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Anfang September hatte der Bundestag erstmals über ein Gesetz zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Ausbildung für Pflegefachassistentinnen und -assistenten debattiert. Am 9. Oktober 2025 wurde daran anknüpfend der Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Mit diesem Gesetz wird ein neues, eigenständiges Berufsbild geschaffen, das die bisher 27 unterschiedlichen landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ersetzt.

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Ziel der Reform ist es, dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen und die Aufgaben zwischen Pflegefachpersonen und Pflegeassistenzkräften klarer zu verteilen.

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Die neue Ausbildung wird künftig bundesweit einheitlich sein und ersetzt damit die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen.
  • Der Ausbildungsstart ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
  • Die Ausbildung dauert in der Regel 18 Monate, kann jedoch bei einschlägiger Berufserfahrung verkürzt werden.
  • Sie ist generalistisch aufgebaut und umfasst verpflichtende Praxiseinsätze in der stationären Langzeitpflege, in der ambulanten Pflege sowie in der stationären Akutpflege.
  • Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss; in begründeten Fällen können Bewerberinnen und Bewerber auch ohne formalen Abschluss aufgenommen werden, wenn die Pflegeschule ihnen gute Erfolgsaussichten bescheinigt.
  • Alle Auszubildenden erhalten während ihrer Ausbildung eine angemessene Vergütung.
  • Nach Abschluss der Ausbildung bestehen attraktive Weiterentwicklungsmöglichkeiten, unter anderem der Aufstieg zur Pflegefachperson und später auch der Zugang zu einem Pflegestudium.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Das Gesetz erleichtert die Anerkennung internationaler Pflegequalifikationen. Statt einer umfassenden Gleichwertigkeitsprüfung soll künftig ein Kenntnisnachweis oder Anpassungslehrgang ausreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Betroffene bereits während dieses Anerkennungsprozesses die Berufsbezeichnung „Pflegefachassistenzperson“ führen.

Hintergrund und politischer Prozess

Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend nochmals überarbeitet. Dabei wurde unter anderem eine Modellklausel aufgenommen, die es künftig auch Einrichtungen wie Rehabilitationskliniken ermöglicht, als Träger der praktischen Ausbildung mitzuwirken. Im Bundestag stimmten CDU/CSU und SPD dem Gesetz zu, während sich AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke der Stimme enthielten. Zudem bestätigte ein Bericht des Haushaltsausschusses die finanziellen Auswirkungen der neuen Regelung.

Relevanz der Reform

Angesichts des (derzeitigen) demografischen Wandels und eines steigenden Pflegebedarfs reichen Pflegefachpersonen allein nicht aus. Modellrechnungen zeigen, dass in der stationären Langzeitpflege künftig bis zu 100.000 zusätzliche Assistenzkräfte benötigt werden. Mit dem Gesetz schafft die Bundesregierung eine Ausbildungs- und Finanzierungsstruktur, um Personal sicherzustellen und Pflegeeinrichtungen zu entlasten.

Hier können Sie mehr zum Gesetz zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Ausbildung für Pflegefachassistentinnen und -assistenten nachlesen. Zur Debatte um den Gesetzentwurf zur Einführung der bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung gelangen Sie hier.

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Deutschland steht in der Pflege vor einer Herausforderung: Die Zahl älterer Menschen steigt, gleichzeitig mangelt es an Pflegefachkräften. Pflegekammern auf Landesebene sollen dazu beitragen, das Berufsbild aufzuwerten und mehr Menschen für diesen Bereich zu gewinnen. Derzeit gibt es solche Kammern jedoch nur in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

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Kritik an der Pflegekammer Rheinland-Pfalz wächst

In Rheinland-Pfalz steht die Pflegekammer erneut in der Kritik. Während sie 2026 ihr zehnjähriges Bestehen feiern könnte, wächst der Widerstand unter Pflegekräften. Der Trierer Krankenpfleger und Pflegebündnis-Sprecher Michael Pauken, der sich ursprünglich für die Kammer eingesetzt hatte, zeigt sich heute enttäuscht. Nach fast einem Jahrzehnt habe die Einrichtung für Pflegefachkräfte „nichts verbessert“. Viele fragten sich, warum sie in Rheinland-Pfalz Beiträge zahlen müssten, während in anderen Bundesländern keine Gebühren anfallen. Laut Pauken stelle das sogar einen Nachteil für den Standort dar.

Proteste gegen Pflichtmitgliedschaft

Im September 2025 protestieren Pflegekräfte in Rheinland-Pfalz erneut gegen die Landespflegekammer – vor allem wegen der Pflichtmitgliedschaft und der jährlichen Beiträge (im Schnitt etwa 140 Euro). Kritiker werfen der Kammer vor, kaum konkrete Verbesserungen für Pflegekräfte erreicht zu haben.

