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Digitale Teilhabe spielt zunehmend eine wichtige Rolle. Denn neue Technologien durchdringen alle Lebensbereiche, sie können den Verbleib in der Häuslichkeit bis ins hohe Alter erleichtern und die Vernetzung mit Familie, Freiwilligen und Fachkräften verbessern. Von sozial orientierten Technologien werden Menschen im Alter gerade im ländlichen Raum profitieren, ohne gezielte Förderung und Beratung geht es jedoch nicht.

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Unterschiedliche Projekte bieten in Schleswig-Holstein bereits Schulung und Beratung an (z. B. Wohlfahrtsverbände, Volkshochschulen, bürgerschaftlich organisierte Gruppen, Seniorenbeiräte und Medienprojekte). Jedoch adressiert landes- oder bundesweit kaum ein Projekt den expliziten Kontakt zu (älteren) Menschen, die von sich aus nicht den Weg in diese Schulungsangebote finden.

Konzept

Ziel im Konzept „Digitale Gesandte“ ist es, hier neue Zugangswege zu finden und zu eröffnen, die bei (älteren) Menschen Scheu, schlechte Mobilität, Angst vor Neuem und Unwissenheit über den Nutzen von digitaler Technik überwinden. Durch mehr Prävention sollen die Menschen dabei unterstützt werden, länger selbstbestimmt in der heimischen Umgebung zu leben. Niedrigschwellige, aktivierende Angebote mit dem Schwerpunkt digitaler Hilfen für ältere Menschen ohne Krise, Erkrankung oder Gefährdung sollen die Lücke schließen zwischen Prävention und Versorgung. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund einer zunehmenden Einsamkeit bei älteren Zielgruppen.

„Digitale Gesandte“ wurde vom Sozialministerium initiiert und gemeinsam mit der ews-group GmbH aus Lübeck konzipiert.

Das im Aufbau befindliche Netzwerk soll mit der vom Land beauftragten und laufenden Studie zur Einsamkeitsprävention verknüpft werden.

Projektumsetzung

Gleiches gilt für das Anfang 2025 gestartete Projekt „Digitale Gesandte“ beim SoVD Schleswig-Holstein bzw. in zwei SoVD-Modellregionen (Stadt Kiel und Kreis Dithmarschen). Das Sozialministerium Schleswig-Holsteins finanziert die Netzwerkarbeit hierzu und beteiligt sich aktiv daran. Das Projekt selbst wird von der Deutschen Fernsehlotterie gefördert.

Praxisleitfaden

Den "Gute-Praxis-Leitfaden" dieses Projektes können Sie direkt hier herunterladen.

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Nicht nur die Politik befasst sich mit der Frage, welche Maßnahmen, Handlungen und Strukturen es braucht, um Senior*innen in die Gesellschaft zu inkludieren und ihnen eine angemessene und faire Partizipation zu ermöglichen. Auch die jüngere Generation zeigt großes Interesse am Wohlbefinden von Senior*innen im gesundheitlichen, personellen, finanziellen und strukturellen Sinne.

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So hat die Hochschule Neubrandenburg in Forschungen - im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Landeshauptstadt Schwerin - versucht zu ermitteln, welche Veränderungen in der Seniorenpolitik nötig sind, um dem demographischen Wandel in Form eines neuen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes (SPGK) zu begegnen.

Erst vor kurzem schloss die Hochschule ihr anderthalbjähriges Projekt ab. Im Mittelpunkt dessen stand die Frage um die Stärkung der Infrastruktur ländlicher Regionen vor dem Hintergrund der Förderung der Gesundheit dort ansässiger Senior*innen. Übergeordnete Aspekte der Forschung umfassten damit die Möglichkeit um die Ausarbeitung eines SPGK sowie die hierfür mitwirkenden Akteure und ihre Rollen, wobei im Speziellen die Verantwortung der Kommunen berücksichtigt wurde.

Durch Interviews und eine umfangreiche Recherche zwecks Unterschung seniorenpolitischer Konzepte in anderern Staaten und Bundesländern konnten zahlreiche Daten gesammelt werden. Außerdem wurden im vergangenen Jahr vier Zukunftswerkstätten in Mecklenburg-Vorpommern veranstaltet, um mit Senior*innen, Politiker*innen und Forscher*innen in den Diskurs zu treten.

Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen, wurde in Kooperation mit dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern, dem Städte- und Gemeindetag M-V sowie dem Landkreistag M-V ein Leitfaden für eine progressive, nachhaltige und sozial gerechte SPGK entworfen, das sich weit über die untersuchten Regionen hinaus anwenden lassen könnte. „Das Vorhaben zielte darauf ab, im Rahmen einer inter- und transdisziplinären Untersuchung mittels Prozess- und Ergebnisevaluation die Erfolgsfaktoren sowie potenzielle Hemmnisse bei der Entwicklung der Gesamtkonzepte zu identifizieren“, heißt es u.a. in der Einleitung.

Verschiedene Themenfelder der Seniorenpolitik wurden hierfür beleuchtet und in die Gestaltung des Leitfadens eingebunden. Gesundheit, Wohnen, Pflege, Mobilität, Einsamkeit und kulturelle Teilhabe sind dabei nur einige Bereiche, die die Entwickler*innen des SPGK ausgiebig reflektierten. Für jedes seniorenpolitische Anliegen wurden abschließend ein Ziel formuliert, eine Empfehlung für die Politik ausgesprochen, die Ergebnisse zusammengefasst und ein Fazit formuliert.

