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Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine längere Stellungnahme zur Corona-Krise veröffentlicht, in der es gerade auch in dieser Situation für eine Stärkung der Rechte älterer oder eingeschränkter Menschen plädiert. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) appelliert, die soziale Isolation von Menschen in Pflegeeinrichtungen zu beenden.

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Erst kürzlich berichteten wir auf diesem Portal über der Ernennung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin des Instituts zur unabhängigen UN-Expertin für die Rechte älterer Menschen. Im April hat die Organisation nun ein elfseitiges Papier vorgelegt, in dem sich für den Schutz der Menschenrechte Älterer in der aktuellen Corona-Krise eingesetzt wird.

Eine zentrale Forderung ist beispielsweise das Recht auf Informationen. So müsse die Politik gewährleisten, dass notwendige Informationen rund um das Virus (z.B. Ansteckungsrisiken) transparent, leicht verständlich und für alle zugänglich verbreitet werden. Zum Thema der digitalen Barrierefreiheit im Allgemeinen empfehlen wir auch einen Beitrag, den wir im Februar veröffentlicht haben.

Ein weiteres Thema der Stellungnahme ist das Ermöglichen sozialer Teilhabe. Gerade ältere Menschen, die häufig weniger technische Hilfsmittel benutzen als jüngere Altersgruppen, könnten sehr unter einer sozialen Isolation leiden. Angesichts der Schwere der Folgen solcher Isolationen seien Bund und Länder „menschenrechtlich verpflichtet, sich für Abmilderungsmaßnahmen zu entscheiden, die eine baldige Wirkung versprechen, und deren Finanzierung sicherzustellen.“ Hierfür schlägt das Deutsche Institut für Menschenrechte zum Beispiel mehr Personal und Finanzmittel für Kommunen, Wohlfahrtspflege oder andere Initiativen vor, die die Folgen der Kontaktbeschränkungen abmildern könnten.

„Die Corona-Krise zeigt, dass der Schutz der Rechte älterer Menschen noch besser ausgebaut werden muss. Hierfür würden spezifische Regelungen eine Hilfestellung bieten. Eine verbindliche Konvention zum Schutz der Menschenrechte Älterer könnte gerade das leisten“, bekräftigt das Menschenrechtsinstitut seine  Forderung nach einer entsprechenden Konvention in den Schlussbemerkungen des Dokuments.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wird vom Deutschen Bundestag finanziert und ist eine unabhängige Menschenrechtsorganisation. Die Aufgaben des Instituts liegen nach eigenen Angaben in der Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen und der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen.


Die BAGSO geht in ihrer Stellungnahme vor allem auf die soziale Isolation älterer Menschen vor allem in Pflegeeinrichtungen ein. Es wird an Bund und Länder appelliert, den Beschluss vom 15.04.2020 so schnell wie möglich umzusetzen und die soziale Isolation von Menschen in Pflegeeinrichtungen zu beenden. Die seit sechs Wochen geltenden Besuchs- und Ausgehverbote seien mit Abstand der schwerste Eingriff in die Grundrechte in der aktuellen Corona-Situation. Die verzweifelte Lage der Betroffenen fasst ein 92-Jähriger in die Worte: „Man hat uns vergessen.“

„Die Zeit drängt. Viele Menschen in Pflegeeinrichtungen leiden massiv unter der erzwungenen Einsamkeit“, sagt der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering.

In der Stellungnahme, die auch den verantwortlichen Politiker/innen und Politikern übermittelt wurde, benennt die BAGSO die zehn dringendsten Maßnahmen. So muss ein gewisses Maß an persönlichen Kontakten nicht nur zu den Mitbewohner/innen, sondern auch zu den nächsten Angehörigen gewährleistet werden. In der Phase des Sterbens müsse eine Begleitung durch Angehörige in allen Pflegeeinrichtungen möglich sein.

