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Der Wahl-O-Mat zum Aufkleben ist eine Möglichkeit, sich niedrigschwellig zu verschiedenen Themen, die für Wahlentscheidungen relevant sind, zu informieren und ins Gespräch zu kommen. In den kommenden Wochen vor der Bundestagswahl ist der Wahl-O-Mat an verschiedenen öffentlichen Orten auch in Schleswig-Holstein anzutreffen.

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Bei dem Wahl-O-Mat zum Aufkleben handelt es sich um eine Initiative von zehn Landesbeauftragten für politische Bildung. Er soll Menschen auch in Schleswig-Holstein auf eine spielerische und interaktive Art und Weise die Auseinandersetzung mit verschiedenen Themen ermöglichen. Diese reichen von Klima, Steuern, über Migration und Handel bis hin zu sozialen Fragen.

Die Funktionsweise ähnelt einem Lochkartensystem. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten 38 Thesen zu den verschiedenen Themen und können diesen über kleine Aufkleber, die an Plakatwände angebracht werden, zustimmen, sie ablehnen oder als neutral bewerten. Während den Entscheidungsprozessen besteht auch die Möglichkeit, mit anderen zu diskutieren. Am Ende wird das Ergebnis anhand eines Lochkartensystems ausgelesen und ein persönliches Wahl-O-Mat-Ergebnis erstellt und ausgedruckt, das zeigt, welche Partei den eigenen politischen Positionen am nächsten steht.

Der Wahl-O-Mat wird sowohl an Schulen eingesetzt als auch an öffentlichen Orten wie Marktplätze oder Einkaufszentren und von ausgebildeten Teamer*innen betreut.

An folgenden Terminen und Orten können Sie den ‚Wahl-O-Mat zum Aufkleben‘ jeweils von circa 10-16 Uhr antreffen:

  • Donnerstag, 06. Februar: Stadtbücherei Schleswig, Moltkestr. 1, Schleswig
  • Freitag, 07. Februar: VHS Wedel, ABC Str. 3, Wedel
  • Dienstag, 11. Februar: Foyer Audimax in der Christian-Albrechts-Universität, Christian-Albrechts-Platz 4, Kiel
  • Donnerstag, 13. Februar: Stadtbücherei, Oldesloerstraße 20, Bad Segeberg
  • Freitag, 14. Februar: Herold-Center, Berliner Allee 40 B, Norderstedt
  • Mittwoch, 19. Februar: VHS in der Flensburg Galerie, Holm 57 - 61, Flensburg
  • Freitag, 21. Februar: Sophienhof, Sophienblatt 20, Kiel

Weitere Informationen rund um den Wahl-O-Mat zum Aufkleben finden die auf der Homepage des Landesbeauftragten für politische Bildung in Schleswig-Holstein. Die Online-Version des Wahl-O-Maten für die Bundestagswahl wird hier ab dem 06.02. abrufbar sein.

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Das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) hat seniorenpolitische Wahlprüfsteine für die Bundestagswahl 2025 erstellt. Diese können - auch von Seniorenvertretungen - genutzt werden, um mit den Kandidat*innen in eine Diskussion über deren seniorenpolitischen Standpunkte zu kommen.

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Die Wahlprüfsteine können auch als pdf heruntergeladen werden.

Seniorenvertretungen können ab dem 03.02.2025 auf der Seite der Bundeswahlleiterin die Kandidat*innen ihres Wahlkreises einsehen und ihnen die untenstehenden Fragen zusenden oder auf andere Weise mit ihnen ins Gespräch kommen. Hier finden Sie z.B. eine vorläufige Übersicht der Kandidat*innen für die Wahlkreise in Schleswig-Holstein (Wahlkreise 1 bis 11).

Die Wahlprüfsteine wurden als Teil der wissenschaftlichen Begleitung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. erstellt. Grundlage der vorgeschlagenen Wahlprüfsteine sind vergangene, vom DISW recherchierte, Prüfsteine. Als Orientierung und Inspiration wurden weitere Standpunkte und Wahlprüfsteine von seniorenpolitischen Akteuren recherchiert. Diese externen Quellen werden in den Fußnoten genannt.

Benachteiligungen und Diskriminierung im Alter

  • Wie werden Sie dem Problem der wachsenden Altersarmut begegnen, insbesondere im Hinblick auf…
    • ... das Wohnen? (Stichwort: Förderung bezahlbaren Wohnraums)
    • ... niedrigschwellige, vernetzende und präventive Hilfs- und Unterstützungsangebote vor allem im ländlichen Raum?
    • ... einen Abbau der (befürchteten) Stigmatisierung und der bürokratischen Barrieren[1] bei der Inanspruchnahme von zusätzlichen Sozialleistungen (z. B. Grundsicherung)?
  • Was werden Sie zur Senkung der steigenden Anzahl älterer Menschen, die auf soziale Transferleistungen angewiesen sind, unternehmen?[2]
  • Inwiefern reichen aus Ihrer Sicht die Maßnahmen des „Digitalpakt Alter“ aus, um Menschen in Schleswig-Holstein beim Umgang mit digitalen Medien wohnortnah und niedrigschwellig zu unterstützen und so digitale Teilhabemöglichkeiten zu gewährleisten? Welche weiteren Maßnahmen wollen Sie voranbringen?
  • Digitalisierung bringt viele Vorteile, gleichzeitig muss es auch ein Recht auf analoges Leben geben. Die BAGSO fordert aktuell, dass insbesondere öffentliche Dienstleitungen [z. B. Beantragung staatlicher Leistungen, Kauf von Fahrkarten] „für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein und deshalb immer auch analog angeboten werden“[3] müssen. Was werden Sie unternehmen, um dies zu gewährleisten?
  • Inwiefern setzen Sie sich für Menschenrechte Älterer und gegen Altersdiskriminierung ein (Stichwort: Erweiterung von Artikel 3 Grundgesetz um das Merkmal „Lebensalter“[4])?[5]

Rente

  • Wie sieht für Sie eine stabile Rentenanpassung aus und wie werden Sie sich dafür einsetzen?
  • Wie stehen Sie zu einer Erweiterung des Sozialpartnermodells?[6]
  • Wie werden Sie Geringverdiener*innen zu einer besseren Förderung verhelfen?

