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Der steigende Anteil älterer Menschen ist mittlerweile in allen Kommunen zu spüren. Diese Entwicklung bringt viele Herausforderungen mit sich, aber die wachsende Zahl älterer Menschen birgt auch viele Chancen. Menschen, die heute aus dem Erwerbsleben ausscheiden, haben in der Regel noch eine große Spanne ihres Lebens vor sich. Viele von ihnen möchten aktiv sein, ihr Wissen und ihr Können weiter einbringen in die Gestaltung ihrer Lebenswelt, ihrer Kommune. Oft fehlt es aber an Gelegenheiten, passenden Angeboten und inspirierenden Ideen, um ältere Menschen zu aktivieren. Seniorenpolitische Workshops können diese Lücke schließen.

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Das Angebot richtet sich an Kommunen, Initiativen, Vereine, Bürger*innen und Senior*innenbeiräte.

Die Ziele von seniorenpolitischen Workshops sind:

  • die Erhaltung einer möglichst hohen Lebensqualität für alle Menschen vor Ort – und das generationenübergreifend
  • die Weiterentwicklung einer gemeinsamen Agenda der zukünftigen kommunalen Seniorenpolitik
  • Projekte, die die Seniorenpolitik betreffen, mitzugestalten
  • eine seniorenfreundliche Gemeinde mitzugestalten.

Die in der Regel eintägigen Workshops werden von erfahrenen Moderator*innen begleitet, nachdem die Rahmenbedingungen, die Auswahl der Teilnehmer*innen und die individuellen Ausgangspositionen in der jeweiligen Kommune geklärt worden sind.


Kontakt

Wenn Sie Interesse an der Durchführung eines seniorenpolitischen Workshops haben, können Sie mit der zuständigen Mitarbeiterin im Sozialministerium Kontakt aufnehmen.

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Adolf-Westphal Straße 4

24143 Kiel

senioren@sozmi.landsh.de

0431 988-5599

www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/soziales/senioren/senioren_node.html

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Am 02.07.2020 hat der Bundestag dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz zugestimmt. Nach monatelangen Protesten von Betroffenen ist der ursprüngliche Entwurf abgemildert worden, Kritik gibt es jedoch weiter.

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Mit einem neuen Gesetz wollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Qualitätsstandards für die Intensivpflege festlegen, die es im Gegensatz zu anderen Bereichen des Gesundheitswesens für die Intensivpflege bislang noch nicht gab. „Intensiv-Pflegebedürftige sollen besser versorgt, Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden. Außerdem soll der Zugang zur medizinischen Rehabilitation verbessert werden“, heißt es zu den Zielen des Gesetzes auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums.

Doch monatelang gab es Proteste und Kritik von Betroffenen, Verbänden und Oppositionsparteien an den ersten Entwürfen. Denn im ursprünglichen Entwurf war die teurere häusliche Pflege, die sich viele Betroffene wünschen, nur noch als Ausnahme vorgesehen. Im Regelfall sollte die Intensivpflege in kostengünstigerer stationärer Unterbringung stattfinden. Aufgrund der Proteste wurde dieser Aspekt im Gesetz jedoch deutlich abgemildert, bei „berechtigten Wünschen“ ist in Absprache mit der Krankenkasse weiterhin eine häusliche Intensivpflege möglich.

Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetz in seiner geänderten Fassung nun Anfang Juli mit den Stimmen der Regierungsfraktionen aus Union und SPD zugestimmt. „Es ist gut, dass viele sich zu Wort gemeldet, nachdrücklich ihre Sorgen zum Ausdruckt gebracht und ihre Interessen vertreten haben. Das hat zu wesentlichen Veränderungen in diesem Gesetzgebungsverfahren geführt“, begrüßte die SPD-Abgeordnete Heike Baehrens (SPD) in ihrer Rede den mehrheitsfähigen Kompromiss. Allerdings gibt es auch an der geänderten Version nach wie vor deutliche Kritik, alle im Bundestag vertretenen Oppositionsparteien (AfD, FDP, Linke und Grüne) stimmten gegen den Antrag.

