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Die sogenannte „Riester-Rente“ hat dieser Tage ihr zwanzigjähriges Jubiläum. Das nahmen drei Organisationen zum Anlass, mit einer gemeinsamen Aktion und Stellungnahme für die Abschaffung der privaten Altersvorsorgeform zu streiten.

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2001 ist die „Riester-Rente“ zusammen mit anderen Maßnahmen zur Neustrukturierung der Rentenpolitik beschlossen worden. Die Bezeichnung dieser privaten Altersvorsorge, die mit staatlichen Mitteln bezuschusst wird, geht auf Walter Riester (SPD), den Bundesarbeitsminister der damaligen rot-grünen Regierung, zurück.

Nach 20 Jahren und mehreren gescheiterten Reformversuchen fordert die „Verbraucherallianz“ - ein Bündnis aus Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Bürgerbewegung Finanzwende und dem Bund der Versicherten - nun den Stopp der geförderten freiwilligen Altersvorsorge.

„Stoppt die Riester-Rente – sonst sehen wir alt aus“ ist das Motto der drei Organisationen, die am 11. Mai dieses Jahres vor dem Kanzleramt in Berlin protestiert hatten. Die Botschaft war klar: Die oder der nächste Kanzler*in solle sich für eine entsprechende Abschaffung einsetzen. Verdeutlicht haben die Demonstrierenden das mit Aufstellern, auf denen jeweils ein Bild der drei in Frage kommenden Kanzlerkandidat*innen (Baerbock, Laschet, Scholz) zu sehen war – allerdings so bearbeitet, dass diese deutlich älter aussahen.

Die Riester-Rente habe „vor allem Versicherern, Banken und dem Vertrieb genutzt“, kritisieren die Organisationen in dem  gemeinsamen Positionspapier. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher geht die Rechnung nicht auf: zu wenig Rendite, zu hohe Kosten, zu geringe Vorsorge fürs Alter. Millionen Sparern droht ein böses Erwachen bei Renteneintritt, wenn die Vorsorge nicht ausreichend war.“

Viel zu viel Fördergelder des Staates würden am Ende nicht bei den Verbraucher*innen, sondern bei den Anbieter*innen der Altersvorsorge ankommen. Der Auftrag der Verbraucherallianz an die Regierungskoalition der nächsten Legislaturperiode ist daher eindeutig: „Die Riester-Rente muss beendet werden. Dafür braucht es ein klares und unmissverständliches Bekenntnis der Kanzlerkandidaten für die Bundestagswahl.“

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Von April bis Juni vergangenen Jahres galt das sogenannte „Mietenmoratorium“, welches Mieter*innen bundesweit vor Kündigungen wegen Corona-bedingter Zahlungsverzügen schützte. Der schleswig-holsteinische Landtag diskutiert seit Monaten, inwieweit sich die Landesregierung für ein weiteres Moratorium einsetzen solle.

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Bereits im November 2020 hatte die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag einen Antrag unter dem Titel „Mietenmoratorium wieder in Kraft setzen! Mieter*innen in der Corona-Krise nicht im Stich lassen!“ eingereicht. Seitdem diskutiert der Landtag das Thema im Plenum und in verschiedenen Ausschüssen.

Zuletzt hatte der Innen- und Rechtsausschuss eine schriftliche Anhörung beschlossen – die Fraktionen konnten bis zum 31. März 2021 Anzuhörende benennen. Zu den Organisationen, von denen in den kommenden Wochen Stellungnahmen zu erwarten sind, gehören beispielsweise der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Mieterbund Schleswig-Holstein oder die schleswig-holsteinische Verbraucherzentrale.