Wohnen

  • Wie werden Sie sich für den Ausbau barrierefreier, bezahlbarer und altersgerechter Wohnungen einsetzen?
  • Wie werden Sie die Umsetzung alternativer Wohnformen (z. B. „Wohnen für Hilfe“, Mehrgenerationenwohnen), die es Senior*innen ermöglichen können, länger selbstständig zu wohnen, fördern? Werden Sie sich für klare gesetzliche Regelungen für solche Wohnformen (z. B. steuerliche Regelungen) einsetzen?[7]
  • Inwieweit werden Sie sich für eine Förderung von technischen Assistenzsystemen und Hausnotrufsystemen für Senior*innen einsetzen?

Gesundheit, Pflege und soziale Versorgung

  • Inwiefern werden Sie sich für eine Behebung des Pflegekräftemangels einsetzen?
  • Mit welchen Maßnahmen wollen Sie pflegende Angehörige unterstützen?
  • Wie wollen Sie eine bezahlbare, bedarfsgerechte Pflege für die Betroffenen erreichen?[8]
  • Was werden Sie dazu beitragen, eine flächendeckende Versorgung mit ärztlichen und weiteren Gesundheitsangeboten (z. B. Therapien, Apotheken), insbesondere im ländlichen Raum, sicherzustellen?
  • Inwiefern werden Sie dazu beitragen, das Angebot sozialer Dienstleistungen für Senior*innen insbesondere in ländlichen Regionen auszuweiten?
  • Wie sieht Ihre Unterstützung der Länder beim Ausbau der Kommunen aus, so dass diese den strukturellen Mindeststandards für die Altenhilfe nach § 71 SGB XII entsprechen? (Stichworte: Beratung, Begegnung und Engagementförderung, lebendige Sozialräume)[9]
  • Was werden Sie gegen Einsamkeit im Alter unternehmen?

Mobilität und Verkehrssicherheit

  • Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zu erhöhen und Barrieren abzubauen (z. B. Tempobegrenzungen, gute Straßenbeleuchtungen, Zebrastreifen, Bordsteinhöhe, Radwegausbau)?
  • Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um den Fußverkehr und die Fahrradnutzung zu fördern?[10]
  • Inwiefern setzen Sie sich für ein zuverlässigeres/ausgeweitetes Angebot des ÖPNV insbesondere in ländlichen Regionen ein (z. B. engere Taktung, neue Anbindungen)?
  • Welche anderen Möglichkeiten sehen Sie, insbesondere ländliche Räume für Senior*innen besser zu erschließen (z. B. Mitfahrbänke, Bürgerbusse)?
  • Wie setzen Sie sich für bezahlbare Beförderungskosten ein (z. B. vergünstigtes Seniorenticket)?
  • Inwiefern setzen Sie sich für einen barrierefreien Zugang im öffentlichen Raum ein? Dazu zählen z. B. Gesundheitseinrichtungen, Verwaltungsgebäude oder der Einzelhandel.[11]

Kultur und Teilhabe

  • Mit welchen Maßnahmen werden Sie sich dafür einsetzen, Senior*innen den Zugang zu Kulturveranstaltungen zu erleichtern und Teilhabemöglichkeiten zu verbessern? (Stichworte: „KulturTafel“, Barrierefreiheit, Erreichbarkeit)
  • Inwiefern werden Sie die gesellschaftliche und politische Partizipation Älterer stärken - insbesondere in strukturschwachen Regionen und von bisher wenig teilhabenden Gruppen?[12]

Sicherheit

  • Mit welchen Maßnahmen wollen Sie insbesondere Senior*innen vor Gefahren warnen und bei Problemen unterstützen? (z. B. Beratungsangebote zur Kriminalitätsprävention)[13]

Migration

  • Welche Vorschläge haben Sie, generationenübergreifend Vorurteile abzubauen und interkulturelle Kompetenzen zu fördern?[14]

[1] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[2] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[3] Pressemitteilung der BAGSO vom 24.10.2024: Analoge und digitale Zugänge erhalten.

[4] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[5] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Europawahl 2024 der Bundesseniorenvertretung des Deutschen Beamtenbundes

[6] Dieser und der folgende Punkt sind Inhalte des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes, das bisher nur vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

[7] Vgl. auch Aktuelle Meldung der BAGSO vom 04.07.2024: Rechtssicherheit für alternative Wohnformen schaffen.

[8] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[9] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[10] Angelehnt an Landesseniorenrat Baden-Württemberg: Mobilität

[11] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[12] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[13] Angelehnt an: Wahlprüfsteine des Kieler Seniorenbeirats zur Kommunalwahl 2023

[14] Formulierung angelehnt an: 34. Altenparlament, Beschluss AP 34/5.

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Am 08.01.2025 wurde der neunte Altersbericht der Bundesregierung veröffentlicht und vorgestellt. Im Mittelpunkt des Berichts, der von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erarbeitet wurde, steht die Vielfalt der älteren Menschen sowie unterschiedlich ausgeprägte Teilhabechancen.

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In dem Bericht werden verschiedene Faktoren wie Mobilität, Pflege, Einkommen, Vermögen, Wohnsituation, Digitalisierung, Gesundheitsversorgung, Migration, Rassismus und mögliche Armutsgefährdung auch unter der Perspektive der Intersektionalität analysiert.