„Bei der Frage nach dem Leistungsort der Versorgung soll künftig den ‚berechtigten Wünschen‘ der Menschen mit entsprochen werden – immerhin“, begrüßt FDP-Abgeordnete Nicole Westig die Abmilderung des ersten Entwurfs. „Aber wir fragen uns: Wer entscheidet darüber, ob ein Wunsch berechtigt ist? In der UN-Behindertenrechtskonvention steht nicht etwa, dass das Recht, selbst zu bestimmen, wo man lebt, davon abhängt, dass man einen berechtigten Grund dafür nennt.“

Auch beim Verfahren, den Versorgungsort in Absprache mit den Krankenkassen festzulegen, ist Westig skeptisch: „Oft genug gibt es eben keine Augenhöhe zwischen Versicherten und Kassen. Oft genug ist das ein Kampf David gegen Goliath.“ Der Sozialverband VdK begrüßt zwar den Kompromiss, will den Krankenkassen bei der Umsetzung nun allerdings „genau auf die Finger zu schauen.“ In einer Pressemitteilung heißt es: „Wir erwarten, dass die Kassen auch tatsächlich mit den Betroffenen zusammenarbeiten. Es darf niemand dazu gezwungen werden, sein Zuhause zu verlassen.“ Sollten sich die Kassen daran nicht halten, droht der Sozialverband mit Klagen vor den Sozialgerichten.

Auch Die Linke kritisiert das Gesetz: „Sie spalten einmal mehr die Gesellschaft in diejenigen, die sich gute, individuelle Pflege leisten können, und diejenigen, die es nicht können“, wirft die Abgeordnete Pia Zimmermann dem Gesundheitsminister vor.

Das vollständige Plenarprotokoll der 170. Sitzung des Bundestages mit den hier zitierten Redebeiträgen können Sie über diesen Link einsehen. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, es wird vermutlich im Herbst in Kraft treten.

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Damit ist es nach langer Verzögerung und wieder aufkehrenden Debatten nun endgültig beschlossen: Die Grundrente kommt. Der Bundestag hat dem Gesetz kurz vor der Sommerpause zugestimmt.

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„Wir sorgen dafür, dass 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren. Es geht um einen Zuschlag auf die Rente für diejenigen, die hart gearbeitet haben – und zwar ohne Anträge auszufüllen“, so Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) in seiner Bundestagsrede. Die Grundrente galt vor allem als sein Projekt und stand immer wieder auf der Kippe. Nachdem die Koalition aus Union und SPD nach langem Ringen eigentlich schon im letzten Jahr zu einer Einigung gekommen war, stellte die Union die Finanzierung zuletzt wieder infrage.

In der 170. Sitzung des Deutschen Bundestages am 02.07.2020 ist die Grundrente nun allerdings nach mehreren Verzögerungen auch mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion beschlossen worden. Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Hermann Gröhe, betont allerdings: „Ja, es ist wichtig – darauf legen wir als Union Wert –, die Rente als beitragsbezogene Leistung zu verstehen. Sie ist eben nicht Wohltat des Staates, sondern durch eigenen Beitrag erworbenes Recht.“

Die Grundrente soll bis zu 1,6 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Anspruchsberechtigt sind Rentner/innen mit mindestens 33 Beitragsjahren, sofern sie monatlich unter 1.250 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.950 Euro (Ehe- und Lebenspartner/innen) zur Verfügung haben. Den vollen Betrag von bis zu 400 Euro können allerdings nur Personen mit mindestens 35 Beitragsjahren erhalten. Anspruchsberechtigte sollen durch die Grundrente im Schnitt etwa 75 bis 80 Euro mehr bekommen.

ARD-Korrespondent Kai Küster spricht in einem tagesschau-Kommentar bei der Grundrente von einem „Scheinriesen“: „Allein der Begriff Grundrente verspricht mehr, als er hält: Erweckt er doch den Eindruck, dass Rentenbezieher pauschal eine Sicherung eingebaut bekommen, die sie auch im Alter ruhig schlafen lässt“. Doch das sei nicht der Fall, vor Altersarmut schütze das Gesetz nicht, auch seien zu viele außen vor gelassen.

