Logo DISW

Engagement

Laut Deutschem Zentrum für Altersfragen (DZA) bringen sich ältere Menschen aktiv in die Gesellschaft ein – in der Stadt mehr als auf dem Land.

Weiterlesen

Die 60- bis 90-Jährigen, die in Städten leben, engagieren sich häufiger ehrenamtlich als Menschen dieser Altersgruppe auf dem Land (22,6 vs. 16,6 Prozent). Das geht aus Daten des Deutschen Alterssurvey hervor, die das DZA ausgewertet hat. Auch sind ältere Städter*innen häufiger Mitglied einer politischen Partei (7,7 vs. 3,8 Prozent) und geben häufiger an, politisch stark oder sehr stark interessiert zu sein (56,9 vs. 48,9 Prozent).

Anders sieht es im familiären Umfeld aus. Auch hier bringen sich ältere Menschen aktiv ein, die Beteiligung an der Betreuung von Enkelkindern ist dabei in Stadt und Land gleichermaßen vorhanden. Etwa ein knappes Drittel der Menschen zwischen 60 und 90 Jahren mit Enkelkindern sind an deren Betreuung beteiligt. Ähnlich hohe Anteile der Altersgruppe zwischen Stadt und Land sind auch bei der Pflege und Unterstützung für eine pflegebedürftige Person zu verzeichnen.

Das es entgegen der Beteiligung im familiären Umfeld bei ehrenamtlichem und politischem Engagement Unterschiede gibt, führt das DZA auf die Gelegenheitsstrukturen wie Vereinsangebote vor Ort zurück. Aber auch die Erreichbarkeit (z.B. ÖPNV-Struktur) und Stadt-Land-Unterschiede in der Sozialstruktur könnten eine Rolle spielen.

„Durch die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im städtischen und ländlichen Raum sind Teilhabemöglichkeiten für ältere Menschen im ländlichen Raum weiter zu verbessern. Hierdurch könnten auch die wichtigen Potenziale älterer Menschen für ehrenamtliches und politisches Engagement besser genutzt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung zu den Ergebnissen der Datenanalyse.

Die Pressmitteilung finden Sie hier.

Unter diesem Link gelangen Sie zum DZA-Factsheet.

Schließen


Heute ist Welttag gegen die Misshandlung älterer Menschen. Senior*innenorganisationen fordern mehr Schutz gegen Gewalt in der Altenpflege.

Weiterlesen

Seit 2011 wird der 15. Juni von den Vereinten Nationen offiziell als Internationaler Tag gegen die Misshandlung älterer Menschen anerkannt. Verbände und Organisationen nutzen dieses Datum, um auf die Situation von älteren und von Misshandlungen bedrohten Menschen hinzuweisen, zum Beispiel in stationären Einrichtungen.

So fordert auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) anlässlich des 15. Junis einen besseren Schutz dieser Menschen. „Besonders gefährdet sind Menschen, die auf Hilfe und Pflege angewiesen sind“, heißt es in der Pressemitteilung. „Bislang fehlen jedoch Strukturen, die gezielt auf den Schutz alter Menschen vor Gewalt, Misshandlung oder Vernachlässigung ausgerichtet sind.“

Die BAGSO fordert die Einrichtung von Ombudsstellen in allen 16 Bundesländern, an die sich Betroffene wenden könnten. Einige Bundesländer hätten in den vergangenen Jahren bereits Pflegebeauftragte eingesetzt, die zum Teil die Funktion informeller Ombudsstellen wahrgenommen hätten. Solche Anlaufstellen müsse es bundesweit geben, argumentiert die BAGSO.