Ein zentrales Thema des Berichts ist die Teilhabe älterer Menschen an der Gesellschaft. Hierbei wurden Hürden wie fehlende barrierefreie Angebote der Mobilität, mangelnde soziale Einbindung und Diskriminierung aufgrund des Alters (auch als Ageismus bezeichnet) aufgezeigt. Besonders benachteiligt sind ältere Frauen sowie ältere Personen mit Migrationshintergrund und aus der LSBTQ*-Community.

Der Bericht gibt darüber hinaus Empfehlungen, wie die Teilhabe älterer Menschen verbessert werden kann, zum Beispiel durch die Ausweitung niedrigschwelliger Angebote der Gesundheitsförderung und die Schaffung bezahlbaren altersgerechten Wohnraums. Außerdem wird auf die Notwendigkeit einer diversitätssensiblen Gesundheitsversorgung hingewiesen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt passend zu dem neunten Altersbericht eine Veranstaltungsreihe durch:

  • 2. April 2025: Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen, Mannheim
  • 12. Juni 2025: Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und Alter, Köln
  • 9. Juli 2025: Teilhabe von älteren Menschen mit Migrationsgeschichte, Berlin
  • 10. September 2025: Ageismus und Diskriminierung von älteren Menschen, Berlin
  • 1. Oktober 2025: Altern, Gesundheit und Teilhabe, Vechta
  • November 2025: Zwischenbilanz und politische Aussichten, Dortmund

Details zu den Veranstaltungen und Anmeldeverfahren werden auf der Homepage des Altersberichts zur Verfügung gestellt. Auf der Seite gibt es außerdem einen kurzen Erklärungsfilm zu den Altersberichten:

https://youtu.be/xSt17LG-xU8?si=45Or0LA8x_AtiDRR

Die Broschüre zu dem Altersbericht finden Sie hier.

Der gesamte Bericht kann hier heruntergeladen oder bestellt werden.

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Laut Kabinettsbeschluss der Bundesregierung soll die Ausbildung als Pflegefachassistenzkraft ab dem Jahr 2027 nicht nur bundesweit genormt, sondern grundsätzlich reformiert werden. Die gegenwärtige Situation wurde vom Kabinett dagegen als wenig transparent, zu bürokratisch, zu ungleich und ungeeignet angesichts der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt – insbesondere im Hinblick auf den steigenden Bedarf von Pflegepersonal – bewertet.

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Hintergrund

Gegenstand der Reform ist das vom Bundeskabinett beschlossene Pflegefachassistenzgesetz, durch dessen Inkrafttreten die Ausbildung in jedem Fall 18 Monate dauern und angemessen vergütet werden soll. Damit orientiert sich die Bundesrepublik Deutschland am schwedischen Modell, dessen Einführung spürbare Vorteile für die dortige Pflege mit sich brachte.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begründen die Notwendigkeit des Gesetzesentwurfes u. a. mit einer höheren Flexibilisierung, etwa die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung oder einer Ausbildung auch ohne Schulabschluss. Darüber hinaus kann die Ausbildung ggf. verkürzt werden, wenn bereits berufliche Erfahrungen in der Pflege vorliegen. Durch verpflichtende Praxiseinsätze in verschiedenen Pflegebereichen sollen alle Auszubildenden umfassende Einblicke in ihr zukünftiges Berufsfeld erhalten und am Ende der Ausbildung hinsichtlich Qualifikation auf demselben Stand sein.

Die 27 gegenwärtigen Ausbildungen zur Pflegefachkraft und zur Pflegeassistenz sorgen für verschiedene Wissensstände und Kompetenzen unter den Arbeitnehmer:innen, was auf dem Arbeitsmarkt zu chaotischen Zuständen führen kann. Assistenzkräfte sind unverzichtbar, können dadurch aber nur teilweise in Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen und ähnlichen Betrieben effektiv eingesetzt werden. Insbesondere ausländisches Personal kann nur äußerst schwer in den Pflegemarkt eingearbeitet werden. Dies scheitert bereits an den sehr unterschiedlichen Anforderungen und der fehlenden Anerkennung. Die betreffenden Menschen können also trotz bestehender Qualifikationen keiner pflegerischen Tätigkeit nachgehen.

Gesetzesentwurf

Der Gesetzentwurf beruht auf drei Prinzipien:

Zum Einen soll die Pflegefachassistenzausbildung durch attraktive Bedingungen besser umworben werden, damit mehr Menschen sich dafür entscheiden und somit die Lücke auf dem Pflegemarkt geschlossen werden kann. Die vielschichtige Bildung des Berufsfeldes reicht dabei bis in den akademischen Bereich hinein und soll auf diese Weise Menschen verschiedener Qualifikationsstufen ansprechen.

Auch sollen die in der Ausbildung vermittelten Kompetenzen die Aufgabenverteilung in der Pflege effizienter gestalten, sodass Pflegefachassistent*innen auch die Tätigkeiten von bisher höher qualifizierten Pflegefachkräften übernehmen können.

Zuletzt wird die Ausbildung unter Berufung auf das Pflegeberufegesetz angemessen finanziert, sodass allen Auszubildenden ein festes Gehalt zusteht, was aktuell noch nicht der Fall ist.

Eine Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums zu den Reformvorschlägen können Sie hier nachlesen.

Kritik

Nichtsdestotrotz gilt der Beschluss des Bundesfamilienministeriums als umstritten.

Während Pflegeverbände als Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen (wie etwa ver.di) eine Anhebung der Ausbildungsdauer auf 24 Monate fordern, damit mehr Zeit für die Vermittlung fachlicher Kompetenzen bleibt, plädiert der Arbeitgeberverband bpa für eine bloß einjährige Ausbildung, damit die Auszubildenden schneller in den Arbeitsmarkt einsteigen können, wo sie dringend gebraucht werden.