In eine ähnliche Richtung geht die Kritik der Linken, die vor allem die von der Union eingebrachten Abmilderungen des Gesetzes kritisiert: „Die Union hat die vorgesehenen Leistungen gekürzt und bessere Renten bei Kurzarbeit und bei Arbeitslosigkeit wieder aus dem Gesetz gestrichen. […] Die Union hat dafür gesorgt, dass die Folgen viel zu niedriger Löhne nicht bekämpft werden, sondern dass diese weiter direkt in die Altersarmut führen. Das ist armenfeindlich, rentnerfeindlich und völlig inakzeptabel“, bemängelt Matthias W. Birkwald als rentenpolitischer Sprecher seiner Fraktion die Einflussnahme der Union. Birkwald wiederholte im Bundestag die Forderung nach einer solidarischen Mindestrente nach österreichischem Beispiel.

Die FDP hingegen hält eine Grundrente weiterhin für den falschen Weg, sie löse das Problem der Altersarmut nicht.

Nachdem auch der Bundesrat dem Gesetz einen Tag nach der Bundestags-Entscheidung zugestimmt hatte, kann das Gesetz zum 01.01.2021 in Kraft treten, wobei mit erheblichen Verzögerungen bei der Auszahlung gerechnet werden kann. Das liegt an dem Einkommensabgleich zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden, einem großen Verwaltungsakt, der vor einer Auszahlung durchgeführt werden muss. Anspruchsberechtigte sollen den Rentenaufschlag dann aber ohne Antragsstellung automatisch überwiesen bekommen.

Das Plenarprotokoll der Bundestagsdebatte mit den hier zitierten Wortbeiträgen finden Sie hier.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine längere Stellungnahme zur Corona-Krise veröffentlicht, in der es gerade auch in dieser Situation für eine Stärkung der Rechte älterer oder eingeschränkter Menschen plädiert. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) appelliert, die soziale Isolation von Menschen in Pflegeeinrichtungen zu beenden.

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Erst kürzlich berichteten wir auf diesem Portal über der Ernennung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin des Instituts zur unabhängigen UN-Expertin für die Rechte älterer Menschen. Im April hat die Organisation nun ein elfseitiges Papier vorgelegt, in dem sich für den Schutz der Menschenrechte Älterer in der aktuellen Corona-Krise eingesetzt wird.

Eine zentrale Forderung ist beispielsweise das Recht auf Informationen. So müsse die Politik gewährleisten, dass notwendige Informationen rund um das Virus (z.B. Ansteckungsrisiken) transparent, leicht verständlich und für alle zugänglich verbreitet werden. Zum Thema der digitalen Barrierefreiheit im Allgemeinen empfehlen wir auch einen Beitrag, den wir im Februar veröffentlicht haben.

Ein weiteres Thema der Stellungnahme ist das Ermöglichen sozialer Teilhabe. Gerade ältere Menschen, die häufig weniger technische Hilfsmittel benutzen als jüngere Altersgruppen, könnten sehr unter einer sozialen Isolation leiden. Angesichts der Schwere der Folgen solcher Isolationen seien Bund und Länder „menschenrechtlich verpflichtet, sich für Abmilderungsmaßnahmen zu entscheiden, die eine baldige Wirkung versprechen, und deren Finanzierung sicherzustellen.“ Hierfür schlägt das Deutsche Institut für Menschenrechte zum Beispiel mehr Personal und Finanzmittel für Kommunen, Wohlfahrtspflege oder andere Initiativen vor, die die Folgen der Kontaktbeschränkungen abmildern könnten.

„Die Corona-Krise zeigt, dass der Schutz der Rechte älterer Menschen noch besser ausgebaut werden muss. Hierfür würden spezifische Regelungen eine Hilfestellung bieten. Eine verbindliche Konvention zum Schutz der Menschenrechte Älterer könnte gerade das leisten“, bekräftigt das Menschenrechtsinstitut seine  Forderung nach einer entsprechenden Konvention in den Schlussbemerkungen des Dokuments.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wird vom Deutschen Bundestag finanziert und ist eine unabhängige Menschenrechtsorganisation. Die Aufgaben des Instituts liegen nach eigenen Angaben in der Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen und der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen.


