtungen sei in den vergangenen Jahren gestiegen. Als pflegepolitische Herausforderungen nennt der Bericht unter anderem den Ausbau der Kurzzeitpflege und die Digitalisierung.

Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, begrüßt den Bericht der Landesregierung. Der Bericht spiegele eine Reihe von Schwierigkeiten, die auch die Bürgerbeauftragte aus ihrer Beratungstätigkeit kenne. Allerdings käme es jetzt darauf an, wie die Situation der pflegenden Angehörigen verbessert werden kann. „Entlastungen von pflegenden Angehörigen können nur durch eine Ausweitung der bestehenden Angebote, Prüfung der Funktionalität der bestehenden Angebote und der Vereinfachung der Nutzung von Leistungen der Pflegeversicherung erreicht werden“, so El Samadoni in ihrer Stellungnahme.

Der BIVA-Pflegeschutzbund bescheinigt dem Land, mit ihren Ansätzen „in die richtige Richtung (zu) gehen“. Gleichwohl sollte der Fokus noch stärker auf „Prävention und Einbettung der Menschen mit Pflegebedarf sowie die pflegenden Angehörigen in die Gesamtgesellschaft“ gelegt werden. Dies sei gerade in den Kommunen durch einen direkteren Zugang möglich, sodass hier Land und Kommunen eng zusammenarbeiten sollten. Zur Stellungnahme von BIVA gelangen Sie hier.

Der Sozialverband VdK Nord kritisiert, dass der Bericht das mit der Pflege von Angehörigen in Zusammenhang stehende Thema Armut vernachlässige. Insbesondere für Frauen, die häufiger Angehörige pflegen als Männer, habe das große finanzielle Folgen, darunter auch Armut im Alter. „Die Einkommensverluste schmälern später die Rente. Nur wenn Pflegende gut abgesichert werden, verhindert das Altersarmut und im schlimmsten Fall den Gang zum Sozialamt“, heißt es in der Stellungnahme des Verbands. „Angehörigenpflege muss deshalb in der Rente den gleichen Stellenwert haben wie Kindererziehung.“

Interessant dürften auch die Ergebnisse einer Studie sein, die durch den Sozialverband VdK zur Situation pflegender Angehöriger in Auftrag gegeben wurde und voraussichtlich im Mai 2022 veröffentlicht werden soll. „Mit der deutschlandweiten Studie soll in Erfahrung gebracht werden, welchen Belastungen Menschen, die zu Hause pflegen und gepflegt werden, tatsächlich ausgesetzt sind und wie ihnen konkret und spürbar geholfen werden kann“, kündigt der Sozialverband an.

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Laut einem aktuellen Bericht im Rahmen des Hochaltrigkeitssurvey – der sogenannten D80+-Studie – ist Armut im hohen Alter in Deutschland weit verbreitet. Insbesondere bei Frauen über 80 Jahren ist die Altersarmut ausgeprägt.

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Über den ersten Kurzbericht der D80+-Studie haben wir kürzlich in einem anderen Artikel berichtet. Er hatte die wahrgenommenen Auswirkungen der Corona-Pandemie zum Thema. Der zweite Bericht trägt nun den Titel „Das Einkommen der Hochaltrigen in Deutschland“ und ist im Dezember erschienen.

Der Bericht zeigt, dass die Einkommensarmut bei hochaltrigen Menschen über dem Schnitt der Gesamtbevölkerung liegt. 22,4 Prozent der Menschen im Alter von 80 Jahren oder älter gelten demnach als einkommensarm, während nur 2,8 Prozent als einkommensreich eingestuft sind. Deutlich erkennbar ist auch der Zusammenhang zwischen Bildungstand und Einkommen. Hochgebildete Menschen haben in der untersuchten Altersgruppe im Schnitt 1.150 Euro mehr Nettoeinkommen im Monat als niedriggebildete hochaltrige Personen.

„Dass so viele alte Menschen in Armut leben müssen, ist unserer reichen Gesellschaft nicht würdig“, kommentiert die neue Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Kinder Anne Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) den Bericht in einer Pressemitteilung. Sie betont mit Blick auf die Ergebnisse der Untersuchung außerdem, dass Frauen besonders von Armut im Alter betroffen seien. „Wir müssen daher alles daran setzen, die noch immer bestehenden Lohnlücken zwischen den Geschlechtern zu schließen.“ Spiegel nennt als politische Vorhaben dafür die im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes sowie die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro.

