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Am 15.07.2015 beschloss der Landtag Schleswig-Holsteins die Errichtung einer Pflegekammer. Lesen Sie hier eine aktuelle Übersicht zu Pflegekammern in den nördlichen Bundesländern, mit der wir unsere Reihe zum Pflegenotstand fortsetzen.

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Der Sozialausschuss hatte die Errichtung der Pflegekammer bereits 2012 empfohlen, die Landesregierung gab 2014 ihre Zustimmung zum Gesetz. Schleswig-Holstein ist damit weiter als andere Länder. Teilweise wird die Errichtung einer Pflegekammer noch diskutiert. Die Argumente für eine Pflegekammer lassen sich am Besten nachvollziehen, wenn man die Thematik "Pflegenotstand" betrachtet. Das geplante Pflegestärkungsgesetz II wird den Pflegenotstand nicht alleine auflösen können.

Aber auch andere Landtage haben bereits Pflegekammern beschlossen. Hier erhalten Sie einen Überblick der Situation in weiteren nördlichen Bundesländern. In einem separaten Beitrag können Sie sich über die Lage in den südlichen Bundesländern informieren.

In Hamburg wurden ungefähr tausend PflegerInnen befragt, ob eine Pflegekammer gewünscht wird. Umfassende Information sollte ein Flyer bringen, bei dem jedoch sprachlich viele Pflichten und wenig Vorteile für das Pflegepersonal beschrieben werden. Die Errichtung einer Pflegekammer wurde mit einfacher Mehrheit abgelehnt, Details zu Hintergründen und Ergebnisse der Befragung liefert ein Abschlussbericht.

In Mecklenburg-Vorpommern versuchen z.B. die Grünen die Debatte voranzubringen. Eine Befragung wurde von dem Zentrum für Sozialforschung Halle Februar bis Mai 2014 durchgeführt, die Ergebnisse zu den Pflegekammern wurden aber noch nicht veröffentlicht. Das Landesministerium prüft die Befragung immer noch. Die Landesregierung scheint die Entwicklung in anderen Bundesländern abzuwarten. Möglicherweise ist das Ergebnis der Befragung zu eindeutig, um weiter abwarten zu können.

In Niedersachsen fand im Juli die erste Sitzung der Pflegekammer-Gründungskonferenz statt, die nächste Sitzung ist im September geplant.

In Bremen setzt sich nicht nur, aber vor allem der Pflegerat für die Schaffung einer Pflegekammer ein. Im September 2011 hatte das Thema im Rahmen der Pflegeoffensive noch einen großen Stellenwert. Inzwischen soll die Gründung einer Pflegekammer in Bremen nicht mehr geprüft werden. Allerdings sind angestellte Pflegekräfte in Bremen automatisch Mitglieder in der Arbeitnehmerkammer, welche jedoch durch die vielen vertretenden Berufe nicht als Vertretung von Pflegekräften gesehen werden kann.

Die Landesregierung Sachsen-Anhalts hat in diesem Monat auf Beschluss des Landtages hin das Für und Wider von Pflegekammern beschrieben. Auffallend ist die eher skeptische Darstellung und die 2 Jahre, die zwischen Beschluss und dessen Realisierung liegen.

In Brandenburg haben im April 2015 die Oppositionsparteien CDU und Grüne einen Antrag zur Gründung einer Pflegekammer gestellt. Der Landtag forderte die Regierung zunächst auf, ein unabhängiges Institut mit der Befragung von Pflegekräften zu beauftragen.

In Berlin wurden ebenfalls ungefähr tausend PflegerInnen befragt, es sprachen sich 58,8% für, nur 17,1% gegen eine Pflegekammer aus. Das Votum der Professionellen ist eindeutig, die Landespolitik zögert jedoch.

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Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung (Zweites Pflegestärkungsgesetz, kurz PSG II), welches zur Zeit als Referentenentwurf vorliegt, wird grundsätzlich begrüßt, ist im Detail jedoch nicht unumstritten. Ob mit dem PSG II eine Lösung des Pflegenotstandes erreicht werden kann, ist fraglich. Daher zeigen wir Ihnen zu diesem Entwurf Positionen und Stellungnahmen verschiedener Organisationen und Interessenvertretungen auf.