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Ende vergangenen Jahres trafen sich die Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen im bayrischen Bad Gögging. Dort verabschiedeten die Beauftragten eine Erklärung, die digitale Barrierefreiheit fordert.

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Am 21. und 22.November 2019 kamen die Beauftragten der Länder für Belange von Menschen mit Behinderungen zusammen. Darunter auch Ulrich Hase, der Landesbeauftragte von Schleswig-Holstein. Er fordert die schleswig-holsteinische Regierung in einer Pressemitteilung auf, die Pflicht zu barrierefreien Angeboten für gewerbliche und private Anbieter im Landesbehindertengleichstellungsgesetz zu verankern. Dabei bezieht er sich auch auf die „Bad Gögginger Erklärung der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern“, die sich für digitale Barrierefreiheit einsetzt. Darin heißt es unter anderem: „Die Beauftragten erwarten, dass gut 10 Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) durch die Bundesrepublik Deutschland die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen noch deutlich entschlossener und konsequenter umgesetzt und ausgebaut wird. Ziel muss letztlich eine barrierefreie digitale Welt sein.“

Unter „digitaler Barrierefreiheit“ wird verstanden, dass digitale Angebote (z.B. Internetseiten) auch für Menschen mit Einschränkungen (z.B. Seh- oder Hörschwächen aufgrund von Alter oder Beeinträchtigungen) zugänglich sind. Weitestgehend barrierefrei sind daher zum Beispiel Seiten, die eine sichtbare Vorlese-Funktion anbieten, in leichter Sprache formuliert sind oder übersichtlich und verständlich aufgebaut sind. Bei Film- und Videoangeboten können beispielsweise auch Untertitel oder der Einsatz von Gebärdensprache dazu beitragen, Barrieren abzubauen.

Auch auf diesem Portal achten wir darauf, unsere Artikel möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Daher arbeiten wir beispielsweise mit größeren Zeilenabständen und einem übersichtlichen Seitenaufbau. Anfang diesen Jahres wurde seniorenpolitik-aktuell auch im Hinblick auf Barrierefreiheit und verbesserte Nutzerfreundlichkeit überarbeitet. So sind nun ergänzende Texte in Gebärdensprache und Leichter Sprache zu finden, auch ist die Seite mit Screenreadern (Bildschirmlesern) besser bedienbar.

„Die Barrierefreiheit muss standardmäßig bei allen digitalen Angeboten in allen Facetten berücksichtigt und entsprechend umgesetzt werden“, heißt es in der Erklärung der Landesbeauftragten. „Bei Neu- und Umgestaltungen ist der Aspekt bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen.“ Auch in der digitalen Arbeitswelt müsse es mehr Barrierefreiheit geben: „Unternehmen sollen die digitale Arbeitswelt von vornherein barrierefrei gestalten, um niemanden auszuschließen.“

Die Pressemitteilung des schleswig-holsteinischen Landesbeauftragten inklusive der Bad Gögginger Erklärung finden Sie hier.

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Im Januar hat der Deutsche Bundestag über die Zukunft der Organspende-Regelungen debattiert. Der Vorschlag, der Organspende künftig zu Lebzeiten widersprechen zu müssen, ist gescheitert. Es bleibt bei der Zustimmungslösung – allerdings mit kleinen Änderungen.

