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1. Mai 2015

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen können als Thema betrachtet werden, welches jeden Menschen jeder Altersklasse betreffen kann. Behinderungen sollten dabei nicht nur als Zustand einer Person sondern auch aus soziologischer Perspektive betrachtet werden: Menschen werden durch gesellschaftliche Prozesse behindert.

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So sagt der EU-Abgeordnete Ádám Kósa „Ich zum Beispiel kann nicht hören. Aber ich habe nicht das Gefühl, behindert zu sein. Es sind die Gesellschaft und ihre Strukturen, die mich behindern.“ Herr Kósa ist Verfasser des Berichtes Mobilität und Inklusion von Menschen mit Behinderung und die europäische Disabilty-Strategie und Mitglied der Arbeitsgruppe Behinderung des EU-Parlaments.

Seniorenpolitik kann und sollte auch für Menschen mit Behinderung eintreten. Dies kann ganz konkret geschehen, z.B. in den Bereichen des altersgerechten Umbauens oder der Stadtteilplanung. Aber auch bei anderen Themen lohnt sich der gedankliche Rückschluss, ob mit den geplanten Tätigkeiten nicht Menschen ausgeschlossen und damit behindert werden.

Wer diesem Grundsatz folgt, tut dies auch im Sinne eines weltweit formulierten Verständnisses. Das Übereinkommen der United Nations über die Rechte von Menschen mit Behinderung haben bereits 154 Staaten ratifiziert.

Alle 50 Artikel der UN-Konvention sind ebenfalls in Gebärdensprache oder leichter Sprache veröffentlicht.

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