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Die CDU/CSU-Fraktion hat in einer Fraktionssitzung ein Positionspapier beschlossen, in dem eine nationale Strategie gegen Einsamkeit gefordert wird. Einer der Vorschläge: Die nicht neue Forderung nach einer Einsamkeitsbeauftragte*n.

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„Einsamkeit sollte endlich ihr Stigma verlieren und die Prävention mehr Aufmerksamkeit in allen gesellschaftlichen Bereichen erhalten – so im Gesundheitssektor, in der Arbeitswelt oder auch in der Stadtentwicklung.“ – So steht es in einem Positionspapier, welches die Unionsfraktion am 9. Februar verabschiedet hat. Einsamkeit und soziale Isolation solle danach zum Schwerpunkt der sozialen und politischen Arbeit werden, die Forschung müsse intensiviert und neue Gegenstrategien entwickelt werden.

Das Thema Einsamkeit habe durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen weiter an Bedeutung gewonnen. „Wer schon vor der Corona-Pandemie wenige Kontakte hatte, hat jetzt oft niemanden mehr zum Reden“, stellt der familienpolitische Sprecher der Union, Marcus Weinberg (CDU), auf der Internetseite der Bundestagsfraktion fest. „Vor allem viele Ältere sind verunsichert und trauen sich kaum noch aus dem Haus. Die Generation, der wir so viel verdanken, leidet oft still.“

Als politische Maßnahme gegen wachsende Einsamkeit will CDU und CSU nun eine „nationale Strategie“ zur Überwindung von Einsamkeit und Isolation. Zu den konkreten Vorschlägen des zehnseitigen Positionspapiers gehören beispielsweise ein „nationaler Aktionsplan Einsamkeit“ und eine bundesweite Kampagne, die unter anderem auf entsprechende Angebote aufmerksam machen soll.

Koordiniert werden soll das Ganze durch eine*n Einsamkeitsbeauftrage*n der Bundesregierung. Diese Forderung ist nicht neu, so hat beispielsweise der SPD-Bundespolitiker Karl Lauterbach in den vergangenen Jahren mehrfach eine entsprechende Zuständigkeit gefordert.

Wie wir bereits 2019 berichteten, hatte CDU-Abgeordneter Marcus Weinberg die Forderung aus Reihen des Koalitionspartners schon damals unterstützt: „Ich bin offen für einen Einsamkeits-Beauftragten. Und ich kann mir gut vorstellen, dass es etwas Ähnliches in Zukunft geben wird.“ Fraglich bleibt dennoch, ob eine entsprechende „nationale Strategie“ und die Schaffung einer neuen Zuständigkeit noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden kann – auch, wenn die Bekämpfung von Einsamkeit als Ziel im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart worden ist.

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In die Debatte um Sonderrechte für Menschen mit einer Covid-19-Impfung hat sich Anfang Februar nun auch der Deutsche Ethikrat eingeschaltet. Das Expertengremium schließt die Rücknahme von Einschränkungen nur für Geimpfte zwar langfristig nicht aus, empfiehlt diese derzeit aber nicht – vor allem aufgrund der noch ungeklärten Infektiosität Geimpfter.

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Im Zuge des Infektionsschutzes hat es im letzten Jahr eine Reihe von staatlichen Einschränkungen gegeben. Dazu gehören zum Beispiel das Schließen von Einzelhandel, Restaurants oder Friseuren, eingeschränkte Reise- und Bewegungsfreiheit, der Wegfall von Kulturangeboten wie Theater oder Konzerten oder die Schließung von Kitas und Schulen. Immer wieder wurde betont, dass Grundrechtseingriffe nur solange durchgesetzt werden können, wie sie zur Bekämpfung der Pandemie zweifelsfrei notwendig sind.

