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In diesem Artikel stellen wir die Rentenkonzepte der im Bundestag vertretenen Parteien vor. Da die Konzepte der Parteien mitunter sehr ausführlich sind und viele Aspekte beinhalten, soll hier nur eine Übersicht über Grundideen und Kernforderungen dargestellt werden. Links zum Weiterlesen der Parteiprogramme befinden sich in jedem Absatz.

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Da das Thema Rente in die Gesetzgebung des Bundes fällt, werden die Konzepte aller derzeit im Bundestag vertretenen Parteien in der Reihenfolge der Wahlergebnisse vorgestellt.


CDU

Die CDU hat zur letzten Bundestagswahl 2017, im Gegensatz zu den meisten anderen Parteien, kein eigenes Rentenkonzept vorgelegt. Begründet wurde dies damals mit der Aussage, dass die Renten bis 2030 sicher seien. Der Generalsekretär der SPD, Hubertus Heil, kritisierte diese Entscheidung. Die CDU wolle mit ihren Aussagen "nur darüber hinwegtäuschen, dass sie die Rente mit 70 einführen will". Aus der CDU gibt es Stimmen zu weiteren Erhöhungen des Renteneintrittsalters. So kürzlich auch Hermann Gröhe (CDU): „Es darf zudem kein Denkverbot geben, ob wir Anreize benötigen, auch länger als bis 67 Jahre zu arbeiten“. Gröhe ist Mitglied der Rentenkommission der Bundesregierung.


SPD

Zusammen mit der CDU hat die SPD kürzlich ein Rentenpaket durchgesetzt, über das wir im letzten Monat bereits berichtet haben. Dieses sieht Verbesserungen für die Erwerbsminderungsrente, die Mütterrente und Geringverdiener/innen vor. Das Gesetz wurde zwar von der großen Koalition gemeinsam eingebracht, die SPD war durch das zuständige Bundesarbeitsministerium allerdings federführend. Kritik gab es unter anderem vom Sozialverband Schleswig-Holstein, der das Paket grundsätzliche begrüßte, allerdings bemängelte, dass nur künftige Rentner von Verbesserungen profitiere sollen.

Im Gegensatz zur CDU ist die SPD mit einem eigenen Rentenkonzept in den Bundestagswahlkampf gezogen. Einige Forderungen aus diesem Programm:

  • Gesetzlich garantiertes Rentenniveau von mindestens 48 Prozent bis 2030
  • Begrenzung des Beitragssatzes auf 22 Prozent bis 2030
  • Einführung eines steuerfinanzierten Demografiezuschusses zur gesetzlichen  Rentenversicherung
  • Dialog für einen neuen Generationenvertrag und ein umfassendes Reformprogramm  zur Stabilisierung des Rentensystems
  • Einführung einer gesetzlichen Solidarrente für langjährig Beschäftigte
  • Einbeziehung bisher nicht versicherter Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung

AfD

Die AfD entscheidet erst auf einem Parteitag im kommenden Jahr, welches rentenpolitische Konzept sich in der Partei durchsetzen wird. Ein offizielles Programm der Bundespartei liegt zu dem Thema noch nicht vor. Klar ist jedoch, dass die AfD, ähnlich wie die FDP (s.u.), vor allem auf die private Altersvorsorge setzt. Parteichef Jörg Meuthen plädierte kürzlich sogar für die Abschaffung der gesetzlichen Rente.

Auf viele der Äußerungen von Parteifunktionären gab es jedoch scharfe Kritik.  „Von wegen sozial und ‚Partei der kleinen Leute‘: Die aktuellen Rentenpläne der Alternative für Deutschland (AfD) würden viele Menschen trotz langem Arbeitsleben um einen erheblichen Teil ihrer Rente bringen.“, ist beispielsweise auf der vom DGB eingerichteten Internetseite „rente-muss-reichen.de“ zu lesen.

Einblick in mögliche Rentenpläne gibt auch die AfD Thüringen, die mit Bernd Höckes umstrittener „Staatsbürgerrente“ bereits ein Konzept vorlegte, bei dem es Zuschüsse ausschließlich für Deutsche geben solle. Hierbei sprach der DGB von „engstirnigem Nationalismus“, der die Menschen nicht nach geleisteter Arbeit und ihren Beiträgen für die Rente beurteile, sondern nach der Herkunft.


FDP

Zuletzt äußerte sich die FDP äußerst kritisch zum Rentenpaket. Auf ihrer Internetseite heißt es: „Angesichts des demografischen Wandels und der veränderten Arbeitswelt fordern die Freien Demokraten deshalb, den Generationenvertrag neu zu beleben und die Rente enkelfit zu gestalten. Deutschland braucht eine Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip, die gleichermaßen auf gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge setzt. Ein Onlineportal, das für jeden Bürger die verschiedenen Elemente abbildet, soll Transparenz bei den Bezügen und der Aufteilung der einzelnen Rentenanteile liefern. Zudem will die FDP einen flexiblen Renteneintritt realisieren, der die persönliche Erwerbsbiografie berücksichtigt und längeres Arbeiten ermöglicht.“

Die FDP will also in erster Linie nicht die gesetzliche Rentenversicherung stärken, sondern die individuellen, privaten Vorsorgekonzepte. Außerdem soll es kein gesetzliches Renteneintrittsalter geben. Unbeantwortet bleiben die Fragen, wie Geringverdiener/innen privat vorsorgen sollen oder wie Menschen in körperlich belastenden Tätigkeiten von einem „flexiblen Renteneintritt“ profitieren sollen.


