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In unserer Reihe Beispielsweise... Gute Ideen für ein besseres Leben im Alter stellen wir Ihnen dieses Mal das Plöner Modell der Senioren-Assistenz vor. Unsere Fragen zu diesem innovativen Ansatz beantwortete die Projektgründerin, Ute Büchmann.

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In diesem Beitrag werden die Senioren-Assistent/innen aus verschiedenen Perspektiven betrachtet:

  • Einerseits ist es möglich, sich zur Senioren-Assistent/in ausbilden zu lassen. Hier geht es um Senioren-Assistenz als Ausbildung und Beruf.
  • Andererseits können Senior/innen das Angebot der Assistent/innen nutzen, um eine Lücke zwischen medizinisch-pflegerischer und nachbarschaftlicher Hilfe zu schließen.
  • Das Plöner Modell wurde durch Ute Büchmann initiiert. Möchten Bürger/innen vor Ort ein vergleichbares Projekt umsetzen, können sie aus Frau Büchmanns Erfahrungen großen Nutzen ziehen.

Im Vergleich zu dem Projekt, welches im vorigen Beitrag dieser Reihe vorgestellt wurde, fällt auf: Beide Projekte, sowohl die Senioren-Assistenz als auch die Mitfahrbank, sind Reaktionen auf Lücken in der Versorgung von älteren Menschen, auch wenn sie den Staat nicht aus der Verantwortung nehmen oder ersetzen können. Mitfahrbänke können einen gut ausgestatteten öffentlichen Nahverkehr nicht ersetzen. Die Senioren-Assistent/innen können sich arme oder von Armut bedrohte Menschen möglicherweise nicht leisten, hier fehlt es noch an staatlicher Unterstützung.


Senioren-Assistenz als Ausbildung und Beruf

Professionelle Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben bietet die Dienstleistung „Senioren-Assistenz“, die von Ute Büchmann vor rund zehn Jahren im Kreis Plön in Schleswig-Holstein konzipiert und als Qualifizierung im Rahmen eines Modellprojektes 2006 mit europäischen Mitteln gefördert wurde. Der Kreis der Teilnehmer/innen, bislang zu 90 Prozent Frauen, wird darin geschult, alte Menschen zu unterstützen, die meist nicht mehr rüstig genug sind, um ihren Alltag alleine zu meistern. Jährlich finden rund zehn Seminare an den Standorten Kiel, Hamburg, Berlin und Nürnberg statt. Rund 1000 Senioren-Assistent/innen wurden bislang bundesweit ausgebildet.

Die Ausbildung nach dem Plöner Modell umfasst ein Gesamtkonzept aus Unterricht (120 Stunden) und Nachbetreuung. Das nötige Knowhow erhalten die Teilnehmer/innen in verschiedenen Modulen. So erwerben sie Grundwissen auch in rechtlichen Fragen, beispielsweise, worauf die Verfasser/innen einer Patient/innenverfügung oder eines Testaments achten sollten. Ebenso spielen psychologische Aspekte eine Rolle, wie der Umgang mit Verlust und Trauer. Zudem gehören alltagspraktische Fragen der Ernährung, der Freizeitgestaltung, der körperlichen und geistigen Fitness zum Programm. Zugleich vermittelt die Weiterbildung das nötige Wissen, um ein eigenes Unternehmen zu gründen – denn nach der Ausbildung sind die Teilnehmer/innen in der Regel selbstständig tätig.  Auch nach Ausbildungsabschluss werden die Teilnehmenden, die meist den Sprung in die Selbstständigkeit wagen, nicht allein gelassen. Büchmann Seminare

  • bietet pro Jahr zwei eintägige Netzwerk- und Weiterbildungstreffen an, die dem Austausch, Kontakt, dem Ausloten von Kooperationsmöglichkeiten unter den Senioren-Assistent/innen und dem fachlichen Input dienen,
  • stellt das Logo des inzwischen bundesweiten Netzwerks zur Verfügung,
  • bietet den Assistent/innen die Möglichkeit, sich in das kosten- und zugangsfreie Vermittlungsportal einzutragen und auf dieser Seite einen eigenen kleinen Web-Auftritt mit eigener Profiladresse zu erhalten,
  • hält weitere ehrenamtlich arbeitende Ansprechpartner/innen im Netzwerk bereit, welche auch bei Fragen nach Ausbildungsabschluss beraten.

Die Kosten der Ausbildung einschließlich Nachbetreuung am Standort Schwentinental bei Kiel liegen bei rund 1.650 Euro. In Schleswig-Holstein erhalten die Teilnehmenden gegebenenfalls eine Förderung über den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein und können so 50 Prozent der Kosten sparen.

Die Idee zu diesem innovativen Ausbildungszweig hat mit Büchmanns eigener Lebenserfahrung zu tun: „Als meine Mutter starb, fiel mein Vater in ein tiefes Loch. Ich habe daraufhin nach einer qualifizierten Person gesucht, die ihn regelmäßig besucht und sich mit ihm über Politik und Sport unterhält.“ Aber sie fand niemanden, der diese Tätigkeit qualifiziert ausübte. Mit ihrem 2007 gegründeten Weiterbildungsunternehmen möchte sie Senior/innen mehr Lebensqualität ermöglichen. „Senioren egal welchen Alters wollen Zukunft haben, eine Lebensqualität, die über ‚satt und sauber’ hinausgeht“, sagt die Seminaranbieterin.

Die meisten Teilnehmer/innen steigen aus anderen Berufsbereichen um. Lebenserfahrene Menschen, die sich entweder ein zweites Standbein aufbauen wollen, oder Lust haben, soziales Engagement mit einer sinnvollen Tätigkeit im sozialen Bereich zu verbinden und damit auch Geld zu verdienen. Häufig fällt in Vorgesprächen der Satz: „Ich möchte nicht mehr mit Zahlen und Bürokram zu tun haben, sondern mit Menschen." Aber auch andere Beweggründe führen dazu, dass Interessierte Kenntnisse im Bereich der Betreuung von Senior/innen erwerben wollen: So nutzen Teilnehmende, die häufig ältere Kund/innen haben, diese Weiterbildung dazu, ihre Kundenkompetenz zu vertiefen. Andere wiederum verbinden bereits vorhandene Kompetenzen oder einen Erstberuf mit Senioren-Assistenz.

