Zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Der Bundesrat beschloss diese Erhöhung, um die wachsenden Kosten der Pflege langfristig zu finanzieren und die Pflegekassen stabil zu halten.
Während Arbeitnehmer*innen diese Erhöhung sofort zahlten, betraf sie Rentner*innen erst ab Juli 2025 – dann jedoch rückwirkend für das erste Halbjahr. Das führte dazu, dass im Juli ein einmaliger Nachzahlungsbeitrag von 1,2 Prozent der Monatsrente fällig wurde, selbst für Personen, die erst im Laufe der ersten sechs Monate 2025 in Rente gegangen waren.
Kritik des Bundesverbands der Rentenberater
Der Bundesverband der Rentenberater kritisierte diese Regelung deutlich. Zum einen führte die Berechnungsweise dazu, dass die Nachzahlung auf die zum 1. Juli 2025 angepasste, also höhere Rente erhoben wurde. Dadurch entstand ein rechnerischer Zinsaufschlag von rund 13,3 Prozent, den die Rentner*innen ungewollt tragen mussten – eine Art „Zwangszins“. Zum anderen sei es ungerecht, dass auch Neu-Rentner*innen, die nur ein oder zwei Monate vom niedrigeren Beitragssatz profitiert haben, den vollen Nachzahlungsbetrag leisten müssen.
Der Verband betont, dass es einfachere und gerechtere Lösungen gegeben hätte. So wäre es möglich gewesen, die Beitragserhöhung mit einer kurzen Verzögerung, etwa ab März 2025, umzusetzen – ganz ohne Rückwirkung. Bei neuen Rentenzugängen hätte der höhere Beitrag zudem direkt berücksichtigt werden können.
Begründung der Deutschen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung begründete ihr Vorgehen wie folgt: Die Rentenanpassung, also die jährliche Erhöhung der Renten, erfolgt traditionell zum 1. Juli. Da die Systeme der Deutschen Rentenversicherung für Berechnung und Auszahlung auf diesen Termin abgestimmt sind, konnten sie nicht kurzfristig an die neue Beitragserhöhung zum 1. Januar angepasst werden. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, entschieden sich die Rentenversicherungsträger daher für eine sogenannte „verwaltungsarme Lösung“. Diese sollte die Umsetzung vereinfachen, führte jedoch dazu, dass die Beitragserhöhung für Rentner*innen erst verzögert und rückwirkend umgesetzt wurde – was für die Betroffenen eine finanzielle Mehrbelastung bedeutete.
Fallbeispiel aus Schleswig-Holstein
Die Rentnerin Marina Thyen aus Schönwalde erhält seit rund zehn Jahren eine Erwerbsminderungsrente. Sie bemerkte, dass ihre Rente im Juli 2025 niedriger ausfiel, weil ein einmaliger Pflegeversicherungs-Aufschlag abgezogen wurde. Zwar ist der finanzielle Unterschied gering, doch sie empfindet die Regelung als ungerecht, da der Beitrag auf die bereits erhöhte Juli-Rente berechnet wurde und damit mehr Geld einbehalten wurde, als eigentlich fair wäre.
Marina Thyen kritisiert vor allem den Umgang mit Rentner*innen, die ihrer Meinung nach wieder einmal benachteiligt werden. Rechtlich könne man dagegen nichts unternehmen, sagt sie, doch sie empfindet die Situation als moralisch unfair und nicht in Ordnung.

