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In einer neuen Maskenaffäre wird dem Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nicht nur vorgeworfen, er habe Millionen minderwertige Masken bestellt, sondern auch, dass er den Plan gehabt hätte, diese an Menschen mit Behinderungen, Obdachlose und Grundsicherungsbeziehende zu verteilen. Schleswig-Holstein schickte Millionen vom Bund gelieferte Masken zurück.

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Nachdem es zuvor bereits einen „Maskenskandal“ um einige Bundestagsabgeordnete aus den Reihen der Unionsfraktion gegeben hatte, die sich persönlich an Maskendeals bereichert hatten, gibt es seit Anfang Juni neue Vorwürfe. Der SPIEGEL hatte am 4. Juni mit Berufung auf interne Papiere des Bundesgesundheits- und des Bundesarbeitsministeriums berichtet, dass Spahn Millionen minderwertige Masken aus China gekauft habe. Zwischenzeitlich soll dieser sogar vorgehabt haben, fehlerhafte Masken an Obdachlose, Alg II-Bezieher*innen und Menschen mit Behinderungen zu verteilen, was das Arbeitsministerium unter Minister Hubertus Heil (SPD) abgelehnt hätte.

Scharfe Kritik am Bundesgesundheitsministerium, welches die Vorwürfe zurückweist, gab es aus der Opposition. Die Spitzenkandidaten der Linken, Janine Wissler, sagte dem SPIEGEL: „Was sagt das über das Menschenbild von Jens Spahn aus, wenn er zulässt, dass minderwertige Masken an Hartz-IV-Bezieher, Obdachlose und Menschen mit Behinderung verteilt werden?“

Neben der Opposition kommt Kritik auch aus Reihen des Koalitionspartners SPD. Angelika Glöckner, behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, sagte gegenüber dem SPIEGEL, dass Menschen mit Behinderungen „keine Versuchskaninchen“ seien, „denen die Überbleibsel schlechter Entscheidungen hingeworfen werden dürfen.“

Bislang sind die Vorwürfe allerdings nicht bestätigt und die Umstände nicht vollständig aufgeklärt. In einer Aktuellen Stunde im Bundestag am 9. Juni hatte sich weder Jens Spahn, noch sein Regierungskollege Hubertus Heil persönlich zu den Berichterstattungen erklärt.

Einige Länder hatten die vom Bund gelieferten Masken eigenständig prüfen lassen und dabei Mängel zum Beispiel in der Durchlässigkeit festgestellt. Viele der mangelhaften Schutzmasken seien allerdings schon ausgegeben worden, bevor die Qualitätsmängel deutlich wurden. Das berichtet unter anderem die Tagesschau in Bezug auf das Land Brandenburg, wo entsprechende Masken vom Bund sogar in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen landeten. Auch Schleswig-Holstein habe demnach bereits vier Millionen Masken an den Bund zurückgeschickt.

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Das Bundeskabinett hat im Mai den sechsten Armuts- und Reichtumsbericht gebilligt. Die Mehrheit der Bevölkerung lebe demnach in einer stabilen sozialen Lage, allerdings gebe es eine Verfestigung von Armut.

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Die Bundesregierung hat den aktuellen Armuts- und Reichtumsbericht beschlossen, der seit 2001 alle vier Jahre erscheint und Auskunft über die Vermögensverteilung und die sozialen Lebenslagen in Deutschland geben soll. Der insgesamt sechste Bericht dieser Art kommt zu dem Ergebnis, dass die bundesdeutsche Gesellschaft keine „Abstiegsgesellschaft“ sei. Der überwiegende Teil der Bevölkerung befinde sich in einer stabilen sozialen Lage.

Allerdings stellt der Bericht auch fest, dass sich die Armut in Deutschland verfestigt habe, was die Bundesregierung in einer Pressemitteilung zum Bericht als „problematisch“ beschreibt. Unter dem Link zur Pressemitteilung kann das rund 550-seitige Dokument auch heruntergeladen werden.

Wenige Monate vor der Bundestagswahl werden die Ergebnisse des Berichts von verschiedenen Lagern durchaus unterschiedlich bewertet. Während das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft die „Rekordbeschäftigung, sinkende Langzeitarbeitslosigkeit, steigende Realeinkommen und eine recht stabile Verteilung“ hervorheben, sehen Regierungskritiker*innen den Bericht eher als Beleg dafür, dass die Regierung gegen soziale Ungerechtigkeiten nicht ausreichend handele.