Ihre Aufgabe sehen die professionellen Seniorenbetreuer/innen darin, ältere Menschen zu begleiten, ihnen Wertschätzung und Anerkennung entgegen zu bringen und sich um die vielen kleinen Dinge des Alltags zu kümmern, die die älteren Menschen nicht mehr machen können oder wollen und für die Pflegedienste keine Zeit haben. Im Fokus steht immer das Ziel, Senior/innen Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und einen Umzug ins Heim zu verhindern oder zumindest lange hinaus zu schieben. „Senioren-Assistenten erledigen all das, was nicht zur pflegerischen Betreuung zählt“, erklärt Büchmann. Die Assistent/innen bieten ein paar Stunden pro Woche punktuelle Unterstützung, indem sie die Älteren bei Behördengängen, zu Arztterminen, beim Einkaufen oder auf den Friedhof begleiten, mit ihnen ihr Gedächtnis und ihre Fitness trainieren oder ganz einfach Gesprächspartner/in sind.

Die meisten Senioren-Assistent/innen machen sich selbstständig und arbeiten in Voll- oder Teilzeit. Andere streben ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis an. Sie arbeiten in Seniorenresidenzen, bei Wohnungsbaugenossenschaften, bei Wohlfahrtsverbänden, in Einrichtungen des Betreuten Wohnens oder städtischen Seniorentreffs. Durch die Ausbildung verbessern sie ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Im Laufe der Zeit hat Frau Büchmann, und mit ihr das entstandene Familienunternehmen Büchmann Seminare KG, die Erfahrung gemacht, dass die wichtigsten Eigenschaften der Senioren-Assistent/innen Kommunikationsfähigkeit, Empathie und ein gutes Allgemeinwissen sein sollten. Kommunikation  ist das Handwerkszeug, denn häufig geht es darum, insbesondere allein lebenden älteren Menschen wieder Lebensmut zu geben und für Lebensqualität in ihrem Alltag zu sorgen. Wer diese Fähigkeit nicht hat, sollte nicht in diesem Bereich arbeiten. Wer diese Eigenschaften besitzt und zudem einen guten Zugang zu Senior/innen hat, für den könnte die Tätigkeit in der Senioren-Assistenz eine Berufung sein.

Viele Senioren-Assistent/innen erzählen, wie befriedigend es ist, einen Job ganz nah am Menschen auszuüben und zu einer wichtigen (manchmal der wichtigsten) Bezugsperson im Alltag der Älteren zu werden. Insofern ist die Senioren-Assistenz nicht nur eine berufliche und finanzielle Chance für lebenserfahrene Menschen, sondern auch eine Möglichkeit, einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen.

„Im Zuge der demographischen Entwicklung hat das Interesse der Kunden an stundenweiser Unterstützung enorm zugenommen“, sagt Büchmann. In einer Großstadt wie Hamburg sind viele Senioren-Assistent/innen so ausgelastet, dass sie keine Kund/innen mehr annehmen können. In Schleswig-Holstein läuft es in Städten ab 10.000 Einwohner/innen gut. Lediglich auf dem Land, wo die nachbarschaftlichen Unterstützungsstrukturen noch stärker greifen, gibt es manchmal Schwierigkeiten, die Preise für die Dienstleistung durchzusetzen, die selbstständig tätige Senioren-Assistent/innen veranschlagen. Aber auch hier ändert sich in letzter Zeit etwas. Senior/innen und/oder Angehörige rechnen genau aus, was der Aufenthalt in einer Senioreneinrichtung kostet und wie teuer eine stundenweise Unterstützungsleistung ist, die zudem den Charme hat, dass der ältere Mensch im eigenen Zuhause wohnen bleiben kann und der Umzug in eine Einrichtung zumindest hinausgezögert wird.

Der durchschnittliche Stundensatz einer Senioren-Assistenz ist bundesweit sehr unterschiedlich. In Schleswig-Holstein liegt er bei mindestens 25 Euro. In München beispielsweise bei rund 40 Euro. „Doch das Wohnen im eigenen Zuhause unter Nutzung der Dienstleistung Senioren-Assistenz ist nicht teurer als das Wohnen in einer Einrichtung“, erklärt Büchmann. Inklusive staatlicher Förderung (§ 35a EStG) koste die Betreuung durch eine Senioren-Assistenz bei fünf Stunden pro Woche zwischen 350 und 450 Euro monatlich.


Senioren-Assistenz als Angebot und Dienstleistung

Nur wenige Senior/innen benötigen eine Vollversorgung. Senioren-Assistent/innen leisten stundenweise und nach Bedarf Individualbetreuung in Privathaushalten oder Senioreneinrichtungen. Diese Betreuung ist im Sinne einer „aktivierenden Begleitung“ darauf ausgerichtet, verloren geglaubte Potenziale älterer Menschen wieder zu aktivieren. Ziel ist es, dass Ältere mit Unterstützung im eigenen Zuhause wohnen bleiben können und ein Aufenthalt in einer Einrichtung verhindert, aber zumindest hinausgezögert wird. Aus dem Netzwerk der Senioren-Assistent/innen können wir mögliche Leistungsbeispiele zeigen:

  • Zeit zum Zuhören und für Unterhaltungen
  • Wecken und Festhalten von Erinnerungen
  • Vorlesen, Spiele spielen, Gedächtnisunterstützung
  • Hilfe im Alltag bei
    • Einkauf, Kochen für oder mit den älteren Menschen
    • Behördenangelegenheiten und Schriftwechsel
    • Übergang von Krankenhaus-Aufenthalten ins Zuhause
    • Umgang mit moderner Technik
  • Begleitung zu
    • Arzt oder zur Therapie
    • Spaziergang oder ins Lieblingslokal
    • Konzerten
    • Ausflügen und Reisen
  • Informationen über
    • Vorsorge, Vollmachten und Testament
    • Wohnraumanpassung und Pflegethemen
  • Geachtet wird auf

    • gute Ernährung, Bewegung und Gesundheit
    • Haus und Haustier, wenn der/die Senior/in verhindert ist
  • Organisation von
    • Festlichkeiten und sozialen Kontakte
    • Tagesausflügen oder Reisen
  • Liebevolle Sorge um Personen mit Demenz

Zielgruppe der Senioren-Assistent/innen sind Senior/innen ab ca. 70 Jahre und deren Angehörige. Diese Senior/innen oder ihre Angehörigen verfügen über ein mindestens durchschnittliches bis überdurchschnittliches Einkommen. Kund/innen der Senioren-Assistent/innen sind in der Regel Menschen, die

  • alleine wohnen,
  • über eine eingeschränkte Mobilität verfügen,
  • sich einsam fühlen und Gespräche suchen,
  • qualifizierte Alltagsunterstützung und Koordination benötigen,
  • mehr vom Leben wollen und keinesfalls ins Heim wollen.

