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11. April 2022

Treffen der Beauftragten für Menschen mit Behinderung

Ende März haben sich der Bundes- sowie die Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung zum 63. Mal getroffen, um über Aspekte für mehr Teilhabe und Barrierefreiheit zu sprechen. Auch der aktuelle Ukraine-Krieg war Thema des turnusmäßigen Zusammenkommens.

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Der Krieg in Europa, der zum Zeitpunkt der Tagung am 24. und 25. März 2022 bereits rund einen Monat andauerte, überschattete das Treffen der Beauftragten. „Unser turnusmäßiges Treffen wurde überschattet von den aktuellen Ereignissen in der Ukraine. Wir tauschten uns neben dem Programm zur Aufnahme flüchtender Menschen mit Behinderungen intensiv aus“, heißt es in einer Pressemitteilung (s.u.) der schleswig-holsteinischen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Michaela Pries, die ebenfalls Teil des Austausches war.

Schwerpunktthema der Konferenz war das Recht auf Teilhabe an Sport, Freizeit, Kultur und Tourismus. „Gerade Aktivitäten im Sport, in der Freizeit und der Kultur besitzen einen enormen Lebenswert, für alle Menschen und vor allem auch in Krisenzeiten“, unterstreicht der derzeitige Vorsitzende der Bund-Länder-Konferenz Dr. Christian Walbrach die Bedeutung des Themas. „Wir müssen diese Rechte auf Teilnahme, Teilhabe und Teilgabe zu jeder Zeit sichern. Diese Rechte sind keine Geste der Wohltätigkeit, sondern Ausdruck unseres gesellschaftlichen Selbstverständnisses.“

Zu diesem Thema haben die Teilnehmenden auch eine Erklärung abgegeben, in der eine Reihe von Forderungen gestellt werden. Darunter zum Beispiel:

  • „Inklusion bei sportlichen Wettbewerben umsetzen – bis hin zu Olympischen Spielen, Paralympics, Deaflympics und Special Olympics
  • Fortbildungen, Leitfäden oder Handreichungen für das Personal von Freizeitangeboten und Ehrenamtsstrukturen
  • barrierefreie Gestaltung von Freizeitangeboten
  • Schaffung oder Verbesserung der Kommunikationsangebote in Galerien und Museen (z.B. Informationen in Leichter Sprache, Brailleschrift, Audiodeskription, Gebärdensprache)
  • Verbindliche gesetzliche Verpflichtung zur umfassenden Barrierefreiheit touristischer Angebote und Dienstleistungen privater Anbieter – das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungs-Gesetz entsprechend anpassen.“

Die Presseerklärung mit der Magdeburger Erklärung im Anhang finden Sie hier.

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