„Kurzarbeit für Arbeitnehmer*innen, fehlende Einnahmen bei Selbstständigen, Freiberufler*innen und Kunstschaffenden oder Freistellung für die Betreuung von Familie – je nach ihrem sozialökonomischen Status sind die Menschen unterschiedlich stark von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie betroffen“, heißt es in der Begründung des Antrags der SPD-Fraktion. „Die möglichen Folgen für die Betroffenen sind Verschuldung, Überschuldung und im Extremfall auch der Verlust der eigenen Wohnung. Diese Gefahr wird umso größer, je länger die Krise andauert und je stärker sich diese auf die gesamtwirtschaftliche Situation auswirkt.“

Daher solle sich die Landesregierung auf Bundesebene für ein erneutes Inkrafttreten des im Sommer letzten Jahres ausgelaufenen Mietenmoratoriums einsetzen. In ihrer Rede im Plenum des Landtags erklärte die SPD-Abgeordnete Özlem Ünsal im Dezember ergänzend: „Niemand in Schleswig-Holstein darf Angst haben, aus unverschuldeten Gründen seine Wohnung oder den Gewerberaum zu verlieren. Ich glaube, dass dies kein Zustand ist, den wir hier haben wollen.“

Dem Antrag kritisch gegenüber standen die anderen Fraktionen. So wies beispielsweise der FDP-Abgeordnete Jan Marcus Rossa darauf hin, dass es im März 2020 eine andere Situation gegeben habe, die nicht vergleichbar sei: „Zum Zeitpunkt des ersten Mietenmoratoriums im März 2020 war völlig unklar, welche wirtschaftlichen und insbesondere finanziellen Auswirkungen die Coronapandemie für Mieter haben würde. Aus diesem Grund war es richtig, hier zunächst einmal einen gewissen Schonzeitraum einzuräumen“, argumentiert der Abgeordnete. Für dieses Instrument gebe es allerdings keinen neuen Anlass, da es kaum zu Verzügen gekommen sei. Zudem weist der FDP-Politiker darauf hin, dass es soziale Sicherungssysteme gebe, die geholfen hätten. Auch Erleichterungen beim Wohngeld-Bezug seien bereits beschlossen worden.

Wie der Bayrische Rundfunk (BR) im Februar 2021 in einem Artikel berichtete, habe das Bundesjustizministerium eine Verlängerung des Mietenmoratoriums in Angriff genommen, dafür innerhalb der Bundesregierung allerdings keine Mehrheit erlangen können. Selbst wenn der Landtag nach Durchführung der schriftlichen Anhörung (hier eine Übersicht) also zu dem Schluss kommen sollte, sich tatsächlich für ein weiteres Moratorium einzusetzen, scheint eine entsprechende Umsetzung daher fraglich. Die im Rahmen der Regelung gestundeten Mietzahlungen aus den Monaten April, Mai und Juni 2020 müssen spätestens bis Juli 2022 zurückgezahlt werden.

Hier finden Sie den Antrag der SPD-Fraktion aus November 2020. Das Plenarprotokoll der Landtagssitzung im Dezember mit den hier zitierten Beiträgen finden Sie unter diesem Link.

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Vor über drei Jahren hat die Deutsche Bahn statt eines gleichbleibenden Normalpreises „differenzierten Flexpreis“ für Bahntickets eingeführt. Verbraucher*innenverbände kritisieren, dass die Fahrpreise dadurch gestiegen seien. Sie fordern mehr Transparenz.

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Der Fahrgastverband PRO BAHN und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) haben nach Analyse der Fahrpreisentwicklung festgestellt, dass die Preise täglich zwischen minus 14 und plus 17 Prozent schwanken, wobei der Preis an mehr Tagen in der Woche höher sei als niedriger. Besonders an Wochenenden und Feiertagen seien die Ticketpreise besonders hoch, was Fern- und Wochenendpendler*innen besonders treffe.

Mit der Einführung des sogenannten „differenzierten Flexpreis“ hatte die Deutsche Bahn den alten Flexpreis, der an allen Wochentagen für eine jeweilige Strecke den gleichen Preis bedeutete, mit dem Fahrplanwechsel 2017 abgelöst.