Die BAGSO geht in ihrer Stellungnahme vor allem auf die soziale Isolation älterer Menschen vor allem in Pflegeeinrichtungen ein. Es wird an Bund und Länder appelliert, den Beschluss vom 15.04.2020 so schnell wie möglich umzusetzen und die soziale Isolation von Menschen in Pflegeeinrichtungen zu beenden. Die seit sechs Wochen geltenden Besuchs- und Ausgehverbote seien mit Abstand der schwerste Eingriff in die Grundrechte in der aktuellen Corona-Situation. Die verzweifelte Lage der Betroffenen fasst ein 92-Jähriger in die Worte: „Man hat uns vergessen.“

„Die Zeit drängt. Viele Menschen in Pflegeeinrichtungen leiden massiv unter der erzwungenen Einsamkeit“, sagt der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering.

In der Stellungnahme, die auch den verantwortlichen Politiker/innen und Politikern übermittelt wurde, benennt die BAGSO die zehn dringendsten Maßnahmen. So muss ein gewisses Maß an persönlichen Kontakten nicht nur zu den Mitbewohner/innen, sondern auch zu den nächsten Angehörigen gewährleistet werden. In der Phase des Sterbens müsse eine Begleitung durch Angehörige in allen Pflegeeinrichtungen möglich sein.

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Am 8. März sind weltweit wieder Frauen auf die Straße gegangen, um am internationalen Frauentag auf ihre Lage hinzuweisen. Auch in Deutschland gab es zahlreiche Kundgebungen, auch hier sei die Gleichberechtigung noch lange nicht erreicht.

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Seit 1921 wird jährlich am 8. März der internationale Frauentag begangen. An diesem Tag wird in besonderer Weise auf Ungerechtigkeiten hingewiesen: In vielen Ländern der Welt dürfen Mädchen keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen oder sich ihre Partner/innen nicht selber aussuchen. Doch auch in Deutschland sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache: Frauen verdienen im Schnitt über 20 Prozent weniger als Männer, rund 25 Prozent der Frauen in Deutschland haben schon sexualisierte und/oder häusliche Gewalt durch aktuelle oder ehemalige Partner erlebt und weit mehr als die Hälfte der Frauen hatten schon mit sexueller Belästigung zu kämpfen. Auch die gesellschaftlich wichtige Arbeit von Erziehung oder Pflege wird häufig von Frauen verrichtet – und das unbezahlt. In einer Stellungnahme der Linksfraktion im Deutschen Bundestag heißt es: "Wir kämpfen am Internationalen Frauentag auch für ein gerechteres Wirtschaftssystem. Profite werden auf Kosten von Frauen und Mädchen gemacht. Sie leisten weltweit täglich 12,5 Milliarden Stunden unbezahlte Arbeit: bei der Kindererziehung, im Haushalt und bei der Pflege von Angehörigen.“

Auch katholische Frauenverbände sind am 8. März auf die Straße gegangen. „Obwohl seit 1949 im Grundgesetz Art. 3 eindeutig festgeschrieben ist, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind, werden in unserer Gesellschaft ihre Würde und Leistung mit zweierlei Maß gemessen. Das muss sich endlich ändern“, sagt beispielsweise Maria Flachsbarth, Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbunds (KDFB), in einer Pressemitteilung.

Große Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt es insbesondere bei der Rente. Diese ist laut OECD-Angaben bei Frauen 46 Prozent niedriger als bei Männern. Damit ist die Ungerechtigkeit in Deutschland im europäischen Vergleich besonders hoch. Die vergleichsweise niedrigen Renten haben vor allem mit den geringeren Löhnen, aber auch mit Pflege- und Erziehungszeiten und einem hohen Anteil von Teilzeit-Jobs zu tun. Daher sind Frauen häufiger von Altersarmut bedroht als Männer.

Zum Thema Gewalt gegen Frauen und Frauenmorde empfehlen wir den aktuellen Audiobeitrag des Deutschlandfunks, den Sie sich hier anhören können.

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Ende Februar entschieden, dass auch geschäftsmäßige Hilfe durch Dritte bei der Selbsttötung erlaubt sein müsse. Damit kippt das Gericht das 2015 durch die Politik gefasste Verbot, welches verfassungswidrig sei.