Zudem brauche es einen offenen Umgang mit dem Thema Gewalt gegen älterer Menschen, das immer noch tabuisiert sei. „Erkenntnisse aus Studien und Erfahrungen aus Projekten weisen darauf hin, dass Gewalt sowohl in der stationären als auch in der häuslichen Pflegesituation in einem Ausmaß vorkommt, dass deutlich über Einzelfälle hinausgeht“, meldet die BAGSO. „Die Erscheinungsformen sind vielfältig und umfassen unter anderem Vernachlässigung, verbale Aggressionen und körperliche Gewalt.“

Schließen


Im Rahmen der „Initiative Demenz Partner“ wurde auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag in Nürnberg der hunderttausendste Demenz Partner geschult.

Weiterlesen

„Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen fühlen sich oft isoliert, weil die Begegnungen mit Freunden und Verwandten weniger werden oder ganz ausbleiben. Nun sind 100.000 Menschen in Deutschland Demenz Partnerinnen und Partner geworden“, freut sich Saskia Weiß, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. (DAlzG). Die DAlzG ist Träger der Initiative Demenz Partner – einem kostenlosen Schulungsangebot für Interessierte. Täglich würden es mehr Menschen sein, die sich im Rahmen der Schulungen für das Thema Demenz sensibilisieren, Ängste abbauen und sich für ein Engagement motivieren ließen. „Sie alle können dazu beitragen, Menschen mit Demenz in die Mitte unserer Gesellschaft zu holen“, so Weiß weiter. Das Angebot ist bundesweit verfügbar.

Das Programm wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gefördert und gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verantwortet. Die Parlamentarische Staatssekretärin des BMG, Sabine Dittmer, nahm persönlich an der Schulung der hunderttausendsten Person teil. „Ich kann nur dazu motivieren, sich für eine Demenz Partner-Schulung anzumelden – ich habe die Schulung aus Überzeugung heute auch mitgemacht. Wir brauchen in unserer Gesellschaft mehr engagierte, interessierte, zugewandte Mitmenschen ohne Angst vor der Begegnung mit Menschen mit Demenz“, so die Staatssekretärin.

In Deutschland leben nach Angaben der Deutschen Alzheimer Gesellschaft rund 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Die meisten von ihnen wohnen nicht in Pflegeheimen, sondern bekommen mehr oder weniger Unterstützung von zu Hause. Die DAlzG ist eine Interessenvertretung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen. Zu dem Bundesverband gehören über 130 Alzheimer-Gesellschaften auf Landes- oder regionaler Ebene.

Weitere Informationen und Schulungsangebote in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Schließen


Knapp drei Jahrzehnte nach Einführung der Pflegeversicherung habe sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass das gegenwärtige System an seine Grenzen stoße. Kleine Reformen würden die wesentlichen Probleme nicht lösen. In einem Positionspapier fordert die BAGSO eine grundlegende Neuausrichtung.

Weiterlesen

1995 wurde die soziale Pflegeversicherung als eigenständiger Sozialversicherungszweig eingeführt. Knapp dreißig Jahre später habe sich laut Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) die Erkenntnis verfestigt, dass das derzeitige System nicht mehr zeitgemäß sei. Wesentliche Probleme blieben ungelöst. Dazu zählt die BAGSO beispielsweise die permanente überschrittenen Belastungsgrenzen professioneller Pflegekräfte, die Zunahme älterer und pflegebedürftiger Menschen und das Defizit an spezifischen Angeboten. Problematisch sei zudem, dass ein großer Teil der Sorge- und Pflegearbeit auf pflegenden Angehörigen laste, viele befänden sich in extremen Belastungssituationen.

In einem 16-seitigen Positionspapier mit dem Titel „Sorge und Pflege: Neue Strukturen in kommunaler Verantwortung“, dass der BAGSO-Vorstand im Mai verabschiedet hat, fordert der Dachverband eine Neukonzeption der Pflege in Deutschland. Unter anderem müssten den Kommunen die Steuerungs- und Gestaltungsverantwortung für die Altenhilfe und Pflege zugewiesen werden, die mit der Einführung der Pflegeversicherung (SGB XI) stark eingeschränkt worden sei. „Dem Quartiersansatz folgend muss Sorge und Pflege lokal gedacht und sozialraumbezogen sowie sektorenübergreifend organisiert werden“, heißt es in dem Papier. „Ziel muss sein, Lebensorte zu fördern und zu entwickeln, in denen altengerechtes Wohnen und individuell ausgerichtete unterstützende Hilfsangebote zur Verfügung stehen und Teilhabe möglich ist.“

