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Unter dem Motto „Soziale Gerechtigkeit“ fand am Samstag, den 10.08.2013, in Rendsburg die außerordentliche Landeskonferenz der Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein statt. Grußworte kamen u.a. von der Sozialministerin des Landes Kristin Alheit. Als Gastreferent erläuterte Wilhelm Schmidt, Präsident des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt, in seinem Impulsreferat, dass 16 Prozent der Menschen in Deutschland an der Armutsgrenze lebten und dies Gesellschaft und Politik nicht gleichgültig sein dürfe.

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"Der Niedriglohnsektor in Deutschland und die schlechte Bezahlung in der sozialen Arbeit sind unanständig, vor allem angesichts gigantischer Summen, die weiterhin in ganz Deutschland für Prestigeprojekte ausgegebenen werden.", so Schmidt.

Als Schlussfolgerung richtete der AWO-Präsident an die Politik den Wunsch, sie möge sich die praktischen Erfahrungen der Akteure der freien Wohlfahrtspflege zunutze machen. Durch die tägliche Arbeit unter anderem in der Pflege und der Sozialberatung sei hier umfassendes Wissen über die realen Bedürfnisse der Menschen vorhanden, dass die Basis einer guten Sozialpolitik bilden könne.

Anschließend verabschiedeten die rund 100 Delegierten mit großer Mehrheit  alle drei Anträge mit folgenden Kernforderungen: Das Soziale Bündnis forderte im ersten Antrag zur „Bekämpfung der Altersarmut“ flächendeckende gesetzliche Mindestlöhne und deutlich mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Außerdem soll die sozial gerechte Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung als tragende Säule der Altersvorsorge vorangebracht werden. „Die Lebensstandardsicherung muss wieder Grundvoraussetzung für die gesetzliche Rente werden“, so Wolfgang Baasch, Landesvorsitzender des AWO Landesverbandes Schleswig-Holstein.

Eine weitere Forderung des Sozialen Bündnisses war eine Reform der Kranken- und Pflegeversicherung als Bürgerversicherung. Die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung, analog zum Konzept der Bürgerversicherung bei der Kranken- und Pflegeversicherung, sei eine tragfähige Alternative. „Die beschlossenen Absenkungen des staatlichen Rentenniveaus sorgen dafür, dass immer mehr Menschen im Alter vor einem unlösbaren Problem stehen“, begründete Michael Selck, Landesgeschäftsführer des AWO Landesverbandes Schleswig-Holstein, den Antrag.

Mit dem zweiten Antrag wurde eine Resolution zur Situation syrischer Geflüchteter beschlossen: Anlässlich der katastrophalen humanitären Situation der Geflüchteten in Syrien und den Nachbarregionen fordert die Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein den ca. 40.000 syrischen Staatsbürgern in Deutschland zu ermöglichen, ihre Familienangehörigen bei sich aufzunehmen. Die Zahl der Binnenvertriebenen sei 2012 mit 28,8 Millionen Menschen so hoch wie nie gewesen. Ein Hauptgrund hierfür sei laut UNHCR der Syrien-Konflikt.

Der dritte Antrag stand für die Initiierung einer Qualitätsoffensive in der Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein. Durch die Qualitätsoffensive soll sichergestellt werden, dass alle Kinder chancengerecht aufwachsen können. Hierzu gehöre der beitragsfreie Zugang in die Kindertagesbetreuung für alle Kinder. Erforderlich sei aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt auch, dass die Landesregierung sich gegenüber der Bundesregierung für eine Rücknahme des kontraproduktiven Betreuungsgeldes einsetze.

Die Landeskonferenz der Arbeiterwohlfahrt hat wieder einmal deutlich gemacht, dass die AWO Schleswig-Holstein geeint an ihrer Wertekultur festhält. Sie ist sich aber auch bewusst, dass die Neustrukturierung des Sozialsektors fortlaufende Veränderungsbedarfe mit sich bringt, auf die der Vorstand und die Geschäftsführung des Spitzenverbandes mit stetiger Anpassung der sozialen Arbeit der AWO und ihrer Angebotsstruktur reagiert. Die enge und erfolgreiche Zusammenarbeit mit den vielen Ehrenamtlichen  spielt hierbei auch eine große Rolle.

