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Der Bundestag hat heute das Pflegestärkungsgesetz II (PSG 2) beschlossen. Sie können sich die Bundestagsdebatte ansehen und Stellungnahmen verschiedener Organisationen zum PSG 2 nachlesen.

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Sie können sich über Regelungen und Stellungnahmen zum PSG 2 informieren, zuletzt berichteten wir über den Kabinettsbeschluss zum neuen Gesetz.

In der heutigen Sitzung des Bundestages wurde, wie erwartet, der Gesetzesentwurf von den Fraktionen der Union und SPD gelobt. Aus der Opposition kam jedoch auch Kritik:

So fehlt jetzt bereits schon professionelles Pflegepersonal. Fakten dazu liefert der Pflegereport 2015, Erfahrungsberichte aus dem Pflegesystem können Sie hier nachlesen und -hören. Durch die Änderung des Pflegebegriffes können die Pflegekräfte weiter überfordert werden, der belastende Druck im Arbeitsalltag bleibe bestehen. Die Opposition vermisst Maßnahmen zur Erhöhung der Personalschlüssels in Pflegeeinrichtungen und zur Stärkung des Pflegeberufes. Im Vergleich wird eine Schwächung der stationären Pflege befürchtet, da dieser nun bei Neuaufnahme vor allem bei den unteren Pflegegraden weniger Leistungen zustehen. Die auch von Oppositionrednerinnen gelobten Verbesserungen, wie z.B. die Berücksichtigung von Demenz- und psychisch Erkrankten bei den 5stufigen Pflegegraden, lassen jedoch Verbindlichkeit vermissen. Schließlich wird konstatiert, dass eine gute Pflege immer noch vom eigenen Einkommen oder Vermögen abhängen wird.

Sie können sich die gesamte Aussprache zum Gesetz anschauen.

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Wir berichteten bereits über die Gesetzgebungsprozesse zu Pflegekammern in den nördlichen Bundesländern. Lesen Sie hier nun mehr zu der Lage in den südlichen Bundesländern, mit der wir unsere Reihe zum Pflegenotstand fortsetzen.

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Teilweise wird die Errichtung einer Pflegekammer noch diskutiert. Die Argumente für eine Pflegekammer lassen sich am Besten nachvollziehen, wenn man die Thematik "Pflegenotstand" betrachtet. Daraus folgt auch, dass das geplante Pflegestärkungsgesetz II den Pflegenotstand nicht alleine auflösen kann.

Knapp 30 000 BürgerInnen aus Nordrhein-Westfalen haben sich im Juli in Form einer Petition für eine Pflegekammer ausgesprochen. Die Unterschriftenliste soll nun an das Landesministerium übergeben werden.  Der Pflegerat NRW organisiert am 15.09.15 eine Podiumsdiskussion unter Beteiligung von Landtagsmitgliedern.

Auch in Hessen haben sich mehrere Organisationen zu einem Landespflegerat zusammengeschlossen. Diese führte im Juni eine Auftaktveranstaltung durch, es wurde dabei vor allem der langsame Gesetzgebungsprozess in Hessen kritisiert. Durch die Grünen steht die Gründung einer Pflegekammer in dem Koalitionsvertrag, andere Bundesländer sind in dem Prozess jedoch viel weiter.

In Thüringen sind bisher keine konkreten Anzeichen für die Einführung einer Pflegekammer zu erkennen. In dem thüringischen Koalitionsvertrag heißt es, dass eine Pflegekammer eingerichtet wird, "wenn die betreffenden Akteurinnen und Akteure dies einfordern und es zur Stärkung des Berufsfeldes der Pflege beiträgt."

Bereits 2011 sprachen sich in Sachsen eine Mehrheit der befragten Pflegekräfte für die Einführung einer Pflegekammer aus, reagiert hat die Landesregierung in den Folgejahren nicht. Dies berichtet der Vorsitzende des sächsischen Pflegerates.

