Der Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes führt zu Kritik von zahlreichen Akteur/innen. 150 Verbände und Organisationen unterstützen sechs gemeinsame Kernforderungen. Diese richten sich z.B. gegen die Regionalisierung der Eingliederungshilfe und Öffnungsklauseln für Bundesländer, durch die einzelne Leistungen, Zugang, Umfang und Qualität eingeschränkt werden können.
Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, der Deutsche Behindertenrat, die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz und der Deutsche Gewerkschaftsbund haben ein gemeinsames Forderungspapier dazu veröffentlicht. 150 Verbände und Organisationen unterstützen inzwischen die Sechs gemeinsame Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz.
Änderungsvorschläge vom Forum behinderter Jurist/innen betreffen die Definition des Personenkreises, eine Ausweitung der Eingliederungshilfe für Ausländer/innen, Sonderregelungen für Pflegebedürftige, Leistungen bezüglich besonderen Einzelfällen, Assistenzleistungen und Persönliche Assistenz, gemeinsame Leistungserbringung sowie die Einkommensanrechnung beim Leistungsbezug.
Der Deutsche Verein weist – ähnlich wie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft – darauf hin, die gleichberechtigte selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention weiter zu entwickeln. Dies sollte eine inklusive Ausrichtung der Regelsysteme, eine bei Bedarf trägerübergreifend wirkende Bedarfsermittlung und Hilfeplanung sowie eine nahtlose und schnelle Leistungserbringung beinhalten.
Online können Sie sich auch die Debatte zum Bundesteilhabegesetz vom 22.09.2016 im Bundestag anschauen.