Wir berichteten bereits über die Gesetzgebungsprozesse zu Pflegekammern in den nördlichen Bundesländern. Lesen Sie hier nun mehr zu der Lage in den südlichen Bundesländern, mit der wir unsere Reihe zum Pflegenotstand fortsetzen.
Teilweise wird die Errichtung einer Pflegekammer noch diskutiert. Die Argumente für eine Pflegekammer lassen sich am Besten nachvollziehen, wenn man die Thematik „Pflegenotstand“ betrachtet. Daraus folgt auch, dass das geplante Pflegestärkungsgesetz II den Pflegenotstand nicht alleine auflösen kann.
Knapp 30 000 BürgerInnen aus Nordrhein-Westfalen haben sich im Juli in Form einer Petition für eine Pflegekammer ausgesprochen. Die Unterschriftenliste soll nun an das Landesministerium übergeben werden. Der Pflegerat NRW organisiert am 15.09.15 eine Podiumsdiskussion unter Beteiligung von Landtagsmitgliedern.
Auch in Hessen haben sich mehrere Organisationen zu einem Landespflegerat zusammengeschlossen. Diese führte im Juni eine Auftaktveranstaltung durch, es wurde dabei vor allem der langsame Gesetzgebungsprozess in Hessen kritisiert. Durch die Grünen steht die Gründung einer Pflegekammer in dem Koalitionsvertrag, andere Bundesländer sind in dem Prozess jedoch viel weiter.
In Thüringen sind bisher keine konkreten Anzeichen für die Einführung einer Pflegekammer zu erkennen. In dem thüringischen Koalitionsvertrag heißt es, dass eine Pflegekammer eingerichtet wird, „wenn die betreffenden Akteurinnen und Akteure dies einfordern und es zur Stärkung des Berufsfeldes der Pflege beiträgt.“
Bereits 2011 sprachen sich in Sachsen eine Mehrheit der befragten Pflegekräfte für die Einführung einer Pflegekammer aus, reagiert hat die Landesregierung in den Folgejahren nicht. Dies berichtet der Vorsitzende des sächsischen Pflegerates.
Im Saarland sind die Beschäftigten in der Pflege, ähnlich wie in Bremen, in der Arbeitskammer Mitglied. In der Arbeitskammer wurde die Stelle eines Pflegereferenten geschaffen, welches der Pflegerat als politische Maßnahme zur Verhinderung einer Pflegekammer sieht. Auch wurde der Zusammenschluss mit der rheinland-pfälzischen Pflegekammer thematisiert.
In Rheinland-Pfalz ist die Pflegekammer bereits beschlossene Sache, das Bundesland gilt damit als Vorreiter in der Republik. In die Arbeit und Rolle der Pflegekammer kann bereits Einblick genommen werden.
In Baden-Württemberg wurde im März 2015 eine Unterschriftenliste zur Einführung einer Pflegekammer an die Pflege-Enquete des Landtages übergeben. Im Juli gab es zu der Thematik der Pflegekammer eine öffentliche Anhörung. Im Januar 2016 wird die Pflege-Enquete dem Landtag abschließend berichten.
In Bayern wurde die Errichtung einer Pflegekammer zwar versprochen, ein Gesetzgebungsverfahren wurde bis jetzt jedoch nicht eingeleitet, trotz Petitionen und Demonstrationen. Ein geplanter Pflegering steht in dem Verdacht, vor allem für Träger und ArbeitgeberInnen zu sprechen.