Ab 01.08.2014 wird in Lübeck von Staatsanwaltschaft und Polizei ein Sonderdezenat für Senioren eingerichtet. Ziel ist es – ähnlich wie bei dem Projekt in Kiel – die Zielgruppe in Zukunft besser vor Verbrechen schützen zu können und das Sicherheitsgefühl zu steigern.
Um Straftaten, welche die alterbedingte Hilfebedrüftigkeit ausnutzen, schneller aufzuklären, werden Informationen über die Verfolgung und Ermittlung von Verbrechen bei den zuständigen Stellen gebündelt. Auf diese Weise sollen mögliche Vorgehensmuster von Tätern sowie Verbrechensserien schneller erkannt und z.B. Enkeltricks, Handtaschenraub oder Wohnungsüberfälle vermieden werden. Die Altersgrenze der Geschädigten wird von der Staatsanwaltschaft bei ca. 65 Jahren angesetzt, wobei Abweichungen durchaus möglich sind.
In Kiel wurde das Verfahren 2005 eingeführt. Nach der Etablierung und Auswertung des Projektes in Lübeck besteht die Option das Vorhaben unter anderem auf das Herzogtum Lauenburg sowie Ostholstein auszuweiten, für welche die Staatsanwaltschaft Lübeck ebenfalls zuständig ist.
Weitere Informationen:
Merkblatt der Staatsanwaltschaft Kiel – Senioren als Opfer