Des Weiteren müssten präventive Angebote der Altenhilfe nach § 71 SGB XII ausgebaut werden. Darunter fallen beispielsweise Begegnungsstätten und Informations- und Beratungsstellen, in der Realität führe die Vorschrift jedoch ein „Schattendasein“. Vielerorts seien entsprechende Angebote gar nicht oder nur eingeschränkt verfügbar. Zuletzt berichteten wir im Rahmen des vom Berliner Seniorenbeirat eingebrachten Altenhilfestrukturgesetzes über die Norm.

Im Falle der Pflegebedürftigkeit dürfe Pflege nicht arm machen, dies sei derzeit häufig der Fall. So müssten unter anderem die Eigenanteile nachhaltig begrenzt werden. Außerdem stellt die BAGSO klar: „Pflege hat sich zu einem lukrativen Markt entwickelt, in dem Wirtschaftlichkeitsaspekte eine immer stärkere Rolle spielen. Die Qualität der Pflege und die Beiträge zur Pflegeversicherung dürfen aber nicht von Renditeerwartungen von Leistungserbringern und Investoren dominiert werden; zumindest müssen Grenzen definiert werden.“

Schließen


Im Mai vergangenen Jahres hat die Kieler Stadtverwaltung den „Silberdraht“, ein Telefonservice für Menschen ohne Internet, nach Kiel geholt. Interessierte können hier rund um die Uhr anrufen und das Neueste zu wichtigen ausgewählten Informationen erhalten.

Weiterlesen

„Schön, dass Sie da sind“, begrüßt einen die freundliche, automatisch abgespielte Stimme am anderen Ende der Leitung, wenn man die Kieler Nummer 901-7800 wählt. Hinter dieser Nummer befindet sich der „Silberdraht“. „Der Silberdraht ist ein telefonisches Angebot, das interessante Informationen für ältere Kieler*innen ohne Internetanschluss anbietet.“ – So beschreibt sich die Stimme zu Beginn des Gesprächs selbst.

Das Prinzip ist dabei folgendes: Anrufende können zwischen sechs Themen wählen, zu denen sie weitere Informationen und Neuigkeiten wünschen. Die Auswahl eines Themas erfolgt dann ganz einfach über die Tastatur des Telefons. Derzeit stellt einem die automatisch abgespielte Stimme folgende Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung (die Ziffern entsprechen den Tastaturbefehlen):

  • 1. Aktuelles aus Kiel
  • 2. Leben mit Behinderung
  • 3. Informationen zum Thema Pflege
  • 4. Älter werden in Kiel
  • 5. Hilfe in besonderen Lebenslagen
  • 6. Freiwilliges Engagement

Hat man sich dann für eines dieser Themen entschieden, folgen weitere Ausdifferenzierungen. Die dort hinterlegten Informationen wie Voraussetzungen (z. B. für den Kieler Senior*innenpass) oder wichtige Adressen und Anlaufstellen werden von einer weiteren automatisierten Stimme vorgelesen. Besonders praktisch: Nutzende des Services können über die „#“-Taste vorspulen und über die „*“-Taste zurückgehen. Über die Taste „0“ gelangt man immer wieder zur letzten Ebene an Auswahlmöglichkeiten zurück.

Die Hotline ist rund um die Uhr freigeschaltet. Wie die Landeshauptstadt nach einer ersten Bilanz im September 2022 mitteilte, nutzten die meisten Anrufer*innen das Angebot vormittags zwischen 9 und 15 Uhr. Laut dem damaligen Bericht sei der Menüpunkt 6 (Freiwilliges Engagement) von allen Angeboten am häufigsten ausgewählt und angehört worden. Im Schnitt dauerte ein Anruf 2 Minuten und 37 Sekunden.