Weitere Informationen: AWO-Schleswig-Holstein

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Die insgesamt 33 Punkte umfassende Rentenreform 2026, welche von der Alterssicherungskommission der Bundesregierung erarbeitet wurde, soll Altersarmut präventiv entgegenwirken. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte wiederholt betont, diese schnellstmöglich umsetzen zu wollen, um die finanzielle Lage von Senior*innen langfristig zu stabilisieren. Insbesondere links stehende Politiker*innen warnen jedoch davor, dass die geplante Rentenreform die Altersarmut hierzulande nicht eindämmen, sondern vielmehr verstärken würde.

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Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, liegt die monatliche Rente zahlreicher Senior*innen unterhalb der Armutsgrenze von 1.446 Euro, was 60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung entspricht. Zwar verfügen Rentner*innen nicht selten über weitere finanzielle Mittel, beispielsweise durch Rücklagen, dennoch gelten knapp 20 Prozent aller Menschen im Rentenalter als armutsgefährdet.

Der Gender Pay Gap, welcher die Differenz zwischen dem Einkommen von Frauen und Männern trotz vergleichbarer Tätigkeit beschreibt, spiegelt sich auch in der Höhe der Rentenbezüge wider: Frauen erhalten demnach mehr als doppelt so häufig eine Rente unterhalb der Armutsgrenze wie Männer. Auch die tatsächliche Altersarmut ist unter Rentner*innen weiter verbreitet, wobei dieser Unterschied in den ostdeutschen Bundesländern geringer ausfällt als im Westen.

Neben dem Geschlecht besteht noch ein weiterer Risikofaktor für geringe Rentenansprüche: die häusliche Pflege von Angehörigen. Damit für pflegende Erwerbstätige Rentenpunkte gutgeschrieben werden, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen ein zeitlicher Mindestumfang der häuslichen Pflege von zehn Stunden pro Woche, eine Erwerbstätigkeit von weniger als 30 Stunden wöchentlich sowie mindestens Pflegegrad 2 der pflegebedürftigen Person.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Rentenpunkte und damit ein erhöhtes Risiko für Altersarmut. Selbst wenn Pflegende Rentenpunkte erhalten, können diese die aufgrund der Pflegesituation häufig geringeren Rentenansprüche zumeist nicht ausgleichen. Expert*innen sehen hierin einen Widerspruch, da die Bundesregierung einerseits die häusliche Pflege stärken wolle, andererseits pflegende Angehörige, die durch Beruf und Pflege einer doppelten Belastung ausgesetzt sind, finanziell nur begrenzt unterstütze.

Beide Risikofaktoren werden von vielen Seiten als ungerecht empfunden, da die jahrzehntelange Erwerbsarbeit sowie die geleisteten Beiträge zur Rentenversicherung im Ruhestand nicht durch eine angemessene Rente gewürdigt würden. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren könnte etwa dazu führen, dass die Zahl armutsgefährdeter Senior*innen in Deutschland weiter ansteigt. Sozialhilfe wird bereits jetzt von zahlreichen Rentner*innen in Anspruch genommen, doch auch hier ist mit Kürzungen zu rechnen.

Die Linken-Politikerin Sarah Vollath bezeichnet die derzeitige Situation als „skandalös“ und fordert die Bundesregierung auf, eine gerechte und solidarische Rentenregelung zu schaffen, welche die jahrzehntelangen Leistungen von Rentner*innen entsprechend würdigt.

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Das Thema Geld ist in der Gesellschaft eines, über das ungern gesprochen wird. Besonders wenn Geldsorgen bestehen, redet kaum jemand darüber. Zu groß sind Scham und die Angst vor Verurteilung. Gerade ältere Menschen nehmen finanzielle Probleme häufig als persönliches Versagen wahr und suchen daher spät oder gar keine Unterstützung.