Mit ihrem fast 100-seitigen Bericht erhofft sich die Hochschule Neubrandenburg, das gebündelte Wissen mit allen politischen Institutionen und Organen, die essentiell für eine gelungene Umsetzung eines SPGK sind, zu teilen und Impulse zu schaffen, die zu einem groß angelegten seniorenpolitischen Handeln anregen. Auch Senior*innen selbst sollen sich bestmöglich über die konzeptionellen Gegebenheiten informieren können, weshalb eine Zusammenfassung des Forschungsprojekts verfügbar ist.

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Junge Menschen stark durch die Ausbildung zu bringen: Das ist seit gut 15 Jahren das Ziel von VerAplus – ein Angebot des Senior Expert Service (SES). Das bundesweite Mentorenprogramm steht allen offen, die bei ihren ersten Schritten in Richtung Beruf auf Schwierigkeiten stoßen. Und das sind viele: In Deutschland werden seit Jahren rund 25 Prozent aller Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst. Nur die Hälfte der Betroffenen findet einen neuen Ausbildungsberuf oder -betrieb.

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Coaching mit Erfolg dank Tandem-Modell

VerAplus bringt Auszubildende, die Unterstützung wünschen, mit ehrenamtlichen Fachleuten im Ruhestand zusammen – immer nach dem 1:1-Prinzip. In der Individualität liegt das Erfolgsrezept: VerAplus-Begleitungen führen nach eigenen Angaben zu über 75 Prozent zum Ziel. Bislang haben mehr als 22.000 junge Menschen von dem Angebot profitiert.

VerAplus hilft bei

  • Problemen in der Berufsschule
  • Konflikten im Ausbildungsbetrieb
  • fehlender Lernmotivation
  • der Suche nach zusätzlichen Unterstützungsangeboten

Ziele

  • erfolgreicher Abschluss der Ausbildung
  • Stärkung der sozialen Kompetenz
  • Bewältigung von Prüfungsstress
  • Verbesserung der Selbstorganisation
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung

Für die Fachkräfte von morgen

VerAplus richtet sich an Auszubildende in allen dualen oder schulischen Ausbildungen, auch an junge Menschen, die berufsvorbereitende Angebote und Programme wie „Berufsorientierung für Flüchtlinge“ (BOF) in Anspruch nehmen. Einen besonderen Stellenwert nimmt die Förderung des Fachkräftenachwuchses im ländlichen Raum und in Pflege- und Gesundheitsberufen ein. VerAplus-Ausbildungsbegleitungen dauern zunächst ein Jahr, können bei Bedarf aber verlängert werden. Die Anmeldung erfolgt online unter vera.ses-bonn.de.

Profis im Ruhestand als Coaches

Die Mentoringaufgaben bei VerAplus werden von Profis im Ruhestand übernommen: Sie alle sind beim SES registriert, haben ein zweitägiges Vorbereitungsseminar durchlaufen und nehmen regelmäßig an Treffen zur Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch teil. Der SES unterstützt das ehrenamtliche Engagement mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung.

Ein direkter regionaler Kontakt kann per E-Mail hergestellt werden: Flensburg@vera.ses-bonn.de, Kiel@vera.ses-bonn.de, Luebeck@vera.ses-bonn.de oder sued-holstein@vera.ses-bonn.de

Auf der Website www.ses-bonn.de können sich Interessierte als Coach ("Expert") registrieren.

Kosten und Förderung

VerAplus-Begleitungen sind für Auszubildende, Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen kostenfrei. Partner des SES bei VerAplus sind der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Über den SES

Der SES ist die größte deutsche Ehrenamtsorganisation für Fach- und Führungskräfte im Ruhestand oder in einer beruflichen Auszeit (Weltdienst 30+). Seit 1983 unterstützt der SES den Know-how-Transfer in der Entwicklungszusammenarbeit. In Deutschland setzt er sich für den Nachwuchs in Schule und Ausbildung ein. Bundesweit kann der SES auf mehr als 13.000 Expert*innen zurückgreifen. 5.000 von ihnen stehen als VerAplus-Coaches zur Verfügung.

Kontaktmöglichkeiten

  • Senior Expert Service (SES) gGmbH, Kaiserstraße 185, 53113 Bonn
  • 0228 26090-40
  • vera@ses-bonn.de

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Auch für Rentner*innen besteht eine Steuerpflicht. Allerdings müssen sie selbst im Blick haben, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht. Das schreibt der Sozialverband VdK Deutschland e. V. und bezieht sich auf Angaben der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH).

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Laut Vdk müssen Rentner*innen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre steuerpflichtigen Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag überschreiten. Für 2024 lag dieser bei 11.784 Euro für Alleinstehende und 23.568 Euro für Verheiratete. Das Finanzamt fordert sie allerdings nicht automatisch dazu auf.

„Auch wer nur eine gesetzliche Rente bezieht, kann über die Jahre durch Rentenerhöhungen in die Steuerpflicht rutschen.“ Steuern sind allerdings erst für den ersten Euro oberhalb der Freibeträge zu zahlen. Wer also 11.884 Euro Rente (oder Rente plus weitere Einkünfte) erhält, würde nur auf 100 Euro Steuern zahlen.

