Im Leben eines jeden Menschen können Situationen eintreten, in denen der betroffene Mensch nicht mehr seine Wünsche äußern kann. Dies ist besonders bedeutsam im Falle von medizinischen Notfallsituationen. Diese Situationen sind manchmal nicht nur der Grund für die nicht mehr mögliche Willensäußerung, sondern verlangen häufig auch medizinische und pflegerische Maßnahmen, denen die PatientIn zustimmen müsste.
Dieser Problematik lässt sich mit einer möglichst detailliert ausgefüllten PatientInnenverfügung begegnen. Nicht nur die Frage der möglicherweise lebensrettenden, aber massiv in die spätere Lebensweise eingreifenden Maßnahmen wird beantwortet. Es wird z.B. auch auf den Umgang mit dem Menschen in späteren Pflegesituationen eingegangen. Mehr Tipps und Hinweise zum Umgang finden Sie in der Broschüre des Bundesjustizministeriums.
Dort wird unter anderem darauf hingewiesen, dass die PatientInnenverfügung vor allem auch auffindbar sein sollte. Nahestehende Menschen sollten also über den Aufbewahrungsort informiert sein. Einen Hinweis über Existenz und Ort einer Patientenverfügung bei Krankenkassenkarte oder Personalausweis kann ebenso hilfreich sein.
Aus den Textbausteinen der Broschüre bieten wir Ihnen hier einen Entwurf einer PatientInnenverfügung an, den Sie ausdrucken und ausfüllen können.