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Die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS) bietet in den kommenden Monaten eine fünfteilige Online-Weiterbildung mit dem Schwerpunkt „Demenz und Ehrenamt“ an, die sich an (ehrenamtlich) Aktive in der Senior*innenarbeit richten.

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In Zukunft steige die Zahl von Menschen mit Demenz, ebenso würden künftig mehr Ältere alleine leben. "Zugehende Hilfen werden daher in den kommenden Jahren in der Seniorenarbeit immer wichtiger“, heißt es daher in der Beschreibung des Schulungsangebotes der BaS. „Ehrenamtliche Angebote können in diesem Feld eine große Hilfe sein, wenn sie fachlich und strukturell gut gestaltet werden.“

Um dazu einen Beitrag zu leisten, veranstaltet die BaS im September und Oktober fünf aufeinander aufbauende Schulungstage für Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen von Senior*innenbüros, Mehrgenerationenhäusern und anderen Anlaufstellen für ältere Menschen sowie Akteur*innen aus Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz. Die Online-Fortbildung knüpfe damit auch an die Nationale Demenzstrategie an, die sich zum Ziel gesetzt habe, freiwilliges Engagement und informelle Unterstützung zu stärken. Entsprechend wird das Schulungsangebot aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

Der erste Termin ist der 06.09.2022, das letzte Modul ist für den 25.10.2022 geplant. Die Veranstaltungen gehen jeweils von 10:00 bis 15:30 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos, Teilnehmende erhalten nach Abschluss des letzten Moduls eine Bescheinigung.

Die genaue Terminliste, weitere Informationen sowie Kontaktangaben für eine bis zum 19.08.2022 mögliche Anmeldung finden Sie unter diesem Link.

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Im Rahmen des Nachbarschafts-Wettbewerbs „Klimaschutz nebenan“ können noch bis zum 15. Mai 2022 Beiträge eingereicht werden. Gesucht werden Ideen, wie Sie und andere in der Nachbarschaft zum Klimaschutz beitragen können. Ein Preisgeld soll die Umsetzung der besten Ideen ermöglichen.

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Bis zu 3.000 Euro gibt es für die Ideen, die nach einer Online-Abstimmung die meisten Stimmen bekommen. Die zehn besten Vorschläge erhalten dabei jeweils 1.000 Euro, eine Fachjury wählt aus diesen anschließend noch einmal fünf aus, die weitere 2.000 Euro erhalten sollen. Das Geld ist als Startkapital gedacht, um die Ideen bei der Umsetzung zu unterstützen. „Klimaschutz geht uns alle an. Und wie bei vielen anderen Herausforderungen sind es auch hier oft lokale Aktivitäten, die einen wichtigen Lösungsbeitrag leisten“, so Esra Kücük vom Vorstand der Allianz Umweltstiftung. Sie ist zudem Teil der Fachjury für die Ausschreibung. „Genau diese Aktivitäten oder Ideen wollen wir im Rahmen des Wettbewerbes finden und einer größeren Öffentlichkeit bekannt machen. Wir freuen uns auf möglichst viele kreative Wettbewerbsbeiträge und Klimaschutz-Ideen.“

Denkbar sind beispielsweise Ideen wie gemeinsames Müllsammeln im Viertel, eine Fahrradwerkstatt oder andere „Repair-Cafés“ zur Stärkung der Nachhaltigkeit von Produkten. Weitere Anregungen und Informationen zur Teilnahme finden Sie auf der Internetseite zum Wettbewerb.

Veranstaltet wird der Wettbewerb auf Initiative der Stiftung nebenan.de.

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Der Hof „Wilde Wiesen“ der Familie Sellmer aus Böhnhusen ist der fünfte Hof einer Lokalen Allianz für Menschen mit Demenz. Am 20.03. wird dort zu einer kurzen Informationsveranstaltung eingeladen.