Der „Silberdraht“ wurde bei einem Hackathon der Bundesregierung im März 2020, in Kiel ist der Service seit Mai 2022 verfügbar. Das Angebot gibt es neben der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt auch in Heidelberg.

Schließen


Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat im Mai zu anhaltender Solidarität mit den Opfern des Erdbebens in der Türkei und in Syrien aufgerufen. Sie fordert weitere unbürokratische Hilfen.

Weiterlesen

Anfang Februar erreichten uns die Bilder der verheerenden Verwüstungen, die ein Erdbeben im Südosten der Türkei und im Norden Syriens angerichtet hatten. Fast 60.000 Menschen konnten nach der Katastrophe nur noch tot geborgen werden, mehr als 125.000 Verletzungen wurden registriert. In den Wochen danach folgten zahlreiche Solidaritätsbekundungen, Spenden und Hilfen. Nun, 100 Tage nach der Erdbebenkatastrophe, mahnt die BAGSO zu weiterer Solidarität.

„Viele Menschen benötigen noch lange Zeit materielle und psychosoziale Unterstützung. Die Hilfsbedürftigkeit älterer Menschen ist dabei besonders groß“, heißt es von der BAGSO. Sie fordert weitere unbürokratische Unterstützung durch die Bundesregierung. Konkret müssten beispielsweise die Visa-Regelungen angepasst werden. Die Regierung habe zwar das Aufenthaltsrecht für Menschen aus den Erdbebengebieten von zunächst drei auf sechs Monate verlängert, in Anbetracht der Zerstörungen vor Ort gehe auch dies aber an der Realität vorbei – ein Wiederaufbau sei „keine Sache von Monaten, sondern von Jahrzehnten“.

Außerdem macht der Dachverband darauf aufmerksam, dass auch Menschen aus der Region, die schon lange in Deutschland leben, von der Katastrophe betroffen sind. „Viele haben Angehörige und Verwandte verloren, häufig wurde ihre Heimat zerstört. Depressionen, Ängste und Gefühle von Ohnmacht haben stark zugenommen“, erklärt die BAGSO. Man zeige sich solidarisch mit diesen Menschen und fordere dazu auf, die besonderen Bedürfnisse in den Angeboten der Seniorenarbeit zu berücksichtigen.

Schließen


Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ruft zu mehr Klimaschutz auf, die Schweizer Gruppe „Klima-Seniorinnen“ klagt in Straßburg für mehr Maßnahmen zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels und in zahlreichen Städten beteiligen sich „Omas for Future“ an Klima-Protesten. In den letzten Jahren werden immer mehr Menschen zu Klima-Aktivist*innen – längst nicht nur die Jüngeren.

Weiterlesen

Es mag Menschen geben, die in der Klimakrise einen Generationenkonflikt sehen. Die BAGSO tut das nicht: „Wir sehen bisher keinen Konflikt der Generationen, sondern ein verstärktes Miteinander“. So hielt es der Dachverband der Senior*innenorganisationen bereits 2022 in einem Positionspapier fest. In dem gleichen Dokument hat die BAGSO sich auch direkt an ältere Menschen gewandt und diese eingeladen, „sich aktiv zu beteiligen und zu engagieren“. Der gemeinsame und generationenübergreifende Dialog sei wichtiger denn je und könne gleichzeitig ermutigen.