„Der Armuts- und Reichtumsbericht macht ganz deutlich: Wir brauchen endlich eine Regierung, die sich der Bekämpfung von Armut verpflichtet fühlt“, schlussfolgert beispielsweise Susanne Henning-Wellsow , Vorsitzende der Linken. „Wir brauchen kein Drehen an kleinen Stellschrauben, sondern eine grundlegende Veränderungen in der Sozial- und Finanzpolitik.“

Ein ähnliches Resümee zieht auch der Deutsche Gewerkschaftsbund: „Die Ergebnisse dieses Berichts zeigen deutlich die Gerechtigkeitslücken, die diese Bundesregierung nicht schließen konnte: Es gibt immer mehr Arme und die soziale Ungleichheit verfestigt sich, während gleichzeitig die obere Hälfte der Bevölkerung 99,5 Prozent des Gesamtvermögens besitzt. Außerdem kommt der Bericht viel zu spät, die Zeit zum Weichen umlegen ist für diese Große Koalition vorbei.“

Auch der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) scheint seine Bewertung des Berichts schon ganz in den Kontext der angekündigten SPD-Wahlkampfthemen zu stellen: „Wir brauchen schnellstmöglich einen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro / Stunde, wir müssen die Tarifbindung stärken, und die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss reformiert werden“, schlussfolgert er aus den Ergebnissen des Armuts- und Reichtumsberichts.

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Am 6. Mai 2021 hat der Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags eine Anhörung zu den sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie durchgeführt. Zahlreiche Fachverbände und -Organisationen haben dort ihre Einschätzungen geteilt.

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Bereits im Februar dieses Jahres hat die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag eine Anhörung zu den sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie  im Sozialausschuss beantragt. Zusammen mit zwei weiteren Anträgen zu der Situation von Kindern und Jugendlichen hat sich der Ausschuss nun im Rahmen der mündlichen Anhörung ausführlich mit dem Thema beschäftigt. Einige der Stellungnahmen liegen auch schriftlich vor und sind zum Nachlesen über die Landtags-Infothek  zugänglich.

Eine mehrseitige Stellungnahme kommt beispielsweise von Samiah El Samadoni, der Bürgerbeauftragten des Landes. Samadoni berichtet von „finanziellen Nöten“, „Existenzängsten“ oder Einsamkeit, die für viele immer schwerer zu ertragen sei. „Die vielfältigen Probleme und Sorgen der Betroffenen begegnen meinem Team und mir täglich in der Beratungspraxis“, so die Bürgerbeauftragte. In der Stellungnahme werden zahlreiche Beispiele genannt. Ein Problem seien die vielen weggefallenen Minijobs, was nicht nur für Studierende zu finanziellen Nöten führe. „So wenden sich immer wieder Rentner*innen an mich, die vor der Corona-Pandemie mit einem Minijob ihre Rente aufgebessert hatten und so auf Leistungen der Grundsicherung verzichten konnten.“

Aus der Beratungspraxis berichtet auch der Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V., der 33 Fraueneinrichtungen im Bundesland vertritt. Viele Frauen hätten berichtet, dass sich die Gewaltsituation in der eigenen Häuslichkeit durch die Pandemie verschärft habe. Vor diesem Hintergrund kritisiert der Verband auch die Landesregierung: „Während Frau Giffey die Systemrelevanz der Frauenfacheinrichtungen in einer Pressemitteilung vom 09. April 2020 verkündete und damit ein deutliches Signal an gewaltbetroffene Frauen sandte, ist die Umsetzung in Schleswig-Holstein nicht oder nur dürftig erfolgt“, heißt es in der Stellungnahme.