Laut Finanzamt zählen zu weiteren Einkünften neben den gesetzlichen und privaten Renten auch: Pensionen, Einkünfte aus bestimmten (Neben-)Beschäftigungen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder bestimmte Kapitaleinkünfte, z. B. Zinsen auf ausländischen Konten.

Bis zum Jahr 2040 gibt es neben dem Freibetrag zusätzlich eine Übergangsregelung. Bis dahin gilt: „Je nach Jahr des Renteneintritts bleibt ein Teil der Rente steuerfrei. Wer etwa im Jahr 2024 in Rente gegangen ist, zahlt auf 83 Prozent der Rente Steuern.“

Die Person mit 11.884 Euro würde also nicht auf 100, sondern nur auf 83 Euro Steuern zahlen müssen. Rentenerhöhungen sind hingegen voll steuerpflichtig.

Allerdings gilt auch: Steuerpflichtig zu sein bedeutet nicht automatisch, Steuern zahlen zu müssen. Wie auch bei der Steuer während des Erwerbslebens gibt es diverse Möglichkeiten zum Absetzen. Das Bundesministerium für Finanzen weist in seinem Flyer „Wie Alterseinkünfte besteuert werden“ unter Punkt 8 auf folgende Positionen hin:

  • Werbungskosten: z. B. Ausgaben für Rentenberatung und für die Beantragung der Rente
  • Sonderausgaben: z. B. Beiträge zur Krankenversicherung und gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
  • Außergewöhnliche Belastungen: z. B. Krankheitskosten, Zahnersatz- oder Pflegekosten
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge: z. B. für gemeinnützige Organisationen oder Vereine
  • Kirchensteuer
  • Haushaltsnahe Dienste: z. B. für Handwerkerarbeiten oder Reinigungskräfte
  • Energetische Gebäudesanierung
  • Unterhalt: z. B. an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten

Vor allem Sonderausgaben wie bei Privatversicherten, außergewöhnliche Belastungen durch einen erhöhten Pflegebedarf oder vermehrte Kosten für Erkrankungen, aber auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Unterstützung im Haushalt sind besonders hervorzuheben, da ihr Bedarf mit zunehmendem Alter tendenziell steigt.

Wer also mit seiner Rente und möglichen weiteren Einkünften über dem Steuerfreibetrag liegt, sollte einmal die eigenen Ausgaben genauer anschauen. Laut VdK ist der steuerpflichtige Teil der Rente in der Rentenbezugsbescheinigung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ersichtlich. Diese wird jährlich per Post zugestellt und die Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt. Sie muss lediglich einmalig bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) angefordert werden.

Das Finanzamt weist darauf hin, dass steuerliche Auswirkungen von Ein- und Auszahlungen individuell unterschiedlich sind und nicht pauschal beantwortet werden können. Dies birgt das Risiko einer strukturellen Altersdiskriminierung, insbesondere für ältere Menschen in prekären Verhältnissen oder mit gesundheitlichen Einschränkungen. Entscheidend sind nicht allein das Alter, sondern die individuelle Lebenslage, das soziale Netzwerk sowie geistige und körperliche Fähigkeiten – denn eine korrekte Steuererklärung hängt mindestens von einem dieser Faktoren ab. (Mehr zu diesen Begriffen lesen Sie in unserem Artikel „Orientierung im Begriffe-Dschungel: Lebensphase, Lebenslage, Gebrechlichkeit“.)

Personen, die ihr Leben lang ihre Steuer selbst erledigt haben oder über ausreichende finanzielle oder soziale Mittel verfügen, um externe Hilfe in Anspruch zu nehmen, sind weniger betroffen. Wer Schwierigkeiten hat, Belege zu ordnen oder Ausgaben zu überblicken und auf sich allein gestellt ist, kann möglicherweise weniger steuerliche Abzüge geltend machen und unnötig Steuern zahlen.

Daher reicht es nicht aus, nur über steuerliche Rechte und Pflichten aufzuklären. Es muss auch hinterfragt werden, welche Hürden ältere Menschen daran hindern, ihre Steuererklärung korrekt und ohne unangemessene Belastung zu bewältigen.

Weitere Eckdaten und Informationen zum Thema:

Fristen für die Steuererklärung:

  • Reguläre Abgabe: Bis 31. Juli 2025
  • Mit Steuerberatung/Lohnsteuerhilfeverein: Bis 30. April 2026
  • Freiwillige Steuererklärung: Bis 31. Dezember 2028
  • Fristverlängerung: Kann bei triftigen Gründen beantragt werden.

Auf dem Portal rentenuebersicht.de können Nutzer ihre bereits erworbenen Rentenansprüche überprüfen. Die Nutzung ist freiwillig und kostenfrei. Für den Zugang sind die Steuer-Identifikationsnummer und die Online-Funktion des elektronischen Personalausweises erforderlich.

Zudem finden sie unter folgendem Link einen Lohn- und Einkommensteuer Rechner.

Dieses Video des VdK ist schon etwas älter und die Daten nicht aktuell, aber es gibt einen guten Überblick über die Prinzipien: Die Rente ist sicher…steuerpflichtig

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Seit Anfang 2024 geraten in Deutschland immer mehr Pflegeeinrichtungen in finanzielle Schieflage. Laut Erhebung des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP) haben seitdem 1.264 Pflegeeinrichtungen Insolvenzen oder Schließungen bekannt gegeben.