Eine Petition zur Abschaffung der Pflegekammer hat bereits über 2.800 Unterschriften gesammelt. Zwischen Befürworter*innen, die in der Pflegekammer eine Stärkung des Berufs sehen, und Gegnern, die sie als bürokratische Belastung empfinden, spitzt sich der Streit in Rheinland-Pfalz also weiter zu.

Reaktionen von Kammer und Politik

Auch die Politik reagiert auf die anhaltende Kritik: CDU-Landeschef Gordon Schnieder (RLP) fordert eine grundlegende Reform der Landespflegekammer und plädiert für eine freiwillige Mitgliedschaft nach bayerischem Vorbild: In Bayern existiert keine Pflegekammer; stattdessen wurde 2017 die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) als alternative Interessenvertretung der Pflegeberufe gegründet.

SPD-Fraktionschefin Sabine Bätzing-Lichtenthäler betont hingegen die Notwendigkeit einer starken Vertretung für die Pflegeberufe, erkennt jedoch den zunehmenden Verlust an Akzeptanz in der Berufsgruppe und fordert Veränderungen, um das Vertrauen der Pflegekräfte wiederzugewinnen.

Pflegekräfte fordern unterdessen eine Vollbefragung aller Mitglieder und die Abschaffung der Pflichtbeiträge.

Aufgaben und Bedeutung der Pflegekammern

Pflegeberufekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen der Staat bestimmte Aufgaben überträgt. Sie sollen die Wertschätzung und politische Sichtbarkeit des Pflegeberufs erhöhen und dessen berufliche Identität fördern – ähnlich wie bei Ärzt*innen oder Apotheker*innen.

Die Gründung erfolgt auf Länderebene. Alle Pflegefachpersonen eines Bundeslandes werden verpflichtend Mitglieder und zahlen einkommensabhängige Beiträge, um eine gemeinsame, demokratische Vertretung der Berufsgruppe zu ermöglichen.

Beispiel Schleswig-Holstein: Auflösung der Pflegekammer

Der Landtag Schleswig-Holstein hat am 21. Mai 2021 ohne weitere Debatte das Gesetz zur Auflösung der Pflegekammer beschlossen. Vertreter*innen der Pflege, darunter Markus Mai von der Bundespflegekammer, kritisierten das Vorgehen als undemokratisch und inhaltlich unausgereift.

Sie bemängelten, dass weder Pflegekräfte noch Patientenvertreter angehört wurden und dass die Politik keinen Plan zur Sicherung der pflegerischen Versorgung habe.

Mit der Auflösung verliert die Pflege ihre institutionelle Vertretung in wichtigen gesundheitspolitischen Gremien. Der damalige Vizepräsident Frank Vilsmeier warnte, dass mit dem Ende der Kammer der Einfluss der Pflegefachpersonen sinke und künftig wieder berufsfremde Akteure über Pflegefragen entscheiden würden.

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Die geriatrische Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein steht vor wachsenden Herausforderungen. Während der Bedarf an Betten für ältere Patient*innen in den kommenden Jahren deutlich steigen wird, liegen die Auslastungszahlen vieler Kliniken aktuell unter den Zielwerten.

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Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Birte Pauls hervor.

Unter dem Richtwert: Auslastung bei 82 Prozent

Im Jahr 2023 lag die durchschnittliche Auslastung der stationären geriatrischen Betten bei 82 Prozent – und damit unter dem Richtwert von 90 Prozent. Ein Jahr zuvor waren es sogar nur 73 Prozent. Noch deutlicher ist das Bild im teilstationären Bereich: Hier erreichten die geriatrischen Tageskliniken 2023 lediglich 60 Prozent Auslastung.

Regional zeigen sich dabei große Unterschiede: Während einzelne Häuser wie die Westküstenkliniken Brunsbüttel mit über 100 Prozent stark ausgelastet waren, blieben andere Einrichtungen – etwa in Geesthacht oder Oldenburg – deutlich darunter.

Berücksichtigt werden sollte auch, dass ein verengter Blick auf die Anzahl der Betten einen möglichen Personalmangel nicht abbildet.

Mehr Betten, aber weniger Tagesplätze

Die Zahl der geriatrischen Planbetten ist in den letzten Jahren leicht gestiegen. Grund dafür ist eine Erweiterung des DRK-Geriatriezentrums in Lübeck um 23 Betten. Insgesamt gibt es in Schleswig-Holstein derzeit 1.250 vollstationäre Betten und 379 tagesklinische Plätze.

