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Neben dem Bundestag hat auch der Bundesrat inzwischen der größten Wohngeld-Reform seit seiner Einführung zugestimmt. Mehr Berechtigte und ein Plus im Monat von durchschnittlich 190 Euro gehören zu den relevantesten Änderungen. Insbesondere Rentner*innen mit kleinen Renten könnten von dem Gesetz profitieren. Doch auch Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen sollten einen Anspruch prüfen lassen.

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Beim Wohngeld handelt es sich nicht um eine Grundsicherungsleistung wie bei der Grundsicherung im Alter, sondern um einen staatlichen Lasten- oder Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen. Vorausgesetzt wird daher, dass der eigene Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln auch ohne das Wohngeld grundsätzlich gedeckt ist. Das kann zum Beispiel Erwerbseinkommen sein, aber auch Renten oder Zuwendungen Dritter. Vereinfacht haben diejenigen einen Anspruch auf den Wohnkostenzuschuss, die nur knapp über der Grundsicherungsschwelle liegen. Weitere Kriterien sind Vermögen, die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe der Miete und die Mietenstufe des Wohnortes.

Mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz wird der Kreis der Berechtigten von knapp 700.000 auf rund zwei Millionen Haushalte erweitert. Die Ansprüche sollen dann im Durchschnitt auf 370 Euro im Monat anwachsen. Im Wohngeld Plus ist außerdem eine Heizkostenkomponente enthalten. Das Gesetz ist bereits beschlossen und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Besonders von der Reform profitieren dürften Rentner*innen und Pensionär*innen, die im derzeitigen Wohngeld rund die Hälfte der Leistungsbeziehenden ausmachen. Wer bereits im Wohngeldbezug ist und der meist einjährige Bewilligungszeitraum noch ins neue Jahr reicht, wird automatisch von der Erhöhung profitieren. Aufgrund der angehobenen Einkommensgrenzen könnte sich aber auch für all jene ein Antrag lohnen, die bislang ausgeschlossen waren. Einen vorläufigen Wohngeld-Plus-Rechner vom Bund finden Sie unter diesem Link.

Für den Mietzuschuss des Wohngelds kommen auch Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen in Betracht. Darauf macht auch der BIVA-Pflegeschutzbund aufmerksam und informiert auf seiner Internetseite über die Einzelheiten des neuen Gesetzes. „Wohngeld  ist kein Almosen, sondern ein festgeschriebener Rechtsanspruch – wenn man die Voraussetzungen erfüllt“, heißt es dort. Es ist also auch Menschen in stationären Einrichtungen zu raten, einen entsprechenden Anspruch prüfen zu lassen.

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Wer bislang über 63 Jahre alt war und Arbeitslosengeld II – besser bekannt als „Hartz IV“ – beantragt hat, konnte unter bestimmten Umständen durch das Jobcenter mit Abschlägen in die Altersrente geschickt werden. Diese Praxis soll sich mit der Bürgergeld-Reform zum Jahreswechsel ändern.

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Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürgergeld sollen die sog. Zwangsverrentungen bald der Vergangenheit angehören. Wer das 63. Lebensjahr vollendet hat und die 35-jährige Wartezeit in der Deutschen Rentenversicherung erfüllt und dann zum Jobcenter geht, kann nach geltender Rechtslage vorzeitig in die Altersrente geschickt werden, auch, wenn man das gar nicht möchte. Denn der vorzeitige Renteneintritt ist mit Abschlägen verbunden. 0,3 Prozent sinkt der Rentenanspruch für jeden Monat, den Sie eher in Rente gehen. Das Jobcenter kann Ihnen dennoch Leistungen mit dem Verweis auf einen Rentenantrag versagen.

Diese Praxis soll es künftig nicht mehr geben. Allerdings zunächst zeitlich begrenzt. So soll § 12a SGB II künftig um folgenden Satz ergänzt werden: „Für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 findet Satz 2 Nummer 1 mit der Maßgabe Anwendung, dass Leistungsberechtigte nicht verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen.“ Der Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte noch eine unbefristete Abschaffung vorgesehen. „Wie das Prozedere im Anschluss weitergehen soll, wissen wir noch nicht“, heißt es dazu vom Sozialverband Deutschland (SoVD) Landesverband Schleswig-Holstein. „Die Politik hat sich mit dieser Formulierung eine Hintertür gelassen, mit der das Instrument der Zwangsrente ab 2027 wiederbelebt werden kann.“

Der schleswig-holsteinische Landesverband des SoVD weist aber auch auf Ausnahmen hin, die auch bis zur Reform Betroffene vor der Zwangsrente durch die Jobcenter schützen. Wer beispielsweise zusätzlich zum Arbeitslosengeld II auch Arbeitslosengeld I bezieht, kann nicht in die vorzeitige Altersrente gezwungen werden. Gleiches gilt auch, wenn die vorgezogene Rente mit Abschlägen so niedrig wäre, dass sie mit Grundsicherungsleistungen aufstocken müssten.