Schon vor zwei Jahren gab es viele Senior*innen, die sich in Gremien, Organisationen, Vereinen, Initiativen und in der Gesellschaft für Nachhaltigkeit und Klimaschutz stark gemacht haben. Dazu gehören die „Omas for Future“, die seitdem weitere Regionalgruppen aufbauen konnten. „In unserem Leben haben wir Wissen und unterschiedliche Kompetenzen erworben“, schreibt die Initiative auf ihrer Internetseite zum eigenen Leitbild. „Diese Lebenserfahrung bringen wir ein in die notwendigen gesellschaftlichen Transformationen. Dabei verstehen wir uns als einen Mosaikstein der Veränderung auf individueller, gemeinschaftlicher und politischer Ebene.“

Auch in der Schweiz setzen sich Initiativen für eine konsequentere Klima-Politik ein. Eine Gruppe älterer Aktivistinnen, die sich „Klima-Seniorinnen“ nennt, verklagt derzeit gar den Staat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. „Die Schweiz hat es versäumt, Klimaziele festzulegen, die dem internationalen Klimarecht und den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen“, erklärt die Gruppe. „Wir klagen, weil alles, was uns lieb ist, auf dem Spiel steht.“ Die öffentliche Anhörung vor der Großen Kammer des Gerichtshofs fand am 29.03.2023 statt, mit einem Urteil wird zum Ende des Jahres gerechnet.

Viele Klima-Initiativen älterer Menschen haben gemeinsam, dass sie unter anderem für ihre Kinder und Enkelkinder ­und deren zukünftigen Lebensbedingungen einstehen. Eine Formulierung, die immer wieder zu lesen ist. Die BAGSO schreibt dazu, ältere Menschen fühlten sich verantwortlich für die kommenden Generationen und würden ihnen eine gute Welt hinterlassen wollen. Doch sind es keineswegs nur die nachfolgenden Generationen, die mit den Folgen der klimatischen Veränderungen zu kämpfen haben.

So begründen die Schweizer Klima-Seniorinnen ihre Klage gerade mit der besonderen Gefahr des Klimawandels für ältere Menschen: „Wir älteren Menschen – und insbesondere Frauen – sind die von den zunehmenden Hitzewellen am stärksten betroffene Bevölkerungsgruppe, denn unsere Gesundheitsbeeinträchtigungen und unsere Mortalität sind besonders hoch.“ Auf diesen Aspekt weisen auch andere Senior*innenvertretungen wie die Landesseniorenvertretung NRW e.V. hin, die schon 2019 forderte, den Belastungen des Klimawandels für ältere Menschen mehr Beachtung zu schenken.

Schließen


Zum internationalen Tag der Pflege forderten Verbände und Gewerkschaften am 12. Mai bessere Arbeitsbedingungen und ein entschlossenes Handeln von Arbeitgeber*innen und Politik. Sie mahnen: Mit den derzeitigen Anforderungen würden 75 Prozent der Pflegekräfte davon ausgehen, nicht bis zur Rente in dem Beruf zu bleiben.

Weiterlesen

Seit 1967 gilt der 12. Mai als internationaler Tag der Pflege. Der Tag ist der Geburtstag der 1820 geborenen Florence Nightingale, einer britischen Krankenschwester, die als Begründerin der modernen Krankenpflege gilt und zu deren Ehren der Tag ausgerufen wurde. Der 12. Mai wird von vielen Verbänden und Interessenvertretungen seither zum Anlass genommen, zu aktuellen Themen im Pflegebereich Stellung zu nehmen und Verbesserungen anzuregen.

„Der Fachkräftebedarf in der Pflege bleibt ungebrochen hoch“, teilt die Bundesagentur für Arbeit anlässlich des Tags der Pflege mit. So würden auf 100 zu besetzende Stellen lediglich 33 Arbeitslose kommen. Einen Überschuss hingegen gebe es bei den Pflegehilfskräften, hier seien es mehr Arbeitslose als verfügbare Stellen. Insgesamt seien 1,68 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig in Pflegeberufen tätig (Stand: Juni 2022).

