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Am 2. Dezember hat das Bundesfamilienministerium zu einer Online-Veranstaltung im Rahmen des in diesem Jahr erschienenen Achten Altersberichts unter dem Titel „Ältere Menschen in der Pandemie – Digitale Technologien als Chance?!" eingeladen. Wir haben hier einige der Argumente und Vorschläge als Einblick zusammengefasst.

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Im August dieses Jahres ist der Achte Altersbericht der Bundesregierung veröffentlicht worden. Der Achte Altersbericht widmet sich der überwiegend der technischen Entwicklung und trägt den Titel „Ältere Menschen und Digitalisierung“. Bereits am 5. November hatte das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMSFJ) zu einer Auftaktveranstaltung zu Bericht eingeladen. Der eigentliche Bericht der Sachverständigenkommission, der von der Bundesregierung nur noch um eigene Stellungnahmen zu den Ergebnissen ergänzt worden ist, wurde bereits im Januar vorgelegt. Damit konnten die Entwicklungen der Corona-Pandemie noch nicht mit in die Analyse einbezogen werden.

Die am 2. Dezember organisierte Online-Veranstaltung des BMFSFJ sollte diese Diskussion nun nachholen. Dabei haben Mitglieder der Sachverständigenkommission gemeinsam mit der Vorsitzenden des Vereins „Wege aus der Einsamkeit e.V.“, Dagmar Hirche, und Janina Stiel von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) diskutiert. Die anderthalbstündige Veranstaltung widmet sich im ersten Teil der aktuellen entstanden (digitalen) Bedarfe älterer Menschen in der Corona-Pandemie, im zweiten Teil geht es dann vor allem um Möglichkeiten und Grenzen digitaler Technologien im Alter.

Einleitend hat der Vorsitzende der Achten Altersberichtskommission, Prof. Dr. Andreas Kruse von der Universität Heidelberg, auf den Altersbericht Bezug genommen und in die Ergebnisse eingeführt. Er wies darauf hin, dass der Bericht bereits Aspekte, die in der aktuellen Diskussion häufiger eine Rolle spielen, aufgegriffen hatte. So habe man sich mit der Frage nach der Bedeutung der Digitalisierung in Bezug zur sozialen Teilhabe (1.), zur Kommunikation (2.), bei Dienstleistungen (3.), Assistenz bei Mobilität und im Wohnraum (4.), Verbesserung der medizinischen Versorgung (5.) und im Pflegeberich (6.) beschäftigt.

Ein konkretes Beispiel, wie digitale Unterstützung im Alltag Älterer aussehen könnte, hatte der Psychologe und Alternsforscher Prof. Dr. Hans-Werner Wahl in einem Wortbeitrag verdeutlicht: „Da kommt die Altenpflegerin mit dem Tablet zu einer Bettledrigen Person und sagt: ‚Liebe Frau Schmidt, schauen Sie, hier sind Ihre Tochter und Ihr Enkel und wollen mit Ihnen reden (…). Sie haben auch ein paar tolle Fotos vorbereitet, die sie Ihnen zeigen wollen. Und wenn wir schon dabei sind – wenn  Sie fertig sind komme ich nochmal und zeige Ihnen, dass Sie vielleicht auch noch Lust haben Doppelkopf zu spielen mit den Anderen (…).“

Konkrete Unterstützung bietet auch der Verein „Wege aus der Einsamkeit“ an. Dagmar Hirse skizzierte in ihrem Redebeitrag die Arbeit des Vereins in Bezug zur digitalen Unterstützung. Insgesamt habe Wege aus der Einsamkeit bereits 7.000 Menschen im Umgang mit entsprechenden Geräten unterstützt. Auch digital finde immer mehr Hilfe statt: Treffen über die Kommunikationsplattform Zoom gehörten ebenso dazu wie kleine Erklärvideos zur Smartphone-Nutzung.

Das Problem liege insgesamt nicht bei den älteren Menschen, die die Technologien nicht nutzten, sondern vielmehr an zu wenig Angeboten. Ein häufiger Fehler dürfe nach Auffassung der Vereinsvorsitzenden nicht gemacht werden: „Man traut älteren Menschen viel zu wenig zu, man reduziert sie immer auf das, was sie nicht können.“ Weitere Vorschläge von Dagmar Hirse zur besseren Unterstützung Älterer sind beispielsweise entsprechende Sendungen in den dritten Programmen oder Hilfestellungen in Ortsämtern.

„Was uns fehlt ist (…) eine bundesweite Strategie und Strukturen“, stellt Janina Stiel von der BAGSO in einem Redebeitrag fest. Zu oft verlasse man sich auf freiwillig Engagierte und das Ehrenamt. „Es gibt natürlich auch Hauptamtliche in den Volkshochschulen, in Mehrgenerationenhäusern, aber das ist zu wenig für die Älteren, die auf der Suche sind“, so Stiel weiter. Sie wiederholte in der Debatte auch die BAGSO-Forderung nach einem „Digitalpakt Alter".

Es sei richtig, die Kommunen bei digitalen Unterstützungsangeboten zu stärken, „aber (…) wir brauchen noch einen anderen Akteur, den wir ansprechen, und das ist die Bauwirtschaft“, merkt Dr. Sibylle Meyer vom SIBIS-Institut in Berlin an. Die Immobilien müssten so ausgestattet sein, dass die Möglichkeiten überhaupt erst zu nutzen seien.

An der Online-Veranstaltung haben laut Moderatorin über 500 Menschen live teilgenommen. Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet und kann noch bis einschließlich 26. Dezember 2020 angesehen werden. Dort ist auch der Chatverlauf des Live-Chats zur Veranstaltung nachzulesen.

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Die Sachverständigenkommission hat den Achten Altersbericht der Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) vorgelegt. Seit 1993 wird ein solcher Bericht in jeder Legislaturperiode erstellt und als Grundlage seniorenpolitischer Entscheidungen dienen.

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Am 23.Januar 2020 hat die Sachverständigenkommission mit der Übergabe ihres Berichtes an die zuständige Ministerin beendet. Die Kommission wurde vom Bundesministerium für Familie ,Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit Expert/innen aus Psychologie, Sozialwissenschaft, Gerontologie, Informatik, Pflege- und Kulturwissenschaft zusammengestellt. Begonnen hatte die zehnköpfige Sachverständigenkommission mit ihrer Arbeit im August 2018. Seit 1993 wird in jeder Legislaturperiode ein Altersbericht vorgelegt, der über die Situation und Belange älterer Menschen in Deutschland informieren soll. Damit stellen die Publikationen eine wichtige Grundlage für seniorenpolitische Entscheidungen der Bundesregierung. Schwerpunkt des noch unveröffentlichten Achten Berichts ist das Thema „Ältere Menschen und Digitalisierung“.

Das Ministerium wird nun eine Stellungnahme zu dem Bericht erarbeiten und im Bundeskabinett zur Diskussion stellen, bevor der Bericht dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Zum letzten Bericht (2017) gelangen Sie über diesen Link.

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Seit Frühjahr war es geplant, nun ist es im Bundestag beschlossen worden: Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen.