Insbesondere da, wo Angehörige nicht vor Ort wohnen und wenig ehrenamtliche oder nachbarschaftliche Unterstützung gegeben ist, gibt es einen Markt für die Dienstleistung Senioren-Assistenz. Das betrifft vor allem Städte ab 10.000 Einwohner/innen und dort insbesondere in den exklusiveren Stadtteilen. Dabei liegt der individuelle Bedarf für die Kund/innen meist zwischen fünf und acht Stunden pro Woche. Häufig brauchen viele Ältere nur punktuelle Unterstützung (beispielsweise an drei Tagen in der Woche für jeweils zwei Stunden). Es sollte aber jemand da sein, dem man vertrauen kann, der kompetente Hilfe leistet und die Dinge des Alltags koordiniert. Bereits eine solche zeitlich wenig aufwändige Unterstützung reicht häufig aus, einen Aufenthalt in einer stationären Einrichtung zu vermeiden.

Die Kontaktaufnahme zu Senioren-Assistent/innen erfolgt in der Regel über das Vermittlungsportal der Senioren-Assistent/innen. Dieses ist kostenfrei.

Aber Senioren-Assistent/innen pflegen nicht und können die Pflege  nicht ersetzen. Sie koordinieren den Alltag der Senior/innen und wenn eine Pflegestufe nötig ist, können sie Senior/innen und deren Angehörige bei der Antragstellung beraten und später einen ambulanten Pflegedienst engagieren.


Ute Büchmann berichtet aus ihren Erfahrungen als Projektinitiatorin

Zur Motivation: "Zwei Ereignisse trafen im Jahr 2006 zusammen. Ich war städtische Frauenbeauftragte in Preetz/Kreis Plön und hatte viele Begegnungen mit Frauen mittleren Alters, die wissbegierig, aktiv, aber häufig im beruflichen Umbruch oder nach längerer Familienpause noch ohne Beschäftigung waren. Dieses brachliegende Potential wurde staatlich nur unzureichend gefördert. Mein hochbetagter Vater vermisste in seinen letzten Lebensjahren einen Gesprächspartner, mit dem er seine Erlebnisse aus seinem erfüllten Leben teilen konnte. Zwar beanspruchte er verschiedene technische Pflegeleistungen, fühlte sich aber gesellschaftlich abgehängt.

Nach meiner damaligen Recherche gab es noch keine und schon gar keine staatlich unterstützten Angebote zur mentalen Seniorenbegleitung. Die Lücke, die das Fehlen dieser Betreuung bildete, war noch gar nicht entdeckt. So fügte ich das Interesse der Älteren mit den Interessen meiner Frauen-Klientel zusammen und kreierte erstmals im Jahr 2006 die Senioren-Assistenz, die es bis dahin nicht gab.

Noch als Frauenbeauftragte warb ich Europäische Gelder ein und führte zunächst modellhaft eine Qualifizierung mit Frauen aus dem Kreis Plön durch. Denn mir war klar, wer helfen will, muss auch wissen wie. Das 'Plöner Modell' war geboren. 2007 machte ich mich zunächst in Nebentätigkeit selbstständig, 2009 kündigte ich meinen Job im öffentlichen Dienst."

Zu den Voraussetzungen: "Ich hatte es mit zwei Zielgruppen zu tun: mit den Frauen, die nach einem sinnvollen Job suchten und mit den Senioren, die es noch galt, als Kunden zu gewinnen. Mein Vorteil war, dass ich bereits mehrere Seminare für Frauen organisiert hatte (z.B. 12-tägiges Existenzgründungsseminar, 12-tägige Tagesmütterqualifizierung). Zum anderen war mir die Zielgruppe Frauen durch meine Arbeit als Frauenbeauftragte gut bekannt. Die Kenntnisse über die Zielgruppe Senioren eignete ich mir durch Gespräche mit Referenten, älteren Menschen und Netzwerkpartnern an. Darüber hinaus war das Studium geeigneter Fachlektüre ein Muss."

Frau Büchmann gibt Tipps für die Realisierung vergleichbarer Modellprojekte:

  • "Sie sollten sich ausführlich mit der Frage beschäftigen, welchen Nutzen die Dienstleistung für die Zielgruppe tatsächlich hat.
  • Wo immer es möglich ist, sollte ein intensiver Austausch mit Bündnispartnern erfolgen. Es reicht nicht, wenn man nur selbst das Projekt gut findet
  • Gerade im Bildungsbereich ist es wichtig, sehr gute Dozenten zu haben. Die findet man eher selten über Internetportale, sondern eher über Kontakte und Empfehlungen. Für wichtig halte ich auch, die guten Dozenten auch gut zu bezahlen."

Diese Hinweise gibt Frau Büchmann für die Jahre nach Gründung eines Weiterbildungsunternehmens:

  • "Viele Weiterbildungsanbieter beschränken sich auf das Unterrichtsangebot. Nach Erhalt des Zertifikats werden die Teilnehmenden dann allein gelassen. Wer als Weiterbildungsunternehmen für die Selbstständigkeit ausbildet, sollte dafür sorgen, dass die Teilnehmenden auch nach der Weiterbildung Kontakt halten. Das erleichtert den Schritt in die Selbstständigkeit enorm. Mit Netzwerktreffen, Ansprechpartnern aus dem Pool der ausgebildeten Senioren-Assistenten und dem kostenlosen Vermittlungsportal sind wir hier auf einem guten Weg. Das ist zwar sehr zeit-, kosten- und personalintensiv, lohnt sich aber langfristig und zeichnet ein Unternehmen als seriös und als 'Kümmerer' aus.
  • Sofern Sie sich dann tatsächlich selbstständig machen wollen, denken Sie auch über eine Teilzeitgründung nach und versuchen Sie ihren sozialversicherungspflichtigen Job weiter zu führen.  Wenn die Gründung dann gut angelaufen  ist, können Sie sich immer noch voll selbstständig machen.
  • Sollte Ihr Unternehmen dann 'Fahrt aufnehmen', denken Sie über eine Zertifizierung nach. Diese hat zwei Vorteile: Zum einen lassen Sie ihren Laden einmal von externer Seite gutachterlich überprüfen. Eine gute Möglichkeit, einer 'Betriebsblindheit' vorzubeugen oder auch entgegen zu wirken. Zum anderen gelten Weiterbildungsträger, die zertifiziert sind, nach außen hin als seriös."

