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18. Mai 2026

Pflegereform verzögert sich voraussichtlich bis Ende Mai

Ursprünglich sollte die geplante Pflegereform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken Mitte Mai dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Nun soll der Gesetzesentwurf voraussichtlich erst am 27.05.2026 präsentiert werden.

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Für den Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe ist dies ein Hinweis darauf, dass die Reform noch nicht abschließend beraten und abgestimmt wurde. Gleichzeitig würde die Verschiebung zu den Plänen passen, den Entwurf noch vor der Sommerpause zu verabschieden und die Reform damit auf den Weg zu bringen.

Warken verweist insbesondere auf das erwartete Defizit der Pflegeversicherung in Höhe von insgesamt 22,5 Milliarden Euro in den Jahren 2027 und 2028, das höher ausfalle als ursprünglich angenommen. Um die Finanzierung zu sichern, plant sie unter anderem Einsparungen bei den Zuschüssen für die Heimunterbringung.

Klaus Holetschek, Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, warnt in einem Gastbeitrag für das Magazin Focus davor, dass diese Maßnahmen vor allem zulasten der Betroffenen gehen könnten. Kritisch sieht er insbesondere Pläne, die Zuschüsse für Pflegeheimbewohnende zeitlich zu strecken. „Wenn die höheren Zuschussstufen künftig erst nach 18, 36 oder 54 Monaten greifen, […] würde das zwar Milliarden bei der Pflegeversicherung sparen, aber massiv zulasten der Betroffenen gehen.“

Holetschek weist zudem darauf hin, dass eine solche Regelung den Bedarf an Hilfe zur Pflege erhöhen könnte. Dabei handelt es sich um Sozialleistungen für Pflegebedürftige, deren eigene finanzielle Mittel sowie die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken. Finanziert werden diese Leistungen von Kommunen und Bezirken.

Auch die DAK-Gesundheit hat sich mit den möglichen Folgen der Reform beschäftigt und beim Gesundheitsökonomen Heinz Rothgang ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die Pläne das Armutsrisiko für Pflegeheimbewohnende erhöhen könnten. Durch die spätere Gewährung von Zuschüssen würden auf Betroffene durchschnittliche Mehrkosten von 161 Euro pro Monat zukommen. Gleichzeitig könnte die Zahl der Menschen steigen, die auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind. Die Kommunen würden dadurch nach Berechnungen des Gutachtens mit rund zwei Milliarden Euro zusätzlich belastet. DAK-Vorstandschef Andreas Storm fordert daher eine Lösung, „die die Lasten fair verteilt und keine weitere finanzielle Überforderung vieler Heimbewohnenden nach sich zieht“.

Der Deutsche Pflegerat betont ebenfalls, dass die Perspektiven von Patient*innen, Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften stärker berücksichtigt werden müssten. Die Diskussion dürfe sich nicht ausschließlich auf Kostenfragen konzentrieren, sondern müsse auch die Auswirkungen auf die Versorgung und die Betroffenen in den Blick nehmen.

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