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Im Deutschen Ärzteblatt vom 08. April heißt es mit Bezug auf die Erhebung: „Tatsächlich dokumentierte der Arbeitgeberverband Pflege bereits Anfang vergangenen Jahres in einer eigens erstellten 'Deutschlandkarte Heimsterben', wie stark die Branche unter Druck steht. Mehr als 800 Insolvenzen oder Schließungen in der Altenpflege zählte der Verband demnach im Jahr 2023.“

Zentrale Ursache für die finanzielle Schieflage vieler Pflegeanbieter ist laut AGVP die „mangelnde Zahlungsmoral der Krankenkassen“. Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner am 15. April: „Die Pflegekassen tragen laut Sozialgesetzbuch die Verantwortung für die Versorgung. Doch sie können diesen gesetzlichen Auftrag ignorieren, denn Konsequenzen müssen sie nicht fürchten. Also sanieren sich viele Kassen auf Kosten der Einrichtungen: Sie erkennen Kostensteigerungen nicht an, mauern bei Nachverhandlungen und verschleppen den Abschluss von Verträgen.“ Besonders problematisch ist dies mit Blick auf die notwendigen Gehaltserhöhungen in der Pflege. Hierzu erkennt der AGVP an: „Stetig steigende Mindest- und Tariflöhne sind ein nachvollziehbares Anliegen, aber sie müssen sich auch refinanzieren lassen, ohne Pflegebedürftige und -unternehmen zu belasten. Wenn Pflegeanbieter auf steigenden Lohnkosten sitzen bleiben, geraten sie in existenzielle Not.“

Hierbei handelt es sich allerdings um die Position des Interessenverbandes der Arbeitgeber. Die Kritik mag deshalb nicht falsch sein, allerdings gehört auch die Frage dazu, was der AGVP unter „existenzieller Not“ versteht. Hierbei ist ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen.

Während die Pflegekassen nach §12 Abs. 1 S. SGB XI „für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung ihrer Versicherten verantwortlich [sind]“ und „dabei [nach Satz zwei] mit allen an der pflegerischen, gesundheitlichen und sozialen Versorgung Beteiligten eng zusammen[arbeiten], […] um eine Verbesserung der wohnortnahen Versorgung pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen zu ermöglichen“, gilt auf der anderen Seite nach § 4 Abs. 3 SGB XI: „Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige haben darauf hinzuwirken, dass die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.“

Daraus ergibt sich die Fragestellung, ob bei Leistungserbringern, die nicht gemeinnützig arbeiten, zur „Wirtschaftlichkeit“ auch gehört, dass sich aus der Unternehmung „lohnende Gewinne“ ergeben. Wie und wo beeinflusst Marktversagen die Schließung von Pflegeeinrichtungen, und sollte es dort ergänzende Pflegeeinrichtungen geben, die unabhängig von ihrer Rentabilität direkt durch staatliche Träger betrieben werden, um den Versorgungsauftrag sicherzustellen?

Diese Frage gilt es besonders dann zu stellen, wenn es von Seiten des AGVP heißt: Die Innovationsfähigkeit und Effizienz in der Pflege werden durch strikte Vorgaben und Regularien behindert. Digitale Lösungen und optimierte Arbeitsorganisation stoßen auf Widerstand, da der Fokus auf der Anzahl und Qualifikation der Mitarbeitenden liegt, anstatt auf den Ergebnissen. Gleichzeitig erschweren politische Vorgaben wie Bauvorschriften, Fachkraftquoten und starre Regeln die Schaffung neuer Pflegeangebote.

Von Seiten der Betroffenen, Angehörigen und Fachkräfte darf jedoch mit Skepsis darauf geblickt werden. Ob es sich hierbei letztendlich um tatsächliche Verbesserungen handelt oder ob Effizienz und digitale Lösungen lediglich Kostensenkung durch mittelfristige Mehrbelastung bei Fachkräften und/oder einen Abfall bei der Qualität der Angebote – zu der in der Pflege zwangsläufig der Mensch-zu-Mensch-Kontakt gehört – bedeuten, bleibt an dieser Stelle noch zu klären.

Wenn „Fachkraftquoten“ unrentabel erscheinen, dann stellt sich eben nicht automatisch die Frage nach weniger Quote, sondern ebenso danach, ob es an dieser Stelle eines staatlichen Trägers bedarf oder ob die Pflegesätze nicht „die Versorgung der Versicherten sicherstellen“ (zu diesem Thema siehe auch: Effizienz in der Pflege?). Auf der anderen Seite gilt aber auch: Dort, wo es keine Fachkräfte gibt, braucht es neue Konzepte. Es zeigt sich also eine komplizierte Gemengelage mit unterschiedlichen Blickwinkeln, die alle unter einen Hut gebracht werden wollen.

Für bestehende Angebote, die den Leistungsarten des § 28 SGX XI entsprechen, ist es allerdings mehr als legitim, dass der AGVP fordert, dass die Kassen ihre Fristen zur Genehmigung und zur rechtzeitigen Kostenerstattung einhalten.

Zusammenfassend bleibt die Refinanzierung von Kostensteigerungen ab dem Zeitpunkt ihres Entstehens ein komplexes Problem, das über die Verantwortung von Kassen, Trägern und Gesundheitsämtern hinausgeht. Alle Akteure teilen das Anliegen einer angemessenen und ausreichenden Finanzierung, die letztlich von der Entscheidung der Regierung, insbesondere des Finanzministeriums und erst in zweiter Linie des Gesundheitsministeriums, abhängt. Wie bereits in unserem Artikel zur Pflegereform erläutert, liegt hierin eine Herausforderung für die Zukunft der Pflege.

