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Der Bundestag hat heute das Pflegestärkungsgesetz II (PSG 2) beschlossen. Sie können sich die Bundestagsdebatte ansehen und Stellungnahmen verschiedener Organisationen zum PSG 2 nachlesen.

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Sie können sich über Regelungen und Stellungnahmen zum PSG 2 informieren, zuletzt berichteten wir über den Kabinettsbeschluss zum neuen Gesetz.

In der heutigen Sitzung des Bundestages wurde, wie erwartet, der Gesetzesentwurf von den Fraktionen der Union und SPD gelobt. Aus der Opposition kam jedoch auch Kritik:

So fehlt jetzt bereits schon professionelles Pflegepersonal. Fakten dazu liefert der Pflegereport 2015, Erfahrungsberichte aus dem Pflegesystem können Sie hier nachlesen und -hören. Durch die Änderung des Pflegebegriffes können die Pflegekräfte weiter überfordert werden, der belastende Druck im Arbeitsalltag bleibe bestehen. Die Opposition vermisst Maßnahmen zur Erhöhung der Personalschlüssels in Pflegeeinrichtungen und zur Stärkung des Pflegeberufes. Im Vergleich wird eine Schwächung der stationären Pflege befürchtet, da dieser nun bei Neuaufnahme vor allem bei den unteren Pflegegraden weniger Leistungen zustehen. Die auch von Oppositionrednerinnen gelobten Verbesserungen, wie z.B. die Berücksichtigung von Demenz- und psychisch Erkrankten bei den 5stufigen Pflegegraden, lassen jedoch Verbindlichkeit vermissen. Schließlich wird konstatiert, dass eine gute Pflege immer noch vom eigenen Einkommen oder Vermögen abhängen wird.

Sie können sich die gesamte Aussprache zum Gesetz anschauen.

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Wir berichteten bereits über das zweite Pflegestärkungsgesetz, kurz PSG II. Nun hat die Bundesregierung zum PSG II einen Kabinettsbeschluss gefasst. Anlässlich dieses Beschlusses weisen wir auf weitere Stellungnahmen von Verbänden hin. Lesen Sie für weitere Hintergründe unseren ausführlichen Artikel zum Entwurf des PSG II.

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Nach dem Kabinettsbeschluss wird nun am 07.09.15 eine nicht öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses statt, in der der Gesetzesentwurf thematisiert wird und anschließend zur Diskussion in das Parlament übergeben werden kann. Zu einer Diskussion gehören verschiedene Meinungen, daher weisen wir hier auf weitere Stellungnahmen hin. Beachten Sie auch unsere weiteren Artikel zum Thema Pflegenotstand.

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (Devap) sieht nur eine schwache Stärkung der Pflege. Bemängelt wird vor allem, dass der Betrag für die vollstationäre Pflege in § 43 SGB XI nicht ausreicht, um die von der jeweiligen Einrichtung mit der Pflegekasse verhandelte Pflegevergütung zu decken. Die Differenz zahlt der Pflegebedürftige als pflegebedingten Eigenanteil. Auch Unterkunft und Verpflegung des Pflegebedürftigen in der Einrichtung, die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung und je nach Bundesland eine Ausbildungsumlage werden von den Pflegebedürftigten verlangt. Pflege wird laut Devap zu flächendeckender Altersarmut führen, wenn nicht jetzt die Versicherungsleistungen drastisch erhöht werden.

Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) fordert eine stimmberechtigte Beteiligung der Betroffenenverbände. Obwohl die Pflegebedürftigten den Hauptanteil der Pflege tragen, haben ihre Interessenverbände kein Stimmrecht bei den Entscheidungen im Qualitätsausschuss. BewohnerInnen stationärer Einrichtungen trugen 2013 47% der Kosten selbst, 43% übernahm die Pflegeversicherung und 10% deckten die Leistungen der Sozialhilfe.

Die Deutsche Alzheimergesellschaft begrüßt die bessere Berücksichtigung Demenzkranker. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt zu größerer Gerechtigkeit für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Es wird gewürdigt, dass Pflege nun nicht mehr nur als Körperpflege, Ernährung und Mobilität definiert wird.