Im Saarland sind die Beschäftigten in der Pflege, ähnlich wie in Bremen, in der Arbeitskammer Mitglied. In der Arbeitskammer wurde die Stelle eines Pflegereferenten geschaffen, welches der Pflegerat als politische Maßnahme zur Verhinderung einer Pflegekammer sieht. Auch wurde der Zusammenschluss mit der rheinland-pfälzischen Pflegekammer thematisiert.

In Rheinland-Pfalz ist die Pflegekammer bereits beschlossene Sache, das Bundesland gilt damit als Vorreiter in der Republik. In die Arbeit und Rolle der Pflegekammer kann bereits Einblick genommen werden.

In Baden-Württemberg wurde im März 2015 eine Unterschriftenliste zur Einführung einer Pflegekammer an die Pflege-Enquete des Landtages übergeben. Im Juli gab es zu der Thematik der Pflegekammer eine öffentliche Anhörung. Im Januar 2016 wird die Pflege-Enquete dem Landtag abschließend berichten.

In Bayern wurde die Errichtung einer Pflegekammer zwar versprochen, ein Gesetzgebungsverfahren wurde bis jetzt jedoch nicht eingeleitet, trotz Petitionen und Demonstrationen. Ein geplanter Pflegering steht in dem Verdacht, vor allem für Träger und ArbeitgeberInnen zu sprechen.

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Wir berichteten bereits über das zweite Pflegestärkungsgesetz, kurz PSG II. Nun hat die Bundesregierung zum PSG II einen Kabinettsbeschluss gefasst. Anlässlich dieses Beschlusses weisen wir auf weitere Stellungnahmen von Verbänden hin. Lesen Sie für weitere Hintergründe unseren ausführlichen Artikel zum Entwurf des PSG II.

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Nach dem Kabinettsbeschluss wird nun am 07.09.15 eine nicht öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses statt, in der der Gesetzesentwurf thematisiert wird und anschließend zur Diskussion in das Parlament übergeben werden kann. Zu einer Diskussion gehören verschiedene Meinungen, daher weisen wir hier auf weitere Stellungnahmen hin. Beachten Sie auch unsere weiteren Artikel zum Thema Pflegenotstand.

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (Devap) sieht nur eine schwache Stärkung der Pflege. Bemängelt wird vor allem, dass der Betrag für die vollstationäre Pflege in § 43 SGB XI nicht ausreicht, um die von der jeweiligen Einrichtung mit der Pflegekasse verhandelte Pflegevergütung zu decken. Die Differenz zahlt der Pflegebedürftige als pflegebedingten Eigenanteil. Auch Unterkunft und Verpflegung des Pflegebedürftigen in der Einrichtung, die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung und je nach Bundesland eine Ausbildungsumlage werden von den Pflegebedürftigten verlangt. Pflege wird laut Devap zu flächendeckender Altersarmut führen, wenn nicht jetzt die Versicherungsleistungen drastisch erhöht werden.

Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) fordert eine stimmberechtigte Beteiligung der Betroffenenverbände. Obwohl die Pflegebedürftigten den Hauptanteil der Pflege tragen, haben ihre Interessenverbände kein Stimmrecht bei den Entscheidungen im Qualitätsausschuss. BewohnerInnen stationärer Einrichtungen trugen 2013 47% der Kosten selbst, 43% übernahm die Pflegeversicherung und 10% deckten die Leistungen der Sozialhilfe.

Die Deutsche Alzheimergesellschaft begrüßt die bessere Berücksichtigung Demenzkranker. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt zu größerer Gerechtigkeit für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Es wird gewürdigt, dass Pflege nun nicht mehr nur als Körperpflege, Ernährung und Mobilität definiert wird.

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Am 15.07.2015 beschloss der Landtag Schleswig-Holsteins die Errichtung einer Pflegekammer. Lesen Sie hier eine aktuelle Übersicht zu Pflegekammern in den nördlichen Bundesländern, mit der wir unsere Reihe zum Pflegenotstand fortsetzen.