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Bereits im Sommer berichteten wir über die beiden diskutierten Grundrichtungen, die für die Organspende in Frage kämen: Reicht weiterhin eine aktive Zustimmung zur Organspende im Todesfall oder sollten alle Staatsbürger/innen potentielle Spender/innen sein, sofern sie nicht aktiv widersprechen? Mit dieser Grundfrage hatte sich der Deutsche Bundestag im Sommer bereits beschäftigt, am 16.Januar 2020 kam es nun nach einer weiteren Aussprache zu einer Entscheidung. Das Parlament lehnte die unter anderem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagene Widerspruchslösung mehrheitlich ab. Der Alternativvorschlag der „erweiterten Entscheidungslösung“, der von Annalena Baerbock (Grüne), Katja Kipping (Linke) und weiteren vertreten wurde, konnte sich hingegen durchsetzen. Danach soll die Organspende im Kern weiter so funktionieren wie bislang, es braucht also eine aktive Zustimmung. Um diese Zustimmung attraktiver zu gestalten als bisher, wurden mit dem Vorschlag jedoch auch einige Änderungen beschlossen. So soll beispielsweise ein Online-Register erstellt werden, auf das Krankenhäuser zugreifen können sollen, um nicht nach einem Ausweis suchen zu müssen. Zudem sollen Hausärzte alle zwei Jahre über das Thema der Organspende beraten.

In Deutschland warten derzeit über 9.000 Menschen auf ein lebenserhaltendes Organ. Die Wartezeiten sind für viele Organe aufgrund der geringen Spenden allerdings mehrere Jahre lang. Die Zahl der Spender/innen ist im letzten Jahr wieder leicht zurückgegangen, sie lag bei 932. Deutschland gehört mit der Zustimmungsvariante zur Ausnahme in Europa. Thomas Oppermann (SPD) hatte als einer von vielen Abgeordneten in der Plenardebatte daher für die Widerspruchslösung argumentiert: „Aus meiner Sicht ist der entscheidende Fehler im geltenden Recht der Ausnahmecharakter der Organspende. Genau das wird sich mit der Widerspruchsregelung ändern; denn sie macht die Organspende zum gesetzlichen Regelfall, zur gesellschaftlichen Normalität.“ Kritisiert wurde an dem Vorschlag immer wieder, dass Schweigen nicht Zustimmen bedeuten dürfe. „Wenn ich im Ergebnis dafür sorge, dass Schweigen eine Lösung ist und es den Menschen leichter macht, zu sagen ‚Ich setze mich damit nicht auseinander; der Staat, die Gesellschaft regeln das schon‘, dann widerspricht das meinem Menschenbild von Mitbürgern, die Verantwortung und Nächstenliebe übernehmen“, wirbt beispielsweise Otto Fricke (FDP) für die Entscheidungslösung.

Da es sich bei der Debatte um eine ethische handelt, in der die Abgeordneten einzig ihrem Gewissen folgen sollen, wurde der Fraktionszwang für die Diskussion aufgehoben. So hatten alle Fraktionen des Bundestages Abgeordnete, die für die Widerspruchslösung warben und andere, die diese ablehnten. Nur die AfD trat im Parlament geschlossen auf und brachte einen eigenen, dritten Antrag in die Abstimmung mit ein. Mit Annahme des Antrags zur „erweiterten Entscheidungslösung“ hatte sich der AfD-Antrag allerdings erledigt.

Das vollständige Plenarprotokoll mit den hier zitierten Beiträgen finden Sie hier. Die Bundestagsdebatte können Sie als Videomitschnitt ansehen, zu dem Video gelangen Sie hier.

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Aufgrund verschiedener Faktoren werde das Thema Einsamkeit im Alter in Zukunft immer relevanter. Zu diesem Ergebnis kommt ein Diskussionspapier des Berliner Instituts für Bevölkerung und Entwicklung und der Körber-Stiftung. Sie richten den Blick auch auf die Kommunen.

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Einsamkeit sei ein Phänomen unserer Zeit, welches insbesondere im Alter an Bedeutung gewinne. So nehme die Einsamkeit statistisch gesehen ab dem 75. Lebensjahr zu. Auch zukünftig würde die Einsamkeit im Alter zunehmen. Dazu trage insbesondere der demografische Wandel bei, aber auch gesellschaftliche Faktoren spielten eine Rolle. So würden immer mehr Personen alleine alt werden und ohne Ehepartner/in oder Kinder leben, auch ein weiterer Infrastruktur-Abbau in ländlichen Regionen sei zu erwarten, der Begegnungsmöglichkeiten reduziere.

Allerdings gebe es auch positive Trends. „Die zukünftigen Senioren werden durchschnittlich so mobil, gesund, gebildet, engagiert und digital aktiv alt wie keine Vorgängergeneration vor ihnen“, erklärt Catherina Hinz, Direktorin des Berlin-Instituts, in der Pressemitteilung. Kommunen könnten dabei als Schlüsselakteure gesehen werden. Diese könnten „die Lebensqualität des Einzelnen erhöhen und zugleich Kosten für die Gemeinschaft senken, denn Einsamkeit beschleunigt nachweislich Erkrankungen und frühere Pflegebedürftigkeit.“ Daher haben die Körber-Stiftung und das Berliner Institut für Bevölkerung und Entwicklung in dem Diskussionspapier Handlungsempfehlungen entwickelt, mit denen Kommunen Einsamkeit im Alter entgegentreten könnten:

„1. Strategie entwickeln: Einsamkeit enttabuisieren und Verwaltung und lokale Organisationen sensibilisieren.

2. Wohnen »mit Anschluss« fördern: Wohnformen erarbeiten, die einen Verbleib im gewohnten Umfeld ermöglichen.

3. Soziale Partizipation ermöglichen: Gute Rahmenbedingungen für Engagement schaffen und Selbstorganisation fördern. Auf bereits Isolierte mit individuellen Angeboten zugehen.

4. Öffentliche Orte gestalten und schaffen: Öffentliche Orte für Begegnung gestalten und Mobilitätsangebote schaffen.

5. Aktiv informieren, sensibel kommunizieren: Infomaterial bereitstellen und Angebote nicht explizit als Einsamkeitsprävention vermitteln.“

Hier können Sie das vollständige Diskussionspapier herunterladen.

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Die Bertelsmann Stiftung hat eine neue Studie vorgelegt, nach der die Altersarmut in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Alleinstehende und Geringqualifizierte seien die größten Risikogruppen.

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„Selbst bei einer positiven Arbeitsmarktentwicklung müssen wir mit einem deutlichen Anstieg der Altersarmut in den kommenden zwanzig Jahren rechnen“, fasst Christoph Schiller, Arbeitsmarktexperte der Bertelsmann Stiftung, die im September erschienene Studie zusammen. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass das Armutsrisiko im Alter in den nächsten zwanzig Jahren steigen wird. Bis 2039 würde die Armutsgefährdung im Alter von aktuell 16,8 auf 21,6 Prozent ansteigen. Zusätzlich sei ein Anstieg der Grundsicherungsquote von derzeit neun auf 12 Prozent zu erwarten. Die Grundsicherungsquote beschreibt die Anzahl an Personen, die auf im Alter auf staatliche Unterstützung zur Existenzsicherung angewiesen sind. Zu den größten Risikogruppen für Armut im Alter zählen die Studienautor/innen insbesondere Alleinstehende und Geringqualifizierte. Bei diesen Gruppen sei das Grundsicherungsrisiko im Alter nahezu doppelt so hoch wie im Durchschnitt.

Auch die Reformen der letzten Jahre – beispielsweise die Angleichung von Ost- und Westrenten oder die sogenannte Mütterrente - hätten die Tendenz der steigenden Altersarmut nicht aufhalten können. Die Studie kommt sogar zu dem Ergebnis, dass selbst zurzeit debattierte Vorschläge wie die Grundrente keinen großen Einfluss darauf hätten. Dazu schreibt die Bertelsmann Stiftung: „Mit Blick auf die aktuell diskutierten Konzepte einer Grundrente zeigt sich, dass sowohl die Pläne aus dem Koalitionsvertrag, wie auch das Modell von Arbeitsminister Heil in puncto Altersarmut noch nicht ausreichend zielgenau sind.“ Laut Christoph Schiller seien neben beschäftigungspolitischen Maßnahmen vor allem „Reformen des Rentensystems notwendig, um den Anstieg der Altersarmut zu bremsen.“

Durchgeführt wurde die von der Bertelsmann Stiftung in Auftrag gegebene Studie vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), die die Wirkung von Reformen und die Entwicklung der Altersarmut auf Grundlage repräsentativer Haushaltsdaten analysierten.

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Nachdem wir bereits mehrfach über die Vorschläge einer Grundrente berichteten, ist die Bundesregierung nun zu einer Einigung gekommen. Diskussionen gibt es vor allem um das Thema Bedürftigkeitsprüfung.

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Nach langen Diskussionen hat sich die Koalition in Berlin
nun auf eine Grundrente geeinigt. Ab 2021 sollen Rentner/innen voll von der
Grundrente profitieren, die mindestens 35 Beitragsjahre aufweisen und maximal
1250 Euro (als Paar 1950 Euro) an zu versteuerndem Einkommen haben. Abschläge
gibt es bei weniger Beitragsjahren oder höherem Einkommen. Bei voller
Grundrente werden die der Berechnung zu Grunde liegenden Entgeltpunkte, die in
den jeweiligen Beitragsjahren durchschnittlich erworben worden sind,
verdoppelt. Um die 400 Euro liegt der Zuschlag, der nach den derzeitigen Plänen
des Gesetzes im Höchstfall ausgezahlt werden kann.

Von der Grundrente sollen nach Vorstellung der Regierungsparteien 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen in Deutschland profitieren, wie die kommissarische SPD-Vorsitzende Malu Dreyer in der Pressekonferenz erklärt. In Schleswig-Holstein würden nach Angaben der Lübecker Nachrichten 50.000 Rentner/innen die Grundrente beziehen können.

Die größten Diskussionen gab es in den Verhandlungen bei dem Thema der Bedürftigkeitsprüfung. Diese war eigentlich im Koalitionsvertrag im Zuge der Grundrente vereinbart worden, die SPD versuchte diese jedoch zu kippen. Statt einer umfassenden Bedürftigkeitsprüfung beinhaltet der Kompromiss zwischen CDU, CSU und SPD nun nur eine Einkommensprüfung. Kritik kommt daran vor allem aus der Wirtschaft, doch auch Teile der Union sehen die Einigung kritisch. Befürchtet werde, von der Grundrente könnten auch Rentner/innen profitieren, die einen solchen Zuschuss aufgrund von Vermögens- und Immobilienwerten gar nicht benötigen würden, durch zeitgleich geringes Einkommen aber dennoch beziehen könnten.

Gewerkschaften und Teile der Opposition kritisieren jedoch auch die Einkommensprüfung als Teil einer bürokratischen Bedarfsprüfung. "Bei E-Autos gibt es üppige Kaufprämien mit der Gießkanne und bei der Grundrente schaut die Koalition ins Portemonnaie der Rentner, die jahrzehntelang eingezahlt haben", wird beispielsweise der Fraktionsvorsitzende der Linken, Dietmar Bartsch, auf Spiegel Online zitiert. Hilde Mattheis, SPD-Politikerin und Vorsitzende des Forums Demokratische Linke bemängelt ebenfalls den getroffenen Kompromiss: "Die Einkommensprüfung ist ein Kompromiss, der weit von dem SPD-Anspruch einer Grundrente ohne Bedarfsprüfung entfernt ist."

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Angehörige von Pflegebedürftigen sollen stärker entlastet werden. Das beschloss der Deutsche Bundestag im November.

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Am 7.11.2019 hat sich der Deutsche Bundestag mehrheitlich dafür entschieden, Angehörige von Pflegebedürftigen stärker zu entlasten. Für das Gesetz stimmten die Regierungsfraktionen (CDU/CSU und SPD) sowie Bündnis 90/Die Grünen. Kern des Gesetzes ist die Regelung, dass Kinder von Pflegebedürftigen nur noch ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr zur Finanzierung einer stationären Unterbringung herangezogen werden können. Da die Pflegeversicherung keine Vollkasko-Versicherung ist, also nicht sämtliche Kosten trägt, sind viele Menschen auf Unterstützung vom Amt angewiesen. Dieses konnte bislang jedoch auf bei der Hilfe zur Pflege auf Einkommen und Vermögen der Kinder zurückgreifen. Das ist nun zwar immer noch möglich, Angehörige mit einem Einkommen unter 100.000 Euro sollen davon durch das neue Gesetz allerdings künftig befreit sein.

Kritik gibt es insbesondere an der Kostenfrage. Die Kosten würden auf die Kommunen abgewälzt werden, kritisiert beispielsweise die FDP, die die Stoßrichtung des Gesetzes allerdings grundsätzlich begrüßt. Bereits Ende September äußerte sich der schleswig-holsteinische Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) im Kieler Landtag zu dem Thema Angehörigen-Entlastung: „Eine sozialverträgliche Finanzierung bedeutet vor allem, dass die Pflege der eigenen Eltern – ob häuslich oder stationär – nicht zu erheblichen finanziellen Risiken oder sogar zu Armut von Familien führen darf.“ Daher habe die Landesregierung „zusammen mit anderen Ländern im Bundesrat eine entsprechende Initiative eingebracht“, so der Minister weiter. „Pflegebedürftige Menschen sollen gegenüber ihren Kindern erst Unterhaltsansprüche haben, wenn das jährliche Gesamteinkommen eines Kindes mehr als 100.000 Euro beträgt.“ Diese Forderung ist im Bundestag nun durch die Abstimmung unterstrichen worden.

Matthias W. Birkwald (Linke) begrüßt in der Bundestagsdebatte zwar die Anhebung der Einkommensgrenze auf 100.000 Euro, er will die Angehörigen der Pflegebedürftigen allerdings vollständig aus der finanziellen Verantwortung nehmen. Es fehle eine Grundsatzdebatte über das Thema Elternunterhalt. „Und das, obwohl wir über ein Prinzip aus dem Jahr 1900 reden! Das ist so, als würde immer noch gelten, dass Blutsbande und der Zufall der Geburt mehr Bedeutung hätten als gelebte Werte“, äußert sich Birkwald im Plenarsaal. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann muss der Bundesrat diesem noch zu stimmen.

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Mitte September tagte im Kieler Landtag das 31.Altenparlament des Landes Schleswig-Holstein. Soziale Teilhabe, Armut und Wohnen waren dabei die Schwerpunkte der Delegierten.

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Am 13.09.2019 kamen in Kiel 84 Delegierte aus dem Landesseniorenrat, Gewerkschaften, den Parteien und anderen Verbänden zu dem diesjährigen Altenparlament zusammen. Es gab insgesamt drei Arbeitskreise, in denen einzelne Themen schwerpunktmäßig behandelt werden konnten: Soziale Teilhabe und Ehrenamt, Armut und Absicherung und Wohnen und Quartier. Zu den Beschlüssen gehören Forderungen wie die nach einer Beratungsstelle zum Thema Einsamkeit im Alter, die Befreiung von Zuzahlungen bei Medikamenten oder effektivere Maßnahmen für bezahlbares Wohnen.

Das schleswig-holsteinische Altenparlament findet seit 1989 jährlich statt. Die Idee der Veranstaltung ist, nicht nur über Senior/innen zu reden, sondern mit ihnen. Ihre Bedürfnisse und Interessen sollen so einen Raum bekommen, in dem diese diskutiert werden können. Immer wieder mischen sich die Delegierten in aktuelle Diskussionen ein und stellen klare Forderungen an die Politik, wie auch die letzten Jahre schon gezeigt haben. "Die Beschlüsse beeinflussen immer wieder die politischen Entscheidungen, auch wenn sie nicht bindend sind“, heißt es auf der Internetseite des schleswig-holsteinischen Landtags, in dessen Sitzungssaal die jährliche Veranstaltung stattfindet.

Eingeleitet wurde der diesjährige Sitzungstag durch eine Rede des ehemaligen Bremer Bürgermeisters Henning Scherf, der seit Jahrzehnten in einer Wohngemeinschaft mit Freunden lebt. Mittlerweile ist er 80 Jahre alt. Dem Thema hat der NDR einen eigen Artikel gewidmet. Dort ist auch eine im April unter dem Titel „Die junge Idee von der Alten-WG“ entstandene Sendung zu finden, die auf der Seite des NDR kostenlos zur Verfügung steht.  

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Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig-Holstein organisiert einen Fachtag zum Thema Seniorenpolitik. Es soll über Seniorenpolitik, neue Ansätze und Möglichkeiten der Mitgestaltung diskutiert werden.

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Dazu sind verschiedene Vorträge und Workshops geplant. Das Grußwort hält der Sozialminister Dr. Heiner Garg.

An dem Fachtag teilnehmen können Menschen, die

  • sich bürgerschaftlich engagieren wollen
  • Mitglied in Seniorenbeiräten sind
  • ihr Umfeld und Ihre Zukunft aktiv gestalten möchten
  • in einer Organisation, einem Verband oder einer Kommune arbeiten
  • sich anderweitig um die Belange älterer Menschen kümmern
  • interessiert sind an moderner Seniorenpolitik

Den Flyer mit allen Informationen können Sie hier herunterladen.

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Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ ins Leben gerufen. Zu den Ergebnissen äußerte sich die Bundesregierung auf einer Pressekonferenz.

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Eine Untersuchung der Verteilung von Ressourcen und Möglichkeit in Deutschland und die Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen, das war der Auftrag der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, die im September 2018 durch die Bundesregierung eingesetzt worden ist. Es gebe immer größere Unterschiede in den Lebensverhältnissen, die sich nicht nur im Ost- und Westvergleich widerspiegelten, sondern beispielsweise auch in einem Stadt- und Landgefälle. „Alle Menschen in Deutschland sollen die Chance erhalten, dort zu leben, wo sie auch leben wollen“, eines der Ziele der Kommission, welches Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in der Pressekonferenz wiederholt. Alle 16 Bundesländer waren in der Kommission vertreten, in der Seehofer den Vorsitz innehatte. Co-Vorsitzende waren die Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) und die Bundesernährungs- und Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU).

Folgende Maßnahmen sollen nun unter anderem angestrebt werden:

  1. Mit einem neuen gesamtdeutschen Fördersystem strukturschwache Regionen gezielt fördern
  2. Arbeitsplätze in strukturschwache Regionen bringen
  3. Breitband und Mobilfunk flächendeckend ausbauen
  4. Mobilität und Verkehrsinfrastruktur in der Fläche verbessern
  5. Dörfer und ländliche Räume stärken
  6. Städtebauförderung und sozialen Wohnungsbau voranbringen
  7. Eine faire Lösung für kommunale Altschulden finden
  8. Engagement und Ehrenamt stärken
  9. Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sichern
  10. Barrierefreiheit in der Fläche verwirklichen
  11. Miteinander der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen fördern
  12. Gleichwertige Lebensverhältnisse als Richtschnur setzen

Mit diesen Maßnahmen stelle die Bundesregierung die Weichen für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland, heißt es auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums. In Zukunft, auch noch bis zum Ende der jetzigen Legislaturperiode, sollen „effektive und sichtbare Schritte hin zu einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse erreicht werden“.

Das vollständige Dokument („Unser Plan für Deutschland“), in dem die drei Minister/innen ihre Schlussfolgerungen aus der Kommissionsarbeit erläutern, können Sie online einsehen.

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