Weiterlesen Es mag Menschen geben, die in der Klimakrise einen Generationenkonflikt sehen. Die BAGSO tut das nicht: „Wir sehen bisher keinen Konflikt der Generationen, sondern ein verstärktes Miteinander“. So hielt es der Dachverband der Senior*innenorganisationen bereits 2022 in einem Positionspapier fest. In dem gleichen Dokument hat die BAGSO sich auch direkt an ältere Menschen gewandt und diese eingeladen, „sich aktiv zu beteiligen und zu engagieren“. Der gemeinsame und generationenübergreifende Dialog sei wichtiger denn je und könne gleichzeitig ermutigen. Schon vor zwei Jahren gab es viele Senior*innen, die sich in Gremien, Organisationen, Vereinen, Initiativen und in der Gesellschaft für Nachhaltigkeit und Klimaschutz stark gemacht haben. Dazu gehören die „Omas for Future“, die seitdem weitere Regionalgruppen aufbauen konnten. „In unserem Leben haben wir Wissen und unterschiedliche Kompetenzen erworben“, schreibt die Initiative auf ihrer Internetseite zum eigenen Leitbild. „Diese Lebenserfahrung bringen wir ein in die notwendigen gesellschaftlichen Transformationen. Dabei verstehen wir uns als einen Mosaikstein der Veränderung auf individueller, gemeinschaftlicher und politischer Ebene.“ Auch in der Schweiz setzen sich Initiativen für eine konsequentere Klima-Politik ein. Eine Gruppe älterer Aktivistinnen, die sich „Klima-Seniorinnen“ nennt, verklagt derzeit gar den Staat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. „Die Schweiz hat es versäumt, Klimaziele festzulegen, die dem internationalen Klimarecht und den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen“, erklärt die Gruppe. „Wir klagen, weil alles, was uns lieb ist, auf dem Spiel steht.“ Die öffentliche Anhörung vor der Großen Kammer des Gerichtshofs fand am 29.03.2023 statt, mit einem Urteil wird zum Ende des Jahres gerechnet. Viele Klima-Initiativen älterer Menschen haben gemeinsam, dass sie unter anderem für ihre Kinder und Enkelkinder und deren zukünftigen Lebensbedingungen einstehen. Eine Formulierung, die immer wieder zu lesen ist. Die BAGSO schreibt dazu, ältere Menschen fühlten sich verantwortlich für die kommenden Generationen und würden ihnen eine gute Welt hinterlassen wollen. Doch sind es keineswegs nur die nachfolgenden Generationen, die mit den Folgen der klimatischen Veränderungen zu kämpfen haben. So begründen die Schweizer Klima-Seniorinnen ihre Klage gerade mit der besonderen Gefahr des Klimawandels für ältere Menschen: „Wir älteren Menschen – und insbesondere Frauen – sind die von den zunehmenden Hitzewellen am stärksten betroffene Bevölkerungsgruppe, denn unsere Gesundheitsbeeinträchtigungen und unsere Mortalität sind besonders hoch.“ Auf diesen Aspekt weisen auch andere Senior*innenvertretungen wie die Landesseniorenvertretung NRW e.V. hin, die schon 2019 forderte, den Belastungen des Klimawandels für ältere Menschen mehr Beachtung zu schenken.
Zugangshürden beim Deutschlandticket
19. Mai 2023Weiterlesen Es soll vieles einfacher machen, das Deutschlandticket. Zu einem monatlichen Preis von 49 Euro kann man seit diesem Monat mit Verkehrsmitteln des Nahverkehrs quer durch die Bundesrepublik reisen. Tarifgebiete Verkehrsverbunde und Bundesländer sollen damit keine Rolle mehr spielen. Doch wie gelangt man nun an das bereits angebotene Ticket? Der ursprüngliche Plan von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), das 49-Euro-Ticket nur digital anzubieten, ist schon vor dem Start wieder verworfen worden. Zu groß war die Kritik, Menschen ohne Smartphone könnten von dem innovativen Ticket ausgeschlossen werden. Kund*innen sollen also optional eine Chipkarte ausgestellt bekommen. Allerdings zeigt sich derweil in der Praxis: Längst nicht überall ist das so einfach möglich. Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeigt, dass einige Anbieter die Möglichkeit eines analogen Ticketverkaufs an Schaltern oder Kundencenter explizit ausschließen. Bei anderen fehlten eindeutige Informationen dazu. „Das von Anfang an favorisierte Onlineticket droht für viele Verbraucher:innen zum Problem zu werden und der Abozwang zum Bumerang. Niemand darf ausgeschlossen werden“, wird vzbv-Vorständin Ramona Pop dazu in der Pressemitteilung zitiert. Auch bei Heike Felscher von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) gingen viele Anrufe und Zuschriften zum Start des Deutschlandtickets ein. Die Referentin für Grundsatzfragen bei der BAGSO begrüßt gegenüber 24RHEIN zwar die Einführung einer deutschlandweiten Fahrkarte, kritisiert aber, dass nicht überall eine Chipkarten- oder Papierlösung verfügbar sei: „Wir stoßen seit Tagen immer wieder auf Fälle, wo Menschen uns berichten, dass bestimmte Verkehrsverbünde Chipkarten gar nicht anbieten“. Felscher berichtet dabei auch von einem konkreten Beispiel: „Da erreichte mich ein Anruf von jemandem, der aus Lörrach nach Freiburg fahren musste, um das Deutschlandticket als Chipkarte zu bekommen“ – einer Strecke von knapp 70 Kilometern. „Von unserer Seite wäre es am einfachsten gewesen, wenn die Deutsche Bahn und die Kundenzentren der Verkehrsverbünde einfach Formulare hätten, die man vor Ort ausfüllen und abgeben kann, und dann bekommt man danach seine Chipkarte zugeschickt. Das wäre die einfachste Möglichkeit für die Menschen gewesen, die kein Smartphone und keinen Computer haben“, betont Felscher. Eine solche Lösung sei bislang nicht in Sicht, man habe aber noch einmal das Verkehrsministerium kontaktiert und hoffe auf Verbesserungen. Die Bundesregierung sieht in dem digitalen Ticket, zu dem sie neben der App-Variante jedoch auch die Chipkarte zählen, indes eine große Chance. „Gerade in der ÖPNV-Branche besteht hier ein großer Nachholbedarf“, heißt es auf ihrer Internetseite. „Ein digitales Deutschlandticket ist ein wichtiger Schritt für die weitere Digitalisierung des Sektors.“ Dort wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass Verkehrsunternehmen bis Ende des Jahres übergangsweise ein Ticket in Papierform (mit QR-Code) ausgeben dürfen.
Weiterlesen Seit die Geburtenrate in den 1970er Jahren im Vergleich zu dem vorherigen Jahrzehnt stark abgenommen hatte, war abzusehen, dass die Bundesrepublik auf eine demografische Herausforderung zusteuert. In den kommenden Jahren werden die sogenannten „Baby-Boomer“ in Rente gehen. Auch auf dem Wohnungsmarkt könnte das Auswirkungen haben. Viele ältere Menschen wünschen sich zum Ruhestandseintritt oder später Veränderungen und würden beispielsweise lieber in eine kleinere Wohnung ziehen. Auch bauliche Aspekte rücken plötzlich in den Fokus, denn trotz eines im Schnitt immer länger Lebens nehmen körperliche Beeinträchtigungen mit steigendem Alter zu. Laut der Studie „Wohnen im Alter“, die das Pestel-Institut im April vorgestellt hat, sei Deutschland auf diese Situation nicht vorbereitet. Heute sei nur etwa jede siebte Wohnung altersgerecht ausgestattet. Dabei geht es insbesondere um die Merkmale ausreichend durchgangsbreiter Haustüren und Flure sowie um eine stufen- und schwellenlose Erreichbarkeit der Wohnung. Von den Wohnungen, die bereits heute als altersgerecht eingestuft werden, wird ein Großteil jedoch noch nicht einmal von Senior*innen bewohnt. Auch für jüngere Menschen ist eine barrierearme Ausstattung ein Komfortmerkmal. Da bei der Wohnraumvergabe nicht die Bedürftigkeit, sondern die Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft entscheidend sind, ist der Anteil der Haushalte mit Senior*innen an barrierearmen Wohnungen nur geringfügig höher. Es fehle also schon jetzt an über zwei Millionen Senior*innenwohnungen, in den nächsten Jahren werde sich das Problem enorm verschlimmern. „Deutschland rast gerade mit 100 Sachen in die ‚Graue Wohnungsnot‘. Das Fatale ist, dass wir dazu politisch nur eine Vogel-Strauß-Taktik erleben“, wird Studienleiter Matthias Günther in einer Pressemitteilung des Bundesverbands Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB) zitiert. Der BDB hatte die Studie in Auftrag gegeben. Auch finanziell werde es für die Seniorinnen und Senioren von morgen eng, warnt Günther weiter: „In Zukunft werden deutlich mehr Menschen als heute auf staatliche Unterstützung angewiesen sein, um überhaupt ein Dach über dem Kopf zu haben. Und so bitter es ist: Auch ein dramatischer Anstieg der Alters-Obdachlosigkeit ist zu erwarten.“ Armutsrisiko im Alter sei vor allem die Pflegebedürftigkeit. Stationäre Pflege koste heute im Schnitt etwa 2.400 Euro, während mehr als die Hälfte der Senior*innenhaushalte monatlich über weniger als 2.000 Euro netto verfügten. Am Ende müsse dann oft der Staat einspringen – allein deshalb müsse er schon ein Interesse daran haben, pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich zu Hause leben zu lassen. Es brauche dringend ein Förderprogramm „Altes Wohnen“. Die Studie weist zudem darauf hin, dass Umbau-Maßnahmen nicht reichen werden. Es brauche Neubau, insbesondere müssten kleinere Wohnanlagen in den Quartieren geschaffen werden. Dann könnten Senior*innen auf eine kleinere Wohnfläche umziehen, ohne dabei ihr soziales Umfeld aufgeben zu müssen.
Weiterlesen Es war eines der zentralen Themen, die das 34. Altenparlament im September vergangenen Jahres bewegte: Das Ehrenamt. Es wurde im Hinblick auf die Situation der Tafeln zwar klargestellt, dass das freiwillige Engagement nicht zum schleichenden Ersatz für staatliche Aufgaben werden dürfe, gleichzeitig sei das Ehrenamt aber ein Instrument, um gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen. So forderten die Senior*innen die Wertschätzung für das Engagement zu fördern, ehrenamtliche Strukturen dauerhaft angemessen finanziell zu stärken und die Steuerfreistellung von Ehrenamtspauschalen auszuweiten. Und: Die Einführung eines Ehrenamts-Kontos. Wörtlich lautet der Beschluss: „Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, ein Projekt für ein Ehrenamtskonto zu initiieren in Form von Hilfe gegen Hilfe, mit dem Menschen für das Ehrenamt gewonnen werden können.“ Die Idee dahinter ist, dass ehrenamtliche Tätigkeiten mit einem Plus-Eintrag auf einem entsprechend einzurichtenden Konto gutgeschrieben werden. Wer dann selbst Hilfe in Anspruch nimmt, solle dann mit diesem Guthaben ‚bezahlen‘ können. Das Guthaben stellt dabei keinen Geldbetrag dar, sondern die gesammelten ehrenamtlichen Plus-Einträge. Es gehe also um eine institutionalisierte Form von ‚Hilfe gegen Hilfe‘, wie in der Begründung des Antrages erklärt wird. Zu denken sei dabei an Engagement wie „Babysitten für die junge Familie, Hilfe beim Einkaufen für die ältere Dame und Unterstützung bei der Gartenarbeit“. Eingebracht worden war der Antrag vom schleswig-holsteinischem Landesverband des Sozialverbandes Deutschland. „Das Ziel muss sein, dass auf diese Weise insbesondere jüngere Menschen stärker an ehrenamtliche Strukturen herangeführt werden“, heißt es in der Antragsbegründung. Bei der Konzeption und dem Aufbau eines solchen Konto-Systems benötige es hauptamtliche Unterstützung, die durch die Landesregierung zu leisten sei. Fast alle im schleswig-holsteinischen Landtag vertretenen Parteien nehmen den Vorschlag positiv auf und kündigen an, die Idee weiter zu diskutieren. „Hilfeleistungen gegen Hilfeleistungen auszutauschen und dies in Form eines virtuellen Kontos festzuhalten, ist ein sinnvolles Prinzip“, finden beispielsweise die Grünen, die eine Umsetzung im Quartier und der Kommune für am einfachsten halten. Auch die CDU-Fraktion hält es für sinnvoll, „verschiedene Ehrenämter mit einander zu verknüpfen“. Kritische Töne kommen hingegen vom SSW: „Junge Menschen zu ‚entlohnen‘ über Hilfe gegen Hilfe, um dies auf einem entsprechenden Konto gutzuschreiben, widerspricht dem eigentlichen Gedanken des Ehrenamtes. Es würde damit den Charakter des Ehrenamtes stark verändern.“ Neben diesen grundsätzlichen Bedenken, die sich auf das Prinzip eines solchen Konto-Systems beziehen, fürchtet die Fraktion auch bürokratische Hürden: „Ein solches Konto zu initiieren und dies dann entsprechend zu dokumentieren und zu aktualisieren ist mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden; insbesondere für die Anwender und Nutzer.“ Der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Mathias Stein (SPD) hebt die Bedeutung des Themas für seine Bundestagsfraktion hervor, äußert an dem Konto-Modell des Altenparlaments aber ähnliche Kritik wie der SSW: „Eine Anrechnung von ehrenamtlicher Tätigkeit in Form eines Kontos und damit auch eine Inwertstellung dieser Tätigkeiten lehnen wir (…) ab.“ Interessant ist, dass Steins Parteifreunde aus dem Landtag deutlich unkritischer auf den Beschluss reagieren. Für sie sei ein Ehrenamts-Konto „wirklich interessant“ und man wolle das „gern diskutieren“. Eine Einführung eines solchen Systems scheint allerdings zumindest auf Landesebene unwahrscheinlich. Das Sozialministerium weist darauf hin, dass die Einführung eines solchen Kontos nicht geplant sei, „auch vor dem Hintergrund der dafür zu schaffenden gesetzlichen Grundlagen im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden administrativen Ressourcen.“ Ob einzelne Kommunen den Vorschlag aufgreifen, bleibt abzuwarten. Zu der Broschüre zu dem letzten Altenparlament mit allen Beschlüssen und Stellungnahmen der Parteien und Ministerien gelangen Sie hier. Das schleswig-holsteinische Altenparlament kommt seit 1989 jährlich im Kieler Landtag zusammen, die nächste Sitzung findet am 29. September statt. Die Beschlüsse sind nicht bindend, geben aber immer wieder Anstöße für politische Diskussionen und Entscheidungen.
Was ist eigentlich der „Gender Pension Gap“?
28. März 2023Weiterlesen Kürzlich haben wieder zahlreiche Organisationen den Weltfrauentag am 8. März zum Anlass genommen, über die Ungleichheit der Einkommen zwischen Frauen und Männern aufzuklären. Sie fordern unter anderem die Überwindung des "Gender Pay Gap", also der Lücke zwischen dem Lohn im Vergleich der Geschlechter. Ausgerechnet auf einen Tag zuvor fiel bereits der sogenannte "Equal Pay Day". Bis zu diesem Tag arbeiten Frauen mit Blick auf die Lohnlücke statistisch gesehen umsonst. Knapp 18 Prozent verdienen Frauen weniger als Männer, im Durchschnitt erhalten weibliche Arbeitnehmerinnen 4,31 Euro weniger Stundenlohn (brutto) als ihre männlichen Kollegen. Nun liegt es nahe, dass Frauen, die im Erwerbsleben deutlich weniger Gehalt beziehen, auch im Alter von niedrigeren Renten betroffen sind. Und da kommt der Begriff des Gender Pension Gap ins Spiel. 2021 erhielten Frauen fast ein Drittel geringere Alterseinkünfte als Männer, wie aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Frauen, die 65 Jahre und älter waren, bezogen in dem Jahr Alterseinkünfte in Höhe von 17 814 Euro brutto im Jahr. Bei Männern dieser Altersgruppe waren es hingegen 25 407 Euro brutto. Noch drastischer fällt die Rentenlücke aus, wenn Einkünfte aus Hinterbliebenenrenten abgezogen werden. 29 Prozent der Frauen ab 65 Jahren haben im Jahr 2021 Leistungen aus dieser Rentenart erhalten. Dabei handelt es sich allerdings um sogenannte abgeleitete Ansprüche, die Höhe hängt also von den Rentenansprüchen des verstorbenen Partners ab. Wird der Gender Pension Gap um die Ansprüche aus einer Hinterbliebenenrente bereinigt, liegt dieser sogar bei über 42 Prozent. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Neben der ohnehin schlechteren Bezahlung im Erwerbsleben (Gender Pay Gap) sind Frauen zudem häufiger in Teilzeit beschäftigt, nehmen häufiger als Männer Auszeiten für Erziehungs- und Pflegetätigkeiten und sind seltener in gut bezahlten Führungspositionen zu finden. Eine Folge der niedrigen Rentenansprüche ist die höhere Armutsgefährdungsquote von Frauen. Mehr als jede fünfte Frau ab 65 Jahren ist von Armut bedroht. Bei Männern dieser Altersgruppe fällt die Zahl mit 17,5 Prozent erwartungsgemäß niedriger aus. Mit einem Ende der ungleichen Alterseinkünfte ist alsbald nicht zu rechnen. „Auch bei den aktuell Erwerbstätigen ist für die Zukunft ein geschlechtsspezifisches Gefälle bei den Alterseinkünften zu erwarten“, prognostiziert das Statistische Bundesamt. „Dafür spricht unter anderem die unterschiedliche Teilzeitquote von Männern und Frauen. Hier schlagen sich Geschlechtsunterschiede besonders deutlich nieder“.
Diskussion um Lauterbachs Pflegereform
17. März 2023Weiterlesen Bereits 2022 sollte das Pflegegeld an die Preisentwicklung angepasst werden. Das hatte zumindest der Koalitionsvertrag der Ampelregierung vorgesehen – angehoben wurde es indes nicht. „Die Betroffenen und ihre Angehörigen gehen finanziell unter, aber die Bundesregierung schaut nur zu“, hieß es von Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Bei dem Pflegegeld handelt es sich um eine monatliche Leistung der Pflegeversicherungen an Pflegebedürftige, die zuhause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben. Nun sieht immerhin ein Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium eine Erhöhung des Pflegegeldes vor. Die Leistung soll um fünf Prozent steigen. Gleiches gilt für die ambulanten Sachleistungsbeträge. Auch die Zuschläge zu den Eigenanteilen, die Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen zu zahlen haben, sollen erhöht werden. Der Zuschuss soll im ersten Jahr 15 Prozent statt wie bislang fünf Prozent betragen und nach dem ersten Jahr jeweils um fünf Prozent erhöht werden. Die bislang getrennten Leistungsbeträge für Leistungen der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege sollen künftig außerdem in einen gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt werden. Auch das Pflegeunterstützungsgeld soll nach Vorstellungen des Ministers ausgeweitet werden. Diese Leistung erhalten Arbeitnehmer*innen, wenn sie akut Familienmitglieder pflegen müssen. Das alles kostet Geld. Die Pläne von Karl Lauterbach sehen daher eine Beitragserhöhung um 0,35 Prozentpunkte vor. Kinderlose sollen dabei mehr zahlen, mit jedem Kind nimmt die Belastung ab. Fraglich ist, ob das reicht. Wie in einem Beitrag der Tagesschau berichtet wird, geht der GKV-Spitzenverband davon aus, dass die Beitragserhöhung nur kurzfristig helfe. Für eine strukturell bessere Finanzierung der Pflegeversicherung brauche es Steuermittel. Dafür setzen sich auch die Grünen ein, Finanzminister Christian Lindner (FDP) lehnt das ab. Doch weitere Diskussionen sind nicht nur um die mittel- und langfristige Finanzierung zu erwarten. Auch inhaltlich kündigt sich bereits Kritik am Ende Februar bekannt gewordenen Gesetzentwurf an: „Mit dem Gesetz sollen Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen entlastet werden. Eine gute Absicht – der Entwurf bleibt aus Verbrauchersicht allerdings deutlich hinter dem Handlungsbedarf zurück“, kritisiert Thomas Moormann vom Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv), der dort das Team Gesundheit und Pflege leitet. „Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten erneut keine spürbaren finanziellen Entlastungen, obwohl diese dringend benötigt werden.“ Der vzbv hat zu dem Entwurf des Gesundheitsministeriums im März eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht. Der Sozialverband VdK spricht bei der Pflegegelderhöhung von einem „Tropfen auf den heißen Stein“, seit der letzten Anpassung 2017 gebe es schließlich einen Preisverfall von 14 Prozent. Die gestiegenen Kosten würden also bei weitem nicht gedeckt werden. „Die Pflegereform muss ein großer Wurf werden. Doch bei den bisherigen Plänen fehlt es noch an vielen Ecken und Enden. Pflegende Angehörige erhalten weiterhin keine finanzielle Sicherheit, trotz ihrer enormen Arbeitsleistung in der Pflege“, bewertet die VdK-Präsidentin Verena Bentele das Vorhaben. Der Verband fordert unter anderem einen Pflegelohn für pflegende Angehörige. Auch Oppositionspolitiker Tino Sorge (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, hält eine Erhöhung von fünf Prozent für nicht ausreichend. Das decke bei rund zehn Prozent Inflation nur die Hälfte der gestiegenen Kosten, argumentiert der Abgeordnete laut Tagesschau. Doch in dem Beitrag wird auch Kritik aus den Regierungsfraktionen erwähnt: So seien die Pläne laut Grünen-Abgeordneten Maria Klein-Schmeink unzureichend. Es müsse „noch nachgebessert“ werden.
Worum geht es bei der Rentenreform in Frankreich?
14. März 2023Weiterlesen Obwohl hunderttausende Menschen – die Gewerkschaft CGT spricht bei den Protesten vom vergangenen Wochenende von über einer Million Teilnehmer*innen im ganzen Land – seit einiger Zeit regelmäßig auf die Straße gehen, hat die umstrittene Reform eine erste große Hürde genommen: Der Senat (das Oberhaus des französischen Zweikammernparlaments) hat den Plänen zur Rentenreform zugestimmt. In den kommenden Tagen könnte das Vorhaben damit endgültig verabschiedet werden. Die Reform sieht eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 62 auf 64 Jahre vor. Im Zuge der Reform soll auch die Mindestbeitragsdauer für eine abschlagsfreie Rente von 41,5 auf 43 Jahre verlängert werden. Denn trotz offiziellem Renteneintrittsalter mit 62 Jahren arbeiten schon jetzt viele Menschen in Frankreich deutlich länger. Die Mindestbeitragsdauer ist entscheidend, erst wenn diese erreicht ist, kann der Ruhestand ohne Abschläge angetreten werden. Erst mit 67 Jahren ist nach geltendem Recht unabhängig von der Einzahldauer ein Renteneintritt ohne Abzüge möglich – das soll beibehalten werden. Über die Rentenreform ist nicht in erster Lesung in der Nationalversammlung (dem Unterhaus des Zweikammernparlaments) abgestimmt worden, da es ein beschleunigtes Verfahren im Parlament gegeben hat. So wurde der Entwurf direkt an den Senat weitergegeben, der mit 195 zu 112 Senator*innen bei 37 Enthaltungen für das Vorhaben votiert hat. Auch wenn das Gesetz noch durch die Nationalversammlung bestätigt werden muss, gilt die Senatszustimmung als erster Erfolg für die Regierung von Emmanuel Macron im Hinblick auf die Durchsetzung der Rentenpläne. Am Mittwoch soll eine Kommission zusammengesetzt werden, um einen Kompromiss zwischen Senat und Nationalversammlung zu finden. Endgültig verabschiedet werden könnte die Rentenreform dann am Donnerstag. Gewerkschafter*innen hierzulande fürchten, die Pläne der französischen Regierung könnten auch in Deutschland zum Vorbild werden. „Die Pläne der Regierung von Emmanuel Macron sind bedrohlich für die Menschen in Frankreich und dürfen nicht zu einem weiteren schlechten Beispiel für die Lösung angeblicher Probleme mit den Altersrenten in anderen Ländern, vor allem aber auch in Deutschland werden“, wird der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke im Januar in einer Pressemitteilung der Dienstleistungsgewerkschaft zitiert. Tatsächlich werden auch in Deutschland Stimmen lauter, die eine Anhebung des Rentenalters bevorzugen. Meist wird dabei auf dem demografischen Wandel verwiesen – als Lösung blieben entweder Rentenkürzungen oder Beitragserhöhungen. So konnte man in der aktuellen Ausgabe der "ZEIT" (Ausgabe Nr. 11 vom 9. März 2023) in zwei Leitartikeln zum Thema Ruhestand lesen, dass „entweder die Jungen mehr an die Alten abgeben oder die Alten mit weniger auskommen“ müssten. Von einer „Armee der Alten“ ist dort die Rede, die „essen, trinken, verreisen, oder in Theater gehen wollen.“ Es sei Zeit für eine „Reberuflichung der Rente“ und das festgeschriebene Renteneintrittsalter in Deutschland wird unter anderem als „eine gewaltige volkswirtschaftliche Verschwendung“ betrachtet. In diesen Rentendebatten wird aber kaum noch über Umverteilung oder Steuergerechtigkeit diskutiert. „Wer die Diskussion um die Anpassung der Altersrenten auf rein demografische Fragen verengt, untergräbt das Umlagesystem, stellt die Sicherheit der Renten in Frage und weicht der überfälligen Verteilungsdebatte aus“, so der ver.di-Vorsitzende weiter, der mahnt, „endlich auch die starken Schultern“ einen angemessenen Beitrag leisten zu lassen.
Weiterlesen Wir haben schon einmal über die Aktienrente berichtet. Damals, im Herbst 2021, liefen gerade die Koalitionsverhandlungen der Ampelregierung. Die Einführung eines Aktienanteils in der Altersvorsorge war bereits im Sondierungspapier der drei Parteien vereinbart worden und hat es dann – wenig überraschend – auch in den finalen Koalitionsvertrag geschafft. Darin heißt es zunächst, dass es keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des Renteneintrittsalters geben soll. Ergänzt wird dann: „Um diese Zusage generationengerecht abzusichern, werden wir zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen.“ „Generationengerecht“ ist dabei das zentrale Stichwort der Befürworter*innen dieses Ansatzes. Sie weisen auf den demografischen Wandel hin: Auf immer mehr Rentnerinnen und Rentner kommen immer weniger Beitragszahler*innen. Verschärft wird die Tendenz durch den Renteneintritt der sogenannten „Babyboomer“-Generation ab 2025. Gemeint sind die geburtenstarken Jahrgänge der 60er-Jahre, die in den kommenden Jahren in den Ruhestand eintreten werden. Der Grund, warum das für das Rentensystem zur Herausforderung werden könnte, liegt in der Umlagefinanzierung der gesetzlichen Altersvorsorge. Die Beiträge, die während des Berufslebens in die Rentenversicherung eingezahlt werden, werden nicht für die eigene Rente im Alter zurückgelegt, sondern direkt auf die ältere Generation „umgelegt“, d. h. als Rente ausbezahlt. Im Ergebnis könnte das bedeuten, dass die Beiträge, die Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen in die Rentenversicherung abführen, in Zukunft immer weiter steigen müssten. Daher soll die gesetzliche Rente nach Plänen der Bundesregierung um einen Kapitalanteil erweitert werden. In kreativer Marketing-Sprache nennt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) das Vorhaben nun „Generationenkapital“. Das soll allerdings nicht nur gut klingen, es deutet auch an, worum es gehen soll: Vorgesehen ist nämlich nicht (mehr), die Rentenansprüche zu erhöhen. Vielmehr sollen die Beitragssätze weitgehend stabil gehalten werden. Konkret geplant ist, zehn Milliarden Euro pro Jahr in einen neu zu schaffenden Fonds zu investieren. Zur Verwaltung des Geldes wird eine öffentlich-rechtliche „Stiftung Generationenkapital“ geschaffen, die Erträge aus der Anlage sollen durch eine rechtlich verankerte Zweckbindung der gesetzlichen Rentenversicherung zugutekommen. Aufgebaut werden soll der Fonds aus Haushaltsmitteln. Eine Verwendung der Beitragsgelder hätte ein Loch in der Rentenversicherung zur Folge, dass dann ohnehin wieder durch Haushaltsmittel hätte gedeckt werden müssen. Das Geld aus dem Fonds soll dann am Kapitalmarkt angelegt werden und die erwarteten Erträge schon ab Mitte der 2030er der Rentenversicherung zugutekommen. „Das Generationenkapital nutzt die Renditepotenziale der internationalen Kapitalmärkte, damit die Rentenbeiträge in Zukunft weniger stark steigen – einige europäische Länder praktizieren eine Kapitaldeckung der Rente bereits seit Jahrzehnten erfolgreich“, schreibt das Bundesfinanzministerium Mitte Januar seiner Internetseite. Als Vorbild wird immer wieder Schweden genannt, wo die gesetzliche Rente seit der Jahrtausendwende durch Fonds ergänzt wird. Mit diesem Modell, an dem sich insbesondere die Liberalen stets orientiert hatten, hat der aktuelle Vorschlag allerdings nicht mehr viel gemeinsam. Zwar gibt es dort auch einen Staatsfonds („AP7“), es werden jedoch 2,5 Prozent des Bruttolohns in diesen oder andere, selbst gewählte und teilweise riskantere, Fonds abgeführt. Eine solche Variante schwebte in der Vergangenheit auch den Liberalen vor. Das wäre wohl etwas zu einfach. Zwar unterliegen Kapitalmärkte Kursschwankungen, allerdings können kurzfristige Schwankungen durch Investitionen über einen langen Zeitraum meist ausgeglichen werden. Richtig ist aber auch: Eine Rendite-Garantie gibt es nicht und auch Verluste sind möglich. Für solche Fälle sehen die Pläne der Bundesregierung jedoch vor, dass das Risiko für eventuelle Verluste durch den Bund getragen werde. Ein weiterer Kritikpunkt liegt in der Summe, die langfristig in so einem Fonds angelegt werden müsste. Geplant ist perspektivisch ein dreistelliger Milliardenbetrag. Laut ver.di wäre dieser auch nötig, da allein die Verhinderung des Anstiegs des Rentenbeitrags um einen Prozentpunkt einen Gewinn von 17 Milliarden aus der Anlage voraussetzen würde. Bei einer optimistischen Rendite von jährlich acht Prozent bräuchte es für dieses eine Prozent damit 212,5 Milliarden Euro. Eine Alternative zu steigenden Beitragssätzen zur Finanzierung des erhöhten Rentenaufkommens könnte sein, das umlagefinanzierte System direkt durch höhere Haushaltsmittel zu stützen. Zwar gebe es dann keine Erwartung von Renditen, gleiches würde jedoch auch für Verlustrisiken gelten. Daneben fordert zum Beispiel der Sozialverband VdK statt der Ampelpläne weiterhin eine „Erwerbstätigenversicherung“, in die alle einzahlen sollen. Also auch Selbstständige, Politiker*innen und Beamt*innen. Das stärke nicht nur die finanzielle Grundlage der Rentenversicherung, es schaffe auch mehr Gerechtigkeit. Um der Altersarmut entgegenzuwirken schlägt ver.di in dem eingangs erwähnten Leitartikel zusätzlich vor, auch eine andere Säule der Altersvorsorge in den Blick zu nehmen und zu stärken: Die betriebliche Altersvorsorge. „Insbesondere für Frauen, die häufig in kleineren Betrieben arbeiten, und für Beschäftigte im Niedriglohn würde eine Betriebsrente einen echten Beitrag gegen Altersarmut leisten – finanziert mit einem wesentlichen Beitrag der Arbeitgeber, die aufgrund des Fachkräftemangels häufig bereit sind, die Beiträge zur Betriebsrente zu finanzieren“, argumentiert die Dienstleistungsgewerkschaft. Gegenwärtig hätten nur 56 Prozent der Beschäftigten Anspruch auf eine Betriebsrente. „Gemeinsam mit Mindestsicherungselementen wäre dann nach einem langen Arbeitsleben ein ausreichend finanzierter Ruhestand möglich.“ Demografie als Herausforderung
Ergänzung der umlagefinanzierten Rente
Wird die Rente jetzt „verzockt“?
Gäbe es Alternativen?
Worum geht es bei der Diskussion um eine AGG-Reform?
15. Februar 2023Weiterlesen Das AGG ist 2006 in Kraft getreten und löste damit seinerzeit das Beschäftigtenschutzgesetz ab. In § 1 AGG wird das Ziel des Gesetzes formuliert. Verhindert oder beseitigt werden sollen demnach „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“. „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten“, haben sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag auf die Fahnen geschrieben. Bislang liegen dazu jedoch noch keine Eckpunkte vor. Erwähnt werden sollte auch, dass das Gesetz schon 2016 – zum zehnjährigen Jubiläum – einer ausführlichen Evaluation unterzogen wurde. Auf über 200 Seiten werden darin Empfehlungen gemacht, die auch heute noch aktuell sind und von zivilgesellschaftlichen Akteuren weiterhin gefordert werden. So hat sich das aus 100 Organisationen bestehende Bündnis „AGG-Reform-Jetzt!“ gebildet, das kürzlich die gemeinsame Stellungnahme „Mehr Fortschritt wagen heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!“ vorgelegt hat. Damit wird auf den Koalitionsvertrag der Ampelkoalition angespielt, den SPD, Grüne und FDP „Mehr Fortschritt wagen“ genannt hatten. Ein zentraler Kritikpunkt ist die schwierige Rechtsdurchsetzung. Wer beispielsweise wegen seines Alters mehr für eine Reiseversicherung zahlen muss oder wer allein aufgrund seines Namens eine Stelle nicht bekommt, wird auch nach heutigem AGG diskriminiert. Allerdings sind die Hürden, diesen Anspruch auf Nicht-Benachteiligung auch durchzusetzen, sehr hoch. So beträgt zum Beispiel die Frist zur Geltendmachung gerade einmal zwei Monate. Sich in dieser Frist möglicherweise zunächst rechtlich beraten zu lassen und den Rechtsanspruch durchzusetzen ist kaum möglich. Viele scheuen auch die mit einem oft langwierigen Verfahren einhergehenden finanziellen und emotionalen Belastungen. „Diskriminierung wird daher in den meisten individuell erlebten Fällen nicht sanktioniert“, stellen die Organisationen in ihrer Stellungnahme fest und fordern einen kollektiven Rechtsschutz. Das hieße, dass nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Verbände klagen könnten. Zudem bemängeln die 100 unterzeichnenden Akteur*innen, dass das Gesetz nur für Beschäftigung, Güter und Dienstleistungen gelte, nicht aber für den Staat gegenüber seiner Bürger*innen. „Diskriminierungen im Bereich der Ämter und Behörden werden von Betroffenen als besonders gravierend empfunden, da sie im Namen des Staates erfolgen und in einem Kontext stattfinden, der von einem hohen Machtgefälle und Abhängigkeitsverhältnis geprägt ist“, argumentiert das Bündnis. Deshalb sei es nicht nachvollziehbar, warum ein schwächerer Diskriminierungsschutz besteht, wenn es sich um staatliche Diskriminierung handele. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass einige Diskriminierungskategorien fehlen. Das Bündnis plädiert zum Beispiel dafür, den sozialen Status ins AGG aufzunehmen. Das würde Stigmatisierungen aufgrund von Geringverdienenden, Wohnungslosen oder Alleinerziehenden ausdrücklich als Diskriminierungskategorie aufnehmen und davor schützen. Auch „Chronische Krankheit“ solle nach Auffassung der Organisationen als Diskriminierungsgrund im AGG aufgeführt werden. Zudem wird angeraten, die Kategorie „Alter“ in „Lebensalter“ umzuformulieren, da sonst der Eindruck entstehen könne, es gehe allein um ältere Menschen. Doch auch junge Menschen können aufgrund ihres Lebensalters Diskriminierung erfahren. Diesen Aspekt hatte auch die Evaluation von 2016 bereits empfohlen. Ob und wann die Bundesregierung eine Novellierung des Gesetzes in Angriff nimmt, bleibt abzuwarten. Die Organisationen, die die Stellungnahme unterzeichnet haben, kündigen jedenfalls an, die Reform kritisch zu begleiten und zu unterstützen. Mit ihren Empfehlungen stellen sie ihre Erfahrung und Expertise zur Verfügung, formulieren aber auch eine klare Erwartung: „Betroffene von Diskriminierung erwarten, dass Diskriminierung anerkannt wird, dass sie Rechte haben, um gegen Diskriminierung vorzugehen und dass diese Rechte auch durchsetzbar sind und nicht nur auf dem Papier stehen.“ Evaluation
Was sind zentrale Kritikpunkte am heutigen AGG?
Wie geht es weiter?
Landtag S-H diskutiert „Vor-Ort-für-dich-Kraft“
3. Februar 2023Weiterlesen Am 27. Januar 2023 hat sich der schleswig-holsteinische Landtag mit dem Antrag befasst, den die SPD Mitte des Monats vorgelegt hatte. Darin fordern die Sozialdemokrat*innen die Landesregierung auf, 100 hauptamtliche „Vor-Ort-für-dich-Kräfte“ einzusetzen, die vollständig aus Landesmitteln gefördert werden sollen. Kommunen sollen sich mit einem Konzept für die Förderung einer oder mehrerer dieser Stellen bewerben können. Der Vorschlag erinnert stark an die Idee der Gemeindeschwester, über die wir auch auf diesem Portal schon einige Male berichtet haben (z. B. hier). In ihrem Antrag beruft sich die SPD-Landtagsfraktion auch auf dieses Modell, ihr Vorschlag knüpfe daran an. „Die Vor-Ort-für-dich-Kraft schließt die Angebotslücke zwischen gesundheitlicher, pflegerischer und sozialer Unterstützung. Sie ist im Dorf oder Quartier präsent und macht aufsuchende Sozialarbeit“, heißt es im Antrag. Der Antrag benennt dabei auch die Gruppe der Senior*innen. Sie sei in besonderem Maße von Einsamkeit betroffen. Verwiesen wird in der Antragsbegründung auf eine Forsa-Umfrage, nach der sich jede fünfte Seniorin und jeder fünfte Senior ab 75 Jahren einsam fühle. Die „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ könnte im Ort bekannt sein und niedrigschwellige Hilfe leisten oder an geeignete Unterstützungsangebote verweisen. „Ein solcher auf Prävention ausgerichtet Ansatz kann viel dazu beitragen, dass rechtzeitig Hilfsbedarfe erkannt werden, so dass langfristig auch Kosten eingespart werden können.“ Der SSW unterstützt den Vorschlag grundsätzlich, weist aber auf ungeklärte Fragen hin. So ergebe sich aus dem Antrag nicht, ob es sich um Vollzeitstellen handeln solle. Unverständlich sei auch, warum sich eine Kommune für mehrere dieser 100 Stellen bewerben könne, bedenkt man, dass es in Schleswig-Holstein über 1100 Gemeinden gebe. In seiner Rede fasst Christian Dirschauer (SSW) zusammen: „Und deshalb muss ich in aller Deutlichkeit sagen, dass das, was die SPD hier beantragt, nur ein Anfang sein kann.“ Die Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen haben – wie es in solchen Fällen zwischen Regierung und Opposition üblich ist – einen Alternativantrag vorgelegt. Der Antrag geht in eine ähnliche Richtung und spricht sich ebenfalls für die Stärkung von Ansprechpersonen vor Ort aus. „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gilt für alle Menschen, auch für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Pflegebedarf und anderen Einschränkungen“, so der Alternativantrag. „Daher brauchen wir mehr Ansprechpartnerinnen und -partner in sozialen Angelegenheiten vor Ort und bei Verbänden, z. B. zu Themen wie Pflege oder soziale Teilhabe“. Im Gegensatz zum SPD-Antrag enthält die Vorlage der Regierungsfraktionen allerdings keine konkrete Stellenanzahl, sondern ist eher allgemein gehalten. Der CDU-Abgeordnete Werner Kalinka spricht sich in seiner Rede allerdings dafür aus, dass nicht allein das Land die Stellen schaffen solle: „Mir scheint es aber naheliegend zu sein, auch eine Tätigkeit bei Verbänden ins Auge zu fassen“, so Kalinka in der Plenardebatte. „Über mögliche Felder der Tätigkeiten, Chancen der Finanzierung und der Umsetzung sollten wir im Sozialausschuss des Landtages das Gespräch führen und beraten. Eine Anhörung dort wäre angezeigt.“ Beide Anträge wurden einstimmig zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss überwiesen.