Mitte Juni hat das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) den Bundesrat passiert. Das Gesetz belaste insbesondere Rentner*innen mit mehreren Kindern über 25 Jahren über die Maßen, argumentiert der Sozialverband VdK – und will klagen.
„Die Pflegereform bleibt eine große Enttäuschung“, erklärt die VdK-Präsidentin Verena Bentele im Juni in einer Pressemitteilung. Die Reform sieht unter anderem eine Erhöhung des Pflegegeldes vor, die laut Bentele allerdings nicht ausreiche, um die starke Inflation auszugleichen. „Wir hatten eine Erhöhung von mindestens 16 Prozent gefordert“, so die Präsidentin, die hinzufügt: „Das erhöhte Pflegegeld wird bei vielen schnell aufgezehrt sein, denn Rentnerinnen und Rentner müssen ja nun erhöhte Beitragssätze bezahlen.“
Tatsächlich geht mit der Reform eine Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung einher. Seit dem 1. Juli 2023 werden die Beitragssätze nun jedoch nach der Kinderzahl differenziert, sodass Eltern generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger zahlen als Kinderlose. Damit wird ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 umgesetzt.
Das Gesetz ist allerdings so ausgestaltet, dass der ermäßigte Beitragssatz für Eltern mit mehreren Kindern nur in der Erziehungszeit gilt, also bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Versicherungsmitglieder mit einem Kind profitieren hingegen lebenslang von einem geringeren Beitragssatz. Hierin sieht der Verband einen Anlass, vor Gericht zu ziehen: „Der VdK wird gegen die Pflegereform klagen und gegen die zeitliche Begrenzung der gestaffelten Beitragssätze für Eltern ab dem zweiten Kind vor Gericht ziehen. Die Ungleichbehandlung von Eltern mit mehreren Kindern gegenüber Eltern mit nur einem Kind ist nicht hinzunehmen.“ Insbesondere Rentner*innen mit mehreren Kindern über 25 Jahren würden durch die Reform über die Maßen belastet werden.
Details zum PUEG finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.