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In Schleswig-Holstein haben sich Bauernhöfe zusammengetan, um Angebote für Menschen mit Demenz zu etablieren und Unterstützung für Angehörige zu bieten. Beraten werden die Bauernhöfe vom Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein und der Landwirtschaftskammer, die gemeinsam dieses Projekt ins Leben gerufen haben. Beide schulen und begleiten die interessierten Höfe fachlich.

Ziel des Projektes „Bauernhöfe für Menschen mit Demenz“ ist es, innovative Entlastungsangebote und Betreuungsmöglichkeiten auf Höfen zu schaffen und Versorgungslücken im ländlichen Raum zu schließen. Durch dieses Angebot sollen auch die Angehörigen demenzerkrankter Menschen Entlastung finden. "Die Pflegekassen übernehmen für diese Entlastung im Alltag die Kosten mit bis zu 125,- € im Monat.“, informiert Anneke Wilken vom Kompetenzzentrum Demenz.

Malaika Sellmer aus Böhnhusen sucht für ihr Angebot noch Ehrenamtliche, die sie vor- oder nachmittags bei dem Hofbesuch der Menschen mit Demenz unterstützen. Eine Schulung für die Ehrenamtlichen wird ebenfalls von der Pflegekasse bezahlt und durch das Kompetenzzentrum durchgeführt.

Mehr zum Thema Demenz gibt es am 20.3.2018 um 16:30 Uhr im Gemeindehaus Böhnhusen. Anneke Wilken beantwortet Fragen wie: Was ist Demenz? Was kann ich als An- und Zugehöriger tun? Wie spreche ich mit den Betroffenen? Außerdem werden Möglichkeiten der Entlastung aufgezeigt. Die Veranstaltung ist kostenfrei und dauert 90 Minuten. Anmelden können Sie sich bei Malaika Sellmer unter info@hof-wilde-wiesen.de.

Bildunterschrift: Malaika Sellmer freut sich auf Gäste und Helfer für ihr neues Hofangebot für Menschen mit Demenz

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Der Zweite Weltaltenplan der Vereinten Nationen stammt aus dem Jahr 2002 und soll mittels des Nationalen Aktionsplans umgesetzt werden. In Deutschland wurde diesbezüglich bei der Ministerkonferenz in Berlin im Jahr 2002 die Regionale Implementierungsstrategie der UNECE-Länder beschlossen. Im Fokus sollen die Auseinandersetzung mit den Folgen des demografischen Wandels auf internationalehr Ebene, das Aufzeigen von Handlungsfeldern für Perspektiven des Lebens im Alter und die Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe stehen.

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Im Hinblick auf diese Schwerpunkte hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die zehn Verpflichtungen der Regionalen Implementierungsstrategie mit Blick auf die bisherige und zukünftige Senior/innenpolitik (Stellungnahme und Maßnahmen der Bundesregierung) betrachtet. Darüber hinaus beinhalteten die Ausführungen zu den zehn Verpflichtungen exemplarische Maßnahmen der einzelnen Bundesländer sowie jeweils eine Stellungnahme aus Sicht der Zivilgesellschaft. Nachfolgend werden die zehn Verpflichtungen aufgeführt und die diesbezüglich von der Bundesregierung beschriebenen Maßnahmen grob skizziert.


Verpflichtung I: Die Verwirklichung einer Gesellschaft für alle Generationen sowie die Schaffung von Harmonie zwischen den Gesellschaften und Volkswirtschaften auf der einen Seite und dem demografischen Wandel auf der anderen Seite durch das Einbeziehen der Altersdimensionen in alle Bereiche der Politik.