Das es weiterhin einen Fachkräftemangel gibt, könnte zu einem bedeutenden Anteil auch an den Arbeitsbedingungen liegen. So argumentiert auch die Dienstleistungsgesellschaft „ver.di“, die Politik und Arbeitgeber*innen auffordert, entschlossen zu handeln. „Die Beschäftigten wollen gut und sicher pflegen, können das aber bei der viel zu dünnen Personaldecke oft nicht“, lässt sich Sylvia Bühler aus dem ver.di-Vorstand in einer aktuellen Pressemitteilung zitieren. „Das ist eine Gefahr für die Patientinnen und Patienten und belastet die Pflegekräfte“. Ver.di beruft sich bei der Problembeschreibung unter anderem auf Zahlen des Index für Gute Arbeit vom Deutschen Gewerkschaftsbund, nach denen 75 Prozent der Pflegekräfte unter derzeitigen Bedingungen nicht bis zur Rente in ihrem Beruf bleiben würden. Ein wesentlicher Schlüssel gegen den Fachkräftemangel sei eine bedarfsgerechte Personalausstattung.

Auch das Rote Kreuz schlägt Alarm und verdeutlicht die praktischen Konsequenzen eines Pflegenotstands: „Pflegeheime verhängen Aufnahmestopps, weil ihnen schlicht das Personal fehlt. Einrichtungen schließen, weil sie die Kosten schon lange nicht mehr decken können. Mitarbeitende fallen in die Arbeitsunfähigkeit, weil sie an das Ende ihrer Kräfte kommen“, erklärt die Vizepräsidentin des Bayerischen Roten Kreuzes Brigitte Meyer und hält fest: „Wir können so nicht mehr weitermachen.“ Die Auswirkungen würden insbesondere die Menschen zu spüren bekommen, die keine Angehörigen haben, die die Pflege übernehmen.

Schließen


Der Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB) hat im April einen Entwurf für ein Altenhilfestrukturgesetz vorgestellt. Damit soll die vage Grundlage kommunaler Altenhilfe aus § 71 SGB XII in Form eines Landesgesetzes zur Pflichtaufgabe konkretisiert werden. Dem Entwurf war ein intensiver Dialogprozess vorausgegangen.

Weiterlesen

Ende vergangenen Jahres hatten wir schon einmal über § 71 SGB XII berichtet. Damals ging es um ein Rechtsgutachten, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in Auftrag gegeben hatte. Die Norm sieht vor, dass älteren Menschen Altenhilfe gewährt werden soll. Das sind beispielsweise offene Treffs für Senior*innen, in denen sie sich mit anderen Menschen treffen, an Veranstaltungen teilnehmen oder kulturelle Bedürfnisse erfüllen können. Auch Beratungs- und Unterstützungsleistungen kommen als Leistungen der Altenhilfe in Betracht.

Das BAGSO-Gutachten kam im vergangenen Jahr zu dem Schluss, dass sich aus § 71 SGB XII für Kommunen durchaus eine Pflicht zum Vorhalten eines gewissen Umfangs an Leistungen der Altenhilfe ableiten lässt. Allerdings ist der Paragraf recht vage formuliert und der örtliche Sozialhilfeträger hat ein weites Gestaltungsermessen, in welcher Form die Angebote fördern oder selbst vorhalten. Als erstes Bundesland soll Berlin die Vorschrift nun in einem Landesgesetz zur Pflichtaufgabe erklären – jedenfalls wenn es nach dem Landesseniorenrat geht.

Der LSBB hat am 17. April 2023 einen Entwurf vorgelegt, wie ein „Altenhilfestrukturgesetz“ aussehen könnte. Der über zwei Jahre stattgefundene Diskussions- und Erarbeitungsprozess wurde von Prof. Thomas Klie geleitet, der den Gesetzentwurf dem LSBB überreicht hatte. Thomas Klie ist Mitautor des 7. Altenberichts der Bundesregierung.

Der Gesetzesvorschlag trägt den Titel „Gutes Leben im Alter“. Mit diesem komme das Land „seinen Verpflichtungen zur Umsetzung des § 71 SGB XII nach“, wie es im Entwurf heißt. Der Vorschlag sieht unter anderem vor, im Ausführungsgesetz zum SGB XII einen neuen Paragrafen einzufügen, der älteren Menschen einen klaren Anspruch auf Leistungen nach § 71 SGB XII zugesteht. In dieser neuen Vorschrift sollen auch konkrete Leistungen genannt werden.

