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28. Mai 2021

„Rolle rückwärts“ bei Bewohner*innenrechten?

Der BIVA-Pflegeschutzbund prangert die Stigmatisierungen von Pflegeheimbewohner*innen in der Corona-Pandemie an und fürchtet eine „Rolle Rückwärts“ im Hinblick auf die Rechte von Bewohner*innen. Die Grundrechtseinschränkungen müssten nach vollständiger Impfung zurückgenommen werden.

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Bereits im April berichteten wir über die Forderungen nach zügigen Lockerungen von Besuchseinschränkungen in den Pflegeheimen, in denen alle Bewohner*innen bereits gegen das Covid-19-Virus geimpft wurden. Neben einer Stellungnahme der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) verwiesen wir in dem Beitrag auch auf eine entsprechende Petition des BIVA-Pflegeschutzbundes.

Den Forderungen nach einer Rücknahme der Grundrechtseinschränkungen, wozu auch die Beschränkungen von Besuchen durch Angehörige und Freund*innen gehört, verleiht die Organisation nun Nachdruck. In einer weiteren Stellungnahme fürchtet die Interessenvertretung nun sogar eine „‘Rolle rückwärts‘ in die Zeit, als Heimbewohner noch Insassen waren.“

„Unsere große Sorge ist, dass die Corona-Krise Grundrechtseinschränkungen und Bevormundung wieder salonfähig gemacht hat, die wir eigentlich überwunden hatten“, fügt Dr. Manfred Stegger, der Vorsitzende des BIVA-Pflegeschutzbundes hinzu. Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen seien „Menschen mit Freiheitsrechten“ und nicht ausschließlich „schützenswerte Hilfsbedürftige“.

Mit Eintreten des Impfschutzes gebe es keinen Grund mehr, an den teils einschneidenden Verordnungen für die stationären Einrichtungen festzuhalten. Einer der Gründe für die anhaltenden Maßnahmen sieht der BIVA-Vorsitzende in der Arbeitserleichterung, die die Besuchseinschränkungen für die Einrichtungen bedeute. Hier sei demnach der Gesetzgeber in der Pflicht, „angemessene Lockerungen für die durchgeimpfte Personengruppe verbindlich festzuschreiben.“

Tatsächlich sehen die Verordnungen und damit verbunden die Einschränkungen und Lockerungen in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich aus. Daher stellt der Pflegeschutzbund auch einen regelmäßig aktualisierten Vergleich auf ihrer Internetseite zur Verfügung.

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