Logo DISW

8. Juni 2021

Urteil zu Doppelbesteuerung der Rente

Der Bundesfinanzhof hat sich im Mai mit Klagen zweier Rentner befasst, die eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung ihrer Renten beklagt hatten. In einem Urteil wurden die Klagen zwar abgewiesen, der Senat warnte allerdings vor der steigenden Gefahr einer Doppelbesteuerung künftiger Rentner*innen.

Weiterlesen

Am 31. Mai hat der Bundesfinanzhof in München ein möglicherweise wegweisendes Urteil zur Besteuerung der Rentenbeiträge und der Renten öffentlich gemacht. Erstmals wurden Berechnungsparamater definiert, mit der eine mögliche Doppelbesteuerung ermittelt werden könne.

Die bisherige Praxis der Besteuerung sei zwar verfassungskonform, im Urteil hielten die Richter*innen allerdings fest, „dass spätere Rentnerjahrgänge von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein dürften.“

Eine sogenannte Doppelbesteuerung der Renten wäre nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 verfassungswidrig. Genau so eine hatte jedoch der 78-jährige Rentner und ehemaliger Steuerberater Horst Bangert, dessen Klage im Verfahren anhängig war, vermutet. Eine doppelte Besteuerung liegt dann vor, wenn die Rentenbeiträge, die man aus versteuertem Einkommen im Erwerbsleben zahlt, höher sind als der steuerfreie Teil der Rente.

Hintergrund der Debatte um eine mögliche Doppelbesteuerung ist das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) aus dem Jahr 2005. Das regelt unter anderem die schrittweise Umstellung der „vorgelagerten“ in eine „nachgelagerte“ Besteuerung der Rente. Das heißt, dass die früher weitgehend steuerfreie Rente ab 2040 voll und bis dahin mit schrittweise steigenden Prozentsätzen besteuert wird. Im Gegenzug steigen die Steuerersparnisse bei den Altersvorsorgebeiträgen im Erwerbsleben.

Diese Übergangsregelung, mit der die rot-grüne Regierung der damaligen Legislaturperiode auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagierte, sei an sich nicht grundgesetzwidrig. Das höchste deutsche Finanzgericht konnte in den behandelten Fällen mit einer neu definierten Berechnungsweise aufgrund der derzeitigen Steuerfreibeträge bei der Rente keine Doppelbesteuerung feststellen.

„Diese zeichnet sich allerdings für spätere Rentnerjahrgänge, für die der Rentenfreibetrag nach der gesetzlichen Übergangsregelung immer weiter abgeschmolzen wird, ab“, warnen die Münchner Richter*innen gleichzeitig. „Denn auch diese Rentnerjahrgänge haben erhebliche Teile ihrer Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen geleistet.“

Der Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz begrüßte das Urteil in Bezug auf die abgewiesenen Klagen. Schließlich hatten die beiden Kläger – neben Horst Bangert hatte noch ein Zahnarzt Klage eingereicht – auch gegen das Ministerium des SPD-Politikers geklagt. Im Hinblick auf die Warnungen vor doppelter Besteuerung, die vor allem (künftige) Rentner*innen ab 2025 betreffen könnte, kündigte Scholz allerdings schon eine entsprechende Steuerreform zu Beginn der nächsten Legislaturperiode an. In welcher Position der aktuelle Vize-Kanzler dann sein wird, wird jedoch erst die Bundestagswahl zeigen.

Schließen



Weitere interessante Beiträge zu diesem Thema finden Sie auch in: Alltägliches Leben, Materielle Absicherung