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27. Mai 2014

Einblicke in das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz

Ein Blick in andere Bundesländer zeigt Möglichkeiten und Erfahrungen von gesetzlichen Regelungen der Seniorenmitwirkung auf. Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz wurde 2006 beschlossen und 2011 novelliert. Der Berliner Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB) und Landesseniorenvertretung Berlin (LSV) ziehen eine positive Bilanz.

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M it dem Gesetzt wurden die Mitwirkungsmöglichkeiten der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben gestärkt und deren politische Interessenvertretung hat damals erstmalig in Deutschland einen rechtlichen Rahmen erhalten.

Der Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB) und Landesseniorenvertretung Berlin (LSV) veröffentlichen gemeinsam ein Wissensquiz zum Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz. Mit 12 Fragen und Antworten wollen die beiden Landesgremien informieren und zur Mitwirkung einladen. Das achtseitige Faltblatt steht unter www.landesseniorenbeirat-berlin.de sowie www.landesseniorenvertretung-berlin.de zum Herunterladen zur Verfügung oder kann in der Geschäftsstelle LSBB/LSV an der Parochialstr. 3 in 10179 Berlin (Mo-Di, Do-Fr 9:00-13:00 Uhr: Telefon 030-9018-22715) kostenfrei angefordert werden.

Weitere Informationen:

Seniorenmitwirkungsgesetz Berlin

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