Auch der Geschäftsführer von Brücke Schleswig-Holstein, einer gemeinnützigen gGmbH und Mitglied im PARITÄTISCHEN, beobachtet „starke Verunsicherungen und Ängste“. In der Stellungnahme betont er allerdings auch die prekäre Situation vieler gemeinnützigen Leistungserbringenden, die trotz ihres wichtigen gesellschaftlichen Auftrags wirtschaftlich zu wenig abgesichert würden: „Um diesem Auftrag im Sinne aller Bürger*innen verantwortlich nachzukommen, benötigen wir zwingend mehr Vertrauen durch Leistungsträger – wie zu Beginn der Pandemie in 2020 - sowie Verlässlichkeit bei der Absicherung unserer Leistungen.“ Brücke SH bietet Hilfe und Unterstützung zur seelischen Gesundung und Stabilisierung für Menschen verschiedenen Alters und gehört mit rund 800 Mitarbeiter*innen zu den großen Arbeitgebern im schleswig-holsteinischen Gesundheitsbereich.

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Nachdem wir kürzlich bereits über die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Grundrente berichteten, finden Sie hier einige weitere sozialrechtliche Änderungen zum Jahreswechsel.

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Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hat wie in den vergangenen Jahren erneut eine Übersicht über Änderungen im Sozialrecht zum Start des Jahres 2021 veröffentlicht. Neben der in Kraft getretenen Grundrente finden sich Änderungen beispielsweise beim Wohngeld oder  bei der Kranken- und Pflegeversicherung. Die vierseitige Pressemitteilung finden Sie unter diesem Link. Hier eine  Auswahl der Änderungen, auf die die Bürgerbeauftragte in ihrer Pressemitteilung aufmerksam macht:

Erhöhung des Wohngeldes

Zum 1. Januar 2021 wird beim Wohngeld eine pauschale CO2-Komponente eingeführt. Mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung soll das Wohngeld erhöht werden, um Wohngeldhaushalte gezielt bei den Heizkosten zu entlasten und dadurch das Entstehen sozialer Härten zu vermeiden.

Krankenkassenwahl

Für Versicherte wird es ab Januar 2021 einfacher, die Krankenkasse zu wechseln. Bisher sind Versicherte grundsätzlich 18 Monate an ihre Krankenkasse gebunden. Diese Bindungsfrist verkürzt sich auf 12 Monate. Anders als bisher erhalten Arbeitgeber*innen die Mitgliedsbescheinigungen künftig digital und nicht mehr in Papierform. Das Meldeverfahren vereinfacht sich dadurch.

Erhöhung der Regelsätze bei Sozialhilfe

Auch in der Sozialhilfe gelten ab Januar 2021 die erhöhten Regelsätze, die den Beträgen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen. […] Ebenfalls wird in der Sozialhilfe bei Rentner*innen, die mindestens 33 Jahre an sog. Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten erfüllen, ein Freibetrag von 100 € bis 223 € auf ihr Renteneinkommen als Freibetrag bei der Ermittlung der Sozialhilfe berücksichtigt.

Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“)

"[…] Ab dem 1. Januar 2021 werden Einkünfte aus einer Rente in Höhe von mindestens 100 € und maximal 223 € nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet, wenn die Leistungsbeziehenden mindestens 33 Jahre an sog. Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderen Alterssicherungssystemen erreicht haben."

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Wie das Statistische Bundesamt im September mitteilte, sei die Quote der über 64-jährigen, die armutsgefährdet sind, auf über 15 Prozent gestiegen. Seit 2005 habe der Anstieg der Armutsgefährdung in keiner anderen Altersgruppe so zugenommen.

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Die Armutsgefährdungsquote gibt an, wie viel Prozent der Bevölkerung weniger als 60 Prozent des bundesweiten Einkommen-Mittelwerts zur Verfügung haben. Seit 2005 sei diese Gefährdungsquote bei Menschen ab 65 Jahren um 4,7 Prozent auf 15,7 Prozent im letzten Jahr gestiegen. In keiner anderen Altersgruppe sei der Anstieg so groß gewesen, im selben Zeitraum habe es insgesamt einen Zuwachs der Armutsgefährdung von 1,2 Prozentpunkten gegeben.

Grundsicherung im Alter hätten Ende 2019 dabei 3,2 Prozent der Menschen im Rentenalter bezogen. Nähere Angaben zu der Entwicklung der Armutsgefährdung finden Sie in der Meldung des Statistischen Bundesamtes.