Allerdings wurde das tagesklinische Angebot in Schleswig – betrieben vom St. Franziskus Hospital Flensburg – im Oktober 2024 aus personellen Gründen geschlossen, was zu einem Verlust von 12 Behandlungsplätzen führte.

Flächendeckende Versorgung – mit Engpässen

Laut Landesregierung ist die geriatrische Versorgung flächendeckend gewährleistet: Rund 90 Prozent der Bevölkerung erreichen innerhalb von 30 Autominuten ein Krankenhaus mit geriatrischem Angebot. Dennoch berichten Einrichtungen von Kapazitätsengpässen und längeren Wartezeiten – ein Zeichen, dass die vorhandenen Betten nicht immer ausreichen oder Personal fehlt.

Bedarf steigt um 23 Prozent bis 2035

Der aktuelle demografische Wandel verschärft die Lage weiter. Prognosen zufolge wird die Zahl der geriatrischen Fälle in Schleswig-Holstein bis 2035 um rund 23 Prozent steigen – von 3,65 Fällen pro 10.000 Einwohner im Jahr 2022 auf 4,49 Fälle. Dafür werden nach Schätzungen etwa 200 zusätzliche stationäre Betten benötigt.

Ob diese Kapazitäten personell abgedeckt werden können, ist jedoch unklar. Das soll in den geplanten Regionalgesprächen im Zuge der Krankenhausplanung thematisiert werden.

Reform bringt neue Strukturen

Mit dem neuen Krankenhausplan und dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wird das bisherige Geriatriekonzept des Landes überarbeitet. Zukünftig werden geriatrische Leistungen auf Basis bundeseinheitlicher Leistungsgruppen geplant. Dadurch verliert das bisherige Konzept des Landes seine Gültigkeit, der Gestaltungsspielraum der Landesregierung wird kleiner.

Fazit

Schleswig-Holstein steht vor der Aufgabe, die geriatrische Versorgung an den steigenden Bedarf anzupassen. Zwar ist das Angebot derzeit flächendeckend vorhanden, doch Auslastung, Personalengpässe und der wachsende Altersdurchschnitt der Bevölkerung zeigen: Die Versorgung älterer Menschen bleibt eine der zentralen gesundheitspolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre.

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Die Bundesregierung will Anfang 2026 die sogenannte Aktivrente einführen – ein zentrales Projekt im angekündigten „Reformherbst“ von Kanzler Friedrich Merz. Ziel ist es, mehr ältere Menschen dazu zu motivieren, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten.

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Kern der Reform

Rentner*innen, die weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, sollen künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können. Die Steuerbefreiung greift direkt beim Lohnsteuerabzug und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt – das heißt, der steuerfreie Zuverdienst beeinflusst nicht den Steuersatz für andere Einkünfte.

Einschränkungen

Von der Regelung ausgeschlossen sind:

  • Beamte,
  • Frührentner*innen,
  • Selbstständige, Freiberufler*innen und Gewerbetreibende,
  • sowie Minijobber, die ohnehin keine Einkommenssteuer zahlen.

Außerdem müssen Aktivrenter*innen auf ihren steuerfreien Zuverdienst Sozialabgaben zahlen – konkret Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sie tragen dabei den vollen Krankenversicherungsbeitrag, damit sie Anspruch auf Krankengeld haben. Renten- und Arbeitslosenbeiträge zahlen sie selbst nicht, wohl aber der Arbeitgeber den Rentenanteil.

Potenzieller Nutzen

Wie stark Einzelne von der neuen Regelung profitieren, hängt von ihrer persönlichen finanziellen Situation ab. Faktoren wie Sonderausgaben, Kapitalerträge oder andere individuelle Umstände machen pauschale Berechnungen unmöglich. Zudem liegt der Gesetzentwurf bislang noch nicht offiziell vor.

In Bayern könnten laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) rund 64.000 ältere sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von der Aktivrente profitieren.

Ob die Maßnahme tatsächlich viele Ältere zum Weiterarbeiten bewegt, ist jedoch fraglich. Laut IW-Expertin Ruth Marie Schüler spielen finanzielle Gründe für viele, die über das Rentenalter hinaus arbeiten, eine geringere Rolle als Freude und Sinn in der Arbeit.

 Finanzielle Auswirkungen

Laut einem Referentenentwurf des Finanzministeriums soll die Aktivrente den Staat rund 890 Millionen Euro pro Jahr kosten. Diese Steuerausfälle werden für den Zeitraum 2026 bis 2030 erwartet und verteilen sich auf Bund und Länder mit jeweils 378 Millionen Euro sowie auf die Kommunen mit 134 Millionen Euro jährlich.

Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen verweist auf eine DIW-Studie, nach der sich die Aktivrente für den Staat ab etwa 75.000 zusätzlichen Beschäftigten positiv auswirken könnte. Der Grund: Diese Personen würden Sozialversicherungsbeiträge zahlen und durch ihren höheren Konsum mehr Umsatzsteuer generieren.

