Viele Bürger*innen sorgen sich um ihre Rente und stellen sich hierzu zahlreiche Fragen. Da das Thema in der Politik vermehrt aufgegriffen wird und dabei grundsätzlich zu einer eher pessimistischen Stimmung führt, sehen einige Menschen ihre Rente gefährdet – die subjektive Darstellung der Sachlage sowie eine vielfältige Berichterstattung, die zur Verwirrung führen kann, erschwert die Übersicht und sorgt dafür, dass teilweise irreführende, als Fakten dargestellte Inhalte, verbreitet werden.
Der Sozialverband VdK Deutschland hat die vier aus seiner Sicht bekanntesten Mythen zur gegenwärtigen Situation der Rente in Deutschland betrachtet und aufgeklärt.
Zum Einen sind etliche Bürger*innen fälschlicherweise davon überzeugt, dass die gesetzliche Rente sich in einer finanziell heiklen Situation befinde. Die Realität sieht jedoch anders aus: Seit knapp 70 Jahren besteht das System zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenbeiträge – drei Viertel davon steuern die Arbeitnehmer*innen und -geber*innen bei, während das letzte Viertel aus Steuermitteln besteht.
Ein weiterer Irrglaube, der sich hartnäckig hält, ist die Notwendigkeit eines verpflichtenden Lebensnachweises, wenn die Inanspruchnahme der Rentenauszahlung gewünscht wird. Dies trifft nur auf Rentner*innen zu, welche nicht in Deutschland geboren wurden oder deren Konto sich in einem anderen Land befindet. Alle anderen Rentner*innen müssen dies nicht berücksichtigen, da die zuständige Meldebehörde den Lebensnachweis automatisch an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übermittelt.
Besorgt um ihre Rente sind auch Schwerbehinderte, da sie annehmen, massive Kürzungen ihrer Rente in Kauf nehmen zu müssen. Dabei handelt es sich jedoch keinesfalls um Fakten, sondern um Ängste schürende Gerüchte. Zwar gilt die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre auch für Schwerbehinderte, jedoch ist die derzeitige Übergangsphase so gestaltet, dass hierbei keine Kürzungen entstehen sollen.
Auch wird oftmals geglaubt, die Rente sei nicht zu versteuern, was ebenfalls nicht der Wahrheit entspricht. Mit Einführung des Alterseinküftegesetzes im Jahr 2005 ist der Anteil der zu versteuernden Rente sogar immer mehr angestiegen – für Personen, die nächstes Jahr in Rente gehen, liegt dieser bei 84%. Aufgrund dieser Entwicklung sind alle Personen, welche 2058 oder später berentet werden, zu einer Versteuerung ihrer gesamten Rente verpflichtet.
Laut VdK Deutschland sei der allgemeine Ruf der Rente zu unrecht so schlecht. Die düsteren Prognosen um eine mangelnde Finanzierbarkeit der zukünftigen Rente sollen die Bürger*innen dazu bewegen, sich nicht ausschließlich auf die Rente als Vorsorge zu verlassen, sondern auch weitere Vorbereitungen für die Pensionierung zu treffen. Das System funktioniere makellos, sofern möglichst alle Menschen Beiträge für die Rentenkasse leisten und ein stabiler Mindestlohn von mehr als 14 € pro Stunde festgelegt werden würde.