Da die Bürgergeld-Reform zum Jahreswechsel in Kraft treten soll, wird auch die Zwangsverrentung planmäßig zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Allerdings wurde das Gesetz noch nicht verabschiedet, am 13. Oktober ist die erste Beratung im Bundestag geplant. Von Seiten der Bundesarbeitsagentur wird eine rechtzeitige Umsetzung aufgrund des engen Zeitplans bereits in Frage gestellt und eine Verschiebung gefordert.

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Nach langen Verhandlungen innerhalb der Ampelkoalition konnte man sich nun auf ein drittes Entlastungspaket einigen. Nachdem seniorenpolitische Verbände und Organisationen seit Monaten dafür streiten, dass auch Rentenbeziehende endlich entlastet werden, hat sich die Bundesregierung auf eine Einmalzahlung eingelassen.

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300 Euro – in dieser Höhe fällt die Energiepreispauschale aus, die Rentner*innen zum 1. Dezember dieses Jahres überwiesen bekommen sollen. Das haben Olaf Scholz und die Vorsitzenden der Regierungsparteien auf der Pressekonferenz am 4. September angekündigt. Weitere Maßnahmen des Pakets, die Senior*innen entlasten könnten, sind die Strompreisbremse für den Basisverbrauch und die Ankündigung einer Wohngeldreform zum Jahreswechsel, durch die bis zu zwei Millionen Menschen anspruchsberechtigt auf die Unterstützungsleistung sein sollen. Im Zuge der Bürgergeldreform wurde auch angekündigt, die Regelbedarfe um rund 50 Euro zu erhöhen.

Die Regelbedarfe liegen nicht nur dem jetzigen Arbeitslosengeld II („Hartz 4“) und kommendem Bürgergeld zugrunde, sondern auch der Grundsicherung im Alter. Künftig sollen diese nicht mehr wie bislang anhand der zurückliegenden Preis- und Lohnentwicklung bemessen werden, sondern an der künftig zu erwartenden. Mit rund 500 Euro für eine alleinstehende Person fallen die Regelsätze daher dann etwas höher aus, als zuletzt vom Paritätischen befürchtet. Auch die Nachfolge des 9-Euro-Tickets wird als Teil des Entlastungspakets verkauft, allerdings wird der Nachfolger mit voraussichtlich 40 bis 60 Euro für die Endverbraucher*innen deutlich teurer werden und ein Inkrafttreten ist noch nicht in Sicht.

Der Pressekonferenz vorausgegangen waren Verhandlungen, die die Nacht durch andauerten – obwohl die Ampelkoalition eigentlich keine Nachtsitzungen mehr abhalten wollte. Entsprechend unterschiedlich scheinen die Vorstellungen der drei Parteien gewesen zu sein. Die Beschlüsse der Koalition sind in einem 13-seitigen Papier zusammengetragen worden.

Kritik kommt aus Zivilgesellschaft und Opposition. „Alles in allem sind die vorgelegten Pläne nicht geeignet, um den Menschen in diesem Herbst wirklich Zuversicht zu geben“, urteilt beispielsweise der Paritätische. Als „sozial unausgewogen“ bezeichnet auch Linke-Vorsitzende Janine Wissler die Koalitionsbeschlüsse. Es brauche vor allem eine dauerhafte Entlastung, Einmalzahlungen würden schnell verpuffen. Wissler fügt aber auch hinzu: „Das Entlastungspaket enthält einige sinnvolle Maßnahmen, das zeigt, dass es sich lohnt, Druck zu machen und auf die Straße zu gehen.“ Beispielsweise in Hamburg hatte es zuvor eine von Senior*innen organisierte Demonstration für eine Energiepreispauschale auch für diejenigen, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen, gegeben.

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Vor dem Hintergrund weiter steigender Preise und einer möglichen Gasknappheit im Herbst fordern Verbraucher*innen- und Sozialverbände mehr Entlastung für die Bürger*innen. Darin müssten auch die Rentner*innen entlastet werden, die in den ersten beiden Entlastungspaketen unberücksichtigt geblieben seien.

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Hohe Inflationsrate, explodierende Gaspreise – bereits jetzt sind die Lebenshaltungskosten für viele Menschen in Deutschland spürbar gestiegen. Die Bundesregierung hatte mit verschiedenen Maßnahmen in zwei Entlastungspaketen versucht, auf die Situation zu reagieren. Das 9-Euro-Ticket, der Tankrabatt, Einmalzahlungen für bestimmte Sozialleistungsempfänger*innen oder steuerliche Entlastungen sind Mittel, mit denen die Ampelkoalition bislang versucht hatte, politische Antworten auf die Krise zu geben. Kritik gab es an den Maßnahmenpaketen allerdings in der Ausgestaltung. Insbesondere bemängelte die Opposition im Bundestag, dass Rentner*innen nicht entlastet worden seien. Tatsächlich profitierten Rentenbeziehende neben den allgemeinen Vergünstigungen bei der Mobilität (9-Euro-Ticket bzw. Tankrabatt) nur dann von den Paketen, wenn sie Grundsicherungsleistungen oder Wohngeld bezogen.

