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Mit dem Projekt „Digital souverän mit Künstlicher Intelligenz“ will die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) an 32 Standorten Künstliche Intelligenz für Senior*innen erfahrbar machen. Dabei sollen sowohl über Chancen als auch Risiken erkundet werden können.

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2020 ist das Projekt mit 16 Standorten gestartet, weitere 16 folgen nun. Mit „Standorten“ sind Mehrgenerationenhäuser, Seniorenbüros sowie Einrichtungen oder Freiwilligeninitiativen gemeint, die als Projektpartner*innen Einblicke in Künstliche Intelligenz für den Alltag älterer Menschen geben. Bis Ende 2022 sollen Multiplikator*innen geschult werden, die Senior*innen regelmäßig in die digitale Welt begleiten. Ziel des Projekts ist es, dass ältere Menschen Vor- und Nachteile kennenlernen und so besser entscheiden können, ob oder wie diese technischen Hilfsmittel eingesetzt werden sollen.

„Viele Menschen, auch Ältere, denken bei Künstlicher Intelligenz zunächst an Science-Fiction-Filme oder an Pflegeroboter“, so BAGSO-Vorsitzende Regina Görner zu dem Projekt. „Dabei können KI-Anwendungen einen Beitrag zur Lebensqualität im Alter leisten. Smarte Haushaltsgeräte erleichtern körperlich anstrengende Arbeiten, Sprachassistenten vereinfachen den Alltag, Apps helfen zum Beispiel bei Sehbeeinträchtigungen“. Doch auch die Risiken sollen nicht vernachlässigt werden. Denn „zu Recht möchten die Menschen wissen, wie zum Beispiel ihre Daten verwendet werden“, ergänzt Görner. „Lern- und Informationsangebote speziell für ältere Menschen sind deshalb wichtig.“

Unter anderem mit Kiel, Hamburg, Schwerin oder Bremerhaven sind auch eine Reihe Orte in Norddeutschland als Projektstandorte vertreten. Eine Liste der Standorte finden Sie hier. Gefördert wird das bei der BAGSO-Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen“ angesiedelte Projekt durch Mittel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

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Im Rahmen der Studie „Hohes Alter in Deutschland“ (D80+) wurden über 10.000 Personen über 80 Jahren schriftlich zu ihrer Situation und Lebenslage befragt. Die Ergebnisse werden nach und nach in thematischen Kurzberichten aufbereitet veröffentlicht, im nun erschienen dritten Bericht geht es um die Gesundheit im hohen Alter.

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„Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit und subjektive Gesundheit im hohen Alter“ heißt der etwa 20-seitige Kurzbericht, der im Januar veröffentlicht wurde. Er ist der dritte dieser Art. Der erste Bericht ist im November 2021 erschienen. Er hatte die wahrgenommenen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Wohlbefinden im hohen Alter zum Thema. Der ebenfalls noch Ende letzten Jahres veröffentlichte zweite Kurzbericht hat sich mit dem Einkommen im Alter auseinandergesetzt.

Laut der Studie hätten die meisten Menschen in der Altersgruppe mindestens eine Erkrankung – im Durchschnitt hätten die repräsentativ befragten 80-Jährigen und Älteren angegeben, 4,7 Erkrankungen zu haben. Erwartungsgemäß steige die Anzahl der Erkrankungen mit dem fortschreitenden Alter. So berichte die Altersgruppe der 80- bis 84-Jährigen weniger häufig von Krankheiten als die Älteren. Ähnlich verhalte es sich mit dem Pflegebedarf. Fast zwei Drittel der Befragten hätten keinen Pflegebedarf, erst in der ältesten Population von 90 Jahren und älter überwiege die Pflegebedürftigkeit.

Frauen berichteten mehr von Erkrankungen als Männer ihrer Altersgruppe. Interessant ist darüber hinaus auch der Zusammenhang zum Bildungsstand. Hochaltrige mit höheren Bildungsabschlüssen hätten weniger Erkrankungen als jene mit niedrigerer Bildung.

Allerdings: Trotz durchschnittlich mehrfacher Erkrankungen bewerte die Mehrheit der Hochaltrigen ihre Gesundheit als „eher gut“ oder sogar „sehr gut“. Darüber hinaus sei ebenfalls die Mehrheit der befragten Altersgruppe trotz gesundheitlicher Probleme mit ihrem Leben zufrieden und geben laut Studie an, nach ihren eigenen Vorstellungen zu leben. Auffällig ist hierbei allerdings, dass hochaltrige Heimbewohner*innen deutlich häufiger eine niedrigerer Lebensqualität angeben würden als Gleichaltrige in Privathaushalten.

Die Hochaltrigkeitsstudie D80+ wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) über einen dreijährigen Zeitraum gefördert und vom Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) und dem Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres) durchgeführt. Ausgangspunkt der Studie ist unter anderem die Feststellung, dass es bislang kaum Erkenntnisse über das hohe Alter in Deutschland gegeben habe – und das vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft. „Eine gute Datenlage ist jedoch notwendig“, heißt es auf der Internetseite von ceres. „Zum einen, um den besonderen Unterstützungsbedarfen im hohen Alter zukünftig besser gerecht werden zu können. Zum anderen, um Lösungsansätze für sozialpolitische Herausforderungen wie der sozialen Sicherung im Alter sowie im Hinblick auf eine Generationengerechtigkeit entwickeln zu können.“

Die Berichte können Sie hier herunterladen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Hintergrund der Studie D80+.

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In der Diskussion um Verkehrssicherheit und Mobilität von Senior*innen wird häufig betont, dass ältere Menschen beispielsweise aufgrund eingeschränkter Reaktionszeiten das Auto besser stehen lassen sollten. Gleichzeitig ist der Erhalt von Mobilität im Alter Teil von Autonomie und Teilhabe. Immer mehr Kommunen zeigen in Modellprojekten, wie es gehen könnte: Kostenfreie ÖPNV-Jahreskarten gegen die Abgabe des Führerscheins.

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Mit zunehmendem Alter wird oft auch Seh- und Reaktionsvermögen schlechter. Das wird insbesondere im Hinblick auf den Straßenverkehr oft kritisch diskutiert, schließlich entstehe daher auch ein Fremdgefährden anderer Verkehrsteilnehmer*innen. Sollte es regelmäßige verpflichtende Tests zur Überprüfung des Fahrvermögens geben? Sollte man ab einem bestimmten Alter nicht mehr Autofahren dürfen? Solche und ähnliche Fragen finden sich in der Debatte wieder.

Bei der Frage, welche Altersgruppe statistisch die meisten Unfälle baut, liegen ältere Menschen allerdings nicht vorne: „Das höchste auf die Fahrleistung bezogene Risiko, als Pkw-Fahrer an einem Unfall mit Getöteten als Hauptverursacher beteiligt zu sein, liegt wiederum bei den 18- bis 20-Jährigen“, heißt es in der Studie „Seniorinnen und Senioren im Straßenverkehr“, die die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) 2018 publiziert hat. Die Studie ist zudem Grundlage für die SENIORWALK-Studie zur Sicherheit älterer Fußgänger*innen, über die wir im Dezember berichtet hatten.

Richtig ist aber auch, dass das Unfallrisiko mit zunehmendem Alter wieder steigt. Der Risikowert von Senior*innen liege etwas höher als der von 21- bis 24-Jährigen. „Sie sollten die eigenen Fahrfähigkeiten regelmäßig, vor allem aber selbstkritisch hinterfragen“, empfiehlt daher ADAC-Verkehrspsychologe Ulrich Chiellino. Der ADAC bietet zwar freiwillige Tests zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit an, spricht sich selbst jedoch gegen regelmäßige verpflichtende Tests von Menschen über 65 Jahren aus. Die älteren Fahrer*innen würden riskante Manöver meiden und größere Abstände einhalten. „Mit einem derart besonnenen und selbstkritischen Fahrverhalten können altersbedingte Leistungseinbußen häufig ausreichend kompensiert werden“, heißt es weiter auf der Internetseite des Automobilclubs.

Autofahren ist Teil von Mobilität und damit auch eine Frage von Teilhabechancen und Unabhängigkeit im Alter. Zumal es – gerade in ländlichen Regionen – vielerorts an Alternativen fehlt. Mit Hilfe von Modellprojekten versuchen aber immer mehr Kommunen, für ältere Menschen Anreize zu schaffen, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dem Auto vorzuziehen. Wie der BR in einem Fernsehbeitrag Anfang 2020 berichtet, haben Seniorinnen und Senioren beispielsweise in Bamberg die Möglichkeit, ihren Führerschein für immer abzugeben – und im Gegenzug eine kostenfreie Jahreskarte für den ÖPNV zu erhalten. Allerdings wird diese nur für ein Jahr von der Stadt übernommen, danach müssen die Nutzer*innen selbst für das entsprechende Ticket aufkommen. Ähnliche Projekte gibt es auch in anderen Städten wie im nordrhein-westfälischen Recklinghausen.