Die Einschränkungen – so immer wieder hervorgehoben – seien die Ausnahme, sie dürften nicht zum Normalfall werden. Umso naheliegender ist die aktuelle Debatte um Sonderrechte für bereits Geimpfte, die mit der Ankündigung einer australischen Fluggesellschaft, künftig nur noch Geimpften einen Flug ermöglichen zu wollen, begonnen hatte.

Die Bundesregierung, insbesondere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), hatte sich immer wieder gegen eine direkte oder indirekte Impfpflicht ausgesprochen und betont, es dürfe keine Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften geben.

In der ARD-Sendung „farbe bekennen“, die am 2. Februar nach dem sogenannten „Impfgipfel“ von Bund und Ländern ausgestrahlt wurde, sprach Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) allerdings auch über Menschen, die sich nicht impfen lassen wollten. In solchen Fällen müsse man dann „vielleicht schon solche Unterschiede machen und sagen: Wer das nicht möchte, der kann vielleicht auch bestimmte Dinge nicht machen“. So ein Unterschied wäre Merkel zu Folge aber nur ab einem Zeitpunkt denkbar, wo viele Menschen auch ein Impfangebot bekommen hätten. Den ARD-Beitrag können Sie hier direkt anschauen:

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Der Deutsche Ethikrat, der zwar keine Entscheidungsfunktion hat, als Expert*innengremium die Politik jedoch beratend unterstützt, spricht sich nun gegen eine vorschnelle Rücknahme von Einschränkungen für eine bestimmte Gruppe aus: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollte aufgrund der noch nicht verlässlich abschätzbaren Infektiosität der Geimpften eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für geimpfte Personen nicht erfolgen“, heißt es in einer Stellungnahme des Rats vom 4. Februar. Mit dem weiteren Verlauf der Impfkampagne sollten die Freiheitseinschränkungen hingegen für alle Bürger*innen Stück für Stück zurückgenommen werden.

„Wegen der Gefahr, dass die praktische Durchsetzbarkeit und Akzeptanz dieser Regeln durch Ausnahmen für geimpfte Personen leiden würde“, sei es zudem vertretbar, bestimmte Maßnahmen mit verhältnismäßig geringer Belastung – wie das Tragen einer Maske – für alle länger aufrechtzuerhalten. In Punkt fünf der insgesamt sechs Empfehlungen fordert der Ethikrat allerdings auch, die Isolationsmaßnahmen „in Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen […] für geimpfte Personen mit dem Fortschreiten des Impfprogramms schnellstmöglich [aufzuheben]“.

Zu der Stellungnahme des Ethikrates mit den hier zitierten Empfehlungen gelangen Sie hier. Rechtliche Hintergründe rund um das Thema „Sonderrechte für Corona-Geimpfte“ werden auf der Internetseite der Tagesschau erläutert.

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„Silbernetz“ ist der Name eines Kontakt- und Hilfsangebot für Menschen ab 60 Jahren. Seit Beginn der Corona-Pandemie ist die Telefon-Hotline bundesweit als ein Mittel gegen Einsamkeit im Alter erreichbar.

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​„Einsamkeit trifft viele ältere Menschen, und sie schleicht sich oft unmerklich ins Leben ein“, heißt es auf der Internetseite des Projekts „Silbernetz“. „Einsamkeit kann krank machen, und je länger sie andauert, desto schwerer kann der Weg hinaus werden.“ Daher soll das Angebot einer kostenlosen und anonymen Telefon-Hotline Menschen ab 60 Jahren Gesprächsmöglichkeiten bieten.

Unter der Rufnummer 0800 4 70 80 90 sind zahlreiche Hauptamtliche und Freiwillige täglich zwischen 8:00 und 22:00 Uhr erreichbar. „Um hier anzurufen, braucht es keine Krise und kein Problem - der Wunsch zu reden genügt“, heißt es weiter auf der Seite des Projektes. Möglich ist auf Wunsch auch die Vermittlung sogenannter Silbernetzfreund*innen. Diese rufen dann regelmäßig an und sollen damit zu einem Schritt aus der Isolation beitragen.