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Der Sozialausschuss hatte die Errichtung der Pflegekammer bereits 2012 empfohlen, die Landesregierung gab 2014 ihre Zustimmung zum Gesetz. Schleswig-Holstein ist damit weiter als andere Länder. Teilweise wird die Errichtung einer Pflegekammer noch diskutiert. Die Argumente für eine Pflegekammer lassen sich am Besten nachvollziehen, wenn man die Thematik "Pflegenotstand" betrachtet. Das geplante Pflegestärkungsgesetz II wird den Pflegenotstand nicht alleine auflösen können.

Aber auch andere Landtage haben bereits Pflegekammern beschlossen. Hier erhalten Sie einen Überblick der Situation in weiteren nördlichen Bundesländern. In einem separaten Beitrag können Sie sich über die Lage in den südlichen Bundesländern informieren.

In Hamburg wurden ungefähr tausend PflegerInnen befragt, ob eine Pflegekammer gewünscht wird. Umfassende Information sollte ein Flyer bringen, bei dem jedoch sprachlich viele Pflichten und wenig Vorteile für das Pflegepersonal beschrieben werden. Die Errichtung einer Pflegekammer wurde mit einfacher Mehrheit abgelehnt, Details zu Hintergründen und Ergebnisse der Befragung liefert ein Abschlussbericht.

In Mecklenburg-Vorpommern versuchen z.B. die Grünen die Debatte voranzubringen. Eine Befragung wurde von dem Zentrum für Sozialforschung Halle Februar bis Mai 2014 durchgeführt, die Ergebnisse zu den Pflegekammern wurden aber noch nicht veröffentlicht. Das Landesministerium prüft die Befragung immer noch. Die Landesregierung scheint die Entwicklung in anderen Bundesländern abzuwarten. Möglicherweise ist das Ergebnis der Befragung zu eindeutig, um weiter abwarten zu können.

In Niedersachsen fand im Juli die erste Sitzung der Pflegekammer-Gründungskonferenz statt, die nächste Sitzung ist im September geplant.

In Bremen setzt sich nicht nur, aber vor allem der Pflegerat für die Schaffung einer Pflegekammer ein. Im September 2011 hatte das Thema im Rahmen der Pflegeoffensive noch einen großen Stellenwert. Inzwischen soll die Gründung einer Pflegekammer in Bremen nicht mehr geprüft werden. Allerdings sind angestellte Pflegekräfte in Bremen automatisch Mitglieder in der Arbeitnehmerkammer, welche jedoch durch die vielen vertretenden Berufe nicht als Vertretung von Pflegekräften gesehen werden kann.

Die Landesregierung Sachsen-Anhalts hat in diesem Monat auf Beschluss des Landtages hin das Für und Wider von Pflegekammern beschrieben. Auffallend ist die eher skeptische Darstellung und die 2 Jahre, die zwischen Beschluss und dessen Realisierung liegen.

In Brandenburg haben im April 2015 die Oppositionsparteien CDU und Grüne einen Antrag zur Gründung einer Pflegekammer gestellt. Der Landtag forderte die Regierung zunächst auf, ein unabhängiges Institut mit der Befragung von Pflegekräften zu beauftragen.

In Berlin wurden ebenfalls ungefähr tausend PflegerInnen befragt, es sprachen sich 58,8% für, nur 17,1% gegen eine Pflegekammer aus. Das Votum der Professionellen ist eindeutig, die Landespolitik zögert jedoch.

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Am 17.08.15 wurden in der Sendereihe Kontrovers des Deutschlandfunkes (DLF) die teils katastrophalen Zustände in der Pflege und in der Pflegeversicherung thematisiert. Zu Gast waren der Sozialpädagoge Claus Fussek und zwei Mitglieder des Gesundheitsausschusses: Elisabeth Scharfenberg (Grüne) und Erwin Rüddel (CDU). Viele HörerInnen kamen zu Wort und berichteten in teils deutlichen Worten von der drastischen Realität in Pflegeeinrichtungen, auf welche Herr Rüddel einen ganz anderen Blick hatte.