Die Bundesregierung fokussiert im Rahmen der ersten Verpflichtung die folgenden senior/innenpolitischen Maßnahmen:

  • Nachhaltige Angleichung der sozialen Sicherungssysteme;
  • Steigerung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer/innen;
  • Schaffung eines positiven Verständnisses in der Öffentlichkeit zum Alter und Altern;
  • Förderung der Selbständigkeit und aktiven Teilhabe Älterer;
  • Unterstützung von auf Senior/innen ausgerichteten Organisationen;
  • Förderung einer generationsübergreifenden solidarischen und verantwortungsbewussten Haltung;
  • Chancen älterer Personen im Bereich der Bildung erhalten und erweitern;
  • Gesetzgebungen zu den Themen Schutz und Hilfe im Alter;
  • Stärkung der qualitativen Hilfe und Pflege im Alter;
  • umfassende Analysen der Konsequenzen des demografischen Wandels;
  • Stärkung des Alters als Wirtschaftsfaktor;
  • Stärkung der Wahrnehmung von älteren Personen als Verbraucher/innen;
  • Spezifische Bedarfe Älterer mit Migrationshintergrund sowie Älterer mit Behinderung berücksichtigen;
  • Geschlechterdifferenzierte Senior/innenpolitik hinsichtlich der Bedürfnisse und Erfahrungen;
  • den Gender-Mainstreaming Ansatz innerhalb aller Projekte berücksichtigen;
  • die Zusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene unterstützen.

Verpflichtung II: Die gesellschaftliche Integration und Teilhabe älterer Menschen vollumfänglich gewährleisten.

Die Handlungen der Bundesregierung zu der zweiten Verpflichtung verorten sich auf den Ebenen der Öffentlichkeitsarbeit und Altersforschung inbegriffen

  • des Deutschen Zentrums für Altersfragen;
  • der Altenberichte der Bundesregierung
  • der Datenbanken, Kontakt- und Informationsstellen;
  • der Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO);
  • der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros (BaS) und dem Deutschen Seniorentag;
  • der Verbraucherpolitik für ältere Personen;
  • dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG);
  • der Initiative ZivilEngagement „Miteinander – füreinander“ und dem „Beauftragten ZivilEngagement“;
  • der Förderung von Modellprojekten und -programmen auf Bundesebene;
  • den Modellprogrammen „Alter schafft Neues - Aktiv im Alter“, „Seniorenbüros“, „Selbstorganisation älterer Menschen im Umbau des Sozialstaats“ und „Generationsübergreifende Freiwilligendienste“ sowie „Erfahrungswissen für Initiativen – EFI“;
  • dem Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“;
  • den Modellprojekten „MoQua – Motivation und Qualifikation von älteren Erwachsenen für bürgerschaftliches Engagement“, „BehinderteSeniorenComputer“, „Aufbau einer Seniorinnen/ Senioren-Online-Redaktion“ und „Richtig fit ab 50“ sowie „Selbstbestimmt Wohnen im Alter“;
  • der Kampagne „Online-Kompetenz für die Generation 50plus“;
  • dem Wegweiser „Ältere Bürger – Wegweiser durch die digitale Welt“;
  • der Baumodellförderung des Bundes;
  • der modellhaften Programme bezüglich älterer Migrant/innen in Deutschland;
  • dem Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration;
  • der Informations- und Kontaktstelle Migration - IKoM;
  • dem Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe.

Verpflichtung III: Das Wirtschaftswachstum unter den Aspekten der Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit fördern.

Zur dritten Verpflichtung führt die Bundesregierung Tätigkeiten in Form von Reformen des Arbeitsmarktes, des Steuerrechts und der sozialen Sicherungssysteme sowie im Rahmen der Lissabon-Strategie, des „Marktplatzes für alle Generationen“ und der Familien unterstützenden Dienstleistungen an.


Verpflichtung IV: Die Anpassung der sozialen Sicherungssysteme auf die alternde Bevölkerung.

Zur Verpflichtung vier zählt die Bundesregierung folgende Bestimmungen:

  • die Rentenreform von 2001 sowie die Gesundheitsreform von 2003 und 2007;
  • das Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz von 2004;
  • das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demographische Entwicklung;
  • die Anrechnung von Kindererziehungszeiten sowie von Pflegezeiten bei der Rente;
  • die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Verpflichtung V: Die Arbeitsmärkte in der Angleichung an die Alterung der Gesellschaft und ihrer Folgen unterstützen.