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Am 7. November 2019 hat der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz beschlossen, mit dem sich im Gesundheitswesen nun einiges ändert. Künftig soll es nun möglich sein, dass Ärztinnen und Ärzte sogenannte „Apps“ (Smartphone-Applikationen) auf Rezept verschreiben. Die Kosten werden dann von den Krankenkassen übernommen. Bereits in den Jahren zuvor haben immer mehr Patient/innen solche Handy-Programme zur Unterstützung genommen. Möglich sind beispielsweise Erinnerungsmeldungen zur Tabletteneinnahme oder Programme für Gymnastikübungen. „Wir wollen jetzt Geschwindigkeit machen, um unser Gesund­heits­wesen fit zu machen für die digitale Zukunft“, wird Gesundheitsminister Jens Spahn im Ärzteblatt zu dem neuen Gesetz zitiert. Angenommen wurde das Gesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition (CDU/CSU und SPD) gegen die Stimmen der Linken und der Grünen. Die AfD und die FDP haben sich enthalten.

Neben der Möglichkeit von Apps auf Rezept soll auch die
sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) ausgebaut werden, welche häufig auch als
„Datenautobahn“ bezeichnet wird. Damit einhergehend werden Apotheken und
Krankenhäuser verpflichtet, sich diesem sicheren Datennetz anzuschließen. Zudem
sieht das Gesetz vor, dass gesammelte Gesundheitsdaten pseudonymisiert an ein
Forschungszentrum zu Forschungszwecken weitergegeben werden können.
Insbesondere der Umgang mit sensiblen Daten und dem Thema Datenschutz führt zu
viel Kritik bei der Opposition: „Es handelt sich um sensible Daten, mit denen
wir sensibel umgehen müssen, verantwortlich umgehen müssen und umsichtig
umgehen müssen. Das, Herr Minister, haben Sie leider nicht getan, und das führt
auch dazu, dass wir diese Debatte in dieser Weise führen müssen“, äußert sich
beispielsweise Maria Klein-Schmeink von Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag.

Für die Befürworter/innen des Gesetzes sei dieser Schritt
allerdings vor allem auch eine Chance, die Informationen, die zu einzelnen
Patient/innen vorliegen, für alle behandelnden Personen gleichermaßen
zugänglich zu machen. „Es kann nicht sein, dass Wissen irgendwo vorhanden ist,
aber andere Menschen, die ebenfalls am Patienten arbeiten, im Bereich Pflege,
Heilmittel, Hilfsmittel, gar nicht mitbekommen, was da eigentlich los ist“, argumentiert
beispielsweise Dr. Roy Kühne (CDU) in der Debatte.

Ein weiterer, größerer Streitpunkt am Gesetz ist die Tatsache, dass Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet wird, bis zu 2 % der Rücklagen in IT-Unternehmen zu investieren, die beispielsweise oben beschriebene Apps entwickeln. Das kritisiert insbesondere Dr. Achim Kessler, gesundheitspolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Es ist doch ganz klar, dass die Krankenkassen vor allem digitale Anwendungen empfehlen werden, in die sie selbst investiert haben. Es muss aber nur eine Anwendung floppen, und die Versichertengelder sind komplett futsch. Diese Zweckentfremdung von Beiträgen der Versicherten als Spekulationskapital lehnen wir ab.“

Die hier zitierten Beiträge aus der Bundestagsdebatte am 7.11.2019 finden Sie im Sitzungsprotokoll des Deutschen Bundestages (ab Seite 83).

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Medienboxen Demenz

14. September 2019

Künftig soll es in allen öffentlichen Bibliotheken in Schleswig-Holstein sogenannte Medienboxen geben, die Bücher, CDs oder ähnliches zum Thema Demenz enthalten. Diese können in den Bibliotheken angefragt und ausgeliehen werden.

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Seit über 6 Jahren kooperiert das Kompetenzzentrum Demenz mit der schleswig-holsteinischen Büchereizentrale. Aus dieser Zusammenarbeit sind nun unter anderem sogenannte Medienboxen für die Begleitung von Menschen mit Demenz entstanden. In diesen Boxen sollen Medien verschiedenster Art zum Thema Demenz enthalten sein, die sich Pflegekräfte, Sozialarbeiter/innen, ehrenamtlich Tätige oder Angehörige von Demenzerkrankten ausleihen können. Die Spanne der angebotenen Medien soll von Fachliteratur bis hin zu Alltagsratgebern führen. „Das Thema Demenz ist uns eine Herzensangelegenheit. Betroffene sowie ihre Begleiter/innen gehören zu einer wichtigen Zielgruppe für Bibliotheken und wir freuen uns schon auf unsere neuen Projekte in diesem Bereich, insbesondere im Zuge der Digitalisierung.“, wird Susanne Luther-Feddersen von der Büchereizentrale Schleswig-Holstein in einer Pressemitteilung zitiert. In den über 14 verschiedenen Boxen sind neben Büchern auch Spiele oder CDs enthalten. Die Boxen sollen auch das neue „Impulskartenset Demenz“ des Kompetenzzentrums enthalten, welches Angehörigen dabei helfen soll, sich erstmals dem Thema Demenz zu nähern. Mehr zu dem Kartenset, welches auch gesondert bestellt werden kann, finden Sie hier.

Angefragt und ausgeliehen werden können die Boxen in den öffentlichen Bibliotheken in Schleswig-Holstein. Die entsprechende Box wird dann von der Büchereizentrale an die entsprechende Bibliothek geliefert. Weitere Informationen zu den Medienboxen können Sie der Internetseite der Büchereizentrale Schleswig-Holstein entnehmen. Mehr Artikel zum Kompetenzzentrum Demenz finden Sie hier.

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Aus den letzten Reformen des Gesundheitsministeriums ergaben sich einige Änderungen, die zum 01.01.2019 in Kraft getreten sind. Einige der Änderungen im Bereich Gesundheit und Pflege sind hier zusammengefasst.

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Krankenhäuser sind nun verpflichtet, Personaluntergrenzen einzuhalten. Das soll ein Schritt zur Verbesserung der Pflege darstellen. Pflegepersonaluntergrenzen gelten zunächst in vier Bereichen:

  • Intensivmedizin,
  • Geriatrie,
  • Kardiologie,
  • Unfallchirurgie.

Unterschieden wird dabei zwischen Tag- und Nachtschichten. Nähere Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Über eine Studie, warum die Untergrenzen nicht ausreichten und was es zusätzlich benötige, berichteten wir im November. Bereits im Oktober berichteten wir über die Forderung des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Untergrenzen auch in Pflegeeinrichtungen umzusetzen.

In diesem Jahr steigt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung, wodurch die Verbesserungen der letzten Jahre refinanziert werden sollen. Geringere Beiträge gibt es allerdings bei den gesetzlichen Krankenkassen, wo Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen wieder den gleichen Satz zahlen müssen. Gleiches gilt für Rentner/innen und Rentenversicherung.

Eine weitere Änderung wird für den Ausbildungsbereich eintreten. Der  Erste Ausbildungsjahrgang der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe wird ab 2019 vollständig von den Krankenkassen vergütet. Dadurch sollen Anreize für mehr Ausbildungen geschaffen werden.