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Vor fünf Jahren hatte der Deutsche Bundestag entschieden, dass die geschäftsmäßige Sterbehilfe, die nicht von Angehörigen, sondern Ärzt/innen oder Vereinen gegeben wurde, strafbar ist. Dagegen hatten nicht nur Mediziner/innen und Sterbehilfe-Vereine geklagt, sondern auch Schwerkranke, die ihr Leben beenden wollen. Zwar ist der eigentliche Suizid nicht verboten, ohne die notwendigen Medikamente sind viele dazu jedoch gar nicht in der Lage. Immer wieder gibt es Schwerkranke, die dem als unwürdig empfundenen Leben aus eigener Entscheidung heraus gerne ein Ende setzen würden. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot des Paragrafen 217 (Strafgesetzbuch) nun gekippt. „So sensibel das Thema Suizid ist und sorgfältig der Umgang damit sein muss: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist richtig, denn am Ende muss jeder selbst über seinen Tod entscheiden dürfen“, wird das Urteil in einem Deutschlandfunk-Beitrag begrüßt.

Es gibt jedoch auch kritische Stimmen, z.B. vom Deutschen Hospiz- und Palliativverband.

Das Gericht weist darauf hin, dass die Entscheidung, bislang geltendes Verbot aufzuheben, nicht bedeute, der Gesetzgeber dürfe die Sterbehilfe nicht mehr regulieren. „Hieraus folgt nicht, dass es dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen untersagt ist, die Suizidhilfe zu regulieren“, heißt es in der Pressemitteilung aus Karlsruhe. „Er muss dabei aber sicherstellen, dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Raum zur Entfaltung und Umsetzung verbleibt.“ Der Bundestag hatte sich 2015 mehrheitlich vor allem für ein Verbot ausgesprochen, da befürchtet wurde, ältere und kranke Menschen könnten sich durch die geschäftsmäßig organisierte Sterbehilfe zu einem Suizid drängen lassen.

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Ende vergangenen Jahres trafen sich die Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen im bayrischen Bad Gögging. Dort verabschiedeten die Beauftragten eine Erklärung, die digitale Barrierefreiheit fordert.

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Am 21. und 22.November 2019 kamen die Beauftragten der Länder für Belange von Menschen mit Behinderungen zusammen. Darunter auch Ulrich Hase, der Landesbeauftragte von Schleswig-Holstein. Er fordert die schleswig-holsteinische Regierung in einer Pressemitteilung auf, die Pflicht zu barrierefreien Angeboten für gewerbliche und private Anbieter im Landesbehindertengleichstellungsgesetz zu verankern. Dabei bezieht er sich auch auf die „Bad Gögginger Erklärung der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern“, die sich für digitale Barrierefreiheit einsetzt. Darin heißt es unter anderem: „Die Beauftragten erwarten, dass gut 10 Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) durch die Bundesrepublik Deutschland die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen noch deutlich entschlossener und konsequenter umgesetzt und ausgebaut wird. Ziel muss letztlich eine barrierefreie digitale Welt sein.“

Unter „digitaler Barrierefreiheit“ wird verstanden, dass digitale Angebote (z.B. Internetseiten) auch für Menschen mit Einschränkungen (z.B. Seh- oder Hörschwächen aufgrund von Alter oder Beeinträchtigungen) zugänglich sind. Weitestgehend barrierefrei sind daher zum Beispiel Seiten, die eine sichtbare Vorlese-Funktion anbieten, in leichter Sprache formuliert sind oder übersichtlich und verständlich aufgebaut sind. Bei Film- und Videoangeboten können beispielsweise auch Untertitel oder der Einsatz von Gebärdensprache dazu beitragen, Barrieren abzubauen.

Auch auf diesem Portal achten wir darauf, unsere Artikel möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Daher arbeiten wir beispielsweise mit größeren Zeilenabständen und einem übersichtlichen Seitenaufbau. Anfang diesen Jahres wurde seniorenpolitik-aktuell auch im Hinblick auf Barrierefreiheit und verbesserte Nutzerfreundlichkeit überarbeitet. So sind nun ergänzende Texte in Gebärdensprache und Leichter Sprache zu finden, auch ist die Seite mit Screenreadern (Bildschirmlesern) besser bedienbar.

„Die Barrierefreiheit muss standardmäßig bei allen digitalen Angeboten in allen Facetten berücksichtigt und entsprechend umgesetzt werden“, heißt es in der Erklärung der Landesbeauftragten. „Bei Neu- und Umgestaltungen ist der Aspekt bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen.“ Auch in der digitalen Arbeitswelt müsse es mehr Barrierefreiheit geben: „Unternehmen sollen die digitale Arbeitswelt von vornherein barrierefrei gestalten, um niemanden auszuschließen.“

Die Pressemitteilung des schleswig-holsteinischen Landesbeauftragten inklusive der Bad Gögginger Erklärung finden Sie hier.