DIE LINKE

„Die gesetzliche Rente muss den Lebensstandard im Alter wieder sichern und wirksam vor Armut schützen. Das sind die Grundpfeiler unserer Rentenpolitik. In einem der reichsten Länder der Welt muss das selbstverständlich sein.“ Heißt es zu Beginn des Rentenkonzepts der LINKEN. Sie forderte in ihrem Bundestagswahlprogramm unter anderem:

  • "Wir wollen das Rentenniveau anheben: Das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente muss wieder auf 53 Prozent erhöht werden, damit die Renten für alle spürbar steigen. Ein Rentenniveau von 53 Prozent kostet Beschäftigte und Arbeitgeber bei einem durchschnittlichen Verdienst von 3.092 Euro nur je 32 Euro mehr im Monat. Die vier Prozent Beitrag von 110 Euro (nach Zulagen) für eine Riesterrente könnten dafür entfallen. Durchschnittsverdienende hätten also 78 Euro mehr in der Tasche.
  • Solidarausgleich für Niedriglohn: Zeiten niedriger Löhne wollen wir ausgleichen. Die »Rente nach Mindestentgeltpunkten« wollen wir auch für Zeiten nach 1992 einführen und verbessern. Vollzeiterwerbstätige mit zwölf Euro Stundenlohn und mehr erhielten dann in der Regel eine Rente von mehr als  1.050 Euro. Eine Einzelhandelskauffrau mit einem Verdienst von 1.940 Euro brutto hätte dadurch monatlich gut 270 Euro mehr Rente. Von dieser Rente würden vor allem Frauen und Ostdeutsche profitieren.
  • Ausbildungszeiten müssen rentenrechtlich besser anerkannt werden und zu höheren Renten führen.
  • Zeiten der Erwerbslosigkeit, der Kindererziehung und Pflege müssen besser abgesichert werden, damit sie nicht zu Armutsrenten führen."

Bündnis 90/ Die Grünen

Die Grünen wollen vor allem die gesetzliche Rente stärken: „Wir Grüne wollen eine Alterssicherung, die für alle Menschen funktioniert und in der alle solidarisch füreinander einstehen […]. Dafür stabilisieren wir das Rentenniveau und bauen die gesetzliche Rente zu einer Versicherung für alle Bürgerinnen und Bürger um.“

Das forderten die Grünen zur Bundestagswahl:

  1. "Wir stabilisieren das Rentenniveau.
  2. Eine Rente für alle: Mit der Grünen Bürgerversicherung wollen wir die bestehenden Ungerechtigkeiten beenden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden unter der Berücksichtigung aller Einkunftsarten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen.
  3. Bessere Altersvorsorge für Frauen.
  4. Wir wollen eine „Garantierente“ einführen, die Altersarmut verhindert:
  5. Wir wollen auch die private und betriebliche Altersvorsorge stärken.
  6. Flexible Übergänge in die Rente: Grundsätzlich halten wir an der Rente mit 67 fest. Wir wollen aber, dass Menschen selbst entscheiden können, wann sie in Rente gehen wollen."

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Zur Armutssituation in Deutschland im Allgemeinen und zur Altersarmut im speziellen sind auf diesem Portal bereits zahlreiche Beiträge erschienen. Die Literaturhinweise der Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) sollen diese Beiträge ergänzen.

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Zunächst können Sie folgende Quellen direkt herunterladen:

Haan, Peter / Stichnoth, Holger / Blömer, Maximilian / Buslei, Hermann / Geyer, Johannes / Krolage, Carla / Müller, Kai-Uwe / Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung / Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2017): Entwicklung der Altersarmut bis 2036. Trends, Risikogruppen und Politikszenarien.

Institut für Deutsche Wirtschaft (Hrsg.) (2017): Einkommen von Rentnern steigt, Altersarmut aber auch. In: Die Zeit vom 10.05.2017.

Kochskämper, Susanna / Pimpertz, Jochen / Institut der Deutschen Wirtschaft (Hrsg.) (2017): Die gesetzliche Alterssicherung auf dem Prüfstand. Orientierungen für die aktuelle Reformdiskussion.


Folgende Sammelwerke bzw. Beiträge in Sammelwerken listet die Bibliothek des DZA auf:

Schirra-Weirich, Liane / Wiegelmann, Henrik (Hrsg., 2017): Alter(n) und Teilhabe. Herausforderungen für Individuum und Gesellschaft.

Wicher, Klaus (Hrsg., 2017): Altersarmut: Schicksal ohne Ausweg? Was auf uns zukommt, wenn nichts geändert wird.