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Zunächst zum Thema. Zur Zeit wird über das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) diskutiert. Lesen Sie mehr zur Diskussion um das PSG II in einen unserer Beiträge. Einige vereinbarte Maßnahmen stoßen auf Zuspruch, in einigen Stellungnahmen herrscht jedoch Skepsis, ob der tatsächliche Bedarf der zu pflegenden Menschen gedeckt werden kann. Mit anderen Worten: Kann der katastrophale Zustand in Pflegeeinrichtungen und in der Pflegeversicherung verbessert werden? Als Folge der Regelungen der Pflegeversicherung ist die Pflege durch Familienangehörige oder Privatleute schlechtergestellt, Familien die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, sind also meistens stark belastet.  Glaubt man den Aussagen des Großteils der HörerInnen, so sind weitereichende Maßnahmen als die des PSG II notwendig. Dabei ist das Thema nicht neu, der Pflegenotstand in der BRD fast so alt wie der Staat selbst.

Eine besondere Spannung des Beitrages macht aus, dass diese Äußerungen aus der Pflegerealität direkt an Akteure der Politik weitergegeben werden. Hierbei handelt es sich um einen Regierungsvertreter im Gesundheitsausschuss, Erwin Rüddel, und eine Oppositionsvertreterin, Elisabeth Scharfenberg. Der Moderator sorgt dafür, dass vor allem der CDU-Vertreter nicht zu leicht mit allgemeinen Floskeln der Debatte entkommt. Der Sozialpädagoge Claus Fussek kann die Berichte der HörerInnen mit Hintergrund- und Fachinformationen konkretisieren. Lesen Sie z.B. ein Interview mit Claus Fussek, in denen er seine Positionen begründet.

Viele HörerInnen berichteten von erlebtem Leid in Pflegeeinrichtungen, von schwierigen Situationen in der Pflege zu Hause oder von der eigenen Rolle und den eigenen Beobachtungen innerhalb des Pflegesystems. Daraus folgend wurden in dem Beitrag des DLF folgende Themen diskutiert:

Aus der geringen Organisation von Pflegekräften in Gewerkschaften folgt eine unzureichende Vertretung der Interessen von Pflegekräften. Wohlfahrtsverbände vertreten durch ihre Fachverbände eher die Arbeitgeberseite, es fehlen häufig echte Betriebsräte, die Pflegenden streiken zu selten. Streiks und Interessenvertretungen sollten nicht nur eine angemessenere Entlohnung zum Ziel haben, sondern vor allem bessere Arbeitsbedingungen und eine Verbesserung der Ausbildung. Die häufig kurze Ausbildung, die teilweise von den Auszubildenden selbst bezahlt werden muss, wird als problematisch gesehen. Aufgrund fehlender Akademisierung sind Pflegekräfte nicht auf Augenhöhe mit anderen AkteurInnen im medizinischen Bereich.

Eine Möglichkeit, Pflegende besser zu organisieren, sind die Pflegekammern. Diese können als echte Interessenvertreter für Pflegekräfte fungieren und sich für Qualität in Ausbildung und Arbeit einsetzen, dem Berufsbild damit auch eine lange vermisste Aufwertung bringen. Kritisiert wird, dass die Arbeit der Pflegekammern durch ihre Mitglieder finanziert werden soll, bei einer großen Zahl von Mitgliedern soll dieser Betrag aber klein gehalten werden. Das ist nicht nur bloße Theorie, denn z.B. in Schleswig-Holstein wurde kürzlich die Errichtung einer Pflegekammer vom Landtag beschlossen.

Im Beitrag des DLF werden noch weitere Vorschläge zur Verbesserung der Pflege gebracht. Hier ein Auswahl.

Regelmäßige, unangemeldete Kontrollen in Pflegeeinrichtungen.

Pflegende, Angehörige und ÄrztInnen sollten sich als Verbündete im Kampf um eine bessere Pflege sehen.

Politik sollte aktiv werden, auch wenn Pflegekräfte nicht auf die Straße gehen.

Die Gewerkschaft sollte sich trotz geringem Organisationsgrad mehr um die Belange der Pflegenden kümmern. Zum Beispiel mit Streikgeld auch für Pflegende, die kurz vor dem Streikbeginn in die Gewerkschaft eingetreten sind.

