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Am 13. Dezember 2023 hat das Bundeskabinett die "Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit" beschlossen. Diese Strategie zielt darauf ab, Einsamkeit in der Gesellschaft in allen Altersgruppen zu bekämpfen. Ergänzend lassen sich die Tipps gegen Einsamkeit der Malteser betrachten, die sich gezielt auf Alterseinsamkeit bezieht.

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Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit

Laut Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sollen dazu Faktoren identifiziert und erforscht werden, die dazu beitragen können, Einsamkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Des Weiteren soll mit dem Einsamkeitsbarometer ein Instrument entwickelt werden, um das Ausmaß der Einsamkeit in Deutschland erfassen zu können.

Informationen und Erkenntnisse über Einsamkeit sollen breit gestreut und zugänglich gemacht werden, um das Bewusstsein für dieses Thema in der Öffentlichkeit zu stärken. Für die Umsetzung der Strategie sind das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) sowie die Geschäftsstelle zur Begleitung der Strategie gegen Einsamkeit verantwortlich. Auf der Webseite des KNE findet sich eine Liste mit Hilfs und Beratungsangeboten.

Darüber hinaus bietet das KNE eine sogenannte „Angebotslandkarte“, in der Interessierte über die Eingabe ihrer Postleitzahl oder ihres Wohnortes nach passenden Angeboten in ihrer Nähe suchen können.

Tipps der Malteser gegen Alterseinsamkeit

Ein anderer Ansatz findet sich bei den Maltesern. Unter dem Titel „Tipps gegen Einsamkeit im Alter“ haben die Malteser eine Liste mit 10 Tipps für eigene Maßnahmen gegen Einsamkeit entwickelt. Die Malteser zielen in ihren Tipps vor allem auf das „aktive“ Individuum:

  • Tipp 1: Lebensfreude wiederentdecken, indem man auch allein etwas unternimmt. „Alleine bedeutet nicht gleich einsam zu sein.“
  • Tipp 2: Regelmäßigkeiten schaffen, sich Strukturen überlegen und diese in einem ersten Schritt auch auf Papier genau planen und festhalten.
  • Tipp 3: „Handeln Sie proaktiv! Rufen Sie alte Bekannte an oder nehmen Sie Brieffreundschaften wieder auf […].“
  • Tipp 4: Neue Technik und das Erlernen neuer Technik als Chance nutzen.
  • Tipp 5: Die Nachbarn ansprechen oder, in Verbindung mit Tipp 4, Menschen über Online-Netzwerke wie nebenan.de oder nextdoor.de zunächst online kennenlernen, wenn der persönliche Kontakt schwer fällt.
  • Tipp 6: Ehrenamtliches Engagement finden.
  • Tipp 7: Mehrgenerationenhäuser: „Wäre das Leben in einer großen Wohngemeinschaft eine Option für Sie?“ Allerdings sollte hier eingeschränkt werden, dass es auch darauf ankommt, ob und wo solche Angebote vorhanden sind.
  • Tipp 8 und 9: Gehen Sie einem Hobby nach und/oder machen Sie Sport.
  • Tipp 10: Mit einem Haustier sind Sie in guter Gesellschaft. Allerdings gilt es hier ehrlich zu fragen, ob man diese Verantwortung übernehmen kann und will. Sollte das nicht der Fall sein, bieten die Malteser immerhin einen Besuchsdienst mit Hund an.

Weitere Perspektiven auf Einsamkeit im Alter

Das Problem an diesen Tipps liegt allerdings in ihren Voraussetzungen. Nicht jeder hat Zugang zu sozialen Gruppen oder ehrenamtlichen Möglichkeiten, sei es aus geografischen, finanziellen oder gesundheitlichen Gründen.

Gerade für Menschen in ländlichen Gebieten oder mit eingeschränkter Mobilität, die zudem nicht „digitalaffin“ sind, verfehlen diese Tipps ihren Zweck. Hinzu kommt, dass nicht jeder sich in großen Gruppen oder im Rahmen von Freiwilligenarbeit wohlfühlt. Introvertierte Menschen oder solche mit sozialen Ängsten könnten solche Vorschläge als überwältigend empfinden und sich dadurch noch weiter zurückziehen, anstatt Unterstützung zu finden.

Insbesondere, aber nicht nur, wenn Einsamkeit in Verbindung mit Depressionen auftritt, können solche Tipps zu Fehlschlüssen führen, die die Verantwortlichkeit im inaktiven Verhalten der betroffenen Personen sehen und dabei den Kontext, also die Lebensbedingungen, die Persönlichkeit oder eben die Gründe für die Erkrankung aus den Augen verlieren.

Eine erste Anlaufstelle bei Depression bietet hier die deutsche Depressionshilfe, wobei explizit auch Angehörige und Menschen, die nicht wissen, ob sie eine Depression haben, sich an diese Hilfe wenden können.

Soll Einsamkeit ernst genommen werden, sollten insbesondere in der Forschung die Menschen berücksichtigt werden, die aufgrund von Einschränkungen nicht aus eigener Kraft aus ihrer Einsamkeit herausfinden können. Forschungen im Rahmen der „Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit“ sollten daher Faktoren betrachten, die über das individuelle Verhalten hinausgehen. Ein „Einsamkeitsbarometer“ könnte zusammen mit anderen soziodemografischen Daten dabei helfen, strukturelle Problemfaktoren für Einsamkeit zu erkennen. Diese Erkenntnisse wären jedoch nur dann wertvoll, wenn daraus auch nachhaltig finanzierte Projekte zur Bekämpfung von Einsamkeit entstünden.

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In einer Publikation des Institut Arbeit und Technik (IAT) werden Herausforderungen und Chancen bei der bedarfsgerechten gesundheitlichen Versorgung in ländlichen Regionen beschrieben.

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Aktuelle Reformbestrebungen auf Bundes- und Landesebene (in Nordrhein-Westfalen), die eine Umstrukturierung des Kliniksektors in eine konzentrierte und qualitativ hochwertige Versorgungslandschaft anstreben, könnten besonders in ländlichen Regionen zur Unterversorgung der Bevölkerung führen.

Auch der Fachkräftemangel und der demografische Wandel haben negative Auswirkungen für die bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung auf dem Land: „Einerseits führt die zunehmende Zahl älterer, häufig chronisch kranker und multimorbider Menschen zu einem erhöhten Versorgungsbedarf, gleichzeitig steigt die Zahl älterer Ärzt:innen, die vergeblich Nachfolgeregelungen für ihre Praxis suchen“.

Die Autor*innen fordern „regional passgenaue Versorgungslösungen“ in ländlichen Räumen. Dafür schlagen sie den Ausbau Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) vor. Nach Angaben des Bundesministerium für Gesundheit sind MVZ „eigenständige Leistungserbringer, in denen mehrere ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte kooperativ unter einem Dach zusammenarbeiten“. Kommunen selbst können ein MVZ gründen, um die gesundheitliche Versorgung in der Region zu verbessern.

MVZ könnten eine „breite Palette von medizinischen Dienstleistungen“ anbieten und seien außerdem eine attraktive Arbeitsstätte, wie aus der Publikation hervorgeht. So könnten sie die bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung auf dem Land besser gewährleisten.

Jedoch empfehlen die Autor*innen genaue Bedarfs- und Standortsanalysen vor der Gründung eines MVZ. In der Publikation wird ein dreistufiges Analyseverfahren vorgestellt, welches am IAT entwickelt wurde, um „wichtige Hinweise zur Standortwahl [zu] liefern und prognostische Einschätzungen zu Fallprognosen geben, um zukünftige Gründer auch aus dem nicht-medizinischen Sektor bei der Standortwahl maßgeblich zu unterstützen.“

Dabei geht es im ersten Schritt um eine Analyse des Bestands, im zweiten um eine räumliche Einordnung und im dritten um eine Bedarfsprognose. Daraus könne eine Standortempfehlung erarbeitet werden.

Zur Publikation: Cirkel, Michael / Cramer, Elena / Ernste, Peter (2023): Bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum – Neue Chancen und Herausforderungen. Forschung aktuell, 11/2023. Online unter: doi.org/10.53190/fa/202311.

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KIWA steht für „Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter und für Menschen mit Assistenzbedarf“ und ist eine kostenlose, neutrale, landesweite Beratungsstelle in Schleswig-Holstein. Mit der Koordinationsstelle soll die Angebotsvielfalt und die Qualität des Wohnens für Menschen mit Unterstützungsbedarf in Schleswig-Holstein gestärkt und weiterentwickelt werden.

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Leistungsumfang der KIWA

Die KIWA berät zu Optionen, möglichst selbstbestimmt im Alter und/oder mit Behinderung zu wohnen. Den Ort der Beratung können die Adressat*innen wählen. Konkret können folgende Personengruppen beraten werden:

  • Menschen im Alter
  • Menschen mit Behinderungen
  • Angehörige/gesetzliche Betreuer*innen
  • Vermieter*innen
  • Bauunternehmen
  • Initiator*innen und Pioniere
  • Kommunen
  • Vereine und Genossenschaften
  • Betreuungs- und Pflegedienste

Auf diese Themen konzentriert sich die Beratung:

  • innovative und alternative Wohnformen für ein gemeinschaftliches Wohnen, z.B. Wohn-Pflege-Gemeinschaften (WPG)
  • technische Unterstützungsmöglichkeiten (AAL-Systeme) sowie Digitalisierung, damit z.B. ein Wohnen in den eigenen vier Wänden möglichst lange machbar ist

Mit der KIWA sollen neue und innovative Wohn-Pflege-Angebote begleitet und unterstützt werden sowie Lücken in den Versorgungsstrukturen sichtbar gemacht werden. Im Idealfall können Lösungen zur Schließung dieser Lücken gefunden werden.

Aus dem bisherigen Verlauf der Arbeit - so die Einschätzung der KIWA - seien besonders Lücken an Wohnangeboten für junge, an Demenz erkrankter Menschen und Menschen mit Behinderung im Alter aufgefallen. Die KIWA ist bemüht, Projekte, die auf diese Zielgruppe ausgerichtet sind, bestmöglich zu unterstützen.

Die KIWA kann per E-Mail unter post@kiwa-sh.de erreicht werden.

Vorstellung einer Wohngruppe

Die KIWA ist in der Beratung bei mehreren Wohnprojekten, welche sich derzeit gründen, beteiligt. Eine davon – die Aktiv-WG in Klein Rönnau (Kreis Segeberg) – soll hier vorgestellt werden.

Das Haus bietet Platz für 5 bis 6 Mieter*innen, die trotz leichter Vergesslichkeit oder einer beginnenden Demenz ein selbstständiges und erfülltes Leben führen möchten. Die Wohnform richtet sich besonders an Menschen, die ihrer Diagnose aktiv entgegentreten möchten.

Es wird in diesem Projekt besonderer Wert auf die Förderung der Lebensqualität gelegt. Durch die Anleitung und Durchführung der MAKS®-Therapie sollen die Mieter*innen dabei unterstützt werden, ihre Fähigkeiten zu stabilisieren und zu erhalten. Angehörige sind jederzeit willkommen, können sich mit einbringen und so den Umgang mit der Erkrankung erlernen.

Eine erfahrene Präsenzkraft ist täglich für 3 bis 4 Stunden vor Ort, um individuelle Bedürfnisse zu erkennen und die notwendige Unterstützung zu bieten. So soll ein Umfeld geschaffen werden, das Sicherheit und Geborgenheit vermittelt.

Das Landhaus in Klein-Rönnau soll durch großzügige Räume und einen parkähnlichen Garten eine angenehme Atmosphäre bieten. Hier haben die Mieter*innen die Möglichkeit, sich mit Gartenarbeiten zu beschäftigen, sich zu entspannen und die Natur zu genießen. Haustiere sollen hier auch gerne gesehen sein.

Wenn Sie Interesse an der  Wohngemeinschaft haben oder weitere Informationen wünschen, können Sie den Eintrag auf der Homepage der KIWA anschauen und die KIWA kontaktieren.

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Neben dem eigenen Zuhause und dem Arbeitsplatz braucht es insbesondere für ein gutes Altwerden öffentliche Begegnungsräume, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Solche „Dritten Orte“ müssen daher als zentrales Element altersfreundlicher Kommunen gesehen werden.

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Der auf den Soziologen Ray Oldenburg Begriff „Third Places“ – übersetzt also Dritte Orte – bezeichnet Begegnungsorte, die jenseits des familiären Umfelds und des Arbeitsplatzes liegen. Darunter fallen beispielsweise Bücherhallen, Schwimmbäder oder Offene Treffs. Öffentlich zugängliche Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen werden im Alter wichtiger, verlieren die „ersten“ und „zweiten“ Orte insbesondere durch Ende der Erwerbstätigkeit doch an Bedeutung.

Auch vor dem Hintergrund der Alterung einer geburtenstarken Generation (sog. Babyboomer) und der steigenden Zahl von Älteren, die von Einsamkeit gefährdet sind, dürfte die Schaffung neuer Anlaufstellen in den Quartieren an Bedeutung gewinnen. Zwar erhöht das Altern an sich nicht das Risiko für Vereinsamung, biografisch bedingte Verluste im Zuge des Älterwerdens können allerdings zu Einsamkeitserfahrungen beitragen. Denkbar ist das beispielsweise dann, wenn neben dem durch das Ende der Erwerbstätigkeit wegfallenden zweiten Ort auch im ersten Ort, dem angestammten Zuhause, Partner*innen sterben oder Kinder ausziehen und ein Gefühl der Leere entsteht.

Der Rolle „dritter“ Orte im Alter hat sich nun eine Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung sowie der Körber-Stiftung gewidmet. Die im November vorgelegte Studie trägt den Titel „Dritte Orte. Begegnungsräume in der altersfreundlichen Stadt“ und untersucht, wie Kommunen gezielt solche Treffpunkte fördern können. Als ein Positivbeispiel wird die Stadt Den Haag beleuchtet.

Den Haag ist 2015 dem Netzwerk Altersfreundlicher Städte und Gemeinden beigetreten und betreibt eine Alterspolitik, die auf den Handlungsfeldern der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegen. Eine zentrale Rolle spielen dabei Dritte Orte, an denen alle Älteren in der Stadt die Möglichkeit haben sollen, Teilhabe leben zu können. In einem von der Stadt geförderten Programm werden bestehende Begegnungsorte in das Programmnetzwerk aufgenommen und Bedarfe für weitere Orte in Quartieren identifiziert. So entsteht ein wachsendes Netzwerk aus derzeit 60 Dritten Orten.

Die Studie der Körber-Stiftung und des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung weist aber auch darauf hin, dass es mehr gebe als die klassischen Senior*innentreffs. Vermutet wird, dass sich viele der „neuen Alten“ von den herkömmlichen Angeboten für Senior*innen nicht mehr angesprochen fühlen könnten. Die Babyboomer-Generation arbeite länger, engagiere sich häufiger ehrenamtlich und ihre Frauenerwerbsquote sei höher als bei den gegen Ende des Zweiten Weltkrieges oder in den ersten Nachkriegsjahren Geborenen. „Sie dürften sich eher für Orte interessieren, die zum aktiven Mitwirken einladen, Freiraum für Austausch, Kreativität, Lernen und neue Ideen bieten“, so der Bericht. Auch müssten Dritte Orte nicht komplett durchstrukturiert sein. Auch unvorhergesehene Begegnungen oder auch nur entspanntes Zuschauen sollten ermöglicht werden.

Die Studie finden Sie hier.

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Auf seniorenpolitik-aktuell wird - als Teil des politischen Prozesses - immer mal wieder auf Ergebnisse von Meinungsumfragen hingewiesen. In der Ergebnisdarstellung ist oft zu lesen, dass diese repräsentativ seien. Warum das problematisch sein kann, haben wir für Sie zusammengefasst.

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Erhebung: Auswahl

Zunächst eine relativ neue Entwicklung bei Erhebungen per Telefon, welche als Zufallsauswahl durchgeführt werden. Diese werden inzwischen sehr häufig als Dual-Frame Stichprobe erhoben, es werden also Personen per Festnetz- und Mobiltelefon kontaktiert. Dies ist eine Reaktion auf die Kritik, dass immer größere Personengruppen nur noch mobil erreichbar sind - und dadurch aus Festnetzerhebungen komplett herausfielen.

Dieses Beispiel zeigt: Schon die Erhebung selbst kann die Ergebnisse stark beeinflussen, Personengruppen können - trotz beworbener Repräsentativität - ausgeschlossen sein.

Auch für eine Befragung per Mobiltelefon benötigen die Befragten Zeit. Es benötigt wenig Fantasie, um Personengruppen zu nennen, die über wenig Zeit frei verfügen können. Für beispielsweise Alleinerziehende; Beschäftigte in Vollzeitberufen oder Schichtarbeit; Menschen, die Angehörige pflegen ist die Ressource Zeit wertvoll. Ein Anruf eines Umfrageinstitutes wird wahrscheinlich eher weggedrückt.

Letztlich kann auch der Zeitpunkt der Erhebung Fragen aufwerfen. So werden die Telefonbefragungen häufig nur über einen oder wenige Tage durchgeführt. Wird das Wochenende ausgespart, wird wahrscheinlich ein Teil der Arbeitnehmer*innen nicht teilnehmen können. Auch wird über die tatsächliche Uhrzeit der Anruf(versuche) oft keine Auskunft gegeben.

Erhebung: Fragestellung

Bei jeder Befragung sollten die konkreten Fragestellungen und die möglichen Antworten kritisch betrachtet werden. Gerade bei politischen Fragestellungen sind geschlossene Antworten problematisch. Wird nach der befürworteten politischen Reaktion auf ein gesellschaftliches Problem gefragt, bilden die Antwortmöglichkeiten den repräsentierten politischen Rahmen ab. Fehlt dann auch noch die Antwortmöglichkeit "Keine der Genannten", machen die Meinungsforschungsinstitute Politik, indem sie politische Lösungen ausklammern.

Ein Beispiel aus 2015: In einer Forsa-Umfrage gab es zwei Antwortoptionen zu der Griechenlandpolitik der Bundeskanzlerin: 1. ob sie sich mit ihrer strikten Haltung "Drittes Hilfsprogramm nur gegen strenge Auflagen" alles in allem richtig verhalten habe oder ob sie 2. Griechenland zu einem Ausstieg aus dem Euro hätte zwingen sollen. Diese zwei Antwortoptionen lassen eine Menge politische Optionen aus, führten aber zu aufsehenerregenden Schlagzeilen wie "Grünen-Wähler begrüßen Merkels Krisenkurs" (im Spiegel) oder "Deutsche zufrieden mit Krisenmanagerin Merkel" (im Stern). Besonders brisant: Auftraggeber der Befragung war der Stern.

Auch die Auswahl der Fragen kann schon Politik sein: Bei einer Befragung zur Altersvorsorge wird durch die Reduktion auf Fragen zur privaten Altersvorsorge die Relevanz der gesetzlichen Rente komplett ausgeklammert werden. Als Ergebnis kann dann verkündet werden: "90% wünschen sich eine Stärkung der privaten Rentenversicherung".

Auswertung

In der Auswertung werden die Ergebnisse nach verschiedenen Merkmalen differenziert ausgewertet und auch mit dem tatsächlichen Anteil an der Gesamtbevölkerung gewichtet. Das mag zunächst interessant und transparent klingen, wirft aber zwei neue zentrale Probleme auf.

Zunächst das Problem der Auslassung: Welche Kategorien werden in der Auswertung nicht unterschieden? Fehlen diese soziodemografischen Daten, kann auch nicht garantiert werden, dass die Erhebung in Hinblick auf diese Kategorie repräsentativ für die gesamte Bevölkerung ist.

Problem der Kategorienbildung

Es werden unterschiedliche Kategorien aufgeführt und damit unterstellt, dass Personengruppen mit dieser Zugehörigkeit unterschiedlich sein müssten. Wir befassen uns hier nur beispielhaft mit dem Aspekt „Region“. Eine grobe und unbegründete Unterscheidung kann suggerieren, dass z.B. die Unterschiede zwischen Lübeck und Rostock schwerer wiegen als zwischen Hamburg und Isny im Allgäu. Klingt abwegig? Ist jedoch die scheinbar beliebteste Perspektive:

So sollen die Unterscheidung in "Ost" und "West" Erkenntnisse generieren. Aber ist das nach über drei Jahrzehnten wirklich immer noch das wichtigste regionale Merkmal? Es klingt vielleicht zunächst schlüssig. Das kann auch daran liegen, dass Meinungsforschungsinstitute uns seit Jahrzehnten immer wieder diese Unterscheidungskategorien präsentieren. Aus Meinungsforschung wird dann auch Meinungsbildung, ganz ohne Daten.

Der Wohnort ließe sich nämlich auch ganz anders unterscheiden, z.B. nach der Einwohnerzahl des Ortes, orientiert am Statistikamt Nord:

  • Ländlich: bis 2.000
  • Landstadt: 2.001 bis 5.000
  • Kleinstadt: 5.001 bis 20.000
  • Mittelstadt: 20.001 bis 100.000
  • Kleinere Großstadt: 100.001 bis 500.000
  • Großstadt: Über 500.000

Auch regionale Unterschiede ließen sich andere finden, gerne plakativ in zwei Kategorien:

  • Stadtstaaten und Bundesländer
  • Kreisfreie Städte und Kreise

Oder wie wäre es mit einer ganz neuen politischen Aufteilung des Bundesgebietes, z.B. in Nord, Ost, West und Süd? Oder nach aktuelleren politischen Faktoren, wie der Aufteilung nach Regionen des EU-Förderprogrammes Interreg B? Hier wäre die Bundesrepublik in die Förderregionen Alpen, Donau, Mitteleuropa, Nordsee, Ostsee und Nordwesteuropa unterscheidbar. Diese überschneiden sich zwar, könnten aber die Grundlage für eine differenziertere regionale Auswertung liefern.