Lejeune, Constanze / Romeu Gordo, Laura / Simonson, Julia (2017): Einkommen und Armut in Deutschland. Objektive Einkommenssituation und deren subjektive Bewertung. In: Mahne, Katharina / Wolff, Julia Katharina / Simonson, Julia / Tesch-Römer, Clemens (Hrsg.): Altern im Wandel: zwei Jahrzehnte Deutscher Alterssurvey (DEAS), S. 97-110.

Schönig, Werner (2017): Altersarmut im Rentnerparadies. Zur Polarisierung der Teilhabechancen im dritten Alter. In: Schirra-Weirich, Liane / Wiegelmann, Henrik (Hrsg.): Alter(n) und Teilhabe, S. 17-38.


In der Ausgabe 48 (2017) des Archives für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit finden sich folgende Artikel:

  • Brosig, Magnus: Reformoptionen für das deutsche Alterssicherungssystem, S. 40-50.
  • Fahimi, Yasmin: Zielgenaue Prävention von Altersarmut – aktuelle Maßnahmen des BMAS, S. 52-57.
  • Ivansits, Helmut: Armutsprävention im Alter. Das österreichische Alterssicherungssystem im Vergleich, S. 74-83.
  • Ribbert-Elias, Jürgen / Glaßmeier, Stefanie: Das Projekt "Fallmanagement Teilhabe im Alter" für Menschen in Grundsicherung, S. 66-72.
  • Thiede, Reinhold F.: Warum gibt es Altersarmut? Definitionen und Grundprinzipien des deutschen Alterssicherungssystems, S. 4-14.
  • Wittrahm, Andreas: Auskommen mit dem Einkommen. Armut im Alter zwischen Möglichkeiten, Ansprüchen und Bewältigungsformen, S. 28-38.

Diese Artikel befinden sich in der Ausgabe 66 (2017) der Zeitschrift "Soziale Sicherheit":

  • Arbeitskreis Armutsforschung: Erklärung zum Armutsbegriff, S. 151-155.
  • Butterwegge, Christoph: Kritisches zum 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Es fehlt nicht an statistischen Daten, sondern an politischen Taten, S. 137-143.
  • Künkler, Martin: Trotz Wachstum. Kein Rückgang der Armut. Besonders betroffene Gruppen - DGB-Vorschläge zur Armutsbekämpfung, S. 143-148.

In der Ausgabe 39 (2017) der Zeitschrift "Research on aging" sind diese beiden Artikel zum Thema Altersarmut zu finden:

  • Lin, I-Fen / Brown, Susan L. / Hammersmith, Anna M.: Marital biography, social security receipt, and poverty, S. 86-110.
  • Stapleton, David C. / Schimmel Hyde, Jody: Employment suppport for the transition to retirement, S. 249-271.

Diese beiden Aufsätze können in weiteren Fachzeitschriften gefunden werden:

  • Klammer, Ute (2017): Alterssicherung von Frauen revisited - aktuelle Entwicklungen und zukünftige Perspektiven. In: Sozialer Fortschritt, S. 359-375.
  • Loose, Brigitte L. (2017): Aktuelle Befunde zur "Altersarmut" aus der Forschungsförderung des Forschungsnetzwerks Alterssicherung der Deutschen Rentenversicherung Bund. In: RV aktuell, S. 43-49.

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Am 16.11.2016 versammelten sich laut den Angaben der Veranstalter/innen ca. 7.300 Menschen in Kiel, um gegen den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes zu demonstrieren. Zur Demo aufgerufen hat ein breites gesellschaftliches Bündnis verschiedener Akteure.

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Betroffene, Angehörige, Träger, Verbände und Gewerkschaften wollen verhindern dass das Gesetz in der vorliegenden Form verabschiedet wird. Menschen mit Behinderung wollen ein Teilhabegesetz ­ aber es muss sie in ihren Rechten stärken. Und es muss dem Ziel der Inklusion dienen.

Die Bundesregierung hat versprochen, die Hilfen für Menschen mit Behinderung nach den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention neu zu gestalten. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf hat große Enttäuschung und Ängste bei den betroffenen Menschen ausgelöst. Es sind darin viele Punkte enthalten, die stark in das Leben von Menschen mit Behinderung eingreifen und Verschlechterungen bringen.

Die Hauptkritikpunkte am vorgelegten Gesetzentwurf sind:

  • Der Zugang zur Eingliederungshilfe wird stark eingeschränkt. Viele Menschen mit Behinderung haben zukünftig kein Recht mehr auf Eingliederungshilfe.
  • Zukünftig sollen Pflegeleistungen Vorrang vor den Leistungen in der Eingliederungshilfe haben. Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention müsste es umgekehrt sein.
  • Menschen, die heute in Werkstätten oder betreuenden Tagesstätten einer Arbeit nachgehen, müssen in Zukunft ein ,,Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Leistung" nachweisen. Viele Menschen mit Behinderung fürchten zu Recht um ihre Plätze und die Teilhabe an Arbeit.
  • Um Leistungen zu bekommen, wird das Einkommen und Vermögen der meisten Menschen mit Behinderung weiterhin angerechnet. Sie müssen aus ihrem Einkommen und Vermögen dazuzahlen. Damit bleibt Behinderung ein Armutsrisiko.