Außerdem soll die Digitalisierung in der Pflege vorangebracht werden, wodurch Bürokratie abgebaut werden soll. Dafür stellt die Pflegeversicherung 12.000€ pro Einrichtung zur Verfügung. Das gilt sowohl für stationäre als auch für ambulante Einrichtungen.

Auch für pflegende Angehörige soll sich was ändern: Sie sollen leichter Zugang zu stationären medizinischen Rehabilitationsleistungen bekommen, welche teilweise von den Krankenkassen übernommen werden müssen.

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Pflegeberufe müssten attraktiver gestaltet werden, um dem vermehrten Fachkräfte vorzubeugen. Dazu gehöre es Arbeitsbelastung zu reduzieren und Versorgungsprozesse zu verändern: Neue Modelle der Arbeitsorganisation müssten entwickelt werden, dazu sei es notwendig, die Gestaltung von Gesundheitsberufen zum wirtschaftspolitischen Schwerpunkt zu machen.

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Das Ärzteblatt berichtet: Im Auftrag der Arbeitnehmerkammer Bremen hat das Institut Arbeit und Technik spezifische Herausforderungen der Gesundheits-, Kranken und Altenpflege, daneben allerdings auch die Therapieberufe Physio-, Ergo- und Logopädie, untersucht.

Das Ergebnis der Studie begründet eine „Gestaltungsoffensive der Gesundheitsberufe“, um Arbeitsorganisation, -Bedingungen und Qualifizierung in Zukunft zu optimieren. Die Forschenden empfehlen dazu eine sogenannte „Kümmerer-Instanz“, welche zwischen Industrie, Technik und Gesundheit vernetzen und Innovation vorantreiben solle – man müsse die Entwicklung des Sektors politisch stärker fördern. Eine eigene Instanz solle Akteure und Unternehmen der Gesundheitswirtschaft darin vereinen, sich um einzelne Schwerpunktfelder zu kümmern: Die Qualifizierungslandschaft, Personalbemessung, sozial-integrative Konzepte und besonders Innovationslabore zur Umsetzung digital gestützter Arbeitszusammenhänge – also die Digitalisierung der Pflege.

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Das Internet wird von älteren Menschen verstärkt genutzt und hat für viele Menschen jeden Alters eine zunehmend große Bedeutung. Wer sich mit dem Thema fachlich auseinandersetzen möchte oder sich für vertiefende Literatur interessiert, wird in diesem Beitrag fündig.

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Die Literaturhinweise stammen von der Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen. Die folgenden Quellen können Sie direkt online kostenfrei abrufen:

Borgstedt, Silke (2016): DIVSI Ü60-Studie - die digitalen Lebenswelten der über 60-Jährigen in Deutschland.

Initiative D21 (2016): D21-Digital-Index 2016. Jährliches Lagebild zur Digitalen.

Selke, Stefan / Biniok, Peter (2017): Internet kennt kein Alter: digitales "Wälderleben". Kompetenzorientierter Verbraucherschutz für SeniorInnen in ländlichen Regionen, Abschlussbericht.

Tesch-Römer, Clemens / Weber, Constanze; Webel, Henry (2016): Nutzung des Internets durch Menschen in der zweiten Lebenshälfte.


Folgende Einzelwerke sind zu dem Thema gefunden worden:

Preßmar, Florian (2017): Silver Surfer - Förderung der Medienkompetenz von Senioren.

Seifert, Alexander (2016): Technikakzeptanz älterer Menschen am Beispiel der allgemeinen und mobilen Internetnutzung.

von Bothmer, Claudia / Kubicek, Herbert (2017): Digital mobil im Alter. So nutzen Senioren das Internet. Zentrale Befunde einer Studie.


Diese Beiträge finden sich in Herausgeberbänden:

Hartung, Anja (2016): Alter(n)swirklichkeiten und Medienwandel. Warum die Rede von den digitalen Immigranten in die Irre führt. In: Harm-Peer Zimmermann / Andreas Kruse / Thomas Rentsch (Hrsg.): Kulturen des Alterns: Plädoyers für ein gutes Leben bis ins hohe Alter, S. 113-132.

Maniak, Stephan (2017): Entwicklung eines alltagstauglichen Computers am Beispiel einer Seniorendiensteplattform. Ein Forschungsprojekt aus der Retroperspektive. In: Tim Hagemann (Hrsg.): Gestaltung des Sozial- und Gesundheitswesens im Zeitalter von Digitalisierung und technischer Assistenz: Veröffentlichung zum zehnjährigen Bestehen der FH der Diakonie, S. 251-262.

Sánchez-Valle, Maria / Abad, Mónica Vinarás / Llorente-Barroso, Carmen (2017): Empowering the elderly and promoting active ageing through the internet. The benefit of e-inclusion programmes. In: Ingrid Kollak (Hrsg.): Safe at home with assistive technology, S. 95-108.

Yost, Elizabeth / Winstead, Vicki / Berkowsky, Ronald W. (2016): Googling grannies. How technology use can improve health and well-being in aging populations. In: Paul G.Nixon / Rajash Rawal / Andreas Funk (Hrsg.): Digital media usage across the life course, S. 170-183.


In der Zeitschrift „The journals of gerontology“ finden sich diese Beiträge:

  • Hong, Y Alicia / Cho, Jinmyoung (2017): Has the digital health divide widened? Trends of health-related internet use among older adults from 2003 to 2011, S. 856-863.
  • M, Eden / Fingerman, Davis / Fingerman, Karen (2016): Digital dating. Online profile content of older and younger adults, S. 959-967.
  • Sims, Tamara / Reed, Andrew E. / Carr, Dawn C. (2017): Information and communication technology use is related to higher well-being among the oldest-old, S. 761-770.

Die Zeitschrift “NOVAcura” beinhaltet diese Beiträge zum Thema:

  • Seifert, Alexander (2016): Mediennutzung im Alter - sind ältere Personen offline? S. 51-53.
  • Seifert, Alexander / Schlomann, Anna (2017): Gesundheitsthemen im Internet suchen - etwas für ältere Menschen? S. 39-41.

Diese Beiträge finden sich in weiteren  Zeitschriften:

Büsch, Andreas / Preßmar, Florian (2017): Medienbildung und (digitale) Partizipationsmöglichkeiten von älteren Menschen. Medien & Altern, S. 52-64.

Haesner, Marten / Steinert, Anika / O'Sullivan, Julie Lorraine / Steinhagen-Thiessen, Elisabeth (2015): Analyse des Umgangs älterer Internetnutzer mit unerwarteten Situationen. Zeitschrift für Gerontologie + Geriatrie, S. 715-721.

Seifert, Alexander (2017): Internetnutzung von Bewohnern stationärer Alterspflegeeinrichtungen. Online im Heim. Pflegezeitschrift, S. 55-57.

Wada, Mineko / Bennett, William / Hurd Clarke, Laura (2016): Older adults online dating profiles and successful aging. Canadian journal on aging, S. 479-490.