Im Herbst könnte sich die Lage weiter zuspitzen, vor allem, wenn es einen Gasstopp aus Russland geben sollte. „Viele Menschen wissen nicht, wie sie die steigenden Kosten bezahlen sollen, ihnen drohen Gas- und Stromsperren“, warnt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK. Vor diesem Hintergrund fordert der Verband ein drittes Entlastungspaket. Dieses müsse für alle gelten, die bislang ausgenommen gewesen seien. Dazu zählt Bentele neben den Rentner*innen auch pflegende Angehörige.

Die Verbraucherzentrale fordert als wichtigen Bestandteil eines dritten Maßnahmenbündels einen höheren Heizkostenzuschuss, der an die Preisentwicklung gekoppelt ist. „Insbesondere Wohngeldempfänger:innen und auch Rentner:innen muss dieser Heizkostenzuschuss zugutekommen. Wir müssen die Menschen schützen vor Not und drohender Zahlungsunfähigkeit“, heißt es in einer Pressemitteilung Mitte Juli. Für ein weiteres Entlastungspaket spricht sich auch DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi aus. „Spätestens im September brauchen wir weitere Entscheidungen, wie wir durch die Krise kommen“, sagte Fahimi gegenüber dem Merkur.

Zahlreiche Verbände weisen auch auf die der Preisentwicklung weit zurückhängenden Leistungen der Grundsicherung hin. So müssten beispielsweise auch die Regelsätze der Grundsicherung im Alter an die realen Kosten für Lebensmittel und Energie angepasst werden. „Für die bevorstehende Heizperiode und die nächste Corona-Welle müssen die Regelsätze unbedingt angehoben und die Heizkosten im Wohngeld übernommen werden“, so Bentele.

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Wir berichteten bereits vergangenen Monat über das sogenannte Entlastungspaket, dass die Ampelkoalition vor dem Hintergrund steigender Energiekosten auf den Weg gebracht hatte. Nun ist das Gesetz durch den Bundestag bestätigt worden. Senior*innenvertretungen wiederholen ihre Kritik: Ältere seien von den Maßnahmen ausgeschlossen.

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Am 13. Mai 2022 wurden die Entlastungspakete der Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Parlament verabschiedet. Das erste Paket hatte der Koalitionsausschuss bereits im Februar beschlossen, es beinhaltet unter anderem einen einmaligen Heizkostenzuschuss und den Wegfall der EEG-Umlage. Derzeit noch stärker in der öffentlichen Debatte ist jedoch das zweite Entlastungspaket, dass der Koalitionsausschuss im März beschlossen hatte. Es beinhaltet unter anderem das 9-Euro-Ticket, eine Energiepauschale für einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen und Einmalzahlungen für Sozialleistungsbeziehende.

Bereits als die Koalition die Maßnahmen vorgelegt hatte, gab es Kritik – auch und vor allem von Senior*innenverbänden. Von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) als größtem senior*innenpolitischen Dachverband in Deutschland hieß es dazu: „Die Entscheidung, ältere Menschen nicht zu berücksichtigen, ist (…) vollkommen unverständlich und nicht akzeptabel“.

Die Kritik macht sich vor allem daran fest, dass die Energiepauschale nur Erwerbstätigen zugutekomme. Damit würden Rentenbezieher*innen mit den hohen Energiekosten allein gelassen. „Warum soll ein Gutverdiener eine Einmalzahlung von 300 Euro zum Ausgleich für gestiegene Kosten erhalten, die Rentnerin mit Alterseinkünften knapp über Grundsicherungsniveau nicht“, heißt es in einer aktualisierten Pressemitteilung der BAGSO kurz vor der Abstimmung im Bundestag. „Höhere Heiz- und Stromkosten treffen Rentnerinnen und Rentner im Zweifel sogar mehr als Beschäftigte, die tagsüber nicht zu Hause sind. Gerade Menschen mit kleinen Renten sind in der aktuellen Situation auf Unterstützung angewiesen“. Die Anmerkungen seien in Form eines Briefes dem Finanzausschuss übermittelt worden. Die Kritik führte bislang allerdings offensichtlich noch nicht zum Umdenken der Mehrheit der Abgeordneten.

Die Maßnahmen im Einzelnen finden Sie beispielsweise auf der Seite des Bundesfinanzministeriums in einer Übersicht.

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Vor dem Hintergrund drastisch steigender Energiepreise hatte die Ampelkoalition noch im März ein Entlastungspaket beschlossen. Unter anderem werden Berufstätige durch eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro entlastet. Senior*innenvertretungen kritisieren, dass Rentner*innen unberücksichtigt bleiben.

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„Die Entscheidung, ältere Menschen nicht zu berücksichtigen, ist (…) vollkommen unverständlich und nicht akzeptabel“, kritisiert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in einer Pressemitteilung. Dabei würden hohe Heiz- und Stromkosten Rentner*innen am härtesten treffen, die im Vergleich zu Berufstätigen tagsüber zu Hause seien. Als wesentlichen Teil des am 24. März beschlossenen Entlastungspakets hatte sich die Ampelkoalition auf eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro geeinigt – allerdings nur für steuerpflichtige Erwerbstätige.