Akademisierte Ausbildung für Pflegekräfte oder für einen Teil der Pflegekräfte, um auf Augenhöhe mit den ÄrztInnen zu kommunizieren.

Höhere Beiträge von VielverdienerInnen und Vermögenden in die Pflegeversicherung.

In dem Beitrag können Sie noch mehr persönliche Erfahrungen, aber auch weitere Verbesserungsvorschläge erfahren. Sie können sich die gesamte Sendung vom 17.08. herunterladen und anhören.

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Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung (Zweites Pflegestärkungsgesetz, kurz PSG II), welches zur Zeit als Referentenentwurf vorliegt, wird grundsätzlich begrüßt, ist im Detail jedoch nicht unumstritten. Ob mit dem PSG II eine Lösung des Pflegenotstandes erreicht werden kann, ist fraglich. Daher zeigen wir Ihnen zu diesem Entwurf Positionen und Stellungnahmen verschiedener Organisationen und Interessenvertretungen auf.

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Das PSG II soll dem Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) folgen. Die Aussprachen zum PSG I in Bundestag und Bundesrat können Sie hier nachlesen. Das PSG II wird einige Veränderungen bringen. Im Rahmen eines neuen Pflegebegriffes soll es z.B. nun 5 Pflegestufen geben, der Zugang zur Pflegeversicherung soll erweitert werden und das ambulante Hilfesystem soll gestärkt werden. Auf den Seiten des Gesundheitsministeriums wird Ihnen die Darstellung der Bundesregierung präsentiert.

Zu dem erwähnten neuen Pflegebegriff können Sie die kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, bestehend aus 30 Fragen, und die Antwort der Bundesregierung nachlesen. Dem neuen Pflegebegriff ist auch eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses gewidmet. In vielen nachfolgenden Texten werden die kurzen Fristen zum Verfassen der Stellungnahmen zum Referentenentwurf des PSG II bemängelt.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) geht auf die 5 Themenkomplexe Informations- und Beratungsauftrag, Pflegebedürftigkeitsbegriff und Begutachtungsinstrument, Leistungsrecht, Beteiligungsrechte und Qualitätsausschuss ein. Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme der BAGSO.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Vorsorge (DV) begrüßt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsassessment ausdrücklich, bemängelt jedoch z.B. dass "wichtige bzw. notwendige Anpassungen weiterer Regelungen, insbesondere im SGB XII und SGB V vom Entwurf außen vor gelassen werden". Lesen Sie die gesamte Stellungnahme online nach.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat mit 78 Seiten eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht, Vorschläge zur Veränderung des Gesetzentwurfes sind auf 18 weiteren Seiten angefügt.

Die Landesverbände Schleswig-Holsteins der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) äußerten sich im Rahmen ihrer Kooperationsvereinbarung ebenfalls zum PSG II. "Der Fachkräftemangel und die aktuellen Weichenstellung in der Pflege, insbesondere das geplanten Inkrafttreten der zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes mit der Einführung eines neuen Pflegebegriffs, stellen uns vor große Herausforderungen", erklärte Wolfgang Baasch, Mitglied des Landesvorstandes der SPD und Vorsitzender der AWO Schleswig-Holsteins. Es müssten die tatsächlichen Pflegebedarfe der Menschen fachlich fundiert erfasst werden, um eine mögliche Schlechterstellung der Pflegebedürftigen bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes unter allen Umständen zu vermeiden. Mit dem PSG II will die Bundesregierung sowohl einen neuen Begriff auf den Weg bringen als auch die dazugehörigen Instrumente bis spätestens 2017 umgesetzt haben. "Dabei muss aber auch eine langfristige Absicherung der Menschen, durch eine Dynamisierung der Leistungen umfassend berücksichtigt werden", forderte Wolfgang Schneider vom SoVD. "Es ist wichtig sicherzustellen, dass Menschen nicht erneut auf Leistungen der Sozialhilfe zurückgreifen müssen, wenn Sie einen Pflegebedarf haben. Pflege darf nicht zu Armut führen." Wolfgang Baasch fordert in dem Zusammenhang auch für die Pflege die Bürgerversicherung, welche zuletzt am 3.7.15 im Bundestag diskutiert wurde.