Auch die schleswig-holsteinische Stadt Lübeck hat im August 2021 ein in diesem Jahr beginnendes Modellprojekt beschlossen, das mehr Menschen zu einem Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel bewegen soll. Auch hier bekommen Personen eine kostenfreie Jahreskarte für den ÖPNV, wenn sie im Gegenzug ihren Führerschein abgeben. Hierbei geht es allerdings nicht explizit nur um Senior*innen, auch, wenn das Projekt für diese vermutlich am interessantesten sein dürfte. „Ziel des Modellversuchs ist es, in Lübeck die Verkehrssicherheit zu erhöhen, den Kfz-Verkehr einschließlich des ruhenden Verkehrs zu reduzieren, Menschen für den ÖPNV zu begeistern und so einen nachhaltigen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten“, heißt es in der Begründung des in der Lübecker Bürgerschaft angenommenen Antrags. Die Kosten für die Stadt würden sich am Ende einer dreijährigen Laufzeit auf rund 315.000 Euro belaufen.

Bereits 2019 gab es in Lübeck einen entsprechenden interfraktionellen Antrag von SPD und CDU. Im damaligen Beschlussvorschlag heißt es, der Lübecker Senior*innenbeirat stimme dem Vorschlag ausdrücklich zu. Fraglich ist allerdings, ob die Abgabe des Führerscheins für immer im Gegenzug zu lediglich einem Jahr kostenfreier ÖPNV-Nutzung ein guter Tausch ist. So bleibt abzuwarten, wie nachgefragt das Angebot der Stadt wirklich sein wird.

Auch in Fragen der Verkehrssicherheit wäre ein zumindest für Senior*innen grundsätzlich kostenfreier ÖPNV sicherlich die attraktivere Alternative. Auch das im September 2021 zusammengekommene Altenparlament in Schleswig-Holstein hat sich zum wiederholten Male dafür eingesetzt. Im entsprechenden Beschluss heißt es: „Die Landesregierung Schleswig-Holstein möge sich dafür einsetzen, dass alle Bürger*innen ab Eintritt in den Ruhestand, alle Bürger*innen mit Grundsicherung und alle Bürger*innen mit einem Grad der Behinderung ab 50% den ÖPNV in Schleswig-Holstein kostenfrei nutzen können.“

Weiterführende Links zum Thema:

NDR: Modellversuch in Lübeck: Bus-Jahreskarte gegen Führerschein

NDR: Autofahren im Alter – Mehr Sicherheit durch freiwilliges Training

Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Verkehrssicherheit für Seniorinnen und Senioren

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Vergangene Woche fand der 13. Deutsche Seniorentag statt, wie wir bereits berichteten. Wir haben für Sie an der Veranstaltung „Ältere digital verbinden – Lehren aus dem Lockdown“ teilgenommen, die wir hier zusammenfassen.

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Das Thema Digitalisierung ist beim Deutschen Seniorentag nicht nur aufgrund der kurzfristigen Umstellung auf eine Online- statt Präsenzveranstaltung von Bedeutung gewesen. Auch in zahlreichen Einzelveranstaltung stand das Thema im Mittelpunkt, schließlich sorgt seit knapp zwei Jahren eine Pandemie dafür, dass digitale Angebote zwangsläufig an Bedeutung gewonnen haben und auch den Alltag der Senior*innenpolitik bestimmen. Deshalb haben   wir uns dazu entschieden, die Veranstaltung „Ältere digital verbinden – Lehren aus dem Lockdown“ vom 26.11.2021 für Sie zu verfolgen und einige der zentralen Erkenntnisse zusammenzufassen. Bei der Veranstaltung ging es insbesondere um die Unterstützung der Senior*innen im Rahmen des Projekts Digital-Kompass.

Die rund 1,5-stündige Veranstaltung bestand aus zwei Teilen, einiger inhaltlichen Aufschläge und im Anschluss eine Podiumsdiskussion, in denen mehrere Digital-Kompass-Standorte vorgestellt und Einblicke in die Arbeit vor Ort gegeben wurden. Im ersten Teil haben der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) Franz Müntefering, Joachim Schulte von Deutschland sicher im Netz (DsiN) als Projektpartner des Digital-Kompass und Pof. Dr. Christian Kastrop, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), welches den Digital-Kompass unterstützt, gesprochen.

Franz Müntefering nennt einleitend einige Aspekte, die bei der Digitalisierung im Alter wichtig seien. Dazu zählt er die emotionale Vorbereitung des Themas. „Mein Eindruck ist in den ganzen Diskussionen, dass manche von der Dynamik der Digitalisierung so überrollt sind, dass sie das Gefühl haben, das ist ein völlig anderes Leben, um das es da geht“, erklärt der BAGSO-Vorsitzende in der Veranstaltung. Es müsse daher darum gehen, den Älteren die Angst zu nehmen und zu erklären, dass von ihnen nicht der Beginn eines völlig neuen Lebens erwartet werde. So gebe es weiterhin Bücher, Fernseher, Telefone, Radios und so weiter, es gehe nur um ein wenig Fortschritt, insbesondere bei den Bildungsmöglichkeiten. „Man muss appellieren auch an das Recht der Älteren, informiert zu sein“.

Ängste abzubauen ist auch für Staatsekretär Prof. Dr. Christian Kastrop ein wichtiger Punkt. Er weist in seinem einführenden Beitrag aber auch auf die Folgen der Pandemie hin, die „uns von heute auf morgen in eine andere Dimension katapultiert“ hat. Das habe „gerade die älteren Menschen vor ganz besondere Herausforderungen gestellt“. Gleiches habe auch für die Internetlots*innen des Digital-Kompass-Projektes gegolten, die plötzlich „ohne den persönlichen Kontakt vor Ort arbeiten mussten“.

Das Projekt ist in der Überleitung zum zweiten Teil der Veranstaltung dann nochmal kurz von Eva Nehse von Deutschland sicher im Netz (DsiN) vorgestellt worden, die im Anschluss auch durch die Berichte aus den einzelnen Standorten führte. Der Digital-Kompass stellt Seniorinnen und Senioren durch bundesweit 100 Standorte mit ehrenamtlichen Internetlots*innen kostenlose Angebote rund um die Nutzung digitaler Angebote bereit. Die Standorte sind dabei auch Treffpunkte, zum Beispiel für persönlichen Austausch oder Schulungen.

„Uns kam natürlich sehr zugute, dass wir schon vorher Erfahrungen mit Zoom hatten“, berichtet beispielsweise Herbert Schmidt, engagiert im Standort Würzburg, von der Arbeit zu Beginn der Pandemie und dem Vorteil, dass es den Standort als einer der ältesten Digital-Kompass-Standorte schon Jahre vor der Pandemie gegeben hat. „Für uns war Zoom nicht neu und wir haben dann sofort starten können.“ Die Digital-Kompetenz stellt er eindrücklich anhand eines Einspielers mit einem sprechenden Roboter unter Beweis, der die kurze Vorstellung des Standortes für Herbert Schmidt übernommen hat.

Von Digital-Tandems zwischen Studierenden und Senior*innen, die vor einigen Jahren gestartet sind, berichtet Julian Hülsemann für den Standort Vechta in der Veranstaltung. „Da konnte man sich immer noch analog treffen“, erzählt Hülsemann von der Phase vor COVID-19 und den Kontaktbeschränkungen. Dieser soziale Kontakt zwischen den Generationen habe auch dazu beigetragen, dass nach Abschluss der jeweils neunwöchigen Tandem-Unterstützungen 70 Prozent der Tandems noch in Kontakt geblieben sind. „Das war total schön zu sehen und da haben wir auch gesehen wie wichtig diese Interaktion zwischen den Generationen ist. Und dann kam auf einmal Corona und wir waren total aufgeschmissen“, so Hülsemann weiter. Eine Weiterentwicklung der Digital-Tandems war nun die Zusammenstellung von „Digital-Tüten“, für die in Zusammenarbeit mit der Universität Vechta Materialien des Digital-Kompass ausgewählt und älteren dann zugestellt wurden. Die Studierenden hatten die entsprechenden Materialien in der Regel in digitaler Form vorliegen und haben sich dann telefonisch bei ihren Tandems gemeldet, um über die Materialien ins Gespräch zu kommen. Ziel war, im Laufe des Prozesses dann über Videokonferenzen teilnehmen zu können. Ab diesem Punkt war es dann leichter, berichtet Julian Hülsemann. Allerdings: „Diese Onboarding-Phase ist das eigentlich schwerste daran.“

Teil der Podiumsdiskussion war auch Susanne Hartzsch-Trauer vom Mehrgenerationenhaus Zwickau, die vor Ort digitale Wanderungen organisiert hat. Vielen ehrenamtlichen am Mehrgenerationenhaus ging es zu Beginn des Lockdowns schlecht, man sei viel zu Hause gewesen. „Das ging mit ganz einfachen Sachen los, dass wir gesagt haben, wir müssen spazieren gehen“, berichtet Hartzsch-Trauer. Per Telefon wurden dann Spaziergänge zu zweit vermittelt, die den Charakter eines „niedrigschwelligen Beratungsangebotes“ hatten. Unter Unterstützung einer Medienpädagogin wurden daraus dann die Wanderungen.