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) zeigt sich zudem skeptisch bezüglich des nicht mehr dringend notwendigen Schulabschlusses für einen Einstieg in die Ausbildung, da hierdurch die Gefahr bestehe, dass die Auszubildenden durch mangelnde Qualifikationen im Vorfeld nicht den Anforderungen der Ausbildung und des Berufes entsprechen würden.

Darüber hinaus gehen die verbesserten Ausbildungbedingungen aus der Sicht von ver.di nicht weit genug: „Wichtig ist ver.di außerdem, dass Auszubildende Einfluss auf ihre Ausbildungsbedingungen nehmen können. Das geht nur, wenn das Ausbildungsverhältnis arbeitsrechtlich im Betrieb verankert ist und nicht nur schulisch organisiert wird. Am besten würde die Absicherung der Standards im Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, gelingen“, heißt es in einer Stellungnahme der Gewerkschaft.

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„Dritte Orte“ sind wichtige Begegnungsräume für ältere Menschen, um Gemeinschaft, Kultur und Bildung zu erleben. Gerade in einer Lebensphase ohne Erwerbsarbeit können soziale Beziehungen und gesellschaftliche Teilhabe am Arbeitsplatz (als zweitem Ort) und in der Familie (als erstem Ort) für viele Menschen seltener werden oder sogar ganz verschwinden.

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Zu diesem Schluss kommt auch die 2023 von der Körber Stiftung veröffentlichte Studie „Dritte Orte. Begegnungsräume in der altersfreundlichen Stadt“. Dritte Orte sind öffentliche Räume, die durch ihre Funktion und Struktur eine solche Gemeinschaft in kultureller oder bildender Atmosphäre erschaffen. Sie sind „[…] einladend, offen, kommunikativ, niedrigschwellig und gut erreichbar.“ Gerade vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft bieten sie einen nicht zu unterschätzenden Hebel für eine gute Quartiersgestaltung, auch zwischen den Generationen.

Neben ihrer Beschreibung des Phänomens „Dritte Orte“ beleuchtet die Studie auch die Schwierigkeiten bei ihrer Gestaltung. Während es sich durch die vorhandene Infrastruktur in Städten lohnt, bereits in der Stadtplanung „Dritte Orte“ mitzudenken und es genügend Träger mit unterschiedlichstem Angebot gibt, stellt sich auf dem Land zunächst die Frage: Wer kommt und vor allem, wie, wohin? Die Studie betont, dass es hier vor allem Dorffeste und Vereine sind, die den „Dritten Ort“ ausmachen.

Aber Vereine sind nicht für jeden etwas und manchmal möchte man in der Gesellschaft auch etwas für sich machen können. Gemeinschaft und Eingebundensein müssen schließlich nicht zwangsläufig bedeuten, dass eine Person, die von Einsamkeit betroffen ist, ständig Aktion und Programm sucht. Vor diesem Hintergrund bekommen Cafés und auch Bibliotheken einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert. Während in Universitätsstädten in Zeiten digitaler Medien und Ausleihe die Bibliotheken fast durchgehend voll besucht sind, werden „gewohnheitsmäßige Leser*innen seltener“. Auch die Medienausleihe ist in Zeiten von Streamingdiensten ein selten genutztes Angebot.

Die Studie liefert deshalb einige gute Ideen für Initiativen, Vereine, lokale Politiker*innen und Privatpersonen, was möglich ist bzw. was man ausprobieren könnte. Ein gutes Beispiel für Orte, die bereits auch in kleinen Städten und sogar in einigen Gemeinden existieren, sind Bibliotheken. Diese haben den Vorteil, dass sie nicht erst gebaut werden müssen. Sie bieten einen kostenlosen und öffentlichen Raum und haben meist Platz für Veranstaltungen. Die Körber-Studie führt hier die etwas pathetische Konzeptidee an, Bibliotheken zu „Palästen des Volkes, die dem Gemeinwesen Stabilität verleihen“, umzugestalten. „In den USA, den Niederlanden und Nordeuropa verstehen sich bereits viele Bibliotheken ausdrücklich als Dritte Orte – und erschließen so neue Nutzergruppen aller Generationen.“

Allerdings wirft dies in ländlichen Regionen wieder die Frage auf, wie Menschen dort hin- und wegkommen. Vor dem Hintergrund klammer Kommunalkassen stellt sich die Frage, wie Umbau oder Neugestaltung hin zu einer Begegnungsstätte finanziert werden könnte.

Für Interessierte, die sich damit näher auseinandersetzen möchten, findet am 7. Oktober 2024 von 14 bis 16.30 Uhr, ein online Gespräch des Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur (Kubia) statt.

  • Darin stellt Karin Haist, Demografie-Expertin der Körber-Stiftung, die Ergebnisse der Studie „Dritte Orte. Begegnungsräume in der altersfreundlichen Stadt“ vor.
  • Zudem berichten Heike Pflugner von der Stadtbibliothek Solingen und Anja Wansing von der Stadtbücherei St. Felizitas in Lüdinghausen von ihren Praxiserfahrungen mit Senior*innencafés, Lesepat*innen-Projekten, Bücherplauschstunden und anderen Formaten für Ältere.
  • Im Anschluss gibt es Gelegenheit, sich in Kleingruppen über eigene Erfahrungen und Ziele auszutauschen.

Hier geht es zur Anmeldung für die Online-Veranstaltung. Dort finden sich auch Kontaktdaten der Veranstalter für etwaige Nachfragen.

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Wenn wir die Bezeichnung „ältere“ Menschen verwenden, haben wir oft eine für uns grobe, aber individuelle Vorstellung im Kopf, was damit gemeint sein soll und ob wir uns mit einschließen. Dasselbe gilt für die Bezeichnung „Jüngere“. Erinnern wir uns zurück an unsere Kindheit, wird dabei erkennbar, dass sich diese Vorstellungen abhängig vom eigenen Alter und dem der Menschen um einen herum verändern. Etwas genauer sind da die beiden Begriffe Lebensphase und Lebenslage.

