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23. Juni 2017

Seniorenassistenz in Schleswig-Holstein über Pflegekasse abrechenbar

Im vergangenen Jahr konnten Sie sich auf diesem Portal über das innovative Modell der Seniorenassistenz informieren. Diese Unterstützung können Senior/innen mit Pflegegrad in Schleswig-Holstein nun über die Pflegekasse abrechnen.

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Das Unternehmen Büchmann Seminare KG hat sich seit 2006 darauf spezialisiert, ambulant tätige Senioren-Assistent/innen auszubilden. Diese betreuen ältere Menschen auf dem Gebiet der gesellschaftlichen Teilhabe mit oder ohne Pflegegrad, die in der eigenen Häuslichkeit wohnen. Das Aufgabenfeld weist große Schnittmengen zum Aufgabenkatalog des § 45a SGB XI (im Sozialgesetzbuch 11 die nichtpflegerische Alltagsunterstützung älterer Menschen mit Pflegegrad) aus. Nachdem nunmehr nach der neuen Alltagsförderungsverordnung (AföVO) selbstständig tätige Einzelkräfte in Schleswig-Holstein ihre Angebote zur Unterstützung im Alltag anbieten können, gehören auch Senioren-Assistent/innen in Schleswig-Holstein zu dem Kreis, der seine Leistungen bei den Pflegekassen abrechnen kann.

Büchmann Seminare KG hat seit März 2017 als Unternehmen die Aufgaben einer Servicestelle für Qualitätssicherung gem. § 9 AföVO für Schulung und Fortbildung und zugleich als Fachkraft übernommen. Die ersten 25 Senioren-Assistent/innen sind bereits für Schleswig-Holstein anerkannt worden.

Künftig können also ambulant tätige Senioren-Assistent/innen in Schleswig-Holstein Unterstützungs- und Entlastungsleistungen – jedoch keine Pflege – nach § 45a SGB XI abrechnen. Dies bedeutet für Senior/innen mit Pflegegrad eine finanzielle Entlastung, da sie nicht mehr alle nichtpflegerischen Angebote selbst finanzieren müssen.

Senioren-Assistent/innen können von Interessent/innen oder deren Angehörigen über ein Vermittlungsportal gefunden werden. Für Schleswig-Holstein sind dort bisher 57 Assistent/innen aufgeführt.

Schleswig-Holstein ist hier Vorreiter und setzt im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern – außer Nordrhein-Westfalen – nicht darauf, diese Unterstützungsangebote von ehrenamtlichen Kräften durchführen zu lassen.

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