Auch die Corona-Pandemie könnte zu einer weiteren Verschärfung der Situation führen. „Die Altersarmut wird durch die Rezession deutlich ansteigen“, wird der Armutsforscher Christoph Butterwegge unter anderem in der ZEIT zitiert. Viele Senior*innen seien aufgrund der niedrigen Renten auf Nebentätigkeiten angewiesen, die aufgrund der derzeitigen Situationen häufig unterbrochen sind. „Mehr als eine Million Kleinstrentner haben Minijobs, um über die Runden zu kommen. Davon sind viele durch die Beschränkungen weggefallen. Sie erhalten keine staatliche Leistung als Ersatz“, so Butterwegge weiter.

Weitere Beiträge rund um das Thema Altersarmut finden Sie in dieser Übersicht.

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In einer Stellungnahme schildert der Sozialverband SoVD erste Einschätzungen zu den sozialpolitischen Folgen der Corona-Pandemie. Der Verband warnt darin unter anderem vor der Gefahr einer zunehmenden sozialen Spaltung.

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Ende Juli hat der SoVD zu neun Aspekten der sozialpolitischen Corona-Auswirkungen Stellung genommen. In dem 7-seitigen Papier geht der Verband zum Beispiel auf den teilweise schwierigen Zugang zu Schutzausrüstung, die Besuchsverbote in stationären Einrichtungen oder die Gefahr sozialer Spaltung und Ausgrenzung ein. Beispielsweise seien Grundsicherungsempfänger*innen durch den Wegfall von Tafeln und anderen Angeboten in Verbindung mit steigenden Verbrauchskosten besonders getroffen, der SoVD hatte daher vorgeschlagen, die Grundsicherung um 100 Euro zu erhöhen. Darauf sei die Regierung bislang nicht eingegangen, heißt es nun in der Stellungnahme.

Eine besonders von den Auswirkungen der Krise betroffene Gruppe seien zudem Menschen mit Beeinträchtigungen. Insbesondere bei Schwerbehinderten stiege die Zahl der Arbeitslosen deutlich an, eine Verschlechterung der Teilhabe an Arbeit sei erkennbar. „Der SoVD sieht die große Gefahr, dass das Signal ausgesendet wird, Menschen mit Behinderungen müssten in der Krisenzeit jetzt hintenanstehen (‚wir haben größere Sorgen‘)“, so die Autor*innen der Stellungnahme. „Stattdessen fordert der SoVD, dass die Krise zu einem ‚Ruck für Teilhabe‘ wird: Unternehmen, die jetzt gefördert werden, müssen auch gefordert werden, ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.“

Auch Frauen seien in besonderer Weise durch die Krise betroffen. Sie übernehmen einen großen Teil der häuslichen Pflege von Angehörigen oder arbeiten deutlich häufiger als Männer im durch die Krise besonders betroffenen Einzelhandel. Doch auch gestiegene Fälle von häuslicher Gewalt stelle eine große Gefahr dar. „Mit Sorge sieht der SoVD, dass Bedrohungen und Gewalt in der Familie, insbesondere gegen Kinder und Frauen, in der Corona-Zeit messbar angestiegen sind“, heißt es in dem Papier. „Hier braucht es dringend Entlastungsangebote im Alltag für die Betroffenen sowie zusätzlich auch rehabilitative Angebote“.

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Mit dem Jahreswechsel wurden einige sozialrechtliche Änderungen wirksam, weitere sind im Verlauf des Jahres 2020 vorgesehen. Nachdem wir im Februar über die anhaltende Diskussion zu den Hartz IV-Sanktionen berichteten, nennen wir hier einige der weiteren Änderungen.

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Folgende Informationen sind einer Pressemitteilung der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten Samiah El Samadoni entnommen. Wir haben die Änderungen, die für Senior/innen von besonderer Relevanz sein könnten, hier übernommen. Zu einigen der genannten Aspekte finden Sie Links zu weiterführenden Beiträgen auf diesem Portal. Die vollständige Zusammenfassung der Bürgerbeauftragten finden Sie hier.


Änderungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung

Rentenerhöhungen: Auch im Jahr 2020 ist mit Erhöhungen der gesetzlichen Renten zu rechnen. Diese werden ab Juli 2020 voraussichtlich zwischen 3% und 4 % höher ausfallen.