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Schleswig-Holstein muss seniorenfreundlicher werden. Das fordert das Altenparlament und gibt konkrete Anregungen. So soll es flächendeckend ausreichend ÄrztInnen und Pflegekräfte geben - durch mehr Studienplätze und eine attraktivere Ausbildung. Im Straßenverkehr fordern die AltenparlamentarierInnen weniger Hindernisse sowie mehr Ampeln, Laternen und Zebrastreifen. Auch Busse und Bahnen sollen durchgehend barrierefrei werden. Es soll sich aber auch mit dem bedingungslosen Grundeinkommen auseinandergesetzt werden.

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Die 84 Delegierten aus Seniorenbeiräten, Gewerkschaften, Sozialverbänden und Parteien haben am Freitag im Landeshaus ein gemeinsames Abschlusspapier verfasst, das nun den Abgeordneten aus Schleswig-Holstein zugeht. Die drei Arbeitskreise teilen sich auf in die Themen aktive SeniorInnen, Altersarmut und Digitalisierung.

Weitere Punkte aus dem Forderungskatalog, der in drei Arbeitskreisen vorbereitet und in einer Plenardebatte beschlossen wurde: Bankgeschäfte und Steuererklärungen sollen auch weiterhin auf Papier erledigt werden können - und nicht nur per Internet. Kfz-Versicherungen sollen keine Zusatzbeiträge von älteren AutofahrerInnen mehr kassieren dürfen. Mehr Polizeistreifen sollen für Sicherheit sorgen. Die SeniorInnen rufen Radio- und FernsehmoderatorInnen auf, im Interesse hörgeschädigter Menschen deutlicher zu sprechen. Keine Chance hatte hingegen die Forderung nach einer Quote für deutschsprachige Schlager und Operetten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Nun sind die Fraktionen des Landtages, die schleswig-holsteinischen Bundestags- und EU-Abgeordneten sowie die Landesregierung am Zug. Sie werden zu den rund 70 Anregungen Stellung beziehen. Abgeschlossen wird der Austausch zwischen Senioren und Politik mit einer weiteren Diskussionsrunde im März 2017.
Zur Eröffnung der diesjährigen 28. Auflage des Altenparlaments unterstrich Landtagspräsident Klaus Schlie die Bedeutung der Seniorenvertretung: „Wir brauchen Ihren Fach- und Sachverstand“, sagte Schlie zu den Delegierten: „Sie setzen Themen, die der Landtag in seine Arbeit einbeziehen wird.“

Präsident des Altenparlaments ist in diesem Jahr der Vorsitzende des Landesseniorenrats, Peter Schildwächter aus Lübeck. Er unterstrich den Stellenwert der älteren Schleswig-HolsteinerInnen: „Wir sind die Generation, die dieses Land aufgebaut hat, und die einen gewissen Anteil daran hat, dass dieses Land gut dasteht.“

Im folgenden können Sie die detaillierten Forderungen aus den drei Arbeitskreisen nachlesen.


Arbeitskreis 1: „Aktive Senioren“

Mehr Informationen über Seniorensportprogramme: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, den Landessportverband beim Ausbau des Seniorensportbereichs weiter zu unterstützen.

Vergünstigtes Sportangebot für SeniorInnen: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, für ein flächendeckendes und kostengünstiges Sportangebot für SeniorInnen zu sorgen.

Schaffung von barrierefreien multifunktionellen Bewegungs- und Begegnungsräumen im Wohnumfeld der Älteren: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, landesweit die Einrichtung barrierefreier multifunktionaler Bewegungs- und Begegnungsräume im Wohnumfeld der älteren Menschen zu unterstützen.

Der Landessportverband S.-H. ist Partner bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes und u. a. zuständig für gesundheitsorientierte Bewegungsangebote für ältere Menschen und für Hochbetagte in stationären Einrichtungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, gemeinsam mit dem Partner Landessportverband S.-H. e. V. das Präventionsgesetz im Lande umzusetzen, indem gesundheitsorientierte Bewegungsangebote für ältere und hochaltrige Menschen („Lübecker Modell Bewegungswelten“) unterstützt und bereitgestellt werden.

Umsetzung des Präventionsgesetzes im Hinblick auf SeniorInnen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, Auskunft über Strategien und Maßnahmen zur Umsetzung des Präventionsgesetzes in den Städten und Gemeinden Schleswig-Holsteins zu geben.

Sport und Bewegung für Ältere als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinden: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, zu veranlassen, dass Gemeinden per Rechtsvorschrift gesetzlich verpflichtet werden, als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit (§ 2 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein -GO-) die Förderung des organisierten Sports im Hinblick auf Bewegung für ältere Menschen wahrzunehmen.

Verbot der Teilnahme von Vertretern eines Seniorenbeirates/Kreisseniorenbeirates, des Landesseniorenrates an Sitzungen der Gemeindevertretung, des Kreistages an den für „nichtöffentlich“ erklärten Teil der Sitzungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die VertreterInnen des Seniorenbeirates an dem „nichtöffentlichen“ Teil der Gemeindevertretersitzung oder Kreistagssitzung und in den jeweiligen Ausschüssen teilnehmen können. Ausnahme: Der Vertreter des Seniorenbeirates/Kreisseniorenbeirates selbst ist Betroffener.

§ 47 d und § 47 f der Gemeindeordnung: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Gemeindeordnung § 47 d „Sonstige Beiräte“ und § 47 e „Stellung der sonstigen Beiräte“ eine zeitgemäße Änderung erfahren.

Seniorenämter einführen – das Kommunalrecht ergänzen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird aufgefordert, das schleswig-holsteinische Kommunalrecht dahingehend zu ändern, dass Kommunen verpflichtet werden, Seniorenämter einzuführen.

Stärkere Ausgestaltung des Gleichstellungsgesetzes: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine stärkere Ausgestaltung des Gleichstellungsgesetzes einzusetzen.

Sicherstellung und Ausbau der ärztlichen Versorgung: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert,

  1. mehr Studienplätze für die ärztliche Ausbildung zu schaffen und dies auch auf Bundesebene mit Nachdruck zu fordern und die neu zu schaffenden Studienplätze von Beginn an darauf auszurichten Ärzte für den ländlichen Räume verpflichtend zu qualifizieren und
  2. die neu auszubildenden Ärzte zu einem Teil dazu zu verpflichten, einen bestimmten Zeitpunkt nach dem Studium im Lande zu verbleiben und dort ihre Tätigkeit auszuüben.

Die BeraterInnen der Landesarbeitsgemeinschaft Heimmitwirkung SH sollen in stationären Einrichtungen ein fester Bestandteil werden: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die BeraterInnen der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Heimmitwirkung SH im „§ 18 der Landesverordnung in den stationären Einrichtungen ein fester Bestandteil werden. Der Bewohnerbeirat sollte zur Bewältigung seiner Aufgaben einE BeraterIn hinzuziehen.

Namentliche Aufnahme der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Heimmitwirkung SH e.V. in die zu überarbeitende DVO zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, bei der anstehenden „Überarbeitung der DVO zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz die „LAG Heimmitwirkung SH e.V.“ namentlich aufzunehmen.