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Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hat erste Eckpunkte zur Pflegereform vorgestellt. Sie will die Pflegegrade beibehalten, beim Pflegegrad 1 aber den Fokus stärker auf Prävention und bessere fachliche Begleitung legen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, dass die Leistungen auf ihre Wirksamkeit geprüft und die finanziellen Mittel effizienter genutzt werden müssten. Für 2026 rechnet sie mit einem Defizit von rund zwei Milliarden Euro in der Pflegeversicherung, lehnt jedoch eine Beitragserhöhung ab.

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Mehrere Organisationen, darunter die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), warnen davor, über Veränderungen zu sprechen, ohne vorher die Finanzierung zu sichern.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin für Sozialpolitik bei der Diakonie Deutschland, forderte einen festen Zuschuss des Bundes aus Steuergeldern für sogenannte „versicherungsfremde Leistungen“. Nur so könne eine Reform dauerhaft gelingen. Außerdem müsse der Staat den Pflegekassen die coronabedingten Zusatzkosten von rund sechs Milliarden Euro zurückzahlen. Sonst müssten am Ende die Versicherten für staatliche Entscheidungen zahlen.

Auch Anna Leonhardi, Vorständin des DEVAP, sieht große Risiken. Die Politik müsse darauf achten, dass die Pflege überall in Deutschland gesichert bleibt. Sie rief dazu auf, „groß zu denken“ und die Pflege so zu gestalten, dass sie den Menschen im Alter wirklich Schutz und Sicherheit bietet. Angesichts des demografischen Wandels sei es wichtig, dass die Reform langfristig trägt und nicht nur schöne Versprechen macht.

Kritik gab es bereits an den anfänglichen Plänen, Leistungen für Menschen mit Pflegegrad 1 zu streichen. Ronneberger warnte, das wäre Sparen „am falschen Ende“. Schon jetzt sei es für viele ältere Menschen schwer, Unterstützung zu bekommen – auch weil die Antragstellung oft zu kompliziert sei.

Die Präsidentin der Caritas, Eva Maria Welskop-Deffaa, stimmte dem zu. Sie betonte, die Pflegeversicherung müsse stärker auf Vorbeugung und frühe Unterstützung setzen – besonders, aber nicht nur, für Menschen mit Pflegegrad 1. Nur so könne sie zukunftssicher gestaltet werden.

Weitere Kritikpunkte zu den Streichungsvorschlägen der Leistungen können Sie hier nachlesen.

Die Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ können hier nachgelesen werden.

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Mit dem im Dezember 2024 verabschiedeten Pflegekompetenzgesetz soll die Pflege zukünftig flexibler und effektiver gestaltet werden. Pflegefachkräften steht fortan ein größerer Handlungsspielraum bezüglich ihrer Aufgaben zu, sodass nicht in jedem Fall medizinisches Personal zur Unterstützung eingesetzt werden muss.

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Die genauen Inhalte des Gesetzes können auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit nachgelesen werden. Mehrere Verbände der BAGSO haben sich mit dem Pflegekompetenzgesetz beschäftigt und jeweils eine Stellungnahme veröffentlicht. Berücksichtigt wurden dabei stets die vermuteten Auswirkungen des Gesetzes auf die direkte Situation pflegebedürftiger Menschen.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, welche sich als Respräsentant*in aller knapp 2 Millionen von Demenz betroffenen Menschen versteht, betrachtet das Gesetz aus zwei verschiedenen Blickwinkeln. Zum Einen wird die durch das Pflegekompetenzgesetz geförderte Selbsthilfe begrüßt, andererseits befürchtet man jedoch Kürzungen bisheriger Leistungen für pflegebedürftige Menschen. Insgesamt sei dem Gesetz nicht zuzutrauen, nennenswerte Verbesserungen in der Pflege herbeizuführen, stattdessen plädieren die Mitglieder für eine ganzheitliche Refom des Pflegesektors.

Eine ähnliche Ansicht vertritt wir pflegen, Sprachrohr aller pflegenden Angehörigen in Deutschland. Das Pflegekompetenzgesetz würde weder Entlastungen für die häusliche Pflege mit sich bringen noch zu einem Abbau von Bürokratie führen. Zudem sei das Inkrafttreten des Gesetzes auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels eine weniger sinnvolle Entscheidung gewesen.