Die Maßnahmen der Bundesregierung zur fünften Verpflichtung beziehen sich auf Gesetzte (Gesetzte für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen), auf Initiativen („Initiative 50plus“, „Neue Qualität der Arbeit – INQA“, „Erste und Zweite Demographie-Initiative“ und dem vorangegangenen Transferprojekt „Öffentlichkeits- und Marketingstrategie demographischer Wandel“, „Erfahrung ist Zukunft“), auf Instrumente der arbeitsfragenbezogenen Öffentlichkeitsarbeit sowie auf die Integration von Menschen ausländischer Herkunft und von behinderten Menschen in die Arbeitsmärkte und auf Aktivitäten („Selbstständigkeit im Alter – Dienstleistungen und Technologien“).


Verpflichtung VI: Die Abstimmung des Bildungssystems auf die veränderte Bevölkerungsstruktur und ihre Konsequenzen im Rahmen der Förderung lebenslangen Lernens.

Die Tätigkeiten im Rahmen der sechsten Verpflichtung sieht die Bundesregierung in:

  • der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) - Strategie für Lebenslanges Lernen;
  • dem Bericht der unabhängigen Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens - Der Weg in die Zukunft“;
  • den Modellprogrammen „Erfahrungswissen für Initiativen“, „BehinderteSeniorenComputer“ sowie „Online-Kompetenz für die Generation 50plus“;
  • dem Bundesmodellprojekt „KEB 40 plus - Kompetenz – Erfahrung – Beschäftigungsfähigkeit“;
  • dem Programm „Lernende Regionen“ und dem Projekt „Alt hilft Jung“ als Teil des Programms „Lernende Netzwerk Region Rheingau-Taunus (Hessen)“;
  • der Fortbildung „AMPEL ArbeitsMarkt, Politische Entwicklung, Lebenslanges Lernen“;
  • dem Lernverbund Norderstedt/ Segeberg (Schleswig-Holstein);
  • den Projekten „Neuer Start ab 50“ (Lernende Region Tölzer Land – Bayern) und „Migration und Alter“ (Lernende Region Nürnberg-Fürth-Erlangen – Bayern) sowie „FLUXUS - das Netzwerk für Lebens- und Berufsorientierung Hannover (Niedersachsen)“.

Verpflichtung VII: Versuche die Lebensqualität in allen Altersgruppen sicherzustellen sowie die Unabhängigkeit, die Gesundheit und das Wohlbefinden zu erhalten.

Von der Bundesregierung in Zusammenhang mit Verpflichtung sieben aufgeführte Schritte seien:

  • Reformen (Gesundheitsreform 2003 und 2007);
  • die gesundheitspolitische Öffentlichkeitsarbeit inbegriffen der Presseworkshops;
  • die Pflegeversicherung sowie ihre Zukunft und Weiterentwicklung;
  • Gesetze (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz, Heimgesetz mit inbegriffener Heimaufsicht, Pflege-Qualitätssicherungsgesetz, Altenpflegegesetz des Bundes);
  • Veröffentlichungen (Newsletter Alternsforschung, Broschüren zu speziellen Erkrankungen, Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung, Bericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen über die Qualität in der ambulanten und stationären Pflege, Erster Bericht über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohner/innen, Forschungsbericht „Rahmenempfehlungen zum Umgang mit herausforderndem Verhalten bei Menschen mit Demenz in der stationären Altenhilfe“, „Empfehlungen für eine teilhabeorientierte Pflege“ der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, die Studie „Kriminalität und Gewalt im Leben alter Menschen“, Amtliche Pflegestatistiken, die Broschüre „Gesund altern – Prävention und Gesundheitsförderung im höheren Lebensalter“);
  • der „Runde Tisch Pflege“;
  • die „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“;
  • der Bundes-Pflegeausschuss;
  • der Internetratgeber „Hilfe und Pflege im Alter Zuhause“;
  • die Expertenstandards in der Pflege;
  • das Modellvorhaben „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“;
  • Modellprogramme und -projekte (z.B. „Altenhilfestrukturen der Zukunft“, „Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger“, „Aktionsprogramm Demenz“, „Leuchtturmprojekt Demenz“, Modellprojekte zur Verbesserung der Qualität in der Pflege und Betreuung, „Wohnen mit ländlicher Orientierung für Menschen mit Demenz“, „Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen“, „Gesundheitsprävention bei Frauen in der zweiten Lebenshälfte“);
  • das Internetportal „Baumodelle der Altenhilfe und der Behindertenhilfe“;
  • die Qualitätsentwicklung auf der Grundlage des DCM-Verfahrens;
  • die Verbesserung der Dokumentationsqualität mittels sprachgesteuerter Technik;
  • der Praxisleitfaden für stationäre Einrichtungen;
  • die eingerichteten Beschwerdestelle Altenpflege (München);
  • das KDA – Fehlerberichts- und Lernsystem für den Altenpflegebereich;
  • die europäischen Initiative „Ambient Assisted Living (AAL)“;
  • die Innovationsallianz „Selbstständigkeit im Alter - Dienstleistungen und Technologien“;
  • der Deutsche Präventionspreis;
  • das Deutsche Forum Prävention und Gesundheitsförderung;
  • Kampagnen („Fit im Alter: Gesund essen, besser leben.“, „Informationskampagne Demenz“);
  • die Früherkennungsleistungen der Krankenversicherung;
  • die Bundeskoordination Frauengesundheit;
  • das Frauengesundheitsportal;
  • die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, das Alzheimer Telefon und die Deutsche Expertengruppe Dementenbetreuung e.V.;
  • die Forschungsverbünde zur „Gesundheit im Alter“ sowie weitere Forschungsverbünde und diverse Förderschwerpunkte sowie differente Kompetenznetze in der Medizin

Verpflichtung VIII: Eine an Gleichstellung orientierte Strategie einbringen in eine alternde Bevölkerung.

Die Aktivitäten der Bundesregierung seien zur Verpflichtung acht die Themenschwerpunkte: die Chancengleichheit von Männern und Frauen, die gleiche Entlohnung von Männern und Frauen, das Elterngeld, der Girls’Day – Mädchen – Zukunftstag und die Gleichstellung als Querschnittsaufgabe (Gender-Mainstreaming).


Verpflichtung IX: Familien, die die Betreuung älterer Personen übernehmen unterstützen sowie die inter- und intragenerationelle solidarische Haltung unter den Familienangehörigen fördern.

Im Rahmen der neunten Verpflichtung formuliert die Bundesregierung ihre Tätigkeiten in Form der Familienberichte, der Familien unterstützenden Dienstleistungen, der lokalen Bündnisse für Familien, der gegründeten Allianz für die Familie, des Kindergeldes und -zuschlags, des Unterhaltvorschusses, der qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Kinderbetreuung, der Kinderbetreuungskosten, des Aktionsprogramms der Mehrgenerationenhäuser sowie des Modellprogramms der Generationsübergreifenden Freiwilligendienste.


Verpflichtung X: Mittels regionaler Kooperationen die Umsetzung und Weiterverfolgung der Regionalen Implementierungsstrategie fördern.

Der Verpflichtung zehn werde die Bundesregierung in vier Schritten der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans sowie durch die Commission for Social Development, die „Task-Force“ zum „Monitoring RIS“ und die UNECE-Konferenz gerecht.


Ausführliche Informationen zu den benannten Maßnahmen der Bundesregierung hinsichtlich der zehn Verpflichtungen und zu diesen selbst sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Bundesregierung stehen Ihnen in der PDF-Datei mit dem Titel „Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung des Zweiten UN-Weltaltenplans, Madrid 2002 und der UNECE-Regionalen Implementierungsstrategie, Berlin, 2002“ zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie in dieser Datei auch die Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft einsehen. Diese bieten Ihnen eine kritische Auseinandersetzung mit den Inhalten der einzelnen Verpflichtungen, d.h. sie können als Bewertungen der bisherigen Arbeit der Bundesregierung verstanden werden und enthalten auf die Zukunft bezogene Forderungen an Politik und weitere gesellschaftliche Akteure.