Susanne Hartzsch-Trauer thematisiert in einem Redebeitrag auch die soziale Frage der Digitalisierung: „Ich wünschte mir, dass wir an die Menschen auch denken, die bisher von der Digitalisierung nicht dadurch ausgeschlossen sind, dass sie sich dafür nicht interessieren, sondern weil sie es sich schlichtweg nicht leisten können.“ Es brauche daher zum Beispiel Leih-Geräte für Senior*innen an offenen Standorten wie Stadtteilzentren, Volkshochschulen oder Bibliotheken.

Neben einigen anderen Veranstaltungen wurde auch diese aufgenommen und ist auf YouTube abrufbar.

Zum YouTube-Kanal des 13. Deutschen Seniorentages und damit zu einer Übersicht der Mitschnitte gelangen Sie über diesen Link.

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Derzeit verhandeln SPD, Grüne und FDP noch über Inhalte einer möglichen gemeinsamen Koalition. Klar scheint schon: Bei der Rente wird es mit einer Ampelkoalition auf eine Form der Aktienrente hinauslaufen. Was damit gemeint ist, klären wir in diesem Beitrag.

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In ihrem im Oktober veröffentlichten Sondierungspapier haben die drei Parteien zugesichert, die Rente nicht zu kürzen und das Renteneintrittsalter nicht weiter zu erhöhen. Ergänzend dazu heißt es dann: „Um diese Zusage generationengerecht abzusichern, werden wir zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der Gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen.“ Es wäre das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass die gesetzliche Altersvorsorge – eigentlich ein umlagefinanziertes Rentensystem, bei dem Bezieher*innen Geld durch Beitragszahlende erhalten ­– um einen Kapitalmarkt-Anteil ergänzt würde. Als Kapitalstock planen die Ampelkoalitionär*innen laut Sondierungspapier zehn Milliarden Euro aus Bundesmitteln.

Unklar bleibt derzeit noch, wie groß der Anteil der Kapitaldeckung an den Beiträgen zur Gesetzlichen Rentenversicherung sein wird. Aufschluss darüber könnte ein im Februar veröffentlichtes Konzept der FDP-Bundestagsabgeordneten Johannes Vogel und Christian Dürr geben. Momentan betragen die Rentenbeiträge, die jeweils zur Hälfte durch Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in vom Bruttolohn gezahlt werden, 18,6 Prozent. Dieser Betrag soll bleiben, allerdings sollen zwei Prozentpunkte davon in Kapitalanlagen wie Aktien angelegt werden. Das solle die Rente erhöhen, da die Zuwächse am Kapitalmarkt höher seien, während der Beitragssatz gleichzeitig nicht steigen soll. „Gerade Menschen mit geringen Einkommen würden so erstmals von den Chancen der globalen Aktienmärkte profitieren und zu Unternehmensteilhaberinnen und - teilhabern werden“, heißt es in dem FDP-Papier.

Die FDP orientiert sich dabei am schwedischen Modell. In Schweden wird die gesetzliche Rente bereits seit der Jahrtausendwende durch Anlagen in Fonds ergänzt. 2,5 Prozent des Bruttolohns müssen dort angelegt werden. Wer sich nicht aktiv für einen anderen Fonds entscheidet, zahlt automatisch in den risikoarmen „AP7“-Staatsfonds ein.

Während beispielsweise die Verbraucherzentrale das Vorhaben einer teilweise kapitalgedeckten Rente befürwortet, ist unter anderem Juso-Vorsitzende Jessica Rosenthal skeptisch. Aktienmärkte würden das Problem nicht lösen. „Ich glaube, dass wir die gesetzliche Rente stärken müssen. Das ist ja auch das Konzept, für das wir mit der SPD angetreten sind“, sagte die Juso-Vorsitzende im Oktober in der ARD. „Wenn wir uns da anschauen, was da wichtig ist, dann glaube ich, hilft es nicht, nur auf die Aktienmärkte zu schauen, sondern dass wir vor allem über Lohnniveau sprechen.“

Neben einem höheren Lohnniveau und damit auch höheren Beiträgen gäbe es auch weitere Alternativen, um die gesetzliche Altersvorsorge zu stärken. SPD und Grüne hatten im Wahlkampf noch eine Bürger*innen- bzw. Erwerbstätigenversicherung versprochen, in die alle einzahlen sollen. Also auch Selbstständige und Berufsgruppen, die derzeit nicht Teil der Gesetzlichen Rentenversicherung sind. Von diesem Vorschlag ist im Sondierungspapier allerdings nichts zu lesen. Denkbar wäre auch, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben, wodurch Gutverdienende höhere Beiträge zahlen müssten. In seinem Buch „Die Rente“, welches wir in einem gesonderten Beitrag vorgestellt haben, schlägt der Autor Klaus Müller auch vor, die Rente durch staatliche Zuschüsse – finanziert durch eine gerechtere Steuerpolitik – zu ergänzen und damit das umlagefinanzierte System zu stabilisieren.

Allerdings haben die möglichen Koalitionspartner*innen dem durch Nicht-Einführung einer Vermögenssteuer offenbar bereits eine Absage erteilt.

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Zwei Tage vor der Bundestagswahl veröffentlichen wir einen weiteren Beitrag in der Reihe „Parteien zur Wahl“. Die Positionen der im Bundestag vertretenden Parteien werden hier zum Thema Mobilität zusammengefasst. Dabei interessiert uns weniger der Individualverkehr (z.B. Auto- oder Flugverkehr), als mehr die seniorenpolitisch relevanteren öffentlichen Verkehrsangebote. Was fordern die Parteien also zu Erreichbarkeit mit Bussen und Bahnen, ihren Kosten oder der Barrierefreiheit und Sicherheit?

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Die Parteien werden hier in der Reihenfolge ihrer Wahlergebnisse bei der letzten Bundestagswahl dargestellt. Da wir in den „Parteien zur Wahl“-Beiträgen in der Regel nur einen Auszug der Ideen der Parteien zu einem bestimmten Thema zusammenfassen können, empfehlen wir für eine weitergehende Beschäftigung mit den Forderungen in die Wahlprogramme zu sehen. Dazu finden Sie jeweils einen Link in den Absätzen zu den einzelnen Parteien. Zu einer Wahlentscheidung können auch der „Wahl-O-Mat“ oder der „Sozial-O-Mat“ beitragen, die wir Ihnen vergangene Woche vorgestellt haben.


CDU/CSU

„Unser Ziel ist es, überall ein bedarfsgerechtes Grundangebot im öffentlichen Verkehr sicherzustellen – auch auf dem Land“, heißt es im gemeinsamen Wahlprogramm der Unionsparteien zur Mobilität. Die Parteien sprechen darin von der Schaffung von einem „flächendeckenden Mindeststandard“, um den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln für alle zu gewährleisten. Der Deutschlandtakt soll realisiert werden.

Außerdem stellen die Christdemokrat*innen fest, dass Angebote der Verkehrsbetriebe dann mehr genutzt werden würden, wenn Menschen besser über sie informiert wären. Daher unterstütze man den Betrieb einer Mobilitätsplattform als „Eingangstür für alle Angebote“. Zur Bezahlbarkeit öffentlicher Verkehrsangebote findet sich im CDU/CSU-Programm keine Angaben.


SPD

Der Nahverkehr soll laut Wahlprogramm der Sozialdemokratie klimaneutral ausgebaut werden. Mobilität soll neu gedacht werden und „nachhaltig, bezahlbar, barrierefrei und verlässlich“ sein. Mit einer Mobilitätsgarantie sollen alle Bürger*innen auch auf dem Land eine wohnortnahe Anbindung haben. Bahnfahren solle künftig günstiger und attraktiver sein als Fliegen. Der Deutschlandtakt soll realisiert, ein Europatakt darüber hinaus aufgebaut werden. Modelle wie ein 365-Euro-Ticket zur Bezahlbarkeit der Angebote unterstütze die SPD, ebenso Modellprojekte für ticketlosen ÖPNV. Der Straßenverkehr soll sicherer gestaltet werden, insbesondere auch für Radfahrer*innen. Auch durch Förderprogramme und Änderungen im Straßenverkehrsrecht sollen Kommunen mehr Flächen für öffentlichen Verkehr, Radfahrende und Fußgänger*innen bereitstellen können.