Die Verbände kritisieren aber nicht nur die Preiserhöhung, sie bemängeln auch fehlende Transparenz in der Preisgestaltung. „Sowohl die Stufen des ‚differenzierten Flexpreises‘ als auch die Tage an denen die Preise über oder unter dem Normalpreis liegen, sind nur mit erheblichem Aufwand zu ermitteln“, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme von PRO BAHN und vzbv.

Im Gegensatz zu den Sparpreisen, wo der potenzielle Fahrgast sich mit dem Sparpreisfinder über die Verbindung mit den günstigsten Tarifen informieren kann, erfährt der Buchende nicht, an welchen Tagen er günstiger fahren kann und an welchen er draufzahlt.“

PRO BAHN ist ein gemeinnütziger, ehrenamtlich arbeitender Verband, der die Interessen der Fahrgäste vertritt. Mehr Informationen und Stellungnahmen finden Sie auch auf der Internetseite des Fahrgastverbands.

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Das „Bündnis für Gute Pflege“ hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aufgefordert, einen Entwurf der von ihm im vergangenen Jahr angekündigte Pflegereform vorzulegen.

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Bereits im Oktober vergangenen Jahres habe Gesundheitsminister Spahn eine Pflegereform angekündigt. Das Bündnis für Gute Pflege hat im Februar nun eine Stellungnahme veröffentlicht, in der gefordert wird, dazu auch einen Referentenentwurf vorzulegen. Vor allem die finanziellen Eigenanteile, die Menschen in Langzeitpflege zu zahlen hätten, müssten nach Meinung des Bündnisses begrenzt werden.

„Eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der ambulanten und stationären Langzeitpflege sowie eine Deckelung der Eigenanteile von pflegebedürftigen Menschen sind die dringlichsten Baustellen einer unbedingt notwendigen Pflegereform“, heißt es in der Pressemitteilung. Außerdem müsse die Pflegeversicherung „auf solide finanzielle Füße gestellt“ werden und „nachhaltig und generationengerecht für die Zukunft ausgestaltet werden.“

Durchschnittlich müssten Pflegebedürftige in der stationären Pflege monatlich 2.068 Euro an Eigenanteilen zahlen, was für viele nicht mehr tragbar sei. Dadurch würden diese Menschen in die Sozialhilfe gedrängt werden. „Die Kosten für eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte Pflege mit Beschäftigten, die für die verantwortungsvolle und oft auch belastende Arbeit tariflich gut zu bezahlen sind, müssen solidarisch getragen werden“, fordern die Verbände abschließend.

Das „Bündnis für Gute Pflege“ ist ein Zusammenschluss aus 23 Organisationen und Verbänden, die sich für Reformen in der Pflege stark machen. Zu den teilnehmenden Verbänden gehören neben den größeren Sozial- und Wohlfahrtsverbänden beispielsweise auch der BIVA Pflegeschutzbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Mehr zu dem Bündnis sowie dessen Forderungen finden Sie auf der Internetseite des Zusammenschlusses.

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„Smart Surfer – Fit im digitalen Alltag“ ist ein Online-Bildungsangebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. In mehreren Modulen soll die Lernhilfe Menschen ab 50 Jahren im „digitalen Alltag“ zur Seite stehen.

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Insgesamt neun Module zu den Themen Kommunikation, Unterhaltung, Datensicherheit, Verbraucherschutz und Ethik im Internet umfasst das kostenlose Online-Bildungsangebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Übersicht über das Projekt und die einzelnen Module finden Sie unter diesem Link. Dort können die jeweiligen Themen angeklickt werden. Jedes Modul umfasst inklusive Glossar rund 40 Seiten.

„Wer nicht schon mit digitalen Medien aufgewachsen ist, tut sich im Umgang damit oft schwerer als die jüngere Generation“, schreibt die Verbraucherzentrale zu der Lernhilfe, die sich insbesondere an die Generation „50 plus“ richte. In das Projekt sei das Fachwissen von Expert*innen der Verbraucherzentrale, der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, der Stiftung MedienKompetenz Forum Südwest und der Clearingstelle Medienkompetenz der Katholischen Hochschule Mainz eingeflossen.