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Menschen mit Demenz können den Hof Hümpel in der Gemeinde Krukow für Auszeiten nutzen. Als einer von bisher drei Betrieben in Schleswig-Holstein hat sich der Hof von Sandra Hümpel über das Projekt „Der Bauernhof als Ort für Menschen mit Demenz“ zu einem Betreuungs- und Entlastungsangebot anerkennen lassen.

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Angehörige, die solche Angebote nutzen, bekommen über die Pflegekassen monatlich bis zu 125 Euro erstattet. Jeden zweiten Dienstag von 14 bis 17 Uhr oder aber individuell vereinbart können solche Auszeiten auf Hof Hümpel genutzt werden.

Das Projekt ist eine Kooperation des Kompetenzzentrums Demenz und der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. Seit September 2015 läuft es als eine von bundesweit 500 „Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz“.

Auf Hof Hümpel gibt es für Menschen mit Demenz viel zu entdecken. Auf dem traditionellen Betrieb mit Milchvieh, Weide- und Ackerland sind auch eine Hündin, zwei Katzen schleichen und Hühner zu finden. Eindrücke, die vielen Senior/innen aus ihrem Alltag früher sehr vertraut sind.

Zur Hand bei den Gruppenbesuchen gehen Frau Hümpel eine Krankenschwester mit sozialpsychiatrischer Zusatzausbildung und drei ehrenamtliche Helferinnen. Besonderes Merkmal sind die Alpakas: Als Fluchttiere entscheiden sie selbst, ob sie neugierig sind oder eher Distanz halten. Mit den Alpakas können die Besucher Spaziergänge durchs Dorf unternehmen.

Gerade in ländlichen Regionen bestehen Versorgungslücken für an Demenz erkrankte Menschen und ihre Angehörigen. Das Projekt „Der Bauernhof als Ort für Menschen mit Demenz“ bietet mit dem natürlichen Umfeld und den geschulten Ehrenamtlichen eine Möglichkeit, in geselliger Kaffeerunde Reize zu schaffen, ohne zu überfordern.

Bildunterschrift: Interesse geweckt – Alpaka Norbert zieht den Blick an

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Der siebte Altenbericht wurde, wie die bisherigen Altenberichte, durch die Bundesregierung in Auftrag gegeben. Vor der Veröffentlichung wurde der Bericht ebenfalls durch die Regierung gesichtet. Hier können Sie nun eine Pressemitteilung zur Stellungnahme der Regierung lesen, die Hinweise darauf geben kann, welche politischen Schlüsse aus dem Bericht öffentlich wahrgenommen werden sollen.

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Am 02.11.2016 hat das Bundeskabinett die Stellungnahme der Bundesregierung zum Siebten Altenbericht "Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ beschlossen. Sie können diese Pressemitteilung auch kritisch vergleichen

Hier nun der Wortlaut der Pressemitteilung der Bundesregierung:

Im Mittelpunkt des Berichts steht die Frage, welche Voraussetzungen vor Ort gegeben sein müssen, damit ein gutes Leben und gesellschaftliche Teilhabe im Alter möglich sind.

Manuela Schwesig betont: „Ältere Menschen werden unsere Gesellschaft mehr und mehr prägen. Deshalb muss unsere Politik für ältere Menschen stärker darauf ausgerichtet sein, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im Alter zu unterstützen. Es muss aber auch darum gehen, Ungleichheiten zu überwinden sowie soziale Teilhabe zu ermöglichen und zu fördern. Vor allem die Kommunen haben es in der Hand, wie und wie gut ältere Menschen vor Ort leben können“, so Schwesig weiter.

Der Siebte Altenbericht befasst sich vor allem mit den Themen der kommunalen Verantwortung für die Daseinsvorsorge, der lokalen Hilfestrukturen, der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie dem Wohnen im Alter. Im Fokus stehen aber auch wichtige Fragestellungen wie Ungleichheiten in der alternden Gesellschaft und regionale Unterschiede der Lebenssituationen älterer Menschen.