AfD

Die AfD hat zwar ein eigenständiges Kapitel zu den Themen „Mobilität und Verkehrspolitik“ in ihrem Wahlprogramm, darin geht es allerdings kaum um öffentliche Mobilität. An einer Stelle spricht sich die AfD allerdings für den Ausbau des Schienenverkehrs aus und verweist auf das Modell Schweiz als Positivbeispiel. Zur Bezahlbarkeit öffentlicher Verkehrsangebote findet sich im AfD-Programm keine Angaben.


FDP

Öffentliche Verkehrsangebote werden im Wahlprogramm der Freien Demokrat*innen kaum diskutiert, das Thema Mobilität wird meist mit Begriffen wie „Technologieoffenheit“ und „Innovation“ genannt und zum Beispiel auf die Emissionsfreiheit von Autos bezogen. ÖPNV wird kaum erwähnt, allerdings sprechen sich die Liberalen für mehr Wettbewerb im Bahnverkehr durch Privatisierungen aus – der Bund solle allerdings das Netz im Eigentum halten. „Durch eine organisatorische Trennung kann sich der Bund voll auf die Bereitstellung und Modernisierung der Infrastruktur konzentrieren“, heißt es in der Begründung des Vorschlags zu Privatisierungen. Dadurch würden auch die Nutzer*innen der Angebote durch günstigere Preise profitieren.

Explizit erwähnt die FDP beim Thema Mobilität hingegen die Barrierefreiheit: „Wir Freie Demokraten fordern die vollständige und umfassende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, denn barrierefreie Mobilität ist Bewegungsfreiheit. Von ihr profitieren Menschen mit Behinderungen, Familien mit Kindern, ältere Menschen und letztlich wir alle, denn Einschränkungen der Mobilität erfährt zeitweise jede und jeder Einzelne.“ Bei der Verkehrsplanung spricht sich die Partei außerdem für eine umfassende Berücksichtigung des Radverkehrs aus, auch um Konflikte mit motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen zu vermeiden.


Die Linke

Das Thema Mobilität ist im Wahlprogramm der Linken an verschiedenen Stellen zu finden. So heißt es beispielsweise im Kapitel „Soziale Sicherheit für alle“: „Auch in ländlichen Regionen und in Pflegeheimen müssen Menschen Zugang zu öffentlicher Verwaltung, Einzelhandel und Versorgungseinrichtungen haben. Der öffentliche Nahverkehr, Rufbusse und mobile Versorgungsangebote sollen ausgebaut werden.“ Konkretisiert wird die Forderung dann rund 30 Seiten weiter hinten im Programm – dort spricht sich die Partei für eine Mobilitätsgarantie im ländlichen Raum von 6 bis 22 Uhr aus. Eine Grundversorgung soll durch weitere Angebote wie Bürgerbusse oder Flächenrufbussysteme ergänzt werden. Insgesamt soll der ÖPNV in Stadt und Land ausgebaut werden.

Zur Bezahlbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel schlägt Die Linke auf Sozialtickets und kostengünstige „365-Tage-Tickets“ vor. Eine „Sozial-Bahncard“ soll die Ticketpreise halbieren. Die Kosten für die Nutzer*innen sollen insgesamt drastisch gesenkt werden und perspektivisch ganz wegfallen.

Außerdem setze sich die Linkspartei für barrierefreie und nutzerfreundliche Bahnhöfe mit mehr Personal ein. Auf allen Bahnhöfen solle es künftig wieder Personal geben, Kameras und Informationssäulen würden keinen ausreichenden Schutz darstellen.

Um die Verkehrsplanung zu demokratisieren, sollen zudem „Bürgerräte“ auf Bundes-, regionaler und kommunaler Ebene eingerichtet werden und Bürger*innen frühzeitig mit einbezogen werden.


Bündnis 90/ Die Grünen

Auch die Grünen greifen das Thema Mobilität an vielen Stellen in ihrem Wahlprogramm auf. Sie sprechen von einer „Mobilitätswende“ und haben insbesondere die Klimaneutralität vor Augen. Die Partei setze sich, wie die Mehrheit der Parteien, auch für einen flächendeckenden ÖPNV ein. „Zur Selbstbestimmung gehört auch, den eigenen Bedürfnissen entsprechend mobil zu sein, unabhängig vom eigenen Pkw“, schreiben die Grünen in ihrem Programm. „Dafür muss das Nahverkehrsangebot in den Städten und auf dem Land ausgebaut und intelligent vernetzt sowie mit intelligenten On-Demand-Systemen wie beispielsweise Rufbussen ergänzt werden.“ Es brauche flächendeckend barrierefreie Zugänge zum ÖPNV und ausreichend Möglichkeiten zum Ausruhen auf Wegen zu öffentlichen Verkehrsmitteln.

An anderer Stelle im Programm erwähnt die Partei auch Senior*innen und Menschen mit Handicaps, die neben Kindern und Jugendlichen zu den „Verletzlichsten in unserer Gesellschaft“ gehörten. Verkehrspolitisch hieße das für die Grünen, nicht das Verkehrsmittel Auto, sondern den Menschen in den Mittelpunkt stellen zu wollen. Diesen Bevölkerungsgruppen bräuchten auch beim Thema Sicherheit eine besondere Aufmerksamkeit bei der Verkehrsplanung. Um sie zu schützen, setze man beispielsweise auf Tempo 30 als Regel in der Stadt, Tempo 50 solle dann vor Ort ausgewiesen werden.

Ein „Mobilpass“, der Angebote von 120 Verkehrs- und Tarifverbünden in Deutschland vereinfachen soll, soll eingeführt und ein einheitliches Ticketsystem Standard werden. Mehr Investitionen in Fahrzeuge und das ÖPNV-Netz, eine Mobilitätsgarantie mit flächendeckenden Anbindungen oder die Barrierefreiheit der Bahn – das sind weitere Forderungen von Bündnis 90/ Die Grünen. Zusätzlich müsse der ÖPNV für die Nutzer*innen bezahlbar sein. „Mobilität darf nicht vom Geldbeutel abhängen“, daher wolle man Länder, Kommunen und Verbünde bei attraktiven Preisangeboten „bis hin zu ticketlosem ÖPNV“ zu unterstützen.

Auch der Radverkehr soll durch den Ausbau und die Modernisierung von Radwegen attraktiver gestaltet werden.

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Im Zuge der anstehenden Bundestagswahl vergleichen wir in unserer neuen Reihe „Parteien zur Wahl“ die Wahlprogramme der im Bundestag vertretenen Parteien zu seniorenpolitisch relevanten Bereichen. In diesem Beitrag geht es um die Forderungen zum Thema Digitalisierung.

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In unserem letzten Beitrag aus der Rubrik haben wir zunächst die rentenpolitischen Positionen von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Linke und Grüne vorgestellt. Auch das Thema Digitalisierung wird für die Seniorenpolitik immer relevanter ­– nicht zuletzt die Corona-Pandemie führte dazu, dass immer mehr digitale Lösungen zum Austausch gefunden werden mussten, z.B. durch Videokonferenzen. Doch was fordern die Parteien insbesondere zu Zugängen oder der Barrierefreiheit digitaler Möglichkeiten?

Außer Betracht bleiben in diesem Rahmen für die Seniorenpolitik weniger relevante Teilaspekte der Digitalisierung wie bspw. die technische Ausstattung an Schulen. Außerdem kann aufgrund der teilweise zahlreichen Vorschläge hier nur ein Einblick in einige der Positionen der Parteien gegeben werden. Die vollständigen Programme sind für eine weitergehende Beschäftigung jeweils in den Absätzen zu der jeweiligen Partei verlinkt.


CDU/CSU

Das Thema Digitalisierung stellt im gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU zwar kein eigenständiges Kapitel da, findet sich aber als „Querschnittsaufgabe“ – wie die Union die Digitalisierung beschreibt – an vielen Stellen des Wahlprogramms. So soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens, der Schiene und von Fahrzeugen oder der Arbeitswelt vorangebracht werden. Koordiniert werden sollen digitalpolitische Projekte in einem neuen, einzurichtenden „Bundesministerium für digitale Innovationen und Transformation“, wie es im Wahlprogramm betitelt wird.

Das Ehrenamt wolle die Union außerdem durch ehrenamtliche Digitalbotschafter*innen „mit der digitalen Welt zusammenbringen.“ Das soll den Zusammenhalt stärken und helfen, dass die Digitalisierung im Alltag der Breite der Gesellschaft ankommt. Auch in der Pflege soll die Digitalisierung „älteren Menschen mehr Sicherheit und Eigenständigkeit“ durch die Weiterentwicklung von Assistenzsystemen geben. Bis 2025 soll flächendeckend das 5G-Mobilfunknetz (5. Generation des Mobilfunks) ausgebaut sein.

