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15. Februar 2021

Sonderrechte für Corona-Geimpfte?

In die Debatte um Sonderrechte für Menschen mit einer Covid-19-Impfung hat sich Anfang Februar nun auch der Deutsche Ethikrat eingeschaltet. Das Expertengremium schließt die Rücknahme von Einschränkungen nur für Geimpfte zwar langfristig nicht aus, empfiehlt diese derzeit aber nicht – vor allem aufgrund der noch ungeklärten Infektiosität Geimpfter.

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Im Zuge des Infektionsschutzes hat es im letzten Jahr eine Reihe von staatlichen Einschränkungen gegeben. Dazu gehören zum Beispiel das Schließen von Einzelhandel, Restaurants oder Friseuren, eingeschränkte Reise- und Bewegungsfreiheit, der Wegfall von Kulturangeboten wie Theater oder Konzerten oder die Schließung von Kitas und Schulen. Immer wieder wurde betont, dass Grundrechtseingriffe nur solange durchgesetzt werden können, wie sie zur Bekämpfung der Pandemie zweifelsfrei notwendig sind.

Die Einschränkungen – so immer wieder hervorgehoben – seien die Ausnahme, sie dürften nicht zum Normalfall werden. Umso naheliegender ist die aktuelle Debatte um Sonderrechte für bereits Geimpfte, die mit der Ankündigung einer australischen Fluggesellschaft, künftig nur noch Geimpften einen Flug ermöglichen zu wollen, begonnen hatte.

Die Bundesregierung, insbesondere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), hatte sich immer wieder gegen eine direkte oder indirekte Impfpflicht ausgesprochen und betont, es dürfe keine Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften geben.

In der ARD-Sendung „farbe bekennen“, die am 2. Februar nach dem sogenannten „Impfgipfel“ von Bund und Ländern ausgestrahlt wurde, sprach Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) allerdings auch über Menschen, die sich nicht impfen lassen wollten. In solchen Fällen müsse man dann „vielleicht schon solche Unterschiede machen und sagen: Wer das nicht möchte, der kann vielleicht auch bestimmte Dinge nicht machen“. So ein Unterschied wäre Merkel zu Folge aber nur ab einem Zeitpunkt denkbar, wo viele Menschen auch ein Impfangebot bekommen hätten. Den ARD-Beitrag können Sie hier direkt anschauen:

Um das Video zu sehen, müssen Sie Javascript aktivieren: https://www.youtube.com/watch?v=EwVyHq5FYLM

Der Deutsche Ethikrat, der zwar keine Entscheidungsfunktion hat, als Expert*innengremium die Politik jedoch beratend unterstützt, spricht sich nun gegen eine vorschnelle Rücknahme von Einschränkungen für eine bestimmte Gruppe aus: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollte aufgrund der noch nicht verlässlich abschätzbaren Infektiosität der Geimpften eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für geimpfte Personen nicht erfolgen“, heißt es in einer Stellungnahme des Rats vom 4. Februar. Mit dem weiteren Verlauf der Impfkampagne sollten die Freiheitseinschränkungen hingegen für alle Bürger*innen Stück für Stück zurückgenommen werden.

„Wegen der Gefahr, dass die praktische Durchsetzbarkeit und Akzeptanz dieser Regeln durch Ausnahmen für geimpfte Personen leiden würde“, sei es zudem vertretbar, bestimmte Maßnahmen mit verhältnismäßig geringer Belastung – wie das Tragen einer Maske – für alle länger aufrechtzuerhalten. In Punkt fünf der insgesamt sechs Empfehlungen fordert der Ethikrat allerdings auch, die Isolationsmaßnahmen „in Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen […] für geimpfte Personen mit dem Fortschreiten des Impfprogramms schnellstmöglich [aufzuheben]“.

Zu der Stellungnahme des Ethikrates mit den hier zitierten Empfehlungen gelangen Sie hier. Rechtliche Hintergründe rund um das Thema „Sonderrechte für Corona-Geimpfte“ werden auf der Internetseite der Tagesschau erläutert.

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