Der Paritätische begrüßt das Vorantreiben des Prinzipes ambulant vor stationär, zeigt sich jedoch auch besorgt, dass einzelne zu Pflegende schlechter gestellt werden könnten. Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme und weitere Forderungen des Wohlfahrtverbandes.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert in ihrer Stellungnahme z.B. die Vermeidung neuer Gerechtigkeitslücken und die Gleichstellung Sterbender in stationären Pflegeeinrichtungen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lobt ebenfalls den Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsassessment. Dadurch sollen kognitiv eingeschränkte Menschen einen leichteren Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung bekommen. Der DGB weist aber darauf hin, dass die Reform nur ein Erfolg werden kann, wenn die Leistungen mit ausreichend Personal hinterlegt werden. Sie können die Beurteilungen des DGB im Detail nachlesen.

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Die Landesverbände Schleswig-Holsteins der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) stellen die gemeinsame Jahreskampagne vor. Es wurde auch mit VertreterInnen aus Politik, Zivilgesellschaft, Pflegewissenschaft und Wohnungsbaugesellschaften über die Möglichkeiten des selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Pflegebedarf diskutiert.

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"Als Wohlfahrtsverbände verstehen wir uns als Anwälte von Menschen in schwierigen Lebenslagen", erklärten der AWO-Landesvorsitzende Wolfgang Baasch und der SoVD-Landesvorsitzende Wolfgang Schneider bei der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages. "Deshalb ist es unser gemeinsamer Anspruch, fortwährend politische Positionen in die Gesellschaft zu tragen, aber auch konkrete Hilfsangebote zu machen." Die konkreten Hilfsangebote finden sich als Beratungsstellen der AWO und des SoVD, welche sich den Themengebieten Schulden, Pflege und Sozialrecht widmen.

"Der Fachkräftemangel und die aktuellen Weichenstellung in der Pflege, insbesondere das geplanten Inkrafttreten der zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes mit der Einführung eines neuen Pflegebegriffs, stellen uns vor große Herausforderungen", erklärte Wolfgang Baasch. Deshalb fordern AWO und SoVD die Gesellschaft und Politik mit der Kampagne dazu auf, sich gemeinsam mit den Verbänden vor allem für drei Themen stark zu machen. Diese drei Themen beinhalten erstens einen Branchentarifvertrag Soziales, in dem Löhne und Arbeitsbedingungen die Bedeutung des Pflegebereichs widerspiegeln; zweitens die fachlich fundierte Erfassung der tatsächlichen Pflegebedarfe der Menschen; drittens die Ausgestaltung der Pflegeversicherung als Bürgerversicherung. Um diese Themen von der Politik in die Bevölkerung zu tragen, ist im Rahmen der Kampagne ab dem Frühjahr 2016 ein intensiver Bürgerdialog geplant.

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Laut einem Beitrag des Instituts Arbeit und Technik (IAT) der Westfälischen Hochschule zum Pflegereport 2015 fehlen bis 2030 mindestens 350 000 Kräfte in der Versorgung von Pflegebedürftigen, darunter rund 130 000 Pflegefachkräfte.

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Der Bericht des IAT bildet das achte Kapitel des Pflegereportes 2015. Dieser wird vom wissenschaftlichen Institut der AOK herausgegeben. Er umfasst mehr als 200 Seiten. Ob sich eine Bestellung für Sie lohnt, können Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder der sechsseitigen Zusammenfassung entnehmen.

Die Kräfte werden in der vollstationären Pflege, Tagespflege, ambulanten Pflege, Pflege-Wohngemeinschaften und in der Hospizarbeit benötigt. Die anfangs genannten Zahlen beziehen sich auf beziehen sich auf nötige MitarbeiterInnen, umgerechnet entsprechen diese Zahlen rund 250 000 bzw. 100 000 Vollzeitstellen. Am Arbeitsmarkt stehen aber bereits heute kaum noch Fachkräfte des „Kernberufs“ Pflege zur Verfügung. Umfassende Anstrengungen sind nötig, um die Lücke zu schließen.