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Am 15.09.2016 wurden in Neumünster Erkenntnisse aus dem siebten Altenbericht dargestellt und auch diskutiert. Lesen Sie hier eine Zusammenfassung der Veranstaltung und laden Sie sich die Präsentationen der RednerInnen herunter.

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Als Vertretung der Ministerin eröffnete Michael Hempel die Veranstaltung. Unter anderem betonte er, dass das angestrebte gute Leben auch bedeutet, Rahmenbedingungen zu verbessern bzw. herzustellen, die dieses gute Leben möglich machen. Best Practice-Beispiele können dazu Anregungen geben. Aber auch das Altenparlament kann dazu beitragen, indem es sich Gehör verschafft und in Gestaltungsprozess mit einbezogen wird. Das ehrenamtliches Engagement auch ist wichtig für diejenigen, die älter werden, es bedeutet einen Standortvorteil. Die Reihe Beispielsweise … dieses Portals wurde auch als Möglichkeit genannt, konkrete Vorschläge für die Einbindung ehrenamtlichen Engagements auszuprobieren.


Jörg Bülow, Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages (SHGT), wies auf Prognosen und Statistiken. Viele aktive Alte seien in Schleswig-Holstein sichtbar. Aber auch unter Älteren sollte die Heterogenität nicht missachtet werden, denn nicht jeder möchte oder muss aktiv sein. Jörg Bülow benennt folgende Forderungen für ein gutes Leben im Alter:

  • Wohnen bleiben zu Hause
  • Gute Erreichbarkeit von Angeboten zur Nachversorgung
  • Versorgung von Unterstützung, Pflege etc auch in der Fläche soll verfügbar sein
  • Mobilität: Barrierefreiheit und einen gut ausgestatteten öffentlichen Nahverkehr
  • selbstbestimmtes Leben soll ermöglicht werden, Treffpunkte, Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung bieten.

Notwendig dafür seien passende Rahmenbedingungen und vorhandene finanzielle Mittel. Förderstrukturen müssen zu den Bedarfen passen. Es braucht Menschen, die sich kümmern sowie gute Ideen und Kreativität.


Frank Berner des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) ist der derzeitige Leiter der Geschäftsstelle für die Altenberichte der Bundesregierung. Er berichtete über den aktuellen siebten sowie vergangene Altenberichte. Laden Sie sich an dieser Stelle die Präsentation runter. Seit dem fünften Altenbericht taucht z.B. der Begriff des aktiven Alterns auf.

Altenberichte müssen von Bundesregierung seit 1993 vorgelegt werden. Im aktuellen siebten Altenbericht wurden vor allem folgende Themen fokussiert:

  • Familiäre Pflege unter Druck, nicht mehr so möglich wie früher. Fachkräftemangel in Pflege
  • Neue Lösungen notwendig. Lokale Sorgestrukturen fördern und ausbauen.

Der Bericht folgt diesen Leitgedanken:

  • Ältere Menschen als sorgende und umsorgte Menschen wahrzunehmen. Es gibt verschiedene Seiten des älter werdens.
  • Geschlechtergerechtigkeit. Vor allem Frauen arbeiten viel in der familiären und professionellen Pflege. Aufgabenteilung sollte gleichberechtiger zwischen Geschlechtern aufgeteilt werden.
  • Generationenübergreifende Perspektive: Angebote müssen nicht auf ältere Menschen beschränkt sein.

Es wurden drei grundsätzlichen Überlegungen nachgegangen:

  • „Neue Subsidarität“: Auf welcher Ebene werden Aufgaben erfüllt? Auf der niedrigsten Ebene kann dies am besten geschehen, öffentliche Hand und Staat sind allerdings immer in der Pflicht, Rahmenbedingungen zu schaffen.
  • Soziale Ungleichheit wurde entgegen den beiden vorigen Altenberichten ein zentrales Thema.
  • Regionale Unterschiede, auch bzgl finanzieller Handlungsspielräume.

Die bearbeiteten Themen wurden vor allem in drei Handlungsfeldern verortet:

  • Gesundheitliche Versorgung
  • Pflegerische Versorgung
  • Wohnen, Wohnumfeld, Mobilität

Als Kernpunkte wurde die Stärkung der Rolle der Kommunen, Vernetzung und Kooperation genannt. Zu den drei Sorgestrukturen gehören ein gemischtes Arrangement für Hilfe und Unterstützung. Es umfasse Familienangehörige, Nachbarschaft, Freunde, freiwillig Engagierte, professionelle Fachkräfte, mittel- und osteuropäische Haushaltshilfen bzw. Pflegekräfte. Der Wohlfahrtsmix umfasst Akteure wie z.B. Beratungsstellen, Kommunen (und entsprechende Ressorts), Selbsthilfeorganisationen, ÄrztInnen, stationäre Hilfen, Pflegekassen und Wohlfahrtsverbände. Eine verstärkte Vernetzung wäre angebracht wäre angebracht.

Als These wird formuliert, dass tragfähige Sorgearrangements entstehen, wenn Hilfen von verschiedenen Akteuren zusammenkommen. Es sollte investiert werden, denn die öffentliche Hand muss private Strukturen rahmen und fördern.

Ein Fokus wird auf Nachbarschaft im Gemeinwesen gesetzt. Eine Balance aus Distanz und Nähe ist gut für kurzfristige, spontane sowie kleine Hilfe, Informationsaustausch und Wohlbefinden. Orte der Begegnung können durch Förderung geschaffen bzw. unterstützt werden.

Der sozialen Ungleichheit wird ein eigenes Kapitel gewidmet. Eine wachsende Altersarmut hängt auch zusammen mit Unterschieden in Gesundheit, Wohnbedingungen, Mobilität sowie Möglichkeiten der Aktivitäten bei verschiedenen Einkommenssituation. Soziale Ungleichheit relativiert Altersunterschiede und unterstreicht das heterogene Altersbild. Soziale Netzwerke, die unterstützen können, beruhen langfristig auf Gegenseitigkeit. Die soziale Ungleichheit birgt also auch aus dieser Perspektive einen Nachteil für ärmere Menschen.