„Berufstätige sollen unabhängig vom Einkommen entlastet werden, die Bezieherinnen und Bezieher von kleinen Renten nicht. Das verstehe, wer will“, reagiert die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner auf die Entscheidung in der Pressemitteilung. „Gerade Menschen mit kleinen Renten sind in der aktuellen Situation auf Unterstützung angewiesen. Es ist nicht akzeptabel, sie im Entlastungspaket auszuschließen.“

Ein weiterer Teil des Maßnahmenpakets ist neben Entlastungen für Familien (100 Euro pro Kind) allerdings auch ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 200 Euro für Beziehende von Sozialleistungen. Insofern dürften zumindest Rentner*innen im Altersgrundsicherungsbezug von dem Beschluss profitieren. Auch im Bereich der Mobilität versucht die Regierung, für Entlastungen zu sorgen. So könnten auch Senior*innen von dem beschlossenen 9-Euro-Monatsticket für den ÖPNV profitieren. Allerdings ist diese Maßnahme auf 90 Tage beschränkt.

Insgesamt kann der Ansatz der Bundesregierung jedoch hinterfragt werden, da bei den meisten Maßnahmen nicht zielgenau diejenigen am meisten entlastet werden, die es am nötigsten haben. ifo-Präsident Clemens Fuest kommentiert beispielsweise: „Das Paket bedeutet eine Entlastung mit der Gießkanne und ist deshalb fiskalisch teuer und wenig zielgenau“. Die Kosten der Beschlüsse belaufen sich auf rund 15 Milliarden Euro. Mehr zu den im März beschlossenen Maßnahmen können Sie unter anderem hier nachlesen.

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Wie auch zu vergangenen Jahreswechseln üblich hat die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein auch dieses Mal Änderungen im Sozialrecht in einer Übersicht zur Verfügung gestellt.

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Samiah El Samadoni hat als Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheit Ende 2021 wieder einen Überblick veröffentlicht, was sich im Sozialrecht zum Jahreswechsel oder im Laufe des Jahres 2022 ändert. El Samadoni selbst berät Bürger*innen auch in sozialrechtlichen Fragen.

Die Gesetzliche Pflegeversicherung ist ein relevanter Teil des Sozialrechts, in dem es eine Reihe von Änderungen gab oder geben wird. Die Bürgerbeauftrage nennt in ihrer Veröffentlichung einige dieser Änderungen, über die Pflege haben wir kürzlich allerdings schon in einem gesonderten Beitrag berichtet.

Neben der sozialen Pflegeversicherung ist für die Seniorenpolitik sicherlich die Gesetzliche Rente von Bedeutung. Nachdem die Rente 2021 nur geringfügig gestiegen war, wurde Rentner*innen für das Jahr 2022 eine spürbarere Erhöhung versprochen. Waren im Herbst vergangenen Jahres Medienberichten zufolge allerdings noch über 5 Prozent geplant, dürfte die im Sommer erwartete Erhöhung nun doch schmaler ausfallen als zunächst angenommen (mehr dazu u.a. hier). Über weitere Änderungen bei der Rente informiert auch die Gesetzliche Rentenversicherung.

Höhere Regelsätze gelten nun auch in der Sozialhilfe. Allerdings sind die Sätze nur um drei Euro je Monat angehoben worden. Wie auch bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) beträgt der Regelsatz bei alleinstehenden Personen auch  bei der Sozialhilfe seit Jahresbeginn 449 statt 446 Euro.

In der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es neben der elektronischen Krankmeldung nun auch das „E-Rezept“. „Auch bei den Rezepten für Arzneimittel schreitet die Digitalisierung voran“, heißt es dazu von El Samadoni. Seit dem 01. Januar müssen sogenannte E-Rezepte ausgestellt werden. Patient*innen können dann auf Wunsch auch digital verschreibungspflichtige Medikamente bestellen. Es gibt zwar weiterhin auch Rezepte in Papierform, diese enthalten nun allerdings zusätzlich einen QR-Code.

Mehr von der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten finden Sie hier – zum Beispiel auch Informationen über die Bürger*innensprechtage vor Ort.

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In der Diskussion um Verkehrssicherheit und Mobilität von Senior*innen wird häufig betont, dass ältere Menschen beispielsweise aufgrund eingeschränkter Reaktionszeiten das Auto besser stehen lassen sollten. Gleichzeitig ist der Erhalt von Mobilität im Alter Teil von Autonomie und Teilhabe. Immer mehr Kommunen zeigen in Modellprojekten, wie es gehen könnte: Kostenfreie ÖPNV-Jahreskarten gegen die Abgabe des Führerscheins.

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Mit zunehmendem Alter wird oft auch Seh- und Reaktionsvermögen schlechter. Das wird insbesondere im Hinblick auf den Straßenverkehr oft kritisch diskutiert, schließlich entstehe daher auch ein Fremdgefährden anderer Verkehrsteilnehmer*innen. Sollte es regelmäßige verpflichtende Tests zur Überprüfung des Fahrvermögens geben? Sollte man ab einem bestimmten Alter nicht mehr Autofahren dürfen? Solche und ähnliche Fragen finden sich in der Debatte wieder.