Auch der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit hat ein Statement abgegeben und befürwortet das Gesetz in seinen Grundzügen. Allerdings läge der Fokus dabei zu sehr auf der medizinischen Versorgung, wohingegen die Betreuung im zwischenmenschlichen Sinne kaum beachtet werde. „Die (psycho-)sozialen und sozialrechtlichen Aspekten von Pflege- und Hilfebedürftigkeit werden hierbei völlig übersehen“, heißt es in der Stellungnahme. Daher bedauert man das Vernachlässigen sozialarbeiterischer Faktoren und fordert eine stärkere Einbindung dieser, damit die psycho-soziale Lage und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen gewahrt werden kann.

Mehr Zuspruch kommt vom Bundesverband Geriatrie, der das Gesetz als sehr entgegenkommend gegenüber dem Fachkräftemangel einstuft – insbesondere durch zusätzliche Pflegekräfte aus dem Ausland. Ebenfalls wird der präventive Ansatz des Pflegekompetenzgesetzes gelobt. Dennoch enthält die Stellungnahme auch kritische Punkte, wie beispielsweise das zunehmende Konkurrieren um Fachkräfte zwischen verschiedenen Arten von Kliniken und die systematische Benachteilung von rehabilitativer Einrichtungen. Würden diese als Ausbilder*innen im Rahmen des Pflegeberufegesetzes (PflBG) offiziell anerkannt werden, wäre aus Sicht des Verbandes das entstandene Ungleichgewicht wiederhergestellt.

Seit dem Beschluss des Pflegekompetentgesetzes ist die personelle Zusammensetzung des Bundeskabinetts aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen gewechselt. Die gegenwärtige Regierung, bestehend aus CDU, CSU und SPD, setze das Gesetz vor einigen Monaten allerdings wieder auf die Agenda und kündigte an, dieses weiterhin zu unterstützen.

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Die Sozialausgaben Deutschlands bewegen sich auf einem anhaltend hohen Niveau. Das stellt vor allem Kommunen vor großen Herausforderungen und erschwert ein flexibles, bedürfnisorientiertes Handeln. Besonders prekär ist die Lage im Ruhrgebiet, einer für deutsche Verhältnisse finanziell eher unterentwickelten Region, welche über 5 Millionen Einwohner*innen zählt.

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Ein im Mai erschienener Fachbeitrag von Elke Dahlbeck, Mitarbeiterin des Instituts Arbeit und Technik (IAT) mit Sitz in Gelsenkirchen, zeigt die finanziellen Engpässe der Kommunen auf und verweist auch auf die Folgen für Senior*innen und die Pflegesituation vor Ort.

Bereits vor drei Jahren gaben die Kommunen in NRW mehr aus als sie einnahmen. Dieses Ungleichgewicht verhindert das Umsetzen einer optimalen Sozial- und Senior*innenpolitik, wodurch das Gemeinwohl der Bevölkerung nicht ausreichend berücksichtigt werden könne. Im Krankheits- und Pflegefall stünden zumeist weniger finanzielle, materielle und personelle Hilfsmaßnahmen als notwendig zur Verfügung.

Eine einheitliche Definition des Aufgabenbereiches der Kommunen existiert in Deutschland nicht. Grundsätzlich liegt ihre Verantwortung jedoch in der Familien- und Schulpolitik sowie in der Überwachung und Verwaltung der gesundheitlichen Lage. Je nach Aufgabe können die Kommunen beliebige Herangehensweisen wählen und dafür entsprechend viele finanzielle und personelle Mittel in Anspruch nehmen. Dies fällt den Kommunen allerdings zunehmend schwerer – einer der Gründe hierfür liegt in den steigenden Kosten der Pflegeversicherung. Können Versicherte diese nicht selbst tragen, ist es möglich, gemäß SGB XII Hilfe zur Pflege (HzP) zu beantragen, welche dann von den Kommunen übernommen wird. Der demographische Wandel in Kombination mit steigender Altersarmut führt zu einer immer höheren Nachfrage diesbezüglich, sodass umso weniger Gelder für andere kommunalpolitische Bereiche übrigbleiben.

Die Kommunen Nordrhein-Westfalens erhalten vom Land zwar Unterstützung beim Erarbeiten eines Plans für zukünftige sozialpolitische Maßnahmen, um die eigenen Aufgaben besser konzipieren und strukturieren zu können, eine Realisierung dessen ist aber nicht immer möglich. Eine Spezialisierung auf konkrete Pläne für Senior*innenpolitik konnte bisher auch nur in einem Bruchteil aller Kommunen des Landes erfolgen.