,,Statt die Hilfen für Menschen mit Behinderung hin zu mehr Teilhabe auszubauen, verspricht die Bundesregierung den Bundesländern mit dem Gesetz 'Effizienzrendite' und Mechanismen, um den 'Zugang zu Leistungen wirksam zu begrenzen'. Das Bundesteilhabegesetz ist in der jetzigen Form ein Spargesetz zu Lasten von Menschen mit Behinderung", so der Vorstand des Paritätischen Schleswig-Holstein, Günter Ernst-Basten.

,,Wir sehen die große Gefahr von Leistungseinschränkungen gegenüber geltendem Recht. Wir fordern deshalb nachdrücklich Nachbesserungen am Bundesteilhabegesetz", so Frank Hornschu vom Deutschen Gewerkschaftsbund.

,,Menschen mit Behinderung wollen Teilhabe statt Ausgrenzung, Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung. Wir fordern ein Bundesteilhabegesetz, das die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention wirklich erfüllt", so Landespastor Heiko Naß vom Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.

Der Protest wendet sich gegen Verschlechterungen der Perspektiven der Menschen mit Behinderung. Die Teilnehmer/innen an der Demonstration fordern ein faires Teilhabegesetz.

,,Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Selbstbestimmung und sie haben das Recht auf Inklusion! Der Entwurf darf in der aktuellen Form nicht Gesetz werden! Wir fordern alle Politikerinnen und Politiker, Landes- wie Bundespolitiker aus Schleswig-Holstein auf, sich in Berlin für einen Stopp des jetzigen Entwurfs einzusetzen", so die Bündnispartner/innen.

Das Bündnis, welches zur Demonstration aufgerufen hat, setzt sich zusammen aus:

  • Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein
  • Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
  • Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein
  • Sozialverband Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein
  • Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen in Schleswig-Holstein
  • Dachverband Gemeindepsychiatrie,
  • Lebenshilfe Schleswig-Holstein
  • DGB ­ KERN
  • ver.di - Bezirk Schleswig-Holstein
  • LAG Werkstätten für behinderte Menschen
  • LAG der Werkstatträte Schleswig-Holstein
  • Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie
  • Hilfe für das autistische Kind
  • AStA der Fachhochschule Kiel
  • AStA der Christian-Albrechts Universität
  • Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland
  • Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter ­ Landesverband Schleswig-Holstein

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Die Bibliothek des Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) hat sich der sogenannten Flexi-Rente gewidmet. Der Begriff stammt von UnternehmerInnen und ArbeitgeberInnen und soll einen flexibleren Übergang von Beschäftigung in Rentenauszahlung beschreiben. Ob dies auch im Interesse von ArbeitnehmerInnen und RentnerInnen ist, wird in einigen Artikeln hinterfragt.

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Die Diskussion um einen flexibleren Renteneintritt ist nicht neu. Aus dem November liegt z.B. der Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe zum Thema vor.  Im Bundestag wurde das "Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung" im Mai 2014 diskutiert. Weitere Stellungnahmen und Kommentare sind online abrufbar:

Braun, René. Deutscher Bundestag (Hrsg.) (2014): Der variable Übergang in den Ruhestand als sogenannte Flexi-Rente.

Büro für analytische Sozialforschung (Hrsg.) (2015): Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand.

Buntenbach, Annelie; DGB (Hrsg.) (2015): Alterssicherungspolitik. Bewertung der Ergebnisse der Koalitionsgruppe „Flexible Übergänge in Rente“.

Czepek, Judith / Weber, Enzo (2015): Die Flexi-Rente als Instrument zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung.

Knuth, Matthias; Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.) (2014): Wo, bitte, ist denn hier der Ausgang? Ruhestandsoptionen für gesundheitlich beeinträchtigte Beschäftigte und Langzeitarbeitslose - ein Beitrag zur Diskussion um die "Flexi-Rente".

Rentenrecht.org (Hrsg.) (2016): Flexi-Rente.

Rindfleisch, Eva; Konrad-Adenauer-Stiftung (Hrsg.) (2015): Länger arbeiten, flexibel in Rente. Rahmenbedingungen für eine längere Erwerbstätigkeit.

Schäfer, Ingo; Arbeitnehmerkammer Bremen (Hrsg.) (2016): Stellungnahme zur Kombi-Rente. Ein sozialpolitisches Vabanquespiel?

Spiegel online (Hrsg.) (2016): Schutz von Arbeitnehmern: Leiharbeit, Werkverträge, Flexi-Rente. Darauf hat sich die Koalition geeinigt.

Tolan, Songül; Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.) (2015): Die Flexibilisierung des Rentenübergangs in Deutschland.

Wirtschaftswoche (Hrsg.) (2016): Flexi-Rente. Was die Teilrente Sparern abfordert.