Besondere Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in die Durchführungsverordnung ein neuer Absatz 2 in § 14 eingefügt wird, der folgenden Inhalt hat: „Ein Beirat wird auch in besonderen Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen gemäß SbStG gewählt, wenn in diesen Einrichtungen keine Wahlfreiheit bzgl. der Pflege, der Betreuung und der hauswirtschaftlichen Versorgung besteht.“

Mitwirkung und Mitbestimmung – Verstöße der Einrichtungsleitungen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Verstöße gegen die Mitwirkung und Mitbestimmung gemäß der Durchführungsverordnung (SbStG-DVO) als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird.

Die stationären Einrichtungen müssen die Mitbestimmung der Bewohnerbeiräte gemäß § 19 Abs. 2 (SbStG-DVO) umsetzen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in stationären Einrichtungen auch kulturelle Veranstaltungen außerhalb der Einrichtung angeboten und umgesetzt werden.

Personalstellenschlüssel anpassen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Personalstellenschlüssel in den stationären Einrichtungen dem tatsächlichen pflegerischen Bedarf angepasst wird.

Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die junge Menschen motiviert, eine Ausbildung in der Altenpflege bzw. ab 2018 in der generalistischen Pflege aufzunehmen und im Berufsfeld zu verbleiben. Für Pflegeausbildungen müssen endlich die gleichen bildungspolitischen Prinzipien realisiert werden wie es für andere Erstausbildungen in Schleswig-Holstein selbstverständlich ist, nämlich die Integration in das System der staatlichen Berufsschulen*. Damit gewährleistet werden soll

  • die Teilnahme am berufsübergreifenden Unterricht im Umfang von mind. 360 Stunden (wichtig für Persönlichkeitsentwicklung und berufliche Mobilität),
  • die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Berufsabschluss die Fachhochschulreife zu erreichen (Durchlässigkeit z. B. zu einem Pflegestudium),
  • die Verknüpfung von Theorie- und Praxisunterricht durch qualifizierte Lehrer/innen (Standard an den staatlichen Berufsschulen: Ausbildung im Berufsfeld + Hochschulstudium + Referendariat),
  • dass SchülerInnen reguläre Schulbusse zu den Berufsschulstandorten nutzen können und nicht mehr zu weit auseinanderliegenden Lernorten mit eigenem PKW fahren müssen (hoher Zeitaufwand und hohe Kosten),
  • Gendergerechtigkeit (oben beschriebene Maßnahmen gelten in den männerdominierten Berufsausbildungen als selbstverständlich!).

Darüber hinaus muss durch flankierende Maßnahmen (Beratung, Schulung und Kontrolle der Ausbildungsbetriebe) gewährleistet werden, dass die Schülerinnen in erster Linie als Auszubildende und nicht als billige Arbeitskräfte eingesetzt werden).

Betreuungskräfte nach § 87b Abs. 3 SGB XI in stationären Pflegeeinrichtungen entsprechend ihren Aufgaben einsetzen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Betreuungskräfte nach § 87b Abs. 3 SGB XI in stationären Pflegeeinrichtungen entsprechend ihren Aufgaben eingesetzt werden.

Verbesserung der ärztlichen und fachärztlichen Grundversorgung der Bewohner in Pflegeeinrichtungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Maßnahmen, basierend auf dem PNG (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz) vom 29. Juni 2012, durchgesetzt werden, die ärztliche und fachärztliche Versorgung der Bewohner in Pflegeinrichtungen zu verbessern. Dazu gehören:

  • Auswertung der Erfahrungen der Pflegeeinrichtungen, die Kooperationsverträge aufgrund des PNGes bis Dezember 2015 abgeschlossen haben,
  • Kooperationsverträge als Standardvorgaben festlegen,
  • Kooperationsverträge, wenn möglich mit Ärzten mit der Zusatzausbildung Geriatrie abschließen,
  • in die Kooperationsverträge übrige Fachärzte mit einbeziehen (Augenärzte, Dermatologen, Endokrinologen, Neurologen, (Geronto)-Psychiater, Urologen, Gynäkologen, Orthopäden, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte etc.),
  • Bereitstellung eines Behandlungszimmers mit einer vereinbarten Grundausstattung (zu finanzieren aus den beträchtlichen Investitionskostenzuschüssen), Einrichtung einer Basis-Haus-Apotheke in der Pflegeinrichtung (Vereinbarung wie beim Sprechstundenbedarf (SSB) zwischen den Vertragsparteien KV und Landesverbände der Krankenkassen).

Medikamentenabgabe durch Ärzte im Notdienst: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass wegen der Ausdünnung der notdiensthabenden Apotheken die Ärzte im Notdienst die benötigten Arzneimittel selbst beim Patienten abgeben dürfen. Hierzu ist es natürlich erforderlich, dass der Arzt im Notdienst ein Grundsortiment an dringend erforderlichen Arzneimitteln mit sich führt. Dafür sind die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. {Vereinbarung auf einer Grundlage wie beim SSB (Sprechstundenbedarf) zwischen den Vertragsparteien KV und Landesverbände der Krankenkassen bzw. wie beim Entlassungsmanagement nach § 39 Abs. 1a Satz 7 SGB V bei der Verordnung von Arzneimitteln}.

Gewährleistung einer lückenlosen Versorgung der Bevölkerung Schleswig-Holsteins mit lebensnotwendigen Medikamenten: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass keine Versorgungslücken mit lebenswichtigen Medikamenten die Gesundheit bzw. notwendige Therapien der Menschen im Lande bedrohen. Zu gewährleisten ist daher:

  1. Eine verpflichtende Erstellung und regelmäßig zu aktualisierende Liste essentieller Medikamente aus speziellen Fachgebieten mit Kennzeichnung unverzichtbarer, in 24 Stunden auszuliefernder Arzneimittel,
  2. verpflichtende Eintragung der Hersteller ihrer Lieferengpässe in diese Engpassliste,
  3. angemessene Vorhaltepflicht lebensnotwendiger Medikamente entlang der Lieferkette,
  4. angemessene Vorhaltepflicht entlang der Produktionskette,
  5. keine Monopolanbieter für lebenswichtige Medikamente,
  6. wenn Rabattverträge, dann mindestens zwei Anbieter,
  7. wenn Rabattverträge, dann mit Kontrolle der Lieferfähigkeit, Festlegen der Dauer der Lieferfähigkeit und Sanktionen bei Ausfall der Lieferfähigkeit,
  8. landesweites/nationales Vorratslager entsprechend der aktualisierten Liste,
  9. Einrichtung einer Koordinationsstelle auf Landesebene, besser Bundesebene BfArM), die Hilfestellung bei den auftretenden Problemen (Kontakte zu anderen Herstellern, Beschaffung von Rohstoffen, beschleunigte Inspektionen, Parallelimporten, Ausnahmeregelungen) leistet.

Vorsorgeuntersuchungen altersbedingter Augenerkrankungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden gebeten, sich dafür einzusetzen, dass für altersbedingte Augenerkrankungen wie z. B. trockene und feuchte Makuladegeneration und Glaukom ab dem 50. Lebensjahr regelmäßige und diagnostisch sichere kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen eingeführt werden.

Mindeststandards ÖPNV – seniorengerechte Leistungsangebote: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass es seniorengerechte Leistungsangebote im ÖPNV gibt und die Tarife entsprechend für Senioren attraktiv gestaltet werden. Hierzu gehört ein im NAH.SH-Verbund geltendes Seniorenticket, das die Individualverkehre verringert sowie der Verkehrssicherheit und dem Umweltschutz dient.