Verwaltungsleistungen sollen ebenfalls digitalisiert werden. Dazu gehört die Schaffung eines Rechtsanspruchs für jede*n auf eine digitale Bürgeridentität („e-ID“), mit der beispielsweise Steuer-ID oder Sozialversicherungsnummer zusammengeführt werden könnten. Außerdem sollen Apps für Verbraucherrechte nach dem Vorbild der Fluggastrechte-App entwickelt werden, mit denen Bürger*innen „schnell relevante Informationen und Serviceleistungen erhalten, um ihre Rechte durchzusetzen.“ Ein einheitliches „IT-Sicherheitskennzeichen“ soll Verbraucher*innen zudem Auskunft über die Sicherheit von Produkten geben.

Bei der Digitalisierung dürfe allerdings niemand zurückgelassen werden. „Daher behalten wir auch diejenigen im Blick, die nicht in einer digitalen Welt aufgewachsen sind und die weniger Kenntnisse in diesem Bereich haben“, ergänzt die Union. Gleichzeitig gebe es auch ein Recht auf digitalen Zugang, wie die Schwesterparteien unter der Abschnittsüberschrift „Inklusion im Alltag leben“ argumentieren. Eine wichtige Rolle spiele daher eine barrierefreie Medienvielfalt in der Bundesrepublik – „Menschen mit Behinderungen sollen ihr Recht auf informatorische Selbstbestimmung wahrnehmen können“, auch wenn diese in Einrichtungen leben.


SPD

Im Gegensatz zu dem Wahlprogramm der Union hat die SPD dem Thema Digitalisierung ein eigenes Kapitel gewidmet. Im insgesamt 66-seitigen „Zukunftsprogramm“ der Sozialdemokrat*innen wird als Ziel formuliert, Deutschland bis zum Ende der 2020er Jahre zur „Gigabit-Gesellschaft“ zu machen. Dazu soll die Versorgung aller Haushalte und Unternehmen mit einer Bandbreite von mindestens einem Gigabit (Einheit für Datenmenge) pro Sekunde garantiert werden. Im 21. Jahrhundert sei ein schneller Internetzugang unverzichtbar.

Ähnlich wie CDU und CSU will auch die Sozialdemokratische Partei digitale Verwaltungsleistungen ausbauen. „Jede*r Bürger*in soll ohne Zusatzkosten und Extrageräte die Möglichkeit haben, diese Leistungen freiwillig und datenschutzkonform mit einer digitalen Identität zu nutzen“, heißt es dazu im Programm. Wer wann auf die Daten zugreift, sollen die Bürger*innen selbst kontrollieren und erteilte Berechtigungen somit auch wieder löschen können.

Die Marktmacht einiger Digitalkonzerne sehen die Sozialdemokrat*innen kritisch, sie schade dem Wettbewerb und den Verbraucher*innen. Daten sollten auch gemeinwohlorientiert, z.B. für digitale Dienstleistungen, nutzbar gemacht werden und nicht nur „Daten-Monopolisten“ nutzen. Die SPD kündigt daher ein „Datengesetz“ an, welches „das Gemeinwohl in den Mittelpunkt rückt.“

Außerdem betont die SPD das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“. Um dieses weiter zu schützen, solle die Datenschutzverordnung verbessert werden. Zusätzlich kündigt die Partei „ein dauerhaftes, regelmäßiges und unabhängiges Monitoring der Gesetze im Sicherheitsbereich“ zu schaffen.

Um die Gesellschaft durch die Digitalisierung nicht zu spalten, müsse diese bezahlbar sein. Für den Netzzugang schlägt die SPD daher neben Schüler*innen und Studierenden auch für Bürger*innen mit geringem Einkommen einen „Sozialtarif“ vor, der im Programm allerdings nicht weiter konkretisiert wird. Außerdem setze sich die SPD für ein „Recht auf digitale Bildung und Weiterbildung für alle Generationen“ ein. Insbesondere der Volkshochschulen käme hier eine besondere Bedeutung zu, mit einem Förderprogramm des Bundes sollen diese bei ihrer Entwicklung gefördert werden.


AfD

Als „Chance für die Verbesserung des Lebens“ aller Bürger*innen beschreibt die Alternative für Deutschland die Digitalisierung in ihrem Wahlprogramm „Deutschland. Aber normal.“, in welchem dem Thema als Teil des Kapitels „Klima, Energie, Technik und Digitalisierung“ einige Seiten eingeräumt werden.

Gleichzeitig zur „Chance“ betont die Partei jedoch, dass digitale Techniken nicht zu einer „Überwachung oder Bevormundung von Bürgern und Unternehmen führen“ dürften. Die AfD will daher die Neutralität von sozialen Plattformen, die „Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien“ auch im Netz und die Verhinderung sogenannter Upload-Filter (Software, die Dateien wie z.B. Videos vor dem Hochladen prüfen). Auch eine zentrale Meldestelle für Bürger*innen, die von Rechtsverletzungen auf Plattformen betroffen sind, gehört zu den Vorschlägen der Partei.

Ausgebaut werden müsse das Glasfaser- und Mobilfunknetz, bei dem Ausbau von 5G-Netzen ist die Partei allerdings zurückhaltender. Mögliche „gesundheitliche Risiken“ müssten weiterhin wissenschaftlich untersucht werden. Wie die vorhergehend vorgestellten Parteien sieht auch die AfD darüber hinaus noch Potential bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Sie betont allerdings, dass Bargeldzahlungen für Dienstleistungen möglich bleiben und Bürger*innen in Zukunft die Wahl haben sollen zwischen einer persönlichen Kontaktaufnahme oder einer digitalen Abwicklung.

Für den Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit fordert die AfD, die Datenschutzgrundversorgung (DSGVO) abzuschaffen und durch ein neues, schlankeres Gesetz zur Sicherstellung der informellen Selbstbestimmung zu ersetzen. Die Rolle von Datenschutzbehörden will die jüngste der im Bundestag vertretenden Parteien bestärken.


FDP

Das Thema der Digitalisierung findet sich an vielen Stellen des FDP-Wahlprogramms mit dem Titel „Nie gab es mehr zu tun“. So beispielsweise bei den Themen Gesundheitswesen, Pflege oder Umweltpolitik. Doch es gibt auch ein eigenes Kapitel mit der Überschrift „Digitalisierung“, in dem die FDP wie die Unionsparteien ein Digitalministerium (genannt „Ministerium für digitale Transformation“) fordern.

Als konkrete Maßnahme schlägt die Partei – wie schon in unserem Beitrag zu den Antworten der Parteien auf die BAGSO-Wahlprüfsteine erwähnt – sogenannte „Gigabit-Gutscheine“ vor. Durch eine teilweise Erstattung von Kosten, die durch die Umstellung auf Gigabit entstehen, soll der Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzten nachfrageorientiert ausgebaut werden. Außerdem will die FDP „eine flächendeckende und hochleistungsfähige Mobilfunkabdeckung“, wozu ein bundesweiter Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes bis 2025 gehört.

Die FDP will die Cybersicherheit stärken und fordert eine „agile Cybersicherheitsstrategie“. Konkret sollen Hersteller*innen beispielsweise Haftung für Schäden übernehmen, die durch IT-Sicherheitslücken entstehen. Weitere Bestandteile sollen ein Recht auf Verschlüssung von Daten sowie ein Schwachstellenmanagement sein.

Bei der Digitalisierung im Verwaltungsbereich sprechen die Freien Demokrat*innen in ihrem Programm von „Virtueller Verwaltung“. Alle Amtsgänge sollen barrierefrei und digital ermöglicht werden, bestimmte Daten sollen nach Vorstellung der FDP künftig auch nur nach einmal – nicht an jede Behörde einzeln – übermittelt werden.

Zwar nicht im Kapitel zum Thema Digitalisierung, aber unter der Überschrift „Fairness für alle Generationen“, werden auch ältere Menschen im Programm thematisiert: „Ältere Menschen sollen auch in Alten- oder Seniorenwohnheimen Zugang zum schnellen Internet haben“, fordert die FDP. Außerdem sollen als Beitrag zur digitalen Teilhabe öffentliche Stellen mindestens zu einer barrierearmen, idealerweise zu einer barrierefreien Anbietung digitaler Angebote verpflichtet werden.