Beiträge in Sammelwerken und Fachzeitschriften widmen sich ebenfalls dem Thema:

Devetzi (2015): Rechtliche Bestandsaufnahme im Rentenrecht. Der variable Übergang in den Ruhestand. In: Igl / Welti / Eßer: Alter und Beschäftigungen (=Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa), S. 67-73.

Gaßmann (2015): Die Flexibilisierung der Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente aus Sicht der Arbeitgeber. In: Sozialverband VdK Deutschland, Landesverband Bayern (Hrsg.): Schöne neue Arbeitswelt für Ältere? Der flexible Renteneintritt auf dem Prüfstand, S. 34-42.

Neumann (2014): Flexibel und abgesichert in die Rente. Die Teilrente ab 60 als eine Option für flexible Übergänge. In: Soziale Sicherheit, S. 268-272.

Urban / Ehlscheid (2014): "Flexi-Rente" und Altersübergang. Flexibler Ausstieg oder Arbeiten bis zum Ende? In: Soziale Sicherheit, S. 262-267.

Urban / Ehlscheid / Neumann (2016): (K)ein Recht auf Ruhestand. Zum Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe "Flexible Übergänge". In: Soziale Sicherheit, S. 67-73.

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Wir präsentierten bereits einige Stellungnahmen zum geplanten Pflegeberufegesetz. In dem heutigen Beitrag konzentrieren wir uns darauf, was Akteure aus Schleswig-Holstein zu der geplanten Zusammenlegung der drei Pflegeberufe zu sagen haben.

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Der Antrag im Landtag Schleswig-Holsteins befasst sich mit der Vereinheitlichung der Ausbildung zur Krankheits-/GesundheitspflegerIn, AltenpflegerIn und KinderkrankenpflegerIn. Dabei geht es vor allem um die Ausgestaltung einer gemeinsamen Ausbildung. Es wird unterschieden zwischen einem generalistischen (eine gemeinsame Ausbildung mit möglichst gemeinsamen Ausbildungsinhalten, Spezialisierungen würden dann nach der Ausbildung erfolgen) und einem integrativen Ansatz (innerhalb einer Ausbildung lassen sich mehrere gleichwertige Ausbildungsabschlüsse erzielen).

Die Stellungnahmen, die sich meistens in dem Spektrum von generalistisch bis integrativ verorten lassen, haben wir für Sie aufgelistet:

Vereinzelt gingen im Landtag noch Stellungnahmen von Organisationen aus dem Bund ein:

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Der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Volksolidarität, der Deutsche Frauenrat, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) setzen sich für eine gerechtere Mütterrente ein. Die gemeinsamen Forderungen wurden in Form einer Unterschriftenliste überreicht.

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Im Juli 2014 wurden zwar die Rentenleistungen für Erziehungsarbeit leicht verbessert, diese Verbesserungen führten jedoch aus Sicht der InitiatorInnen noch nicht zu einer gerechten Anerkennung durch angemessene Rentenzahlungen. Daher engagieren sie sich seit Oktober 2015 gemeinsam für eine gerechtere Mütterrente.

Aus Schleswig-Holstein unterschrieben rund 10000 Menschen die Forderungen der Verbände und Gewerkschaften, bundesweit kamen etwa 110000 Unterschriften zusammen. Die Forderungen können Sie auf den Seiten des SoVD nachlesen oder sich ein Video zum Thema anschauen.

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Laut den TeilnehmerInnen der Johannefahrt „Soziale Gerechtigkeit“ ist in Schleswig-Holstein derzeit nicht das Glück der am schlechtesten gestellten Personen berücksichtigt. Bei den TeilnehmerInnen handelt es sich um ein soziales Bündnis aus Arbeiterwohlfahrt (AWO), Sozialverband Deutschland (SoVD) und Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB).

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Eine überzeugende Theorie der Gerechtigkeit müsse immer auch das Glück der am schlechtesten gestellten Person berücksichtigen. Nach dem bereits verstorbenen US-amerikanischen Philosophen John Rawls müssten demnach auch Benachteiligte einer Gesellschaft den Prinzipien einer gerechten sozialen Ordnung zustimmen können. Dieser Idealzustand ist laut dem Bündnis in Schleswig-Holstein nicht erreicht. In der Stellungnahme wird sich besonders auf die jüngsten und ältesten Mitglieder der Gesellschaft bezogen.

Etwa 61.000 von insgesamt rund 370.000 Kindern unter 15 Jahre leben im nördlichsten Bundesland in einem Haushalt, der Hartz IV-Leistungen bezieht. Das ist fast jedes sechste Kind. Nach Angaben des Kinderhilfswerk Unicef wächst die Kinderarmut in Deutschland schneller als in den meisten anderen Industriestaaten. „Die Zahlen sind alarmierend“, sagt AWO-Landesvorsitzender und SPD-Abgeordneter im Landtag Wolfgang Baasch, „und die Folgen, die sich daraus für jedes einzelne Kind ergeben, sind nicht wieder rückgängig zu machen.“ Kinder, denen der Zugang zu Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wie der Besuch von Sportvereinen oder anderen Freizeitmöglichkeiten verwehrt bleibe, hätten in der Zukunft auch schlechtere Chancen auf einen guten Bildungsabschluss und seien in ihrer körperlichen und gesundheitlichen Entwicklung stärker eingeschränkt.