„Ich sehe in der Vielzahl von Anregungen und Empfehlungen wegweisende Impulse für die zukünftige seniorenpolitische Arbeit auf allen Verantwortungsebenen“, erklärt Bundesseniorenministerin Schwesig. „Die Infrastruktur und die sozialen Netzwerke vor Ort sind ein entscheidender Faktor für die Qualität des Lebens im Alter. Mit den Mehrgenerationenhäusern, den lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz oder mit der Förderung der Menschen zum bürgerschaftlichen Engagement unterstützen und stärken wir zum Beispiel die Kommunen. Denn es ist von zentraler Bedeutung, dass diese in der Lage sind, ihrer Verantwortung für die regionale Daseinsvorsorge nachzukommen und älteren Menschen eine angemessene Infrastruktur zu bieten.“

Gerade wegen sehr unterschiedlicher Entwicklungen in den Kommunen besteht besonderer Handlungsbedarf. Die Sachverständigen weisen auf die Schwierigkeiten hin, gleichwertige Lebensverhältnisse für ältere Menschen zu sichern. So stellt sich in einigen ländlichen und strukturschwachen Regionen angesichts der steigenden Zahl älterer Menschen und der Abwanderung junger Menschen bereits die Frage, wie die regionale Daseinsvorsorge sichergestellt werden kann. Hinzu kommt eine Vielzahl von Gemeinden, die sich vor allem angesichts finanzieller Engpässe kaum mehr in der Lage sehen, die angestrebten Ziele umzusetzen.

In ihrer Stellungnahme hebt die Bundesregierung hervor, dass bereits vielfältige Maßnahmen eingeleitet wurden, um die Kommunen zu stützen und zu stärken. Dies gilt für das altersgerechte Wohnen und die Stadtentwicklung ebenso wie für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege. Auch verdeutlichen die Programme der Mehrgenerationenhäuser, der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz sowie die umfangreichen Maßnahmen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements den hohen Stellenwert von Vernetzung und Kooperation in der Altenhilfe. Nicht zuletzt wird auf die finanziellen Fördermaßnahmen insbesondere für strukturschwache Regionen hingewiesen.

Die interdisziplinär zusammengesetzte Siebte Altenberichtskommission unter der Leitung von Professor Andreas Kruse hatte den Auftrag, Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Seniorenpolitik in den Kommunen zu erarbeiten. Untersucht wurde von den Sachverständigen, welche Beiträge die kommunale Politik und örtliche Gemeinschaften leisten können, um die soziale, politische und kulturelle Teilhabe sowie eine möglichst lange selbständige Lebensführung älter werdender Menschen sowie ein aktives Altern in Selbst- und Mitverantwortung sicherzustellen.

Der Siebte Altenbericht der Bundesregierung wird erst in einigen Tagen nach seiner Veröffentlichung zum Download auf den Seiten des Deutschen Bundestages zur Verfügung stehen. Zeitgleich wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Broschüre mit einer Kurzfassung veröffentlichen.

Hintergrundinformationen:

Zwischen 1990 und 2014 hat sich die Zahl der Menschen ab 65 Jahren bundesweit um rund 5,2 Mio. auf 17,1 Mio. erhöht. Das entspricht einem Anstieg von 43 Prozent. Die Gesamtbevölkerung wuchs dagegen im gleichen Zeitraum nur um 1,8 Prozent.

Waren 2014 noch 27 Prozent mindestens 60 Jahre alt (rund 22 Mio. von insgesamt rund 81 Mio.), werden es 2030 voraussichtlich 35 Prozent (rund 28 Mio.) sein. Auch danach wird der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung weiter wachsen: 2050 werden es voraussichtlich 38 Prozent jenseits der 60 sein.

2014 lebten gut 4,5 Mio. Menschen 80 plus in Deutschland, ihre Zahl wird in den kommenden Jahrzenten kontinuierlich steigen und 2050 etwa 9,9 Mio.

Noch 85 Prozent der Menschen ab 85 Jahren leben heute im eigenen Haushalt.

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