Christoph Bräutigam, Michaela Evans und Josef Hilbert ermitteln in ihrem Beitrag den Personalbedarf in den verschiedenen Wohn- und Versorgungsformen für Pflegebedürftige und zeigen Ansätze auf, den künftigen Personalbedarf zu decken. Denn die unterschiedlichen Versorgungsformen werden künftig verschärft um qualifiziertes Personal konkurrieren, untereinander und auch mit den Krankenhäusern. Einen wesentlichen Ansatzpunkt wird in der beruflichen Qualifizierung gesehen. In den Pflegefachberufen schließen jährlich rund 30 000 AbsolventInnen erfolgreich ihre Ausbildung ab. Diese Zahlen sind kaum noch ausreichend, um die Zahl der Beschäftigten auch nur stabil zu halten. Mit den ab 1995 besonders geburtenschwachen Jahrgängen könnten die Ausbildungszahlen kräftig sinken. Zudem werden in den nächsten Jahren altersbedingt immer mehr Pflegefachkräfte ausscheiden. Schon diese Ausfälle zu kompensieren würde also eine deutliche Ausweitung der Ausbildungskapazitäten erfordern. Auch die Ausweitung des Beschäftigungsumfangs, der Erwerbsbeteiligung und der Berufsverweilzeit müssen angegangen werden.

Das Berufsfeld konkurriert zunehmend um Nachwuchs mit anderen Branchen, denen ein besserer Ruf anhaftet. Eine deutliche Attraktivitätssteigerung des Berufs wird durch Imagekampagnen allein nicht zu erreichen sein. Deutliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und der Fachkräfte-Vergütung sowie eine Aufwertung der Pflege durch Akademisierung könnten laut dem Bericht dazu beitragen, neue Zielgruppen für eine berufliche Laufbahn in der Pflege zu gewinnen.

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Die unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) weist auf eine Änderung zur Regelung des Krankengeldes hin, die für alle ArbeitnehmerInnen relevant sein kann, die ihre Krankschreibung verlängern.

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Zukünftig werden weniger Patienten ihren Anspruch auf Krankengeld wegen formaler Fehler verlieren. Nach dem heute im Bundestag verabschiedeten "Versorgungsstärkungsgesetz" reicht es dann, dass der Arzt eine Folgekrankschreibung erst ab dem nächsten Werktag ausstellt. Bisher mussten sich die alte und neue Krankschreibung zwingend um einen Tag überlappen. Sonst entstand eine "Anspruchslücke" und die Krankenkasse konnte die Zahlung des Krankengeldes gänzlich einstellen. Die Neuregelung soll im Sommer dieses Jahres in Kraft treten.

Dazu Stephanie Jahn, Geschäftsführerin UPD: "Ohne wieder fit für den Job zu sein, bekamen die Betroffenen kein Geld mehr von der Kasse und mussten sich Sorgen um ihre finanzielle Existenz machen. Gleichwohl gilt auch nach der Gesetzesänderung, dass die Krankschreibung lückenlos sein muss. Krankengeld-Empfänger müssen also spätestens am ersten Tag nach ihrer bisherigen Krankschreibung zum Arzt gehen und sich die Folgekrankschreibung holen. Auch wichtig: Der Arzt kann nicht rückwirkend krankschreiben, um eine entstandene Anspruchslücke aufzuheben."

Die UPD berät per Gesetz kostenlos und neutral zu allen Gesundheitsfragen und informiert den Patientenbeauftragten der Bundesregierung jährlich über
Problemlagen im Gesundheitswesen. Patienten erreichen die UPD nicht nur online sondern auch in drei Sprachen am Telefon:

Deutsch: 0800 0 11 77 22 (Mo bis Fr 10-18 Uhr, Do bis 20 Uhr)

Türkisch: 0800 0 11 77 23 (Mo / Mi 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)

Russisch: 0800 0 11 77 24 (Mo / Mi 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)

Fragen zu Arzneimitteln werden unter 0800 0 11 77 25 (Mo / Di / Do 9-16 Uhr, Mi / Fr 9-13 Uhr) beantwortet.

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