Mindeststandards ÖPNV: ÖPNV-Haltepunkte dort einrichten, wo sie wirklich gebraucht werden. Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, so dass die Betreiber der ÖPNV-Verkehrsbetriebe gefordert sind, Haltepunkte so auszuwählen und auszustatten, dass für die Versorgung wichtige und lebensnotwendige Einrichtungen mit verträglichem Aufwand barrierefrei erreicht werden können.

Mindeststandards ÖPNV: Barrierefreiheit im ÖPNV. Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Aufgabenträger des ÖPNV (Landkreise, kreisangehörige und kreisfreie Städte) über die NAH.SH GmbH die Barrierefreiheit 1. in den Transportmitteln des ÖPNV, 2. an den Haltepunkten des ÖPNV bis 2022 herstellen. Zu 1. gehören einheitliche Standards für die Ausstattung der Transportmittel (Busse und Bahnen), die es erlauben, den Beförderungsauftrag zu erfüllen. Zu 2. gehören die stufenlose Ein- und Ausstiegsmöglichkeit, gut lesbare Informationen und überdachte Wartehäuschen mit behinderten- und seniorengerechten Sitzmöglichkeiten.

Geltungserweiterung des „gelben“ Zusatzausweises zur Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterung nach § 46 Abs. 1 StVO (sonstige Parkerleichterung ohne parken auf speziellen Parkplätzen mit Rollstuhlsymbol): Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Geltungsbereich des „gelben“ Zusatzausweises zur Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterung nach § 46 Abs. 1 StVO für alle Bundesländer gilt, insbesondere für Hamburg und Niedersachsen.

§ 2 Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen – Ergänzung: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die "Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen" in Bezug auf öffentliche Garagen dahingehend erweitert wird, dass für Schwerbehinderte mit Gehbehinderung (Merkzeichen G) mindestens zwei Parkplätze vorgehalten und als solche gekennzeichnet werden.

Mindeststandards für den öffentlichen Verkehrsraum – Querungshilfen für Fußgänger: Das Wirtschafts- und Innenministerium sowie die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, dass die Mindeststandards altersübergreifend für sicher zu begehende Querungen der Fahrbahn von Straßen mit öffentlichem Verkehr senioren-, familien- und kinderfreundlich gestaltet werden und deshalb die Entscheidungen die Straßenverkehrsämter, Kommunen und Landkreise des Landes die nachstehenden Punkte verbindlich beachten müssen:

  1. Leicht erkennbare wie erreichbare sichere Übergänge in fairen Entfernungen nach Bedürfnis und nicht nach Querungshäufigkeit zu installieren,
  2. genügend breite, für mindestens 2 Rollstühle geeignete Schutzinseln in der Fahrbahnmitte bei Querungshilfen zu errichten,
  3. Ampeln fußgängerfreundlich mit unkomplizierten Schaltungen, deutlich wahrnehmbaren multisensorischen Signalen und genügend Querungsdauer einzurichten,
  4. Zebrastreifen innerörtlich von den Kommunen regeln zu lassen und durch frühzeitige Voranzeigen, Vorwarnsignale und Geschwindigkeitsbegrenzung zu sichern.

Verordnungen, die diesen Standards nicht genügen, sind zu aktualisieren bzw. aufzuheben. Sofern sie Bundesrecht betreffen, ist auf deren Änderung hinzuwirken. Das schließt bei Nichtachtung höhere Bußgelder, Strafpunkte bis zum Entzug der Fahrerlaubnis ein.

Mindeststandards: Sichere Ausgestaltung der Geh- und Fahrradwege. Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Straßenverkehrsbehörden sowie die Städte und Gemeinden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu verpflichten und folgende Maßnahmen nach § 45 der Straßenverkehrsordnung zeitnah durchzuführen:

  • Rad-und Gehwege sollen immer getrennt und breit genug gestaltet werden. Wenn ein Radfahren auf der Fahrbahn mit Fahrradstreifen zu mehr Verkehrssicherheit beiträgt, ist dies entsprechend zu regeln.
  • Radwege bzw. Radfahrstreifen müssen stets sicher erkennbar markiert sein (durch Verkehrsschilder und/oder Bodenmarkierungen).
  • Absenkungen des Gehwegs für Rollstuhlfahrende, Rollatoren nutzende oder Kinderwagen schiebende Menschen sowie Blindenleitstreifen bzw. Bordsteinmarkierungen für Blinde müssen ebenso selbstverständlich sein wie die Beseitigung von Stolperfallen nach Frost oder baulichen Eingriffen in die Pflasterung.
  • Die Beleuchtung der Gehwege muss möglichst flächendeckend sein. Durch LED-Leuchten mit Kegellicht dürfen keine gravierenden Helligkeitsdefizite entstehen. Vordringlich bedarf es einer Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein mit folgender Zielrichtung:

Die Straßenbaulastträger und die sonstigen Veranlasser von Straßenbaumaßnahmen werden verpflichtet, bezüglich der Gestaltung von Gehwegen und Bürgersteigen etwaige Abweichungen von der DIN-Norm 18040-3 bzw. der im Entwurf befindlichen DIN-Norm 18070 schriftlich zu begründen. Die zuständigen Genehmigungsbehörden haben die Begründung auf ihre Schlüssigkeit hin zu prüfen. Das Ergebnis des Prüfverfahrens ist öffentlich zugänglich zu machen.

Politikevaluation: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, eine Politikevaluation zur Umsetzung der Beschlüsse des Altenparlaments (2009 bis 2014) bei einem unabhängigen und dafür prädestinierten politikwissenschaftlichen Institut in Auftrag zu geben und dem Altenparlament zu berichten.

Gesellschaftliche Anerkennung für die Beschäftigten im Pflegebereich: Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich nachhaltig dafür einzusetzen, dass die Beschäftigten im Pflegebereich gesellschaftliche Anerkennung erhalten und ihre Vergütung den tatsächlichen Leistungen entspricht.


Arbeitskreis 2: „Altersarmut/Generationengerechtigkeit“

Rentenniveau: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für eine Novellierung des 2004 beschlossenen RV-Nachhaltigkeitsgesetzes einzusetzen. Das Rentenniveau muss wieder auf mindestens 50 Prozent angehoben und dort für künftige Generationen gehalten werden.

Bedingungsloses Grundeinkommen: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich mit der Idee des bedingungslosen Grundeinkommens zu befassen.

Hälftige Zahlung der Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung durch den Rententräger für RentnerInnen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und auch im Bundesrat sich dafür einzusetzen, dass Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung wie die Regelbeiträge hälftig von allen Pflichtversicherten und hälftig von den Rentenversicherungen getragen werden. Die jetzige Regelung, dass Zusatzbeiträge allein von den Pflichtversicherten getragen werden, muss entfallen.

Kostenlose Kinderbetreuung, Gebühren für Kindertagesstätten und Kindergärten aufheben: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, eine Initiative zu ergreifen, mit dem Ziel, dass auch in Schleswig-Holstein die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und Kindergärten generell kostenfrei ist.

„Mütterrente“: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, drei Entgeltpunkte erhalten. Die Leistungen der Mütterrente müssen als gesamtgesellschaftliche Herausforderung komplett und bereits jetzt aus Steuermitteln finanziert werden.

Erhöhung des Barbetrages für BewohnerInnen stationärer Einrichtungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass der Bundestag den derzeitigen Barbetrag nach § 27 b SGB XII in Höhe von 109,08 € auf 200,00 € erhöht, um mittellosen BewohnerInnen von stationären Einrichtungen ein Leben in Würde und ihre Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen.

Altersarmut endlich wirkungsvoll eindämmen! Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Landesebene und im Bundesrat für wirkungsvolle Maßnahmen zur Vermeidung von Altersarmut einzusetzen. Hierzu gehören unter anderem:

  • Eine zeitnahe Erhöhung des Lohnniveaus und eine deutliche Ausweitung sozialversicherungspflichtiger Jobs, damit der Arbeitslohn zum Leben reicht,
  • eine entsprechend deutliche Anhebung des Mindestlohns,
  • ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt, unter anderem für Alleinerziehende durch bedarfsgerechte Betreuungsangebote und flexiblere Arbeitszeitmodelle,
  • eine sozial gerechtere Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung als tragende Säule der Altersvorsorge.

Einführung einer Erwerbstätigenpflichtversicherung: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für die Einführung einer Pflichtversicherung für Erwerbstätige einzusetzen.

Schonbetrag für GrundsicherungsbezieherInnen: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass der Schonbetrag von GrundsicherungsbezieherInnen von 2.600 € (lt. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII i. v. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a (DVO) auf 10.350 € angehoben wird, wie bei den SGB II-Leistungsempfängern.

Freibetrag SGB XII: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für die Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung nach dem SGB XII einzusetzen.

Zwangsverrentung durch das SGB II: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass keine Zwangsverrentung durch das SGB II erfolgt. Der Weg zu einer vorgezogenen, verminderten Altersrente sollte allenfalls auf freiwilliger Basis erfolgen.

Die Pharmaindustrie soll unterschiedliche Verpackungsgrößen anbieten, die dem tatsächlichen Bedarf entsprechen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wirtschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Pharmaindustrie die Medikamente in unterschiedlichen Verpackungsgrößen anbietet.

Neuregelung der Renten und Altersversorgung: Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Renten und die Altersversorgung neu geregelt und für alle RentnerInnen erneuert werden.
Alleinerziehende Mütter und Väter sozial besserstellen: Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Alleinerziehende sozial besser gestellt werden, damit sie nicht in Altersarmut abrutschen.

Intergenerativer Dialog: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, Regionalkonferenzen zur Verständigung von Jung und Alt über die Ausgestaltung des demografischen Wandels durchzuführen.

Kostenlose Inanspruchnahme der Verbraucherzentralen im Lande: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und Landesregierung werden aufgefordert, die Verbraucherzentralen des Landes finanziell so auszustatten, das diese zum Wohle aller Bürger wieder kostenfrei Auskünfte und Hilfe erteilen. Die finanziellen Mittel dafür sollten aus den verhängten Bußgeldern des Bundeskartellamtes bereitgestellt werden.

Abschaffung der Anliegerkosten im Straßenbau: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Kommunalabgabengesetz dahingehend geändert wird, dass die Anliegerkosten entfallen.

Auch im Alter gut und sicher leben: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat einzusetzen für: Gut und sicher leben – auch im Alter – für einen neuen Generationenvertrag.

Informationen bezüglich zuzahlungsbefreiter (rezeptpflichtiger) Medikamente an den Patienten: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die GKV ihre Krankenkassen verpflichtet, Informationsmaterial als Flyer bezüglich der Zuzahlungsbefreiung von rezeptpflichtigen Medikamenten ihren Mitgliedern zuzuschicken und in den Arztpraxen auszulegen (Beispiel von der AOK 2007). Gleichzeitig sollte der Flyer die Patienten ermutigen, bei den Ärzten und Apotheken bezüglich einer Zuzahlungsbefreiung nachzufragen.

Hilfsmittelversorgung durch Kranken- und Pflegekassen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich auch im Bundesrat dafür einzusetzen, dass nach Verordnung von Hilfsmitteln auf notwendige Qualität und Eignung der gelieferten Produkte geachtet wird. Niedrigstpreise dürfen nicht mit noch niedrigerer Qualität bzw. Unbrauchbarkeit verbunden sein.

Seniorenzuschläge bei Autoversicherungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung mögen sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Autoversicherer nicht mehr Aufschläge von Senioren fordern.

Sprachkurse für Flüchtlinge: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, jedem sich in Schleswig-Holstein aufhaltenden registrierten Flüchtling, unabhängig von seiner Bleibeperspektive, sofort Sprach- und Integrationskurse (im Herbst 2015 noch Einstiegskurse genannt) zu vermitteln und die dafür entstehenden Kosten aus Landesmitteln zu tragen.

Bestattungsordnungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, zu beschließen, dass das Bestattungswesen liberalisiert wird.

Lockerung des Friedhofszwangs: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, den Friedhofszwangs aufzuheben, eine neue Art der Beerdigung einzuführen und eine gebührenfreie Privatbestattung zu ermöglichen. Die Möglichkeit der Verstreuung der Totenasche, wenn es der letzte Wille des Verstorbenen ist, auf seinem eigenen Grundstück, auf privaten Grundstücken, in Parks, Flüssen oder ausgewiesenen Flächen zu gestatten.


Arbeitskreis 3: „Senioren und Digitalisierung“

Freier und kostenloser Zugang zum Internet, offenes WLAN für alle öffentlichen Gebäude: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, in den öffentlich genutzten Gebäuden des Landes einen offenen und kostenfreien Zugang zum Internet anzubieten und sich dafür einzusetzen, dass dies in allen öffentlich genutzten Gebäuden angeboten wird.

Digitalisierung in Schleswig-Holstein: Die Landesregierung möge sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Störerhaftung ersatzlos gestrichen wird.

Digitales Testament: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass eindeutige und einheitliche Regelungen zum Wohle aller Bürger für das digitale Erbe im Internet geschaffen werden, dass die Regelungen öffentlich gemacht werden und die bestehenden Broschüren, PDF-Dateien und sachbezogene Schriftstücke, unter Beachtung der neu geschaffenen Regelungen, geändert werden.

Mehr Verbraucherschutz im Internet: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich für mehr Verbraucherschutz im Internet und in der Telekommunikation einzusetzen.

Sicherheit der Bürger im Land: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Bürger durch eine dichte Polizeipräsenz, Einsatz von digitaler Technik, vermehrte Streifen und Neueinrichtung von Polizeiposten im ländlichen Bereich erhöht wird.

Rentenbesteuerung: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, mehr Informationsangebote für RentnerInnen zur Überprüfung der Steuerpflichtigkeit anzubieten.

Informationen bezüglich der Wahlfreiheit rezeptpflichtiger Medikamente, für die es Nachahmer-Präparate (Generika) gibt: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die GKV ihre Krankenkassen verpflichtet, Informationsmaterial als Flyer bezüglich der Wahlfreiheit zwischen dem Wunschmedikament und dem Vertragsmedikament ihren Mitgliedern zuzuschicken und in den Arztpraxen auszulegen. Gleichzeitig sollte der Flyer die Patienten ermutigen, bei den Ärzten und Apotheken bezüglich seines Wunschmedikamentes nachzufragen.