Grundrente: Bezüglich geplanter Änderungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung wird aktuell am häufigsten über das Thema Grundrente diskutiert. Nach aktuellem Stand hat sich die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD auf ein Grundrentenkonzept geeinigt, welches ab Januar 2021 eingeführt werden soll. Details zur Umsetzung der Grundrente müssen im Gesetzgebungsverfahren aber noch geklärt werden. Die Bürgerbeauftragte wird die weiteren Entwicklungen genau beobachten und die Bürger*innen rechtzeitig informieren.


Änderungen im Wohngeldgesetz

Erhöhung des Wohngeldes: Zum 1. Januar 2020 erfolgt eine Wohngeldreform. Das Wohngeld wird dabei an die Entwicklung der Einkommen und Warmmieten seit der letzten Reform im Jahr 2016 angepasst. Für einen Zwei-Personen-Haushalt, der aktuell bereits Wohngeld erhält, wird das Wohngeld von ca. 145 € monatlich um ca. 30 % auf ca. 190 € monatlich steigen.


Änderungen in der Sozialhilfe

Erhöhung der Regelsätze: Auch in der Sozialhilfe gelten ab Januar 2020 die erhöhten Regelsätze, die den Beträgen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende entsprechen. So erhalten zum Beispiel auch Menschen im Rentenalter oder Personen mit einer vollen Erwerbsminderung künftig einen Regelsatz von 432 € statt 424 €, wenn sie alleinstehend oder alleinerziehend sind.

Entlastung von Angehörigen: Pflegebedürftige, die ihre Pflegekosten zum Beispiel für einen Heimplatz nicht allein tragen können, erhalten auf Antrag Leistungen der Sozialhilfe. Die Sozialhilfeträger können sich aber zumindest einen Teil des Geldes zurückholen, und zwar bei den Kindern oder Eltern der Pflegebedürftigen (sog. Unterhaltsrückgriff). Bislang dürfen Sozialhilfeträger z. B. auf das Einkommen unterhaltspflichtiger Kinder zurückgreifen, wenn diese ab ca. 22.000 € im Jahr verdienen. Diese Einkommensgrenze steigt ab Januar 2020 auf 100.000 € brutto, und zwar auch für die Eltern von erwachsenen Kindern, die zum Beispiel wegen einer Behinderung pflegebedürftig sind; die Grenze gilt pro Elternteil.


Änderungen in der Eingliederungshilfe

Überführung der Eingliederungshilfe vom SGB XII in das SGB IX: Durch die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes wird die Eingliederungshilfe vom SGB XII als „Besondere Leistung zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen“ in das SGB IX übertragen und reformiert.

Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen: Ab dem 1. Januar 2020 können existenzsichernde Leistungen und Fachleistungen nicht mehr vom gleichen Träger  erbracht werden. Der Träger der Eingliederungshilfe soll künftig auch für Menschen, die in Einrichtungen leben, lediglich die reinen (therapeutischen, pädagogischen oder sonstigen) Fachleistungen erbringen, während die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII oder dem SGB II erbracht werden. Es ändert sich also die Art der Leistungserbringung für alle Leistungsbeziehenden in Einrichtungen.

Neue Berechnung des Eigenbetrags bei der Eingliederungshilfe: Die bisherigen sozialhilferechtlichen Regelungen zum Einkommens- und Vermögenseinsatz werden durch ein neues System zum Eigenbeitrag ersetzt. Dadurch bezahlen viele Eingliederungshilfeempfänger/innen ab Januar 2020 geringere Beträge an die Eingliederungshilfe.

Weitere Änderungen: Künftig wird ein Budget für Ausbildung eingeführt, mit dem Menschen mit Behinderungen während einer regulären Ausbildung unterstützt werden sollen. Die unabhängige Teilhabeberatung, die Menschen mit Beeinträchtigungen hinsichtlich Rehabilitation und Teilhabe an der Gesellschaft unterstützt, wird auch 2020 weiter staatlich gefördert.


Änderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung:

Regelungen zu Heilmittel-Verordnungen: Für Versicherte, die z. B. Krankengymnastik oder Ergotherapie benötigen, ändert sich ab dem 1. Oktober 2020 das Verfahren. Das aktuell noch komplizierte System von Erst- und Folgeverordnung sowie Verordnung außerhalb des Regelfalls entfällt. Künftig gibt es nur noch ein Rezept pro Fall mit einer sogenannten „orientierenden Behandlungsmenge“. Ärzt/innen dürfen damit ohne besonderen Antrag mehr Behandlungen als vorgesehen verordnen, wenn es medizinisch notwendig ist.

Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten: Nach aktueller Rechtslage müssen auf Betriebsrenten über einem Grenzwert von aktuell 155,75 € Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe gezahlt werden, geringere Betriebsrenten sind beitragsfrei. Ab 2020 soll nun ein Freibetrag von 159,25 € pro Monat eingeführt werden, auf den gar keine Beiträge zu entrichten sind. Beiträge werden - anders als bisher - also erst fällig für die darüber hinausgehende Summe.

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Vor über drei Monaten hat das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen beim Arbeitslosengeld 2 – besser bekannt als "Hartz IV" – teilweise für verfassungswidrig erklärt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte ein entsprechendes Gesetz für dieses Jahr angekündigt. Auch NRW-Arbeitsminister Laumann (CDU) meldet sich nun zu Wort.

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Im November 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass harte Sanktionen für Hart IV-Empfänger/innen um über 30% verfassungswidrig seien. Solche Leistungskürzungen erwarten Beziehende beispielsweise bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten, die im Gesetz verankert sind. Dabei geht es zum Beispiel um unzureichende Bewerbungen oder das Versäumnis von Jobcenter-Terminen. In der Verkündung des Urteils aus Karlsruhe am 5. November 2019 heißt es jedoch: „Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“ Die Verhältnismäßigkeit müsse gewahrt bleiben, eine Sanktion von über 30% sei verfassungswidrig. Bundesarbeitsminister Heil, der ein Gesetz für 2020 ankündigte, stellte noch im November klar, dass es keine höheren Sanktionen mehr geben werde. „Der Arbeitsminister schließt aus, dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf“, heißt es laut Spiegel in einer Mitteilung des Ministeriums.

Das Urteil des Verfassungsgerichtes war von vielen Kritiker/innen des Sanktionssystems begrüßt worden. Auch Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni spricht in einer Pressemitteilung von einem großen Gewinn für viele Bürger/innen. Das Urteil sei richtungsweisend und „öffnet den Weg für die Gesetzesänderung, die schon so lange dringend erforderlich ist.“

Im Februar meldet sich nun auch CDU-Politiker und Arbeitsminister in Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann zu Wort. Zusammen mit anderen Parteimitgliedern spricht er sich weiter für Sanktionsregelungen aus, im Extremfall auch für eine vollständige Leistungskürzung. „Wenn die Verletzung von Mitwirkungspflichten keine Folgen hat, läuft das System leer. Der Gesetzgeber muss auch verhindern, dass wiederholt existenzsichernde und zumutbare Arbeit verweigert werden kann. Im Extremfall muss dann auch ein vollständiger Leistungsentzug möglich sein, den auch das Bundesverfassungsgericht in solchen Fällen für zulässig hält“, heißt es in einer Pressemitteilung. Insbesondere bei Linken und Grünen stoßen die Äußerungen auf Kritik. „Minister Laumann will mit dieser Initiative das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aushöhlen, um weiterhin Menschen mit Obdachlosigkeit und Existenzvernichtung erpressen zu können. So sollen Hartz IV-Beziehende in miese und prekäre Jobs gezwungen werden“, äußert sich beispielsweise Christian Leye, Landessprecher der NRW-Linken, auf der Internetseite der Partei.

Bei Problemen mit Sanktionsregelungen der Jobcenter bietet die Bürgerbeauftragte Samadoni auch Hilfe an. „Bei Problemen stehen meine Mitarbeiter*innen gerne mit Rat und Tat zur Seite“, so Samadoni in ihrer Pressemitteilung.

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Die Bertelsmann Stiftung hat eine neue Studie vorgelegt, nach der die Altersarmut in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Alleinstehende und Geringqualifizierte seien die größten Risikogruppen.