Auch an Feiertagen ist die Rufnummer erreichbar.

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In Nordrhein-Westfalen ist eine Streichung von Fördermitteln geplant, die Verbände aus der LSBTIQ*-Community zu einer gemeinsamen Stellungnahme veranlasst haben. Sie fordern den Erhalt von Senior*innenarbeit für Schwule und Lesben – gerade jetzt.

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Im neuen Haushalt des Landes NRW sind Fördermittel für Senior*innenarbeit für gleichgeschlechtliche Lebensweisen nicht mehr vorgesehen, was von Verbänden der LSBTIQ*-Community des Landes scharf kritisiert wird. Zur Erklärung: LSBTIQ* ist die Zusammenfassung verschiedener sexueller Orientierungen und unterschiedlicher Lebensweisen, die unter dem Begriff zusammengefasst werden. Die Abkürzung steht für Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle, queere Menschen und jene, die sich in keine dieser oder anderer Kategorien einordnen können.

„Konkret bedeutet die geplante Streichung der Fördermittel das Ende des Projektes für lesbische und schwule Senior_innen in NRW und trifft damit eine Generation, die noch konkret von den diskriminierenden Auswirkungen des §175 betroffen war“, heißt es von den Verbänden in einer gemeinsamen Stellungnahme. „Die Streichung führt nicht zum Abbau von Diskriminierung, sondern verstärkt Isolation und Ausgrenzung“, kritisiert die Community. Dabei handele die Landesregierung gegen ihre eigenen Aussagen. Im Aktionsplan der Regierung sei die Offene Senior*innenarbeit gleichgeschlechtlicher Lebensweisen noch als ‚positives Beispiel‘ zur Sensibilisierung für verschiedene Lebensweisen hervorgehoben worden.

Die Verfasser*innen der Stellungnahme weisen auch darauf hin, dass ältere LSBTIQ* ohne Familienbezug lebten, wodurch im Alter wichtige Sorge- und Teilhabestrukturen wegfielen. Der besondere Bedarf sei 2011 vom Land anerkannt worden, die Landesfachberatung gleichgeschlechtliche Lebensweisen in der offenen Senior_innenarbeit in NRW (rubicon e.V.) wurde eingerichtet. „Vollkommen unerwartet ist diese erfolgreiche Arbeit nun bedroht“, heißt es von den Verbänden.

Zu den Unterzeichner*innen des Papiers gehören die jeweiligen Landesverbände des Queeren Netzwerks, der Landesarbeitsgemeinschaft Lesben, des Netzwerks Geschlechtliche Vielfalt Trans*, der Aidshilfe und des LSVD.

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Die Diakonie Hessen hat kürzlich eine neue Broschüre veröffentlicht, die Pflegeeinrichtungen in Zeiten der COVID-19-Pandemie Impulse bei der Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung geben will.

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„Ethischer Impuls“ – so versteht sich die neue Broschüre der hessischen Diakonie mit dem Titel „‚Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei.‘ Wenn der Gesundheitsschutz in Pflegeeinrichtungen zu Abschottung führt“. Im Vorwort der über 30-seitigen Broschüre schreibt der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hessen, Pfarrer Carsten Tag: „Die vorliegende Broschüre versteht sich als Denkanstoß. Wir wollen alle Pflegeverantwortlichen ermutigen, das schwierige Abwägen zwischen allgemeinem Gesundheitsschutz und individueller Selbstbestimmung in Pflegeeinrichtungen öffentlich zu machen.“ Man habe „Erfahrungen und Positionen aus unterschiedlichen Perspektiven gesammelt, die das ethische Dilemma aufzeigen, in dem Pflegeverantwortliche sich befinden“.