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Gerade im Alter kann es jedoch durch den Renteneintritt, plötzliche Pflegebedürftigkeit oder höhere Gesundheitsausgaben schnell zu finanziellen Engpässen kommen. „Die Scham, staatliche Leistungen oder Hilfsangebote anzunehmen, ist jedoch gerade bei Älteren groß“, so die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen) in ihrer Pressemitteilung zur Neuauflage ihres Ratgebers „Schuldenfrei im Alter“.

Der Ratgeber erschien erstmals 2014 und wird seitdem fortlaufend aktualisiert. Die neueste, fünfte Auflage vom Februar 2026, die vom Bundesministerium für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wurde, zeigt, wie sich Überschuldung im Alter vermeiden lässt und welche Hilfsangebote es im Falle finanzieller Schwierigkeiten gibt. Zudem informiert die Broschüre über Ansprüche auf staatliche Leistungen, Möglichkeiten der Schuldnerberatung sowie über Wege, die eigene finanzielle Situation frühzeitig zu stabilisieren. Eine Statistik des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2024 zeigt, dass Personen über 65 im Durchschnitt die höchste Verschuldung aufweisen und zudem schwieriger als jüngere Personen aus der Verschuldung herauskommen, da das Verhältnis von Schuldenhöhe zu Einkommen deutlich ungünstiger ist.

Angesichts steigender Lebenshaltungskosten gewinnt das Thema Altersarmut zusätzlich an Bedeutung. Fachleute betonen, dass präventive Angebote und niedrigschwellige Beratungsstrukturen entscheidend sind, um finanzielle Notlagen frühzeitig abzufedern.

Der Ratgeber kann kostenfrei über die BAGSO-Webseite heruntergeladen und bestellt werden. Auch per E-Mail (bestellungen@bagso.de) oder telefonisch (0228 2499930) kann die Broschüre bestellt werden. Damit soll möglichst vielen Betroffenen ein einfacher Zugang zu Informationen und Unterstützung ermöglicht werden.

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Der politische Kurs der aktuellen Bundesregierung sieht Einsparungen im Gesundheitswesen vor, die sowohl Krankenkassen als auch Versicherte finanziell belasten. Gleichzeitig steigen Preise für alltägliche Güter, etwa im Supermarkt oder an der Tankstelle. Besonders betroffen sind Senior*innen mit niedrigen Renten, die befürchten, sich grundlegende Ausgaben zunehmend nicht mehr leisten zu können. Der Sozialverband VdK Deutschland bewertet diese Entwicklung als besorgniserregend – nicht nur im Hinblick auf die soziale Absicherung, sondern auch mit Blick auf das Vertrauen in politische Institutionen.

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Viele Preise für Lebensmittel, Benzin und Medikamente sind innerhalb weniger Jahre deutlich gestiegen, während auch die Mietkosten auf einem höheren Niveau liegen. Dies begünstigt bereits jetzt Altersarmut – selbst dann, wenn über Jahrzehnte hinweg in die Rentenkasse eingezahlt wurde – und stößt in weiten Teilen der Bevölkerung auf Verärgerung.

Ausgehend von der derzeitigen Situation sieht der Sozialverband VdK Deutschland das Vertrauen in den Sozialstaat als gefährdet an. Senior*innen sorgen sich angesichts steigender Kosten und einer angespannten finanziellen Lage um eine angemessene Versorgung im Pflegefall und fühlen sich von der Politik nicht ausreichend wahrgenommen. Die steigenden Lebenshaltungskosten bezeichnet VdK-Präsidentin Verena Bentele daher als „Belastung für Normal- und Geringverdienende“. Der Staat sei dazu verpflichtet, allen Bürger*innen faire Löhne und Renten zuzusichern sowie bezahlbare Pflege zu ermöglichen.