Die Linke

Auch Die Linke hat in ihrem Wahlprogramm ein eigenständiges, rund acht Seiten umfassendes Kapitel zur Digitalisierung verfasst. Darin beginnt die Partei zunächst mit einer kritischen Haltung. Zwar eröffne die Digitalisierung „Chancen (…) für selbstbestimmtes Arbeiten und Leben“, werde aber auch immer wieder missbraucht – beispielsweise zur Verlängerung und Flexibilisierung der Arbeitszeit. „Auf dem neoliberalen Weg wird Digitalisierung zu mehr prekärer Arbeit führen, die soziale Spaltung vertiefen, werden Überwachungstechnologien und wachsende Konzernmacht die Demokratie weiter aushöhlen“, merkt Die Linke dazu an.

Internet und Telefon gehörten zur Grundversorgung und dürften wie z.B. Wasser auch bei Zahlungsrückstand nicht abgestellt werden. Generell soll die digitale Versorgung gemeinwohlorientiert sein. So fordert Die Linke unter anderem die Übernahme von Breitband- und Mobilfunknetzen in öffentliche Hand. Das Glasfasernetz soll mit jährlich 10 Milliarden Euro an Investitionen ausgebaut werden.

In den Dörfern will die Partei „wohnortnahe soziale Zentren (…) schaffen, die als Orte der Begegnung dienen“ und grundlegende Dienstleistungen anbieten. Neben Post und Bank soll dazu auch ein öffentlicher Internetzugang gehören. In den Kommen soll zudem öffentliches WLAN durch Freifunk, nicht durch kommerzielle Anbieter ausgebaut werden.

Die Digitalisierung der Verwaltung „erleichtert neue Beteiligungsformate für demokratische Entscheidungen, transparente Entscheidungen und schnellere Bearbeitung von Bürgeranliegen.“ Gleichzeitig dürfe dies aber nicht zum Personalabbau im öffentlichen Dienst führen. Es brauche weiter auch persönliche Ansprechbarkeiten.

Menschen ohne Smartphone oder Computer dürften nicht ausgeschlossen werden. So will Die Linke sicherstellen, dass beispielsweise Verkehrsangebote in einer „digitalen Verkehrswelt“ auch ohne notwendige Apps oder Smartphones nutzbar bleiben.

Weitere Forderungen sind z.B. die Verankerung der Netzneutralität im Grundgesetz und der Ausbau von Datenschutz und -sicherheit, unter anderem durch eine Erweiterung der Datenschutzgrundverordnung. Sogenannte Upload-Filter (s.o.) oder Netzsperren lehnt Die Linke ab.


Bündnis 90/Die Grünen

In ihrem Bundestagswahlprogramm widmen sich auch die Grünen der Digitalisierung in einem eigenen Kapitel. Darin spricht sich die Partei unter anderem für die Regulierung von „Internetgiganten“ ein, die eine „übermäßige Marktmacht“ hätten. Außerdem sollen die sogenannten Algorithmen (der Software zugrunde liegende Entscheidungssysteme, nach der z.B. entschieden wird, wem auf sozialen Plattformen welche Inhalte angezeigt werden) transparent sein und nach klaren, nachvollziehbaren Regeln funktionieren.

Viele Forderungen der Partei zur Digitalisierung finden sich jedoch gar nicht in dem dafür vorgesehenen Kapitel, sondern an anderen Stellen. So fordern Die Grünen im Abschnitt zu „lebenswerte(n) Städten und Dörfern“ zum Beispiel einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet, welcher durch die Festlegung von Mindestbandbreiten festgesetzt werden soll. Ziel sei ein Glasfaseranschluss in jedem Haus. Auch das Mobilfunknetz soll flächendeckend ausgebaut werden.

Die Verwaltung soll weiter digitalisiert werden, doch ähnlich wie einige der anderen Parteien wollen auch Die Grünen gewährleisten, „dass die Türen des Staates auch für den persönlichen Kontakt mit den Bürger*innen geöffnet bleiben“.

Im Gesundheitsbereich werben Die Grünen mit einer App, die digitalen Impfpass, Informationen zur Krankheitsgeschichte oder aktuelle Blutwerte zusammenführt. Auch die elektronische Patientenakte (ePA) soll weiterentwickelt werden.

Die Grünen beziehen sich explizit auf den Ansatz „Age-friendly Cities and Communities“ (übersetzt etwa Altersfreundliche Städte und Gemeinden) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und damit auch auf ältere Menschen. Um die digitale Teilhabe Älterer zu fördern schlägt die Partei vor diesem Hintergrund vor, „Initiativen praktischer Bildung und Anwendung im Lebensumfeld und in den Treffpunkten älterer Menschen wie Nachbarschaftszentren und Bibliotheken“ zu fördern.

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Das Sozialministerium hat einen umfassenden Sozialbericht 2020 vorgelegt, der mittlerweile auch vom Kabinett abgesegnet wurde. Den letzten Bericht dieser Art, der ausführlich Daten zu Lebenslagen der Menschen in Schleswig-Holstein darlegt, gab es 2011.

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„Der Sozialbericht ist ein wichtiges datenbasiertes Dokument zur sozialen Entwicklung in Schleswig-Holstein“, wird Sozialminister Heiner Garg (FDP) Ende Juni in einer Medieninformation zitiert. „Sowohl für die sozialpolitischen Akteure als auch für die Öffentlichkeit ist dieser Bericht eine wichtige Informationsgrundlage, da er in analytischer Form viele verschiedene Lebenslagen und Entwicklungen abbildet“, so der Minister weiter.

Den letzten Armuts- und Reichtumsbericht hatte die damalige Landesregierung 2011 vorgelegt. Bei dem nun vorgelegten Bericht handele es sich allerdings nicht nur um einen Armuts- und Reichtumsbericht, „Sozialbericht“ meint dabei einen neu entwickelten Querschnittsbericht, der „nicht nur die materielle Situation, sondern auch die sozialen Lagen der Bevölkerung in Schleswig-Holstein umfassend und am Lebenslagenkonzept orientiert“ darstelle, wie es in der Medieninformation des Ministeriums heißt. Allerdings seien die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch nicht in dem Bericht berücksichtigt, die verwendeten Daten beziehen sich überwiegend auf das Jahr 2018.

Der Bericht umfasst 400 Seiten und liefert Daten zu Themen wie Bildung, Gesundheitszustand, Wohnen, wirtschaftliche Entwicklungen und viele mehr. Auch für die schleswig-holsteinische Senior*innenpolitik könnten sich interessante Daten und Analysen entnehmen, hier sind möglicherweise die Kapitel zu älteren Menschen ab 65 Jahren oder zum Bürgerschaftlichen Engagement (mit dem Unterkapitel „Partizipation von Seniorinnen und Senioren") besonders informativ.

Zur finanziellen Situation der Bevölkerung ab 65 Jahren verdeutlicht der Bericht, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen dieser Altersgruppe (87,7 %) ihr Einkommen aus Renten/Pensionen bezieht. Erwerbseinkommen als hauptsächliche Einnahmequelle bezogen nur 3,1 Prozent der Menschen ab 65 Jahren.

Zum Thema Altersarmut heißt es in dem Dokument: „In der (Fach-)Öffentlichkeit wird viel über Altersarmut berichtet. Aktuell ist anhand der vorliegenden Daten allerdings eine generell überdurchschnittliche Betroffenheit von älteren Menschen nicht ableitbar. Die Armutsrisikoquote der 65-jährigen und älteren Bevölkerung ist mit 13,1 % niedriger als die der Gesamtbevölkerung (15,9 %) und im Beobachtungszeitraum sogar leicht gesunken (2011: 13,9 %)“. Gleichzeitig muss dabei berücksichtigt werden – der Bericht weist darauf auch hin –, dass der Anteil älterer Menschen in der Gesamtbevölkerung gestiegen sei. In absoluten Zahlen gerechnet gebe es in Schleswig-Holstein also knapp 7 Prozent mehr armutsgefährdete Ältere als im Vergleichsjahr 2011.

Ein demographischer Wandel ist auch für Schleswig-Holstein sichtbar: Seit 2011 ist der Anteil der 30 bis 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung leicht geschrumpft (auf 47,5 %), während der Anteil der mindestens 65 Jahre alten Menschen um 1,1 Prozent auf 23 Prozent im Jahr 2018 gestiegen ist.

Zum Thema des bürgerschaftlichen Engagements und der Partizipation älterer Menschen stellt der Sozialbericht fest: „Für viele ältere Menschen sind Eigeninitiative und bürgerschaftliches Engagement fester Bestandteil ihres Lebens.“ Menschen dieser Altersgruppe engagierten sich demnach besonders häufig im sozialen Bereich.

Das zeigen auch die Daten zu Seniorenbeiräten, die es 2018 vielerorts als politische Vertretung von Senior*innen in den Kommunen gegeben hat: 44 der größten Gemeinden in Deutschlands nördlichstem Bundesland haben einen Seniorenbeirat, was über 80 Prozent entspricht. In den kreisfreien Städten gibt es sogar überall ein solches Gremium. In den kleinen Gemeinden mit 2.000 bis 5.000 Einwohner*innen haben 2018 allerdings nur etwa ein Viertel einen Seniorenbeirat.