Im Rahmen der aktuellen Pandemie, in der gerade ältere und pflegebedürftige Menschen immer wieder als Risikogruppe definiert werden, gibt es wiederkehrende Diskussionen darüber, welcher Weg im Umgang mit Heimbewohner*innen der Richtige ist. Auf der einen Seite steht dabei der vermeintlich größtmögliche Gesundheitsschutz durch Abschottung und Isolation, auf der anderen Seite steht das Recht auf Selbstbestimmung und das Bedürfnis nach sozialen Kontakten. Erst kürzlich berichteten wir auf diesem Portal über eine Stellungnahme des BIVA-Pflegeschutzbundes, in der Betroffenen bei unverhältnismäßigen Abschottungsmaßnahmen der Einrichtungen zur Klage geraten wird.

Die Broschüre der Diakonie will nun Einrichtungen, die in einem solchen „Dilemma“ zwischen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung stecken, als Impulsgeberin zur Seite stehen. In einem in der Handreichung veröffentlichten Beitrag fordert der Autor Peter Dabrock beispielsweise eine „Hierarchie der Grundrechte“. So habe das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die „Anerkennung der Selbstbestimmung […] der Menschenwürde näher [steht] als Lebensschutz“. Gleichzeitig fordert Dabrock auch dazu auf, pflegebetroffene und ihre Angehörigen stärker mitreden zu lassen. „Die Exekutive und ihre Entscheidungen erhalten so mehr Rückhalt – das ist in den Krisenzeiten wichtiger denn je“, argumentiert der Autor in seinem Beitrag.

Die Broschüre der Diakonie können Sie hier kostenlos herunterladen. Mehr zum Thema Isolation in der Corona-Pandemie finden Sie auch auf diesem Portal.

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Der BIVA-Pflegeschutzbund berichtet aus der eigenen Beratungserfahrung von vermehrten Fällen unverhältnismäßiger Besuchsverbote in Pflegeheimen und rät Betroffenen zur Klage.

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Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (kurz BIVA) befürchtet eine „Wiederholung der folgenschweren Isolierung von Heimbewohnerinnen und -bewohnern vom Frühjahr“, wie aus einer aktuellen Stellungnahme hervorgeht. Anlass für die Befürchtungen würden unverhältnismäßige Besuchseinschränkungen geben, von denen der BIVA-Pflegeschutzbund vermehrt in seiner Rechtsberatung erfahre.

In Fällen von Besuchsverboten oder ähnlichen einschränkenden Maßnahmen, die nicht durch eine Behörde angeordnet sind, rät der Pflegeschutzbund Betroffenen, mit der Heimleitung das Gespräch zu suchen. Sollten solche Versuche ergebnislos bleiben, rät die BIVA zum Klageweg. Eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Minden bestätige dabei die Rechtsauffassung der BIVA-Jurist*innen. Das Gericht hätte die Isolation einer Heimbewohnerin mangels Ermächtigungsgrundlage aufgehoben und gleichzeitig den Inhalt der Corona-Schutzverordnung infrage gestellt.

„Viele Angehörige scheuen eine Klage, weil sie Nachteile für den Heimbewohner oder einen langwierigen Prozess fürchten“, wird BIVA-Vorsitzender Dr. Manfred Stegger in der Stellungnahme zitiert. „Dennoch ist sie das geeignete Mittel, wenn sonstige Bemühungen nicht zum Erfolg führen.“ Der Pflegeschutzbund biete Betroffenen im Falle einer Klage Unterstützung und Beratung an.

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Im Zuge eines Programms gegen Einsamkeit im Alter bauen die Malteser über 100 Standorte auf, durch die Zugangswege und Engagementmöglichkeiten zur Förderung sozialer Kontakte geschaffen werden sollen. Das Projekt wird durch das Bundesfamilienministerium gefördert.

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„Soziale Isolation und Einsamkeit hochaltriger Menschen ist heute und in absehbarer Zukunft eines der relevantesten gesellschaftlichen Probleme in Deutschland“, heißt es auf der Internetseite der Malteser. Soziale Kontakte seien „der Schlüssel zu Gesundheit und Wohlbefinden“, weshalb die Hilfsorganisation weitere Anlaufstellen aufbauen will, an denen Einsamkeit durch ehrenamtliche Besuchs- und Begleitangebote vorgebeugt werden soll.

Insgesamt sollen bundesweit 112 neue Standorte geschaffen werden, zu den geplanten Standorten sollen auch die schleswig-holsteinischen Orte Norderstedt, Itzehoe und Neumünster zählen. Als Projektziele nennt der Malteser neben den individuellen Zielen (z.B. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, Reduzierung von sozialer Isolation) auch gesellschaftliche Ziele, die auf der Internetseite jeweils weiter erläutert werden:

  • Enttabuisierung des Themas Einsamkeit
  • Stärkung der intergenerationalen Beziehungen
  • Reduzierung von gesundheitlichen Risiken von Einsamkeit

Das Projekt wird seit diesem Sommer bis Ende 2024 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

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Am 18.09.2020 hat das 32. Altenparlament in Schleswig-Holstein im Kieler Landtag getagt. Der Forderungskatalog der Senior*innen beinhaltet unter anderem eine Reihe an Digitalisierungsmaßnahmen.

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Die diesjährige Sitzung des schleswig-holsteinischen Altenparlaments stand im Zeichen der besonderen Pandemie-Bedingungen, so dass nur halb so viele Delegierte teilnehmen konnten wie sonst. Doch auch inhaltlich haben sich die 42 Vertreter*innen aus Sozialverbänden, Seniorenräten, Gewerkschaften und Parteien mit der besonderen Situation beschäftigt. So seien insbesondere Heimbewohner*innen und Alleinstehende durch Zeiten sozialer Isolation von Einsamkeit betroffen. „Die Grundbedürfnisse nach Bewegung und sozialen Kontakten sind bei künftigen Pandemieplanungen angemessen zu berücksichtigen“, heißt es in einem Beschluss des Altenparlaments.

Auch eine Reihe von Forderungen zum Thema Digitalisierung hat das 32. Altenparlament in Kiel aufgestellt. So müsse es WLAN in allen Wohn- und Pflegeeinrichtugnen geben, Computer sollen in ausreichender Form vorhanden sein und die Bewohner*innen sollen bei der Nutzung digitaler Angebote geschult werden. Senior*innen dürften „im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung nicht den Anschluss verlieren“, dafür müsse das Land sorgen. Um sich digital bilden zu können fordert die Delegierten beispielsweise die Öffnung die Hochschulen auch für Senior*innen und die Schaffung kommunaler Angebote zum digitalen Lernen.

Auch die von der Bundesregierung im Juli auf den Weg gebrachte „Nationale Demenzstrategie“ ist Gegenstand eines Beschlusses des Altenparlaments. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Strategie auch in den Kreisen und kreisfreien Städten umsetzen zu können.

Seit 1989 tagt jährlich das Altenparlament in Schleswig-Holstein. Der Forderungskatalog geht nach der Sitzung an die Fraktionen im Landtag, die Landesregierung und die Bundestagsabgeordnete aus dem Norden. Dadurch stellen die Beschlüsse immer wieder Impulse für politische Maßnahmen dar. Die Beschlüsse des Gremiums und eine Zusammenfassung finden Sie in schriftlicher Form auch in dieser Pressemitteilung des Landtags. Beiträge zu den Altenparlamenten der letzten Jahre finden Sie hier in der Übersicht.

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In Schleswig-Holstein ist unter dem Titel „Gemeinsam gegen Einsamkeit“ ein neues Projekt gestartet, welches soziale Isolation im Alter mit technischer Unterstützung überwinden will.

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Die Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein e.V. hat zusammen mit dem Kompetenzzentrum Demenz und der Techniker Krankenkasse das Projekt „Gemeinsam gegen Einsamkeit“ ins Leben gerufen. Dabei soll mittels eines „Ein-Knopf-Computers“, KOMP genannt, der Kontakt zwischen älteren Menschen und ihren Freunden und Familien erleichtert werden.