Ein verlässlicher Sozialstaat, der die Beitragszahlenden finanziell absichert und in Krisenfällen auffängt, ist essenziell für eine funktionierende Demokratie. Geschieht dies nicht, ist davon auszugehen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen sinkt und gesellschaftlicher Zusammenhalt geschwächt wird.

In  diesem kurzen Video erläutert VdK-Präsidentin Verena Bentele die Bedeutung des Sozialstaats und die Auswirkungen steigender Lebenshaltungskosten.

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Am 5. März gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Rentenanpassung ab dem 1. Juli 2026 bekannt. Zum wiederholten Mal überschreitet diese die Vier-Prozent-Marke, sodass die Renten nahezu exakt an die gegenwärtige Lohnentwicklung in Deutschland angepasst werden. Die Standardrente nach 45 Beitragsjahren erhöht sich damit um 77,85 Euro im Monat, was einem Plus von 4,24 Prozent entspricht. Diese Änderung schließt auch die Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten ein.

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Die Rentenerhöhung fällt damit höher aus, als es Expert*innen noch vor wenigen Monaten prognostiziert hatten. Das Statistische Bundesamt lieferte sämtliche für die Ermittlung der Rentenanpassung relevanten Daten, darunter die Entwicklung der Löhne sowie die Höhe der gezahlten Versicherungsbeiträge der Arbeitnehmer*innen. Hätten die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr auf eine Beitragserhöhung verzichtet, wären die Renten sogar noch etwas stärker gestiegen.

Dass sich die Anpassung der Renten an der Lohnentwicklung orientiert, wird von einigen Seiten kritisch betrachtet. Kritiker*innen fordern stattdessen, die Inflationsrate stärker als Maßstab für die Rentenanpassung heranzuziehen. Nach diesem Modell würde die Rentenerhöhung ab dem dritten Quartal 2026 mit rund 2,2 Prozent allerdings deutlich niedriger ausfallen als die nun beschlossene Anpassung.

Auf Grundlage eines gemeinsamen Beschlusses der Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Rentenpakets verfügen alle Rentner*innen, die 45 Beitragsjahre vorweisen können, für die kommenden sechs Jahre über einen Anspruch auf ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent des durchschnittlichen Einkommens aus ihrer Erwerbstätigkeit. Mit diesem stabilen Rentenniveau sollen Rentner*innen am Wohlstand in Deutschland teilhaben, vor Altersarmut geschützt werden und im Alter finanziell abgesichert sein.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas begrüßte den Anstieg der Renten ausdrücklich. „Durch die Kopplung der Renten an die Löhne stellen wir sicher, dass die Rentnerinnen und Rentner an der Wohlstandsentwicklung der arbeitenden Bevölkerung teilhaben. Ordentliche Renten sind kein Luxus, sondern eine Frage der Leistungsgerechtigkeit für die Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben“, erklärte die SPD-Politikerin in einer Pressemitteilung.

Die Höhe der eigenen Rente lässt sich berechnen, indem die aktuelle Bruttorente mit dem Faktor 1,0424 multipliziert wird. Wer beispielsweise bisher monatlich 2.000 Euro Rente erhalten hat, bekommt ab dem 1. Juli dieses Jahres 2.084,80 Euro.

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Seit 2021 haben Rentner*innen in Deutschland unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf die Grundrente, die für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen und präventiv gegen Altersarmut wirken soll. Sie wird zusätzlich zur eigenen Rente ausgezahlt und soll damit insbesondere Personen mit niedrigen Rentenbeiträgen finanziell stärken. Mehrere Sozialverbände kritisieren das System der Grundrente jedoch als unzulänglich und bemängeln zudem die deutlich verzögerte Auszahlung.

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Die Grundrente steht allen Personen zu, welche mindestens 33 Beitragsjahre vorweisen können und während ihres gesamten Berufslebens im Durchschnitt zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland verdient haben. Sie soll nicht nur vor finanziellen Notlagen im hohen Alter schützen, sondern auch als Anerkennung für die im Laufe des Lebens geleistete Arbeit dienen. Ähnliche Modelle existieren in Dänemark, Schweden und den Niederlanden.