Digitalisierung aller Lebensbereiche – Rechte der SeniorInnen berücksichtigen: Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, durch gesetzliche bzw. administrative Regelungen zu gewährleisten, dass auch zukünftig Behördenkontakte und Bankgeschäfte, insbesondere Steuererklärungen ohne Verwendung des Internets und ohne zusätzliche Kosten getätigt werden können, damit auch zukünftig in allen Lebensbereichen die mündliche und schriftliche Beteiligung möglich bleibt. Auf die Entwicklung technischer Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Rundfunk- und Fernsehgeräte oder Assistenzsysteme in Kraftfahrzeugen ist auf benutzergerechte und damit altersgerechte Handhabung im Interesse vor allem der Senioren durch geeignete Maßnahmen Einfluss zu nehmen.

Einfluss der Digitalisierung auf soziale und ökonomische Informationsverbreitung: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die zu erwartende Digitalisierung sozialverträglich und barrierefrei umzusetzen.

Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich für einen Ausbau der Hilfen für die Einkommensteuererklärung einzusetzen.

Broschüren und PDF-Dateien und weitere betroffene Schriftstücke auf Bundes- und Landesebene zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die oben genannten Broschüren, Schriftstücke und digitalen Dateien um den Passus Einkäufe, Versicherungsabschlüsse und Geschäftsabschlüsse über das Internet erweitert werden.

Niederdeutsche Sprache im Rundfunk und TV: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die niederdeutsche Sprache im Rundfunk und TV der Landesprogramme eine umfangreichere Sendezeit erhält.

Sprache im Radio und Fernsehen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, zu berücksichtigen, dass der Anteil der älteren Bevölkerung erheblich zunimmt und einher die Hörfähigkeit der Älteren altersbedingt abnimmt, die Rundfunk- und Fernsehsender dafür Sorge tragen müssen, dass die Moderatoren eine umfassende Sprachausbildung erhalten. Die Technik der Modulation, Sprache und Hintergrundmusik, auf das beste technische Niveau angehoben wird.


Weitere Informationen zum Altenparlament finden Sie auf der Homepage des Landtages.

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In der neuesten Ausgabe der Zeitschrift "Forschung Aktuell" werden Ergebnisse des EU-Projektes "Mobilizing the Potential of Active Ageing  in Europe" (MoPAct) vorgestellt. Es gab in den letzten Jahrzehnten große Weiterentwicklungen im Bereich von technischen Hilfsmitteln, welche vor allem oder auch von älteren Menschen angewendet werden könnten. Sie werden von SeniorInnen jedoch noch relativ selten genutzt.

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Informationstechnik und Digitalisierung eröffnen viele neue Möglichkeiten für Gesundheit, Heilung, Pflege und für ein besseres Leben mit chronischen Krankheiten. EHealth, Telemedizin und altersgerechte Assistenzsysteme könnten die Versorgung besser und effizienter machen, die Lebensqualität steigern. Bei der Umsetzung und Nutzung, aber vor allem bei deren Finanzierung gibt es laut dem dem Direktor des Instituts Arbeit und Technik (IAT) noch massive Probleme.

Die Nutzung digitalisierter Techniken im Gesundheitswesen, Wohnen in Alter und Perspektiven für den Übergang von der Welt der Arbeit in die Rente waren die Hauptthemen der Veranstaltung „MoPAct comes to Germany“ am 29. Juni 2016 in der Akademie der Wissenschaften, Berlin. Drei Jahre lang haben 26 Forschungseinrichtungen aus 13 europäischen Ländern im Projekt erforscht, wie sich die Potenziale des Aktiven Alterns für die Zukunftsfähigkeit in Deutschland und Europa mobilisieren lassen. Aus Deutschland waren neben dem IAT die Forschungsgesellschaft für Gerontologie und die Ruhr-Universität Bochum beteiligt.

Telemedizin oder altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben sind in Deutschland zwar gut erforscht, „aber wir – als der größte und vielversprechendste Markt in Europa – haben enorme Probleme mit der Umsetzung.“ warnt Prof. Hilbert, Direktor des IAT.

Die Ursachen für die Nutzungs- und Umsetzungsprobleme sind vielfältig. Zum einen besteht Nachholbedarf bei der Information der Bevölkerung, aber auch der Fachwelt – etwa ärztliches und pflegerisches Personal oder auch GerontologInnen und SozialarbeiterInnen. Zum anderen sollte die Zusammenarbeit zwischen Forschung und Entwicklung und potenziellen NutzerInnen verbessert werden. Darüber hinaus gibt es in Deutschland für viele der neu entstanden Techniken bzw. technikgestützten Dienstleistungen bislang keine flächendeckenden Erstattungsmöglichkeiten. Der Gesetzgeber hat die dafür zuständige Selbstverwaltung des deutschen Gesundheitswesens explizit beauftragt, entsprechende Regelungen zu verabschieden.

„Um die Digitalisierung für mehr Gesundheit, Lebensqualität und Aktives Altern nutzen zu können, müssen in Deutschland Politik, Wirtschaft und Gesellschaft durchstarten“, fordert Hilbert. Der gerade gestartete Innovationsfonds für die Entwicklung neuer und integrierter Versorgungsstrukturen biete hier neue Anknüpfungspunkte. Das "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)" programmiere einen längst überfälligen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur und zu ersten Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte.

Fachlich und finanziell wurde die Veranstaltung von der Friedrich-Ebert-Stiftung, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Initiative Neue Qualität der Arbeit unterstützt.

Mehr zu dem EU-Projekt MoPAct erfahren Sie in der Ausgabe 07/2016 der Zeitschrift Forschung Aktuell.

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Der 10. Demografie-Kongress "Best Age" findet im September statt. Dieses Jahr lautet das Motto "Gut versorgt und selbst bestimmt – eine moderne Gesellschaftspolitik für Jung und Alt". Es sollen zahlreiche PartnerInnen ein aktuelles und praxisorientiertes Programm präsentieren. Auf dem Flyer kann bereits ein Entwurf des Programmes für die beiden Tage in Augenschein genommen werden. Bisher sind 14 Themen geplant.

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Stand und Zukunft der Kinderbetreuung

Zeitpolitik: Entzerrung der Rush-Hour des Lebens

Wohnungsmarkt und demographischer Wandel: Strategien für den Umgang mit Schrottimmobilien und Stadtumbau

Pflegeinnovationen als technische Unterstützung für die Versorgung vor Ort

Maßnahmen zur Fachkräftesicherung

Digitalisierung: Chancen für die Gesundheitsversorgung

Engagement in der Stadt

Notfallversorgung in ländlichen Regionen

Arbeiten 4.0 - Kompetenz gewinnt

Digitalisierung und Pflege

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gemeinsam gestalten

Zuwanderung

Employer Branding für die öffentliche Verwaltung

Demographie und Gender

Die (für Privatpersonen hohen) Kosten für eine Teilnahme und die Anmeldung sind online zu finden.

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