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Die EU-Mitgliedsstaaten begrüßen mehrheitlich ein europaweit einheitliches System der Nährwertkennzeichnungen auf Lebensmitteln. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert nun weitere konkrete Schritte und spricht sich für das Kennzeichnungssystem „Nutri-Score“ aus.

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23 der 27 EU-Mitgliedsstaaten haben Schlussfolgerungen der derzeit bei Deutschland liegenden EU-Ratspräsidentschaft verabschiedet, in denen ein europaweit einheitliches Kennzeichnungssystem für Nährwerte in Lebensmitteln angestrebt wird.

„Mit den Schlussfolgerungen bekräftigt die Mehrheit der europäischen Mitgliedstaaten den großen Nutzen einer harmonisierten, erweiterten Nährwertkennzeichnung für eine gesunde Ernährung“, begrüßt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), in einer  Pressemitteilung. Allerdings bemängelt er, die Staaten hätten sich nicht auf ein System geeinigt. „Besser wäre es jedoch gewesen, wenn sich die Staaten auf ein System – den Nutri-Score – sowie auf eine verbindliche Einführung festgelegt hätten; oder zumindest auf ein gemeinsames Verständnis für eine Nährwertkennzeichnung“, so Müller weiter.

Bei dem sogenannten Nutri-Score handelt es sich um ein Kennzeichnungssystem aus Frankreich, welches fünf Stufen (von A bis E bzw. dunkelgrün bis rot) umfasst. Im Sinne eines Ampelsystems sollen Verbraucher*innen durch schnell zu erkennende Farben erkennen können, wie empfehlenswert ein Produkt in Bezug auf seine Nährwerte ist. In Deutschland konnte sich das Kennzeichnungssystem gegen andere Varianten in einer Verbraucher*innen-Befragung des Bundesernährungsministeriums durchsetzen. Daraufhin ist das Logo in Deutschland auf freiwilliger Basis eingeführt worden.

Verbraucherschützer*innen hingegen reicht eine freiwillige Einführung des Logos durch die Lebensmittelindustrie nicht. Sie drängen weiter auf ein europaweit verbindliches System. „Bundesernährungsministerin Klöckner muss sich weiterhin vehement für einen verbindlichen Nutri-Score in Europa einsetzen“, so der vzbv-Vorsitzende Müller.

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Ein Bündnis aus Verbraucherzentralen und Mitgliedsorganisationen hat mehrere gemeinsame Positionspapiere veröffentlicht, die konkrete Verbesserungen für Bus und Bahn vorschlagen.

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„Durch die Corona-Pandemie werden die Qualitätsdefizite im öffentlichen Verkehr wie durch ein Brennglas überdeutlich“, wird Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv), in einer Pressemitteilung des Bundesverbands zitiert. „Zudem sind die Verkehrsunternehmen wegen den ausbleibenden Fahrscheineinahmen in finanzielle Schieflage geraten. Ein dringend nötiges Investment in Angebotsausweitung und Digitalisierung bleibt daher aus. Aus Klimaschutzsicht und für Verbraucher ein Desaster. Die Krise des Öffentlichen Verkehrs muss endlich zur Chefinnensache werden“, so Müller weiter.

Um den Öffentlichen Personen- und Nahverkehr (ÖPNV) attraktiver zu gestalten, fordern die Verbände unter anderem die Einrichtung einer bundesweiten Fahrgastvertretung („Fahrgaststimme“), die die Interessen der Fahrgäste vertreten und bündeln soll. „Mit der Bündelung der Fahrgastinteressen bei einem Akteur erhalten die Interessen und Bedürfnisse von Kunden, aber auch von Nichtkunden, eine starke und einheitliche Stimme. Verkehrsangebote und Dienstleistungen können so zielgerichtet umgesetzt, inneffektive Leistungen aufgedeckt und Fehlinvestitionen verringert werden“, heißt es einem der Papiere. So eine Vertretungsstruktur müsse langfristig mit ausreichenden Mitteln finanziert sein.