Häufig bewegt sich die Beitragshöhe der Grundrente lediglich im zweistelligen Bereich, womit sich die finanzielle Lage der Betroffenen kaum bis gar nicht verbessere. Die Beantragung der Grundrente ist zudem mit einer Einkommensprüfung verbunden, was nicht nur für ein hohes Maß an Bürokratie sorgt, sondern auch die finanziellen Haushalte der Verwaltungen belastet. Oftmals stellt sich dabei auch heraus, dass die meisten Rentner*innen kein Recht auf eine Auszahlung der Grundrente haben und dadurch nicht von dem am 2. Juli 2020 durch den Bundestag verabschiedeten Gesetz profitieren. 2024 wurde die Grundrente an nur etwas mehr als 5% aller Rentner*innen hierzulande ausgezahlt.

Der Sozialverband VdK Deutschland wirft der Bundesregierung vor, die Grundrente würde verheiratete Paare benachteiligen, da bei der Einkommensprüfung auch das Einkommen der Partnerin bzw. des Partners berücksichtigt wird. Erst kürzlich klagte eine Rentnerin, welcher der Anspruch auf Grundrente verwehrt wurde, erfolglos vor dem Bundessozialgericht, da die Beiträge ihres Ehemanns als zu hoch eingestuft wurden. Bei nicht verheirateten Paaren hat das Einkommen der Partnerin bzw. des Partners dagegen keinen Einfluss auf den Bezug der Grundrente.

In einem weiteren Fall wurde die Zeit des Mutterschutzes von insgesamt sechs Wochen bei der Berechnung der Grundrente nicht beachtet. Diese und ähnliche Fehler können bisweilen zu deutlichen finanziellen Einbußen der Betroffenen führen, weshalb viele Stimmen eine Abschaffung bzw. Reformierung des Konzepts fordern.

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Ein bundesweites Modellprojekt zur sozialräumlichen, aufsuchenden Schuldnerberatung für ältere Menschen liefert positive Hinweise darauf, wie Beratungsangebote passgenauer und wirksamer gestaltet werden können. Die wissenschaftliche Evaluation durch das Institut für Finanzdienstleistungen e. V. (iff) zeigt, dass durch gezielte aufsuchende Arbeit entscheidende Barrieren abgebaut werden können und fordert eine dauerhafte Unterstützung solcher Ansätze.

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Seit Dezember 2022 wird das durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) geförderte Modellprojekt der Diakonie Deutschland an zehn Standorten in Deutschland umgesetzt. Ziel ist es, ältere Menschen, die aufgrund steigender Lebenshaltungskosten und aktueller Krisen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, besser zu unterstützen. Besonders betroffen sind häufig Frauen, die klassische Beratungsangebote nur selten nutzen, oft wegen Scham, mangelnder Mobilität oder Unwissenheit über Hilfsangebote.

Beratung dort, wo Senior*innen leben

Ein zentrales Ergebnis der Evaluation ist, dass aufsuchende Beratungsformen, etwa in Form von Hausbesuchen oder enger Vernetzung mit lokalen Partner*innen, ältere Menschen besser erreichen als klassische Angebote. Gründe dafür sind:

  • Zugangsbarrieren wie Mobilitätsprobleme oder Schamgefühle werden deutlich reduziert.
  • Die finanzielle Stabilisierung der Ratsuchenden wird gestärkt.
  • Der Zugang zu staatlichen Leistungen und die Bewältigung komplexer Problemlagen erleichtert.
  • Die Beratung stärkt die Selbstwirksamkeit, also das Vertrauen der Menschen in ihre Fähigkeit, ihre Lage zu verbessern.

Die Evaluation verdeutlicht damit die Bedeutung sozialräumlicher Ansätze: Sie setzen direkt in den Lebenswelten der Senior*innen an und begleiten Ratsuchende durch praktische, niedrigschwellige Unterstützung.

