Das Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17.06.2017, welches zum 01.01.2020 vollständig in Kraft treten wird, erfordert länderspezifische Ausführungsgesetze. Einen Entwurf dafür hat die schleswig-holsteinische Landesregierung nun vorgelegt.
Zuletzt berichteten wir im September über den aktuellsten Stand der Umsetzung des Bundesgesetzes in Schleswig-Holstein. Das im letzten Jahr beschlossene Gesetz, welches unter anderem die Zusammenlegung der Ausbildungen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege vorsieht, lässt den Bundesländern einen gewissen Ausgestaltungsspielraum in der konkreten Umsetzung. Dadurch werden weitere Landesregelungen erforderlich, zu denen die Landesregierung am 23.10.2018 einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes“ vorgelegt hat.
„Mit diesem Ausführungsgesetz soll daher zum einen die Rechtsgrundlage für Rechtsverordnungen geschaffen werden, in denen das für Gesundheit fachlich zuständige Ministerium die auf Landesebene erforderlichen Regelungen treffen kann. Zum anderen werden die zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes zuständigen Behörden bestimmt.“ Heißt es in der Beschreibung der Regierung.
Das Ausführungsgesetz wird, sofern es im Landtag beschlossen wird, am 01.01.2020 in Kraft treten, da das Pflegeberufegesetz zu diesem Zeitpunkt ebenfalls gültig wird. Die vollständige Drucksache zum Gesetzentwurf finden Sie hier.