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Im Januar hat der Deutsche Bundestag über die Zukunft der Organspende-Regelungen debattiert. Der Vorschlag, der Organspende künftig zu Lebzeiten widersprechen zu müssen, ist gescheitert. Es bleibt bei der Zustimmungslösung – allerdings mit kleinen Änderungen.

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Bereits im Sommer berichteten wir über die beiden diskutierten Grundrichtungen, die für die Organspende in Frage kämen: Reicht weiterhin eine aktive Zustimmung zur Organspende im Todesfall oder sollten alle Staatsbürger/innen potentielle Spender/innen sein, sofern sie nicht aktiv widersprechen? Mit dieser Grundfrage hatte sich der Deutsche Bundestag im Sommer bereits beschäftigt, am 16.Januar 2020 kam es nun nach einer weiteren Aussprache zu einer Entscheidung. Das Parlament lehnte die unter anderem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagene Widerspruchslösung mehrheitlich ab. Der Alternativvorschlag der „erweiterten Entscheidungslösung“, der von Annalena Baerbock (Grüne), Katja Kipping (Linke) und weiteren vertreten wurde, konnte sich hingegen durchsetzen. Danach soll die Organspende im Kern weiter so funktionieren wie bislang, es braucht also eine aktive Zustimmung. Um diese Zustimmung attraktiver zu gestalten als bisher, wurden mit dem Vorschlag jedoch auch einige Änderungen beschlossen. So soll beispielsweise ein Online-Register erstellt werden, auf das Krankenhäuser zugreifen können sollen, um nicht nach einem Ausweis suchen zu müssen. Zudem sollen Hausärzte alle zwei Jahre über das Thema der Organspende beraten.

In Deutschland warten derzeit über 9.000 Menschen auf ein lebenserhaltendes Organ. Die Wartezeiten sind für viele Organe aufgrund der geringen Spenden allerdings mehrere Jahre lang. Die Zahl der Spender/innen ist im letzten Jahr wieder leicht zurückgegangen, sie lag bei 932. Deutschland gehört mit der Zustimmungsvariante zur Ausnahme in Europa. Thomas Oppermann (SPD) hatte als einer von vielen Abgeordneten in der Plenardebatte daher für die Widerspruchslösung argumentiert: „Aus meiner Sicht ist der entscheidende Fehler im geltenden Recht der Ausnahmecharakter der Organspende. Genau das wird sich mit der Widerspruchsregelung ändern; denn sie macht die Organspende zum gesetzlichen Regelfall, zur gesellschaftlichen Normalität.“ Kritisiert wurde an dem Vorschlag immer wieder, dass Schweigen nicht Zustimmen bedeuten dürfe. „Wenn ich im Ergebnis dafür sorge, dass Schweigen eine Lösung ist und es den Menschen leichter macht, zu sagen ‚Ich setze mich damit nicht auseinander; der Staat, die Gesellschaft regeln das schon‘, dann widerspricht das meinem Menschenbild von Mitbürgern, die Verantwortung und Nächstenliebe übernehmen“, wirbt beispielsweise Otto Fricke (FDP) für die Entscheidungslösung.

Da es sich bei der Debatte um eine ethische handelt, in der die Abgeordneten einzig ihrem Gewissen folgen sollen, wurde der Fraktionszwang für die Diskussion aufgehoben. So hatten alle Fraktionen des Bundestages Abgeordnete, die für die Widerspruchslösung warben und andere, die diese ablehnten. Nur die AfD trat im Parlament geschlossen auf und brachte einen eigenen, dritten Antrag in die Abstimmung mit ein. Mit Annahme des Antrags zur „erweiterten Entscheidungslösung“ hatte sich der AfD-Antrag allerdings erledigt.