Zu den Unterzeichner*innen der Forderungen zählen neben den Verbraucherzentralen auch der Fahrgastverband PRO BAHN, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) oder die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO). Die BAGSO hat dabei insbesondere die älteren Menschen im Blick, auf der eigenen Internetseite heißt es dazu: „Gerade für ältere Menschen ist Mobilität eine Grundvoraussetzung für eine selbstständige Lebensführung und für soziale Teilhabe. Sie muss auch ohne Auto sichergestellt sein.“

Zu den Positionspapieren und den weiteren Vorschlägen der Verbände gelangen Sie hier.

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Der Bundesrat hat am 09.10.2020 einer Verordnung zugestimmt, die den rechtlichen Rahmen für die freiwillige Nutzung des Nährwertlogos „Nutri-Score“ für Lebensmittelhersteller setzt. Damit ist der Weg für das Kennzeichnungssystem frei.

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Bei dem sogenannten Nutri-Score handelt es sich um ein fünfstufiges Ampelsystem, welches von A (dunkelgrün und empfehlenswert) bis E (rot und nicht zu empfehlen) die Gesundheit von Nahrungsmitteln anzeigen soll. Das aus Frankreich stammende Kennzeichnungssystem soll dabei auf der Verpackung von Fertigprodukten zu finden sein und Verbraucher*innen damit bei einer Kaufentscheidung unterstützen.  In die Bewertung der Produkte fließen neben eher gesundheitsschädlichen Zucker- und Fettwerten auch gesunde Bestandteile wie Ballaststoffe und Eiweiße mit ein.

In einer Verbraucher*innen-Befragung des Bundesernährungsministeriums hatte sich der Nutri-Score bereits 2019 gegen andere Kennzeichnungssysteme durchgesetzt, wodurch sich das Ministerium für den Nutri-Score aussprach. Mit der Zustimmung des Bundesrates am 09.10.2020 ist ein Inkrafttreten der Verordnung nun möglich, was für November zu erwarten ist.

Die Bundesregierung hatte in der Vorlage nur eine freiwillige Verwendung des Ampelsystems für Hersteller vorgeschlagen, eine verpflichtende Norm nur für Deutschland widerspreche geltendem EU-Recht. Verbraucherschützer*innen drängen daher immer wieder darauf, dass die Bundesregierung sich in Europa für eine verbindliche Kennzeichnungspflicht stark mache. Im Ärzteblatt wird Klaus Müller, Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, mit einer ähnlichen Empfehlung zitiert: „Deutlich besser wäre es, Nutri-Score europaweit einheitlich und verbindlich einzuführen.“

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Das bundesweite Programm „Verbraucher stärken im Quartier“ hilft bereits seit drei Jahren dabei, Verbraucher*innen vor Ort bei ihren Anliegen zu unterstützen. Auch in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel sollen zwei Stadtteile von dem Projekt profitieren können.

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Seit September 2017 läuft das Projekt der jeweiligen Verbraucherzentralen, bei dem Menschen im Stadtteil durch Veranstaltungen, Social-Media-Beiträge oder individueller Beratung unterstützt werden sollen. Dabei geht es zum Beispiel um Internet-Betrug, Probleme beim Umtausch bestellter Artikel oder um den Wechsel eines Stromanbieters. Gefördert wird das bundesweite Programm durch das Bundesinnenministerium.

Auch in Kiel ist „Verbraucher stärken im Quartier“ jetzt gestartet, wie die Kieler Nachrichten im August berichten. In den Stadtteilen Neumühlen-Dietrichsdorf und Gaarden seien von nun an zwei Mitarbeiter*innen aktiv, die Umsetzung des Projekts wurde dem Ortsbeirat vorgestellt. „Wir halten vor Ort Vorträge und Seminare, informieren mit Hilfe unserer Social-Media-Kanäle und bieten regelmäßig in den Quartieren Sprechstunden an“, wird eine der Berater*innen in dem Beitrag der Kieler Nachrichten zitiert.