„Mit dem Gesetzesvorhaben wird das Ziel verfolgt, die in § 71 SGB XII niedergelegte Verantwortung für Bedingungen guten Lebens älterer Menschen auf der Ebene des Landes Berlin und auf der Bezirksebene einzulösen“, so in der Zielsetzung des eingebrachten Entwurfs weiter. Der Einsatz für ein Altenhilfestrukturgesetz mache darüber hinaus das Thema bekannter. „Die Initiative bekommt große Aufmerksamkeit in der gesamten Bundesrepublik“, erklärt der LSBB. Auch die BAGSO unterstütze das Projekt.

Bislang war das Vorhaben bereits in den Richtlinien der rot-grün-roten Regierungspolitik aufgenommen worden und auch im kürzlich verabschiedeten Koalitionsvertrag der neuen Berliner Landesregierung (CDU und SPD) ist festgehalten, ein Altenhilfestrukturgesetz „im Dialog mit Seniorengruppen“ in dieser Legislaturperiode zu erarbeiten.

Den Entwurf des LSBB finden Sie hier.

Unter diesem Link gelangen Sie zur Pressemitteilung des LSBB.

Schließen


Im Rahmen ihrer Jahrestagung haben sich Bürgerbeauftragte aus mehreren Bundesländern getroffen und die „Schweriner Erklärung“ verabschiedet. Darin fordern sie, Bürger*innen den Zugang zu Behörden und ihren Dienstleistungen sicherzustellen und zu verbessern.

Weiterlesen

Mit Sorge blicken die parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten aus Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen auf die Situation vieler Verwaltungen. Auch durch die Corona-Pandemie habe sich der Zugang zu Dienstleistungen der Behörden in den letzten Jahren verschlechtert: Reduzierte oder gar abgeschaffte Sprechzeiten, erforderliche Terminvereinbarungen für weit in der Zukunft liegende Termine oder eingeschränkte persönliche Zugänge.

„Ich weiß, dass viele Behörden bereits am Limit und darüber hinaus arbeiten, auch weil vielerorts Fachkräfte fehlen“, lässt sich Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni in einer Pressemitteilung zitieren. „Es ist aber auch wichtig, dass der Staat handlungsfähig bleibt. Die Bürger*innen müssen vor Ort ganz praktisch erfahren, dass ihr Antrag schnell bearbeitet und zum Beispiel eine Leistung zügig gewährt wird. Ein guter Zugang zu Behördendienstleistungen ist eine ganz wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz unseres demokratischen Rechtsstaats“, so die Mitunterzeichnerin des Papiers weiter.

Lösungen für die Probleme seien nicht zu erkennen, bemängeln die Beauftragten der Länder, es brauche jedoch eine „gesamtstaatliche Kraftanstrengung“. Viele Verwaltungen würden nur für sich kämpfen, heißt es in der Erklärung. Ein Faktor sei die Digitalisierung. Dazu zähle ein umfassender Online-Zugang zu staatlichen Dienstleistungen. Ein solcher sei gesetzlich schon bis Ende 2022 vorgeschrieben gewesen – das Ziel sei jedoch weit verfehlt worden.

Bei aller nötigen und richtigen Forderung nach digitalen Leistungen und Zugängen weisen die Unterzeichner*innen jedoch auch darauf hin, dass Menschen ohne entsprechende Ausstattung nicht vergessen werden dürften: „Der niedrigschwellige persönliche Kontakt zu Behörden und Ämtern muss für alle weiterhin möglich sein. Für dringende Angelegenheiten gilt das besonders.“ Dazu zählten auch Menschen, die einfach gerne im persönlichen Gespräch erfahren würden, ob sie ein Formular richtig verstanden haben.

Hier gelangen Sie zu der Pressemitteilung der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten. Die Schweriner Erklärung ist dem Anhang zu entnehmen.

Schließen