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Vor einem halben Jahr hatten wir über die Demonstration zum Inflationsausgleich für Rentner*innen in Berlin berichtet. Die Kundgebung fand am 06. November 2024 statt und kam auf weit über 2.000 teilnehmende Senior*innen, welche sich vor dem Brandenburger Tor versammelten, um den Inflationsausgleich von 3.000 Euro einzufordern, der ursprünglich ausschließlich Pensionär*innen bedachte.

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Einer der Redner*innen auf der Demonstration war Jürgen Fischer, Vorsitzender des Seniorenbeirats Stockelsdorf (Kreis Ostholstein). In einem Interview erklärt dieser, dass nicht nur Vorsitzende von Verbänden für die Interessen von Senioren, sondern auch Mitglieder des Deutschen Bundestags die Demonstration unterstützen und begleiteten. Zwei von ihnen, Mathias W. Birkwald (Linke) und Frank Bsirske (Bündnis 90/Grüne), trugen jeweils eine öffentliche Ansprache zur Kundgebung bei.

Ferner begrüßt Fischer die rege Beteiligung sowie die Aufmerksamkeit, die die Demonstration bundesweit auf sich und die Vernachlässigung der Rentner*innen bezüglich des Inflationsausgleichs auf sich gelenkt habe. „Meine Erwartungen wurden voll erfüllt. Ich hatte ein Gänsehautgefühl beim Betreten der Bühne“, so der 70-jährige.

Jürgen Fischer hatte nach zahlreichen internen Sitzungen zwecks der Beratung über den Inflationsausgleich die groß angelegte Demonstration in der Bundeshauptstadt initiiert. Darüber hinaus kümmerte er sich um die Organisation von Bussen, mit denen Rentner*innen aus Stockelsdorf nach Berlin gelangten, um dort für ihre Forderungen auf die Straße zu gehen. Durch eine gute Zusammenarbeit mit der Landesseniorenvertretung Berlin konnte er auch vor Ort mehrere hundert Rentner*innen für die Kundgebung gewinnen.

Obwohl Fischer maßgeblich zum Erfolg der Demonstration beigetragen hat, sieht er diesbezüglich noch Verbesserungspotenzial. „Leider haben über ein Jahr lang nur sehr wenige Seniorenbeiräte des Landes von meinen Aktivitäten erfahren“, bedauert er in der Hoffnung, zukünftig noch mehr Verbände und damit auch betroffene Rentner*innen rechtzeitig erreichen und von seinen weiteren Vorhaben überzeugen zu können.

Auf die Frage, welche Aktionen sich Fischer ebenfalls vorstellen könne, bringt dieser einen flächendeckenden Streik ehrenamtlich tätiger Rentner*innen ins Spiel. Damit zeigt er sich weiterhin bereit, sich für die Interessen von Ruheständler*innen in ganz Deutschland zu engagieren, bis eine Reaktion seitens der Regierung erfolgt.

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„Jede dreizehnte Person zwischen 43 und 90 Jahren fühlt sich aufgrund des Alters diskriminiert“. Zu diesem Ergebnis kommt der Deutsche Alterssurvey. Demnach empfinden 7,7 Prozent der Menschen in der zweiten Lebenshälfte, dass sie aufgrund ihres Alters benachteiligt werden.

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Der Deutsche Alterssurvey (DEAS) zeigt, dass Altersdiskriminierung vor allem in der medizinischen Versorgung (3,7 %) und bei der Arbeit bzw. Arbeitssuche (3,6 %) vorkommt. Etwas seltener wurden Diskriminierungserfahrungen im Alltag (3,0 %), bei Geldangelegenheiten (2,3 %) und bei Behördengängen (1,5 %) angegeben. Fast die Hälfte der Betroffenen berichtete von Altersdiskriminierung in mehreren Lebensbereichen.

Besonders einkommensschwächere Menschen geben häufiger an, Benachteiligung aufgrund ihres Alters zu empfinden. Gleichzeitig berichten sie häufiger von Benachteiligungen im Arbeitsumfeld, bei der medizinischen Versorgung und im Alltag.

Ähnlich sieht es bei Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen aus. Auch sie erleben häufiger Altersdiskriminierung als der Durchschnitt. Dies ist vor allem im Bereich der medizinischen Versorgung problematisch, da gerade gesundheitlich beeinträchtigte Menschen auf eine gute und diskriminierungsfreie Behandlung angewiesen sind.

Es deutet sich wenig überraschend an, dass auch beim Thema Altersdiskriminierung Menschen, die bereits aufgrund ihres sozioökonomischen Status oder ihrer Gesundheit benachteiligt sind, sich auch häufiger mit Altersdiskriminierung konfrontiert sehen. Da Armut und gesundheitliche Einschränkungen in der Regel nicht plötzlich auftreten, liegt die Vermutung nahe, dass Menschen, die bereits in der ersten Lebenshälfte mit Diskriminierung aufgrund ihres Status und möglicher Einschränkungen zu tun hatten, auch in der zweiten Lebenshälfte häufiger mit Altersdiskriminierung konfrontiert werden.

Svenja Spuling, Erstautorin der Studie, weist zudem darauf hin, dass die tatsächliche Verbreitung möglicherweise noch unterschätzt werden könnte. Da lediglich nach der empfundenen Diskriminierung gefragt wird, besteht die Gefahr, dass ein geringes Problembewusstsein für Altersdiskriminierung nicht erfasst wird. Betroffene würden ihre Benachteiligungen dabei gar nicht erst als solche wahrnehmen und daher nicht melden.