Hier können Sie den vollständigen Sozialbericht einsehen.

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Im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl im September haben die Parteien in den letzten Wochen und Monaten ihre Wahlprogramme beschlossen. Wir fassen hier die Forderungen der Parteien zum Thema Rente zusammen.

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Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl werden wir in unserer neuen Reihe „Parteien zur Wahl“ in den nächsten Wochen bis zur Wahl zentrale Forderungen der Parteien zu ausgewählten, seniorenpolitisch interessanten Themen zusammenfassen. Dabei beschränken wir uns auf die sechs derzeit im Bundestag vertretenen Fraktionen.

Im heutigen, ersten Beitrag der Reihe geht es um die Positionen zur Rentenpolitik. Schon vor einigen Jahren hatten wir die Kernforderungen der Parteien zur Rente in einer Übersicht zusammengefasst. Anlässlich der Bundestagswahl und der veröffentlichten, aktuellen Wahlprogramme fassen wir die Grundüberzeugungen und Forderungen hier in der Reihenfolge der Wahlergebnisse bei der letzten Bundestagswahl noch einmal zusammen:


CDU/CSU

Die Union ziehe laut einiger Medienberichte mit der sogenannten „Generationenrente“ in den Wahlkampf – einem neuen Konzept der Altersvorsorge, bei dem ein Pensionsfond mit staatlichen Zuschüssen ab Geburt angelegt werden solle. Tatsächlich findet sich dieser Vorschlag auch in dem 140-seitigen Wahlprogramm der Union, allerdings steht darin vor allem, dass man eine entsprechende Ausgestaltung prüfen werde. Klar wird durch den Vorschlag dennoch, dass die Union weiter auch auf Formen kapitalgedeckter Altersvorsorge setzen will.

Auch unabhängig von der Generationenrente knüpfe man an geplante Maßnahmen „die Erwartung, dass mehr Menschen privat vorsorgen.“ Daher sollen auch Kriterien für ein privates Standardvorsorgeprodukt festgelegt werden, in welche dann alle Arbeitnehmer*innen einbezogen werden, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen.

Passend dazu soll auch der bisherige Sozialbeirat, der bislang nur für die gesetzliche Rentenversicherung zuständig ist, zu einem „Alterssicherungsbeirat“ entwickeln, der alle Formen der Altersvorsorge in den Blick nehmen solle.

Auch die betriebliche Altersvorsorge solle als wichtige Säule der Altersvorsorge in Form eines nicht weiter erklärten und noch zu entwickelnden Konzeptes „Betriebliche Altersvorsorge für alle“ gestärkt werden.

Für Selbstständige, die noch nicht für ihr Alter vorsorgen, plant die Union eine Altersvorsorgepflicht.

Außerdem soll die Doppelbesteuerung der Renten verhindert werden. Hierbei handelt es sich allerdings auch um eine aktuelle Vorgabe des Bundesfinanzhofs, welcher die Gefahr einer Doppelbesteuerung vor allem bei künftigen Rentner*innen sieht.


SPD

Die SPD wolle sich dafür einsetzen, das Rentenniveau dauerhaft stabil bei mindestens 48 Prozent zu halten. Eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters lehne man ab.

Die SPD will darüber hinaus eine Rentenversicherung aller Erwerbstätigen, in die dann auch Selbstständige oder Beamt*innen einzahlen sollen. Sondersysteme der Alterssicherung sollen langfristig überwunden werden, wobei sich eine Zusammenführung nicht negativ auf das Gesamtniveau der Beamt*innenversorgung im Alter auswirken soll.

Außerdem stellen die Sozialdemokraten in ihrem Wahlprogramm fest: „Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend.“ Daher sollen Kosten klassischer privater Altersvorsorgeformen gesenkt und Bürokratien abgebaut werden. Für die Säule der privaten Altersvorsorge will die SPD darüber hinaus ein neues kostengünstiges „standardisiertes Angebot“ schaffen, dass von einer öffentlichen Institution angeboten werden soll. Mit Zuschüssen sollen dann auch nur noch untere und mittlere Einkommen gefördert werden.

Zudem kündigt die SPD in ihrem „Zukunftsprogramm“ Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und eine „geschlechtergerechte Rente“ an.


AfD

Die AfD steht nach dem Einzug ins Parlament vor vier Jahren mit derzeitigen Umfragewerten von um die 10 Prozent vor ihrer zweiten Legislaturperiode als Fraktion im Deutschen Bundestag. In ihrem Programm „Deutschland. Aber normal“ fordert die Partei im Hinblick auf die Rente unter anderem höhere Steuerzuschüsse, um die Beitragszahler*innen nicht zu überlasten. Gleichzeitig werden Steuererhöhungen jedoch abgelehnt. Gegenfinanziert werden sollen höhere Steuerzuschüsse in der Rentenversicherung durch „konsequente Streichungen von ideologischen Politikmaßnahmen“, die die Partei „beispielsweise in der Migrations-, Klima- und EU-Politik“ sieht.

Pensionen von Politiker*innen will die AfD abschaffen. „Politiker sollen wie andere Arbeitnehmer auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen“, fordert die Partei. Gleiches gilt allerdings nicht für Beamt*innen, die weiterhin ihre Pensionen beziehen sollen. Zukünftig solle der Beamtenstatus jedoch auf „hoheitliche Aufgaben“ (genannt werden z.B. Bundeswehr, Polizei oder Finanzverwaltung) beschränkt werden.

Familien mit Kindern sollen nach Vorstellung der Partei dadurch entlastet werden, dass sie für jedes Kind 20.000 Euro an Rentenbeiträgen aus Steuermitteln erstattet bekommen. Sollten bei Geburt des Kindes noch keine Beiträge in dieser Höhe angefallen sein, solle das bei künftigen Abgaben in die Rentenkasse berücksichtigt werden.

Die Entscheidung über das Renteneintrittsalter soll individualisiert werden. Die AfD wolle „jedem ermöglichen, länger zu arbeiten und im Einvernehmen mit dem jeweiligen Arbeitgeber zum individuellen Wunschzeitpunkt den Ruhestand anzutreten.“ Wer länger arbeitet, solle demnach auch höhere Rentenbezüge erhalten.

Außerdem soll eine Doppelbesteuerung der Renten abgeschafft werden (s.o.) und „Ungleichheiten bei der Überleitung der Ostrenten“ durch Einmalzahlungen ausgeglichen werden. Ein Freibetrag für Rentenleistungen von 25 Prozent bei der Grundsicherung im Alter soll zudem Altersarmut entgegenwirken.


FDP

„Nie gab es mehr zu tun.“ heißt das rund 90-seitige Programm der FDP zur Bundestagswahl. Ihrem rentenpolitischen Kapitel haben die Liberalen die Überschrift „Enkelfitte Rente“ verliehen. Passend dazu betont die Partei im ersten Satz den demographischen Wandel und die Notwendigkeit, „das Altersvorsorgesystem zu modernisieren, nachhaltig finanzierbar zu gestalten und den kapitalgedeckten Teil der Altersvorsorge zu stärken.“

Um diesem Ziel nachzukommen will die FDP die erste Säule des Rentensystems um eine „Gesetzliche Aktienrente“ als zweiten Pfeiler neben der umlagefinanzierten Rentenversicherung erweitern. Dabei handelt es sich um eine Form kapitalgedeckter Altersvorsorge, in die dann allerdings ein kleiner Teil des Bruttoeinkommens monatlich eingezahlt werden soll. „Durch unser Modell erwerben zukünftig alle Beitragszahlerinnen sowie Beitragszahler – insbesondere auch Geringverdiener – echtes Eigentum für ihre Altersvorsorge und erhalten höhere Altersrenten“, verspricht die FDP dazu im Wahlprogramm.

Insgesamt haben die Freien Demokraten eine Rente nach „Baukastenprinzip“ im Sinn, nach der verschiedene Angebote aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge miteinander kombiniert werden können sollen. Flexibilisiert werden soll auch das Renteneintrittsalter. Mit der Vollendung des 60. Lebensjahres sollen Menschen – sofern sie mindestens das Grundsicherungsniveau bei der Alterssicherung erreichen – selbst entscheiden, wann sie in den Ruhestand gehen. Wer früher in Rente geht, bekäme dann entsprechend höhere Abschläge als diejenigen, die länger im Beruf bleiben wollen.

Weitere Forderungen sind die Erleichterung des Rentensplittings und Verbesserungen bei der betrieblichen Altersvorsorge. Zudem wollen auch die Freien Demokraten einen Freibetrag für Rentenbezüge bei der Grundsicherung im Alter einrichten.