Freiwilliges Engagement wird meist durch Angehörige der Mittelschicht geleistet, für ärmere Menschen ist dies oft nicht möglich. Als Forderung bzw. Ziel wird genannt, Menschen mit wenig Ressourcen systematisch für freiwilliges Engagement zu gewinnen.

Bezüglich Partizipation und Beteiligung merkt Herr Berner an, dass Einbindung in Umsetzung von Projekten geschehen kann. Aber viele Menschen werden nicht erreicht, dies kann an verschiedenen Sprachkenntnissen, unbekannten Strukturen oder der geringen Anzahl sozialer Kontakte liegen.


Am Nachmittag der Veranstaltung wurden sogenannte Best Practice Beispiele aus verschiedenen Kommunen vorgestellt:


Als erstes Projekt unserer Reihe Beispielsweise... wollen wir Ihnen die Idee der Mitfahrerbank, andernorts auch Mitfahrbank genannt, vorstellen. Dazu sprachen wir mit der Ideengeberin aus Speicher, einer Verbandsgemeinde (VG) in Rheinland-Pfalz. Lesen Sie hier mehr über die Erfahrungen mit den Mitfahrbänken und ergänzende Projekte zum Thema Mobilität auf dem Lande.

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Die Ideengeberin Ursula Berrens ist in der örtlichen Anlaufstelle für Senioren und in dem Netzwerk für Mobilität in der VG Speicher tätig. Durch das Netzwerk wurde im August 2014 die Pilotbank an dem Rathaus des Ortes Speicher aufgestellt. Mit der Pilotbank sollte auch erfasst werden, ob die Mitfahrbank als solche akzeptiert und genutzt wird. Umfragen zum Thema wurden auch durch geführt, waren aber weniger aufschlussreich als das tatsächliche Erproben der Idee.

An der Pilotbank am Rathaus kann man über drei verschiedene Schilder die Intention der Sitzenden deutlich machen: Bahnhof, Bitburg oder Pause. Der Bahnhof Speicher liegt 3 Kilometer entfernt, durch die Steigung ist der Fußweg sehr anspruchsvoll. Am Bahnhof steht inzwischen eine weitere Bank, welche vor allem bei ankommenden Zügen genutzt wird. Nach einer Preisverleihung für die Pilotbank wurden weitere Mitfahrbänke in der Region geplant:

In Kyllburg, eine weitere Ortschaft des gleichen Landkreises, stehen drei Mitfahrbänke. Sie sind orange und unbeschildert, der Richtungswunsch wird durch den Standort klar: Am Ortsausgang in die Richtung des nächsten Ortes oder von Einkaufsmöglichkeiten aus in den Ort. Weitere beschilderte Mitfahrbänke stehen in Ortsgemeinden der VG Speicher, so zum Beispiel in Auw an der Kyll. Insgesamt stehen in Speicher inzwischen 13 Mitfahrbänke.

Vorhandenen Mitfahrbänke werden in einer Art Routenplaner-App aufgenommen. Auf der Karte auf der Homepage der Mitfahrbank werden die Mitfahrbänke aus Speicher und Umgebung angezeigt. Man kann dort aber auch andere Regionen bzw. Bundesländer anzeigen lassen. Bisher hat diese Möglichkeit die Gemeinde Graben-Neudorf aus dem Landkreis Karlsruhe genutzt. Menschen, die weitere Mitfahrbänke organisieren, sind herzlich eingeladen, ebenfalls "ihre" Mitfahrbänke dort eintragen zu lassen. So könnte langfristig ein Netz aus Mitfahrbänken entstehen.


Mit dem Aufstellen der Bänke werden verschiedene Ziele verfolgt. Das Busnetz soll nicht ersetzt, sondern ergänzt werden. Denn dem Busnetz auf dem Land fehlt häufig eine vernünftige, alltagstaugliche Taktung. Ein Netz aus Mitfahrbänken kann zur verstärkten Vernetzung zwischen und innerhalb von Gemeinden führen. So werden Feiern oder Messen für BewohnerInnen erreichbarer.

Der Ort, an dem die Bank aufgestellt wird, kann Einfluss auf die Nutzung haben. So führt ein durch andere gut sichtbares Einsteigen in ein möglicherweise unbekanntes Auto zu sozialer Sicherheit. Manche Bänke sind zu bestimmten Zeiten nutzbar: An Einkaufszentren führen die Öffnungszeiten, an Bahnhöfen die Ankunftszeiten der Züge zur zeitlichen Fokussierung.


Über die tatsächliche Nutzung lassen sich nur begrenzt Aussagen treffen, Frau Berrens erreichen als Rückmeldung vor allem Geschichten. Erfahrungen sind, dass bekannte und vertraute Menschen schneller mitgenommen werden, in der Rush Hour sind die Wartezeiten kürzer. In kleineren Orten ist das Verkehrsaufkommen zwar geringer, aber fast jedeR AutofahrerIn nimmt Wartende mit. Allgemein ist eine höhere Bereitschaft zu beobachten, wartende Menschen mitzunehmen, als sich selbst auf die Bank zu setzen. Für Wartende lässt sich empfehlen, ein Vorbeifahren von Autos nicht als soziale Auswahl zu verstehen. Allgemein lässt sich aber klar sagen, dass Mitfahrbänke kein Massentransportmittel darstellen können.

Zur Weiterentwicklung der bereits stehenden Mitfahrbänke in der Region gibt es noch einige Ideen: In Bitburg, dem größten Ort in der näheren Umgebung, könnten Mitfahrbänke für den Rückweg aufgestellt werden. Die Beschilderung der Bänke sollte regelmäßig überprüft werden und bei Bedarf angepasst werden. So kann es passieren, dass bestimmte Ort oder Richtungen nicht berücksichtigt werden, diese jedoch von einigen AnwohnerInnen gewünscht werden.


In der VG Speicher gibt es noch weitere Überlegungen und Projekte, wie Mobilität in ländlichen Regionen verbessert werden kann. Bei allen Ideen und Projekten lassen sich die beiden wichtigsten Fragen nach dem vorhandenen Bedarf und der Finanzierung stellen.

