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21. Juni 2015

Stolperfalle beim Krankengeld entschärft

Die unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) weist auf eine Änderung zur Regelung des Krankengeldes hin, die für alle ArbeitnehmerInnen relevant sein kann, die ihre Krankschreibung verlängern.

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Zukünftig werden weniger Patienten ihren Anspruch auf Krankengeld wegen formaler Fehler verlieren. Nach dem heute im Bundestag verabschiedeten „Versorgungsstärkungsgesetz“ reicht es dann, dass der Arzt eine Folgekrankschreibung erst ab dem nächsten Werktag ausstellt. Bisher mussten sich die alte und neue Krankschreibung zwingend um einen Tag überlappen. Sonst entstand eine „Anspruchslücke“ und die Krankenkasse konnte die Zahlung des Krankengeldes gänzlich einstellen. Die Neuregelung soll im Sommer dieses Jahres in Kraft treten.

Dazu Stephanie Jahn, Geschäftsführerin UPD: „Ohne wieder fit für den Job zu sein, bekamen die Betroffenen kein Geld mehr von der Kasse und mussten sich Sorgen um ihre finanzielle Existenz machen. Gleichwohl gilt auch nach der Gesetzesänderung, dass die Krankschreibung lückenlos sein muss. Krankengeld-Empfänger müssen also spätestens am ersten Tag nach ihrer bisherigen Krankschreibung zum Arzt gehen und sich die Folgekrankschreibung holen. Auch wichtig: Der Arzt kann nicht rückwirkend krankschreiben, um eine entstandene Anspruchslücke aufzuheben.“

Die UPD berät per Gesetz kostenlos und neutral zu allen Gesundheitsfragen und informiert den Patientenbeauftragten der Bundesregierung jährlich über
Problemlagen im Gesundheitswesen. Patienten erreichen die UPD nicht nur online sondern auch in drei Sprachen am Telefon:

Deutsch: 0800 0 11 77 22 (Mo bis Fr 10-18 Uhr, Do bis 20 Uhr)

Türkisch: 0800 0 11 77 23 (Mo / Mi 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)

Russisch: 0800 0 11 77 24 (Mo / Mi 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)

Fragen zu Arzneimitteln werden unter 0800 0 11 77 25 (Mo / Di / Do 9-16 Uhr, Mi / Fr 9-13 Uhr) beantwortet.

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