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23. Februar 2018

Rechte bei Behandlungsfehlern

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) thematisiert die Rechte bei Behandlungs- und Operationsfehlern. 2017 habe diese Problematik zu den meist beratenen Themen bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) gehört.

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Mehrere Artikel dazu veröffentlichte die UPD auf ihrer Webseite: Dabei geht es um schlechte Behandlung bei Ärzt/innen und in Kliniken, auch aber um mangelnde Informierung und Tipps dazu, wie man sich bei Verdacht auf eine Fehlbehandlung verhalten solle.

Die Beweispflicht liege zunächst bei der Patient/in. Dies könne oft nur durch ein medizinischen Gutachten nachgewiesen werden – auf Anfrage sei der Arzt oder die Ärztin jedoch verpflichtet den Patient/innen auch über eigene Fehlleistungen zu informieren. Zudem habe jede Patient/in Recht auf eine Kopie seiner Patientenakte. Darüber hinaus sei die Krankenkasse verpflichtet, Patient/innen bei vermuteten Behandlungsfehlern zu unterstützen, sofern diese von der Kasse gezahlt worden waren.

Mehr erfahren Sie in diesem Artikel.

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