Linke

„Für soziale Sicherheit, Frieden und Klimagerechtigkeit!“ ist der Titel des 148 Seiten umfassenden Programms, dass die Linke vorgelegt hat. Entsprechend viele Punkte finden sich auch zum Thema Rente, der die Partei allein drei Seiten widmet. Aus der Überschrift des Rentenkapitels „Gute Renten, Gutes Leben – Solidarische Erwerbstätigenversicherung“ wird eines der Kernanliegen bereits deutlich: Die Zusammenfassung aller Erwerbstätigen in die Gesetzliche Rentenversicherung.

Um „den Rentenabbau beenden und das Garantieversprechen der gesetzlichen Rentenversicherung wiederherstellen“ zu können fordert die Linke drei zentrale Sofortmaßnahmen:

  1. Die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent
  2. Wie bereits an der Kapitelüberschrift festzustellen: Die Erweiterung der Gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung, in die auch Selbstständige, Beamt*innen oder Politiker*innen einzahlen sollen und
  3. Die Einführung einer Garantie von monatlich 1.200 Euro für alle, deren Renten darunter liegen würden, als „Solidarische Mindestrente“. Diese soll steuerfinanziert und einkommens- und vermögensgeprüft sein.

Außerdem will die Linke den Zugang zu Erwerbsminderungsrenten erleichtern, Ostrenten sofort ans Westniveau angleichen und die Doppelbesteuerung der Renten abschaffen.

Zudem brauche es einen „Solidarausgleich für Niedriglohn“, die Grundrente der Bundesregierung greife hier zu kurz. Konkret fordert die Linke eine „‚Rente nach Mindestentgeltpunkten‘ auch für Zeiten nach 1992“.

Die Rente mit 67 soll zurückgenommen werden. „Jede*r muss wieder spätestens ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Das ist finanzierbar“, heißt es dazu im Wahlprogramm. Bei mindestens 40 Beitragsjahren soll ein abschlagsfreier Renteneintritt sogar schon ab 60 Jahren möglich sein.

Die Riester-Rente sei „gescheitert“ und soll nach Vorstellung der Linken in die Gesetzliche Rentenversicherung überführt werden. Die staatlichen Zuschüsse, die dadurch wegfallen würden, sollen der Gesetzlichen Rentenversicherung zugutekommen. Wer bereits eingezahlt hat, soll die erworbenen Ansprüche behalten können und die Rentenversicherung übernehmen können.


Grüne

Langfristig streben die Grünen eine „Bürger*innenversicherung“ an, in die alle einzahlen sollen. In einem ersten Schritt dahin sollen zumindest Selbstständige ohne obligatorische Alterssicherung verpflichtend in die Gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden, wobei bestehende, private Altersvorsorgeformen mit berücksichtigt werden sollen.

Kapitalgedeckte Altersvorsorgeformen würden das Umlagesystem „sinnvoll ergänzen“ können. Die Riester-Rente und die Rürup-Rente seien aber „teuer und undurchschaubar und haben zum Teil eine geringere Rendite als Omas Sparstrumpf“, heißt es im Wahlprogramm mit dem Titel „Deutschland. Alles ist drin.“. Daher will die Partei diese Formen der privaten Altersvorsorge „durch einen öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds ersetzen“ und die Zulagenförderung auf niedrige und mittlere Einkommen konzentrieren. In den Fonds sollen dann alle Bürger*innen einzahlen, die nicht aktiv widersprechen. Auch Arbeitgeber*innen sollen den Fonds als Standard für betriebliche Altersvorsorge-Angebote und eigene Finanzierungsbeiträge nutzen.

Außerdem sprechen sich die Grünen für eine Sicherung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent aus. Zu einer Stärkung der Rente sollen auch Maßnahmen wie die Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit, ein „echtes Einwanderungsgesetz“ oder die Verbesserung der Beschäftigungslage älterer Arbeitnehmer*innen beitragen.

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Das im März 2021 erschienen Buch „Die Rente“ von Klaus Müller stellt das deutsche Rentenversicherungssystem vor und argumentiert mit allerhand Zahlenmaterial, warum das umlagefinanzierte Rentensystem trotz ständiger Warnungen vor einem demographischen Wandel nicht am Ende sei.

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Das aktuelle, rund 130-seitige Buch ist im PapyRossa-Verlag erschienen und Teil der „Basis“-Reihe des Verlagshauses, in der Basiswissen aus den Bereichen Politik, Geschichte und Ökonomie vermittelt werden soll. „Die Rente“ ist vor allem eine verständliche und faktenbasierte Einführung in das deutsche Rentensystem.

Allerdings vermittelt Klaus Müller auch deutlich seine grundsätzlich eher positive Einstellung zu dem umlagefinanzierten System und seine Ablehnung von neoliberalen Ökonom*innen, die die Rentenbezüge kürzen und das Renteneintrittsalter anheben wollen würden. Müller ist der Meinung, die gesetzliche Rentenversicherung sei nicht am Ende, sie müsse allerdings gestärkt werden.

Untergliedert ist das Buch in fünf Kapitel. Zunächst skizziert der Autor einleitend, welche Frühformen von Alterssicherungen es früher, beispielsweise im Altertum und im Mittelalter, gegeben hat, bevor es im zweiten Abschnitt um die historische Entwicklung des deutschen Rentensystems geht. Müller umreißt dabei die Geschichte der Rente von der Gründung der Rentenversicherung unter Bismarck bis hin zu Reformen der vergangen Jahre.

Im dritten Kapitel wird der derzeitige Stand des Alterssicherungssystems in der Bundesrepublik vorgestellt: Von den verschiedenen „Säulen“ über die Berechnung der individuellen Rentenansprüche bis hin zu den Auswirkungen der „Grundrente“, auf die sich die Bundesregierung erst in der aktuellen Legislaturperiode geeinigt hatte. In dieser Einführung in das aktuelle Rentensystem werden auch Grundbegriffe wie Entgeltpunkte, Rentenwert oder Regelaltersrente erklärt und mit kleinen Fallbeispielen verdeutlicht.

In Kapitel 4 stellt Klaus Müller die grundsätzlichen Vorstellungen der Parteien in Deutschland zum Thema Rente vor, auch Modelle anderer europäischer Staaten wie Dänemark, Schweden oder die Niederlande werden hier als Positivbeispiele beschrieben. Der Autor stellt dabei auch das österreichische Rentensystem vor, über dessen Eckpunkte wir bereits in einem eigenständigen Beitrag informiert hatten.

„Man muss über die bisherige Art, die Renten zu finanzieren, hinausdenken, ohne sie aufzugeben“, resümiert Müller dann im fünften und letzten Kapitel. Es sei nicht schwer einzusehen, dass ein System mit sinkenden Einnahmen und steigenden Ausgaben langfristig nicht funktioniere. Allerdings seien die Schlussfolgerungen neoliberaler Ökonomen falsch. „Weder ist es notwendig, das Rentenniveau zu senken, noch das Rentenalter hochzusetzen“, so Müller. Auch der Ausbau privater, staatlich geförderter Altersvorsorge sei nicht der richtige Weg, zumal sich diejenigen, die es aufgrund niedriger Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung am nötigsten hätten, eine private Zusatz versicherung garnicht leisten könnten.

Stattdessen plädiert Klaus Müller in seinem Buch dafür, die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken. „Das umlagefinanzierte Rentensystem muss erhalten und durch Zuschüsse aus Steuern ergänzt werden“, heißt es in dem Buch. Finanzierbar sei das vor allem durch eine gerechtere Steuerpolitik die beispielsweise hohe Vermögen stärker in die Pflicht nimmt. Der Sozialstaat sei stark genug, Menschen nach einem arbeitsreichen Leben eine menschenwürdige Rente spätestens ab 65 Jahren zu ermöglichen. Auch Reformkonzepte wie das einer Erwerbstätigenrente, in die auch Selbstständige, Politiker*innen und andere bislang von der gesetzlichen Rente ausgenommenen einzahlten, liegen schon seit längerem vor.

„Es gibt kein Rentenproblem, es gibt ein Verteilungsproblem!“, antwortet der Autor zusätzlich und ganz grundsätzlich denjenigen, die aus Beitragszahler*innen und Leistungsbezehienden einen Generationenkonflikt machen. Der entscheidende Konflikt verlaufe nicht zwischen jung und alt, sondern zwischen arm und reich.

„Die Rente“ liefert ausreichend Datenmaterial und Argumentationshilfen, von denen auch Interessenvertretungen für Senior*innen profitieren könnten. Grundzüge des Rentensystems werden zudem verständlich und praxisnah dargestellt. Das Buch ist derzeit für 9,90 Euro im Handel erhältlich.

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