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8. Mai 2017

Umgang mit Mängeln in stationären Pflegeeinrichtungen

Pflegebedürftige Menschen in stationären Einrichtungen oder deren Angehörige können Mängel in den Pflegeleistungen wahrnehmen. Unsicherheit über die jeweiligen Ansprüche kann dazu führen, dass sich die betroffenen Menschen hilflos fühlen. Um die Unsicherheit zu verringern, hat die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) einen Leitfaden zum Umgang mit den wahrgenommenen Mängeln veröffentlicht.

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Der Leitfaden informiert über Ansprüche und Leistungen der vollstationären Pflege. Es wird beschrieben, wie Mängel erkannt  und bearbeitet werden können.

Auch der beobachtete Systemfehler bezüglich eingeführter Mindestwerte beziehungsweise Standards und die damit einhergehende Entprofessionalisierung und Ungleichbehandlung werden angerissen.

Der gesamte Leitfaden ist online einsehbar.

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