Diese regionalen Unterscheidungen würden zu recht neue Fragen aufwerfen, der Zuschnitt der Regionen kann je nach politischem Thema hinterfragt werden. Aber warum sollte die politische Aufteilung der Jahre 1949 bis 1989 das einzige regionale Kriterium bleiben, welches erhoben wird?

Fazit

Warum werden solche Umfragen in Auftrag gegeben, warum wenden Meinungsforschungsinstitute diese ungenauen, mitunter fragwürdigen, Methoden an?

Je grober die Kategorie, desto größer ist die Anzahl der Personen, die diese Kategorie repräsentieren sollen. Das führt zu gut kommunizierbaren Kategorienbildungen und erlaubt größere Gruppenbildungen. Denn die Zufallsstichprobe - welche ca. 84.359.000 Menschen abbilden soll - umfasst meist nur etwa 1.000 Personen.

Die jeweiligen Auftraggeber*innen der Befragungen haben zudem ein Interesse an zitierbaren Aussagen, je genauer die Ergebnisdarstellung, desto uninteressanter wäre das Zitat. Als Beispiel aus den Wahlumfragen: Würde man den Fehlerquotienten von meist 3 % berücksichtigen, dürfte man nicht schlussfolgern "7 % für diese Partei", sondern: "4 bis 10 % für diese Partei".

Auch sind die bekannten Meinungsforschungsinstitute gewinnorientiert und haben damit - genauso wie ihre Auftraggeber*innen - ein Interesse an kurzen Schlagzeilen, die für Aufmerksamkeit sorgen. Denn die gewonnene Aufmerksamkeit bedeutet zusätzliche Werbung und damit mögliche neue Aufträge.

Schlimmer geht immer

Wir haben in diesem Beitrag auf mögliche Probleme bei Befragungen per Telefoninterview hingewiesen. Auf vielen Nachrichtenseiten werden jedoch auch Onlinebefragungen geschaltet. Mit diesem Thema hat sich schon vor längerer Zeit der Deutschlandfunk beschäftigt.

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Das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft hat die Beschlüsse des schleswig-holsteinischem Altenparlaments 2020 analysiert. Es wurden die Beschlüsse untersucht, welche aus Anträgen des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein (LSR) hervorgegangen sind.

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Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben, sie haben jedoch keine bindende Wirkung.

Mehr zur Vorgehensweise und Verwendung finden Sie in unserem Beitrag zu den Beschlüssen des Jahres 2019.

Die hier dargestellten Einschätzungen sollen grob zusammenfassen, ob die jeweiligen Rückmeldungen aus Parteien, Ausschüssen und Parlamenten im Sinne des entsprechenden Beschlusses des Altenparlaments sind.

Das Ergebnis dieses Vergleiches kann anderen geäußerten Meinungen aus den Parteien widersprechen. Diese Analyse und die grafischen Übersichten sollten und können nicht als Wahlempfehlung oder ähnliches genutzt werden.

Die Ergebnisse lassen sich zu folgenden Zwecken nutzen:

  • Die Reaktionen auf Inhalte von Beschlüssen des Altenparlaments können eingeschätzt werden. Damit kann auch die Rolle des Altenparlaments im politischen Prozess kritisch reflektiert werden.
  • Es liegt ein erster Überblick über die Ergebnisse nach den Beschlüssen des Altenparlaments vor. Interessierte und Engagierte auf Seiten der Seniorenvertretungen können damit…
    • Die Gründe von Ablehnungen näher betrachten und den politischen Akteur*innen auf der Diskursebene begegnen.
    • Bei mehrheitlicher Zustimmung zu Beschlüssen prüfen, ob den positiven Äußerungen politisch wirksame Taten gefolgt sind.

Zusammenfassung der Ergebnisse

Zehn Beschlüsse des Altenparlaments 2020 wurden untersucht. Im Vorjahr gingen noch 15 Beschlüsse aus Anträgen des LSR hervor. Wie im Vorjahr wurden einzelne Anträge zusammengelegt.

Die Abbildungen zeigen die Reaktionen aus der aktuellen Analyse (Altenparlament 2020). Um den Vergleich zu veranschaulichen, werden die Ergebnisse der Analysen seit dem Altenparlament 2015 dargestellt.

Landesebene: Parteien

Auf der Landesebene reichten wie im Vorjahr CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW zu allen Beschlüssen Stellungnahmen ein. Die AfD nahm zu keinem Beschluss Stellung. Im Untersuchungszeitraum hat damit erstmals eine im Landtag vertretene Partei zu keinem der Beschlüsse Stellung genommen.

Bei CDU, SPD, FDP und SSW ist der Anteil der Zustimmungen gestiegen. Hier könnte es sich für den LSR lohnen zu prüfen, inwiefern diesen Zustimmungen gesetzgeberische Handlungen gefolgt sind.

Bei den Grünen ist der Anteil der Zustimmungen wie im Vorjahr leicht zurückgegangen. Die Grünen und vor allem die SPD kündigten häufiger Diskussionen zu den Beschlüssen an, das Ergebnis dieser Diskussionen könnten Seniorenvertreter*innen erfragen und kritisch hinterfragen.

Im Vergleich zu den Vorjahren ist bei CDU, SPD und Grünen der Anteil der ablehnenden Reaktionen wieder etwas gestiegen.

Der relativ hohe Anteil der zustimmenden Reaktionen ist bei dem SSW in allen untersuchten Altenparlamenten gegeben, 2020 wurde sogar neun von zehn Beschlüssen zugestimmt.

Landesregierung und Landtag

Aus den zuständigen Ministerien kamen 2020 wieder etwas mehr kritische Rückmeldungen als im Vorjahr. Erstmals seit 2017 wurde sich wieder zu allen Beschlüssen des LSR geäußert.

In den öffentlich zugänglichen Dokumenten der Ausschüsse des Landtages konnte im untersuchten Jahr 2020 wieder seltener Bezüge zu Beschlüssen des Altenparlaments hergestellt werden.

In den Landtagsdebatten konnten dagegen zum ersten Mal zu mehr als der Hälfte der Beschlüsse inhaltliche Bezüge recherchiert werden.

Bundesebene

Wie in den Vorjahren haben sich SPD, Linke und Grüne auf Bundesebene am häufigsten zu den Beschlüssen des Altenparlaments geäußert. Die Landesgruppen von FDP und AfD haben 2020 keine direkten Rückmeldungen zu den Beschlüssen geäußert. Bei der CDU ist der Anteil der Rückmeldungen deutlich angestiegen, vor allen im Vergleich zum Vorjahr.

Die Linke gibt weiterhin – verglichen zu den anderen Bundesparteien desselben Jahres – am häufigsten eine zustimmende Stellung zu den Beschlüssen des Altenparlamentes. Der Anteil der zustimmenden Rückmeldungen von Grünen und allem SPD ist im Vorjahresvergleich weiter leicht gestiegen, der Anteil der neutralen Positionen weiter leicht gesunken.

Im Bundestag wurden zu der Hälfte der Beschlüsse des Altenparlamentes inhaltliche Bezüge in den Plenardebatten hergestellt, dies ist der höchste Anteil seit Beginn der Analysen.

Weitere Lektüre

Im Vergleich zwischen Bundes- und Landesebene lässt sich feststellen, dass auf Landesebene Parteivertreter*innen deutlich häufiger auf die Beschlüsse reagieren.

Die 63-seitige Analyse der Beschlüsse des Altenparlaments 2020 wurde durch den Vorstand des LSR zur Veröffentlichung freigegeben und kann hier direkt heruntergeladen werden.

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Seit dem 1. Mai 2023 können Menschen mit dem Deutschlandticket – auch 49-Euro-Ticket genannt – auch über die Tarifgrenzen hinaus den gesamten Nahverkehr nutzen. In der Praxis zeigt sich: Gerade für Senior*innen ohne Internetzugang ist es vielerorts gar nicht so einfach, an das Ticket überhaupt zu kommen.

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Es soll vieles einfacher machen, das Deutschlandticket. Zu einem monatlichen Preis von 49 Euro kann man seit diesem Monat mit Verkehrsmitteln des Nahverkehrs quer durch die Bundesrepublik reisen. Tarifgebiete Verkehrsverbunde und Bundesländer sollen damit keine Rolle mehr spielen. Doch wie gelangt man nun an das bereits angebotene Ticket?

Der ursprüngliche Plan von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), das 49-Euro-Ticket nur digital anzubieten, ist schon vor dem Start wieder verworfen worden. Zu groß war die Kritik, Menschen ohne Smartphone könnten von dem innovativen Ticket ausgeschlossen werden. Kund*innen sollen also optional eine Chipkarte ausgestellt bekommen. Allerdings zeigt sich derweil in der Praxis: Längst nicht überall ist das so einfach möglich.

Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeigt, dass einige Anbieter die Möglichkeit eines analogen Ticketverkaufs an Schaltern oder Kundencenter explizit ausschließen. Bei anderen fehlten eindeutige Informationen dazu. „Das von Anfang an favorisierte Onlineticket droht für viele Verbraucher:innen zum Problem zu werden und der Abozwang zum Bumerang. Niemand darf ausgeschlossen werden“, wird vzbv-Vorständin Ramona Pop dazu in der Pressemitteilung zitiert.

Auch bei Heike Felscher von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) gingen viele Anrufe und Zuschriften zum Start des Deutschlandtickets ein. Die Referentin für Grundsatzfragen bei der BAGSO begrüßt gegenüber 24RHEIN zwar die Einführung einer deutschlandweiten Fahrkarte, kritisiert aber, dass nicht überall eine Chipkarten- oder Papierlösung verfügbar sei: „Wir stoßen seit Tagen immer wieder auf Fälle, wo Menschen uns berichten, dass bestimmte Verkehrsverbünde Chipkarten gar nicht anbieten“. Felscher berichtet dabei auch von einem konkreten Beispiel: „Da erreichte mich ein Anruf von jemandem, der aus Lörrach nach Freiburg fahren musste, um das Deutschlandticket als Chipkarte zu bekommen“ – einer Strecke von knapp 70 Kilometern.

„Von unserer Seite wäre es am einfachsten gewesen, wenn die Deutsche Bahn und die Kundenzentren der Verkehrsverbünde einfach Formulare hätten, die man vor Ort ausfüllen und abgeben kann, und dann bekommt man danach seine Chipkarte zugeschickt. Das wäre die einfachste Möglichkeit für die Menschen gewesen, die kein Smartphone und keinen Computer haben“, betont Felscher. Eine solche Lösung sei bislang nicht in Sicht, man habe aber noch einmal das Verkehrsministerium kontaktiert und hoffe auf Verbesserungen.

Die Bundesregierung sieht in dem digitalen Ticket, zu dem sie neben der App-Variante jedoch auch die Chipkarte zählen, indes eine große Chance. „Gerade in der ÖPNV-Branche besteht hier ein großer Nachholbedarf“, heißt es auf ihrer Internetseite. „Ein digitales Deutschlandticket ist ein wichtiger Schritt für die weitere Digitalisierung des Sektors.“ Dort wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass Verkehrsunternehmen bis Ende des Jahres übergangsweise ein Ticket in Papierform (mit QR-Code) ausgeben dürfen.

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Bei der Auseinandersetzung um Armut im Alter, von der insbesondere Frauen bedroht sind, fällt hin und wieder der Begriff „Gender Pension Gap“. Geläufiger ist der sogenannte „Gender Pay Gap“. Doch was meinen die Begriffe eigentlich?

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Kürzlich haben wieder zahlreiche Organisationen den Weltfrauentag am 8. März zum Anlass genommen, über die Ungleichheit der Einkommen zwischen Frauen und Männern aufzuklären. Sie fordern unter anderem die Überwindung des "Gender Pay Gap", also der Lücke zwischen dem Lohn im Vergleich der Geschlechter. Ausgerechnet auf einen Tag zuvor fiel bereits der sogenannte "Equal Pay Day". Bis zu diesem Tag arbeiten Frauen mit Blick auf die Lohnlücke statistisch gesehen umsonst. Knapp 18 Prozent verdienen Frauen weniger als Männer, im Durchschnitt erhalten weibliche Arbeitnehmerinnen 4,31 Euro weniger Stundenlohn (brutto) als ihre männlichen Kollegen.

Nun liegt es nahe, dass Frauen, die im Erwerbsleben deutlich weniger Gehalt beziehen, auch im Alter von niedrigeren Renten betroffen sind. Und da kommt der Begriff des Gender Pension Gap ins Spiel. 2021 erhielten Frauen fast ein Drittel geringere Alterseinkünfte als Männer, wie aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Frauen, die 65 Jahre und älter waren, bezogen in dem Jahr Alterseinkünfte in Höhe von 17 814 Euro brutto im Jahr. Bei Männern dieser Altersgruppe waren es hingegen 25 407 Euro brutto.

Noch drastischer fällt die Rentenlücke aus, wenn Einkünfte aus Hinterbliebenenrenten abgezogen werden. 29 Prozent der Frauen ab 65 Jahren haben im Jahr 2021 Leistungen aus dieser Rentenart erhalten. Dabei handelt es sich allerdings um sogenannte abgeleitete Ansprüche, die Höhe hängt also von den Rentenansprüchen des verstorbenen Partners ab. Wird der Gender Pension Gap um die Ansprüche aus einer Hinterbliebenenrente bereinigt, liegt dieser sogar bei über 42 Prozent.

Die Ursachen dafür sind vielfältig. Neben der ohnehin schlechteren Bezahlung im Erwerbsleben (Gender Pay Gap) sind Frauen zudem häufiger in Teilzeit beschäftigt, nehmen häufiger als Männer Auszeiten für Erziehungs- und Pflegetätigkeiten und sind seltener in gut bezahlten Führungspositionen zu finden. Eine Folge der niedrigen Rentenansprüche ist die höhere Armutsgefährdungsquote von Frauen. Mehr als jede fünfte Frau ab 65 Jahren ist von Armut bedroht. Bei Männern dieser Altersgruppe fällt die Zahl mit 17,5 Prozent erwartungsgemäß niedriger aus.

Mit einem Ende der ungleichen Alterseinkünfte ist alsbald nicht zu rechnen. „Auch bei den aktuell Erwerbstätigen ist für die Zukunft ein geschlechtsspezifisches Gefälle bei den Alterseinkünften zu erwarten“, prognostiziert das Statistische Bundesamt. „Dafür spricht unter anderem die unterschiedliche Teilzeitquote von Männern und Frauen. Hier schlagen sich Geschlechtsunterschiede besonders deutlich nieder“.

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Seit dem 1. Oktober 2022 gilt für Bewohnerinnen und Bewohner die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in den Gemeinschaftsbereichen der Pflegeheime. Verbände sehen darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte und Lebensqualität der Betroffenen und fordern eine Aufhebung.

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„Nach fast drei Jahren Pandemie sollen in den Pflegeheimen wieder Maßnahmen greifen, die die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohnern massiv beschneiden. Dabei hatte die Politik versprochen, dass eine soziale Isolation in Pflegeeinrichtungen nie wieder vorkommen darf“, lässt sich Dr. Regina Görner, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in einer Pressemeldung zitieren. Hintergrund der Kritik ist die im Bundestag beschlossene Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes, die unter anderem die Maskenpflicht in Pflegeheimen vorsieht. Zwar kann die Maske im eigenen Zimmer abgenommen werden, in allen öffentlichen und gemeinschaftlichen Bereichen der Einrichtungen, bei Wegen zu gemeinsamen Mahlzeiten oder bei der Teilnahme an Freizeitangeboten muss seit diesem Monat wieder zwangsläufig eine Maske getragen werden.

Die BAGSO sieht darin einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff. Die Regelungen würden zu einem hohen Isolationsrisiko führen und Bedürfnisse von Bewohner*innen nach sozialen Kontakten und nach Nähe und Berührung verkennen. „Insbesondere Menschen mit Demenz, die mehr als die Hälfte der Heimbewohnerinnen und -bewohner ausmachen, trifft das Tragen einer Maske schwer, da sie auf die Mimik des Gegenübers angewiesen sind, um Kontakt aufzunehmen.“ Solche drastischen Eingriffe seien vor dem Hintergrund einer hohen Impfquote – die Bewohner*innen in Pflegeheimen sind in der Regel vierfach geimpft ­– regelmäßigen Testungen und besseren medizinischen Versorgungsmöglichkeiten nicht nachvollziehbar.

