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7. August 2015

Stellungnahmen zum Entwurf des zweiten Pflegestärkungsgesetzes

Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung (Zweites Pflegestärkungsgesetz, kurz PSG II), welches zur Zeit als Referentenentwurf vorliegt, wird grundsätzlich begrüßt, ist im Detail jedoch nicht unumstritten. Ob mit dem PSG II eine Lösung des Pflegenotstandes erreicht werden kann, ist fraglich. Daher zeigen wir Ihnen zu diesem Entwurf Positionen und Stellungnahmen verschiedener Organisationen und Interessenvertretungen auf.

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Das PSG II soll dem Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) folgen. Die Aussprachen zum PSG I in Bundestag und Bundesrat können Sie hier nachlesen. Das PSG II wird einige Veränderungen bringen. Im Rahmen eines neuen Pflegebegriffes soll es z.B. nun 5 Pflegestufen geben, der Zugang zur Pflegeversicherung soll erweitert werden und das ambulante Hilfesystem soll gestärkt werden. Auf den Seiten des Gesundheitsministeriums wird Ihnen die Darstellung der Bundesregierung präsentiert.

Zu dem erwähnten neuen Pflegebegriff können Sie die kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, bestehend aus 30 Fragen, und die Antwort der Bundesregierung nachlesen. Dem neuen Pflegebegriff ist auch eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses gewidmet. In vielen nachfolgenden Texten werden die kurzen Fristen zum Verfassen der Stellungnahmen zum Referentenentwurf des PSG II bemängelt.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) geht auf die 5 Themenkomplexe Informations- und Beratungsauftrag, Pflegebedürftigkeitsbegriff und Begutachtungsinstrument, Leistungsrecht, Beteiligungsrechte und Qualitätsausschuss ein. Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme der BAGSO.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Vorsorge (DV) begrüßt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsassessment ausdrücklich, bemängelt jedoch z.B. dass „wichtige bzw. notwendige Anpassungen weiterer Regelungen, insbesondere im SGB XII und SGB V vom Entwurf außen vor gelassen werden“. Lesen Sie die gesamte Stellungnahme online nach.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat mit 78 Seiten eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht, Vorschläge zur Veränderung des Gesetzentwurfes sind auf 18 weiteren Seiten angefügt.

Die Landesverbände Schleswig-Holsteins der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) äußerten sich im Rahmen ihrer Kooperationsvereinbarung ebenfalls zum PSG II. „Der Fachkräftemangel und die aktuellen Weichenstellung in der Pflege, insbesondere das geplanten Inkrafttreten der zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes mit der Einführung eines neuen Pflegebegriffs, stellen uns vor große Herausforderungen“, erklärte Wolfgang Baasch, Mitglied des Landesvorstandes der SPD und Vorsitzender der AWO Schleswig-Holsteins. Es müssten die tatsächlichen Pflegebedarfe der Menschen fachlich fundiert erfasst werden, um eine mögliche Schlechterstellung der Pflegebedürftigen bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes unter allen Umständen zu vermeiden. Mit dem PSG II will die Bundesregierung sowohl einen neuen Begriff auf den Weg bringen als auch die dazugehörigen Instrumente bis spätestens 2017 umgesetzt haben. „Dabei muss aber auch eine langfristige Absicherung der Menschen, durch eine Dynamisierung der Leistungen umfassend berücksichtigt werden“, forderte Wolfgang Schneider vom SoVD. „Es ist wichtig sicherzustellen, dass Menschen nicht erneut auf Leistungen der Sozialhilfe zurückgreifen müssen, wenn Sie einen Pflegebedarf haben. Pflege darf nicht zu Armut führen.“ Wolfgang Baasch fordert in dem Zusammenhang auch für die Pflege die Bürgerversicherung, welche zuletzt am 3.7.15 im Bundestag diskutiert wurde.

Der Paritätische begrüßt das Vorantreiben des Prinzipes ambulant vor stationär, zeigt sich jedoch auch besorgt, dass einzelne zu Pflegende schlechter gestellt werden könnten. Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme und weitere Forderungen des Wohlfahrtverbandes.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert in ihrer Stellungnahme z.B. die Vermeidung neuer Gerechtigkeitslücken und die Gleichstellung Sterbender in stationären Pflegeeinrichtungen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lobt ebenfalls den Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsassessment. Dadurch sollen kognitiv eingeschränkte Menschen einen leichteren Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung bekommen. Der DGB weist aber darauf hin, dass die Reform nur ein Erfolg werden kann, wenn die Leistungen mit ausreichend Personal hinterlegt werden. Sie können die Beurteilungen des DGB im Detail nachlesen.

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