Bei der Frage, welche Altersgruppe statistisch die meisten Unfälle baut, liegen ältere Menschen allerdings nicht vorne: „Das höchste auf die Fahrleistung bezogene Risiko, als Pkw-Fahrer an einem Unfall mit Getöteten als Hauptverursacher beteiligt zu sein, liegt wiederum bei den 18- bis 20-Jährigen“, heißt es in der Studie „Seniorinnen und Senioren im Straßenverkehr“, die die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) 2018 publiziert hat. Die Studie ist zudem Grundlage für die SENIORWALK-Studie zur Sicherheit älterer Fußgänger*innen, über die wir im Dezember berichtet hatten.

Richtig ist aber auch, dass das Unfallrisiko mit zunehmendem Alter wieder steigt. Der Risikowert von Senior*innen liege etwas höher als der von 21- bis 24-Jährigen. „Sie sollten die eigenen Fahrfähigkeiten regelmäßig, vor allem aber selbstkritisch hinterfragen“, empfiehlt daher ADAC-Verkehrspsychologe Ulrich Chiellino. Der ADAC bietet zwar freiwillige Tests zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit an, spricht sich selbst jedoch gegen regelmäßige verpflichtende Tests von Menschen über 65 Jahren aus. Die älteren Fahrer*innen würden riskante Manöver meiden und größere Abstände einhalten. „Mit einem derart besonnenen und selbstkritischen Fahrverhalten können altersbedingte Leistungseinbußen häufig ausreichend kompensiert werden“, heißt es weiter auf der Internetseite des Automobilclubs.

Autofahren ist Teil von Mobilität und damit auch eine Frage von Teilhabechancen und Unabhängigkeit im Alter. Zumal es – gerade in ländlichen Regionen – vielerorts an Alternativen fehlt. Mit Hilfe von Modellprojekten versuchen aber immer mehr Kommunen, für ältere Menschen Anreize zu schaffen, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dem Auto vorzuziehen. Wie der BR in einem Fernsehbeitrag Anfang 2020 berichtet, haben Seniorinnen und Senioren beispielsweise in Bamberg die Möglichkeit, ihren Führerschein für immer abzugeben – und im Gegenzug eine kostenfreie Jahreskarte für den ÖPNV zu erhalten. Allerdings wird diese nur für ein Jahr von der Stadt übernommen, danach müssen die Nutzer*innen selbst für das entsprechende Ticket aufkommen. Ähnliche Projekte gibt es auch in anderen Städten wie im nordrhein-westfälischen Recklinghausen.

Auch die schleswig-holsteinische Stadt Lübeck hat im August 2021 ein in diesem Jahr beginnendes Modellprojekt beschlossen, das mehr Menschen zu einem Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel bewegen soll. Auch hier bekommen Personen eine kostenfreie Jahreskarte für den ÖPNV, wenn sie im Gegenzug ihren Führerschein abgeben. Hierbei geht es allerdings nicht explizit nur um Senior*innen, auch, wenn das Projekt für diese vermutlich am interessantesten sein dürfte. „Ziel des Modellversuchs ist es, in Lübeck die Verkehrssicherheit zu erhöhen, den Kfz-Verkehr einschließlich des ruhenden Verkehrs zu reduzieren, Menschen für den ÖPNV zu begeistern und so einen nachhaltigen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten“, heißt es in der Begründung des in der Lübecker Bürgerschaft angenommenen Antrags. Die Kosten für die Stadt würden sich am Ende einer dreijährigen Laufzeit auf rund 315.000 Euro belaufen.

Bereits 2019 gab es in Lübeck einen entsprechenden interfraktionellen Antrag von SPD und CDU. Im damaligen Beschlussvorschlag heißt es, der Lübecker Senior*innenbeirat stimme dem Vorschlag ausdrücklich zu. Fraglich ist allerdings, ob die Abgabe des Führerscheins für immer im Gegenzug zu lediglich einem Jahr kostenfreier ÖPNV-Nutzung ein guter Tausch ist. So bleibt abzuwarten, wie nachgefragt das Angebot der Stadt wirklich sein wird.

Auch in Fragen der Verkehrssicherheit wäre ein zumindest für Senior*innen grundsätzlich kostenfreier ÖPNV sicherlich die attraktivere Alternative. Auch das im September 2021 zusammengekommene Altenparlament in Schleswig-Holstein hat sich zum wiederholten Male dafür eingesetzt. Im entsprechenden Beschluss heißt es: „Die Landesregierung Schleswig-Holstein möge sich dafür einsetzen, dass alle Bürger*innen ab Eintritt in den Ruhestand, alle Bürger*innen mit Grundsicherung und alle Bürger*innen mit einem Grad der Behinderung ab 50% den ÖPNV in Schleswig-Holstein kostenfrei nutzen können.“

Weiterführende Links zum Thema:

NDR: Modellversuch in Lübeck: Bus-Jahreskarte gegen Führerschein

NDR: Autofahren im Alter – Mehr Sicherheit durch freiwilliges Training

Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Verkehrssicherheit für Seniorinnen und Senioren

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Im September hat zum 33. Mal das jährlich zusammenkommende Altenparlament Schleswig-Holsteins getagt. Die Senior*innen haben sich dabei unter anderem für ein Entgegenwirken gegen Pandemie-Folgen wie Isolation und Einsamkeit, eine Stärkung digitaler Kompetenzen älterer Menschen und einen kostenfreien ÖPNV ausgesprochen.

