Logo DISW

10. Mai 2023

Schweriner Erklärung: Bürgerbeauftragte fordern guten Zugang zu Behörden

Im Rahmen ihrer Jahrestagung haben sich Bürgerbeauftragte aus mehreren Bundesländern getroffen und die „Schweriner Erklärung“ verabschiedet. Darin fordern sie, Bürger*innen den Zugang zu Behörden und ihren Dienstleistungen sicherzustellen und zu verbessern.

Weiterlesen

Mit Sorge blicken die parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten aus Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen auf die Situation vieler Verwaltungen. Auch durch die Corona-Pandemie habe sich der Zugang zu Dienstleistungen der Behörden in den letzten Jahren verschlechtert: Reduzierte oder gar abgeschaffte Sprechzeiten, erforderliche Terminvereinbarungen für weit in der Zukunft liegende Termine oder eingeschränkte persönliche Zugänge.

„Ich weiß, dass viele Behörden bereits am Limit und darüber hinaus arbeiten, auch weil vielerorts Fachkräfte fehlen“, lässt sich Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni in einer Pressemitteilung zitieren. „Es ist aber auch wichtig, dass der Staat handlungsfähig bleibt. Die Bürger*innen müssen vor Ort ganz praktisch erfahren, dass ihr Antrag schnell bearbeitet und zum Beispiel eine Leistung zügig gewährt wird. Ein guter Zugang zu Behördendienstleistungen ist eine ganz wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz unseres demokratischen Rechtsstaats“, so die Mitunterzeichnerin des Papiers weiter.

Lösungen für die Probleme seien nicht zu erkennen, bemängeln die Beauftragten der Länder, es brauche jedoch eine „gesamtstaatliche Kraftanstrengung“. Viele Verwaltungen würden nur für sich kämpfen, heißt es in der Erklärung. Ein Faktor sei die Digitalisierung. Dazu zähle ein umfassender Online-Zugang zu staatlichen Dienstleistungen. Ein solcher sei gesetzlich schon bis Ende 2022 vorgeschrieben gewesen – das Ziel sei jedoch weit verfehlt worden.

Bei aller nötigen und richtigen Forderung nach digitalen Leistungen und Zugängen weisen die Unterzeichner*innen jedoch auch darauf hin, dass Menschen ohne entsprechende Ausstattung nicht vergessen werden dürften: „Der niedrigschwellige persönliche Kontakt zu Behörden und Ämtern muss für alle weiterhin möglich sein. Für dringende Angelegenheiten gilt das besonders.“ Dazu zählten auch Menschen, die einfach gerne im persönlichen Gespräch erfahren würden, ob sie ein Formular richtig verstanden haben.

Hier gelangen Sie zu der Pressemitteilung der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten. Die Schweriner Erklärung ist dem Anhang zu entnehmen.

Schließen



Weitere interessante Beiträge zu diesem Thema finden Sie auch in: Alltägliches Leben, Mobilität, Gesellschaftliches Leben, Staat