Insgesamt kommt der DEAS zum erwartbaren Ergebnis, dass Altersdiskriminierung das Wohlbefinden, die Gesundheit und Langlebigkeit der Betroffenen beeinträchtigt und gesellschaftliche Kosten verursacht, indem das Potenzial der älteren Generation ungenutzt bleibt.

Um dem entgegenzuwirken, finden sich drei Vorschläge im Newsletter des DEAS:

  • Förderung komplexer Altersbilder (z. B. durch das Programm „Altersbilder“ des BMFSFJ)
  • Pädagogische Bildungsformate und Aufklärungskampagnen gegen Ageismus
  • Intergenerationale Programme zur Stärkung des Austauschs zwischen Jung und Alt

„Davon können nicht nur Ältere, sondern auch die Gesellschaft als Ganzes profitieren – am meisten jedoch bestimmte Risikogruppen wie armutsgefährdete oder gesundheitlich eingeschränkte Personen“, heißt es. Ein Fokus auf „Aufklärungskampagnen“ und „intergenerationale Programme“ könnte dazu führen, dass insbesondere bei Gruppen mit mehrfacher Diskriminierung nicht differenziert werden kann, welches Merkmal zur Diskriminierung führt. Damit könnten mögliche strukturelle Probleme, die bereits in früheren Lebensphasen beginnen und sich in späteren Lebensphasen durch Altersdiskriminierung lediglich verstärkt zeigen, übersehen werden.

Altersdiskriminierung hat damit eine akute und eine präventive Ebene. Akut geht es darum, Diskriminierung älterer Menschen aufzudecken und zu bekämpfen. Präventiv sollte Altersdiskriminierung durch eine verbesserte Sozialpolitik vermieden werden, die früh ansetzt, Armut und Krankheit abmildert und Menschen frühzeitig stärkt. Für die Interessenverbände und weitere Akteure, die sich gegen Altersdiskriminierung engagieren, kann es daher hilfreich sein, zu unterscheiden, ob Diskriminierung aufgrund des Alters stattfindet oder ob das Alter „lediglich“ ein Verstärker bereits vorhandener Diskriminierungen ist.

Der DEAS wird seit fast drei Jahrzehnten durchgeführt und vom BMFSFJ gefördert. Unter folgendem Link finden Sie den Deutschen Alterssurvey 2025 als PDF.

Des Weiteren finden interessierte hier unsere früheren Artikel zu den Alterssurvey der vergangenen Jahre.

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Zum 1. Januar 2025 hat sich die Eigenbeteiligung, also der Betrag, den Pflegebedürftige bzw. ihre Angehörigen selbst zahlen müssen, im Vergleich zum Vorjahr bundesweit erhöht. Im Durchschnitt stieg der Betrag von 2.687 Euro auf nun 2.984 Euro pro Monat für das erste Jahr im Pflegeheim. Auch in Schleswig-Holstein ist die Gesamtzuzahlung für Bewohner*innen von stationären Pflegeeinrichtungen im ersten Jahr ihres Aufenthalts auf durchschnittlich 2.778 Euro pro Monat gestiegen.

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Damit liegt der Eigenanteil in Schleswig-Holstein zwar immer noch 206 Euro unterhalb des Bundesdurchschnitts. Allerdings stieg auch hier die Selbstbeteiligung um 275 Euro bzw. elf Prozent im Vergleich zum Jahresbeginn 2024. Das geht aus Daten einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) hervor.

„Der Anstieg der Zuzahlung hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich beschleunigt. Die größte Steigerung von knapp 18 Prozent gab es bei den pflegebedingten Aufwendungen (EEE), was vor allem auf gestiegene Personalkosten in der Branche aufgrund von Tariferhöhungen zurückzuführen ist. Damit ist der Effekt des zum 1. Januar 2024 erhöhten Zuschusses durch die Pflegekasse schon wieder verpufft“, so die Erkenntnis des vdek in ihrer Pressemitteilung vom 6. Februar 2025. Gute Pflege kostet Geld, das betont auch Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein.

Auch auf seniorenpolitik-aktuell.de wurde schon häufiger darauf hingewiesen, dass sich das Problem der Pflege nicht ohne mehr Ausgaben für Personal lösen lässt – zuletzt, als es darum ging, die Qualifikationsoffensive des Landes kritisch einzuordnen. Gerade vor dem Hintergrund, dass in Schleswig-Holstein immer wieder mit Personalengpässen zu kämpfen ist, wird deutlich, dass die Kosten nicht weniger werden, solange dieses Problem nicht angegangen wird.

Wie Straub ebenfalls unterstreicht, sehe sie „das Land in der Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen“. So würde eine vollständige Übernahme der Investitionskosten durch das Land die Bewohner*innen jeden Monat um 538 Euro entlasten. Darüber hinaus zahlen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen rund 70 Euro pro Monat für die Pflegeausbildung. Auch dies sei eigentlich eine Angelegenheit des Landes.