Herausforderungen bei Pilotprojekten

Gleichzeitig benennt die Auswertung auch strukturelle Schwierigkeiten:

  • Die begrenzte Laufzeit des Projekts erschwert eine nachhaltige Verankerung der sozialräumlichen Arbeitsweise.
  • Unklare Einarbeitungsphasen und abrupt endende Projektphasen können das Vertrauen der Zielgruppe beeinträchtigen.

Dies lässt sich als generelles Problem vieler Modellprojekte im sozialen Bereich lesen: Kurzfristige Förderung hilft beim Start, bietet aber kaum Perspektiven für Kontinuität und dauerhafte Wirkung.

Appell für dauerhafte Förderung

Vor diesem Hintergrund appelliert die Diakonie Deutschland gemeinsam mit den Evaluierenden an Kommunen und Landkreise, solche sozialräumlichen Beratungsangebote für Senior*innen dauerhaft zu unterstützen. Gerade ein frühzeitiger, präventiver Blick auf finanzielle Notlagen könne einem Fortschreiten von Überschuldung und Altersarmut entgegenwirken, zum Wohle der Betroffenen und der Gesellschaft insgesamt.

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Nachdem das Bundeskabinett der erstmaligen Einführung einer entsprechenden Arbeitsgruppe zugestimmt hat wurde die Alterssicherungskommission vorgestellt. Da sich viele Bürger*innen um zu niedrige Renten und infolgedessen um Armut im Alter sorgen, soll die 13-köpfige Kommission eine Stabilisierung der deutschen Altersvorsorge erarbeiten, sodass Senior*innen eine ihrer Einzahlungen in die Rentenkasse entsprechende finanzielle Absicherung gewährleistet wird.

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Die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) initiierte Kommission setzt sich aus zwei Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden in Form von Mitgliedern des Deutschen Bundestags und acht wissenschaftlichen Forscher*innen zusammen. Ab Januar wird die Arbeitsgruppe ihren Aufgaben nachgehen und sich dabei auch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund beraten. Es wird erwartet, dass die Alterssicherungskommission innerhalb eines halben Jahres erste Vorschläge bezüglich einer Rentenreform vorlegen wird.

Eckpunkte sind dabei u.a. das Renteneintrittsalter und die zukünftige Finanzierung der Rente, doch auch die mögliche Beteiligung von Beamt*innen an der Zahlung von Rentenbeiträgen steht zur Debatte. Aktuell vertreten Union und SPD überwiegend unterschiedliche Standpunkte, weshalb die Kommission dazu angehalten ist, die Positionen beider Regierungsparteien zu berücksichtigen und Kompromisse auszuhandeln.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betont, dass dabei nicht nur die gesetzliche, sondern auch die private und betriebliche Altersvorsorge stärker als zuvor berücksichtigt werden soll. Merz selbst unterstützt ein System, nach dem Bürger*innen nicht bei Erreichen eines bestimmten Alters, sondern nach ausreichend vielen Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Auch dieser Ansatz soll durch den neuen Ausschuss geprüft werden, wobei Entscheidungen aller Art voraussichtlich stets einstimmig getroffen werden sollen – gelingt dies nicht, entscheidet die Mehrheit.

Im Schnitt entspricht die Höhe der deutschen Rente nur etwas mehr als der Hälfte des vorherigen Nettogehalts (53,3%), was leicht unter dem Durchschnitt der OECD-Staaten liegt. Deutlich weniger Abschläge erleben Rentner*innen dagegen in den Niederlanden (96,0%), Österreich (86,8%), Italien (79,0%) und Dänemark (77,1%). Dies ist einer der Gründe für die in Deutschland verhältnismäßig weit verbreitete Altersarmut, welche momentan laut Statistischem Bundesamt knapp 20% beträgt.

Die Alterssicherungskommission wurde in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorgestellt.

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Im Interview mit dem Tagesspiegel machte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas deutlich, dass das deutsche Rentensystem angesichts demographischer Entwicklungen und zunehmender Altersarmut vor erheblichen Herausforderungen steht. Immer mehr Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, seien im Alter finanziell nicht ausreichend abgesichert. Diese Problemlage, so Bas, verdeutliche die strukturellen Defizite des Systems und den politischen Handlungsbedarf.