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Laut Definition der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA) meint Lebenslage einen bestimmten Altersabschnitt und Übergangsphase. Als Beispiele kennen wir den Eintritt in die Ausbildung, in den Job, in die nachberufliche Phase, in die Phase des Elternseins und weitere, sich überschneidende Phasen. Hingegen bezieht sich „der soziologische Begriff der Lebenslage […] auf die soziale Position und die Umstände, unter denen Individuen und soziale Gruppen leben“. Hierzu zählt Armut ebenso wie Einsamkeit. Ihnen gegenüber stehen ökonomischer Reichtum und soziale Eingebundenheit.

Für die BZgA sind beide Begriffe der Lage und Phase essenziell, wenn es um die Gesundheit des Menschen geht. Die Begriffe helfen, individuelle Bedürfnisse, Probleme, aber auch Ressourcen der Personen zu bestimmen und damit offenzulegen. Gleichzeitig machen die Begriffe deutlich, dass viele der Themen, die mit (Alters-)Diskriminierung zusammenhängen, nie allein auf das „Altsein“ beschränkt sind.

Der dritte Begriff im Bunde, der sich direkt daran anschließt, unterscheidet zwischen „alt" und „gebrechlich“ sein. „Gebrechlichkeit beschreibt einen Zustand verminderter körperlicher und mentaler Belastbarkeit und Kraft. Betroffene reagieren somit deutlich anfälliger auf Stressfaktoren und haben ein erhöhtes Risiko, ihre Selbstständigkeit zu verlieren oder auch zu versterben.“ So die Definition der Seite Pflege Box, auf der es weitere Informationen zu Symptomen und Maßnahmen, aber auch Prävention bei und von Gebrechlichkeit (englisch: Frailty) gibt. Dabei tritt Gebrechlichkeit häufig im Zusammenhang mit einem hohen Alter auf, betroffen können aber auch junge Menschen sein.

Wie hoch das Risiko ist, dass beispielsweise eine Lungenentzündung einen schweren Verlauf hat, kann durchaus mit der Lebensphase zusammenhängen, aber eben auch mit der Lebenslage. Wieviel Stress eine Person ausgesetzt ist, ob sie genug sozialen Rückhalt hat oder wie gesund sie lebt, sind entscheidende Faktoren. Diese Aspekte stehen häufig in Verbindung mit Fragen der (Alters-)Armut und der sozialen Einbindung.

Die drei zentralen Parameter Phase, Lage und Gesundheit müssen stets berücksichtigt werden, wenn es darum geht, ob und auf welche Weise Menschen ausgeschlossen werden. Diese Faktoren bestimmen auch, welche Ressourcen zur Verfügung stehen und wo Hilfebedarfe bestehen. Falsche Zuschreibungen oder Verallgemeinerungen von Fähigkeiten können dazu führen, dass Personen ausgeschlossen werden, die aufgrund ökonomischer, sozialer und/oder gesundheitlicher Gründe nicht eigenständig an bestimmten Hilfsangeboten teilnehmen können.

Für Institutionen und Vereine, die sich politisch engagieren, kann es angezeigt sein, ihre eigenen blinden Flecken zu überprüfen. Das kann helfen, zu einem würdevollen Leben in den späteren Lebensphasen beizutragen. Insbesondere in Bezug auf die Lebenslage können über die verschiedenen Altersphasen hinweg Verbündete gefunden werden, wenn soziale Probleme wie Armut nicht einfach als Generationen- oder Nationalitätenkonflikte abgetan werden.

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Am 13. März 2024 verabschiedete das Europäische Parlament sein Gesetz über künstliche Intelligenz. Dabei versucht das Gesetz nichts Geringeres als den Spagat zwischen dem „Innovationsstandort Europa“ und dem Verbot bzw. der Regulierung von sogenannter „Hochrisiko-KI“.

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Nach eigener Angabe des EU-Parlaments sind dabei KI-Anwendungen verboten, die die Rechte der Bürger*innen bedrohen, wie z.B. die biometrische Kategorisierung basierend auf sensiblen Merkmalen und das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern für Gesichtserkennungsdatenbanken. Ausnahmen gelten hier lediglich für Strafverfolgungsbehörden in sehr eingeschränktem Maße und nur unter spezieller Genehmigung. Beispiele hierfür wären die Suche nach vermissten Personen oder die Verhinderung eines Terroranschlags.

Vor dem Hintergrund bestimmter Entwicklungen in Europa (wie bspw. in Ungarn, das nach einem Bericht der Tagesschau von Dezember 2023 seine Pressefreiheit weiter beschnitt) ist allerdings die Frage nach der tatsächlichen Auslegung des „eingeschränkten KI“-Einsatzes durch Strafverfolgungsbehörden nicht eindeutig.

Im Gegensatz dazu sind laut EU-Parlament Hochrisiko-KI-Systeme hingegen zulässig, müssen allerdings Risiken bewerten und verringern, transparent sein, Nutzungsprotokolle führen und von Menschen beaufsichtigt werden; betroffene Personen haben das Recht, Beschwerden einzureichen und Erklärungen zu Entscheidungen zu erhalten. „Als hochriskant werden unter anderem KI-Systeme eingestuft, die in den Bereichen kritische Infrastruktur, allgemeine und berufliche Bildung oder Beschäftigung eingesetzt werden. Auch KI-Systeme, die für grundlegende private und öffentliche Dienstleistungen – etwa im Gesundheits- oder Bankwesen – eingesetzt werden, gelten als hochriskant.“ Darüber hinaus muss jedes KI-Programm eine Transparenz gewährleisten, einschließlich der Veröffentlichung detaillierter Zusammenfassungen der Trainingsinhalte und der Kennzeichnung erzeugter oder bearbeiteter Inhalte.

Wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in ihrem Positionspapier im vom Juni 2024 fordert, brauche es neben Transparenz auch einen geregelten Datenschutz und eine Gewähr für die Datensouveränität der Bürger*innen. Ein KI-System ist nicht von sich aus „intelligent“, sondern reflektiert die Ansichten und gesellschaftlichen Vorstellungen derjenigen, die es entwickelt und trainiert haben. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Aspekte und Personengruppen - wie ältere Menschen, einsame Menschen oder Menschen mit Behinderung - vernachlässigt oder diskriminiert werden. Es geht also ebenfalls darum, ältere Menschen nicht durch Algorithmen zu diskriminieren, sondern sie und ihre Interessenvertretungen viel mehr in Studien, Entwicklung und Forschung einzubeziehen.

Aber selbst wenn die Regeln eingehalten werden, ist Digitalisierung teuer. Ein „Smart-Home“ und die neueste Technik kosten Geld, das viele ältere Menschen nicht haben. Zudem gibt es immer noch Regionen mit einem schlechtem Internetanschluss. All das kann zu Exklusion führen. Es geht also nicht nur um bessere „Lernmodelle“, sondern ebenso um den Schutz von Menschen mit geringer Affinität zu Technik und geringeren Ressourcen.

Besonders zentral sind allerdings die Forderungen der BAGSO: Bildungsangebote stärker ausbauen, öffentliche, soziale und Bildungseinrichtungen für den Umgang mit KI befähigen und ausstatten. Datensouveränität verlangt nicht nur die rechtliche Datenhoheit, sondern braucht in gleichem Maße ein kritisches Verständnis dessen, was mit KI erzeugt wird. Und das kostet wieder Geld. Ein erster Schritt in diese Richtung ist das Projekt „KI für ein gutes Altern“ über das wir bereits im Mai berichtet hatten.

Damit geht es allerdings um nichts Geringeres als eine allgemeine Mündigkeit und Impulskontrolle aller Bürger*innen. Ein gesellschaftlicher Konflikt, der nicht erst seit der KI-Debatte existiert und welcher momentan stark vom Populismus und der Werbeindustrie dominiert wird.

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Am 13. Dezember 2023 hat das Bundeskabinett die "Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit" beschlossen. Diese Strategie zielt darauf ab, Einsamkeit in der Gesellschaft in allen Altersgruppen zu bekämpfen. Ergänzend lassen sich die Tipps gegen Einsamkeit der Malteser betrachten, die sich gezielt auf Alterseinsamkeit bezieht.

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Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit

Laut Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sollen dazu Faktoren identifiziert und erforscht werden, die dazu beitragen können, Einsamkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Des Weiteren soll mit dem Einsamkeitsbarometer ein Instrument entwickelt werden, um das Ausmaß der Einsamkeit in Deutschland erfassen zu können.

Informationen und Erkenntnisse über Einsamkeit sollen breit gestreut und zugänglich gemacht werden, um das Bewusstsein für dieses Thema in der Öffentlichkeit zu stärken. Für die Umsetzung der Strategie sind das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) sowie die Geschäftsstelle zur Begleitung der Strategie gegen Einsamkeit verantwortlich. Auf der Webseite des KNE findet sich eine Liste mit Hilfs und Beratungsangeboten.

Darüber hinaus bietet das KNE eine sogenannte „Angebotslandkarte“, in der Interessierte über die Eingabe ihrer Postleitzahl oder ihres Wohnortes nach passenden Angeboten in ihrer Nähe suchen können.

Tipps der Malteser gegen Alterseinsamkeit

Ein anderer Ansatz findet sich bei den Maltesern. Unter dem Titel „Tipps gegen Einsamkeit im Alter“ haben die Malteser eine Liste mit 10 Tipps für eigene Maßnahmen gegen Einsamkeit entwickelt. Die Malteser zielen in ihren Tipps vor allem auf das „aktive“ Individuum:

  • Tipp 1: Lebensfreude wiederentdecken, indem man auch allein etwas unternimmt. „Alleine bedeutet nicht gleich einsam zu sein.“
  • Tipp 2: Regelmäßigkeiten schaffen, sich Strukturen überlegen und diese in einem ersten Schritt auch auf Papier genau planen und festhalten.
  • Tipp 3: „Handeln Sie proaktiv! Rufen Sie alte Bekannte an oder nehmen Sie Brieffreundschaften wieder auf […].“
  • Tipp 4: Neue Technik und das Erlernen neuer Technik als Chance nutzen.
  • Tipp 5: Die Nachbarn ansprechen oder, in Verbindung mit Tipp 4, Menschen über Online-Netzwerke wie nebenan.de oder nextdoor.de zunächst online kennenlernen, wenn der persönliche Kontakt schwer fällt.
  • Tipp 6: Ehrenamtliches Engagement finden.
  • Tipp 7: Mehrgenerationenhäuser: „Wäre das Leben in einer großen Wohngemeinschaft eine Option für Sie?“ Allerdings sollte hier eingeschränkt werden, dass es auch darauf ankommt, ob und wo solche Angebote vorhanden sind.
  • Tipp 8 und 9: Gehen Sie einem Hobby nach und/oder machen Sie Sport.
  • Tipp 10: Mit einem Haustier sind Sie in guter Gesellschaft. Allerdings gilt es hier ehrlich zu fragen, ob man diese Verantwortung übernehmen kann und will. Sollte das nicht der Fall sein, bieten die Malteser immerhin einen Besuchsdienst mit Hund an.

Weitere Perspektiven auf Einsamkeit im Alter

Das Problem an diesen Tipps liegt allerdings in ihren Voraussetzungen. Nicht jeder hat Zugang zu sozialen Gruppen oder ehrenamtlichen Möglichkeiten, sei es aus geografischen, finanziellen oder gesundheitlichen Gründen.