Senior*innen- und Pflegeverbände weisen darauf hin, dass es sich bei Pflegeheimen um das Zuhause der Bewohner*innen handelt. So argumentiert Dr. Manfred Stegger vom BIVA-Pflegeschutzbund: „Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner wohnen dauerhaft in den Einrichtungen. Es ist ihr zuhause. Sie sind anders zu behandeln als Patienten im Krankenhaus, die sich nur für eine begrenzte Zeit dort aufhalten“. Er ergänzt an anderer Stelle in der Pressemitteilung: „Es ist etwas anderes, ob man in geschwächtem Zustand eine begrenzte Zeit im Krankenhaus oder ob man im Pflegeheim sein gesamtes Lebensende verbringt“. Auch die BAGSO-Vorsitzende appelliert an die Politik: „Heben Sie die Maskenpflicht für die Bewohnerinnen und Bewohner auf. Keiner anderen Bevölkerungsgruppe wird zugemutet, trotz vier Impfungen im eigenen Zuhause eine Maske zu tragen.“

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Wie der NDR im Juli berichtete, ist mehr als jede dritte Gemeinde in Schleswig-Holstein ab 20 Uhr abgehängt. Es gebe dort dann keine regelmäßige Bus- oder Bahntaktung mehr. Doch nicht nur abends gibt es Probleme mit dem Angebot des öffentlichen Nahverkehrs, in einem anderen Beitrag schildert der Rundfunksender beispielsweise die Situation im Ort Alveslohe, wo eine „Kümmerin“ den fehlenden ÖPNV für Senior*innen ersetzt.

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Über 400 Gemeinden ohne Abendanbindung

„Nach dem Spätdienst mit Bus oder Bahn nach Hause, abends ins nächste Kino mit dem öffentlichen Nahverkehr: Für die Einwohner von 429 Gemeinden in Schleswig-Holstein ist das nicht spontan möglich“, schreibt der NDR zum Fazit einer eigenen Fahrplan-Analyse. In diesen Gemeinden gebe es nach 20 Uhr keine Haltestelle mehr, die regelmäßig angefahren werden würde. Diese Abend-Taktlücke betreffe über 230.000 Menschen und damit jede*n zwölfte*n Schleswig-Holsteiner*in. Bürgerbusse oder Anruftaxen blieben bei der Analyse unberücksichtigt, entscheidend für das Merkmal „abends abgehängt“ sei nur gewesen, ob es noch mindestens eine fahrplanmäßige Abfahrt gebe oder nicht.

Auf Anfrage habe der Verkehrsverbund Nah.SH das Ergebnis der Recherche bestätigt. „Es ist richtig, dass einige Gemeinden in Schleswig-Holstein gegenwärtig nicht gut an den Nahverkehr angebunden sind, insbesondere auch abends und am Wochenende“, wird Sprecher Dennis Fiedel in dem NDR-Beitrag zitiert. Das Ziel müsse sein, zum Beispiel durch On-Demand-Systeme (Angebote auf Abruf) die Erreichbarkeit in ländlichen Regionen zu verbessern.

Eine bessere Anbindung fordere auch Jörg Bülow vom schleswig-holsteinischen Gemeindetag. „Wenn wirklich das Ziel der Politik ist, den Individualverkehr zu reduzieren, muss auch im ländlichen Raum der ÖPNV ausgebaut werden“, so Bülow in dem Artikel. Gleichzeitig sei es unrealistisch, jede dieser teilweise sehr kleinen Gemeinden mit einer regelmäßigen Abendanbindung auszustatten. Hier brauche es „bedarfsgerechte“ Antworten.

Die „Kümmerin“ von Alveslohe

Im Kreis Segeberg, zwischen Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und Ellerau, liegt der kleine Ort Alveslohe. Weniger als 3.000 Menschen leben hier. Doch auch diese Menschen wollen mobil sein, was ohne Auto nicht einfach ist: „Wir haben hier so gut wie gar kein Angebot. Bus fährt hier eigentlich niemand“, wird der parteilose Bürgermeister des Ortes Peter Kroll in einem weiteren NDR-Beitrag zitiert. Neben dem Schulbus gebe es nur noch die Buslinie 6541 – einmal am Tag (morgens um 5:13) wird der Ort durch diese angefahren.

Insbesondere für Senior*innen ist eine fehlende Anbindung ein großes Problem, denn neben denen, die gar kein Auto haben, gibt es auch noch einige, die nicht mehr Auto fahren können. Trotzdem müssen diese Menschen genauso zum Arzt, zur Bank, zur Post, zu Freundinnen und Freunden oder zu Senior*innentreffs. In Alveslohe hat man eine Lösung gefunden, den fehlenden ÖPNV teilweise zu ersetzen: Den Fahrdienst leistet nun Marita Beine, die seit 2019 auf 450-Euro-Basis angestellte „Kümmerin“ im Ort. „Es gibt viele Angebote hier im Dorf, also Seniorenclub, Hausfrauenbund, einen Spielenachmittag von der Kirche. Aber Viele können halt nicht mehr hin. Die müssen gefahren werden“, beschreibt die 67-jährige die Situation gegenüber dem NDR. „Es war ursprünglich so gedacht, dass ich ältere Menschen besuche, um die Vereinsamung ein bisschen abzumildern“, erzählt Beine, doch de facto ersetze sie auch den Personennahverkehr.

„Wir sind froh, dass wir die haben“, so Peter Kroll. „Sonst wären wir komplett abgehängt.“ Eine bessere ÖPNV-Anbindung hätte der Bürgermeister des Orts allerdings trotzdem gerne.

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