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Wie schon im Altenparlament im letzten Jahr spielte das Thema Digitalisierung auch bei der 33. Tagung des Parlaments am 17. September eine wichtige Rolle. Die Senior*innen beschlossen z.B. einen Antrag mit dem Titel „Digitale Kompetenz für Ältere – Digitalisierung darf niemanden zurücklassen“, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, Mittel für altengerechte Software und Schulungen zur Nutzung der digitalen Techniken bereitzustellen. Außerdem solle die Landesregierung Beratungen zu digitalen Zugängen für ältere Menschen etablieren. Auch der Breitband-Ausbau soll vorangetrieben werden und Internetzugänge schnell und bezahlbar sein.

Das Thema Digitalisierung hat insbesondere im Rahmen der Kontakteinschränkungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung an Bedeutung gewonnen, da digitale Angebote häufig die einzige Möglichkeit z.B. für Gruppentreffen waren. Ob mit Nutzung digitaler Angebote oder ohne – die Pandemie hat auch Einsamkeit und Isolation hervorgebracht. Für eine kommende Pandemie fordert das Altenparlament die Landesregierung auf, Freiheitsrechte von Menschen in Pflegeeinrichtungen besser zu schützen: „Die Landesregierung soll durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass in einem kommenden Pandemiefall die Freiheitsrechte von Menschen in Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe gewahrt bleiben“.

Zur sozialen Teilhabe gehört auch die Mobilität. In Bezug auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fordern die Senior*innen eine kostenfreie Nutzung für Menschen im Ruhestand, Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen und Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.

Alle Beschlüsse aus diesem Jahr sind in einem Dokument zusammengefasst. Die Beschlüsse gehen nun zur Stellungnahme an die Parteien im schleswig-holsteinischen Landtag, die Bundestagsabgeordneten des Bundeslandes und an die Landesregierung. Im Anschluss wird es eine Broschüre mit allen Beschlüssen und eingereichten Stellungnahmen geben.

Auch wenn die Beschlüsse des Altenparlaments nicht bindend sind, beeinflussen sie doch immer wieder politische Entscheidungen. Zu den Wirkungen der Arbeit des Altenparlaments untersucht auch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft (DISW) regelmäßig, inwieweit die Forderungen der Senior*innen von den Parteien und Parlamenten in Schleswig-Holstein und darüber hinaus aufgenommen und in den Folgejahren gegebenenfalls weiterbehandelt wurden. Zuletzt ist die Analyse des Altenparlaments 2018 erschienen, die zentralen Ergebnisse können Sie in hier auch auf diesem Portal lesen.

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Im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl im September haben die Parteien in den letzten Wochen und Monaten ihre Wahlprogramme beschlossen. Wir fassen hier die Forderungen der Parteien zum Thema Rente zusammen.

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Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl werden wir in unserer neuen Reihe „Parteien zur Wahl“ in den nächsten Wochen bis zur Wahl zentrale Forderungen der Parteien zu ausgewählten, seniorenpolitisch interessanten Themen zusammenfassen. Dabei beschränken wir uns auf die sechs derzeit im Bundestag vertretenen Fraktionen.

Im heutigen, ersten Beitrag der Reihe geht es um die Positionen zur Rentenpolitik. Schon vor einigen Jahren hatten wir die Kernforderungen der Parteien zur Rente in einer Übersicht zusammengefasst. Anlässlich der Bundestagswahl und der veröffentlichten, aktuellen Wahlprogramme fassen wir die Grundüberzeugungen und Forderungen hier in der Reihenfolge der Wahlergebnisse bei der letzten Bundestagswahl noch einmal zusammen:


CDU/CSU

Die Union ziehe laut einiger Medienberichte mit der sogenannten „Generationenrente“ in den Wahlkampf – einem neuen Konzept der Altersvorsorge, bei dem ein Pensionsfond mit staatlichen Zuschüssen ab Geburt angelegt werden solle. Tatsächlich findet sich dieser Vorschlag auch in dem 140-seitigen Wahlprogramm der Union, allerdings steht darin vor allem, dass man eine entsprechende Ausgestaltung prüfen werde. Klar wird durch den Vorschlag dennoch, dass die Union weiter auch auf Formen kapitalgedeckter Altersvorsorge setzen will.

Auch unabhängig von der Generationenrente knüpfe man an geplante Maßnahmen „die Erwartung, dass mehr Menschen privat vorsorgen.“ Daher sollen auch Kriterien für ein privates Standardvorsorgeprodukt festgelegt werden, in welche dann alle Arbeitnehmer*innen einbezogen werden, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen.

Passend dazu soll auch der bisherige Sozialbeirat, der bislang nur für die gesetzliche Rentenversicherung zuständig ist, zu einem „Alterssicherungsbeirat“ entwickeln, der alle Formen der Altersvorsorge in den Blick nehmen solle.