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Am 17.08.15 wurden in der Sendereihe Kontrovers des Deutschlandfunkes (DLF) die teils katastrophalen Zustände in der Pflege und in der Pflegeversicherung thematisiert. Zu Gast waren der Sozialpädagoge Claus Fussek und zwei Mitglieder des Gesundheitsausschusses: Elisabeth Scharfenberg (Grüne) und Erwin Rüddel (CDU). Viele HörerInnen kamen zu Wort und berichteten in teils deutlichen Worten von der drastischen Realität in Pflegeeinrichtungen, auf welche Herr Rüddel einen ganz anderen Blick hatte.

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Zunächst zum Thema. Zur Zeit wird über das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) diskutiert. Lesen Sie mehr zur Diskussion um das PSG II in einen unserer Beiträge. Einige vereinbarte Maßnahmen stoßen auf Zuspruch, in einigen Stellungnahmen herrscht jedoch Skepsis, ob der tatsächliche Bedarf der zu pflegenden Menschen gedeckt werden kann. Mit anderen Worten: Kann der katastrophale Zustand in Pflegeeinrichtungen und in der Pflegeversicherung verbessert werden? Als Folge der Regelungen der Pflegeversicherung ist die Pflege durch Familienangehörige oder Privatleute schlechtergestellt, Familien die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, sind also meistens stark belastet.  Glaubt man den Aussagen des Großteils der HörerInnen, so sind weitereichende Maßnahmen als die des PSG II notwendig. Dabei ist das Thema nicht neu, der Pflegenotstand in der BRD fast so alt wie der Staat selbst.

Eine besondere Spannung des Beitrages macht aus, dass diese Äußerungen aus der Pflegerealität direkt an Akteure der Politik weitergegeben werden. Hierbei handelt es sich um einen Regierungsvertreter im Gesundheitsausschuss, Erwin Rüddel, und eine Oppositionsvertreterin, Elisabeth Scharfenberg. Der Moderator sorgt dafür, dass vor allem der CDU-Vertreter nicht zu leicht mit allgemeinen Floskeln der Debatte entkommt. Der Sozialpädagoge Claus Fussek kann die Berichte der HörerInnen mit Hintergrund- und Fachinformationen konkretisieren. Lesen Sie z.B. ein Interview mit Claus Fussek, in denen er seine Positionen begründet.

Viele HörerInnen berichteten von erlebtem Leid in Pflegeeinrichtungen, von schwierigen Situationen in der Pflege zu Hause oder von der eigenen Rolle und den eigenen Beobachtungen innerhalb des Pflegesystems. Daraus folgend wurden in dem Beitrag des DLF folgende Themen diskutiert:

Aus der geringen Organisation von Pflegekräften in Gewerkschaften folgt eine unzureichende Vertretung der Interessen von Pflegekräften. Wohlfahrtsverbände vertreten durch ihre Fachverbände eher die Arbeitgeberseite, es fehlen häufig echte Betriebsräte, die Pflegenden streiken zu selten. Streiks und Interessenvertretungen sollten nicht nur eine angemessenere Entlohnung zum Ziel haben, sondern vor allem bessere Arbeitsbedingungen und eine Verbesserung der Ausbildung. Die häufig kurze Ausbildung, die teilweise von den Auszubildenden selbst bezahlt werden muss, wird als problematisch gesehen. Aufgrund fehlender Akademisierung sind Pflegekräfte nicht auf Augenhöhe mit anderen AkteurInnen im medizinischen Bereich.

Eine Möglichkeit, Pflegende besser zu organisieren, sind die Pflegekammern. Diese können als echte Interessenvertreter für Pflegekräfte fungieren und sich für Qualität in Ausbildung und Arbeit einsetzen, dem Berufsbild damit auch eine lange vermisste Aufwertung bringen. Kritisiert wird, dass die Arbeit der Pflegekammern durch ihre Mitglieder finanziert werden soll, bei einer großen Zahl von Mitgliedern soll dieser Betrag aber klein gehalten werden. Das ist nicht nur bloße Theorie, denn z.B. in Schleswig-Holstein wurde kürzlich die Errichtung einer Pflegekammer vom Landtag beschlossen.

Im Beitrag des DLF werden noch weitere Vorschläge zur Verbesserung der Pflege gebracht. Hier ein Auswahl.

Regelmäßige, unangemeldete Kontrollen in Pflegeeinrichtungen.

Pflegende, Angehörige und ÄrztInnen sollten sich als Verbündete im Kampf um eine bessere Pflege sehen.

Politik sollte aktiv werden, auch wenn Pflegekräfte nicht auf die Straße gehen.

Die Gewerkschaft sollte sich trotz geringem Organisationsgrad mehr um die Belange der Pflegenden kümmern. Zum Beispiel mit Streikgeld auch für Pflegende, die kurz vor dem Streikbeginn in die Gewerkschaft eingetreten sind.

Akademisierte Ausbildung für Pflegekräfte oder für einen Teil der Pflegekräfte, um auf Augenhöhe mit den ÄrztInnen zu kommunizieren.

Höhere Beiträge von VielverdienerInnen und Vermögenden in die Pflegeversicherung.

In dem Beitrag können Sie noch mehr persönliche Erfahrungen, aber auch weitere Verbesserungsvorschläge erfahren. Sie können sich die gesamte Sendung vom 17.08. herunterladen und anhören.

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Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung (Zweites Pflegestärkungsgesetz, kurz PSG II), welches zur Zeit als Referentenentwurf vorliegt, wird grundsätzlich begrüßt, ist im Detail jedoch nicht unumstritten. Ob mit dem PSG II eine Lösung des Pflegenotstandes erreicht werden kann, ist fraglich. Daher zeigen wir Ihnen zu diesem Entwurf Positionen und Stellungnahmen verschiedener Organisationen und Interessenvertretungen auf.

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Das PSG II soll dem Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) folgen. Die Aussprachen zum PSG I in Bundestag und Bundesrat können Sie hier nachlesen. Das PSG II wird einige Veränderungen bringen. Im Rahmen eines neuen Pflegebegriffes soll es z.B. nun 5 Pflegestufen geben, der Zugang zur Pflegeversicherung soll erweitert werden und das ambulante Hilfesystem soll gestärkt werden. Auf den Seiten des Gesundheitsministeriums wird Ihnen die Darstellung der Bundesregierung präsentiert.

Zu dem erwähnten neuen Pflegebegriff können Sie die kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, bestehend aus 30 Fragen, und die Antwort der Bundesregierung nachlesen. Dem neuen Pflegebegriff ist auch eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses gewidmet. In vielen nachfolgenden Texten werden die kurzen Fristen zum Verfassen der Stellungnahmen zum Referentenentwurf des PSG II bemängelt.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) geht auf die 5 Themenkomplexe Informations- und Beratungsauftrag, Pflegebedürftigkeitsbegriff und Begutachtungsinstrument, Leistungsrecht, Beteiligungsrechte und Qualitätsausschuss ein. Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme der BAGSO.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Vorsorge (DV) begrüßt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsassessment ausdrücklich, bemängelt jedoch z.B. dass "wichtige bzw. notwendige Anpassungen weiterer Regelungen, insbesondere im SGB XII und SGB V vom Entwurf außen vor gelassen werden". Lesen Sie die gesamte Stellungnahme online nach.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat mit 78 Seiten eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht, Vorschläge zur Veränderung des Gesetzentwurfes sind auf 18 weiteren Seiten angefügt.

Die Landesverbände Schleswig-Holsteins der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) äußerten sich im Rahmen ihrer Kooperationsvereinbarung ebenfalls zum PSG II. "Der Fachkräftemangel und die aktuellen Weichenstellung in der Pflege, insbesondere das geplanten Inkrafttreten der zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes mit der Einführung eines neuen Pflegebegriffs, stellen uns vor große Herausforderungen", erklärte Wolfgang Baasch, Mitglied des Landesvorstandes der SPD und Vorsitzender der AWO Schleswig-Holsteins. Es müssten die tatsächlichen Pflegebedarfe der Menschen fachlich fundiert erfasst werden, um eine mögliche Schlechterstellung der Pflegebedürftigen bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes unter allen Umständen zu vermeiden. Mit dem PSG II will die Bundesregierung sowohl einen neuen Begriff auf den Weg bringen als auch die dazugehörigen Instrumente bis spätestens 2017 umgesetzt haben. "Dabei muss aber auch eine langfristige Absicherung der Menschen, durch eine Dynamisierung der Leistungen umfassend berücksichtigt werden", forderte Wolfgang Schneider vom SoVD. "Es ist wichtig sicherzustellen, dass Menschen nicht erneut auf Leistungen der Sozialhilfe zurückgreifen müssen, wenn Sie einen Pflegebedarf haben. Pflege darf nicht zu Armut führen." Wolfgang Baasch fordert in dem Zusammenhang auch für die Pflege die Bürgerversicherung, welche zuletzt am 3.7.15 im Bundestag diskutiert wurde.

Der Paritätische begrüßt das Vorantreiben des Prinzipes ambulant vor stationär, zeigt sich jedoch auch besorgt, dass einzelne zu Pflegende schlechter gestellt werden könnten. Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme und weitere Forderungen des Wohlfahrtverbandes.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert in ihrer Stellungnahme z.B. die Vermeidung neuer Gerechtigkeitslücken und die Gleichstellung Sterbender in stationären Pflegeeinrichtungen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lobt ebenfalls den Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsassessment. Dadurch sollen kognitiv eingeschränkte Menschen einen leichteren Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung bekommen. Der DGB weist aber darauf hin, dass die Reform nur ein Erfolg werden kann, wenn die Leistungen mit ausreichend Personal hinterlegt werden. Sie können die Beurteilungen des DGB im Detail nachlesen.

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Die Landesverbände Schleswig-Holsteins der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) stellen die gemeinsame Jahreskampagne vor. Es wurde auch mit VertreterInnen aus Politik, Zivilgesellschaft, Pflegewissenschaft und Wohnungsbaugesellschaften über die Möglichkeiten des selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Pflegebedarf diskutiert.

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"Als Wohlfahrtsverbände verstehen wir uns als Anwälte von Menschen in schwierigen Lebenslagen", erklärten der AWO-Landesvorsitzende Wolfgang Baasch und der SoVD-Landesvorsitzende Wolfgang Schneider bei der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages. "Deshalb ist es unser gemeinsamer Anspruch, fortwährend politische Positionen in die Gesellschaft zu tragen, aber auch konkrete Hilfsangebote zu machen." Die konkreten Hilfsangebote finden sich als Beratungsstellen der AWO und des SoVD, welche sich den Themengebieten Schulden, Pflege und Sozialrecht widmen.

"Der Fachkräftemangel und die aktuellen Weichenstellung in der Pflege, insbesondere das geplanten Inkrafttreten der zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes mit der Einführung eines neuen Pflegebegriffs, stellen uns vor große Herausforderungen", erklärte Wolfgang Baasch. Deshalb fordern AWO und SoVD die Gesellschaft und Politik mit der Kampagne dazu auf, sich gemeinsam mit den Verbänden vor allem für drei Themen stark zu machen. Diese drei Themen beinhalten erstens einen Branchentarifvertrag Soziales, in dem Löhne und Arbeitsbedingungen die Bedeutung des Pflegebereichs widerspiegeln; zweitens die fachlich fundierte Erfassung der tatsächlichen Pflegebedarfe der Menschen; drittens die Ausgestaltung der Pflegeversicherung als Bürgerversicherung. Um diese Themen von der Politik in die Bevölkerung zu tragen, ist im Rahmen der Kampagne ab dem Frühjahr 2016 ein intensiver Bürgerdialog geplant.

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