Der rund 20-seitige Bericht weist tatsächlich darauf hin, dass hochaltrige Frauen deutlich öfter von Altersarmut betroffen sind als Männer ihrer Altersgruppe. Die Differenz des Nettoäquivalenzeinkommens beider Bevölkerungsgruppen beträgt monatlich etwa 300 Euro. Allerdings: Am höchsten ist die Armutsquote bei den Frauen, die vor dem Ruhestand – zum Beispiel aufgrund von Kindererziehung – nie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Hier könnte zumindest fraglich sein, inwieweit die von der Bundesseniorenministerin angekündigten Vorhaben eines höheren gesetzlichen Mindestlohnes oder bei der Entgelttransparenz überhaupt greifen.

Bei der D80+-Studie handelt es sich um die bundesweite Weiterentwicklung der NRW80+-Studie, um auch für das hohe Alter im ganzen Bundesgebiet eine bessere Datenlage zu erlangen. Im Rahmen der Studie wurden mehr als 10.000 Menschen zu ihrer Lebensqualität und Lebenssituation befragt.

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Der Deutsche Hochaltrigkeitssurvey „Hohes Alter in Deutschland (D80+)“ soll die Lebenssituationen der Menschen über 80 Jahren erfassen und abbilden. In einem ersten Bericht aus November werden die wahrgenommenen Auswirkungen der Menschen durch die Coronapandemie dargestellt.

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Wahrgenommene Auswirkungen der Coronapandemie auf die Lebenssituation älterer Menschen“ heißt der knapp 30-seitige Kurzbericht, der im Rahmen der D80+-Studie im November 2021 veröffentlicht wurde. D80+ wird vom Bundesministerium wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Hintergrund ist, dass die Zahl der Über-80-jährigen seit Jahren ansteigt, über ihre Lebenssituation aber wenig bekannt ist. In einem ersten Bericht haben sich die Studienautor*innen zunächst mit der Lebenssituation der Hochaltrigen in Pandemie-Zeiten auseinandergesetzt. Schriftlich befragt wurden insgesamt rund 40.000 Personen, von denen über 10.000 – und damit mehr als jede vierte angefragte Person – an der Befragung teilgenommen haben. Die Befragung fand zwischen November 2020 und April 2021 und damit unter dem Eindruck der zweiten und dritten Corona-Welle statt.

Wenn es um die eigentliche Erkrankung mit dem Virus geht, decken sich die Zahlen der Befragung mit den RKI-Angaben: 5 % der Über-80-Jährigen berichtet von einer Erkrankung, insbesondere Frauen, Personen in älteren Altersgruppen und Heimbewohner*innen sind häufiger erkrankt. Im sozialen Umfeld hat jede vierte Person der Altersgruppe eine Erkrankung mitbekommen.

Wenn es um die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung geht, geben 4 von 5 Befragten im Hinblick auf ihre privaten Kontakte an, von den Auswirkungen der Pandemie betroffen zu sein. Hierin liegt dem Bericht zufolge auch die größte wahrgenommene Veränderung. 68,6 % der Befragten sind durch Kontakt- oder Besuchsbeschränkungen betroffen. Die Über-90-Jährigen und Heimbewohner*innen geben öfter an, von Eindämmungsmaßnahmen wie Quarantäne oder Kontaktverboten betroffen zu sein.

Von den hochaltrigen Menschen geben zum Zeitpunkt der Befragung 28,4 % an, in den letzten 12 Monaten das Internet genutzt zu haben (sog. „Onliner“). Innerhalb der Gruppe der Onliner berichten 23,5 % von einer Veränderung ihrer Internetnutzung durch die Pandemie. Allerdings: „Zu welchem Anteil hier sehr alte Menschen bedingt durch die Coronapandemie neu begonnen haben, das Internet zu nutzen, kann aus diesen Zahlen jedoch leider nicht abgeschätzt werden.“ Zu „Lehren aus dem Lockdown“ im Hinblick auf digitale Teilhabe können Sie hier weiterlesen.

Die finanzielle Situation der Hochaltrigen scheint kaum durch die Pandemie verändert. 81,8 % geben an, „überhaupt nicht“ beeinflusst zu sein. „Ein wenig“ verändert hat sich die finanzielle Situation bei 11,6 % der Über-80-Jährigen. Die Stärksten Einbußen werden nur von Personen genannt, deren (Ehe-)Partner*in mit COVID-19 verstorben sind.

Im Fazit unterstreicht der Bericht den Befund, dass die Coronapandemie nicht in besonderem Maße zu einer steigenden Altersdiskriminierung geführt habe. Das ergebe sich unter anderem aus den Angaben der Befragten zur wahrgenommen Wertschätzung durch die Gesellschaft, die überwiegend als unverändert beschrieben wird.

Mehr zum Deutschen Hochaltrigkeitssurvey finden Sie unter diesem Link. In einem kommenden Beitrag werden den zweiten D80+ Kurzbericht vorstellen, der in diesem Monat veröffentlicht wurde. Dabei geht es um das Thema Altersarmut.

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