Nach dem Tod eines dunkelhäutigen US-Bürgers durch die Polizei gibt es weltweite Proteste gegen Rassismus. Auch in Deutschland weisen viele daraufhin, dass Diskriminierung auch hier alltäglich ist.
Am 25. Mai 2020 erstickte George Floyd, nachdem ihm ein Polizist knapp neun Minuten lang mit dem Knie die Luft nahm. Obwohl Floyd mehrfach hörbar „I can’t breathe“ (Ich kann nicht atmen) sagte, ließ der Polizeibeamte das Knie auf seinem Genick. Das Ereignis hat eine neue Diskussion über behördliche Diskriminierung entfacht. Seit dem Tag finden weltweit Proteste statt, die sich gegen Diskriminierung und Rassismus richten. Auch in deutschen Städten gingen Tausende Menschen auf die Straße, viele mit Schildern mit der Aufschrift „Black Lives Matter“ (Schwarze Leben zählen). Die Veranstalter/innen riefen vielerorts zu einer gemeinsamen Schweigedauer von 8:46 Minuten im Gedenken an George Floyd auf. Das entspricht der Zeit, die Floyd auf den Boden gedrückt worden war.
Aktivist/innen, Politiker/innen und Personen des öffentlichen Lebens machen darauf aufmerksam, dass Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, (vermuteter) Herkunft oder Religion nicht nur ein US-amerikanisches Phänomen sei. Auch in Deutschland ist Rassismus verbreitet. „Rassismus gibt es auch in Deutschland – in der Schule, auf der Straße, im Job, in Bus und Bahn, im Freundeskreis“ wird beispielsweise Integrationsstaatsministerin Annette Widmann-Mauz (CDU) in vielen Pressemeldungen zitiert . „Diskriminierung ist ein alltägliches Phänomen. Das kann ich aus unserer Erfahrung sagen“, sagte auch der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bernhard Franke, gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
Als erstes Bundesland hat Berlin Anfang Juni ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen. „Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz ist das erste seiner Art in Deutschlands und schließt eine Rechtslücke, die gerade im Bereich des behördlichen Handelns noch besteht“, heißt es dazu auf der Internetseite des Stadtstaates. Durch eine neue Ombudsstelle, einer Stärkung der Rechtsinstrumente für Opfervertretungen oder Präventionsmaßnahmen will der rot-rot-grüne Berliner Senat struktureller Diskriminierung entgegenwirken. Kritik gab es von Opposition und Polizeiverbänden, die fürchten, künftig schneller einer Reihe von Diskriminierungsvorwürfen ausgesetzt zu sein.
Saskia Esken (SPD) hatte Kritik am latenten Rassismus bei Teilen deutscher Sicherheitskräfte geäußert. Damit hat sie der Diskussion um polizeilichen Rassismus in Deutschland zu mehr Bekanntheit verholfen. Diese Debatte ist nicht neu, z.B. wurde sie bereits im Zusammenhang mit „racial profiling“ bei anlasslosen Personenkontrollen der Polizei geführt. Polizeibeamt/innen hatten in diesen Fällen aufgrund typisierender äußerer Merkmale Personen kontrolliert. Dieses „racial profiling“ ist als Grund für die Kontrolle nicht zulässig und wurde durch Gerichte mehrfach als unrechtmäßig erklärt.