Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert ambulante Pflegedienstleister auf, unfaire Regelungen zu stoppen. Ein eigens in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten macht Vorschläge für gesetzliche Verbesserungen.
Verbraucher*innen, die auf ambulante Pflegedienstleister angewiesen sind, seien nicht ausreichend geschützt. Das bemängelt der Bundesverband der Verbraucherzentralen in einer Pressemitteilung im Juni. Es gebe aktuell keine fairen gesetzlichen Regelungen für Verträge zwischen Pflegebedürftigen und Pflege- und Betreuungsdiensten.
„Verträge mit ambulanten Pflegediensten sind oft komplex und für Pflegende wie Angehörige schwer zu durchschauen. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen solcher Verträge sind häufig nicht besonders verbraucherfreundlich“, erklärt die vzbv-Vorständin Ramona Pop. „Aus der Beratung in den Verbraucherzentralen wissen wir: Da werden Pflegeleistungen einfach verändert, Preise kurzfristig erhöht oder im schlimmsten Fall wird kurzfristig der Pflegevertrag gekündigt. Das kann und darf so nicht bleiben. Hier geht es schließlich oftmals um eine lebensnotwendige Versorgung.“
Der Verband fordert daher „faire Verbraucherverträge“ mit verständlichen und detaillierten Informationen zu Leistungen und Kosten sowie zu Regelungen für nachträgliche Anpassungen der Verträge. Eine Kündigung durch Anbieter soll zudem nur in Ausnahmefällen (Begründungspflicht) und mit einer Frist von drei Monaten möglich sein. In Streitfällen zwischen Pflegebedürftigen und Pflege- und Betreuungsdienstleistern sollten Anbieter außerdem künftig verpflichtet werden, an einem „Verbraucherschlichtungsverfahren“ teilzunehmen. „Pflegebedürftigkeit, Alter und Behinderungen führen oftmals dazu, dass Betroffene nicht in der Lage sind, einen langwierigen Gerichtsprozess anzustrengen“, heißt es in der Pressemitteilung. Ein solches außergerichtliches Klärungsverfahren könne ein alternatives und niedrigschwelliges Mittel für die Betroffenen sein, ihre Rechte durchzusetzen.
„Im stationären Bereich gibt es solche Regelungen schon seit über zehn Jahren. Es ist an der Zeit, das bei der ambulanten Pflege nachzuholen“, so Pop weiter. Der vzbv hat zu diesem Thema ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dass konkrete Vorschläge macht. Das über 30-seitige Dokument finden Sie hier.