Wie der schleswig-holsteinische Landtag in seiner Plenumsdiskussion anerkannte, sind den Berechnungen des vdek zufolge lediglich 971 Euro für Verpflegung und Unterkunft vorgesehen. Der Rest verteilt sich auf sogenannte Investitionskosten sowie Personal- und Ausbildungskosten. „Einigkeit [des Landtags] besteht darin, gegenzusteuern. Während Schwarz-Grün vor allem den Bund in der Pflicht sieht, fordert die Opposition auch mehr Engagement vom Land.“ Welchen weg das Land „und der Bund“ auch einschlagen, Sie sollten sich vor dem Angesicht eines deutlichen Personalengpasses in der Pflege hüten Pflegekosten und Lohnkosten gegeneinander auszuspielen. Hier bei besteht auch eine Verantwortung der Sozialverbände eine solche Politik nicht durchgehen zu lassen.

Dennoch, vergleicht man nun den Eigenanteil mit der durchschnittlichen Altersrente (bei 35 Berufsjahren) von rund 1.800 Euro bei Männern und 1.333 Euro bei Frauen, so stellt sich schnell die Frage: „Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht ausreicht?“

Diese Frage griff der NDR in seinem Artikel vom 06. Februar 2025 auf und antwortete mit Verweis auf die Verbraucherzentrale: „Wenn die eigenen Reserven bis auf höchstens 10.000 Euro [bei Eheleuten 20.000 Euro] verbraucht sind, übernimmt das Sozialamt die verbleibenden Kosten. Es prüft allerdings, ob Kinder für ihre Eltern zahlen können. Sie sind jedoch erst zum Unterhalt verpflichtet, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Pflegebedürftige können auch einen Zuschuss zu den Wohnkosten bekommen.“

Voraussetzung auf Seiten der Pflegebedürftigen ist, dass sie als Betroffene ihre finanzielle Bedürftigkeit nachweisen. Hierbei wird auch das Einkommen und das Vermögen der Ehegatt*innen bzw. Lebenspartner*innen herangezogen.

Bei den Kindern ist anzumerken, dass nur das eigene Einkommen ausschlaggebend ist, nicht das der (Ehe-)Partner*innen. „Den Anspruch auf Elternunterhalt machen in aller Regel Sozialhilfeträger geltend und fordern, dass Sie Einkommen und Vermögen offenlegen.“ Besteht keine Unterhaltspflicht, bekommen die Eltern Sozialhilfe. Diese würde entsprechend der Differenz des Eigenbeitrags zahlen. Darüber hinaus können Pflegebedürftige auch Wohnzuschüsse beantragen, wenn sie bereits stationär leben. Dies ist besonders interessant, wenn die Rente möglicherweise gerade so die Kosten decken sollte, was insbesondere bei Aufenthalten über drei Jahren wahrscheinlicher wird.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale unter:

Abschließend ist an dieser Stelle auf zwei weitere Diskurspunkte hinzuweisen, die in der Debatte nur am Rande auftauchen:

Für Personen mit niedriger Rente und Kindern, die weniger als 100.000 Euro jährlich verdienen, übernimmt bei Pflegeheimkosten die Sozialhilfe. Das bedeutet allerdings, das für diese Gruppe selbst bei verdoppelten Zuschüssen durch das Land, der Gesamthaushalt nicht stärker belastet würde, da deren Kosten bereits durch das Land gedeckt werden. Damit ist zumindest ein Teil des Kostendiskurses lediglich ein Streit um die Frage, aus welcher öffentlicher Tasche bezahlt wird.

Es sollte bei der Überlegung auch darum gehen, bei Kostenübernahme-Anträgen die Hürden für Bedürftige so gering wie möglich zu halten. Menschen, die sich in ihrer letzten Lebensphase befinden, sollten keine zusätzlichen Hindernisse bei Ansprüchen erfahren, die ihnen zustehen, und die sich zudem im wahrsten Sinne des Wortes „verdient“ haben.

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Einsamkeit ist ein subjektives Gefühl, bei dem die eigenen sozialen Beziehungen nicht den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Zum Beispiel kann Einsamkeit für manche einen empfundenen Mangel an engen, emotionalen Bindungen bedeuten. Für andere entsteht Einsamkeit, wenn sie weniger Kontakt zu anderen Menschen haben, als sie es gerne möchten. Problematisch wird Einsamkeit, wenn das Gefühl der Einsamkeit sich verstetigt und mit einem dauerhaften Leidensdruck einhergeht.

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Chronische Einsamkeit macht nicht nur unglücklich, sondern ist mit einer Vielzahl an körperlichen und psychologischen Erkrankungen verbunden.[1]

Mehr als jede*r fünfte Senior*in ab 75 Jahren in Deutschland fühlt sich häufig oder zumindest hin und wieder einsam. Das hat Auswirkungen auf die Gesundheit und Zufriedenheit der Menschen. Einsamkeit macht krank und ist nicht nur deshalb ein gesamtgesellschaftliches Thema.

Daher hat das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein eine Studie zur Entwicklung von Maßnahmen gegen Einsamkeit im Alter in Auftrag gegeben, die von der Universität zu Lübeck durchgeführt wird.

Das Ziel der 2024 gestarteten Studie ist es, Ergebnisse über die Dimension von Einsamkeit, die Bedarfs- und Angebotsstruktur, ein „Train-the-Trainer-Konzept“ für Mitarbeiter*innen von Kommunen, Verbänden, Freiwilligenorganisationen etc. und eine Übersicht über die Angebotsstruktur in Schleswig-Holstein zu erlangen. Mit den Ergebnissen, die auf qualitativen und quantitativen Interviews beruhen, wird Mitte 2025 gerechnet.