In den letzten 15 Jahren haben sich die Bruttosozialtransferausgaben pro Kopf in NRW in etwa verdoppelt, was durch die finanziellen Schwierigkeiten der Kommunen widergespiegelt wird. Zeitgleich ist der Anteil der Leistungsempfänger*innen von HzP im Land leicht angestiegen – 2023 waren dies gut 0,4% der gesamten Bevölkerung Nordrhein-Westfalens. Die Bruttoausgaben für die HzP pro Einwohner*in erlebte ebenfalls einen Anstieg und beträgt mittlerweile über 50 Euro pro Kopf. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass die Mehrheit der auf HzP angewiesenen Personen über einen hohen Pflegegrad verfügt, in Pflegeheimen untergebracht ist und dadurch eine Vielzahl unterschiedlicher Ressourcen benötigt. Mehr Leistungsempfänger*innen in stationären Einrichtungen bedeuten damit mehr Gelder seitens der Kommunen, die in die HzP fließen.

Eine allgemeine Verbesserung der Situation sei laut Fachbericht auf eine „aufgabengerechte Zuteilung der Steuern, eine Entbürokratisierung sowie eine Prüfung der durchzuführenden Aufgaben und der entsprechenden Finanzierung“ angwiesen, doch auch eine „Neuordnung des fragmentierten Sozialsystems“ müsse hierfür in Erwägung gezogen werden.

Darüber hinaus haben erste Kommunen bereits Bemühungen hinsichtlich einer intensiveren Prävention der Pflege geziegt, die stärker sozialraumorientiert ausgerichtet ist und auf Netzwerkarbeit fußt. Senior*innen, insbesondere die Gruppe der Pflegebedürftigen, sollen dadurch auf effektivere Hilfsmaßnahmen hoffen können, die sich mehr an den tatsächlichen Interessen der Bevölkerung orientieren und sowohl gesundheitlich als auch finanziell möglichst große Vorteile und Entlastungen bringen.

Damit ein solches Maßnahmenpaket die Bevölkerung erreichen kann, erscheint eine logistische Optimierung jedoch unabdingbar: Eine gerechtere Verteilung von Aufgaben und finanzieller Mittel spiele hierfür ebenso eine Rolle wie die Aufstockung des fehlenden Personals. Eine Senkung der Eigenanteile an der Pflegeversicherung als Gegenmaßnahme zur finanziell unter Druck stehenden Senior*innenpolitik der Kommunen ist dagegen bereits vom Tisch.

Sollte auch langfristig keine Lösung gefunden werden, um die Haushalte der Kommunen in NRW zielgerichteter zu unterstützen, drohen insbesondere in sozial schwächeren Regionen schwere gesundheitliche und finanzielle Nachteile für Senior*innen, sodass beispielsweise Pflegebedürftige nicht ohne Weiteres gemäß ihrer Bedürfnisse versorgt werden können. Abgesehen von einem dringend notwendigen Bürokratieabbau, besteht aktuell keine akute Möglichkeit, den kommunalen Etats engegenzukommen.

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Mit dem Renteneintritt verändert sich nicht nur der Alltag vieler Senior*innen – auch der Umgang mit Geld wandelt sich grundlegend. Einkommen und Ausgaben verschieben sich, neue Herausforderungen wie medizinische Kosten oder die optimale Verwaltung der Altersvorsorge treten in den Vordergrund. Umso wichtiger ist es, dass ältere Menschen über finanzielle Bildung verfügen: Sie ist ein entscheidender Faktor für Selbstbestimmung und finanzielle Sicherheit im Alter.

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Laut einer Erhebung der Deutschen Bundesbank verfügen Menschen im Alter zwischen 55 und 64 Jahren mit einem Medianvermögen von 241.100 Euro über die höchste Vermögensverteilung im Vergleich zu allen anderen Altersgruppen. In der Altersgruppe von 65 bis 74 Jahren beträgt der Median 193.300 Euro. Gleichzeitig gelten 2023 laut Bundeszentrale für politische Bildung etwa 18% der über 65 Jahren als armutsgefährdet.

Dazu berichtet die Tagesschau im Mai unter dem Titel „Finanzwissen bei Älteren oft mangelhaft“. Dabei bezieht sie sich auch auf eine Studie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus dem Jahr 2023. Demnach gibt es deutliche Unterschiede im Finanzwissen zwischen den Altersgruppen:

  • Senior*innen im Alter von 60 bis 79 Jahren erzielten im Schnitt 7,6 von zehn richtigen Antworten auf Finanzwissensfragen – weniger als die jüngeren Teilnehmenden, die im Durchschnitt 8,2 Fragen korrekt beantworteten.
  • Frauen schnitten mit durchschnittlich 7,6 richtigen Antworten etwas schlechter ab als Männer (8,4).
  • Personen mit maximal mittlerem Schulabschluss oder beruflicher Ausbildung erreichten im Schnitt 7,1 korrekte Antworten. Befragte mit Abitur, Meisterprüfung oder Hochschulabschluss kamen auf durchschnittlich 8,5.
  • Insgesamt konnten nur 21 % aller Teilnehmenden alle zehn Fragen richtig beantworten und verfügten somit über ein umfassendes Basiswissen. Durchschnittlich wurden acht Fragen korrekt beantwortet.