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Das PSG II soll dem Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) folgen. Die Aussprachen zum PSG I in Bundestag und Bundesrat können Sie hier nachlesen. Das PSG II wird einige Veränderungen bringen. Im Rahmen eines neuen Pflegebegriffes soll es z.B. nun 5 Pflegestufen geben, der Zugang zur Pflegeversicherung soll erweitert werden und das ambulante Hilfesystem soll gestärkt werden. Auf den Seiten des Gesundheitsministeriums wird Ihnen die Darstellung der Bundesregierung präsentiert.

Zu dem erwähnten neuen Pflegebegriff können Sie die kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, bestehend aus 30 Fragen, und die Antwort der Bundesregierung nachlesen. Dem neuen Pflegebegriff ist auch eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses gewidmet. In vielen nachfolgenden Texten werden die kurzen Fristen zum Verfassen der Stellungnahmen zum Referentenentwurf des PSG II bemängelt.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) geht auf die 5 Themenkomplexe Informations- und Beratungsauftrag, Pflegebedürftigkeitsbegriff und Begutachtungsinstrument, Leistungsrecht, Beteiligungsrechte und Qualitätsausschuss ein. Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme der BAGSO.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Vorsorge (DV) begrüßt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsassessment ausdrücklich, bemängelt jedoch z.B. dass "wichtige bzw. notwendige Anpassungen weiterer Regelungen, insbesondere im SGB XII und SGB V vom Entwurf außen vor gelassen werden". Lesen Sie die gesamte Stellungnahme online nach.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat mit 78 Seiten eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht, Vorschläge zur Veränderung des Gesetzentwurfes sind auf 18 weiteren Seiten angefügt.

Die Landesverbände Schleswig-Holsteins der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) äußerten sich im Rahmen ihrer Kooperationsvereinbarung ebenfalls zum PSG II. "Der Fachkräftemangel und die aktuellen Weichenstellung in der Pflege, insbesondere das geplanten Inkrafttreten der zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes mit der Einführung eines neuen Pflegebegriffs, stellen uns vor große Herausforderungen", erklärte Wolfgang Baasch, Mitglied des Landesvorstandes der SPD und Vorsitzender der AWO Schleswig-Holsteins. Es müssten die tatsächlichen Pflegebedarfe der Menschen fachlich fundiert erfasst werden, um eine mögliche Schlechterstellung der Pflegebedürftigen bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes unter allen Umständen zu vermeiden. Mit dem PSG II will die Bundesregierung sowohl einen neuen Begriff auf den Weg bringen als auch die dazugehörigen Instrumente bis spätestens 2017 umgesetzt haben. "Dabei muss aber auch eine langfristige Absicherung der Menschen, durch eine Dynamisierung der Leistungen umfassend berücksichtigt werden", forderte Wolfgang Schneider vom SoVD. "Es ist wichtig sicherzustellen, dass Menschen nicht erneut auf Leistungen der Sozialhilfe zurückgreifen müssen, wenn Sie einen Pflegebedarf haben. Pflege darf nicht zu Armut führen." Wolfgang Baasch fordert in dem Zusammenhang auch für die Pflege die Bürgerversicherung, welche zuletzt am 3.7.15 im Bundestag diskutiert wurde.

Der Paritätische begrüßt das Vorantreiben des Prinzipes ambulant vor stationär, zeigt sich jedoch auch besorgt, dass einzelne zu Pflegende schlechter gestellt werden könnten. Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme und weitere Forderungen des Wohlfahrtverbandes.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert in ihrer Stellungnahme z.B. die Vermeidung neuer Gerechtigkeitslücken und die Gleichstellung Sterbender in stationären Pflegeeinrichtungen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lobt ebenfalls den Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsassessment. Dadurch sollen kognitiv eingeschränkte Menschen einen leichteren Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung bekommen. Der DGB weist aber darauf hin, dass die Reform nur ein Erfolg werden kann, wenn die Leistungen mit ausreichend Personal hinterlegt werden. Sie können die Beurteilungen des DGB im Detail nachlesen.

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