Auch die betriebliche Altersvorsorge solle als wichtige Säule der Altersvorsorge in Form eines nicht weiter erklärten und noch zu entwickelnden Konzeptes „Betriebliche Altersvorsorge für alle“ gestärkt werden.

Für Selbstständige, die noch nicht für ihr Alter vorsorgen, plant die Union eine Altersvorsorgepflicht.

Außerdem soll die Doppelbesteuerung der Renten verhindert werden. Hierbei handelt es sich allerdings auch um eine aktuelle Vorgabe des Bundesfinanzhofs, welcher die Gefahr einer Doppelbesteuerung vor allem bei künftigen Rentner*innen sieht.


SPD

Die SPD wolle sich dafür einsetzen, das Rentenniveau dauerhaft stabil bei mindestens 48 Prozent zu halten. Eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters lehne man ab.

Die SPD will darüber hinaus eine Rentenversicherung aller Erwerbstätigen, in die dann auch Selbstständige oder Beamt*innen einzahlen sollen. Sondersysteme der Alterssicherung sollen langfristig überwunden werden, wobei sich eine Zusammenführung nicht negativ auf das Gesamtniveau der Beamt*innenversorgung im Alter auswirken soll.

Außerdem stellen die Sozialdemokraten in ihrem Wahlprogramm fest: „Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend.“ Daher sollen Kosten klassischer privater Altersvorsorgeformen gesenkt und Bürokratien abgebaut werden. Für die Säule der privaten Altersvorsorge will die SPD darüber hinaus ein neues kostengünstiges „standardisiertes Angebot“ schaffen, dass von einer öffentlichen Institution angeboten werden soll. Mit Zuschüssen sollen dann auch nur noch untere und mittlere Einkommen gefördert werden.

Zudem kündigt die SPD in ihrem „Zukunftsprogramm“ Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und eine „geschlechtergerechte Rente“ an.


AfD

Die AfD steht nach dem Einzug ins Parlament vor vier Jahren mit derzeitigen Umfragewerten von um die 10 Prozent vor ihrer zweiten Legislaturperiode als Fraktion im Deutschen Bundestag. In ihrem Programm „Deutschland. Aber normal“ fordert die Partei im Hinblick auf die Rente unter anderem höhere Steuerzuschüsse, um die Beitragszahler*innen nicht zu überlasten. Gleichzeitig werden Steuererhöhungen jedoch abgelehnt. Gegenfinanziert werden sollen höhere Steuerzuschüsse in der Rentenversicherung durch „konsequente Streichungen von ideologischen Politikmaßnahmen“, die die Partei „beispielsweise in der Migrations-, Klima- und EU-Politik“ sieht.

Pensionen von Politiker*innen will die AfD abschaffen. „Politiker sollen wie andere Arbeitnehmer auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen“, fordert die Partei. Gleiches gilt allerdings nicht für Beamt*innen, die weiterhin ihre Pensionen beziehen sollen. Zukünftig solle der Beamtenstatus jedoch auf „hoheitliche Aufgaben“ (genannt werden z.B. Bundeswehr, Polizei oder Finanzverwaltung) beschränkt werden.

Familien mit Kindern sollen nach Vorstellung der Partei dadurch entlastet werden, dass sie für jedes Kind 20.000 Euro an Rentenbeiträgen aus Steuermitteln erstattet bekommen. Sollten bei Geburt des Kindes noch keine Beiträge in dieser Höhe angefallen sein, solle das bei künftigen Abgaben in die Rentenkasse berücksichtigt werden.

Die Entscheidung über das Renteneintrittsalter soll individualisiert werden. Die AfD wolle „jedem ermöglichen, länger zu arbeiten und im Einvernehmen mit dem jeweiligen Arbeitgeber zum individuellen Wunschzeitpunkt den Ruhestand anzutreten.“ Wer länger arbeitet, solle demnach auch höhere Rentenbezüge erhalten.

Außerdem soll eine Doppelbesteuerung der Renten abgeschafft werden (s.o.) und „Ungleichheiten bei der Überleitung der Ostrenten“ durch Einmalzahlungen ausgeglichen werden. Ein Freibetrag für Rentenleistungen von 25 Prozent bei der Grundsicherung im Alter soll zudem Altersarmut entgegenwirken.


FDP

„Nie gab es mehr zu tun.“ heißt das rund 90-seitige Programm der FDP zur Bundestagswahl. Ihrem rentenpolitischen Kapitel haben die Liberalen die Überschrift „Enkelfitte Rente“ verliehen. Passend dazu betont die Partei im ersten Satz den demographischen Wandel und die Notwendigkeit, „das Altersvorsorgesystem zu modernisieren, nachhaltig finanzierbar zu gestalten und den kapitalgedeckten Teil der Altersvorsorge zu stärken.“

Um diesem Ziel nachzukommen will die FDP die erste Säule des Rentensystems um eine „Gesetzliche Aktienrente“ als zweiten Pfeiler neben der umlagefinanzierten Rentenversicherung erweitern. Dabei handelt es sich um eine Form kapitalgedeckter Altersvorsorge, in die dann allerdings ein kleiner Teil des Bruttoeinkommens monatlich eingezahlt werden soll. „Durch unser Modell erwerben zukünftig alle Beitragszahlerinnen sowie Beitragszahler – insbesondere auch Geringverdiener – echtes Eigentum für ihre Altersvorsorge und erhalten höhere Altersrenten“, verspricht die FDP dazu im Wahlprogramm.