Dabei stehen insbesondere die Gruppen „Frauen“ und „geringe Bildung“ in einem nicht zu vernachlässigenden direkten Zusammenhang mit späteren Nachteilen im Alter: Bereits in der jungen Generation werden Diskriminierungsursachen reproduziert. Wie wir bereits in unserem Beitrag zum Deutschen Alterssurvey 2025 betonten, beginnt Altersdiskriminierung nicht erst im Alter. Sie hängt eng mit den sozioökonomischen Bedingungen der gesamten Biografie zusammen. Wenn also Frauen und Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss schlechter in Finanzfragen abschneiden, erhöht dies das Risiko, auch in späteren Lebensphasen über geringeres Finanzwissen zu verfügen – mit allen Konsequenzen, wie etwa erhöhter Altersarmut.

Die Bewertung finanziellen Wissens ist nicht frei von einem gewissen generationellen Bias – besonders bei digitalen Themen wie Online-Vertragsabschlüssen oder Kryptowährungen zeigt sich bei älteren Menschen Nachholbedarf. Gleichzeitig schneiden sie beim Rendite-Risiko-Verständnis besser ab als Jüngere (91 % zu 82 %), was auf ein differenziertes Risikobewusstsein hinweist.

Was die BaFin-Studie allerdings ausklammert, ist die Frage, ob theoretisches Wissen auch in diszipliniertes Handeln umgesetzt wird – gerade angesichts des leichten Zugangs zu sogenannten Neobrokern, der zu Fehleinschätzungen verleiten kann. Entscheidend ist daher: Verstehe ich tatsächlich, was ich zu wissen glaube – und handle ich entsprechend? Damit bekommt besonders das „Rendite-Risiko-Verständnis“ einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert.

Wissen bleibt allerdings der erste Schritt. Genau hier fehlen aber Bildungsangebote. Mangelnde Förderung und soziale Herkunft begrenzen damit gerade für ältere Menschen die Möglichkeiten, vorhandene Lücken zu schließen. Wie die Wirtschaftspädagogin Prof. Dr. Carmela Aprea im Tagesschau-Artikel kritisiert: Während es gezielte Programme für Schüler*innen oder vermögende Frauen gibt, fehlen solche Formate für ältere Menschen fast vollständig.

Die Koordinierungsstelle der Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein bietet einen Flyer und eine Broschüre mit Informationen und Adressen für die Anlaufstellen vor Ort. Die Beratung ist dabei immer anonym und kostenlos.

Allerdings sollte eine ungleiche Vermögensverteilung nicht nur auf finanzielle Bildung reduziert werden. Dies würde der zu einfachen Idee entspringen, dass alle Menschen unter den gleichen Startbedingungen oder Rahmenbedingungen starten. Auch gibt es nachweisbare strukturelle Benachteiligungen auf dem Finanzmarkt, wie Anfang des Jahres die Finanwende Recherche mit Ihrer Studie zum Armutsnachteil belegte.

Mit finanzieller Bildung befassen sich seit diesem Jahr eine ganze Reihe von Forschungsprojekten in Deutschland. Eine Übersicht dieser Projekte finden Sie hier.

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Digitale Teilhabe spielt zunehmend eine wichtige Rolle. Denn neue Technologien durchdringen alle Lebensbereiche, sie können den Verbleib in der Häuslichkeit bis ins hohe Alter erleichtern und die Vernetzung mit Familie, Freiwilligen und Fachkräften verbessern. Von sozial orientierten Technologien werden Menschen im Alter gerade im ländlichen Raum profitieren, ohne gezielte Förderung und Beratung geht es jedoch nicht.

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Unterschiedliche Projekte bieten in Schleswig-Holstein bereits Schulung und Beratung an (z. B. Wohlfahrtsverbände, Volkshochschulen, bürgerschaftlich organisierte Gruppen, Seniorenbeiräte und Medienprojekte). Jedoch adressiert landes- oder bundesweit kaum ein Projekt den expliziten Kontakt zu (älteren) Menschen, die von sich aus nicht den Weg in diese Schulungsangebote finden.

Konzept

Ziel im Konzept „Digitale Gesandte“ ist es, hier neue Zugangswege zu finden und zu eröffnen, die bei (älteren) Menschen Scheu, schlechte Mobilität, Angst vor Neuem und Unwissenheit über den Nutzen von digitaler Technik überwinden. Durch mehr Prävention sollen die Menschen dabei unterstützt werden, länger selbstbestimmt in der heimischen Umgebung zu leben. Niedrigschwellige, aktivierende Angebote mit dem Schwerpunkt digitaler Hilfen für ältere Menschen ohne Krise, Erkrankung oder Gefährdung sollen die Lücke schließen zwischen Prävention und Versorgung. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund einer zunehmenden Einsamkeit bei älteren Zielgruppen.