„Dass Kinder ihre subjektive Lebenszufriedenheit bereits als schlecht beurteilen, ist für unseren Sozialstaat beschämend“, kommentiert AWO-Landesgeschäftsführer Michael Selck den jüngsten Unicef-Bericht. In Deutschland sind demnach die am stärksten benachteiligten Kinder weiter abgehängt als in vielen Vergleichsländern. Und das obwohl die deutsche Wirtschaft wächst und die Beschäftigungsdynamik seit dem Jahr 2005 ungebrochen ist.

In Deutschland sind mehr als 536.000 RentnerInnen auf Grundsicherung im Alter angewiesen. In Schleswig-Holstein haben am Jahresende 2015 mehr als 20.200 BürgerInnen über 64 Jahren vom Staat Geld aus der Grundsicherung erhalten, weil ihr Renteneinkommen nicht für das Existenzminimum reicht. Das ist die höchste Zahl seit Einführung der Statistik im Jahr 2003. Im Vergleich zu 2014 ergibt sich ein Zuwachs um gut drei Prozent. Verglichen mit 2010 beträgt der Anstieg 30 Prozent.

Hinter diesen Statistiken verbergen sich Menschen, die nicht nur unter materieller Not, sondern auch unter vermehrter sozialer Isolation leiden. „Die dramatisch zunehmende Altersarmut muss endlich wirksam bekämpft werden“, fordert der SoVD-Landesvorsitzende Wolfgang Schneider. Dazu sei es in einem ersten Schritt nötig, die geplante Absenkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent zu verhindern. Darüber hinaus müsse ein Freibetrag für die gesetzliche Rente bei der Grundsicherung eingeführt werden: „Es kann nicht sein, dass jemand, der sich einen gesetzlichen Rentenanspruch beispielsweise von 500 Euro erarbeitet hat, in der Grundsicherung genauso gestellt wird, wie jemand, der gar nicht gearbeitet hat. Es darf auch nicht angenommen werden, dass die jüngst beschlossene Rentenerhöhung diese Defizite ausgleicht, da die jahrelangen konkreten Rentenkürzungen zu einer deutlichen Rentenminderung geführt haben“, so Schneider.

Als mittelfristiges Ziel bezeichnete der SoVD-Landesvorsitzende die Weiterentwicklung der heutigen Rentenversicherung in eine solidarische Erwerbstätigenversicherung, die mehr soziale Sicherheit schafft, die Solidargemeinschaft stärkt und dem Strukturwandel der Arbeitswelt Rechnung trägt.

„Trotz der robusten Wirtschaft und rückläufigen Erwerbslosenzahlen steigen unaufhörlich die atypischen und prekären Beschäftigungsverhältnisse, von denen die Menschen nicht leben können. Diese Erwerbsarmut führt auch im Alter zur Armut. In keinem Land ist es so ausgeprägt wie in unserem. Ausschließlich gute Arbeit, von der die Menschen tatsächlich leben können, sichert und stärkt die Familien, Alleinerziehenden und Kinder. Es gilt den Wettbewerb über Qualität und nicht über Sozial- und Lohndumping zu fördern“, ergänzt Frank Hornschu vom Deutschen Gewerkschaftsbund aus Kiel.

Soziale Gerechtigkeit ist in der Bundesrepublik als ideelles Ziel aus dem Sozialstaatsgedanken des Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes abgeleitet. Dort heißt es: Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. „Wir wollen allen Menschen in Schleswig-Holstein unabhängig von ihrer Herkunft, von ihrem Alter, Geschlecht oder ihrem Bildungsstand die Möglichkeit zu einem Leben in Würde und Selbstachtung geben“, sagt Baasch. Die Teilhabe an den materiellen und geistigen Gütern einer Gesellschaft sei die Voraussetzung für eine demokratische Gesellschaft. „Und in keiner anderen wollen wir leben“, so der AWO-Landesvorsitzende.

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Im Februar veröffentlichte der Paritätische Wohlfahrtsverband den Bericht zur Armutsentwicklung mit dem Titel "Zeit zu handeln". Der Armutsbericht wurde zum ersten Mal unter Mitwirkung anderer Fachverbände und Organisationen veröffentlicht. Es wird kritisiert, dass die Armutsquote in Deutschland mit 15,4 Prozent auf hohem Niveau verharrt, trotz des guten Wirtschaftsjahres 2014. Die Armutsquote von RentnerInnen ist stark gestiegen.

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Während in neun Bundesländern die Armutsquoten 2014 gesunken seien, belegt der Bericht einen Anstieg der Armut in den bevölkerungsreichen Bundesländern Bayern und Nordrhein-Westfalen. Hauptrisikogruppen seien Alleinerziehende und Erwerbslose sowie RentnerInnen, deren Armutsquote rasant gestiegen sei und erstmals über dem Durchschnitt liege. Die Herausgeber sehen daher auch keinerlei Anlass zur Entwarnung und fordern von der Bundesregierung einen sozial- und steuerpolitischen Kurswechsel, um dringend notwendige Maßnahmen zur Armutsbekämpfung auf den Weg zu bringen.