Nahe an der Idee der Mitfahrbank ist die Ausruhebank. Diese soll FußgängerInnen eine Möglichkeit zur Pause geben. Dazu können AnwohnerInnen eine private Bank an Haus oder Gehweg stellen. An ihr wird ein Schild, welches von der Anlaufstelle für Senioren zur Verfügung gestellt wird, angebracht. Damit werden PassantInnen zum Hinsetzen eingeladen. AnwohnerInnen und PassantInnen ergibt sich dadurch auch eine unkomplizierte Möglichkeit, um in Kontakt zu kommen. Mobilität und Kommunikation werden so verknüpft. Einer, manchmal auch in kleineren Ortschaften zu beobachtende, zunehmende Anonymität soll damit ebenfalls entgegengewirkt werden.

Allgemein geht es bei einem Mobilitätskonzept um das Reduzieren von Barrieren. Dazu könnten z.B. auch Planungsverantwortliche ein Rollatortraining absolvieren, um selbst zu erfahren, welche Barrieren im Alltag aufkommen können.

Eine Analyse des Busfahrplans und des Busverkehrs kann zeigen, wie Busse in Orten genutzt werden könnten und wie sie tatsächlich genutzt werden. Idealerweise führt dies zu einer Veränderung und Verbesserung des Busfahrplanes. Es können aber auch Bedarfe deutlich werden, die gezielter gedeckt werden sollten.

Ein Rufbus kann solche unerfüllten Bedarfe decken. In der VG Speicher fährt zur Zeit ein solcher Rufbus an einem Tag in der Woche, Zielgruppe sind vor allem BewohnerInnen einer SeniorInneneinrichtung. Die ehrenamtlichen FahrerInnen sind über den Besuchsdienst der Caritas versichert. Eine logistische Zentrale nimmt die Wünsche auf und koordiniert, wenn möglich, die Fahrten.

Noch gezielter sind sogenannte Eventshuttles, welche nur zu bestimmten Anlässen verkehren. Aber all diese Ideen sollten keinen Ersatz für einen öffentlichen Personennahverkehr mit einer alltagstauglichen Taktung darstellen. Sowohl Mitfahrbänke als auch die hier aufgeführten Ideen sollen ein charmantes, leicht nutzbares Angebot für persönliche Freiheit darstellen. Als Ziel gilt, neben erhöhter Mobilität, der Isolation und Vereinzelung entgegenzuwirken.

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"Beispielsweise… Gute Ideen für ein besseres Leben im Alter." ist eine neue Serie dieses Portals. Hier werden wir vorbildhafte Konzepte präsentieren, die das Leben im Alter erleichtern und zum Nachahmen anregen sollen.

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Der Anteil der SeniorInnen an der Gesamtbevölkerung wächst in nahezu allen Kommunen stetig. Doch nicht nur die Altersstruktur ändert sich und bringt neue Bedarfe mit sich - auch kulturelle Unterschiede, ein Wandel der Familienstrukturen, Tendenzen von Vereinsamung und vorzeitiger Berufsaufgabe zählen zu den neuen Herausforderungen. Ein gutes Leben im Alter muss:

  • der zunehmenden Vielfalt von Lebensentwürfen entsprechen
  • die individuellen Kompetenzen jedes Menschen zur freien Gestaltung seines Lebens fördern.

In diesem Sinne bedarf es neuartiger Ansätze, um einem solchen veränderten Altersbild zu begegnen. Oftmals braucht es „nur“ einen Anstoß, um Ideen und konkrete Handlungsschritte umzusetzen. Vielfach haben BürgerInnen dies bereits getan, so dass das Rad nicht immer wieder neu erfunden, sondern nur den lokalen Bedingungen angepasst werden muss.

Die Serie "Beispielsweise…" stellt gute Ideen aus dem gesamten Bundesgebiet vor und zeigt konkrete Handlungsschritte sowie Unterstützungsmöglichkeiten auf, damit eine Umsetzung auch bei Ihnen vor Ort attraktiv und realisierbar wird.

Als „gute Ideen“ werden hier solche Ansätze und Konzepte bezeichnet, die durch mindestens zwei Merkmale gekennzeichnet sind: Sie weisen als lokale Kleinstprojekte innovativen Charakter auf und wurden von engagierten BürgerInnen oder einzelnen Kommunen und Organisationen initiiert.

Die Projekte sollen das Potential haben, in Gemeinden, Kommunen, Kreisen oder Städten in Schleswig-Holstein übernommen zu werden, Nachahmende bzw. MitstreiterInnen zu finden und so zu einem guten Leben im Alter beizutragen. Es sollen konkrete Handlungsschritte erkennbar sein und Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, damit eine Umsetzung attraktiv und realisierbar wird. Es werden einzelne Projekte aus dem gesamten Bundesgebiet dargestellt.

Insbesondere sollen durch die Reihe Personen angesprochen werden, die sich vor Ort für die Umsetzung innovativer Vorhaben einsetzen möchten. Neben der Darstellung der „Gute Idee-Projekte“ soll die Möglichkeit geschaffen werden, solche Initiativen zu dokumentieren, die sich davon anregen ließen, selbst etwas zu starten.

Auch Sie können dabei mitwirken:

  • Sie kennen ein Projekt, welches das Leben im Alter einfacher macht oder möchten ein eigenes Projekt vorstellen? Schreiben Sie uns an unten stehende Kontaktadresse. Bitte nennen Sie uns vor allem den Namen des Projektes und eine AnsprechpartnerIn, falls bekannt.
  • Sie haben Fragen zu einem der vorgestellten Projekte? Schreiben Sie uns! Die Anfragen werden zudem (Ihr Einverständnis vorausgesetzt und in anonymisierter Form) zusammen mit den Antworten auf den Seiten des Portals veröffentlicht. So können viele Menschen von Ihren Fragen und unseren Antworten profitieren.

Kontakt:

Deutsches Institut für Sozialwirtschaft e.V.
Ringstr. 35, 24114 Kiel
Ansprechpartner: Henning Kiani
E-Mail: kiani@institut-sozialwirtschaft.de

Bildrechte: De Visu / fotolia / Foto-ID #115118583

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Wir präsentierten bereits einige Stellungnahmen zum geplanten Pflegeberufegesetz. In dem heutigen Beitrag konzentrieren wir uns darauf, was Akteure aus Schleswig-Holstein zu der geplanten Zusammenlegung der drei Pflegeberufe zu sagen haben.

