Wie auch zu vergangenen Jahreswechseln üblich hat die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein auch dieses Mal Änderungen im Sozialrecht in einer Übersicht zur Verfügung gestellt.
Samiah El Samadoni hat als Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheit Ende 2021 wieder einen Überblick veröffentlicht, was sich im Sozialrecht zum Jahreswechsel oder im Laufe des Jahres 2022 ändert. El Samadoni selbst berät Bürger*innen auch in sozialrechtlichen Fragen.
Die Gesetzliche Pflegeversicherung ist ein relevanter Teil des Sozialrechts, in dem es eine Reihe von Änderungen gab oder geben wird. Die Bürgerbeauftrage nennt in ihrer Veröffentlichung einige dieser Änderungen, über die Pflege haben wir kürzlich allerdings schon in einem gesonderten Beitrag berichtet.
Neben der sozialen Pflegeversicherung ist für die Seniorenpolitik sicherlich die Gesetzliche Rente von Bedeutung. Nachdem die Rente 2021 nur geringfügig gestiegen war, wurde Rentner*innen für das Jahr 2022 eine spürbarere Erhöhung versprochen. Waren im Herbst vergangenen Jahres Medienberichten zufolge allerdings noch über 5 Prozent geplant, dürfte die im Sommer erwartete Erhöhung nun doch schmaler ausfallen als zunächst angenommen (mehr dazu u.a. hier). Über weitere Änderungen bei der Rente informiert auch die Gesetzliche Rentenversicherung.
Höhere Regelsätze gelten nun auch in der Sozialhilfe. Allerdings sind die Sätze nur um drei Euro je Monat angehoben worden. Wie auch bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) beträgt der Regelsatz bei alleinstehenden Personen auch bei der Sozialhilfe seit Jahresbeginn 449 statt 446 Euro.
In der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es neben der elektronischen Krankmeldung nun auch das „E-Rezept“. „Auch bei den Rezepten für Arzneimittel schreitet die Digitalisierung voran“, heißt es dazu von El Samadoni. Seit dem 01. Januar müssen sogenannte E-Rezepte ausgestellt werden. Patient*innen können dann auf Wunsch auch digital verschreibungspflichtige Medikamente bestellen. Es gibt zwar weiterhin auch Rezepte in Papierform, diese enthalten nun allerdings zusätzlich einen QR-Code.
Mehr von der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten finden Sie hier – zum Beispiel auch Informationen über die Bürger*innensprechtage vor Ort.