[1] Vgl. Luhmann (2021): Einsamkeit - Erkennen, evaluieren und entschlossen entgegentreten, online unter https://www.bundestag.de/resource/blob/833358/0924ddceb95ab55db40277813ac84d12/19-13-135b-data.pdf

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Pflegeeinrichtungen stehen vor dem Spagat, einer steigenden Zahl an pflegebedürftigen Personen mit oft komplexen Versorgungsbedarfen gerecht zu werden, während der Personalmangel das Arbeitsklima belastet. Vor diesem bekannten Hintergrund befasst sich das Institut Arbeit und Technik (IAT/Westfälische Hochschule) mit der Frage nach einer besser gestaltbaren Flexibilisierung der Arbeitszeiten.

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In ihrem institutseigenen Newsletter „Forschung Aktuell“ vom Dezember 2024 beleuchten die Autoren die zentralen Ergebnisse des Forschungsprojekts „Pflege:Zeit“, das neue Wege in der Arbeitszeitgestaltung für die Pflege untersucht. Ziel ist es, durch flexible und zuverlässige Modelle die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten zu steigern und gleichzeitig die organisatorische Resilienz zu fördern.

Ein Ergebnis der Studie ist die erkannte Vielfalt an unterschiedlichen und individuellen Regelungen in den verschiedenen Einrichtungen und auf den unterschiedlichen Ebenen, die „eine bunte Tüte voller Regelungen zwischen Flexibilität und Zuverlässigkeit“ bilden. Um sich in dieser „bunten Tüte“ zurechtzufinden, hat das Forschungsprojekt „Pflege:Zeit“ eine Regelungs-Matrix entwickelt, die Akteure und deren Handlungsebenen systematisiert. Dabei lassen sich die folgenden drei Entscheidungsebenen unterteilen:

Regelungen für Individuen

  • Individuum-Individuum: Informelle Absprachen, z. B. Diensttausch.
    Merkmale: Hohe Abhängigkeit von der Beziehungsqualität; geringe externe Durchsetzbarkeit.
  • Individuum-Team: Flexible Lösungen für einzelne Teammitglieder (z. B. bei Krisensituationen).
    Merkmale: Abhängig von Teamzusammenhalt und Akzeptanz.
  • Individuum-Organisation: Vertragsbasierte oder mündliche Regelungen (z. B. nur Frühdienste).
    Merkmale: Geringe Transparenz; Risiko von Neid oder Intransparenz im Team.

Regelungen für Teams

  • Team-Individuum: Teambasierte Entscheidungen mit Einstimmigkeit, z. B. Vertretungsregelungen.
    Merkmale: Hohe Zuverlässigkeit bei klaren Absprachen.
  • Team-Team: Mehrheitsentscheide innerhalb eines Teams, z. B. Flexibilisierungstage.
    Merkmale: Abhängig von Teambindung und Mehrheitsverhältnissen.
  • Team-Organisation: Organisationsgestützte Regelungen, z. B. mobiles Arbeiten für bestimmte Teams.
    Merkmale: Hohe Zuverlässigkeit; potenzielle Benachteiligung anderer Teams.

Organisationale Regelungen

  • Organisation-Individuum: Verträge mit individuellen Vereinbarungen, z. B. für Leiharbeitskräfte.
    Merkmale: Eingeschränkte Flexibilität; oft geringe Zuverlässigkeit für Betroffene.
  • Organisation-Team: Organisationsweite Regelungen, z. B. Flex-Pool-Modelle.
    Merkmale: Hohe Zuverlässigkeit bei fixen Vereinbarungen; begrenzte Flexibilität für die Organisation.
  • Organisation-Organisation: Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge.
    Merkmale: Hohe Transparenz und Zuverlässigkeit; flächendeckender Anspruch für alle Mitarbeitenden.

Die Autorinnen betonen die zentrale Rolle von Teams bei der Umsetzung flexibler Arbeitszeiten, da sie den größten Spielraum für partizipative Entscheidungsprozesse und die Kombination von Flexibilität und Zuverlässigkeit bieten. Die vorgestellte Matrix dient als Orientierungshilfe, um zu identifizieren, welche Flexibilisierungsmaßnahmen zwischen welchen Akteuren verhandelt werden können. Sie stellt jedoch keine universelle Lösung dar, sondern bedarf individueller Anpassungen.

Trotz der aufgezeigten Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten bleibt das grundlegende Problem des Fachkräftemangels in der Pflege ungelöst. Die Regelungs-Matrix kann daher nur als ein Werkzeug von vielen betrachtet werden, um auf betrieblicher Ebene Verbesserungen anzustoßen. Entscheidend wird sein, dass Flexibilisierungsdiskussionen nicht zu Alibidiskursen verkommen, sondern tatsächlich spürbare Verbesserungen für Beschäftigte und Pflegebedürftige bewirken.

Wie wir bereits in unserem Artikel zur Effizienz in der Pflege geschrieben haben: Ohne Geld in die Hand zu nehmen, wird sich das Problem in der Pflege, das auch eine Frage des Nachwuchses und der Infrastruktur ist, nicht lösen lassen.

Darüber hinaus bietet die Matrix auch über die einrichtungsinterne Verwendung hinweg Orientierung: Angehörige und Bewohner*innen können anhand der identifizierten Ebenen und Akteure besser abschätzen, wie und bei wem individuelle Anliegen platziert werden können.

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