Das vollständige Plenarprotokoll mit den hier zitierten Beiträgen finden Sie hier. Die Bundestagsdebatte können Sie als Videomitschnitt ansehen, zu dem Video gelangen Sie hier.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hat eine neue Publikation veröffentlicht, die sich insbesondere an Personen kurz vor Ende ihrer Berufstätigkeit richtet. „Berufsende in Sicht? Annäherung an eine neue Lebensphase“ heißt der neue Ratgeber.

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„Was fangen wir mit den ,geschenkten Jahren‘, die häufig bei guter Gesundheit erlebt werden, an?“. Das ist eine der Leitfragen, auf die die BAGSO mit verschiedenen Möglichkeiten zu antworten versucht. Mit zahlreichen Anregungen will der Ratgeber dazu einladen, sich rechtzeitig „mit den Chancen dieser Lebensphase auseinanderzusetzten“. Die Publikation mit dem Titel „Berufsende in Sicht? Annäherung an eine neue Lebensphase“ richtet sich demnach vor allem an diejenigen, die kurz vor der Beendigung ihrer Berufstätigkeit stehen. Viele zählten die Tage der verbleibenden Arbeitstage und kämen dann nicht mit der neuen Situation zurecht.

Der Ratgeber will Möglichkeiten aufzeigen, wie dieser Lebensphase sinnvoll gestaltet werden kann. „Zur Muße und Freizeit kommen in der nachberuflichen Phase noch Bildung, auch im Sinne einer Weiterentwicklung der Persönlichkeit, sowie produktive Tätigkeiten hinzu“, heißt es beispielsweise in der Broschüre. Neben dem Familienleben und einer Partnerschaft, sozialen Kontakten oder der Strukturierung des Lebens plädiert der Ratgeber auch für ein aktives Älterwerden – zum Beispiel in Form von ehrenamtlichen Tätigkeiten: „Das freiwillige Engagement stellt eine echte Win-win-Situation dar. Zum einen profitieren natürlich die Menschen, die Unterstützung erfahren, zum anderen diejenigen, die sich einbringen. Das Gefühl, gebraucht zu werden, etwas Sinnvolles zu tun, ist für die Lebenszufriedenheit vieler Älterer von großer Bedeutung.“

Der Ratgeber kann hier kostenlos heruntergeladen und gelesen werden.

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Digitale Anwendungen in der Pflege können pflegebedürftige Personen entlasten. Bei einem überwiegenden Teil der Hilfen werden die Kosten jedoch nicht übernommen. Das kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) und veröffentlicht ein Faktenblatt zum Thema.

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Bei der Digitalisierung der Pflege habe es schon kleinere Fortschritte gegeben, schreibt der vzbv. Als Beispiel nennt der Verband die im Rahmen des Digitale Versorgung Gesetzes (DVG) beschlossene Möglichkeit für Pflegeanbieter, auf das Datennetz des Gesundheitssystems (Telematik-Infrastruktur) zugreifen zu können. Bei der Kostenübernahme für digitale Anwendungen habe die Bundesregierung bislang jedoch noch nicht gehandelt. Das stellt der Verband in einem Faktenblatt zur Digitalisierung in der Pflege fest, das im November erschienen ist. Darin heißt es: „Der Verbraucherzentale Bundesverband (vzbv) fordert einen Diskurs über sinnvolle digitale Anwendungen in der Pflege. Die Kosten für technische Hilfsmittel, deren Nutzen belegt ist, müssen übernommen werden.“

Bei solchen digitalen Anwendungen handelt es sich vor allem um Pflegeroboter, technische Assistenzsysteme wie Notrufsysteme oder Sturzsensoren, digital gestützte Pflegeplanung (z.B. bei Pflegedokumentationen) und Telecare, also Fernpflege über Videotelefonie und Datenaustausch. Solche Hilfen können pflegebedürftigen mehr Sicherheit und Selbstbestimmung im Alltag geben. Für viele pflegebedürftige sind die Kosten allerdings zu hoch. Bislang stünden nur Hausnotrufsysteme und Pflegebetten im Hilfsmittelkatalog der Kranken- und Pflegekassen.

Laut Daten aus dem Faktenblatt wünschten sich 90 Prozent der Verbraucher/innen, im Alter zu Hause gepflegt zu werden. Ebenso viele würden dafür auch digitale Hilfen in Anspruch nehmen. Für den Einsatz von Robotern in der Pflege sprächen sich 85 Prozent aller Verbraucher/innen aus.

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