2018 hatte die Bundesregierung eine Studie zum Thema Altersdiskriminierung in Auftrag gegeben. Unter dem Titel „ICH? Zu alt?“ Diskriminierung älterer Menschen hat das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) nun einen Abschlussbericht vorgelegt.
Das ISS in Frankfurt a.M. hat die Ergebnisse einer Studie vorgelegt, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben hatte. Der Studie ginge es weniger um eine Repräsentativität als um unterschiedliche Perspektiven und subjektive Erfahrungen älterer Menschen. Dafür wurden vor allem Interviews geführt, sowohl mit Expert/innen als auch mit Betroffenen oder Gruppen. „In den Interviews wurde (…) oftmals auf fehlende Barrierefreiheit, vor allem im eigenen Wohnumfeld, verwiesen. Derartige Einschränkungen betreffen nicht nur ältere Menschen, sondern ebenso Menschen mit einer mobilitätseinschränkenden Behinderung“, heißt es in dem Abschlussbericht der Studie. Weitere diskriminierende Aspekte im Alltag, die in den Interviews genannt wurden, sind beispielsweise fehlende Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum, zu niedrige Toiletten, zu kurz getaktete Ampeln oder Busfahrer/innen die losfahren, bevor ältere oder gehbehinderte Menschen sitzen. Außerdem fehle es an Aufzügen an Bahnhaltestellen oder Begleitdiensten, auch Zutaten auf Lebensmitteln seien zu klein geschrieben.
Ziel der Studie sei es gewesen, „die Alltags-/Lebenswelten betroffener älterer Menschen zu untersuchen, um Altersdiskriminierung sozialwissenschaftlich zu definieren.“ Laut Zahlen der Antidiskriminierungsstelle fühlten sich 15,3 Prozent der Über-60-jährigen bereits als „zu alt“ diskriminiert. Die Dunkelziffer an Menschen, die Altersdiskriminierung erfahren würden, sei jedoch noch höher, da vermutet wird, „dass ältere Personen benachteiligende Erfahrungen häufig in geringem Maße als Diskriminierung bewerten und wenig dafür sensibilisiert sind, weil sie diese Erfahrungen als ‚normal‘ wahrnehmen.“
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