„Digitale Gesandte“ wurde vom Sozialministerium initiiert und gemeinsam mit der ews-group GmbH aus Lübeck konzipiert.

Das im Aufbau befindliche Netzwerk soll mit der vom Land beauftragten und laufenden Studie zur Einsamkeitsprävention verknüpft werden.

Projektumsetzung

Gleiches gilt für das Anfang 2025 gestartete Projekt „Digitale Gesandte“ beim SoVD Schleswig-Holstein bzw. in zwei SoVD-Modellregionen (Stadt Kiel und Kreis Dithmarschen). Das Sozialministerium Schleswig-Holsteins finanziert die Netzwerkarbeit hierzu und beteiligt sich aktiv daran. Das Projekt selbst wird von der Deutschen Fernsehlotterie gefördert.

Praxisleitfaden

Den "Gute-Praxis-Leitfaden" dieses Projektes können Sie direkt hier herunterladen.

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Nicht nur die Politik befasst sich mit der Frage, welche Maßnahmen, Handlungen und Strukturen es braucht, um Senior*innen in die Gesellschaft zu inkludieren und ihnen eine angemessene und faire Partizipation zu ermöglichen. Auch die jüngere Generation zeigt großes Interesse am Wohlbefinden von Senior*innen im gesundheitlichen, personellen, finanziellen und strukturellen Sinne.

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So hat die Hochschule Neubrandenburg in Forschungen - im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Landeshauptstadt Schwerin - versucht zu ermitteln, welche Veränderungen in der Seniorenpolitik nötig sind, um dem demographischen Wandel in Form eines neuen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes (SPGK) zu begegnen.

Erst vor kurzem schloss die Hochschule ihr anderthalbjähriges Projekt ab. Im Mittelpunkt dessen stand die Frage um die Stärkung der Infrastruktur ländlicher Regionen vor dem Hintergrund der Förderung der Gesundheit dort ansässiger Senior*innen. Übergeordnete Aspekte der Forschung umfassten damit die Möglichkeit um die Ausarbeitung eines SPGK sowie die hierfür mitwirkenden Akteure und ihre Rollen, wobei im Speziellen die Verantwortung der Kommunen berücksichtigt wurde.

Durch Interviews und eine umfangreiche Recherche zwecks Unterschung seniorenpolitischer Konzepte in anderern Staaten und Bundesländern konnten zahlreiche Daten gesammelt werden. Außerdem wurden im vergangenen Jahr vier Zukunftswerkstätten in Mecklenburg-Vorpommern veranstaltet, um mit Senior*innen, Politiker*innen und Forscher*innen in den Diskurs zu treten.

Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen, wurde in Kooperation mit dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern, dem Städte- und Gemeindetag M-V sowie dem Landkreistag M-V ein Leitfaden für eine progressive, nachhaltige und sozial gerechte SPGK entworfen, das sich weit über die untersuchten Regionen hinaus anwenden lassen könnte. „Das Vorhaben zielte darauf ab, im Rahmen einer inter- und transdisziplinären Untersuchung mittels Prozess- und Ergebnisevaluation die Erfolgsfaktoren sowie potenzielle Hemmnisse bei der Entwicklung der Gesamtkonzepte zu identifizieren“, heißt es u.a. in der Einleitung.

Verschiedene Themenfelder der Seniorenpolitik wurden hierfür beleuchtet und in die Gestaltung des Leitfadens eingebunden. Gesundheit, Wohnen, Pflege, Mobilität, Einsamkeit und kulturelle Teilhabe sind dabei nur einige Bereiche, die die Entwickler*innen des SPGK ausgiebig reflektierten. Für jedes seniorenpolitische Anliegen wurden abschließend ein Ziel formuliert, eine Empfehlung für die Politik ausgesprochen, die Ergebnisse zusammengefasst und ein Fazit formuliert.

Mit ihrem fast 100-seitigen Bericht erhofft sich die Hochschule Neubrandenburg, das gebündelte Wissen mit allen politischen Institutionen und Organen, die essentiell für eine gelungene Umsetzung eines SPGK sind, zu teilen und Impulse zu schaffen, die zu einem groß angelegten seniorenpolitischen Handeln anregen. Auch Senior*innen selbst sollen sich bestmöglich über die konzeptionellen Gegebenheiten informieren können, weshalb eine Zusammenfassung des Forschungsprojekts verfügbar ist.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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