Auch der Deutsche Ethikrat warnt vor Isolation von Bewohner*innen stationärer Einrichtungen in der Corona-Pandemie. In einer Empfehlung fordert er nun ein Mindestmaß an sozialen Kontakten.
Am 18. Dezember hat der Deutsche Ethikrat eine „Ad-hoc-Empfehlung“ verabschiedet. In dem Papier warnt der Ethikrat vor der sozialen Isolation, die in stationären Einrichtungen im Zuge der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Erkrankung die Folge sein könnte.
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz habe der Gesetzgeber bereits reagiert und auch für Bewohner*innen ein „Mindestmaß an sozialen Kontakten“ festgeschrieben. Generell seien soziale Kontakte dabei laut Deutschem Ethikrat aber nicht allein quantitativ, also in der Anzahl der Kontakte zu bemessen, auch die Qualität sei entscheidend.
Ein qualitativ hochwertiger Kontakt sei beispielsweise der zu einer Person, zu der ein besonderes Vertrauensverhältnis bestehe und der Kontakt damit besonders zum Wohlbefinden beitragen kann. „Die Auswahl dieser Menschen steht allen Betroffenen individuell zu bzw. darf keinesfalls ohne ihre maßgebliche Mitwirkung erfolgen“, ergänzt der Ethikrat.
Konkret werden in der Stellungnahme weitere Empfehlungen ausgesprochen, dazu gehören beispielsweise:
- Ein „Mindestmaß an sozialen Kontakten“ müsse konsequent in allen Langzeitpflege-Einrichtungen umgesetzt werden und sollte auch bei behördlichen Überprüfungen von Pandemieplänen der Einrichtungen kontrolliert werden.
- Sollten Angehörige fehlen, sollen laut Ethikrat auch bürgerschaftlich Engagierte einbezogen werden.
- Sterbende müssten „die Möglichkeit der kontinuierlichen Begleitung durch An- und Zugehörige“ haben, bei Bedarf auch zu Hospizdiensten oder zu Seelsorgenden.
Hier können Sie die vollständige Stellungnahme mit weiteren Empfehlungen lesen.