Deutsche Rentner*innen erhalten ab dem 1. August 2025 eine Anhebung ihrer Altersvorsorge. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) meint, dass eine stabile Rente entsprechend der steigenden Löhne die gerechte Entlohnung nach jahrzehntelanger Beschäftigung sei.
Die geplante Anhebung der Renten beruht auf § 255e SGB VI: „Wird in der Zeit vom 1. Juli 2019 bis zum 1. Juli 2025 mit dem […] aktuellen Rentenwert das Sicherungsniveau vor Steuern […] des laufenden Jahres in Höhe von 48 Prozent unterschritten, ist der aktuelle Rentenwert so anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 Prozent (Mindestsicherungsniveau) beträgt“.
Die Formel, nach der die Rente berechnet und angepasst wird, hängt unmittelbar mit dem durchschnittlichen Bruttoentgelt der Arbeitnehmer*innen, aber auch mit den Beitragssätzen für die Rentenversicherung zusammen. Ihre Einhaltung sorgt dafür, dass weder für Rentner*innen noch für Beschäftigte finanzielle Nachteile entstehen. Hier greift das sogenannte Umlageverfahren, nach dem Arbeitnehmer*innen Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, welche wiederum den gegenwärtigen Rentner*innen zustehen.
Ursprünglich war eine Rentenerhöhung um 3,74% ab Juli vorgesehen. Diese tritt jedoch erst ab August ein, nachdem Rentner*innen im Juli einen Anstieg von nur 2,34% erfahren werden. Grund hierfür ist der Ausgleich der Pflegebeiträge in den ersten sieben Monaten des Jahres, da diese ab Juli ebenfalls ein Plus von 3,6% verzeichnen werden. Im Juli wird die Rentenversicherung daher 13,3% der ursprünglichen Rente für sich beanspruchen. Dieser Anteil umfasst neben Beiträgen für die Krankenkasse auch die nachträglichen monatlichen Pflegebeiträge der ersten Jahreshälfte.
Im Vergleich zum Vorjahr fällt dieser Anstieg damit geringer aus, Senior*innen erhalten im Falle einer durchschnittlichen Rente nach 45 Beitragsjahren damit monatlich gut 66 Euro mehr als zuvor. Für die kommenden Jahre wird vermutet, dass die Rente weiterhin tendenziell langsamer als aktuell ansteigen wird, was an der krisenbedingten Inflation liegt.
Das in der Rentenformel enthaltene Mindestsicherungsniveau von gegenwärtig 48% wird von Sozialverbänden bemängelt, da viele Senior*innen akut von Armut bedroht sind. Deshalb wird von Interessenvertreter*innen der Rentner*innen eine Anhebung des Rentenniveaus auf über 50% gefordert, wofür eine Rentenreform notwendig wäre.
Wann genau die monatlichen Renten in diesem Jahr ausgezahlt werden, können Sie dieser Übersicht entnehmen.