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Der Antrag im Landtag Schleswig-Holsteins befasst sich mit der Vereinheitlichung der Ausbildung zur Krankheits-/GesundheitspflegerIn, AltenpflegerIn und KinderkrankenpflegerIn. Dabei geht es vor allem um die Ausgestaltung einer gemeinsamen Ausbildung. Es wird unterschieden zwischen einem generalistischen (eine gemeinsame Ausbildung mit möglichst gemeinsamen Ausbildungsinhalten, Spezialisierungen würden dann nach der Ausbildung erfolgen) und einem integrativen Ansatz (innerhalb einer Ausbildung lassen sich mehrere gleichwertige Ausbildungsabschlüsse erzielen).

Die Stellungnahmen, die sich meistens in dem Spektrum von generalistisch bis integrativ verorten lassen, haben wir für Sie aufgelistet:

Vereinzelt gingen im Landtag noch Stellungnahmen von Organisationen aus dem Bund ein:

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Verschiedene Akteure haben zum geplanten Pflegeberufegesetz Stellung genommen. Lesen Sie hier eine Zusammenstellung von VerterInnen aus dem Bund  sowie aus Schleswig-Holstein. Mit dem Pflegeberufegesetz sollen die Berufe der Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege sowie Kinderkrankenpflege zusammen gelegt werden.

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Informationen zu der Reform finden Sie auf Onlineportalen und vertiefend in aktuellen Literaturvorschlägen. Sie können auch eine immer noch aktuelle Diskussion zu den Reformplänen aus dem Januar nach hören.

Die Argumente der beiden beteiligten Bundesministerien für Gesundheit (BMG) und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind auf den Seiten des BMG nachzulesen.

Die Linke sieht den größten Vorteil der Zusammenlegung bei der ArbeitgeberIn. Dagegen würden notwendige Ausbildungsinhalte in einer generalisierten, nicht verlängerten Ausbildung verloren gehen. Die Linke fordert daher eine zweijährige Grundausbildung mit einer anschließenden einjährigen Schwerpunktsetzung.

Bündnis 90/Die Grünen fordern ein Moratorium des Gesetzgebungsverfahrens. Sie befürchten durch eine hektische Umsetzung eine Verminderung von Finanzierung und Qualität der Ausbildungsinhalte.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) möchte in ihrer Stellungnahme aus dem Dezember vor allem die Interessen der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen vertreten.

Eine ähnliche Perspektive nimmt die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebedürftige Menschen ein. Sie sieht eine Chance für eine Verbesserung der Pflegequalität und hofft durch die generalistische Ausbildung auf eine Anhebung der Gehälter für AltenpflegerInnen.

Der Arbeitskreis Ausbildungsstätten für Altenpflege in Deutschland (AAA) fordert einen Erhalt der drei einzelnen Ausbildungsberufe. Auf der Homepage des AAA wurden einige weitere kritische Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf zusammengestellt. Diese beziehen sich allerdings noch auf den Referentenentwurf.

Der Deutsche Pflegerat spricht sich dagegen klar für eine generalistische Ausbildung aus, die historisch gewachsenen Unterschiede entsprechen nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten.

Laut dem Bundesverband des Paritätischen ist die Zusammenlegung notwendig für eine Anhebung von Qualität und Attraktivität der Pflegeberufe.

Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein begrüßt die Reformidee grundsätzlich. Dabei soll die Generalisierung nicht zu Lasten von notwendigen Spezialisierungen fallen. Die generalisierte Ausbildung soll auch Möglichkeiten zur Spezialisierung bieten, um die Attraktivität gegenüber BewerberInnen zu erhalten.

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Am 27.02.2016 diskutierten die Delegierten des Altenparlaments die Stellungnahmen von Landtagsfraktionen und Landesministerien zu ihren Beschlüssen aus dem September. Das Altenparlament nimmt einmal jährlich durch die Beschlüsse von Anträgen zu aktuellen politischen Themen Stellung, diese Beschlüsse sind allerdings nicht bindend.

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Die Delegierten kommen aus Landesseniorenrat, Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, Sozialverband Deutschland, Gewerkschaften, Beamtenvertretungen und Parteien. Die Tagungen finden im Landesparlament Schleswig-Holsteins statt.

Im September 2015 wurden nach der Bearbeitung in Arbeitskreisen und einer Debatte im Plenum Beschlüsse zu 55 Anträgen gefasst. Zu den durch das Altenparlament angenommenen Anträgen nahmen die Landtagsfraktionen und Landesministerien Stellung. In der Abschlussdiskussion wurden die Stellungnahmen zu den angenommen Anträgen zwischen den Delegierten und den seniorenpolitischen SprecherInnen der Landtagsfraktionen diskutiert.

Eine umfangreiche Dokumentation mit den Reden, Anträgen und Stellungnahmen können Sie herunterladen. Der Offene Kanal Kiel hat die Videoaufnahmen der Sitzung und der Abschlussdiskussion hochgeladen.

Weitere Informationen, auch zu Sitzungen der vergangen Jahre, finden Sie auf der Homepage des Parlaments.

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Im Februar veröffentlichte der Paritätische Wohlfahrtsverband den Bericht zur Armutsentwicklung mit dem Titel "Zeit zu handeln". Der Armutsbericht wurde zum ersten Mal unter Mitwirkung anderer Fachverbände und Organisationen veröffentlicht. Es wird kritisiert, dass die Armutsquote in Deutschland mit 15,4 Prozent auf hohem Niveau verharrt, trotz des guten Wirtschaftsjahres 2014. Die Armutsquote von RentnerInnen ist stark gestiegen.

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Während in neun Bundesländern die Armutsquoten 2014 gesunken seien, belegt der Bericht einen Anstieg der Armut in den bevölkerungsreichen Bundesländern Bayern und Nordrhein-Westfalen. Hauptrisikogruppen seien Alleinerziehende und Erwerbslose sowie RentnerInnen, deren Armutsquote rasant gestiegen sei und erstmals über dem Durchschnitt liege. Die Herausgeber sehen daher auch keinerlei Anlass zur Entwarnung und fordern von der Bundesregierung einen sozial- und steuerpolitischen Kurswechsel, um dringend notwendige Maßnahmen zur Armutsbekämpfung auf den Weg zu bringen.