Die Armutsquote sei zwar von 2013 auf 2014 um 0,1 Prozentpunkte gesunken. Ob der Negativtrend seit 2006, als die Armutsquote noch 14 Prozent betrug, damit gestoppt sei, sei jedoch offen. Während es insbesondere in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern signifikante Rückgänge der Armutsquoten gegeben habe, setze sich der Negativtrend in Nordrhein-Westfalen ungebrochen fort. Das Ruhrgebiet bleibe mit Blick auf Bevölkerungsdichte und Trend die armutspolitische Problemregion Nummer Eins in Deutschland. Seit 2006 sei die Armutsquote im Ruhrgebiet um 27 Prozent angestiegen auf einen neuen Höchststand von 20 Prozent. Die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen sind nach dem Bericht Erwerbslose (58 %). Auch die Kinderarmutsquote (19 %) liegt nach wie vor deutlich über dem Durchschnitt, wobei die Hälfte der armen Kinder in Haushalten Alleinerziehender lebt. Die Armutsquote Alleinerziehender liegt bei sogar 42 %, was u.a. an systematischen familien- und sozialpolitischen Unterlassungen liegt. Alarmierend sei die Entwicklung insbesondere bei Haushalten von RentnerInnen. Erstmalig seien sie mit 15,6 Prozent überdurchschnittlich von Armut betroffen. Die Quote der altersarmen RentnerInnen sei seit 2005 um 46 Prozent und damit so stark angewachsen wie bei keiner anderen Bevölkerungsgruppe. Ergänzend zu den empirischen Befunden beleuchten die ExpertInnen in dem Bericht auch umfassend die Lebenslagen einzelner nach der Statistik überdurchschnittlich von Armut betroffener Personengruppen wie bspw. Kinder oder MigrantInnen sowie derjenigen, die bisher gar nicht von der Statistik erfasst werden, wie Obdachlose oder Geflüchtete.

Die Herausgeber verstehen den gemeinsamen Bericht als „parteiisch und aufklärerisch im besten Sinne“ und erklären: „Wir sind Verbände und Fachorganisationen, die die Lebenslagen der Betroffenen kennen und ihnen mit diesem Bericht eine Stimme geben wollen. Wir wissen, wovon wir reden und was Armut in Deutschland bedeutet. Es ist Zeit für eine Sozialpolitik, die wirklich alle Menschen mitnimmt und keinen zurück lässt. Es ist Zeit für einen sozial- und steuerpolitischen Kurswechsel, um Armut zu bekämpfen und eine Verringerung sozialer Ungleichheit zu erreichen.“ Für den 7. und 8. Juli 2016 kündigen die Herausgeber als nächste gemeinsame Aktion einen großen armutspolitischen Hauptstadtkongress an, für den bereits weitere Mitveranstalter wie u.a. der DGB gewonnen werden konnten.

Den gesamten Bericht können Sie online herunterladen. Auf der Homepage können Sie sich auch die Daten einer Region oder Stadt ansehen.

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Der neue Beirat für Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde zum ersten Mal einberufen. Zielsetzung ist es, die Umsetzungen zur besseren Vereinbarkeit von abhängiger Beschäftigung und Pflegetätigkeit im familiären Umfeld zu überwachen. Der Beirat wurde zunächst für 5 Jahre einberufen, dies kann um weitere 5 Jahre verlängert werden.

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Grundlage zur Einberufung des Beirates ist § 14 des Gesetzes über die Familienpflegezeit. Des Staatssekretär des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) leitete die konstituierende Sitzung. Der Beirat beschäftigt sich "mit Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, er begleitet die Umsetzung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und berät über deren Auswirkungen." Die Themenstellungen können vom BMFSFJ vorgegeben werden. Zunächst will der Beirat sich mit sich zunächst mit der Erfassung und Analyse vorhandener Daten, Statistiken und Umfragen, der Auswertung von Fachliteratur und internationalen Studien im Bereich der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie mit den Bedarfen pflegender Erwerbstätiger befassen.

Ein erster Bericht des Gremiums muss erst im Juni 2019 vorliegen. Alle derzeitigen Mitglieder des Beirates sind:

Prof. Christel Bienstein (Vorsitzende), Universität Witten/Herdecke
Prof. Dr. Andreas Hoff (stellvertretender Vorsitzender), Hochschule Zittau/Görlitz
Andreas Besche, Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Brigtte Bührlen, Wir! Stiftung pflegender Angehöriger
Manfred Carrier, Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband
Herbert Heyd, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes
Susanne Kahl-Passoth, Deutscher Frauenrat
Monika Kaus, Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
Gernot Kiefer, GKV-Spitzenverband
Uwe Lübking, Deutscher Städte- und Gemeindebund
Hartmut Matiaske, Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
Silke Niewohner, Wir pflegen - Interessenvertretung begleitender Angehöriger und Freunde in Deutschland e.V.
Christina Ramb, BDA - DIE ARBEITGEBER
Dr. Simone Real, Sozialverband Deutschland
Christel Riemann-Hanewinckel, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V.
Martin Rosowski, Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.
Dr. Anja Schneider, Deutscher Hospiz- und PalliatvVerband e.V.
Bernhard Scholten, Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
Ulrich Silberbach, dbb beamtenbund und tarifunion
Jana Teske, Arbeiterwohlfahrt - Bundesverband e.V.
Anja Weusthoff, DGB-Bundesvorstand