Ansonsten verbreitete Kommunikationsmittel wie Kurznachrichten oder Videoanrufe seien für ältere Menschen häufig eine Hürde. "Für Menschen, die nur wenig Erfahrung mit Technik haben, ist das Gerät sehr gut geeignet. Denn es erfordert keinerlei digitale Vorkenntnisse", wird Sozialpädagogin und Projektbetreuerin Anne Brandt in der gemeinsamen Pressemitteilung zu dem Gerät zitiert.

KOMP sehe aus wie ein kleines TV-Gerät, allerdings gebe es nur einen Knopf, was die Bedienung erleichtere. Mit dem Knopf könne das Gerät ein- und ausgeschaltet werden, die zu sehenden Inhalte würden dann über eine App (Anwendung auf digitalen Endgeräten) z.B. von der Familie gesteuert. Diese können über das Medium laut Projektinitiator*innen dann beispielsweise Bilder einblenden, Videotelefonate führen oder Kurznachrichten verfassen.

Drei Familien in Schleswig-Holstein testen das Gerät bereits, ein weiteres Exemplar kann in der Musterwohnung für Menschen mit und ohne Demenz des Kompetenzzentrums Demenz in Schleswig-Holstein besichtigt werden. Während der Pilotphase wird KOMP wissenschaftlich begleitet, um herauszufinden, inwieweit so ein Medium zur Überwindung sozialer Isolation beitragen kann.

Gerade in Zeiten sozialer Distanz aufgrund der Corona-Pandemie bekomme dem Projekt eine besondere Bedeutung zu. „Abstand halten ist für alle inzwischen an der Tagesordnung. Insbesondere ältere Menschen, die alleine wohnen und an einer Demenzerkrankung leiden, brauchen die sozialen Kontakte so dringend“, heißt es dazu in der Pressemitteilung.

Doch auch unabhängig von der aktuellen Situation seien solche Projekte beispielhaft für den Nutzen technischer Möglichkeiten: "Innovative Ideen wie KOMP zeigen, dass die Bedarfe von älteren und erkrankten Menschen immer mehr in den Blickfang der Entwickler geraten. Daraus entstehen spannende Ideen, die den Alltag der Menschen tatsächlich erleichtern können“, so Sören Schmidt-Bodenstein, Leiter der TK-Landesvertretung.

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Die Marie-Luise und Ernst Becker Stiftung hat gemeinsam mit der Denkfabrik fischimwasser das neue Videoformat #wirlebenjetzt ins Leben gerufen, in dem mit prominenten Gästen über Bewegungsstrategien und Alltagsroutinen in Zeiten sozialer Isolation gesprochen wird.

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Seit Monaten tragen ältere Meschen den Stempel „Risikogruppe“, bemängeln die Initiator/innen des Projekts auf ihrer Internetseite.

Die Antworten seien bis heute die Vermeidung sozialer Nähe bis hin zur „freiwilligen Isolation“, was für die Betroffenen nicht folgenlos bliebe: „Sie macht einsam und kostet Betroffenen Mobilität und Fitness!“. Daher hat die Marie-Luise und Ernst Becker Stiftung zusammen mit fischimwasser ein neues Videoformat gestartet, bei dem zum Beispiel Strategien und Möglichkeiten gegen Bewegungsmangel diskutiert werden. Ziel sei es, „Freude an Bewegung in den eigenen vier Wänden, um die individuellen Ressourcen – gerade jetzt – optimal zu nutzen.“

Dabei sprechen die Sportwissenschaftler/innen Sabine Lattek und Dr. Ingo Froböse auch mit prominenten Gästen. In der ersten Folge war Uschi Glas als Gast zugeschaltet, in der zweiten Episode dann Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD). Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt das Projekt. Die Folgen können Sie sich hier ansehen.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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