Die Armutsquote sei zwar von 2013 auf 2014 um 0,1 Prozentpunkte gesunken. Ob der Negativtrend seit 2006, als die Armutsquote noch 14 Prozent betrug, damit gestoppt sei, sei jedoch offen. Während es insbesondere in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern signifikante Rückgänge der Armutsquoten gegeben habe, setze sich der Negativtrend in Nordrhein-Westfalen ungebrochen fort. Das Ruhrgebiet bleibe mit Blick auf Bevölkerungsdichte und Trend die armutspolitische Problemregion Nummer Eins in Deutschland. Seit 2006 sei die Armutsquote im Ruhrgebiet um 27 Prozent angestiegen auf einen neuen Höchststand von 20 Prozent. Die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen sind nach dem Bericht Erwerbslose (58 %). Auch die Kinderarmutsquote (19 %) liegt nach wie vor deutlich über dem Durchschnitt, wobei die Hälfte der armen Kinder in Haushalten Alleinerziehender lebt. Die Armutsquote Alleinerziehender liegt bei sogar 42 %, was u.a. an systematischen familien- und sozialpolitischen Unterlassungen liegt. Alarmierend sei die Entwicklung insbesondere bei Haushalten von RentnerInnen. Erstmalig seien sie mit 15,6 Prozent überdurchschnittlich von Armut betroffen. Die Quote der altersarmen RentnerInnen sei seit 2005 um 46 Prozent und damit so stark angewachsen wie bei keiner anderen Bevölkerungsgruppe. Ergänzend zu den empirischen Befunden beleuchten die ExpertInnen in dem Bericht auch umfassend die Lebenslagen einzelner nach der Statistik überdurchschnittlich von Armut betroffener Personengruppen wie bspw. Kinder oder MigrantInnen sowie derjenigen, die bisher gar nicht von der Statistik erfasst werden, wie Obdachlose oder Geflüchtete.

Die Herausgeber verstehen den gemeinsamen Bericht als „parteiisch und aufklärerisch im besten Sinne“ und erklären: „Wir sind Verbände und Fachorganisationen, die die Lebenslagen der Betroffenen kennen und ihnen mit diesem Bericht eine Stimme geben wollen. Wir wissen, wovon wir reden und was Armut in Deutschland bedeutet. Es ist Zeit für eine Sozialpolitik, die wirklich alle Menschen mitnimmt und keinen zurück lässt. Es ist Zeit für einen sozial- und steuerpolitischen Kurswechsel, um Armut zu bekämpfen und eine Verringerung sozialer Ungleichheit zu erreichen.“ Für den 7. und 8. Juli 2016 kündigen die Herausgeber als nächste gemeinsame Aktion einen großen armutspolitischen Hauptstadtkongress an, für den bereits weitere Mitveranstalter wie u.a. der DGB gewonnen werden konnten.

Den gesamten Bericht können Sie online herunterladen. Auf der Homepage können Sie sich auch die Daten einer Region oder Stadt ansehen.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisiationen hat ein Themenheft herausgegeben, das Beispiele für ehrenamtliche Arbeit von älteren Menschen mit Geflüchteten gibt.

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In dem Heft berichten Ehrenamtliche und Beteiligte über die Zusammenarbeit und das Engagement aus dem ganzen Bundesgebiet. Für Interessierte kann dies einen umfassender Katalog von Möglichkeiten der ehrenamtlichen Tätigkeit bieten. Das komplette Themenheft steht online kostenlos zur Verfügung.

Ein Kommentar am Rande: Wir verwenden in aktuellen Beiträgen den Begriff "Geflüchtete" statt "Flüchtlinge". Dies hat mehrere Gründe. Die Endlung "-ling" bedeutet meistens eine Versachlichung oder beinhaltet mindestens eine negative Konnotation. Zudem werden die beschriebenen Menschen auf ein Erleben, die Flucht, reduziert. Mehr zum sprachlichen Hintergrund können Sie z.B. hier nachlesen. Kürzer könnte man auch fragen: Welche Benennung wäre Ihnen lieber: "Gealterte" oder "Altlinge"?

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Im Dezember hat die Landesregierung den ersten Landespflegebericht Schleswig-Holsteins vorgelegt. Mit dem Bericht soll eine Datengrundlage zu Pflegebedarf, Inanspruchnahme von Leistungen, Versorgungsangeboten und personeller Ausstattung in Einrichtungen und Diensten der Altenpflege in Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt werden.

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Die Landesregierung möchte laut Sozialministerin Alheit "damit eine fundierte Basis für die regional und landesweit notwendige Diskussion und Entscheidungsfindung für eine zukunftsfähige, sozialraumorientierte Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur schaffen". Als Datengrundlage dient die Pflegestatistik des Jahres 2013. Aus dem Bericht liefert das Landesministerium einige Auszüge:

Rund 87.800 Menschen, 3,1 % der Bevölkerung, in Schleswig-Holstein erhalten Leistungen der Pflegeversicherung.

Insgesamt fast 61 % werden zu Hause betreut. 40 % werden ausschließlich von Angehörigen versorgt, sind also PflegegeldempfängerInnen.

Über 52 % der LeistungsempfängerInnen sind in Pflegestufe I.

Bei 41 % der LeistungsempfängerInnen ist die Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt.

Rund 57 % der Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz leben in stationären Pflegeeinrichtungen.
Der Anteil der LeistungsempfängerInnen an der Bevölkerung ist regional unterschiedlich und liegt zwischen 2,6 % (Kiel) und 3,8 % (Neumünster).

Für die Versorgung der Menschen mit Pflegebedarf gibt es in Schleswig-Holstein 407 ambulante Pflegedienste und 670 stationäre Pflegeeinrichtungen.

Der Anteil der stationär Versorgten ist regional sehr unterschiedlich und reicht von knapp 33 % (Kiel) bis über 45 % (Lübeck).

Für vollstationäre Pflege stehen rund 39.500 Plätze zur Verfügung. Das ist gegenüber 2001 ein Anstieg um 21 %.

In ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein arbeiten insgesamt knapp 39.800 Beschäftigte, davon fast 75 % in stationären Pflegeeinrichtungen.

Fast 63 % der Beschäftigten in der Altenpflege sind teilzeitbeschäftigt.

Die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege ist im Zeitraum 2008 bis 2014 um fast 67 % gestiegen. Hier greift die Erhöhung der Landesmittel für die Förderung der schulischen Ausbildungsplätze (Erhöhung seit 2008 um 46 % auf 5,4 Mio. Euro in 2014).

Die statistische Wahrscheinlichkeit, im Alter pflegebedürftig zu werden, hat sich bei Frauen und Männern im Alter von 75 bis unter 90 Jahren im Zeitraum 2001 bis 2013 verringert.

Den gesamten Pflegebericht können Sie online nachlesen.

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