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„Selbst bei einer positiven Arbeitsmarktentwicklung müssen wir mit einem deutlichen Anstieg der Altersarmut in den kommenden zwanzig Jahren rechnen“, fasst Christoph Schiller, Arbeitsmarktexperte der Bertelsmann Stiftung, die im September erschienene Studie zusammen. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass das Armutsrisiko im Alter in den nächsten zwanzig Jahren steigen wird. Bis 2039 würde die Armutsgefährdung im Alter von aktuell 16,8 auf 21,6 Prozent ansteigen. Zusätzlich sei ein Anstieg der Grundsicherungsquote von derzeit neun auf 12 Prozent zu erwarten. Die Grundsicherungsquote beschreibt die Anzahl an Personen, die auf im Alter auf staatliche Unterstützung zur Existenzsicherung angewiesen sind. Zu den größten Risikogruppen für Armut im Alter zählen die Studienautor/innen insbesondere Alleinstehende und Geringqualifizierte. Bei diesen Gruppen sei das Grundsicherungsrisiko im Alter nahezu doppelt so hoch wie im Durchschnitt.

Auch die Reformen der letzten Jahre – beispielsweise die Angleichung von Ost- und Westrenten oder die sogenannte Mütterrente - hätten die Tendenz der steigenden Altersarmut nicht aufhalten können. Die Studie kommt sogar zu dem Ergebnis, dass selbst zurzeit debattierte Vorschläge wie die Grundrente keinen großen Einfluss darauf hätten. Dazu schreibt die Bertelsmann Stiftung: „Mit Blick auf die aktuell diskutierten Konzepte einer Grundrente zeigt sich, dass sowohl die Pläne aus dem Koalitionsvertrag, wie auch das Modell von Arbeitsminister Heil in puncto Altersarmut noch nicht ausreichend zielgenau sind.“ Laut Christoph Schiller seien neben beschäftigungspolitischen Maßnahmen vor allem „Reformen des Rentensystems notwendig, um den Anstieg der Altersarmut zu bremsen.“

Durchgeführt wurde die von der Bertelsmann Stiftung in Auftrag gegebene Studie vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), die die Wirkung von Reformen und die Entwicklung der Altersarmut auf Grundlage repräsentativer Haushaltsdaten analysierten.

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„Groschendreher“ ist der Name eines neu gegründet Vereins in Kiel. Die Stadt Kiel will darin unter anderem mit Wohlfahrtsverbänden und Kirchengemeinden zusammenarbeiten, um gegen die wachsende Altersarmut vorzugehen.

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„Ein Ziel des Vereins ist es, die gesellschaftliche Teilhabe von älteren Menschen in Armut zu verbessern“, heißt es in der Pressemappe des neuen Vereins. In diesem haben sich die Stadt Kiel, Wohlfahrtsverbände, Stiftungen, Ratsfraktionen, Gewerkschaften und Kirchengemeinden zusammengetan, um Betroffene dabei zu „unterstützen, die eigenen Interessen zu vertreten.“ In der Landeshauptstadt Kiel wolle man dadurch nun eine Diskussion anregen, wie man die Lebenssituation der Betroffenen verbessern kann.

Auf folgende anstehende Termine macht der Verein aufmerksam:

  • Infostand auf dem Wochenmarkt: Mittwoch, 18. September 2019, 08:00 – 13:00 Uhr, Exerzierplatz

  • Kaffee und Kuchen in der Anlaufstelle Nachbarschaft: Montag, 23. September 2019, 15:30 – 17:00 Uhr, anna Mettenhof, Vasaastr. 43a

  • Kaffee und Kuchen in der Anlaufstelle Nachbarschaft: Montag, 30. September 2019, 15:30 – 17:00 Uhr, anna Gaarden, Preetzer Str. 35

Diese Termine will der Verein nutzen, um sich den Kieler/innen vorzustellen. Ab Oktober 2019 eröffnet dann auch das Vernetzungsbüro von Groschendreher in der Andreas-Gayk-Str. 31 (Kiel). Dort wird eine Hauptamtliche die Vereinsarbeit koordinieren und Vernetzungsarbeit leisten. Finanziert wird das Projekt mit 50.000 Euro durch die Stadt Kiel, zusätzlich hat die Techniker Krankenkasse zugesagt, dass Vorhaben mit 200.000 Euro zu unterstützen.

In Kiel beziehen 6,7 Prozent der über 65-jährigen Grundsicherung im Alter. Vor zehn Jahren lag der Wert noch bei 5,0 Prozent. Von Altersarmut bedroht ist sogar knapp ein Drittel der Kieler Senior/innen. Weitere Artikel zum Thema Altersarmut finden Sie hier.

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