Gerade für Menschen in ländlichen Gebieten oder mit eingeschränkter Mobilität, die zudem nicht „digitalaffin“ sind, verfehlen diese Tipps ihren Zweck. Hinzu kommt, dass nicht jeder sich in großen Gruppen oder im Rahmen von Freiwilligenarbeit wohlfühlt. Introvertierte Menschen oder solche mit sozialen Ängsten könnten solche Vorschläge als überwältigend empfinden und sich dadurch noch weiter zurückziehen, anstatt Unterstützung zu finden.

Insbesondere, aber nicht nur, wenn Einsamkeit in Verbindung mit Depressionen auftritt, können solche Tipps zu Fehlschlüssen führen, die die Verantwortlichkeit im inaktiven Verhalten der betroffenen Personen sehen und dabei den Kontext, also die Lebensbedingungen, die Persönlichkeit oder eben die Gründe für die Erkrankung aus den Augen verlieren.

Eine erste Anlaufstelle bei Depression bietet hier die deutsche Depressionshilfe, wobei explizit auch Angehörige und Menschen, die nicht wissen, ob sie eine Depression haben, sich an diese Hilfe wenden können.

Soll Einsamkeit ernst genommen werden, sollten insbesondere in der Forschung die Menschen berücksichtigt werden, die aufgrund von Einschränkungen nicht aus eigener Kraft aus ihrer Einsamkeit herausfinden können. Forschungen im Rahmen der „Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit“ sollten daher Faktoren betrachten, die über das individuelle Verhalten hinausgehen. Ein „Einsamkeitsbarometer“ könnte zusammen mit anderen soziodemografischen Daten dabei helfen, strukturelle Problemfaktoren für Einsamkeit zu erkennen. Diese Erkenntnisse wären jedoch nur dann wertvoll, wenn daraus auch nachhaltig finanzierte Projekte zur Bekämpfung von Einsamkeit entstünden.

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Dass vor dem Hintergrund knappen Pflegepersonals und einer Zunahme an pflegebedürftigen Menschen die Frage der Effizienz aufkommt, ist verständlich. Doch ist es die richtige Frage zum richtigen Zeitpunkt? Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) bestätigt Gesundheitsminister Karl Lauterbach: „[…] Deutschland [gäbe] im internationalen Vergleich nicht übermäßig viel für die Pflege aus. Hier ist vieles schon jetzt auf Kante genäht.“

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Bedarf an Pflege

Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird laut Institut der deutschen Wirtschaft (IW) nach einem Bericht des Deutschlandfunk bis 2040 von heute rund fünf Millionen auf sechs Millionen steigen und sich in den Jahrzehnten danach bei rund 6,7 Millionen einpendeln. Der Bedarf an Pflege wird regional aber unterschiedlich sein. In Sachsen-Anhalt und Thüringen wird bis 2055 ein geringer Anstieg von sieben Prozent bzw. neun Prozent erwartet, während in Bayern ein Anstieg um 56 Prozent und in Baden-Württemberg um 51 Prozent prognostiziert wird.

Verschärft wird die Gesamtsituation noch durch einen unerwartet hohen Anstieg von 360.000 statt 50.000 zu Pflegenden im vergangenen Jahr, wie der Gesundheitsminister im selben Interview mit dem RND bestätigte. In diesem Zusammenhang betonte Lauterbach, dass Pflege keineswegs nur eine Frage des Alters sei, sondern er davon ausgehe, dass unter der großen Gruppe der sogenannten Babyboomer auch mehr jüngere Menschen pflegebedürftig würden.

Reformvorschläge

Aus diesem Grund plädiert Lauterbach für eine Dynamisierung der Leistungsausgaben für Pflege, Steuerzuschüsse für Pflegende bei Rentenbeiträgen und brachte die Einführung einer Bürgerversicherung erneut ins Spiel. Mit einer „umfassenden Finanzreform in der Pflege“ rechnet er in dieser Legislaturperiode aufgrund der verschiedenen Ansichten der Koalitionspartner allerdings nicht mehr.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) lobt die Einsicht in eine notwendige Reform, kritisiert allerdings, dass all das ohne eine zeitnahe Umsetzung niemandem helfe. Im Gegensatz zu Lauterbach fordert die BAGSO, „den Kommunen die Verantwortung für die Pflege und die Prävention von Pflegebedürftigkeit zu übertragen“, dies gesetzlich zu verankern und ausreichend zu finanzieren. Vor dem Hintergrund klammer Kommunalkassen und regional massiver Unterschiede im Pflegebedarf bleibt allerdings auch die Forderung der BAGSO mit einem Fragezeichen behaftet.

Sowohl BAGSO als auch Lauterbach sehen allerdings die Notwendigkeit, dass ohne mehr Geld sich kaum etwas verändern lässt.

Eine auf den ersten Blick andere Richtung schlägt der Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege (SVR) ein. Demnach würden die derzeitigen „strukturellen Probleme“ Druck auf die ohnehin zunehmend kritische Fachkräftesituation in der pflegerischen und medizinischen Versorgung bewirken, so Prof. Dr. med. Michael Hallek, Vorsitzender des SVR, gegenüber dem Ärzteblatt. Aus diesem Grund bräuchte es einen „effizienteren“ Einsatz von Ressourcen. Unter Effizienz wird in der freien Wirtschaft landläufig allerdings eine Verdichtung von Arbeitszeit verstanden. Entsprechend wäre diese Forderung konträr zum eigentlichen Bedarf an mehr Qualität und vor allem „mehr Zeit“ für die Patient*innen, wie es die Fachkräfte fordern. Zu diesem Ergebnis kam die Studie "Ich pflege wieder, wenn…" bereits 2022. Seitdem hat sich kaum etwas an der Situation verändert. Es wird also darauf ankommen, was der SVR unter Effizienz versteht.