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Die Ministerin verweist darauf, dass die Hinweise auf wachsende soziale Notlagen unter älteren Menschen schon länger zunehmen. Berichte über Rentner*innen, die ihre Einkäufe genau abwägen müssen, oder über ältere Menschen, die Pfandflaschen sammeln, um notwendige Ausgaben zu decken, sind für Bas alarmierende Beispiele einer strukturellen Schieflage. Für sie sind solche Fälle kein Randphänomen mehr, sondern ein deutliches Zeichen dafür, dass das System immer mehr an Grenzen stößt.

Im Interview spricht Bas ungewöhnlich klar. Deutschlands Rentensystem, einst ein stabiler Grundpfeiler der sozialen Sicherheit, gerate unter dem Druck der demographischen Entwicklung zunehmend ins Wanken. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen nach und nach in Rente, während die Zahl der Beitragszahler*innen abnimmt. „Das derzeitige Modell ist auf Dauer nicht tragfähig“, warnt sie. Die Lage sei zwar ernst, aber weiterhin korrigierbar – vorausgesetzt, Politik und Gesellschaft seien bereit, entschlossen zu handeln.

Die Ministerin betont, dass punktuelle Anpassungen nicht ausreichen werden. Anstatt einzelne Parameter zu verändern, brauche es einen strukturellen Neustart, der das Rentensystem langfristig stabilisiere und gerechter mache. Dabei müsse die gesetzliche Rente gestärkt und gleichzeitig besser mit betrieblicher und privater Vorsorge verzahnt werden. Die verschiedenen Säulen der Altersabsicherung müssten „neu zusammengedacht“ werden, um den Herausforderungen kommender Jahrzehnte standzuhalten.

Eine zentrale Rolle soll dabei die unabhängige Rentenkommission spielen, die noch in diesem Jahr konkrete Empfehlungen vorlegen wird. Bas erwartet von ihr klare, mutige Vorschläge, die über symbolische Korrekturen hinausgehen. Die Kommission solle eine tragfähige Grundlage für langfristige Reformen entwickeln – wohl wissend, dass dies von allen Koalitionspartnern Kompromissbereitschaft verlangen wird.

Politisch ist das Vorhaben brisant. Die Ampelkoalition ringt seit Monaten um das geplante Rentenpaket, das vor allem wegen der Frage, wie das Rentenniveau dauerhaft gesichert werden kann, für Spannungen sorgt. Bas warnt eindringlich davor, notwendige Entscheidungen immer wieder aufzuschieben. Ein Scheitern würde nicht nur die Glaubwürdigkeit der Regierung beschädigen, sondern auch politischen Kräften Auftrieb geben, die soziale Unsicherheit gezielt ausnutzen.

Neben der finanziellen und strukturellen Perspektive unterstreicht Bas die moralische Dimension der Debatte. Ein verlässliches Rentensystem sei ein zentrales gesellschaftliches Versprechen an jene, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen, gepflegt und einen Beitrag zur Gemeinschaft geleistet haben. „Menschen, die 40 Jahre oder länger gearbeitet haben, müssen im Alter ohne Angst leben können“, betont sie. Dieses Versprechen müsse die Politik erneuern.

Mit ihrem Vorstoß setzt Bas einen deutlichen Akzent in einer Diskussion, die Deutschland seit Jahren beschäftigt. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Regierung den nötigen Mut findet, das Rentensystem nicht nur zu modernisieren, sondern grundlegend neu aufzustellen. Für Bas ist klar: Wer heute zögert, gefährde nicht nur die Zukunft der jungen Generation, sondern nehme auch in Kauf, dass immer mehr Menschen im Alter in Unsicherheit leben würden.

Das Interview können Sie hier in Gänze nachlesen.