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Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung (Zweites Pflegestärkungsgesetz, kurz PSG II), welches zur Zeit als Referentenentwurf vorliegt, wird grundsätzlich begrüßt, ist im Detail jedoch nicht unumstritten. Ob mit dem PSG II eine Lösung des Pflegenotstandes erreicht werden kann, ist fraglich. Daher zeigen wir Ihnen zu diesem Entwurf Positionen und Stellungnahmen verschiedener Organisationen und Interessenvertretungen auf.

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Das PSG II soll dem Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) folgen. Die Aussprachen zum PSG I in Bundestag und Bundesrat können Sie hier nachlesen. Das PSG II wird einige Veränderungen bringen. Im Rahmen eines neuen Pflegebegriffes soll es z.B. nun 5 Pflegestufen geben, der Zugang zur Pflegeversicherung soll erweitert werden und das ambulante Hilfesystem soll gestärkt werden. Auf den Seiten des Gesundheitsministeriums wird Ihnen die Darstellung der Bundesregierung präsentiert.

Zu dem erwähnten neuen Pflegebegriff können Sie die kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, bestehend aus 30 Fragen, und die Antwort der Bundesregierung nachlesen. Dem neuen Pflegebegriff ist auch eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses gewidmet. In vielen nachfolgenden Texten werden die kurzen Fristen zum Verfassen der Stellungnahmen zum Referentenentwurf des PSG II bemängelt.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) geht auf die 5 Themenkomplexe Informations- und Beratungsauftrag, Pflegebedürftigkeitsbegriff und Begutachtungsinstrument, Leistungsrecht, Beteiligungsrechte und Qualitätsausschuss ein. Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme der BAGSO.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Vorsorge (DV) begrüßt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsassessment ausdrücklich, bemängelt jedoch z.B. dass "wichtige bzw. notwendige Anpassungen weiterer Regelungen, insbesondere im SGB XII und SGB V vom Entwurf außen vor gelassen werden". Lesen Sie die gesamte Stellungnahme online nach.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat mit 78 Seiten eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht, Vorschläge zur Veränderung des Gesetzentwurfes sind auf 18 weiteren Seiten angefügt.

Die Landesverbände Schleswig-Holsteins der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) äußerten sich im Rahmen ihrer Kooperationsvereinbarung ebenfalls zum PSG II. "Der Fachkräftemangel und die aktuellen Weichenstellung in der Pflege, insbesondere das geplanten Inkrafttreten der zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes mit der Einführung eines neuen Pflegebegriffs, stellen uns vor große Herausforderungen", erklärte Wolfgang Baasch, Mitglied des Landesvorstandes der SPD und Vorsitzender der AWO Schleswig-Holsteins. Es müssten die tatsächlichen Pflegebedarfe der Menschen fachlich fundiert erfasst werden, um eine mögliche Schlechterstellung der Pflegebedürftigen bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes unter allen Umständen zu vermeiden. Mit dem PSG II will die Bundesregierung sowohl einen neuen Begriff auf den Weg bringen als auch die dazugehörigen Instrumente bis spätestens 2017 umgesetzt haben. "Dabei muss aber auch eine langfristige Absicherung der Menschen, durch eine Dynamisierung der Leistungen umfassend berücksichtigt werden", forderte Wolfgang Schneider vom SoVD. "Es ist wichtig sicherzustellen, dass Menschen nicht erneut auf Leistungen der Sozialhilfe zurückgreifen müssen, wenn Sie einen Pflegebedarf haben. Pflege darf nicht zu Armut führen." Wolfgang Baasch fordert in dem Zusammenhang auch für die Pflege die Bürgerversicherung, welche zuletzt am 3.7.15 im Bundestag diskutiert wurde.

Der Paritätische begrüßt das Vorantreiben des Prinzipes ambulant vor stationär, zeigt sich jedoch auch besorgt, dass einzelne zu Pflegende schlechter gestellt werden könnten. Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme und weitere Forderungen des Wohlfahrtverbandes.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert in ihrer Stellungnahme z.B. die Vermeidung neuer Gerechtigkeitslücken und die Gleichstellung Sterbender in stationären Pflegeeinrichtungen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lobt ebenfalls den Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsassessment. Dadurch sollen kognitiv eingeschränkte Menschen einen leichteren Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung bekommen. Der DGB weist aber darauf hin, dass die Reform nur ein Erfolg werden kann, wenn die Leistungen mit ausreichend Personal hinterlegt werden. Sie können die Beurteilungen des DGB im Detail nachlesen.

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