Ein konkreter Vorschlag kommt von der Pflegerats-Präsidentin Christine Vogler. In einem Interview mit dem SWR schlug sie vor, dass Pflegekräfte mehr Kompetenzen erhalten, für die sie ansonsten auf Ärzt*innen angewiesen sind. In anderen Ländern sei es bereits üblich, dass Fachkräfte selbstständig Verordnungen und Pflegemittel verschreiben sowie Aufklärungsgespräche durchführen können. Effizienz, so verstanden, könnte sowohl zu einer Entlastung als auch zu einer Aufwertung führen. Ein weiteres Effizienzpotenzial liegt in einer besseren regionalen Vernetzung. Vorstellbar wäre hier, ein öffentliches Verkehrsnetz in den nächsten Jahren aufzubauen, das Angebot und Nachfrage gerade in ländlichen Regionen verbindet. Dieses Verkehrsnetz wäre vermutlich auch notwendig, sollten die Kommunen mehr Verantwortung übernehmen, wie es die BAGSO fordert.

Fazit

All das kostet Geld. Bevor also mit dem Effizienzbegriff Druck aufgebaut wird und dadurch noch mehr Pflegekräfte abwandern, sollte zunächst die Finanzierung ins Auge gefasst werden. Hieran schließt die Diskussion um eine Reform von Pflegeversicherung und sogenannter Schuldenbremse an. Kritische Stimmen zur Schuldenbremse fasst die Sendung „Die Anstalt“ vom 12. März zusammen, hier in kommentierter Fassung durch Maurice Höfgen (hauptberuflich wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundestag).

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Der demografische Wandel ist im Gange. Damit geht die Frage einher, wie der Bedarf an Pflege und struktureller Veränderung für eine würdige zweite Lebenshälfte gewährleistet werden kann. Gleichzeitig kann auch ein nicht zu unterschätzender Generationenkonflikt entstehen. Dieser Beitrag kann als Ausgangspunkt für einen komplexeren Diskurs genutzt werden.

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Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes ist jede zweite Person in Deutschland heute älter als 45 und jede fünfte Person älter als 66 Jahre.

"Wenn die Babyboomer in Rente sind, geht’s bergab", sagt der Soziologe Stefan Schulz in einer Podiumsdiskussion der Körber-Stiftung. Die Generation der Babyboomer beschreibt die Menschen, die ab Mitte der 1950er bis Anfang der 1970er Jahre geboren wurden. Dabei sind die Regionen, in denen ältere Menschen leben, ungleich verteilt. „In manchen Bundesländern wird es mehr zu pflegende Menschen geben als Wähler:innen unter 30.“ Während das auf der einen Seite zur eingangs angesprochenen Versorgungsproblematik führe, bedeute es auf der anderen Seite eine „Dominanz der Alten, die die Innovationskraft, Demokratie und den Wohlstand bedroht“. So die kontroverse These von Schulz.

Schulz legt dar, dass selbst in Metropolregionen wie Frankfurt mit einem durchschnittlichen Alter von ungefähr 41 Jahren ältere Menschen immer noch eine überproportional hohe Gewichtung besitzen, wenn es bspw. um Wahlergebnisse und damit um die politische Gestaltung gehe. Das liegt zum einen an ihrer Anzahl, zum anderen aber auch daran, dass jüngere Menschen nur halb so häufig zur Wahl gehen. Schulz verweist hier anekdotisch auf den für viele misslungenen Erstkontakten mit dem „Staat“ beim Auszahlen von Corona-Hilfen an jüngere Menschen. Sein Schluss ist, dass solche negativen Ereignisse den Politikverdruss der jungen Generation verstärken und in einem fundamentalen Kontrast zur grundsätzlichen Aufstiegsstimmung der 1950er Jahre stehen, die die Boomer-Generation geprägt habe.

Während Wahlen, Rentenschlüssel und wirtschaftlich skalierbare Innovationen eine Seite darstellen, die Schulz durch diese Schieflage gefährdet sieht, kann eine älter werdende Gesellschaft auch auf solidarischer Ebene ein Missverhältnis bedeuten. Einsamkeit und Anonymität sind dabei nur zwei der nicht einfach zu beziffernden Probleme. Auch das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung stellt die These auf: „Leere Eigenheime, Wohlstandsgefälle, soziale Isolation: Der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre ab 2018 hat im schlimmsten Fall gravierende Auswirkungen auf das kommunale Leben. Im besten Fall birgt der Ruhestand der Babyboomer aber ein immenses Potenzial an politisch und gesellschaftlich Engagierten.“

Allerdings gelte es, dieses „immense Potenzial“ nicht nur wahrzunehmen, sondern es bedeute eine Verantwortung für die Babyboomer-Generation, die Weichen richtig zu stellen, deren Konsequenzen sie in Teilen nicht mehr erleben werden. Dabei spielen die Bewertung von Problemen und ihre Lösung aufgrund unterschiedlicher Lebenserfahrungen und Lebenshorizonte eine Rolle. Während die Generation, die 2029 65 wird, trotz Altersarmut einen intergenerationalen relativen Wohlstand erarbeiten konnte, finde sich am anderen Ende bei den gerade 18-Jährigen eine immer stärkere intergenerationale Vermögensungleichheit, betont Schulz. Damit sei nicht auszuschließen, dass Weltsicht, Politikverdrossenheit und die daraus resultierenden Bedürfnisse zwischen, aber auch innerhalb der Generationen, immer stärker auseinandergehen.

Die großen zu bearbeitenden Themenfelder scheinen dabei innovative Wohnformen im Alter und die Arbeitswelt der jungen Menschen zu sein. Einen Einblick in das Feld Wohnen zeigt z. B. ein Bericht des Deutschlandfunk aus 2019.

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