Die Bundesregierung hat am 11.12.2024 den Entwurf der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention beschlossen. Zwischen 2025 und 2030 soll die Umsetzung von 120 Maßnahmen zu einem wirksamen Schutz von Frauen vor Gewalt führen.
Das kürzlich erschienene Lagebild ‚Geschlechtsspezifische Gewalt‘ des Bundeskriminalamts (wir berichteten) hat erneut verdeutlich, dass die Gewalt gegen Frauen weiter zu nimmt und dringender Handlungsbedarf besteht.
Die neue Gewaltschutzstrategie umfasst 120 konkrete Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen. Neben der Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen soll digitale Gewalt bekämpft werden. Ein Gewalthilfegesetz soll darüber hinaus den kostenlosen Anspruch auf Schutz und Beraten sicherstellen. Aktionspläne, Präventionsangebote und Monitorings mit verschiedenen Schwerpunkten sollen die Strategie abrunden.
Bei der Konzeptualisierung des neuen Gesetzes und der Maßnahmen waren Expert*innen der Länder, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft beteiligt, wie Ministerin Lisa Paus erläuterte.
In die Planung und Umsetzung der Maßnahmen sind diverse Ministerien und Ressorts eingebunden. Um die Ziele, Maßnahmen und Vorgehensweisen konstruktiv zu koordinieren, wird eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet.
Mit der neuen Strategie kommt die Bundesregierung Forderungen der Istanbul-Konvention nach, einem internationalen, völkerrechtlichen Abkommen des Europarats.
Alle Maßnahmen sowie weitere Informationen können Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachlesen.