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Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ ins Leben gerufen. Zu den Ergebnissen äußerte sich die Bundesregierung auf einer Pressekonferenz.

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Eine Untersuchung der Verteilung von Ressourcen und Möglichkeit in Deutschland und die Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen, das war der Auftrag der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, die im September 2018 durch die Bundesregierung eingesetzt worden ist. Es gebe immer größere Unterschiede in den Lebensverhältnissen, die sich nicht nur im Ost- und Westvergleich widerspiegelten, sondern beispielsweise auch in einem Stadt- und Landgefälle. „Alle Menschen in Deutschland sollen die Chance erhalten, dort zu leben, wo sie auch leben wollen“, eines der Ziele der Kommission, welches Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in der Pressekonferenz wiederholt. Alle 16 Bundesländer waren in der Kommission vertreten, in der Seehofer den Vorsitz innehatte. Co-Vorsitzende waren die Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) und die Bundesernährungs- und Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU).

Folgende Maßnahmen sollen nun unter anderem angestrebt werden:

  1. Mit einem neuen gesamtdeutschen Fördersystem strukturschwache Regionen gezielt fördern
  2. Arbeitsplätze in strukturschwache Regionen bringen
  3. Breitband und Mobilfunk flächendeckend ausbauen
  4. Mobilität und Verkehrsinfrastruktur in der Fläche verbessern
  5. Dörfer und ländliche Räume stärken
  6. Städtebauförderung und sozialen Wohnungsbau voranbringen
  7. Eine faire Lösung für kommunale Altschulden finden
  8. Engagement und Ehrenamt stärken
  9. Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sichern
  10. Barrierefreiheit in der Fläche verwirklichen
  11. Miteinander der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen fördern
  12. Gleichwertige Lebensverhältnisse als Richtschnur setzen

Mit diesen Maßnahmen stelle die Bundesregierung die Weichen für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland, heißt es auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums. In Zukunft, auch noch bis zum Ende der jetzigen Legislaturperiode, sollen „effektive und sichtbare Schritte hin zu einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse erreicht werden“.

Das vollständige Dokument („Unser Plan für Deutschland“), in dem die drei Minister/innen ihre Schlussfolgerungen aus der Kommissionsarbeit erläutern, können Sie online einsehen.

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In der Debatte um Rente und Altersarmut wird immer wieder das österreichische System als Positivbeispiel herangezogen. Doch warum genau? Was unterscheidet eigentlich das österreichische vom deutschen Rentensystem?

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Die ARD-Sendung plusminus zeigte im Frühjahr 2017 einen Beitrag mit dem Titel: „Renten in Österreich - Vorbild für Deutschland?“ (auf Youtube z.B. hier zu finden). Darin kommt auch Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag zu Wort: „In Deutschland haben wir viel zu sehr auf kapitalgedeckte Altersvorsorge geschaut. Die ist, wie sich jetzt in der Niedrigzinsphase zeigt, gescheitert. Österreich hat das besser gemacht. Auf die Umlage gesetzt, und das sollten wir in Deutschland auch wieder tun.“ Maßgebliche Unterschiede der Rentensysteme hat die Hans-Böckler-Stiftung vor einigen Jahren in einer Studie erfasst. Deutschland und Österreich seien sich wirtschaftlich ähnlich, bei der Rente allerdings ganz andere Wege gegangen, heißt es dort. Und die kapitalgedeckte Altersvorsorge habe sich nicht so bewährt, wie gehofft: „Einen wichtigen Grund für das schwächere Abschneiden des deutschen Alterssicherungssystems sehen die Wissenschaftler darin, dass sich die Erwartungen, die zur Jahrtausendwende mit einem teilweisen Umstieg auf Kapitaldeckung verbunden waren, nicht erfüllt haben. Die deutlichen Reduzierungen in der GRV werden durch die kapitalgedeckte „zweite“ (betriebliche Altersvorsorge) und „dritte“ (Riester-Rente) Säule oft nicht ausgeglichen.“ Wesentliche Unterschiede der Rentensysteme liegen darin, dass Österreich eine Mindestrente hat (im Gegensatz zu Deutschland, wobei diese auch im deutschen Koalitionsvertrag angestrebt wird), mehr vom Bruttoinlandsprodukt für die Rente ausgibt und alle, auch Selbständige, in die gesetzliche Rente einzahlen müssen.

Österreichische Rentner/innen bekommen im Schnitt etwa 60 Prozent mehr Rente als Deutsche im Ruhestand. Von höheren Renten können in der Alpenrepublik laut der Studie auch Menschen mit prekären Einkommen profitieren: „Auch Geringverdiener sind nach Analyse der Wissenschaftler im österreichischen System merklich besser abgesichert. Neben dem höheren Rentenniveau sichern die von der Rentenversicherung ausbezahlten, steuerfinanzierten „Ausgleichszulagen“ mit rund 12.000 Euro jährlich (für Alleinstehende) Rentnern ein merklich höheres Mindesteinkommen.“

Die Unterschiede hat der Fernsehbeitrag der ARD (s.o.) im Einzelnen übersichtlich zusammengestellt:


Höhere Anrechnung: Im Vergleich zu Deutschland gibt es in Österreich für jedes Versicherungsjahr eine höhere Rentengutschrift. Da gilt immer noch der Grundsatz: Die gesetzliche Rente muss im Alter den Lebensstandard sichern. Nach 45 Arbeitsjahren bekommt ein Rentner in Österreich um die 80 Prozent seines durchschnittlichen Bruttoeinkommens. In Deutschland sind es nur gut 44 Prozent, Tendenz: fallend. Der enorme Unterschied hat selbst Rentenexperten in Österreich überrascht. Das Leistungsniveau in Deutschland reiche in vielen Fällen nur noch für Renten unterhalb der Armutsgrenze. „Mit dem haben wir absolut nicht gerechnet. Das ist aus österreichischer Perspektive schon sehr komisch, dass ein reiches Land wie Deutschland sich kein besseres Rentensystem leistet“ so Dr. Josef Wöss von der Arbeiterkammer Wien.


Erwerbstätigenversicherung: Anders als in Deutschland zahlen in Österreich alle Erwerbstätigen in die Rentenkasse ein. Auch Selbstständige und Geringverdiener. Bis zur Einkommensgrenze von 4980 Euro müssen Beiträge bezahlt werden. Die Versicherungspflicht beginnt ab einem Einkommen von rund 450 Euro. Die Grenze für beitragsfreie geringfügige Beschäftigungen liegt bei 425,70 Euro. Wer mehr verdient, muss Beiträge in die Rentenkasse zahlen.


Bruttoinlandsprodukt: Deutschland gibt nur knapp zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Renten aus. Österreich dagegen 14 Prozent.


Betriebsrenten und Privatvorsorge: 90 Prozent der Österreicher verlassen sich auf die gesetzliche Rente. Nur zehn Prozent haben eine zusätzliche Betriebsrente. Eine teure staatlich geförderte Privatvorsorge auf Kosten der gesetzlichen Rente blieb den Österreichern erspart.


Beitragssätze: Dafür ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Rente mit 22,8 Prozent höher als in Deutschland. Die Arbeitnehmer zahlen aber nur 10,25, die Arbeitgeber dagegen 12,55. Die Wirtschaftskammer in Wien beklagt das natürlich. „Wir haben einen europäischen Spitzensatz erreicht. Wir würden gerne die Lohnnebenkosten senken, erhöhen geht ganz sicher nicht mehr“, sagt Dr. Martin Gleitsmann von der Wirtschaftskammer Österreich.


Kostenvergleich: Alle Versuche, etwas zu ändern, waren bisher aber politisch nicht durchsetzbar. Anders als in Deutschland. „Es ist ja keine Kostenersparnis, wenn ich vom gesetzlichen System zu einer privaten Vorsorgeform wechsle. Dadurch werden ja fürs erste keine Kosten gespart. Bestenfalls verlagert. Vieles spricht dafür, dass das sogar deutlich teurer wird“, so Dr. Josef Wöss von der Arbeiterkammer Wien.


Mindestrente: Sybilla Wojslaw ist Krankenschwester in einer Wiener Privatklinik. Wie viele andere Erwerbstätige auch, wird sie bis zu ihrer Rente weder den Durchschnittsverdienst noch 45 Beitragsjahre erreichen. Insgesamt wird sie vielleicht auf 35 Jahre kommen. Es könnte ein bisschen knapp werden, fürchtet sie. Allerdings wird ihre Rente immer noch weit über der Armutsgrenze liegen.

Alle, die nur eine Rentenhöhe unterhalb der Armutsgrenze erreichen, haben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Finanziert aus Steuermitteln. Eine Art Mindestrente. Deutlich höher und weniger bürokratisch als die Grundsicherung in Deutschland.

„Wenn das Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht erreicht, das ist für eine alleinstehende Person 890 Euro im Monat beziehungsweise für einen Paar-Haushalt 1350 Euro, wenn diese Einkommensgrenze nicht erreicht wird, dann wird die Differenz zwischen der eigenen Pensionshöhe und dieser Ausgleichszulagengrenze zugezahlt“, so Magistra Christine Mayrhuber vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO). Geprüft wird dafür nur das Einkommen. Nicht das Vermögen. Senior/innen in Österreich können ihr Erspartes und ihr Auto behalten.


Binnennachfrage: Der Wiener Wirtschaftsforscher Stephan Schulmeister war lange Jahre Gastprofessor an internationalen Universitäten. Gerade ist er selbst in Pension gegangen. Sein Credo: Übermäßiges Sparen bei den Renten schadet am Ende der Wirtschaft. „Ich glaube, Deutschland ist mit dem Sparen bei den Renten nicht am richtigen Weg, weil man ja damit systematisch die Konsumnachfrage dämpft und auch die soziale Ungleichheit in der Gesellschaft erhöht.“


Rentenreformen: Allerdings fällt auch in Österreich das Geld nicht vom Himmel. In den nächsten Jahren wird die Versorgung der Beamten an die der Normalbürger angeglichen und die Renten werden abgesenkt. Sie bleiben aber auch in Zukunft erheblich höher als in Deutschland.


Da der Fernsehbericht von 2017 und die Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2016 nicht auf dem aktuellen Stand sind, können die zitierten Angaben von der aktuellen Situation abweichen.

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Unter dem sogenannten dritten Geschlecht werden grundsätzlich Menschen verstanden, die sich weder als Mann noch als Frau geschlechtlich definieren können. Künftig gibt es nun in Deutschland die Möglichkeit, ein drittes Geschlecht unter der Bezeichnung „divers“ anzugeben. In diesem Artikel erklären wir, wie es zu der Entscheidung kam und was sie bedeutet.

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Am 13.12.2018 beschloss der Deutsche Bundestag mit der Einführung des Begriffes „divers“ eine Änderung des Personenstandrechts (PStR). Demnach kann künftig bei der Beurkundung der Geburt eines Kindes neben „männlich“ und „weiblich“ auch „divers“ angegeben werden. Darüber hinaus kann auch später im Leben, in der weiteren Entwicklung der Geschlechtsidentität, „divers“ nachträglich in die Geburtsurkunde eingetragen werden.


Was bedeutet „divers“?

Unter dem „dritten Geschlecht“ bzw. „divers“ werden, wie oben genannt, Menschen verstanden, die sich weder dem „männlichen“ noch dem „weiblichen“ Geschlecht zuordnen lassen. Diese häufig als „intergeschlechtlich“ oder „intersexuell“ bezeichneten Menschen sind zum Beispiel mit nicht klar dem binären Geschlechtersystem zuzuordnenden Geschlechtsmerkmalen geboren worden. So kommt es beispielsweise immer wieder vor, dass Neugeborene mit beiden Geschlechtsmerkmalen, dem männlichen und weiblichen, zur Welt kommen. In der Regel wurde eines der beiden Merkmale dann durch medizinische Eingriffe entfernt. Das führte dazu, dass sich diese Menschen mit dem von Ärzt/innen definierten Geschlecht häufig unwohl fühlten. In den Fällen, in denen nicht operativ eingegriffen wurde, war es bislang bereits möglich, die Nennung eines Geschlechts in der Geburtsurkunde wegzulassen. Eingetragen wurde dann nur ein „X“, was das Nicht-Vorhandensein eines Geschlechts suggeriert. Da Menschen ohne klar definiertes Geschlecht allerdings nicht kein Geschlecht haben, sondern nur ein bislang gesetzlich nicht definiertes, hat sich nun der Begriff „divers“ etabliert.

Neben einer bei der Geburt direkt erkennbaren Intersexualität gibt es auch Menschen, die sich später erst, beispielsweise in der Pubertät, in ihrem Körper unwohl fühlen und sich nicht als Mann oder Frau verstehen. Allerdings ist in der beschlossenen Änderung des Personenstandrechts vorgeschrieben, dass es für die formale Änderung des Geschlechts ein ärztliches Attest oder eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt werden muss. Die einfache Aussage der Betroffenen reicht damit nicht aus. Dieser Aspekt wird von vielen Parteien und Verbänden kritisiert, da es einer wirklichen geschlechtlichen Selbstbestimmung entgegenstehe.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass in Deutschland etwa 160.000 Menschen intersexuell sind.


Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Bereits im Oktober 2017 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die reine Einordnung der Geschlechter in „männlich“ oder „weiblich“ grundgesetzwidrig sei: „Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen.“ Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte dem Gesetzgeber damals bis zum 31.12.2018 Zeit gegeben, dass Personenstandsrecht im Sinne des Rechtsbeschlusses zu ändern. Mit der Entscheidung des Bundestages ist die Forderung des Verfassungsgerichtes nun umgesetzt worden.


Positionen der Parteien

Beschlossen wurde die Gesetzesänderung mit den Stimmen der Großen Koalition (SPD und CDU/CSU), die eine entsprechende Änderung, auch im Hinblick auf die Entscheidung aus Karlsruhe, bereits im Koalitionsvertrag festhielt. Enthalten haben sich die Grünen und die FDP, dagegen stimmten Die Linke sowie die AfD.

Die AfD lehnt eine Diskussion über alternative Geschlechterkategorien generell ab. Beatrix von Storch (AfD) begründete die Ablehnung der Änderung in der Plenardebatte u.a. mit den Worten: „Ein objektiv bestimmbarer Sachverhalt wird zu einer Sache der persönlichen Befindlichkeit. Das ist der Sieg des Irrationalismus über die Vernunft.“

Auch die Linke stimmte gegen den Gesetzentwurf, allerdings aus anderen Gründen. Sie begrüßt eine Debatte über alternative Geschlechter und kritisierte am Entwurf beispielsweise die Notwendigkeit eines ärztlichen Attests: „Die gängige Praxis, dass sich Betroffene mehrfach von Ärzten begutachten lassen mussten, hat genug Leid verursacht und auch unnötig Geld gekostet. […] Weil die Aufgabe, die zu erfüllen war, aus unserer Sicht wenig umgesetzt wurde, lehnen wir den Gesetzentwurf ab.“

Die FDP enthielt sich, auch sie kritisierte eine nicht wirklich umgesetzte geschlechtliche Selbstbestimmung: „Sie versäumen die große Chance auf eine umfassende Reform, die die Korrektur des Geschlechtseintrags nicht allein auf medizinisch anerkannte intergeschlechtliche Menschen reduziert, und Sie wiederholen die Fehler des Transsexuellengesetzes, indem Sie an dieser Stelle erneut auf externe Begutachtungen und Atteste verweisen. Das ist kein Respekt vor geschlechtlicher Vielfalt, sondern das ist eine Gängelung trans- und intersexueller Menschen.“, äußerte sich Jens Brandenburg (FDP) im Bundestag. In eine ähnliche Richtung gingen die Grünen, die einen Änderungsantrag einbrachten, der die Streichung des vorgeschriebenen ärztlichen Attests forderte. Der Änderungsantrag fand allerdings keine Mehrheit.

Das vollständige Plenarprotokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.12.2018 finden Sie hier.


Auswirkungen der Gesetzesänderung

Neben der individuellen Auswirkung, dass Menschen, die sich nicht klar als „männlich“ oder „weiblich“ definieren können, dieses auch formal eintragen lassen können, ergeben sich auch weitere Rechtsfolgen aus dem Beschluss. Da es sich bei dem Begriff „divers“ nun um eine rechtsgültige Geschlechterkategorie handelt, muss diese auch als solche genannt werden. Das wirkt sich beispielsweise auf Stellenanzeigen aus, die künftig neben „m“ für männlich und „w“ für weiblich auch ein „d“ für divers nennen müssen (also m/w/d). Wird das nicht beachtet, entsteht daraus ein Klagegrund, wodurch sich das jeweilige Unternehmen rechtlich angreifbar machen kann.


Weitere Stellungnahmen

Das Thema eines dritten Geschlechts bleibt gesellschaftlich umstritten. Einigen geht der Bundestagsbeschluss überhaupt nicht weit genug, andere lehnen eine Einführung einer zusätzlichen Geschlechterkategorie grundsätzlich ab. Von größeren Verbänden und Organisationen wird der Beschluss allerdings als erster Schritt positiv aufgenommen.

In einer gemeinsamen Stellungnahme des Paritätischen, des Lesben- und Schwulenverbandes, pro familia und weiteren heißt es beispielsweise: „Es ist ein Meilenstein, dass wir in Deutschland bald einen nicht-binärgeschlechtlichen bzw. dritten Geschlechtseintrag haben werden. Intergeschlechtlichen Menschen wird damit das gleiche Recht auf Anerkennung und Sichtbarkeit zugesprochen und ein Leben in dem für sich richtigen Geschlecht endlich ermöglicht. Wir begrüßen ausdrücklich den an Vorstellungen der betroffenen Menschen ausgerichteten Begriff ‚divers‘.“ Allerdings dürfe die Gesetzesänderung nur ein erster Schritt sein: „Gleichwohl reichen die bisherigen Regelungsentwürfe nicht aus, um ausreichend den Schutz der geschlechtlichen Identität sicherzustellen.“, heißt es weiter in der Stellungnahme. Die Verbände fordern u.a. die Streichung der medizinischen Nachweispflicht eines dritten Geschlechtes. Die ganze Stellungnahme können Sie hier herunterladen.

Auch die Süddeutsche Zeitung begrüßt den Beschluss. In einem Kommentar von Ulrike Heidenreich vom 14.12.2018 ist zu lesen: „Die gesetzliche Einführung des Wortes ‚divers‘ ist überfällig, um zu zeigen, dass Vielfalt normal ist. Denn noch immer lassen verunsicherte Eltern Kinder operieren, wenn deren Geschlechtsmerkmale verwirren. Oft geschieht dies ohne medizinische Notwendigkeit.“ Allerdings wird auch hier Kritik an der medizinischen Nachweispflicht formuliert: „So hat der Bundestag mit dieser Änderung des Personenstandsrechts zwar einen wichtigen Schritt getan, traut der Sache jedoch selbst nicht ganz. Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen oder die Empfindung haben, im falschen Körper zu leben, müssen nämlich weiterhin mit Attest oder eidesstattlicher Versicherung beim Standesamt vorsprechen, um ihren Eintrag ändern zu lassen. Das ist Fremdbestimmung, das ist übergriffig.“

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In diesem Artikel stellen wir die Rentenkonzepte der im Bundestag vertretenen Parteien vor. Da die Konzepte der Parteien mitunter sehr ausführlich sind und viele Aspekte beinhalten, soll hier nur eine Übersicht über Grundideen und Kernforderungen dargestellt werden. Links zum Weiterlesen der Parteiprogramme befinden sich in jedem Absatz.

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Da das Thema Rente in die Gesetzgebung des Bundes fällt, werden die Konzepte aller derzeit im Bundestag vertretenen Parteien in der Reihenfolge der Wahlergebnisse vorgestellt.


CDU

Die CDU hat zur letzten Bundestagswahl 2017, im Gegensatz zu den meisten anderen Parteien, kein eigenes Rentenkonzept vorgelegt. Begründet wurde dies damals mit der Aussage, dass die Renten bis 2030 sicher seien. Der Generalsekretär der SPD, Hubertus Heil, kritisierte diese Entscheidung. Die CDU wolle mit ihren Aussagen "nur darüber hinwegtäuschen, dass sie die Rente mit 70 einführen will". Aus der CDU gibt es Stimmen zu weiteren Erhöhungen des Renteneintrittsalters. So kürzlich auch Hermann Gröhe (CDU): „Es darf zudem kein Denkverbot geben, ob wir Anreize benötigen, auch länger als bis 67 Jahre zu arbeiten“. Gröhe ist Mitglied der Rentenkommission der Bundesregierung.


SPD

Zusammen mit der CDU hat die SPD kürzlich ein Rentenpaket durchgesetzt, über das wir im letzten Monat bereits berichtet haben. Dieses sieht Verbesserungen für die Erwerbsminderungsrente, die Mütterrente und Geringverdiener/innen vor. Das Gesetz wurde zwar von der großen Koalition gemeinsam eingebracht, die SPD war durch das zuständige Bundesarbeitsministerium allerdings federführend. Kritik gab es unter anderem vom Sozialverband Schleswig-Holstein, der das Paket grundsätzliche begrüßte, allerdings bemängelte, dass nur künftige Rentner von Verbesserungen profitiere sollen.

Im Gegensatz zur CDU ist die SPD mit einem eigenen Rentenkonzept in den Bundestagswahlkampf gezogen. Einige Forderungen aus diesem Programm:

  • Gesetzlich garantiertes Rentenniveau von mindestens 48 Prozent bis 2030
  • Begrenzung des Beitragssatzes auf 22 Prozent bis 2030
  • Einführung eines steuerfinanzierten Demografiezuschusses zur gesetzlichen  Rentenversicherung
  • Dialog für einen neuen Generationenvertrag und ein umfassendes Reformprogramm  zur Stabilisierung des Rentensystems
  • Einführung einer gesetzlichen Solidarrente für langjährig Beschäftigte
  • Einbeziehung bisher nicht versicherter Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung

AfD

Die AfD entscheidet erst auf einem Parteitag im kommenden Jahr, welches rentenpolitische Konzept sich in der Partei durchsetzen wird. Ein offizielles Programm der Bundespartei liegt zu dem Thema noch nicht vor. Klar ist jedoch, dass die AfD, ähnlich wie die FDP (s.u.), vor allem auf die private Altersvorsorge setzt. Parteichef Jörg Meuthen plädierte kürzlich sogar für die Abschaffung der gesetzlichen Rente.

Auf viele der Äußerungen von Parteifunktionären gab es jedoch scharfe Kritik.  „Von wegen sozial und ‚Partei der kleinen Leute‘: Die aktuellen Rentenpläne der Alternative für Deutschland (AfD) würden viele Menschen trotz langem Arbeitsleben um einen erheblichen Teil ihrer Rente bringen.“, ist beispielsweise auf der vom DGB eingerichteten Internetseite „rente-muss-reichen.de“ zu lesen.

Einblick in mögliche Rentenpläne gibt auch die AfD Thüringen, die mit Bernd Höckes umstrittener „Staatsbürgerrente“ bereits ein Konzept vorlegte, bei dem es Zuschüsse ausschließlich für Deutsche geben solle. Hierbei sprach der DGB von „engstirnigem Nationalismus“, der die Menschen nicht nach geleisteter Arbeit und ihren Beiträgen für die Rente beurteile, sondern nach der Herkunft.


FDP

Zuletzt äußerte sich die FDP äußerst kritisch zum Rentenpaket. Auf ihrer Internetseite heißt es: „Angesichts des demografischen Wandels und der veränderten Arbeitswelt fordern die Freien Demokraten deshalb, den Generationenvertrag neu zu beleben und die Rente enkelfit zu gestalten. Deutschland braucht eine Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip, die gleichermaßen auf gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge setzt. Ein Onlineportal, das für jeden Bürger die verschiedenen Elemente abbildet, soll Transparenz bei den Bezügen und der Aufteilung der einzelnen Rentenanteile liefern. Zudem will die FDP einen flexiblen Renteneintritt realisieren, der die persönliche Erwerbsbiografie berücksichtigt und längeres Arbeiten ermöglicht.“

Die FDP will also in erster Linie nicht die gesetzliche Rentenversicherung stärken, sondern die individuellen, privaten Vorsorgekonzepte. Außerdem soll es kein gesetzliches Renteneintrittsalter geben. Unbeantwortet bleiben die Fragen, wie Geringverdiener/innen privat vorsorgen sollen oder wie Menschen in körperlich belastenden Tätigkeiten von einem „flexiblen Renteneintritt“ profitieren sollen.


DIE LINKE

„Die gesetzliche Rente muss den Lebensstandard im Alter wieder sichern und wirksam vor Armut schützen. Das sind die Grundpfeiler unserer Rentenpolitik. In einem der reichsten Länder der Welt muss das selbstverständlich sein.“ Heißt es zu Beginn des Rentenkonzepts der LINKEN. Sie forderte in ihrem Bundestagswahlprogramm unter anderem:

  • "Wir wollen das Rentenniveau anheben: Das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente muss wieder auf 53 Prozent erhöht werden, damit die Renten für alle spürbar steigen. Ein Rentenniveau von 53 Prozent kostet Beschäftigte und Arbeitgeber bei einem durchschnittlichen Verdienst von 3.092 Euro nur je 32 Euro mehr im Monat. Die vier Prozent Beitrag von 110 Euro (nach Zulagen) für eine Riesterrente könnten dafür entfallen. Durchschnittsverdienende hätten also 78 Euro mehr in der Tasche.
  • Solidarausgleich für Niedriglohn: Zeiten niedriger Löhne wollen wir ausgleichen. Die »Rente nach Mindestentgeltpunkten« wollen wir auch für Zeiten nach 1992 einführen und verbessern. Vollzeiterwerbstätige mit zwölf Euro Stundenlohn und mehr erhielten dann in der Regel eine Rente von mehr als  1.050 Euro. Eine Einzelhandelskauffrau mit einem Verdienst von 1.940 Euro brutto hätte dadurch monatlich gut 270 Euro mehr Rente. Von dieser Rente würden vor allem Frauen und Ostdeutsche profitieren.
  • Ausbildungszeiten müssen rentenrechtlich besser anerkannt werden und zu höheren Renten führen.
  • Zeiten der Erwerbslosigkeit, der Kindererziehung und Pflege müssen besser abgesichert werden, damit sie nicht zu Armutsrenten führen."

Bündnis 90/ Die Grünen

Die Grünen wollen vor allem die gesetzliche Rente stärken: „Wir Grüne wollen eine Alterssicherung, die für alle Menschen funktioniert und in der alle solidarisch füreinander einstehen […]. Dafür stabilisieren wir das Rentenniveau und bauen die gesetzliche Rente zu einer Versicherung für alle Bürgerinnen und Bürger um.“

Das forderten die Grünen zur Bundestagswahl:

  1. "Wir stabilisieren das Rentenniveau.
  2. Eine Rente für alle: Mit der Grünen Bürgerversicherung wollen wir die bestehenden Ungerechtigkeiten beenden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden unter der Berücksichtigung aller Einkunftsarten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen.
  3. Bessere Altersvorsorge für Frauen.
  4. Wir wollen eine „Garantierente“ einführen, die Altersarmut verhindert:
  5. Wir wollen auch die private und betriebliche Altersvorsorge stärken.
  6. Flexible Übergänge in die Rente: Grundsätzlich halten wir an der Rente mit 67 fest. Wir wollen aber, dass Menschen selbst entscheiden können, wann sie in Rente gehen wollen."

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Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior/innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben, haben jedoch keine bindende Wirkung. In der Analyse wurden die Stellungnahmen zu den Beschlüssen - welche aus Anträgen des Landesseniorenrates hervorgingen - genauer betrachtet sowie recherchiert, ob die Beschlüsse im Landtag Schleswig-Holstein, den Ausschüssen des Landtages oder im Bundestag thematisiert wurden.

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Die Analyse der Beschlüsse des Altenparlaments ist Teil der wissenschaftlichen Begleitung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR) diesen Jahres. Die Begleitung wird durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) durchgeführt. Es sollen mögliche politische Folgen der Beschlüsse der Altenparlamente aus den Jahren 2015 und 2016 aufgezeigt werden. Dabei werden die Beschlüsse untersucht, welche aus Anträgen des LSR an das Altenparlament hervorgegangen sind.

Das Altenparlament tagt seit 1989 einmal jährlich. Die Delegierten werden durch die Arbeitsgruppe Altenparlament des Landtages Schleswig-Holstein auf verschiedene Akteure der Seniorenpolitik verteilt. Diese können die entsprechende Anzahl an Delegierten in eigener Regie bestimmen. Zu den Akteuren, welche im Altenparlament vertreten sind, gehören die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, der LSR, die im Landtag vertretenen Parteien, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Sozialverband Deutschland, der Seniorenverband BRH, der Deutschen Beamtenbund, die Landesarbeitsgemeinschaft Mitwirkung und der Landessportverband. Die vertretenen Akteure reichen zudem Anträge an das Altenparlament ein, die ggf. geändert und – bei entsprechendem Abstimmungsergebnis – als Beschlüsse angenommen werden können.

Der LSR wendet einen beachtlichen Umfang an Zeitressourcen an die Vorbereitungen für das Altenparlament auf. So werden zunächst in verschiedenen Fachgruppen des LSR Antragsvorschläge diskutiert und an den Vorstand des LSR weitergereicht. Dieser ordnet die Vorschläge und gibt sie in die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung (MV) zur Diskussion und schließlich zur Abstimmung. Auf der MV beschlossene Anträge werden schließlich in das Altenparlament eingereicht.

Die Parteien des Landtages, das zuständige Ministerium und ggf. die jeweilige Landesgruppe der Bundestagsfraktionen nehmen Stellung zu den verfassten Beschlüssen. Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior/innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior/innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen.

Als politisches Gewicht werden nicht nur die Stellungnahmen der Parteien zu den Beschlüssen betrachtet, sondern auch die weitere Verwendung der Beschlüsse in Plenarsitzungen des Landtages und in Ausschüssen des Landtages. Auf Plenarsitzungen des Bundestages wird nur dann verwiesen, wenn ein klarer Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der politischen Akteure des Bundeslandes und den Vorgängen im Bundestag nachweisbar ist. Es wird also neben der Zustimmung oder Ablehnung in den Stellungnahmen der Parteien und des zuständigen Ministeriums untersucht, ob die jeweiligen Beschlüsse in Sitzungen der Parlamente bzw. in Ausschüssen diskutiert wurden und in Gesetzesentwürfe bzw. in weiterführende Anträge eingeflossen sind.

Die gesamte Analyse kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

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Deutschlandweit seien die Mieten um weitere 5,4% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, berichtet das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Maßnahmen der großen Koalition haben diese Entwicklung nicht gebremst.

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Wie aus einer aktuellen Auswertung des BBSR hervorgeht, seien die Mieten im ersten Halbjahr 2018 deutschlandweit um 5,4% gestiegen. Vergleichswert ist der gleiche Zeitraum im Vorjahr. Durchschnittlich sind das etwa 8,3 € nettokalt pro Quadratmeter. Deutlich spürbar stiegen die Mieten in den Großstädten: „In den Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern stiegen die Angebotsmieten demnach um 6,7 Prozent auf 11,09 Euro pro Quadratmeter. Berlin (+9,5 Prozent) und München (+7,0 Prozent) verzeichneten den stärksten Anstieg unter den Metropolen. Moderater entwickelten sich die Angebotsmieten dagegen in Köln (+4,5 Prozent) Frankfurt am Main (+4,4 Prozent) und Düsseldorf (+3,4 Prozent).“

Unter diesen Entwicklungen leiden vor allem Menschen mit geringem Einkommen oder niedrigen Renten. Bei ihnen macht die Miete in vielen Fällen den größten Posten des Gehalts aus, wie beispielsweise in dem Fall einer Seniorin aus Hamburg, über den das Hamburger Abendblatt im Mai berichtete.

Die vorige große Koalition aus CDU, SPD und CSU habe versucht, mit der sogenannten Mietpreisbremse, dieser Entwicklung etwas entgegenzusetzen. Da sich das damalige Gesetz allerdings in der Praxis nicht bewährte, soll es nun verschärft werden. Darüber berichtet unter anderem Spiegel Online. Die bisherigen Entwürfe müssen sich Vorwürfe bzgl. fehlender Sanktionen gegen Vermieter/innen und relativ offenen Formulierungen gefallen lassen.

Genauso bleibt die Berechnung des Mietenspiegels nicht zielführend: "Bei der Berechnung der Vergleichsmiete werden nur die Mieten berücksichtigt, die in den vergangenen vier Jahren erhöht wurden oder aus neu geschlossenen Mietverträgen resultieren. Der Mietspiegel gibt folglich einen Überblick über den Ist-Zustand. Mieten aus dem sozialen Wohnungsbau fließen nicht mit ein, ebenso wenig wie länger als vier Jahre bestehende Mietverhältnisse ohne Erhöhung."

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Das schleswig-holsteinische Altenparlament fordert die Aufstockung des Rentensatzes auf 70% und grundsätzlich kostenfreie Bus- und Bahntickets. Diese und 39 weitere Forderungen beschloss das diesjährige Altenparlament.

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Das Altenparlament fordert eine „sozialstaatliche Offensive“. Dazu gehört unter anderem die Forderung nach einer Erhöhung des gesetzlichen Rentenniveaus von derzeitigen 48% auf 70%. Das Rentensystem solle demnach auch so umstrukturiert werden, dass künftig auch Beamte und Selbstständige in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen sollen.

Darüber hinaus fordert das Altenparlament grundsätzlich kostenlose Busse und Bahnen sowie eine Reduzierung der Arbeitszeit von Pflegekräften auf 35 Stunden – bei vollem Lohnausgleich. Alle Forderungen des 30. Altenparlaments sind auf der Homepage des Landtages zu finden. Die gesamte Sitzung können Sie sich auf dem Offenen Kanal Kiel anschauen.

Das Altenparlament im schleswig-holsteinischen Landtag soll Senior/innen aus dem Bundesland die Möglichkeit geben, sich politisch selbst mit einzubringen. Dafür entsenden verschiedene seniorenpolitische Akteure des Landes - z.B. der Landesseniorenrat - Delegierte, das Altenparlament tagt auf Einladung des Landtages einmal jährlich in den Sesseln der Abgeordneten, dieses Jahr zum 30.Mal.

Wir berichteten bereits mehrfach über Aktivitäten und Forderungen des Altenparlaments der letzten Jahre.

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In der Studie "Aufwertung von sozialen Dienstleistungen. Warum sie notwendig ist und welche Stolpersteine noch auf dem Weg liegen" der Hans-Böckler-Stiftung wird der Pflegenotstand thematisiert. Es wird nicht nur die aktuelle Situation ausführlich beschrieben und anhand von Schaubildern verdeutlicht, sondern auch ein Lösungsweg aus dem bisher ungelösten Pflegenotstand in Deutschland aufgezeigt. Dieser Weg führe vor allem über eine Aufwertung der sozialen Dienstleistungen.

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Im Bericht werden auch 13 Stolpersteine näher beschrieben, auf die zu achten wären. Grob zusammengefasst sind laut der Analyse eine Ausweitung der Bezahlung nach Tarif, verbindliche Personalschlüssel und eine Verbesserung der Qualifizierung wichtige Bestandteile der Lösung.

Denn sogar die Bezahlung von Fachkräften in Pflegeberufen ist unterdurchschnittlich, die Arbeitsbelastung - vor allem durch den im weltweiten Vergleich schlechten durchschnittlichen Personalschlüssel - ist hoch und berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten in der Pflege gering.

Der gesamte Bericht ist reich an Fakten und empfehlenswert, auch um in die politische Debatte um den Pflegenotstand einzusteigen. Den gesamten Text samt Grafiken können Sie hier herunterladen.

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Im Mülheimer Stadtteil Saarn wurden im Herbst letzten Jahres die Lorbeeren jahrelanger Arbeit geerntet: Schon vor Jahren hatten sich einige Bewohner/innen des Stadtteils, alle im Altersbereich „55 plus“, mit einem gemeinsamen Traum zusammengefunden: „unter einem Dach zu wohnen - in gegenseitiger Solidarität. Dafür aber benötigten wir ein Wohngebäude, in dem Platz für ein Miteinander genauso vorhanden sein würde wie der nötige Rückzugsraum.“, so Udo Bremer, Vorsitzender des Vereins LiNA e.V., der 2011 nach einer Phase des Kennenlernens gegründet wurde. Über die Entstehung und Umsetzung des Wohnprojekts erfahren Sie in diesem Beitrag der Reihe Beispielsweise… Gute Ideen für ein besseres Leben im Alter mehr.

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So wurde 2011 in Zusammenarbeit mit einer örtlichen Wohnungsgenossenschaft, der Mühlheimer Wohnungsbau eG (MWB), das alternative Gemeinschaftswohnprojekt LiNA in die Wege geleitet: Zunächst stand die Suche nach einem Grundstück von geeigneter Lage und Größe an, dann dessen Um- und Ausbau. Schließlich fiel die Wahl auf das ehemalige, denkmalgeschützte Pfarrhaus: „Ein solches Projekt ist aufwändiger, es ist aber auch sehr interessant und eine spannende Herausforderung. Außerdem passen Ideen wie Solidarität und ein gutes nachbarschaftliches Miteinander ja auch zu unserem Selbstverständnis als Wohnungsgenossenschaft“, sagte dazu Christian Thelen, Architekt der Mühlheimer Wohnungsbau eG. MWB habe 3,4 Millionen Euro investiert, eine hohe und lohnenswerte Investition. 13 barrierefreie Wohnungen sind für die 19 eingezogenen LiNA e.V. Mitglieder entstanden, abgerundet durch einen zusätzlichen Gemeinschaftsraum, in dem die Bewohner/innen Gesellschaft genießen können.

LiNA e.V. stellt nicht nur ein hervorragendes Beispiel für ein re-integratives Wohnprojekt dar, sondern beweist auch wie erfolgreich sich Projekte umsetzen lassen können, wenn die Zielgruppe – in diesem Fall die Vereinsmitglieder – am Entwicklungsprozess und der Umsetzung beteiligt sind. Die Mülheimer „55 plus“ Senior/innen haben gemeinsam mit der MWB ein Pionierprojekt für ein alternatives Leben in Nachbarschaft geschaffen.

Weiter Informationen erhalten Sie gerne von:

  • Andreas Winkler
  • Tel. (0208) 696 12- 212
  • andreas.winkler@mwb.info

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Die Deutsche-Angestellten-Krankenkasse (DAK) berichtet in ihrem aktuellen, dritten Pflegereport von 2017 davon, dass 59% pflegender Angehöriger „am Ende ihrer Kräfte“ seien. Mehr Unterstützung – sowohl finanziell als auch durch professionelle Dienste – seien gewünscht und gebraucht. Außerdem erwarte man mehr Selbsthilfeangebote. Dies lässt sich durch die Belastungen einer Demenzerkrankung für Betroffene und Angehörige erklären.

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Von Demenz betroffen sind in Deutschland etwa 1,6 Millionen Menschen, eine Zahl, die sich zufolge einer stetig alternden Gesellschaft ohne Behandlungsmöglichkeiten gegen Demenz bis 2050 verdoppelt haben könnte. Immer mehr Menschen werden wohl also nicht nur direkt, sondern auch indirekt von der Erkrankung betroffen sein: Man müsse sich also über den medizinischen Aspekt hinaus die Frage stellen, wie das Leben mit Demenz würdig und mit Teilhabe gestaltet werden könne. Dafür möchte die DAK als große Kranken- und Pflegeversicherung „daran mitarbeiten, konzeptionelle Antworten für die besonderen Bedarfe von Menschen mit Demenz zu finden“, so Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit.

Nicht nur Krankenkassen, sondern auch der Staat sollten sich an der Arbeit beteiligen. Zum Teil geschieht dies auch schon, zum Beispiel im Rahmen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BSFSJ): So veröffentlichte die Allianz für Demenz des BFSFJ beispielsweise ein Papier mit dem Namen „Gemeinsam für Menschen mit Demenz“, in welchem verschiedene Handlungsfelder wie gesellschaftliche Verantwortung, Unterstützung von Menschen mit Demenz und deren Familien und Gestaltung des Unterstützungs- und Versorgungssystems thematisiert werden. Außerdem veröffentlichte das Ministerium auf ihrer Internetseite Tipps für Angehörige und Betreuer/innen, darunter die Bereiche „Richtig kommunizieren“, „Im Alltag unterstützen“, „Schönes Erleben“, „Konflikt bewältigen“ und „Sich entlasten“.

Auch Initiativen unabhängiger Vereine wie der Deutschen Alzheimergesellschaft e.V. tragen zur Unterstützung bei Demenz bei. Das Projekt „Begleitung von Anfang an – Unterstützung für Menschen mit Demenz“ hat sich beispielsweise das Ziel gesetzt, alleinlebenden Personen und gegebenenfalls ihren Angehörigen zeitnah nach Diagnosestellung "Demenz" eine Alltagsassistent/in für eine längerfristige Begleitung und Unterstützung in der neuen Lebenssituation an die Seite zu stellen. Man wolle ermöglichen, dass Menschen trotz Demenz möglichst lange zu Hause leben und selbst bestimmen können.

Während all dies zwar sicherlich Schritte in die richtige Richtung darstellen, ist es wohl nun vor allem wichtig konkrete Maßnahmen zu ergreifen – im Bereich finanzieller Unterstützung, welche, laut des DAK-Pflegereports, 86% der Befragten benötigen.

Den kompletten Bericht finden Sie hier.

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