Die Altersgruppe, auf die das Projekt abzielt, reiche „von jungen Leuten, die ihre erste Wohnung beziehen bis zu Senioren, die Opfer von Enkeltricks werden“. Wenn nötig werde auch an andere Beratungsstellen weiter vermittelt.

Demnächst solle das Projekt auch mit einem mobilen Lastenfahrrad ausgestattet werden, welches sich als Stand anbiete und zum Transport von Flyern, Aufstellern oder anderen Unterlagen genutzt werden könne. Der Ortsbeirat begrüße den Start von „Verbraucher stärken im Quartier“: „Die Leute müssen nicht in die Stadt fahren, was vielen zu aufwendig ist, sondern werden kostenlos vor Ort beraten“, so beispielsweise Gremium-Mitglied Hans-Dieter Brodersen.

Die Sprechstunden in Neumühlen-Dietrichsdorf finden jeden Dienstag zwischen 14 und 16 Uhr in der Nachtigalstraße 8 statt. In Gaarden können Sie eine kostenlose Beratung jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat in der Preetzer Straße 35 wahrnehmen.

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Nachdem wir in den letzten Wochen bereits auf digitale Möglichkeiten in Zeiten sozialer Distanz hingewiesen haben (z.B. in diesem Artikel), ergänzen wir in diesem Beitrag weitere Optionen, Tipps und Hinweise.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat einen Podcast gestartet. Podcasts sind im Internet hörbare Radiosendungen, die in unterschiedlichen Längen in der Regel zu einem bestimmten Thema aufgenommen werden. Die erste Folge des neuen Podcast dauert etwa 6 Minuten und trägt den Titel „Was tun gegen Ängste und Sorgen?“. Angehört werden kann der Podcast, der die drängendsten Fragen älteren Menschen während der Corona-Pandemie klären will, zum Beispiel hier:

[embed]https://www.youtube.com/watch?v=UTyzGRC0IaM&feature=youtu.be[/embed]


Weitere Beispiele digitaler Möglichkeiten sind hier aufgelistet:

  • Der Digitaltag 2020, den wir auf diesem Portal vor einigen Wochen bereits angekündigt hatten, wird aufgrund der Corona-Pandemie nun vollständig ins Internet verlegt. Am 19.Juni stehen Ihnen zahlreiche Angebote online zur Verfügung. Auf dem aktuellen Stand bleiben Sie auf der Internetseite des Digitaltags unter diesem Link.
  • Theater, Opern und andere Kultureinrichtungen haben zwar aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus noch geschlossen, zum Teil werden die Stücke und Konzerte jedoch trotzdem gezeigt – und zwar im Internet. Per Stream sind die Aufführungen auch kostenlos abrufbar. Auch in Schleswig-Holstein bieten einige Kulturhäuser solche Angebote, wie kürzlich beispielsweise die SHZ. Um herauszufinden, wann und wo Stücke im Internet zu sehen sind, können Sie beispielsweise Ihre Lieblingstheater oder Lieblingsstücke im Internet eingeben.
  • Auch Gottesdienste werden teilweise live im Internet übertragen, da auch diese aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht wie gewohnt in Kirchen, Moscheen, Synagogen oder anderen Glaubens- bzw. Gotteshäusern stattfinden dürfen. Auch hierzu empfiehlt es sich, im Internet nach Gottesdiensten zu suchen, die live übertragen werden.
  • Gesicherte Informationen zu der weiteren Entwicklung der Pandemie, Fragen und Antworten sowie Verhaltensempfehlungen finden Sie zum Beispiel auf zusammengegencorona.de, einer täglich aktualisierten Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Weiterhin ist auch die Internetseite infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu empfehlen. Achten Sie in jedem Fall auf die Seriosität der Informationen, die rund um das Virus kursieren. Verbraucherzentralen warnen weiterhin vor Falschmeldungen, die sich gerade in sozialen Medien schnell verbreiten. Das wichtigste dazu finden Sie beispielsweise in diesem Artikel der Hamburger Verbraucherzentrale.

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