Insgesamt haben die Freien Demokraten eine Rente nach „Baukastenprinzip“ im Sinn, nach der verschiedene Angebote aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge miteinander kombiniert werden können sollen. Flexibilisiert werden soll auch das Renteneintrittsalter. Mit der Vollendung des 60. Lebensjahres sollen Menschen – sofern sie mindestens das Grundsicherungsniveau bei der Alterssicherung erreichen – selbst entscheiden, wann sie in den Ruhestand gehen. Wer früher in Rente geht, bekäme dann entsprechend höhere Abschläge als diejenigen, die länger im Beruf bleiben wollen.

Weitere Forderungen sind die Erleichterung des Rentensplittings und Verbesserungen bei der betrieblichen Altersvorsorge. Zudem wollen auch die Freien Demokraten einen Freibetrag für Rentenbezüge bei der Grundsicherung im Alter einrichten.


Linke

„Für soziale Sicherheit, Frieden und Klimagerechtigkeit!“ ist der Titel des 148 Seiten umfassenden Programms, dass die Linke vorgelegt hat. Entsprechend viele Punkte finden sich auch zum Thema Rente, der die Partei allein drei Seiten widmet. Aus der Überschrift des Rentenkapitels „Gute Renten, Gutes Leben – Solidarische Erwerbstätigenversicherung“ wird eines der Kernanliegen bereits deutlich: Die Zusammenfassung aller Erwerbstätigen in die Gesetzliche Rentenversicherung.

Um „den Rentenabbau beenden und das Garantieversprechen der gesetzlichen Rentenversicherung wiederherstellen“ zu können fordert die Linke drei zentrale Sofortmaßnahmen:

  1. Die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent
  2. Wie bereits an der Kapitelüberschrift festzustellen: Die Erweiterung der Gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung, in die auch Selbstständige, Beamt*innen oder Politiker*innen einzahlen sollen und
  3. Die Einführung einer Garantie von monatlich 1.200 Euro für alle, deren Renten darunter liegen würden, als „Solidarische Mindestrente“. Diese soll steuerfinanziert und einkommens- und vermögensgeprüft sein.

Außerdem will die Linke den Zugang zu Erwerbsminderungsrenten erleichtern, Ostrenten sofort ans Westniveau angleichen und die Doppelbesteuerung der Renten abschaffen.

Zudem brauche es einen „Solidarausgleich für Niedriglohn“, die Grundrente der Bundesregierung greife hier zu kurz. Konkret fordert die Linke eine „‚Rente nach Mindestentgeltpunkten‘ auch für Zeiten nach 1992“.

Die Rente mit 67 soll zurückgenommen werden. „Jede*r muss wieder spätestens ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Das ist finanzierbar“, heißt es dazu im Wahlprogramm. Bei mindestens 40 Beitragsjahren soll ein abschlagsfreier Renteneintritt sogar schon ab 60 Jahren möglich sein.

Die Riester-Rente sei „gescheitert“ und soll nach Vorstellung der Linken in die Gesetzliche Rentenversicherung überführt werden. Die staatlichen Zuschüsse, die dadurch wegfallen würden, sollen der Gesetzlichen Rentenversicherung zugutekommen. Wer bereits eingezahlt hat, soll die erworbenen Ansprüche behalten können und die Rentenversicherung übernehmen können.


Grüne

Langfristig streben die Grünen eine „Bürger*innenversicherung“ an, in die alle einzahlen sollen. In einem ersten Schritt dahin sollen zumindest Selbstständige ohne obligatorische Alterssicherung verpflichtend in die Gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden, wobei bestehende, private Altersvorsorgeformen mit berücksichtigt werden sollen.

Kapitalgedeckte Altersvorsorgeformen würden das Umlagesystem „sinnvoll ergänzen“ können. Die Riester-Rente und die Rürup-Rente seien aber „teuer und undurchschaubar und haben zum Teil eine geringere Rendite als Omas Sparstrumpf“, heißt es im Wahlprogramm mit dem Titel „Deutschland. Alles ist drin.“. Daher will die Partei diese Formen der privaten Altersvorsorge „durch einen öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds ersetzen“ und die Zulagenförderung auf niedrige und mittlere Einkommen konzentrieren. In den Fonds sollen dann alle Bürger*innen einzahlen, die nicht aktiv widersprechen. Auch Arbeitgeber*innen sollen den Fonds als Standard für betriebliche Altersvorsorge-Angebote und eigene Finanzierungsbeiträge nutzen.

Außerdem sprechen sich die Grünen für eine Sicherung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent aus. Zu einer Stärkung der Rente sollen auch Maßnahmen wie die Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit, ein „echtes Einwanderungsgesetz“ oder die Verbesserung der Beschäftigungslage älterer Arbeitnehmer*innen beitragen.

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