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Geringe Renten sind eine Ursache für Altersarmut. Viele Senior*innen müssen daher auch bezüglich ihrer Ernährung Abstriche machen und können sich nur eine bestimmte Auswahl an Produkten leisten. Der gewünschte Ernährungsstil kann in diesen Fällen nicht ausgelebt werden, was dazu führen kann, dass von Armut betroffenen älteren Menschen nicht nur Nährstoffe und Vitamine, sondern auch Möglichkeiten der gesellschaftlichen Partizipation hinsichtlich Essen und Trinken fehlen.

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Zu einer Verbesserung der Situation möchte das Projekt „Ernährungs- und Lebenssituation von Seniorinnen und Senioren in Armut“ (kurz: ELSinA) beitragen, welches die Ernährungs- und Lebenssituation finanziell benachteiligter Senior*innen untersucht. Es wird erforscht, wie die Situation älterer Menschen in Armut durch eine Veränderung von Rahmenbedingungen und Strukturen verbessert werden kann.

Das Wirken von ELSinA verbindet Forschung mit partizipativer Mitgestaltung. Ein fünfstufiger Fahrplan listet daher nicht nur die jeweiligen Handlungsschritte, sondern auch die beteiligten Akteur*innen auf – nachdem durch Interviews und Fragebögen genügend Daten zur Ernährungs- und Lebenssituation 14 betroffener Senior*innen aus Karlsruhe gesammelt und ausgewertet wurden, wurde bereits vor gut einem Jahr in Zusammenarbeit mit sozialen Organisationen eine Zukunftswerkstatt durchgeführt. Sie bot allen bis dato Beteiligten eine Plattform für die Identifizierung der dringlichsten Veränderungsbedarfe, um die Rahmenbedingungen und Strukturen für die Ernährungs- und Lebenssituation älterer Menschen mit wenig Geld zu verbessern.

Mit den Ergebnissen der Zukunftswerkstatt wurde das Forschungsthema für den weiteren ELSinA-Prozess festgelegt: mangelnde Ernährungsteilhabe. Zum einen geht es um mehr Entscheidungsfreiheit mit Blick auf den Konsum von Lebensmitteln und zum anderen um den Zugang zu Essensangeboten außerhalb der eigenen vier Wände (Cafés, Restaurants, Veranstaltungen etc.) und das gemeinsame Essen mit anderen.

Im weiteren Verlauf von ELSinA wurden in mehreren Workshops die Ursachen und Folgen dieser mangelnden Ernährungsteilhabe systemwissenschaftlich modelliert, um darauf aufbauend Ideen für Lösungsansätze zu finden.

Eine Meldung vom 18.07.2025 berichtet über bisherige Fortschritte von ELSinA: In einem weiteren Workshop konnten sich vier sogenannte Innovationsteams formen, welche aus Mitgliedern diverser Institutionen, Organisationen und Projekten bestehen. Diese bereiten sich nun einen gemeinsamen Aktionsplan vor. Jedes Innovationsteam übernimmt hierfür einen der folgenden vier Themenbereiche:

  • Versorgung und Zubereitung von Lebensmitteln
  • Essen in Gesellschaft
  • Soziale Integration im Quartier und Finanzierung sozialer Organisationen
  • Politische Teilhabe und Berücksichtigung der Rechte von älteren Menschen mit wenig Geld in politischen Entscheidungen

Inspirationen können auch Good Practice Beispielen aus anderen Staaten sein, welche bereits vergleichbare Konzepte etablieren konnten. Im Aktionsplan sollen die Bedürfnisse älterer Menschen in Armut bei der Entwicklung von Lösungsansätzen im Vordergrund stehen.  Zur praktischen Umsetzung braucht es jedoch die Unterstützung lokaler, regionaler und bundesweiter politischer und wirtschaftlicher Organe sowie sämtlichen Mitbürger*innen.

Der nächste Workshop, welcher für den gegenseitigen Austausch entworfener Maßnahmen, möglicher Pilotprojekte sowie deren Anpassung und Weiterentwicklung vorgesehen ist, findet voraussichtlich in einem halben Jahr statt.

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